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Handbuch des Strafrechts

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Binding, K.Binding, K. (Ed.) (1885). Handbuch des Strafrechts. Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Siebente Abtheilung, erster Theil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56147-6
Binding, KarlBinding, Karl. Handbuch des Strafrechts: Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Siebente Abtheilung, erster Theil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot, 1885. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56147-6
Binding, KBinding, K (ed.) (1885): Handbuch des Strafrechts: Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Siebente Abtheilung, erster Theil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56147-6

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Handbuch des Strafrechts

Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Siebente Abtheilung, erster Theil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding

Binding, Karl

Editors: Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1885)

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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)

Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.

Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.

1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.

Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.

Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).

Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«

Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorrede VII
Inhaltsverzeichniss XI
Erläuterung der Abkürzungen XX
Einleitung 1
Erstes Kapitel. Die Aufgrabe und die Art ihrer Lösung. 3
§ 1. I. Der Gegenstand des Werkes 3
§ 2. II. Aufgaben und Grenzen der Wissenschaft des positiven Strafrechts 6
III. Die Wissenschaft gegenüber dem codificirten Strafrechte. 15
§ 3. 1. Die Beschränkung der Wissenschaft durch die neuere Gesetzgebung 15
§ 4. 2. Die Entstehung des Satzes nulla poena sine lege und seine Rückwirkung auf die Theorie 17
§ 5. 3. Präcisirung und Erweiterung der wissenschaftlichen Aufgaben durch die neue Gesetzgebung 28
§ 6. IV. Praxis und Wissenschaft 33
Zweites Kapitel. Der Quellenbestand. 37
§ 7. I. Im Allgemeinen 37
II. Entstehung und Wandlung des allgemeinen Strafgesetzbuchs. Seine Rückwirkung auf die Landesstrafgesetzgebung. 38
§ 8. 1. Der Sieg des Particularismus über das absterbende gemeine Recht 38
§ 9. 2. Die Stellung der Aufgabe der Rechtseinigung für den Norddeutschen Bund 48
§ 10. 3. Die Neuheit der Aufgabe 51
§ 11. 4. Der Entwurf Friedberg (I) 57
§ 12. 5. Der Entwurf der Bundescommission (II) 60
§ 13. 6. Der Entwurf des Bundesrats (III) 63
§ 14. 7. Der Entwurf des Bundesrats vor dem Reichstage 65
§ 15. 8. Das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und sein Einführungsgesetz vom 31. Mai 1870. Sein Inhalt. 78
§ 16. 9. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich und dessen Ergänzung durch den § 130 a 86
§ 17. 10. Das revidirte Reichsstrafgesetzbuch vom 26. Februar 1876 92
§ 18. 11. Aenderungen des Reichsstrafgesetzbuchs vom 26. Febr. 1876 bis zum 24. Mai 1880 96
§ 19. 12. Die unmittelbare Rückwirkung des gemeinen Strafgesetzbuchs auf die Strafgesetzgebung der Bundesstaaten 97
III. Die Militärstrafgesetzgebung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs 100
§ 20. 1. Vor dem Erlass des Militärstrafgesetzbuchs für das Deutsche Reich 100
§ 21. 2. Die Komplikation der Aufgabe eines Militärstrafgesetzbuchs 103
§ 22. 3. Der Entwurf Fleck (I) 107
§ 23. 4. Die Entwürfe der Commission (II) und des Bundesrats (III) 110
§ 24. 5. Die Erhebung des Entwurfes des Bundesrats zum Militärstrafgesetzbuche für das Deutsche Reich 116
IV. Die Sonderstrafgesetze des Reiches. 123
§ 25. 1. Im Allgemeinen 123
§ 26. 2. Ihr Bestand 126
Drittes Kapitel. Die Literatur und die Judikatur des heutigen gemeinen Strafrechts. 145
§ 27. I. Einleitung 145
§ 28. II. Die Literatur 147
§ 29. III. Die Rechtsprechung 150
Erstes Buch. Das objektive Strafrecht. 153
Erste Abteilung. Normen und Strafgesetze. 155
Erstes Kapitel. Der Gegensatz der Normen und der Strafgesetze. 155
§ 30. I. Die Nonn als reiner Imperativ 155
II. Die Arten der Normen. 164
§ 31. 1. Unbedingte und bedingte Normen 164
§ 32. 2. Verbote unci Gebote. Ihre Arten 166
§ 33. 3. Der Umfang der Normen 172
§ 34. III. Die Norm als Regel mit Ausnahmen. Anhang: Terminologie der Quellen 173
§ 35. IV. Die sog. Strafgesetze und ihre Arten 175
Zweites Kapitel. Normen und Strafgesetze als bejahende Rechtssätze. 181
§ 36. I. Der Zusammenhang zwischen objektivem unci subjektivem Rechte 181
§ 37. II. Verbot und Gebot und das Recht auf Botmässigkeit 183
III. Das Recht auf Strafe wegen Unbotmässigkeit. 187
§ 38. 1. Das Strafgesetz als bejahender Rechtssatz 187
§ 39. 2. Strafrecht und Strafklagrecht. Function des Strafurteils 192
Drittes Kapitel. Die Erscheinungsform von Normen und Strafgesetzen. 197
§ 40. 1. Die vier Formen alles Rechtes 197
§ 41. II. Vom ungesetzten Rechte insbesondere 201
§ 42. III. Die Selbstbeschränkungen der Rechtsquelle 203
§ 43. IV. Das Erforderniss des Strafgesetzes nach GB § 2 204
V. Die Bedeutung des ungesetzten Rechts für das Strafrecht. 209
§ 44. 1. Das ungesetzte Recht wider das Strafgesetz 209
§ 45. 2. Das ungesetzte Recht neben dem Strafgesetz 212
§ 46. 3. Von der Analogie insbesondere 213
§ 47. Fortsetzung: Das Maass ihrer Zulässigkeit im heutigen gemeinen Rechte 218
Zweite Abteilung. Das Geltungsgebiet der Strafgesetze. 223
§ 48. Der Gang der Entwicklung 223
Erstes Kapitel. Das zeitliche Geltungsgebiet der Strafgesetze. 225
§ 49. I. Die Präcisirung der Frage 225
§ 50. II. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens 227
III. Die Wirkungen des Inkrafttretens principiell entwickelt. 230
§ 51. 1. Der Streit cler Ansichten 230
§ 52. 2. Entwicklung aus der Aufgabe cles Strafgesetzes und dem Wesen des Strafrechts 236
IV. Die Wirkungen des Inkrafttretens nach geltendem Rechte. 242
§ 53. 1. Mögliche Einwirkungen der Landesgesetzgebung. Inkrafttreten der nicht strafrechtlichen Satzungen des GB 242
§ 54. 2. Gesetz und Zeit der Begangenschaft 244
§ 55. 3. Folgen und Ausnahmen des Grundsatzes nulla poena sine lege 248
§ 56. 4. Die Rückwirkung des milderen Gesetzes. Negative Begrenzung des GB § 2, 2. Verhältniss zur Rechtskraft unci zu den Satzungen über die Verbrechensverfolgung 251
§ 57. 5. Positiver Inhalt cles § 2, 2: das mildeste Gesetz 257
§ 58. 6. Verhältniss des § 2 zur Verjährung insbesondere 266
Zweites Kapitel. Das Verhältniss eoexistirender Strafgesetze zu einander 268
§ 59. I. Ausländisches und inländisches Strafrecht 268
II. Gemeines und partikulares Strafrecht. 270
§ 60. 1. Einleitung 270
§ 61. 2. „Die gemeinsame Gesetzgebung über das Strafrecht. 273
§ 62. 3. Reichsrecht geht vor Landesrecht. Schutzmittel dieser Ueberlegenheit 280
§ 63. 4. Die Aufgabe des gemeinen Strafgesetzbuchs gegenüber der Landesstrafgesetzgebung 287
5. Die Ausschliesslichkeit des gemeinen Rechtes und ihr Umfang. 289
§ 64. a. Die „Materien\" des Gesetzbuchs und der das EG beherrschende Gegensatz von allgemeinen und besonderen Vorschriften 289
§ 65. b. Das Strafensystem 296
§ 66. c. Die Grundsätze über das Subjekt des Verbrechens, über die Verbrechensbegehung, die Gleichung zwischen Unrecht und Strafe 306
§ 67. d. Die allgemeinen Gründe ausgeschlossener Rechtswidrigkeit, ausgeschlossener und modificirter Strafbarkeit 312
§ 68. e. Die Grundsätze über zeitliches und gegenständliches Herrschaftsgebiet der Strafgesetze 314
§ 69. f. Verbrechen und Verbrechensgruppen 315
§ 70. 6. Materien, die principiell nicht Gegenstand der Reichsstrafgesetzgebung sind 323
III. Allgemeines und besonderes Strafrecht. 332
§ 71. 1. Bedeutung des Gegensatzes 332
§ 72. 2. Allgemeines und besonderes gemeines Recht 334
§ 73. 3. Allgemeines Reichsrecht und besonderes Landesrecht 344
§ 74. IV. Alternativität der Strafgesetze 349
V. Subsidiarität der Strafgesetze 355
§ 75. 1. Erste Form der Subsidiarität 355
§ 76. 2. Zweite Form der Subsidiarität 357
§ 77. VI. Konsumtion einer Strafdrohung durch die andere 363
Drittes Kapitel. Das sachliche Geltungsgebiet des einzelnen Strafgesetzes· Das sog. internationale Strafrecht. 370
I. Principielle Vorerörterung 370
§ 78. 1. Die Grundsätze der Lehre 370
§ 79. 2. Die möglichen Begrenzungen 377
§ 80. 3. Von dem sog. Realprincipe insbesondere 390
§ 81. 4. Die Auslieferung kein genügender Ersatz für das inländische Strafrecht 397
II. Das geltende Reichsrecht 400
§ 82. 1. Der wahre Wert des GB § 3—8 400
§ 83. 2. Die geltenden Principien in ihrem Verhältnisse zu einander. Das „Kann\" des § 4 al. 2 402
§ 84. 3. Inland und Ausland. Inländer und Ausländer 405
§ 85. 4. Inländischer oder ausländischer Begehungsort 414
§ 86. 5. Begehungsort des mittelbaren Täters und der Teilnehmer 424
6. Strafbarkeit der im Inlande und Auslande verübten Verbrechen. 425
§ 87. a. Die Verschiedenheit der Fälle 425
§ 88. b. Das deutsche Strafrecht in voller Unabhängigkeit von Tatort und Nationalität des Täters 427
§ 89. c. Das deutsche Strafrecht begründet durch auswärts begangene Delikte von Deutschen und Nichtdeutschen in ganz bestimmter Stellung 431
§ 90. d. Das deutsche Strafrecht begründet durch auswärts begangene Delikte nur von Deutschen 434
§ 91. 7. Ausschliessliches Herrschaftsgebiet des GB § 3 (des sog. Territorial-Princips) 437
§ 92. 8. Wirkung der Naturalisirung des Ausländers 438
§ 93. 9. Das Zusammentreffen des inländischen und des ausländischen Strafanspruchs und seine Wirkung 440
§ 94. 10. GB § 37 in seinem Verhältniss zum internationalen Strafrechte 446
Dritte Abteilung. Die Auslegung der Strafgesetze. 450
§ 95. I. Begriff und Abgrenzung der Auslegung 450
§ 96. II. Der sog. Wille des Gesetzgebers als Ziel der Auslegung 454
§ 97. III. Die beiden Akte und die Mittel aller Auslegung 457
§ 98. 1. Das Erklärungsmoment und die vorläufige Erschliessung des Rechtsgedankens (Druckfehler; Redaktionsversehen; juristischer Sprachgebrauch). Wert des Moments 458
§ 99. 2. Die Erkenntniss des Rechtswillens und ihre Mittel 466
§ 100. Anhang. Die Auslegung als mittelbare Quelle der Auslegung. Insbesondere die Gesetzes-Materialien 469
Zweites Buch: Das subjektive Strafrecht uud das Strafreclitsverhältniss 475
Erste Abteilung: Das Rechtsverhältniss zwischen Staat und Sträfling. 477
§ 101. I. Der unmittelbare und der mittelbare Inhaber des Strafrechtes 477
§ 102. II. Das Strafrecht und der Sträfling 483
III. Die Einheit des StrafrechtsVerhältnisses 485
§ 103. 1. Bestimmung derselben 485
§ 104. 2. Ein Strafrecht und mehrere Berechtigte 487
§ 105. 3. Ein Strafrecht und mehrere Schuldige 488
IV. Die Wandlungen des Strafrechtsverhältnisses 492
§ 106. 1. Arten derselben. Wandlungen innerhalb desselben Strafrechtsverhältnisses 492
§ 107. 2. Wachstum und Novation der Strafrechte 494
§ 108. 3. Umwandlung des Strafrechts in ein Nichtstrafrecht 496
Zweite Abteilung: Die Gründe der Entstehung des Strafrechtsverhältnissös 498
§ 109. Einleitung 498
Erstes Kapitel: Das Verbrechen 500
§ 110. Die drei zu erörternden Hauptbegriffe 500
§ 111. I. Der Begriff des Verbrechens 503
II. Der Begriff der Verbrechensart 504
§ 112. 1. Die Bildung ihres Tatbestandes 504
§ 113. 2. Der Gegensatz von Normwidrigkeits- und Strafbarkeits- Merkmalen 507
§ 114. 3. Die Einteilung der Verbrechensarten in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen 510
III. Der Begriff des Verbrechensfalles als der eines konkreten Verbrechens 517
§ 115. A. Die vier Arten seiner Merkmale 517
B. Die Verbrechenseinheit 520
§ 116. 1. Der einzig mögliche Standpunkt auf dem Boden des Gesetzes 520
§ 117. 2. Ihre Formen. Ihr Verhältniss zur Gesetzeskonkurrenz 526
§ 118. 3. Ihr Wesen entwickelt am einheitlichen Delikte 529
§ 119. 4. Der Begriff des fortgesetzten Delikts bez. Verbrechens insbesondere 540
§ 120. 5. Das eine Verbrechen eine Mehrheit von Delikten gleicher Art 547
§ 121. 6. Das Verbrechen eine Mehrheit von Delikten verschiedener Art 560
C. Die Verbrechensmehrheit 564
§ 122. 1. Ihr Begriff 564
§ 123. 2. Arten der Verbrechensmehrheit. Insbesondere von der Ideal- und der Real-Konkurrenz 570
Zweites Kapitel: Die anderweiten Entstellungsgründe von Strafrecht und Strafklagrecht 588
§ 124. I. Die anderweiten Bedingungen des Strafrechts 588
II. Die anderweiten Bedingungen des Strafklagrechts 595
§ 125. A. Ihr rechtliches Verhältniss zu denen des Strafrechts 595
§ 126. B. Die objektiven Bedingungen und ihre Grundgedanken 599
§ 127. C. Die Willenserklärungen und ihre möglichen Grundgedanken 602
D. Vom Antrag und von der Ermächtigung zur Strafverfolgung insbesondere 607
§ 128. 1. Die Fälle der Antrags- und Ermächtigungsverbrechen 607
§ 129. 2. Die juristische Natur des Antrags, der Ermächtigung, des Antrags- und Ermächtigungsrechtes, sowie des Rechts zur Rücknahme des Antrags 610
§ 130. 3. Die Inhaber des Antrags- und Ermächtigungsrechts 615
§ 131. Fortsetzung. Das Antragsrecht des Nichtverletzten 626
§ 132. 4. Unteilbarkeit der Klage und ihrer Bedingung. Stellung mehrerer Antragsberechtigter zu einander. Antrag und Idealkonkurrenz 630
§ 133. 5. Unteilbarkeit des Antrags und seiner Rücknahme im Fall der Mitschuld 636
§ 134. 6. Entstehung und Untergang des Antragsrechtes 640
§ 135. 7. Die Rücknahme des Antrags insbesondere 647
§ 136. 8. Das Antrags- und das Ermächtigungsrecht sind höchst persönlich. Unzulässigkeit ihrer Ausübung durch Stellvertretung 652
§ 137. 9. Die Stellung des Antrags 654
§ 138. 10. Grundgedanke der Antragsverbrechen nach heutigem Rechte. Antragsrecht des in die Verletzung Einwilligenden 659
Dritte Abteilung: Die Gründe der Nichtentstehung von Strafrecht und Strafklagrecht 664
§ 139. Entwicklung derselben 664
I. Die Privilegien der Straflosigkeit 667
§ 140. 1. Die Fürsten und die Regenten der deutschen Bundesstaaten 667
§ 141. 2. Die Mitglieder des Reichstags und der Landtage 671
§ 142. 3. Die Erstatter und Verbreiter wahrheitsgetreuer Reichsund Landtagsberichte 680
§ 143. Anhang. Das Privileg der Exterritorialen 685
II. Rechtliche Bedeutungslosigkeit der Angriffshandlung 689
§ 144. Vorbemerkung 689
§ 145. 1. Die irrtümlich deliktische Handlung 691
§ 146. 2. Die reine Selbstverletzung 695
§ 147. 3. Untauglichkeit des angegriffenen Objekts kraft Staatswillens 702
§ 148. 4. Schutzlosigkeit des angegriffenen Objekts durch Einwilligung des Verletzten 707
§ 149. Von der Einwilligung bei den Verbrechen wider die Rechtsgüter der physischen Persönlichkeit insbesondere 718
§ 150. III. Die Notwer 730
§ 151. IV. Der Notstand 754
§ 152. Fortsetzung 768
§ 153. V. Erlaubte Eigenmacht 788
§ 154. VI. Berufsrechte und Berufspflichten 791
§ 155. Von der durch Befehl begründeten Berufspflicht insbesondere 804
Vierte Abteilung: Die Gründe des Untergangs von Strafrecht und Strafklagrecht 808
§ 156. Ihre Arten; ihre Wirkung 808
§ 157. I. Der Wogfall der Subjekte 811
§ 158. II. Der Verbrauch von Strafrecht und Strafklagrecht 814
§ 159. III. Die gesetzliche Verneinung des Strafrechts oder des Strafbedürfnisses 815
IV. Die Verjährung des Strafklagrechts und des Strafrechts 816
§ 160. 1. Die Wandlung in der Theorie der Verjährung 816
§ 161. 2. Die wesentliche Verschiedenheit beider Arten der Verjährung und ihrer Gründe 821
§ 162. 3. Die Strafklagrechtsveijährung 833
§ 163. Fortsetzung 843
§ 164. Fortsetzung 848
§ 165. 4. Die Strafrechtsveijährung 853
V. Der Verzicht auf Strafklagrecht und Strafrecht 860
§ 166. 1. Das Wesen der Gnade und ihre Arten 860
§ 167. 2. Die Inhaber der deutschen Begnadigungsgewalt. Tragweite des einzelnen Gnadenaktes im Reiche 864
§ 168. 3. Der Verzicht auf das Strafklagrecht, die sog. Abolition 869
§ 169. 4. Der Verzicht auf das Strafrecht, die sog. Begnadigung im engeren Sinne 873
Sachregister 880
Quellenregister 918