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Grundriss des deutschen Strafprocessrechts

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Binding, K. (1900). Grundriss des deutschen Strafprocessrechts. 4. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56156-8
Binding, Karl. Grundriss des deutschen Strafprocessrechts. (4).Duncker & Humblot, 1900. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56156-8
Binding, K (1900): Grundriss des deutschen Strafprocessrechts, 4,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56156-8

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Grundriss des deutschen Strafprocessrechts

Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1900)

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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)

Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.

Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.

1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.

Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.

Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).

Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«

Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkung zur vierten Auflage V
Inhalt VII
Verzeichniss der Abkürzungen 1
Einleitung 4
§ 1. I. Begriff und systematische Stellung des Strafprocessrechts 4
§ 2. II. Verhältniss des Strafprocesses zu Civil- und Disciplinar-Verfahr en insbesondere 5
§ 3. III. Arten des Strafverfahrens 5
IV. Die geschichtlichen Grundlagen des heutigen deutschen Strafprocessrechtes 5
A. Der gemeine Process von der Karolina bis zu seinem Ende 6
§ 4. 1. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V. 6
§ 5. 2. Das kirchliche Official -Verfahren, die Schaffung des Inqnisitions-Processes und seine Fortbildung durch Civilisten und Kanonisten 6
§ 6. 3. Der gemeine deutsche Inquisitions-Process 9
Β. Das englische Geschworenen-Verfahren. 11
§ 7. 1. Die Entstehung der Strafjury 11
§ 8. 2. Wesen der heutigen englischen sog. Urteilsjury 17
§ 9. C. Der französische Strafprocess mit besonderer Beziehung auf die Jury 17
§ 10. D. Der Gang der neueren particularreclitlichen Gesetzgebung in Deutschland 18
§ 11. V. Der Sieg des gemeinen Rechtes über den Particularismus 26
§ 12. VI. Literatur des deutschen (englischen, französischen und italienischen) Strafprocessrechts 32
Buch I. Die Quellen und ihr Geltungsgebiet. 43
I. Gemeines und particulares Recht. 43
§ 13. A. Die gemeinrechtlichen Quellen 43
§ 14. B. Verhältniss derselben zu einander und zu den particularen Quellen 45
§ 15. C. Die landesrechtlichen Quellen 46
§ 16. II. Die gemeinen Quellen in ihrem sachlichen Geltungsgebiete 53
§ 17. III. Die Quellen in ihrem persönlichen Geltungsgebiete 57
§ 18. IV. Die Quellen in ihrem zeitlichen Geltungsgebiete 58
Buch II. Die Process-Subjecte 58
§ 19. Einleitung 58
I. Das Gericht. 58
A. Grundbegriffe. 58
§ 20. 1. Die Strafgerichtsbarkeit im weiteren Sinne 58
§ 21. 2. Die Strafgerichtsherrlichkeit und die Strafgerichtsbarkeit im engeren Sinne 59
§ 22. 3. Die Strafgerichtsbarkeit des Gerichtes, sein Gerichtszwang, seine Zuständigkeit 59
§ 23. 4. Coordination und Subordination der Strafgerichte 59
§ 24. B. Die Verfassung der ordentlichen Gerichte des Deutschen Reiches überhaupt 59
C. Die Strafgerichte nach ihrer sachlichen Zuständigkeit. 61
§ 25. 1. Die erkennenden Strafgerichte erster Instanz 61
§ 26. Insbesondere nach dem neuen gemeinen Rechte 63
§ 27. 2. Die Untersuchungsgerichte erster Instanz 66
§ 28. 3. Die einander subordinirten Strafgerichte 68
§ 29. Ergänzung zu den §§ 26—28 69
D. Die örtliche Zuständigkeit der Strafgerichte. 69
§ 30. 1. Begriff und Quellen der Zuständigkeit 70
§ 31. 2. Ordentliche allgemeine Gerichtsstände 70
§ 32. 3. Ordentliche besondere Gerichtsstände 71
§ 33. Der Gerichtsstand des Zusammenhangs insbesondere 71
§ 34. 4. Ausserordentliche Gerichtsstände 74
§ 35. 5. Competenz-Concurrenz und Competenz-Conflict 74
E. Die Rechtshülfe in Strafsachen. 74
§ 36. 1. Die Rechtshülfe der deutschen Gerichte unter einander 74
§ 37. 2. Die internationale Rechtshülfe 77
F. Das Personal der Gerichte 79
§ 38. Einleitung 79
1. Der Richter 80
§ 39. a. Der beamtete Richter, seine Unfähigkeit und Ablehnbarkeit 80
b. Die Schöffen, die Geschworenen und ihre Berufung zum Richtertume. 84
§ 40. α. Die Urlisten für Schöffen und Geschworene 84
§ 41. β. Die Berufung der Schöffen 87
§ 42. γ. Die Berufung der Geschworenen 88
2. Die Urkundspersonen. 89
§ 43. a. Der Gerichtsschreiber 89
§ 44. b. Urkundspersonen im engeren Sinne 90
§ 45. 3. Das Gerichts-Unterpersonal 91
§ 46. Anhang. Der Gerichtsvollzieher 92
G. Die innere Organisation der Gerichte 92
§ 47. 1. Einleitung 92
§ 48. 2. Die Stellung des Vorsitzenden im Collegialgerichte 93
§ 49. 3. Die Organisation des Schwurgerichts 95
§ 50. 4. Die Organisation des Schöffengerichts 97
II. Die Parteien: Das Subject der Strafverfolgung 99
§ 51. Einleitung 100
A. Die Staatsanwaltschaft 100
§ 52. 1. Ihre Geschichte und ihr Begriff 101
§ 53. 2. Ihr Wirkungskreis 101
§ 54. 3. Ihre Organisation 101
§ 55. 4. Fähigkeit zum Staatsanwaltsamte 102
§ 56. B. Der Privatkläger 102
§ 57. C. Der sog. Nebenkläger 103
§ 58. III. Der Angeklagte 104
§ 59. ad II u. III. Von den Stellvertretern der Parteien und ihren Rechtsbeiständen 104
§ 60. Von der formellen Verteidigung insbesondere 105
§ 61. ad I — III. Die Polizei als Hülfsorgan der Strafrechtspflege 105
Buch III. Das Processyerfahren. 106
Erstes Kapitel. Die Grundgedanken und ihre praktischen Consequenzen. 106
§ 62. I. Die Principien des Verfahrens 106
§ 63. Von dem sog. Grundsatze der Mündlichkeit insbesondere 107
§ 64. II. Die Grundsätze der sog. „Actenmässigkeit\" und der schriftlichen Beurkundung der Prozessacte 107
§ 65. III. Der Grundsatz der Oeffentlichkeit 108
Zweites Kapitel. Ton den Beziehungen verschiedener Processe zu einander. 108
§ 66. I. Einleitung 109
§ 67. II. Von dem Falle der sog. Identität des civilen und des criminellen Klaggrundes 109
§ 68. III. Von dem präjudiciellen und dem präparatorischen Verhältnisse zweier Processe zu einander 110
Drittes Kapitel. Von der Sistirung der zum Processe nötigen Personen und Beweismittel 111
§ 69. I. Die Ladung in ihren verschiedenen Anwendungen 111
II. Die übrigen Mittel zur Sistirung des Angeschuldigten. 116
§ 70. 1. Die Verhaftung 116
§ 71. 2. Die Haftentlassung gegen Sicherheitsleistung 121
§ 72. 3. Die Sistirung Entwichener und Verborgener 124
ΙII. Die weitere Sistirung der Beweismittel und Ueberführungsstücke 128
§ 73. 1. Die Haussuchung oder Durchsuchung 128
§ 74. 2. Die Editionspflicht und ihre Erzwingung durch Beschlagnahme 131
Viertes Kapitel. Vom Beweise 137
75. I. Ziel des Strafbeweises 138
§ 76. II. Gesetzliche Beweistheorie und freie Beweiswürdigung 138
§ 77. III. Von der Pflicht zur Beweisführung 139
IV. Von den einzelnen Beweismitteln 140
§ 78. Einleitung 140
§ 79. 1. Der richterliche Augenschein 140
§ 80. 2. Der Sachverständige 141
§ 81. 3. Der Zeuge 146
§ 82. 4. Der Angeschuldigte 154
§ 83. 5. Die Urkunde 155
§ 84. 6. Die Indicien 155
Fünftes Kapitel. Ton den richterlichen Entscheidungen und deren Bekanntmachung. 155
§ 85. I. Begriff und Arten richterlicher Entscheidungen 155
§ 86. II. Die „gerichtlichen Entscheidungen\" des heutigen gemeinen Rechts und ihre Arten 157
III. Die Entstehung der gerichtlichen Entscheidungen. 159
§ 87. 1. Erforderniss der Anhörung der Beteiligten oder der Staatsanwaltschaft 159
§ 88. 2. Die Beschlussfassung im Collegialgerichte 160
§ 89. IV. Die Entscheidungsgründe 167
V. Bekanntmachung der Entscheidungen. 169
§ 90. 1. Die Verkündung 169
§ 91. 2. Die Zustellung 170
Sechstes Kapitel. Das Zeitmoment hei den Processhandlungen. 171
§ 92. I. Termine und Fristen 172
§ 93. II. Frist- und Terminversäumniss. Ihre Folgen. Wiedereinsetzung in den früheren Stand 173
Siebentes Kapitel. Von der Begründung, Entwicklung und Beendigung des Processrechtsverhältnisses. 175
§ 94. I. Begriff und Uebersicht der Processvoraussetzungen 175
§ 95. II. Die Gliederung des Verfahrens 176
III. Die Vorbereitung des Processrechtsverhältnisses 176
§ 96. A. Der erste Anstoss zur Verbrechensverfolgung 176
§ 97. B. Das sog Ermittlungs- oder Vorbereitungsverfahren 178
C. Die Anklage 181
§ 98. 1. Die Stellung des Anklägers zum erkennenden Gerichte 182
§ 99. 2. Die beiden Arten der Anklageerhebung 182
§ 100. 3. Die Anklageerhebung beim erkennenden Gerichte insbesondere 183
§ 101. 4. Die Anklagebesserung 184
§ 102. IV. Der Beschluss des Gerichts auf die Anklage, insbes. die Begründung des Processrechtsverhältnisses 184
§ 103. V. Die Voruntersuchung 186
§ 104. VI. Das Zwischen verfahren 188
VII. Das Hauptverfahren. 194
A. Im ordentlichen Processe. 195
§ 105. 1. Begriff des Haupt ver fahr ens 195
§ 106. 2. Das Hauptverfahren bis zur Hauptverhandlung 195
§ 107. 3. Die Hauptverhandlung bis zum Urteil 197
§ 108. 4. Die Hauptverhandlung vorm Schwurgerichte insbes 197
§ 109. 5. Das vereinfachte Verfahren vor dem Amtsgerichte insbesondere 199
§ 110. 6. Das Hauptverfahren gegen Abwesende (sog. Contumacial verfahren) 200
§ 111. B. Das summarische Strafverfahren 202
§ 112. C. Das objective Strafverfahren 208
VIII. Das Strafendurteil insbesondere. 213
§ 113. 1. Sein Inhalt und seine Arten 213
§ 114. 2. Die Entscheidung der Kostenfrage 214
IX. Das Rechtsmittelverfahren. 218
§ 115. A. Begriff und Einteilung der Rechtsmittel. 218
B. Die Rechtsmittel des früheren gemeinen Strafprocesses. 220
§ 116. 1. Die ordentlichen Rechtsmittel 220
§ 117. 2. Die ausserordentlichen Rechtsmittel 223
§ 118. C. Die Rechtsmittel des accusatorischen mündlichen Strafprocesses aus seinen Bedürfnissen abgeleitet 224
§ 119. D. Die Hauptabweichungen des französischen und des neueren deutschen Processrechts 228
E. Das geltende Recht 233
§ 120. Allgemeine Bestimmungen 233
§ 121. 1. Die Berufung 240
§ 122. 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision 250
§ 123. 3. Die Beschwerde 265
§ 124. 4. Das Wiederaufnahmegesuch 267
§ 125. X. Die Rechtskraft des Urteils 276
§ 126. XI. Die Vollstreckung des Urteils 279