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Binding, K. (1893). Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts. 3. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56155-1
Binding, Karl. Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts. (3).Duncker & Humblot, 1893. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56155-1
Binding, K (1893): Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts, 3,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56155-1

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Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts

Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1893)

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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)

Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.

Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.

1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.

Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.

Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).

Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«

Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkung zur dritten Auflage IV
Inhalt V
Verzeichniss der Abkürzungen 1
Einleitung 3
§ 1. I. Begriff und systematische Stellung des Strafprocessrechts 3
§ 2. II. Verhältniss des Strafprocesses zu Civil- und Disciplinar-Verfahren insbesondere 4
§ 3. III. Arten des Strafverfahrens 4
IV. Die geschichtlichen Grundlagen des heutigen deutschen Strafprocessrechtes. 4
A. Der gemeine Process von der Karolina bis zu seinem Ende 4
§ 4. 1. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V 4
§ 5. 2. Das kirchliche Official-Verfahren, die Schaffung des Inquisitions- Processes und seine Fortbildung durch Civilisten und Kanonisten 5
§ 6. 3. Der gemeine deutsche Inquisitions-Process 8
Β. Das englische Geschworenen-Verfahren. 9
§ 7. 1. Die Entstehung der Strafjury 9
§ 8. 2. Wesen der heutigen englischen sog. Urteilsjury 15
§ 9. C. Der französische Strafprocess mit besonderer Beziehung auf die Jury 15
§ 10. D. Der Gang der neueren particularrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland 16
§ 11. V. Der Sieg des gemeinen Rechtes über den Particularismus 25
§ 12. VI. Literatur des deutschen (englischen, französischen und italienischen) Strafprocessrechts 30
Buch I. Die Quellen und ihr Geltungsgebiet. 40
I. Gemeines und particuläres Recht. 40
§ 13. A. Die gemeinrechtlichen Quellen 40
§ 14. B. Verhältniss derselben zu einander und zu den particulären Quellen 41
§ 15. C. Die particularrechtlichen Quellen 42
§ 16. II. Die gemeinen Quellen in ihrem sachlichen Geltungsgebiete 48
§ 17. III. Die Quellen in ihrem persönlichen Geltungsgebiete 50
§ 18. IV. Die Quellen in ihrem zeitlichen Geltungsgebiete 50
Buch II. Die Process-Subjecte 50
§ 19. Einleitung 50
I. Das Gericht. 50
A. Grundbegriffe. 50
§ 20. 1. Die Strafgerichtsbarkeit im weiteren Sinne 50
§ 21. 2. Die Strafgerichtsherrlichkeit und die Strafgerichtsbarkeit im engeren Sinne 51
§ 22. 3. Die Strafgerichtsbarkeit des Gerichtes, sein Gerichtszwang, seine Zuständigkeit 51
S 23. 4. Coordination und Subordination der Strafgerichte 51
§ 24. B. Die Verfasung der ordentlichen Gerichte des Deutschen Reiches überhaupt 51
C. Die Strafgerichte nach ihrer sachlichen Zuständigkeit. 53
§ 25. 1. Die erkennenden Strafgerichte erster Instanz 53
§ 26. Insbesondere nach dem neuen gemeinen Rechte 55
§ 27. 2. Die Untersuchungsgerichte erster Instanz 58
§ 28. 3. Die einander subordinirten Strafgerichte 60
§ 29. Ergänzung zu den §§ 26-28 61
D. Die örtliche Zuständigkeit der Strafgerichte. 61
§ 30. 1. Begriff und Quellen der Zuständigkeit 61
§ 31. 2. Ordentliche allgemeine Gerichtsstände 61
§ 32. 3. Ordentliche besondere Gerichtsstände 62
§ 33. Der Gerichtsstand des Zusammenhangs insbesondere 62
§ 34. 4. Ausserordentliche Gerichtsstände 65
§ 35. 5. Competenz-Concurrenz und Competenz-Conflict 65
E. Die Rechtshülfe in Strafsachen 65
§ 36. 1. Die Rechtshülfe der deutschen Gerichte unter einander 65
§ 37. 2. Die internationale Rechtshülfe 68
F. Das Personal der Gerichte. 69
§ 38. Einleitung 69
1. Der Richter. 70
§ 39. a. Der beamtete Richter, seine Unfähigkeit und Ablehnbarkeit 70
b. Die Schöffen, die Geschworenen und ihre Berufung zum Richtertume. 73
§ 40. α. Die Urlisten für Schöffen und Geschworene 73
§ 41. β. Die Berufung der Schöffen 76
§ 42. γ. Die Berufung der Geschworenen 77
2. Die Urkundspersonen. 79
§ 43. a. Der Gerichtsschreiber 79
§ 44. b. Urkundspersonen im engeren Sinne 80
§ 45. 3. Das Gerichts-Unterpersonal 80
§ 46. Anhang. Der Gerichtsvollzieher 81
G. Die innere Organisation der Gerichte. 81
§ 47. 1. Einleitung 81
§ 48. 2. Die Stellung des Vorsitzenden im Collegialgerichte 82
§ 49. 3. Die Organisation des Schwurgerichts 83
§ 50. 4. Die Organisation des Schöffengerichts 86
II. Die Parteien: Das Subject der Strafverfolgung. 88
§ 51. Einleitung 88
A. Die Staatsanwaltschaft. 88
§ 52. 1. Ihre Geschichte und ihr Begriff 89
§ 53. 2. Ihr Wirkungskreis 89
§ 54. 3. Ihre Organisation 89
§ 55. 4. Fähigkeit zum Staatsanwaltsamte 89
§ 56. B. Der Privatkläger 90
§ 57. C. Der sog. Nebenkläger 90
§ 58. III. Der Angeklagte 90
§ 59. ad II u. III. Von den Stellvertretern der Parteien und ihren Rechtsbeiständen 90
§ 60. Von der formellen Verteidigung insbesondere 91
§ 61. ad I—III. Die Polizei als Hülfsorgan der Strafrechtspflege 91
Buch III. Das Process-Verfahren. 92
Erstes Capitel. Die Grundgedanken und ihre praktischen Consequenzen. 92
§ 62. I. Die Principien des Verfahrens 92
§ 63. Von dem sog. Grundsatze der Mündlichkeit insbesondere 93
§ 64. II. Die Grundsätze der sog. „Actenmässigkeit\" und der schriftlichen Beurkundung der Processacte 93
§ 65. IIL Der Grundsatz der Oeffentlichkeit 94
Zweites Capitel. Von den Beziehungen verschiedener Processe zu einander« 94
§ 66. I. Einleitung 94
§ 67. II. Von dem Falle der Identität des civilen und des criminellen Klaggrundes 94
§ 68. III. Von dem präjudiciellen und dem präparatorischen Verhältnisse zweier Processe zu einander 95
Drittes Capitel. Von der Sistirung der zum Processe nötigen Personen und Beweismittel. 96
§ 69. I. Die Ladung in ihren verschiedenen Anwendungen 96
II. Die übrigen Mittel zur Sistirung des Angeschuldigten. 100
§ 70. 1. Die Verhaftung 100
§ 71. 2. Die Haftentlassung gegen Sicherheitsleistung 105
§ 72. 3. Die Sistirung Entwichener und Verborgener 108
III. Die weitere Sistirung der Beweismittel. 112
§ 73. 1. Die Haussuchung oder Durchsuchung 112
§ 74. 2. Die Editionspflicht und ihre Erzwingung durch Beschlagnahme 114
Viertes Capitel. Tom Beweise. 120
§ 75. I. Ziel des Strafbeweises 120
§ 76. II. Gesetzliche Beweistheorie und freie Beweiswürdigung 121
§ 77. III. Von der Pflicht zur Beweisführung 122
IV. Von den einzelnen Beweismitteln. 122
§ 78. Einleitung 122
§ 79. 1. Der richterliche Augenschein 122
§ 80. 2. Der Sachverständige 123
§ 81. 3. Der Zeuge 127
§ 82. 4. Der Angeschuldigte 134
§ 83. 5. Die Urkunde 135
§ 84. 6. Die Indicien 135
Fünftes Capitel. Von den richterlichen Entscheidungen und deren Bekanntmachung. 135
§ 85. I. Begriff und Arten richterlicher Entscheidungen 135
§ 86. II. Die „gerichtlichen Entscheidungen\" des heutigen gemeinen Rechts und ihre Arten 137
III. Die Entstehung der gerichtlichen Entscheidungen. 139
§ 87. 1. Erforderniss der Anhörung der Beteiligten oder der Staatsanwaltschaft 139
8 88. 2. Die Beschlussfassung im Collegialgerichte 140
§ 89. IV. Die Entscheidungsgründe 146
V. Bekanntmachung der Entscheidungen. 148
§ 90. 1. Die Verkündung 148
§ 91. 2. Die Zustellung 149
Sechstes Capitel. Das Zeitmoment bei den Processhandlungen. 150
§ 92. I. Termine und Fristen 150
§ 93. II. Frist- und Terminversäumniss. Ihre Folgen. Wiedereinsetzung in den früheren Stand 152
Siebentes Capitel. Ton der Begründung, Entwicklung und Beendigung des Processrechtsverhältnisses. 154
§ 94. I. Begriff und Uebersicht der Processvoraussetzungen 154
§ 95. II. Die Gliederung des Verfahrens 154
III. Die Vorbereitung des Processrechtsverhältnisses. 154
§ 96. A. Der erste Anstoss zur Verbrechensverfolgung 154
§ 97. B. Das sog. Ermittlungs- oder Vorbereitungsverfahren 154
C. Die Anklage. 155
§ 98. 1. Die Stellung des Anklägers zum erkennenden Gerichte 155
§ 99. 2. Die beiden Arten der Anklageerhebung 156
§ 100. 3. Die Anklageerhebung beim erkennenden Gerichte insbesondere 156
§ 101. 4. Die Anklagebesserung 157
§ 102. IV. Der Beschluss des Gerichts auf die Anklage, insbes. die Begründung des Processrechtsverhältnisses 157
§ 103. V. Die Voruntersuchung 157
§ 104. VI. Das Zwischenverfahren 159
VII. Das Hauptverfahren. 159
A. Im ordentlichen Processe. 159
§ 105. 1. Begriff des Hauptverfahrens 159
§ 106. 2. Das Hauptverfahren bis zur Hauptverhandlung 159
§ 107. 3. Die Hauptverhandlung bis zum Urteil 161
§ 108. 4. Die Hauptverhandlung vorm Schwurgerichte insbes 161
§ 109. 5. Das vereinfachte Verfahren vor dem Amtsgerichte insbesondere 163
§ 110. 6. Das Hauptverfahren gegen Abwesende (sog. Contumacialverfahren) 163
§ 111. B. Das summarische Strafverfahren 165
VIII. Das Strafendurteil insbesondere. 168
§ 112. 1. Sein Inhalt und seine Arten 168
§ 113. 2. Die Entscheidung der Kostenfrage 169
IX. Das Rechtsmittelverfahren. 172
§ 114. A. Begriff und Einteilung der Rechtsmittel 172
B. Die Rechtsmittel des früheren gemeinen Strafprocesses 174
§ 115. 1. Die ordentlichen Rechtsmittel 174
§ 116. 2. Die ausserordentlichen Rechtsmittel 176
§ 117. C. Die Rechtsmittel des accusatorischen mündlichen Strafprocesses aus seinen Bedürfnissen abgeleitet 178
§ 118. D. Die Hauptabweichungen des französischen und des neueren deutschen Processrechts 181
E. Das geltende Recht. 185
§ 119. Allgemeine Bestimmungen 185
§ 120. 1. Die Berufung 191
§ 121. 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision 201
§ 122. 3. Die Beschwerde 213
§ 123. 4. Das Wiederaufnahmegesuch 216
§ 124. X. Die Rechtskraft des Urteils 222
§ 125. XI. Die Vollstreckung des Urteils 224