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Haenel, A.Binding, K. (Ed.) (1892). Deutsches Staatsrecht. Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Fünfte Abtheilung, erster Theil. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56146-9
Haenel, AlbertBinding, Karl. Deutsches Staatsrecht: Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Fünfte Abtheilung, erster Theil. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot, 1892. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56146-9
Haenel, ABinding, K (ed.) (1892): Deutsches Staatsrecht: Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Fünfte Abtheilung, erster Theil. Hrsg. von Karl Binding, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56146-9

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Deutsches Staatsrecht

Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Fünfte Abtheilung, erster Theil. Hrsg. von Karl Binding

Haenel, Albert

Editors: Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1892)

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About The Author

»Jurist und Politiker, * 10.6.1833 Leipzig, † 12.5.1918 Kiel.

Herangewachsen in Leipzig und Wien unter der Obhut seines Stiefvaters Heinrich Laube, studierte Hänel die Rechtswissenschaften in Wien, Leipzig und Heidelberg. Seine wichtigsten Lehrer sind Wächter, von Mohl und Albrecht. Unter dem Einfluß des letzteren wandte sich Hänel der Germanistik zu; seine ersten Arbeiten sind dem Beweissystem, des Sachsenspiegels gewidmet; sie führten zur Promotion und Habilitation (1857 und 1858 Leipzig). Eine Berufung nach Königsberg schloß sich an. Als richtungweisend für den weiteren Lebensweg erwies sich die Berufung nach Kiel (1863), die Hänel zum entschiedenen Verfechter deutscher und augustenburgischer Belange machte. Literarische und praktisch-politische Betätigung gingen hier Hand in Hand; das besondere Interesse war schon damals auf die Innenverwaltung gerichtet. Er gewann eine führende Position in der Fortschrittspartei. Die parlamentarische Tätigkeit in Reichstag (1867–93 und 1903–08) und Abgeordnetenhaus (1867–88) hatte ihren Schwerpunkt in der inneren Verwaltung; er hat die schleswig-holsteinische Städteordnung (1869) konzipiert und maßgeblichen Anteil an den preußischen Reformen der frühen Siebzigerjahre gehabt. Im Kulturkampf sprach er sich bei voller Billigung der prinzipiellen Grundlagen für die Vermeidung unnötiger Härten aus. Dem Antisemitismus trat er mit Entschiedenheit entgegen. 1893 schloß er sich der Freisinnigen Vereinigung an. Sein wissenschaftliches Schaffen führte ihn mehr und mehr zu der jungen Wissenschaft des Reichsstaatsrechts hin; ihm wird eine wesentliche Vertiefung des Bundesstaatsbegriffs verdankt. Er zieht Geschichte und Politik, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung ins Staatsrecht, ohne es zu sprengen, und unterscheidet sich so von den spezifischen Positivisten. Die Universität Kiel verdankt ihrem langjährigen Mitglied neben der wissenschaftlichen auch eine namhafte materielle Förderung (Hänel-Haus).«

Scheyhing, Robert, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 441

Abstract

Das vorliegende Werk erschien als fünfter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes »Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft« und ist auf zwei Bände ausgelegt. Darin behandelt der Rechtswissenschaftler Albert Hänel das Deutsche Staatsrecht. Der erste Band gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil behandelt Hänel die Grundlagen des Deutschen Staates. Die abgehandelten Themen reichen dabei von dem Bestand der deutschen Verfassung bis zu den staatsrechtlichen Grundverhältnissen. Der wesentlich umfangreichere zweite Teil ist mit »Die Reichsgewalt« überschrieben. Behandelt werden darin unter anderem die Regierungsgewalt, die Verwaltung sowie die Kompetenz-Kompetenz.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis V
I. Buch. Die Grundlagen des deutschen Staates 1
Einleitung 3
§ 1 3
I. Abschnitt. Der Bestand der deutschen Verfassungen 14
I. Kapitel. Die Reichsverfassung 14
§ 2. Das Augustbündnis 14
§ 3. Die Gründung des norddeutschen Bundes 23
§ 4. Die Verbindung des norddeutschen Bundes mit den süddeutschen Staaten 37
§ 5. Die deutschen Verfassungsverträge 45
§ 6. Das Verfassungsgesetz des deutschen Reiches 52
II. Kapitel. Die Verfassungen der Einzelstaaten 61
§ 7 61
II. Abschnitt. Die staatsrechtlichen Grundverhältnisse 73
§ 8. Massstab und Ausgangspunkt 73
I. Kapitel. Das Wesen des Einheitsstaates 75
I. Die Organisationsformen der menschlichen Gesellschaft 75
§ 9 75
II. Der Staat als korporativer Verband und juristische Person 81
§ 10. Der Gemeinzweck 81
§ 11. Die Organe 84
§ 12. Die Mitglieder 93
§ 13. Das Gesamtverhältnis 96
§ 14. Die juristische Persönlichkeit des korporativen Verbandes 102
III. Die Suveränetät des Staates 108
§ 15. Die dreifache Wurzel der Suveränetät 108
§ 16. Die Suveränetät und das Recht 114
IV. Die Verfassung, die Regierung und die Verwaltung des Staates 119
§ 17. Die Verfassung 119
§ 18. Die Regierung oder die formellen Hoheitsrechte 121
§ 19. Die Verwaltung oder die materiellen Hoheitsrechte 127
II. Kapitel. Der Staat und die bürgerliche Gesellschaft 131
§ 20. Das Grundverhältnis 131
I. Der Staat und das Vereinswesen 134
§ 21. Die Gliederung des Vereinswesens 134
§ 22. Die korporative Selbstverwaltung 135
§ 23. Das freie Vereinswesen 145
§ 24. Die kirchlichen Verbände 150
II. Der Staat und das Privatrecht 153
A. Öffentliches Recht und Privatrecht 153
§ 25 153
B. Die Verwaltung des Privatrechtes 169
§ 26. Allgemeiner Charakter 169
§ 27. Die Privatrechtsgesetzgebung 171
§ 28. Die Civilgerichtsbarkeit 177
§ 29. Die Verwaltung des subjektiven Privatrechtes 186
III. Kapitel. Die Staatenyerbindnng 192
§ 30. Staatenbund und Bundesstaat 192
§ 31. Das Problem des Bundesstaates 200
IV. Kapitel. Das System des deutschen Staatsrechtes 209
§ 32 209
II. Buch. Die Reichsgewalt 215
Vorbemerkungen 217
§ 33. Die formelle Natur der Kompetenz 217
§ 34. Die systematische Gliederung der Kompetenz 223
I. Teil. Die gemeingültige Kompetenz 227
I. Hauptstück. Die Regierungsgewalt 227
§ 35. Die grundsätzliche Gestaltung der Regierungsrechte des Reiches 227
I. Abschnitt. Die Gesetzgebung 238
I. Kapitel. Die Kompetenz des Reiches zur Gesetzgebung im allgemeinen 238
§ 36 238
II. Kapitel. Die Stellung der Einzelstaaten im Gebiete der Reichsgesetzgebung 243
I. Die formelle Selbständigkeit und die territoriale Unbeschränktheit der Reichegesetzgebung 243
§ 37 243
II. Die Herrschaft der Reichsgesetzgebung über die Landesgesetzgebung 248
§ 38. Das Vorgehen der Reichsgesetze 248
§ 39. Die Reichsgesetzgebung als Ermächtigung 253
§ 40. Die Ausschliesslichkeit der Reichsgesetzgebung 259
§ 41. Die Leitung der Reichsgesetzgebung 262
III. Kapitel. Die Suveränetät und Unmittelbarkeit der Reichsgesetzgebung 267
§ 42 267
II. Abschnitt. Das Verordnungsrecht 271
§ 43. Das Verordnungsrecht nach den allgemeinen und besonderen Bestimmungen der Reichsverfassung 271
I. Kapitel. Das Verordnungsrecht unmittelbar anf Grund der Verfassung 274
§ 44. Die norddeutsche Verfassung und Artikel 7,2 der Reichsverfassung 274
§ 45. Der Umfang des allgemeinen Verordnungsrechtes 279
§ 46. Die Form und Wirkung des allgemeinen Verordnungsrechtes 289
§ 47. Das Verhältnis des allgemeinen Verordnungsrechtes des Reiches zu dem Verordnungsrecht der Einzelstaaten 293
II. Kapitel. Das Verordnungsrecht auf Grund der einfachen Gesetzgebung 295
§ 48 295
III. Abschnitt. Die Beaufsichtigung 299
§ 49. Die Bedeutung der Beaufsichtigung im Sinne des Art. 4 der Reichsverfassung 299
§ 50. Umfang, Mafsstab und Grenzen der Beaufsichtigung 303
§ 51. Die Beaufsichtigungsmittel 309
§ 52. Verantwortlichkeit und Selbstverwaltung der Einzelstaaten 319
IV. Abschnitt. Die „eigene und unmittelbare Verwaltung\" des Reiches 323
§ 53 323
II. Hauptstück. Die Verwaltung 329
§ 54. Die Verteilung der Verwaltung 329
I. Abschnitt. Die Reichspflege 331
§ 55. Die allgemeine Gestaltung der Reichspflege 331
I. Kapitel. Die Organisationsgewalt 335
§ 56. Das Wesen der Organisationsgewalt 335
§ 57. Die Reichsorgane 336
§ 58. Die Mitgliedschaft der Einzelstaaten 342
§ 59. Das „Staatsbürgerrecht 353
II. Kapitel. Die Finanzgewalt 361
I. Die rechtliche Natur der Finanzwirtschaft des Reiches 361
§ 60 361
II. Die Finanzquellen des Reiches im allgemeinen 370
§ 61 370
III. Die regulativen Grundsätze der Reichsfinanzwirtschaft 379
§ 62 379
IV. Die Zölle und Verbrauchssteuern 389
§ 63. Die Entwickelung aus den Zollvereinsverträgen 389
§ 64. Die Befugnis des Reiches 391
§ 65. Die Rechtsstellung der Einzelstaaten 399
§ 66. Ausnahmen und Modifikationen 404
V. Das Post- und Telegraphenwesen 409
§ 67. Allgemeine Natur 409
§ 68. Die Einheitlichkeit 411
§ 69. Beschränkungen 415
VI. Das Verhältnis der Reichsfinanzwirtschaft zu den Einzelstaaten 420
§ 70 420
III. Kapitel. Die Zwangs- und Strafgewalt 424
I. Die Verteilung der Zwangs- und Strafgewalt (Belohnungsrecht) 424
§ 71 424
II. Die unmittelbare und eigene Straf- und Zwangsgewalt des Reiches 430
§ 72. Die Strafgewalt des Reiches bei Hoch- und Landesverrat 430
§ 73. Der Kriegszustand 432
§ 74. Die Reichsexekution 445
III. Die gemeinsame Gesetzgebung über das Strafrecht 453
§ 75. Reichsverfassung Art. 4 No. 13 453
Α. Begrenzung 454
§ 76. Allgemeines Straf- und Ordnungsstrafrecht 454
§ 77. Gemeinsames und partikulares Recht 460
§ 78. Die formellen Befugnisse und das Geltungsgebiet der Begrenzung 464
Β. Umfang: und Bedeutung 466
§ 79 466
IV. Kapitel. Die Kriegsmacht 472
A. Das Wesen der Kriegsmacht 472
§ 80 472
B. Die Kriegsmarine des Reiches 480
§ 81 480
C. Die Landmacht des Reiches 482
I. Die Zweiteilung des deutschen Heeres 482
§ 82. Das Heer im Staatenbunde und Bundesstaate 482
§ 83. Das bayerische Sonderrecht und das gemeingültige Verfassungsrecht 487
II. Das gemeingültige Verfassungsrecht 494
1. Militärische Gesetzgebung und Verordnung 494
§ 84 494
2. Der militärische Befehl 500
§ 85 500
3. Die militärische Verwaltung 510
§ 86. Die vermögensrechtliche Grundlage 510
§ 87. Die innere Militärverwaltung 517
§ 88. Die äussere Militärverwaltung 524
4. Das einheitliche deutsche Heer 528
§ 89 528
V. Kapitel. Die auswärtige Gewalt 531
I. Das Reich als einheitliches Subjekt des Völkerrechtes 531
§ 90 531
II. Das Verhältnis der inneren zu den auswärtigen Kompetenzen des Reiches 537
§ 91 537
III. Die völkerrechtliche Stellung der Einzelstaaten 547
§ 92 547
IV. Die völkerrechtliche Vertretung der Einzelstaaten durch das Reich 559
§ 93 559
II. Abschnitt. Die Staatenpflege 562
§ 94. Das Wesen der Staatenpflege 562
I. Kapitel. Der Schutz der Einzelstaaten 565
§ 95 565
II. Kapitel. Die zwischenstaatliche Rechtsordnung 573
§ 96. Die zwischenstaatliche Friedensbewahrung 573
§ 97. Die zwischenstaatliche Rechts- und Verwaltungshülfe 578
§ 98. Das Indigenat 584
III. Kapitel. Die Staatenpflege des Reiches und die Rechtsstellung der Einzelstaaten 595
§ 99 595
III. Abschnitt. Die Wohlfahrtspflege 597
§ 100. Übersicht 597
I. Kapitel. Aus dem Gebiete der Pflege des persönlichen Lebens 605
§ 101. Massregeln der Medizinalpolizei 605
II. Kapitel. Aus dem Gebiete der Gesellschaftspflege 609
I. Das Vereinswesen 609
§ 102 609
II. Bewegung und Niederlassung der Bevölkerung 612
§ 103 612
IIΙ. Die Verkehrsmittel 620
§ 104. Die Reichskompetenz im allgemeinen 620
A. Die Land- und Wasserstrassen 622
§ 105 622
B. Das Meer und die Seeschiffahrt 628
§ 106 628
C. Das Eisenbahnwesen 634
1. Artikel 4 No. 8 der Reichsverfassung 634
§ 107 634
2. Abschnitt VII der Reichsverfassung 638
§ 108. Die historische Grundlage 638
§ 109. Die Verpflichtungen der Bundesregierungen 644
§ 110. Die Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen 649
§ 111. Die Kontrolle über das Tarifwesen 652
3. Reichseisenbahnamt und Exemtionen 659
§ 112 659
IV. Die Presse 661
§ 113 661
III. Kapitel. Ans dem Gebiete der Volkswirtschaftspflege 663
I. Mass- und Gewichtswesen. Münz- und Papiergeldwesen 663
§ 114 663
II. Die „Zoll- und Handelsgesetzgebung 671
§ 115 671
III. „Die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen 681
§ 116 681
IV. Der Gewerbebetrieb 687
§ 117 687
V. Versicherungswesen 694
§ 118. Begrifflicher Umfang 694
§ 119. Die Kranken- und Unfallversicherung 696
§ 120. Die Invaliditäts- und Altersversicherung 704
VI. Mafsregeln der Veterinärpolizei 708
§ 121 708
IV. Abschnitt. Die Rechtspflege 711
§ 122. Einleitung 711
I. Kapitel. Die Gesetzgebung nnd Beaufsichtigung des Reiches über die Rechtspflege und deren Fortbildung 720
I. Die Privat- und Strafrechtspflege 720
§ 123. Die Generalklausel 720
§ 124. Die Reichsjustizgesetze 727
§ 125. Das Zusammenwirken der Gesetzgebung des Reiches und der Einzelstaaten auf dem Gebiete „des gerichtlichen Verfahrens 729
§ 126. Die Beaufsichtigung des Reiches (Justizverweigerung) 736
§ 127. Das Reichsgericht 745
II. Die Verwaltungerechtepflege 756
§ 128 756
IIΙ. Das Patentrecht 760
§ 129 760
II. Kapitel. Die eigene Gerichtsbarkeit des Reiches 763
§ 130. Die Gebiete eigener und unmittelbarer Reichsverwaltung 763
§ 131. Die organische Rechtspflege insbesondere 767
III. Hauptstück. Die Kompetenz-Kompetenz und das Wesen des Reiches 771
§ 132. Die Kompetenz-Kompetenz als Verfassungsänderung 771
§ 133. Artikel 78 al. 1 der Reichsverfassung als Ermächtigung und als Vorschrift 773
§ 134. Die Formen der Kompetenz-Kompetenz und der Schutz der Einzelstaaten 783
§ 135. Die Staatsart des Reiches 793
§ 136. Die Staatsart der Einzelstaaten 798
§ 137. Der deutsche Staat 803
II. Teil. Die besondere Gestaltung der Kompetenz 807
I. Abschnitt. Die Exemtionen 807
§ 138. Die rechtliche Natur der Exemtionen 807
§ 139. Die einzelnen Exemtionen 812
§ 140. Der Schutz der Reservatrechte 815
II. Abschnitt. Die konsolidierte Reichsgewalt 823
I. Kapitel. Das Reichsland Elsass-Lothringen 823
§ 141. Die Entwickelung des Reichslandes 823
§ 142. Die Verfassung des Reichslandes 828
II. Kapitel. Die Schutzgebiete 836
§ 143. Erwerb und Organisation 836
§ 144. Das Wesen der Kolonialgewalt 841
§ 145. Die organisatorische Verteilung der Kolonialgewalt 849