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Wechselrecht

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Grünhut, C.Binding, K. (Ed.) (1897). Wechselrecht. Zweiter Band. Mit einem Register über beide Bände. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, zweiter Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56141-4
Grünhut, Carl SamuelBinding, Karl. Wechselrecht: Zweiter Band. Mit einem Register über beide Bände. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, zweiter Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot, 1897. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56141-4
Grünhut, CBinding, K (ed.) (1897): Wechselrecht: Zweiter Band. Mit einem Register über beide Bände. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, zweiter Band. Hrsg. von Karl Binding, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56141-4

Format

Wechselrecht

Zweiter Band. Mit einem Register über beide Bände. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abteilung, zweiter Teil, zweiter Band. Hrsg. von Karl Binding

Grünhut, Carl Samuel

Editors: Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1897)

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About The Author

»Jurist, * 3.8.1844 Sankt Georgen (Tschechoslowakei), † 1.10.1929 Wien. (israelitisch)

Grünhut studierte 1862–66 an der Universität Wien Rechtswissenschaft. Nach Promotion zum doctor iuris (1868) trat er in die Gerichtspraxis ein und habilitierte sich 1869 in Wien mit einer erst 1871 veröffentlichten Arbeit über die Wechselbegebung nach Verfall. 1869/70 konnte er dort seine Lehrtätigkeit mit einer Vorlesung über Wechselrecht beginnen, 1913 schloß er sie mit einem Kolleg des gleichen Gegenstandes ab. Seit 1872 außerordentlichder, seit 1874 ordentlicher Professor für Handels- und Wechselrecht und Herausgeber der bis 1916 erschienenen Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart, war Grünhut seit 1897 als Mitglied des Herrenhauses des Österreichischen Reichsrats an handelsrechtlicher Gesetzgebung (Aktienregulativ, 1899, Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 1906) beteiligt.

Das sehr reichhaltige Schriftwerk Grünhuts zeichnet sich durch juristischen Scharfsinn, Klarheit der Darstellung und Lebensnähe aus. Alle diese Eigenschaften sind auch schon dem genialen Erstlingswerk eigen, in dem Grünhut in staunenswerter Frühreife einleitungsweise eine neue Wechseltheorie aufstellt, in der er dem einseitigen Begründungsakt Einerts das Erfordernis des guten Glaubens des Erwerbers beifügt, die ›Redlichkeitstheorie‹, an der er sein ganzes Leben festgehalten hat und festhalten konnte, eine Theorie, die heute verlassen ist, nicht weil sie widerlegt worden wäre, sondern weil man nicht mehr darauf aus ist, alle Fälle des Wechselverkehrs unter eine einzige Theorie zu bringen, sondern an zwei Theorien nebeneinander (Vertrag, Rechtsschein) keinen Anstoß nimmt und überhaupt die Bedeutung juristischer Konstruktion im Wechselrecht auf ein richtiges Maß herabgesetzt hat (Müller-Erzbach). Bemerkenswert ist, daß Grünhut von vornherein eine viel realistischere Auffassung von Recht hatte als sein Lehrer Unger, der die Entstehung und Übertragung der Wertpapiere mit den römischrechtlichen Kategorien des Literalkontrakts und der Delegation zu bewältigen versuchte, wogegen Grünhut von vornherein die von ihm auf Einert zurückgeführte Befreiung des Wechselrechts von der römischrechtlichen Dogmatik begrüßte. Einen guten Griff tat K. Binding, als er – nach dem Versagen des erst betrauten A. Grawein – die Darstellung des Wechselrechts in dem Systematischen Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft Grünhut übertrug. Dieser lieferte ein Werk, in dem die Vorzüge der Erstlingsschrift zur Reife gebracht sind und eine anziehende Darstellung des spröden Rechtsstoffes geboten ist, die nie veralten wird. Die bedeutendsten Schüler Grünhuts waren Josef Hupka und Oskar Pisko.«

Demelius, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 199

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis V
Die einzelnen Wechselskripturakte 1
§ 72. 1. Der Wechselskripturakt des Trassanten 1
Haftung für die Annahme und Zahlung 1
Die sog. Acceptabilität der Tratte 3
Garantie versprechen für Acceptation 5
Garantieversprechen für Zahlung 6
§ 73. 2. Der Wechselskripturakt des Indossanten 8
Der Indossant steht dem Trassanten gleich 8
Die Klausel: ohne Obligo 10
Individuelle Wirkung der Klausel 11
Haftung für die Echtheit 12
Nachträgliche Hinzufügung der Klausel: ohne Obligo 12
§ 74. 3. Der Wechselskripturakt des Acceptanten 12
Accept einer falschen Tratte 13
§ 75. Wechselrecht des Trassanten gegen den Acceptanten 16
Einwendung der mangelnden Deckung 19
§ 76. 4. Der Wechselskripturakt des Avalisten 21
Wechselmitschuldner 21
Avalisten 22
Platz und Form des Avals 25
Aval ohne Angabe des Hauptschuldners 26
Wer kann Avalist sein? 27
Zeit der Avalierung 27
Verpflichtung des Avalisten 27
Regrefsrecht des Avalisten 30
Regrefsrechte der principalen Mitunterzeichner eines und desselben Skripturakts und mehrerer Avalisten für denselben Hauptschuldner untereinander 31
Giro an den Avalisten und den principalen Mitschuldner 31
§ 77. Widerruflichkeit des Skripturakts 32
Durchstreichung der Tratte und des Indossaments 33
Durchstreichung des Accepts 34
Haftung des Acceptanten gegenüber den Erwerbern des Wechsels nach der Durchstreichung 38
Durchstreichung mit Zustimmung des Wechselgläubigers 39
Modifikation des Accepts 41
Wechselrechtliche Wirkung des durchstrichenen Accepts 41
Bedingungen der Wechselverpflichtung. Präsentation und Protesterhebung 42
§ 78. Die durch Präsentation und Protesterhebung bedingten Wechselverpflichtungen. Die wechselmäfsige Vigilanz oder Diligenz 42
Vorteile der Protesturkunde 44
Präjudizierung des Wechsels 45
§ 79. Die Protesturkunde 46
Wesen der Protesturkunde 46
Form der Protesturkunde 47
Organe für die Protesterhebung 49
Die einzelnen Erfordernisse der Protesturkunde 50
Protesterhebung bei mehreren Wechseln 52
Platz für die Wechselabschrift 53
Veränderung des Wechsels nach der Protesterhebung 53
Bezeichnung des Protestanten und Protestaten 55
Konstatierung der Abwesenheit des Protestaten 58
Angabe der Lokalität 63
Massgebend ist die gegenwärtige Lokalität 65
Ortsrichtigkeit des Platzprotestes 65
Wind-Nachforschungs- Perquisitionsprotest 67
Zeitangabe im Proteste 71
Proteststunden 71
Protesterhebung ausserhalb der Proteststunden 72
Eine Protesturkunde über mehrere Präsentationen desselben Wechsels 74
Protestregister 75
Neue Ausfertigungen und Berichtigungen auf Grund des Protestregisters 76
Gegenbeweis gegen die Protesturkunde 78
§ 80. Stellung des Notars gegenüber dem Requirenten 78
Rechtswirkung der gegenüber dem Notar abgegebenen Erklärungen 81
Zahlungsempfang durch den Notar 82
Die Cirkulation des Wechsels 84
§ 81. Das Indossament 84
Das Indossament ist ein accessorischer Skripturakt 84
Allonge 85
Das Indossament bewirkt den Eintritt eines neuen Gläubigers 85
§ 82. Der Rectawechsel 86
Die Rectaklausel 88
Wirkung der Rectaklausel des Ausstellers 89
Rectaklausel des Indossanten 92
§ 83. Form des Indossaments 94
Das Blancoindossament 96
Inhaberindossament 99
Umwandlung des ausgefüllten Indossaments in ein Blancoindossament 101
Recht zur Ausfüllung des Blanco 103
Modalitäten der Ausfüllung 106
§ 84. Wirkungen des Indossaments 107
Das Recht weiter zu indossieren 108
Die Garantiepflicht des Indossanten 110
§ 85. Die Legitimation des Indossatars 110
Vorhandensein der formellen Legitimation 111
Falsches Indossament 114
Durchstrichenes Indossament 116
Unterbrechung in der Reihe der Indossamente 117
Legitimation eines Vormannes 119
Mangel der materiellen Legitimation. Die Pflicht zur Herausgabe des Wechsels 122
Die Klage auf Herausgabe des Wechsels. Aktive Legitimation 125
§ 86. Selbständige Berechtigung des Indossatars 126
§ 87. Einzelne Einreden. 1. Die Einrede der Zahlung 135
§ 88. 2. Die exceptio doli 138
§ 89. 3. Die Einrede des blossen Prokuraindossaments 143
Die Einrede des Scheingiro 147
§ 90. Das Recht des Indossatars auf die Deckung 149
§ 91. Indossament und Cession 150
§ 92. Das Teilindossament 154
§ 93. Das Rückindossament 158
Rückindossament an den Trassanten 159
Rückindossament an den Indossanten 160
Indossament an den Bezogenen 163
Indossament an den Acceptanten 163
Das Indossament nach Verfall 165
§ 94. Die Wirkungen des Nachindossaments im allgemeinen 165
Legitimation 166
Materielle Wirkung des Nachindossaments 168
Begriff des Nachindossaments 171
§ 95. Die Rechte des Nachindossatars 173
Mehrere Nachindossamente 174
Haftung des Nachindossanten 175
Nachindossament bei Protesterlass 175
Das Recht gegen den Acceptanten 176
Nachindossament eines — nicht acceptierten — Wechsels 177
Die Rechte gegen den Trassanten, gegen die Vorindossanten und die Nachindossanten 177
Protestfrist 178
Beweislast 181
§ 96. Die Legitimation des Nachindossatars durch Vorblancoindossament, seine materiellen Wirkungen 183
Materielle Wirkungen der Begebung nach Verfall auf Grund eines Vorblancoindossaments 186
§ 97. Das Prokuraindossament 188
Internes Verhältnis 190
Stellung des Prokuraindossatars nach aussen 191
Indossament des Prokuraindossatars 193
Einrede des Scheinprokuraindossaments 194
Die Honorierung des Wechsels 196
a. Die Acceptation 196
§ 98. Die Präsentation zum Accepte 196
Fakultative Präsentation zur Acceptation 196
Präsentationspflicht 198
Das Princip des prompten Accepts 202
Dauer der Präsentationsbefugnis 203
Anfangstermin für die Präsentation 205
Verbot oder Einschränkung der Präsentation 205
Legitimation zur Präsentation 206
Präsentat. Präsentationsort. Präsentationstag 207
§ 99. Form des Accepts 207
Das Accept auf der Kopie 211
§ 100. Identität des Bezogenen und des Acceptanten. Das Alleinaccept eines Nichtbezogenen 213
§ 101. Qualifizierte Acceptation 216
Teilaccept (Partikularaccept, limitiertes Accept) 218
Einzelne Modifikationen des Accepts. 1. Accept unter einer Bedingung 220
2. Accept mit Zins- oder Ratenzahlungsversprechen 221
3. Accept mit dem Zusätze: „zahlbar an mich selbst 221
4. Accept mit Hinausschiebung oder Zurückrückung der Zahlungszeit 222
5. Accept mit Abänderung des Zahlungsorts 223
Begebung eines Wechsels mit einer Modifikation in Zahlungszeit oder Zahlungsort 224
6. Accept über die Wechselsumme hinaus 225
b. Die Zahlung 226
§ 102. Die Präsentation zur Zahlung 226
Die Präsentation zur Zahlung als Regressbedingung und als Voraussetzung des Erfüllungsverzugs 226
Die Präsentation zur Zahlung als Bedingung des Rechts gegen den Acceptanten und den Aussteller des eigenen Wechsels bei domizilierten Wechseln mit genanntem Domiziliaten 230
Der domizilierte Wechsel ohne Domiziliaten 233
Der Domiziliat als Wechselinhaber 235
§ 103. Die Zeit der Zahlung 237
Der Zahlungstag 237
Zahlung vor Verfall 240
Zahlung nach Verfall 243
§ 104. Die Prolongation 243
Wirkung des Stundungsvertrags 246
Regrefsrecht des Prolonganten 247
Regrefsrecht der Nachmänner des Prolonganten 248
§ 105. Das Recht zur Deposition nach Verfall 249
§ 106. Gegenstand der Zahlung. Teilzahlung 252
Die Geldsorte ist nicht angegeben 252
Die Geldsorte ist angegeben 252
Die angegebene Geldsorte kursiert nicht 253
Angabe der Geldsorte mit der Klausel: „effektiv 253
Rechnungswährung 255
Teilzahlung 255
§ 107. Wem muss und kann der Wechselschuldner zahlen? 256
Wem kann der Wechselschuldner zahlen? 257
Prüfungspflicht des Zahlers 259
Identitätsprüfung 260
Rückforderung der dem Wechselgläubiger geleisteten Zahlung 262
§ 108. Modalitäten der Zahlung 263
Zahlung gegen den quittierten Wechsel 263
Quittung bei Teilzahlung 265
Präsumtion der Tilgung der Wechselschuld 266
§ 109. Die Amortisation 268
Rechte des Amortisationswerbers während des Armortisationsverfahrens 273
Dauer der Haftung der Kaution 276
Recht des Amortisationswerbers gegen die Regresspflichtigen 277
Recht des Amortisationswerbers bei dem domizilierten Wechsel mit genanntem Domiziliaten 280
§ 110. Anfechtbarkeit der geleisteten Zahlung 280
§ 111. Die Kompensation im Konkurse des Wechselschuldners 285
§ 112. Die Revalierungsklage des Zahlers 288
§ 113. Rückwirkung des Wechsels auf das vorhandene Schuldverhältnis (Novation) 296
Bedingte Aufhebung der alten Schuld 298
Befristung der alten Schuld 302
Unbedingte Existenz der neuen Schuld 303
Konkurrenz beider Forderungen 303
Voraussetzungen des Rückgriffs auf die alte Forderung 304
Rückgabe des Wechsels 306
Sofortige, definitive Tilgung der alten Schuld 309
Quittierung der alten Schuld 310
Die Wechselvervielfältigung 312
§ 114. Die Förderung des normalen Wechselverkehrs durch Duplikate und Kopien 312
Erhöhung der Sicherheit 312
Kassatorische Klausel 313
Erleichterung der Cirkulation 314
Gefährlichkeit der Duplikate 318
Erleichterung der Cirkulation durch Kopien 318
Gefährlichkeit der Kopien 320
Natur der Duplikate und Kopien 321
1. Die Duplikate 321
§ 115. Das Recht auf Duplikate 321
Die Duplikatsbezeichnung 321
Das Verfahren zur Erlangung der Duplikate 323
Gesetzliches Recht auf Duplikate 325
Zeitgrenze für das Recht auf Duplikate 326
Anzahl der Duplikate 326
Das Recht auf Duplikate bei Verlust des Wechsels 327
Duplikate bei eigenen Wechseln 329
§ 116. Das Verhältnis der Duplikate zu einander 330
Principielle Gleichwertigkeit aller Duplikate 330
Für das Recht aus jedem Exemplare ist sein specieller Inhalt massgebend 332
Recht des gutgläubigen, legitimierten Erwerbers eines Exemplars auf Herausgabe aller Exemplare 334
Wiederholung des Skripturakts eines Vormanns auf mehreren Duplikaten 336
Mehrfache Haftung des Indossanten bei Begebung der Duplikate an verschiedene Personen 337
Einmalige Haftung der Vormänner und der Nachmänner des mehrfach haftenden Indossanten 338
Einlösung der an verschiedene Indossatare begebenen Duplikate 339
Mehrfache Haftung bei mehrfacher Acceptation von Duplikaten 344
§ 117. Die Verwendung der Duplikate zur Erleichterung der Cirkulation 347
Die Abholung des Acceptexemplars ist Regressbedingung, wenn dessen Aufbewahrungsstelle auf dem Begebungsexemplare angegeben ist 347
Unvollständige Notiz auf dem Begebungsexemplare 348
Regrefsbedingungen bei vollständiger Notiz 349
Regress gegen alle Vormänner auf der Sekunda, nicht bloss gegen den Versender und seine Nachmänner 350
Ohne besonders übernommene Verpflichtung keine Haftung des Versenders und seiner Nachmänner für das Vorhandensein der Prima beim Verwahrer und für deren Ausfolgung 352
Rechtsstellung des Verwahrers gegenüber dem Versender 355
Contreordre des Versenders 356
Rechtsstellung des Verwahrers gegenüber dem Sekundainhaber 357
2. Die Kopien 362
§ 118 362
Die Bezeichnung der Kopie 362
Reproduktion des Originals 362
Originalindossament auf der Kopie 363
Ausstellung der Kopie nach vorhergegangener Indossierung des Originals. Gefahr doppelter Haftung für den Aussteller der Kopie 363
Die Verwendung der Kopie zur Erleichterung der Cirkulation 365
Bloss die Abholung des Originals ist Regressbedingung, nicht auch die Präsentation der Kopie zur Annahme oder Zahlung 365
Regress gegen die Originalindossanten auf der Kopie 367
Rechtzeitige Abforderung des Originals ist notwendig 368
Bei unvollständiger oder fehlender Notiz auf der indossierten Kopie besteht ohne Besitz des Originals kein Regress gegen die Originalindossanten der Kopie 369
Ohne besonders übernommene Verpflichtung keine Haftung des Versenders des Originals für das Vorhandensein des Originals beim Verwahrer und für dessen Ausfolgung 370
Rechtsstellung des Verwahrers des Originals gegenüber dem Inhaber der indossierten Kopie 370
Der anormale Lauf des Wechsels 371
I. Der Wechselregress 371
1. Der Kautionsregress 371
§ 119. a. wegen Nichtannahme 371
Pflicht zur Kautionsleistung oder Deposition 371
Der Regressberechtigte 374
Der Regresspflichtige 376
Umfang der Haftung der bestellten Sicherheit 377
Recht auf eine einzige Sicherheit 379
Leistung der Sicherheit gegen Aushändigung des Protestes 380
Art der Sicherheit 381
Dauer der Haftung 381
§ 120. b. wegen Unsicherheit des Acceptanten oder des Ausstellers eines eigenen Wechsels 383
Fälle der Unsicherheit 384
Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Thatsache 386
Regressbedingungen 387
Legitimation zur Kautionsforderung und Klage 388
Dauer der Haftung der Kaution 390
§ 121. 2. Der Zahlungsregrefs. Die Erfüllung der Regressbedingungen 390
Regressbedingungen 390
Protesterhebung im Falle des Konkurses, des Todes, der Handlungunfähigkeit 392
Zeit und Ort der Präsentation und Protesterhebung 394
Vis major 397
§ 122. Der Protesterlass 399
Modalitäten der Klausel 402
Wer kann die Klausel setzen? 403
Zeitgrenze für die Zulässigkeit der Klausel 403
Wirkungen der Klausel 403
Umstellung der Beweislast 405
Erlass der Präsentation 405
Notifikationspflicht trotz Protesterlass 406
§ 123. Die Notifikation 406
Die Notifikation ist Bedingung des vollen Regressrechts und zugleich Pflicht des Wechselinhabers 406
Wem ist zu notifizieren? 410
Form der Notifikation 413
Notifikationsfrist 414
Präjudiz 415
Beweislast 417
§ 124. Das Einlösungsrecht des Wechselschuldners 418
§ 125. Inhalt des Regressanspruchs des letzten Inhabers 421
Regress auf einen ausländischen Ort 424
Fingierte Rücktratte 424
Retourrechnung 427
§ 126. Inhalt des Regressanspruchs des einlösenden Vormannes 428
Regress auf einen ausländischen Ort 430
Kumulation der fingierten Rücktratten 430
§ 127. Modalitäten der Regresszahlung 432
Regressleistung gegen Auslieferung der Papiere 432
Recht zur Durch Streichung von Indossamenten 434
§ 128. Regressnahme mittelst wirklicher Rücktratte 435
§ 129. Haftung des Acceptanten — des Ausstellers des eigenen Wechsels — für die Regressschuld 442
§ 130. Solidare Haftung für die Regressschuld 445
§ 131. Konkurs mehrerer Wechselschuldner 448
§ 132. Konkurs des Regressschuldners beim Kontokorrentverkehre 455
II. Die anormale Honorierung durch Intervention. 458
§ 133. Begriff, Zweck und Arten der Intervention. Die Notadresse. Voraussetzung und Beurkundung der Intervention 458
Begriff und Zweck der Intervention 458
Arten der Intervention 459
Die Notadresse insbesondere 460
Ortsangabe in der Notadresse 462
Wer kann eine Notadresse setzen? 464
Wer kann als Notadresse berufen werden? 466
Verhältnis des Notadressanten zum Adressaten 467
Voraussetzung der Intervention 468
Intervention ohne Protest 469
Intervention ohne Notfall 472
Beurkundung der Intervention 472
Beurkundung der Rechtzeitigkeit bei der Ehrenzahlung 475
Beurkundung der nicht erfolgten Intervention 480
Ersatz der Protestkosten 482
§ 134. Das Ehrenaccept 482
Formelle Erfordernisse 483
Ehrenaccept auf der Kopie 484
Wechselfähigkeit 484
Zeitliche Grenze für das Ehrenaccept 484
Bedingtes Ehrenaccept 485
Mehrheit von Ehrenaccepten 485
Natur des Ehrenaccepts 486
Der Ehrenacceptant ist nicht Regresspflichtiger 487
Bedingte Verpflichtung des Ehrenacceptanten 488
Verjährung des Rechts gegen den Ehrenacceptanten 490
Bereicherungsklage 490
Das Recht gegen den Ehrenacceptanten bei Amortisation des Wechsels 490
Konstatierung und Notifikation der Ehrenannahme 490
Gegenstand der Leistung des Ehrenacceptanten 491
Wem ist der Ehrenacceptant verpflichtet? 491
Perfektion des Ehrenaccepts. Durchstreichung. Hinzutritt des ordentlichen Accepts 492
Unsicherheit des Ehrenacceptanten 492
Rechte des Ehrenacceptanten : a. auf Auslieferung des Protestes 492
b. auf Provision 493
Ehrenaccept der Notadresse 495
Unsicherheit der Notadresse 496
Das Ehrenaccept der Notadresse entzieht dem Wechselinhaber und den Nachmännern des Honoraten das Kautionsregressrecht 497
Notifikation an den Honoraten 498
Kein Kautionsregressrecht der acceptierenden Notadresse 500
Beschränktes Accept der Notadresse 500
Nichtbeachtung der Notadresse 500
Ehrenaccept eines nicht durch Notadresse Berufenen 502
§ 135. Die Ehrenzahlung 504
Der Ehrenzahler entrichtet keine Provision 504
Wechselregress des Ehrenzahlers 505
Selbständige Berechtigung des Ehrenzahlers 506
Modalitäten der Ehrenzahlung 510
Gegenstand des Anspruchs des Ehrenzahlers 510
Die Notifikation ist Bedingung des vollen Regressrechts des Ehrenzahlers 510
Keine Pflicht zur Annahme einer Teilehrenzahlung 511
Verjährung des Regressrechts des Ehrenzahlers 512
Das Recht des Ehrenzahlers zu indossieren 512
Wechselfähigkeit des Ehrenzahlers 513
Ehrenzahlung der Notadresse und des Ehrenacceptanten 513
Ehrenzahlung eines fremden Intervenienten 515
§ 136. Der Honorat und der Intervenient 517
Zu wessen Ehren kann interveniert werden? 517
Intervention zu Ehren des Acceptanten und des Ausstellers des eigenen Wechsels 518
Intervention zu Ehren des Ehrenacceptanten 520
Zu wessen Ehren ist interveniert? 520
Wer kann Intervenient sein? 522
§ 137. Konkurrenz mehrerer Intervenienten 527
1. Konkurrenz von Notadressen 527
Angabe der Reihenfolge im Wechsel 527
Keine Angabe der Reihenfolge im Wechsel 529
2. Konkurrenz von nicht berufenen Intervenienten 532
Konkurrenz bei der Ehrenacceptation 532
Konkurrenz bei der Ehrenzahlung 533
3. Konkurrenz von Notadressen und von nicht berufenen Intervenienten 536
Die Wechselverjährung 538
§ 138. Verhältnis der Wechselverjährung zur civilrechtlichen Verjährung 538
Kurze Dauer der Wechselverpflichtung 538
Verjährungsfristen, nicht Ausschlufsfristen 540
Unzulässigkeit der Verlängerung der Dauer der Wechselverpflichtung durch Vertrag 541
Berücksichtigung der Verjährung von Amtswegen 542
Hemmungsgründe der Verjährung 543
§ 139. Die Dauer und der Beginn der Verjährungsfristen 543
1. Gegen den Acceptanten und Aussteller des eigenen Wechsels 543
2. Gegen den Trassanten und gegen einen Indossanten 545
Regressnahme nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist 549
§ 140. Unterbrechung der Verjährung 550
Wiederbeginn der Verjährung 553
Dauer der neuen Verjährungsfrist 554
Wirkung der Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung 555
§ 141. Das Recht ans dem präjudiziellen und verjährten Wechsel. Die wechselrechtliche Bereicherungsklage 557
Das internationale Wechselrecht 568
§ 142 568
1. Die Wechselfähigkeit eines Ausländers 569
2. Die Form der Wechselskripturakte 571
3. Form der im Auslande zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrechts vorzunehmenden Handlungen 577
4. Rechtswirkungen der im Auslande ausgestellten Skripturakte 578
a. Massgebende Bedeutung des Ausstellungsortes 578
b. Massgebende Bedeutung des Zahlungsortes 584
Alphabetisches Sachregister 586