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Binding, K. (1904). Grundriss des deutschen Strafprocessrechts. 5. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56157-5
Binding, Karl. Grundriss des deutschen Strafprocessrechts. (5).Duncker & Humblot, 1904. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56157-5
Binding, K (1904): Grundriss des deutschen Strafprocessrechts, 5,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56157-5

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Grundriss des deutschen Strafprocessrechts

Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1904)

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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)

Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.

Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.

1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.

Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.

Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).

Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«

Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Nachtrag 1
Vorbemerkung zur fünften Auflage V
Inhalt VII
Verzeichnis der Abkürzungen 1
Einleitung 4
§ 1. I. Begriff und systematische Stellung des Strafprozessrechts 4
§ 2. II. Verhältnis des Strafprozesses zu Civil- und Disziplinar-Verfahren insbesondere 5
§ 3. III. Arten des Strafverfahrens 5
IV. Die geschichtlichen Grundlagen des heutigen deutschen Strafprozessrechts 5
A. Der gemeine Prozess von der Karolina bis zu seinem Ende 6
§ 4 . 1. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V 6
§ 5. 2. Das kirchliche Offizial - Verfahren, die Schaffang des Inquisitions - Prozesses und seine Fortbildung durch Civilisten und Kanonisten 6
§ 6. 3. Der gemeine deutsche Inquisitions-Prozess 10
B. Das englische Geschworenen-Verfahren 11
§ 7. 1. Die Entstehung der Strafjury 11
§ 8. 2. Wesen der heutigen englischen sog. Urteilsjury 18
§ 9. C. Der französische Strafprozess mit besonderer Beziehung auf die Jury 18
§ 10. D. Der Gang der neueren partikularrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland 19
§ 11. V. Der Sieg des gemeinen Rechtes über den Partikularismus 27
§ 12. VI. Literatur des deutschen (englischen, französischen und italienischen) Strafprozessrechts 33
Buch I: Die Quellen und ihr Geltungsgebiet 44
I. Gemeines und partikulares Recht 44
§ 13. A. Die gemeinrechtlichen Quellen 44
§ 14. B. Verhältnis derselben zu einander und zu den partikularen Quellen 46
§ 15. C. Die landesrechtlichen Quellen 47
§ 16. II. Die gemeinen Quellen in ihrem sachlichen Geltungsgebiete 55
§ 17. III. Die Quellen in ihrem persönlichen Geltungsgebiete 60
§ 18. IV. Die Quellen in ihrem zeitlichen Geltungsgebiete 61
Buch II: Die Prozess-Subjekte 61
§ 19. Einleitung 61
Erstes Kapitel: Das Gericht 61
I. Grundbegriffe 61
§ 20. 1. Die Strafgerichtsbarkeit im weiteren Sinne 61
§ 21. 2. Die Strafgerichtsherrlichkeit und die Strafgerichtsbarkeit im engeren Sinne 62
§ 22. 3. Die Strafgerichtsbarkeit des Gerichtes, sein Gerichtszwang, seine Zuständigkeit 62
§ 23. 4. Koordination und Subordination der Strafgerich 62
§ 24. II. Die Verfassung der ordentlichen Gerichte des Deutschen Reiches überhaupt 62
III. Die Strafgerichte nach ihrer sachlichen Zuständigkeit 64
§ 25. 1. Die erkennenden Strafgerichte erster Instanz 64
§ 26. Insbesondere nach dem neuen gemeinen Rechte 66
§ 27. 2. Die Untersuchungsgerichte erster Instanz 70
§ 28. 3. Die einander subordinirten Strafgerichte 71
§ 29. Ergänzung zu den §§ 26-28 72
IV. Die örtliche Zuständigkeit der Strafgerichte 72
§ 30. 1. Begriff und Quellen der Zuständigkeit 73
§ 31. 2. Ordentliche allgemeine Gerichtsstände 73
§ 32. 3. Ordentliche besondere Gerichtsstände 75
§ 33. Der Gerichtsstand des Zusammenhangs insbesondere 75
§ 34. 4. Ausserordentliche Gerichtsstände 77
§ 35. 5. Kompetenz-Konkurrenz und Kompetenz-Konflikt 77
V. Die Rechtshülfe in Strafsachen. 78
§ 36. 1. Die Rechtshülfe der deutschen Gerichte unter einander 78
§ 37. 2. Die internationale Rechtshülfe 81
VI. Das Personal der Gerichte 83
§ 38. Einleitung 83
1. Der Richter 84
§ 39. a. Der beamtete Richter, seine Unfähigkeit und Ablehnbarkeit 84
b. Die Schöffen, die Geschworenen und ihre Berufung zum Richtertume 88
§ 40. α. Die Urlisten für Schöffen und Geschworene 88
§ 41. β. Die Berufung der Schöffen 91
§ 42. γ. Die Berufung der Geschworenen 93
2. Die Urkundspersonen 95
§ 43. a. Der Gerichtsschreiber 95
§ 44. b. Urkundspersonen im engeren Sinne 96
§ 45. 3. Das Gerichts-Unterpersonal 97
§ 46. Anhang. Der Gerichtsvollzieher 97
VII. Die innere Organisation der Gerichte 98
§ 47. 1. Einleitung 98
§ 48. 2. Die Stellung des Vorsitzenden im Kollegialgerichte 99
§ 49. 3. Die Organisation des Schwurgerichts 100
§ 50. 4. Die Organisation des Schöffengerichts 103
Zweites Kapitel: Die Parteien, ihre Stellvertreter und Rechtsbeistände. 105
§ 51. Der Begriff der Partei im Strafprozess 105
I. Der Ankläger 105
§ 52. Einleitung 105
1. Die Staatsanwaltschaft 105
§ 53. a. Ihre Geschichte und ihr Begriff 106
§ 54. b. Ihr Wirkungskreis 106
§ 55. c. Ihre Organisation 106
§ 56. d. Fähigkeit zum Staatsanwaltsamte 107
§ 57. 2. Der Privatkläger 107
§ 58. 3. Der sog. Nebenkläger 109
§ 59. II. Der Angeklagte 110
§ 60. III. Von den Stellvertretern der Parteien und ihren Rechtsbeiständen 110
§ 61. Von der formellen Verteidigung insbesondere 111
§ 62. Anhang. Die Polizei als Hülfsorgan der Strafrechtspflege 111
Buch III: Das Prozessverfahren 112
Erstes Kapitel: Die Grundgedanken und ihre praktischen Konsequenzen 112
§ 63. I. Die Prinzipien des Verfahrens 112
§ 64. Von dem sog. Grundsatze der Mündlichkeit insbesondere 113
§ 65. II. Die Grundsätze der sog. „Aktenmässigkeit\" und der schriftlichen Beurkundung der Prozessakte 114
§ 66. III. Der Grundsatz der Oeffentlichkeit 114
Zweites Kapitel: Von den Beziehungen verschiedener Prozesse zu einander 114
§ 67. I. Einleitung 115
§ 68. II. Von dem Falle der sog. Identität des civilen und des kriminellen Klaggrundes 115
§ 69. III. Von dem präjudiziellen und dem präparatorischen Verhältnisse zweier Prozesse zu einander 116
Drittes Kapitel: Von der Sistirung der zum Prozesse nötigen Personen und Beweismittel 117
§ 70. I. Die Ladung in ihren verschiedenen Anwendungen 117
II. Die übrigen Mittel zur Sistirung des Angeschuldigten 122
§ 71. 1. Die Verhaftung 122
§ 72. 2. Die Haftentlassung gegen Sicherheitsleistung 129
§ 73. 3. Die Sistirung Entwichener und Verborgener 132
III. Die weitere Sistirung der Beweismittel und Ueberführungsstücke 137
§ 74. 1. Die Haussuchung oder Durchsuchung 137
§ 75. 2. Die Editionspflicht und ihre Erzwingung durch Beschlagnahme 139
Viertes Kapitel: Vom Beweise 146
§ 76. I. Ziel des Strafbeweises 147
§ 77. II. Gesetzliche Beweistheorie und freie Beweiswürdigung 147
§ 78. III. Von der Pflicht zur Beweisführung 148
IV. Von den einzelnen Beweismitteln 149
§ 79. Einleitung 149
§ 80. 1. Der richterliche Augenschein 149
§ 81. 2. Der Sachverständige 150
§ 82. 3. Der Zeuge 154
§ 83. 4. Der Angeschuldigte 164
§ 84. 5. Die Urkunde 164
§ 85. 6. Die Indizien 164
Fünftes Kapitel: Von den richterlichen Entscheidungen und deren Bekanntmachung 164
§ 86. I. Begriff und Arten richterlicher Entscheidungen 165
§ 87. II. Die „gerichtlichen Entscheidungen\" des heutigen gemeinen Rechts und ihre Arten 166
III. Die Entstehung der gerichtlichen Entscheidungen 168
§ 88. 1. Erfordernis der Anhörung der Beteiligten oder der Staatsanwaltschaft 168
§ 89. 2. Die Beschlussfassung im Kollegialgerichte 169
§ 90. IV. Die Entscheidungsgründe 177
V. Bekanntmachung der Entscheidungen 179
§ 91. 1. Die Verkündung 179
§ 92. 2. Die Zustellung 180
Sechstes Kapitel: Das Zeitmoment bei den Prozesshandlungen 181
§ 93. I. Termine und Fristen 181
§ 94. II. Frist- und Terminversäumnis. Ihre Folgen. Wiedereinsetzung in den früheren Stand 183
Siebentes Kapitel: Ton der Begründung, Entwicklung und Beendigung des Prozessrechtsyerhältnisses 185
§ 95. I. Begriff und Uebersicht der Prozessvoraussetzungen 185
§ 96. II. Die Gliederung des Verfahrens 186
III. Die Vorbereitung des Prozessrechtsverhältnisses 186
§ 97. A. Der erste Anstoss zur Verbrechensverfolgung 186
§ 98. B. Das sog. Ermittlungs- oder Vorbereitungsverfahren 188
C. Die Anklage 191
§ 99. 1. Die Stellung des Anklägers zum erkennenden Gerichte 192
§ 100. 2. Die beiden Arten der Anklageerhebung 192
§ 101. 3. Die Anklage beim erkennenden Gerichte insbesondere 193
§ 102. 4. Die Anklagebesserung 194
§ 103. IV. Der Beschluss des Gerichts auf die Anklage, insbes. die Begründung des Prozessrechtsverhältnisses 195
§ 104. V. Die Voruntersuchung 197
§ 105. VI. Das Zwischenverfahren 199
VII. Das Hauptverfahren 205
A. Im ordentlichen Prozesse 205
§ 106. 1. Begriff des Hauptverfahrens 205
§ 107. 2. Das Hauptverfahren bis zur Hauptverhandlung 205
§ 108. 3. Die Hauptverhandlung bis zum Urteil 207
§ 109. 4. Die Hauptverhandlung vorm Schwurgerichte insbes 208
§ 110. 5. Das vereinfachte Verfahren vor dem Amtsgerichte insbesondere 210
§ 111. 6. Das Hauptverfahren gegen Abwesende (sog. Kontumazial verfahren) 211
§ 112. B. Das summarische und das dadurch ausgelöste ordentliche Strafverfahren 213
§ 113. C. Das objektive Strafverfahren 219
VIII. Das Strafendurteil insbesondere 225
§ 114. 1. Sein Inhalt und seine Arten 225
§ 115. 2. Die Entscheidung der Kostenfrage 227
IX. Das Rechtsmittelverfahren 231
§ 116. A. Begriff und Einteilung der Rechtsmittel 231
B. Die Rechtsmittel des früheren gemeinen Strafprozesses 233
§ 117. 1. Die ordentlichen Rechtsmittel 233
§ 118. 2. Die ausserordentlichen Rechtsmittel 236
§ 119. C. Die Rechtsmittel des accusatorischen mündlichen Strafprozesses aus seinen Bedürfnissen abgeleitet 237
§ 120. D. Die Hauptabweichungen des französischen und des neueren deutschen Prozessrechts 241
E. Das geltende Recht 247
§ 121. Allgemeine Bestimmungen 247
§ 122. 1. Die Berufung 254
§ 123. 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision 264
§ 124. 3. Die Beschwerde 279
§ 125. 4. Das Wiederaufnahmegesuch 282
§ 126. X. Die Rechtskraft des Urteils 291
§ 127. XI. Die Vollstreckung des Urteils 294