Handbuch des Strafrechts
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Handbuch des Strafrechts
Erster Band. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Siebente Abtheilung, erster Theil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding
Editors: Binding, Karl
(1885)
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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorrede | VII | ||
Inhaltsverzeichniss | XI | ||
Erläuterung der Abkürzungen | XX | ||
Einleitung | 1 | ||
Erstes Kapitel. Die Aufgrabe und die Art ihrer Lösung. | 3 | ||
§ 1. I. Der Gegenstand des Werkes | 3 | ||
§ 2. II. Aufgaben und Grenzen der Wissenschaft des positiven Strafrechts | 6 | ||
III. Die Wissenschaft gegenüber dem codificirten Strafrechte. | 15 | ||
§ 3. 1. Die Beschränkung der Wissenschaft durch die neuere Gesetzgebung | 15 | ||
§ 4. 2. Die Entstehung des Satzes nulla poena sine lege und seine Rückwirkung auf die Theorie | 17 | ||
§ 5. 3. Präcisirung und Erweiterung der wissenschaftlichen Aufgaben durch die neue Gesetzgebung | 28 | ||
§ 6. IV. Praxis und Wissenschaft | 33 | ||
Zweites Kapitel. Der Quellenbestand. | 37 | ||
§ 7. I. Im Allgemeinen | 37 | ||
II. Entstehung und Wandlung des allgemeinen Strafgesetzbuchs. Seine Rückwirkung auf die Landesstrafgesetzgebung. | 38 | ||
§ 8. 1. Der Sieg des Particularismus über das absterbende gemeine Recht | 38 | ||
§ 9. 2. Die Stellung der Aufgabe der Rechtseinigung für den Norddeutschen Bund | 48 | ||
§ 10. 3. Die Neuheit der Aufgabe | 51 | ||
§ 11. 4. Der Entwurf Friedberg (I) | 57 | ||
§ 12. 5. Der Entwurf der Bundescommission (II) | 60 | ||
§ 13. 6. Der Entwurf des Bundesrats (III) | 63 | ||
§ 14. 7. Der Entwurf des Bundesrats vor dem Reichstage | 65 | ||
§ 15. 8. Das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund und sein Einführungsgesetz vom 31. Mai 1870. Sein Inhalt. | 78 | ||
§ 16. 9. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich und dessen Ergänzung durch den § 130 a | 86 | ||
§ 17. 10. Das revidirte Reichsstrafgesetzbuch vom 26. Februar 1876 | 92 | ||
§ 18. 11. Aenderungen des Reichsstrafgesetzbuchs vom 26. Febr. 1876 bis zum 24. Mai 1880 | 96 | ||
§ 19. 12. Die unmittelbare Rückwirkung des gemeinen Strafgesetzbuchs auf die Strafgesetzgebung der Bundesstaaten | 97 | ||
III. Die Militärstrafgesetzgebung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs | 100 | ||
§ 20. 1. Vor dem Erlass des Militärstrafgesetzbuchs für das Deutsche Reich | 100 | ||
§ 21. 2. Die Komplikation der Aufgabe eines Militärstrafgesetzbuchs | 103 | ||
§ 22. 3. Der Entwurf Fleck (I) | 107 | ||
§ 23. 4. Die Entwürfe der Commission (II) und des Bundesrats (III) | 110 | ||
§ 24. 5. Die Erhebung des Entwurfes des Bundesrats zum Militärstrafgesetzbuche für das Deutsche Reich | 116 | ||
IV. Die Sonderstrafgesetze des Reiches. | 123 | ||
§ 25. 1. Im Allgemeinen | 123 | ||
§ 26. 2. Ihr Bestand | 126 | ||
Drittes Kapitel. Die Literatur und die Judikatur des heutigen gemeinen Strafrechts. | 145 | ||
§ 27. I. Einleitung | 145 | ||
§ 28. II. Die Literatur | 147 | ||
§ 29. III. Die Rechtsprechung | 150 | ||
Erstes Buch. Das objektive Strafrecht. | 153 | ||
Erste Abteilung. Normen und Strafgesetze. | 155 | ||
Erstes Kapitel. Der Gegensatz der Normen und der Strafgesetze. | 155 | ||
§ 30. I. Die Nonn als reiner Imperativ | 155 | ||
II. Die Arten der Normen. | 164 | ||
§ 31. 1. Unbedingte und bedingte Normen | 164 | ||
§ 32. 2. Verbote unci Gebote. Ihre Arten | 166 | ||
§ 33. 3. Der Umfang der Normen | 172 | ||
§ 34. III. Die Norm als Regel mit Ausnahmen. Anhang: Terminologie der Quellen | 173 | ||
§ 35. IV. Die sog. Strafgesetze und ihre Arten | 175 | ||
Zweites Kapitel. Normen und Strafgesetze als bejahende Rechtssätze. | 181 | ||
§ 36. I. Der Zusammenhang zwischen objektivem unci subjektivem Rechte | 181 | ||
§ 37. II. Verbot und Gebot und das Recht auf Botmässigkeit | 183 | ||
III. Das Recht auf Strafe wegen Unbotmässigkeit. | 187 | ||
§ 38. 1. Das Strafgesetz als bejahender Rechtssatz | 187 | ||
§ 39. 2. Strafrecht und Strafklagrecht. Function des Strafurteils | 192 | ||
Drittes Kapitel. Die Erscheinungsform von Normen und Strafgesetzen. | 197 | ||
§ 40. 1. Die vier Formen alles Rechtes | 197 | ||
§ 41. II. Vom ungesetzten Rechte insbesondere | 201 | ||
§ 42. III. Die Selbstbeschränkungen der Rechtsquelle | 203 | ||
§ 43. IV. Das Erforderniss des Strafgesetzes nach GB § 2 | 204 | ||
V. Die Bedeutung des ungesetzten Rechts für das Strafrecht. | 209 | ||
§ 44. 1. Das ungesetzte Recht wider das Strafgesetz | 209 | ||
§ 45. 2. Das ungesetzte Recht neben dem Strafgesetz | 212 | ||
§ 46. 3. Von der Analogie insbesondere | 213 | ||
§ 47. Fortsetzung: Das Maass ihrer Zulässigkeit im heutigen gemeinen Rechte | 218 | ||
Zweite Abteilung. Das Geltungsgebiet der Strafgesetze. | 223 | ||
§ 48. Der Gang der Entwicklung | 223 | ||
Erstes Kapitel. Das zeitliche Geltungsgebiet der Strafgesetze. | 225 | ||
§ 49. I. Die Präcisirung der Frage | 225 | ||
§ 50. II. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens | 227 | ||
III. Die Wirkungen des Inkrafttretens principiell entwickelt. | 230 | ||
§ 51. 1. Der Streit cler Ansichten | 230 | ||
§ 52. 2. Entwicklung aus der Aufgabe cles Strafgesetzes und dem Wesen des Strafrechts | 236 | ||
IV. Die Wirkungen des Inkrafttretens nach geltendem Rechte. | 242 | ||
§ 53. 1. Mögliche Einwirkungen der Landesgesetzgebung. Inkrafttreten der nicht strafrechtlichen Satzungen des GB | 242 | ||
§ 54. 2. Gesetz und Zeit der Begangenschaft | 244 | ||
§ 55. 3. Folgen und Ausnahmen des Grundsatzes nulla poena sine lege | 248 | ||
§ 56. 4. Die Rückwirkung des milderen Gesetzes. Negative Begrenzung des GB § 2, 2. Verhältniss zur Rechtskraft unci zu den Satzungen über die Verbrechensverfolgung | 251 | ||
§ 57. 5. Positiver Inhalt cles § 2, 2: das mildeste Gesetz | 257 | ||
§ 58. 6. Verhältniss des § 2 zur Verjährung insbesondere | 266 | ||
Zweites Kapitel. Das Verhältniss eoexistirender Strafgesetze zu einander | 268 | ||
§ 59. I. Ausländisches und inländisches Strafrecht | 268 | ||
II. Gemeines und partikulares Strafrecht. | 270 | ||
§ 60. 1. Einleitung | 270 | ||
§ 61. 2. „Die gemeinsame Gesetzgebung über das Strafrecht. | 273 | ||
§ 62. 3. Reichsrecht geht vor Landesrecht. Schutzmittel dieser Ueberlegenheit | 280 | ||
§ 63. 4. Die Aufgabe des gemeinen Strafgesetzbuchs gegenüber der Landesstrafgesetzgebung | 287 | ||
5. Die Ausschliesslichkeit des gemeinen Rechtes und ihr Umfang. | 289 | ||
§ 64. a. Die „Materien\" des Gesetzbuchs und der das EG beherrschende Gegensatz von allgemeinen und besonderen Vorschriften | 289 | ||
§ 65. b. Das Strafensystem | 296 | ||
§ 66. c. Die Grundsätze über das Subjekt des Verbrechens, über die Verbrechensbegehung, die Gleichung zwischen Unrecht und Strafe | 306 | ||
§ 67. d. Die allgemeinen Gründe ausgeschlossener Rechtswidrigkeit, ausgeschlossener und modificirter Strafbarkeit | 312 | ||
§ 68. e. Die Grundsätze über zeitliches und gegenständliches Herrschaftsgebiet der Strafgesetze | 314 | ||
§ 69. f. Verbrechen und Verbrechensgruppen | 315 | ||
§ 70. 6. Materien, die principiell nicht Gegenstand der Reichsstrafgesetzgebung sind | 323 | ||
III. Allgemeines und besonderes Strafrecht. | 332 | ||
§ 71. 1. Bedeutung des Gegensatzes | 332 | ||
§ 72. 2. Allgemeines und besonderes gemeines Recht | 334 | ||
§ 73. 3. Allgemeines Reichsrecht und besonderes Landesrecht | 344 | ||
§ 74. IV. Alternativität der Strafgesetze | 349 | ||
V. Subsidiarität der Strafgesetze | 355 | ||
§ 75. 1. Erste Form der Subsidiarität | 355 | ||
§ 76. 2. Zweite Form der Subsidiarität | 357 | ||
§ 77. VI. Konsumtion einer Strafdrohung durch die andere | 363 | ||
Drittes Kapitel. Das sachliche Geltungsgebiet des einzelnen Strafgesetzes· Das sog. internationale Strafrecht. | 370 | ||
I. Principielle Vorerörterung | 370 | ||
§ 78. 1. Die Grundsätze der Lehre | 370 | ||
§ 79. 2. Die möglichen Begrenzungen | 377 | ||
§ 80. 3. Von dem sog. Realprincipe insbesondere | 390 | ||
§ 81. 4. Die Auslieferung kein genügender Ersatz für das inländische Strafrecht | 397 | ||
II. Das geltende Reichsrecht | 400 | ||
§ 82. 1. Der wahre Wert des GB § 3—8 | 400 | ||
§ 83. 2. Die geltenden Principien in ihrem Verhältnisse zu einander. Das „Kann\" des § 4 al. 2 | 402 | ||
§ 84. 3. Inland und Ausland. Inländer und Ausländer | 405 | ||
§ 85. 4. Inländischer oder ausländischer Begehungsort | 414 | ||
§ 86. 5. Begehungsort des mittelbaren Täters und der Teilnehmer | 424 | ||
6. Strafbarkeit der im Inlande und Auslande verübten Verbrechen. | 425 | ||
§ 87. a. Die Verschiedenheit der Fälle | 425 | ||
§ 88. b. Das deutsche Strafrecht in voller Unabhängigkeit von Tatort und Nationalität des Täters | 427 | ||
§ 89. c. Das deutsche Strafrecht begründet durch auswärts begangene Delikte von Deutschen und Nichtdeutschen in ganz bestimmter Stellung | 431 | ||
§ 90. d. Das deutsche Strafrecht begründet durch auswärts begangene Delikte nur von Deutschen | 434 | ||
§ 91. 7. Ausschliessliches Herrschaftsgebiet des GB § 3 (des sog. Territorial-Princips) | 437 | ||
§ 92. 8. Wirkung der Naturalisirung des Ausländers | 438 | ||
§ 93. 9. Das Zusammentreffen des inländischen und des ausländischen Strafanspruchs und seine Wirkung | 440 | ||
§ 94. 10. GB § 37 in seinem Verhältniss zum internationalen Strafrechte | 446 | ||
Dritte Abteilung. Die Auslegung der Strafgesetze. | 450 | ||
§ 95. I. Begriff und Abgrenzung der Auslegung | 450 | ||
§ 96. II. Der sog. Wille des Gesetzgebers als Ziel der Auslegung | 454 | ||
§ 97. III. Die beiden Akte und die Mittel aller Auslegung | 457 | ||
§ 98. 1. Das Erklärungsmoment und die vorläufige Erschliessung des Rechtsgedankens (Druckfehler; Redaktionsversehen; juristischer Sprachgebrauch). Wert des Moments | 458 | ||
§ 99. 2. Die Erkenntniss des Rechtswillens und ihre Mittel | 466 | ||
§ 100. Anhang. Die Auslegung als mittelbare Quelle der Auslegung. Insbesondere die Gesetzes-Materialien | 469 | ||
Zweites Buch: Das subjektive Strafrecht uud das Strafreclitsverhältniss | 475 | ||
Erste Abteilung: Das Rechtsverhältniss zwischen Staat und Sträfling. | 477 | ||
§ 101. I. Der unmittelbare und der mittelbare Inhaber des Strafrechtes | 477 | ||
§ 102. II. Das Strafrecht und der Sträfling | 483 | ||
III. Die Einheit des StrafrechtsVerhältnisses | 485 | ||
§ 103. 1. Bestimmung derselben | 485 | ||
§ 104. 2. Ein Strafrecht und mehrere Berechtigte | 487 | ||
§ 105. 3. Ein Strafrecht und mehrere Schuldige | 488 | ||
IV. Die Wandlungen des Strafrechtsverhältnisses | 492 | ||
§ 106. 1. Arten derselben. Wandlungen innerhalb desselben Strafrechtsverhältnisses | 492 | ||
§ 107. 2. Wachstum und Novation der Strafrechte | 494 | ||
§ 108. 3. Umwandlung des Strafrechts in ein Nichtstrafrecht | 496 | ||
Zweite Abteilung: Die Gründe der Entstehung des Strafrechtsverhältnissös | 498 | ||
§ 109. Einleitung | 498 | ||
Erstes Kapitel: Das Verbrechen | 500 | ||
§ 110. Die drei zu erörternden Hauptbegriffe | 500 | ||
§ 111. I. Der Begriff des Verbrechens | 503 | ||
II. Der Begriff der Verbrechensart | 504 | ||
§ 112. 1. Die Bildung ihres Tatbestandes | 504 | ||
§ 113. 2. Der Gegensatz von Normwidrigkeits- und Strafbarkeits- Merkmalen | 507 | ||
§ 114. 3. Die Einteilung der Verbrechensarten in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen | 510 | ||
III. Der Begriff des Verbrechensfalles als der eines konkreten Verbrechens | 517 | ||
§ 115. A. Die vier Arten seiner Merkmale | 517 | ||
B. Die Verbrechenseinheit | 520 | ||
§ 116. 1. Der einzig mögliche Standpunkt auf dem Boden des Gesetzes | 520 | ||
§ 117. 2. Ihre Formen. Ihr Verhältniss zur Gesetzeskonkurrenz | 526 | ||
§ 118. 3. Ihr Wesen entwickelt am einheitlichen Delikte | 529 | ||
§ 119. 4. Der Begriff des fortgesetzten Delikts bez. Verbrechens insbesondere | 540 | ||
§ 120. 5. Das eine Verbrechen eine Mehrheit von Delikten gleicher Art | 547 | ||
§ 121. 6. Das Verbrechen eine Mehrheit von Delikten verschiedener Art | 560 | ||
C. Die Verbrechensmehrheit | 564 | ||
§ 122. 1. Ihr Begriff | 564 | ||
§ 123. 2. Arten der Verbrechensmehrheit. Insbesondere von der Ideal- und der Real-Konkurrenz | 570 | ||
Zweites Kapitel: Die anderweiten Entstellungsgründe von Strafrecht und Strafklagrecht | 588 | ||
§ 124. I. Die anderweiten Bedingungen des Strafrechts | 588 | ||
II. Die anderweiten Bedingungen des Strafklagrechts | 595 | ||
§ 125. A. Ihr rechtliches Verhältniss zu denen des Strafrechts | 595 | ||
§ 126. B. Die objektiven Bedingungen und ihre Grundgedanken | 599 | ||
§ 127. C. Die Willenserklärungen und ihre möglichen Grundgedanken | 602 | ||
D. Vom Antrag und von der Ermächtigung zur Strafverfolgung insbesondere | 607 | ||
§ 128. 1. Die Fälle der Antrags- und Ermächtigungsverbrechen | 607 | ||
§ 129. 2. Die juristische Natur des Antrags, der Ermächtigung, des Antrags- und Ermächtigungsrechtes, sowie des Rechts zur Rücknahme des Antrags | 610 | ||
§ 130. 3. Die Inhaber des Antrags- und Ermächtigungsrechts | 615 | ||
§ 131. Fortsetzung. Das Antragsrecht des Nichtverletzten | 626 | ||
§ 132. 4. Unteilbarkeit der Klage und ihrer Bedingung. Stellung mehrerer Antragsberechtigter zu einander. Antrag und Idealkonkurrenz | 630 | ||
§ 133. 5. Unteilbarkeit des Antrags und seiner Rücknahme im Fall der Mitschuld | 636 | ||
§ 134. 6. Entstehung und Untergang des Antragsrechtes | 640 | ||
§ 135. 7. Die Rücknahme des Antrags insbesondere | 647 | ||
§ 136. 8. Das Antrags- und das Ermächtigungsrecht sind höchst persönlich. Unzulässigkeit ihrer Ausübung durch Stellvertretung | 652 | ||
§ 137. 9. Die Stellung des Antrags | 654 | ||
§ 138. 10. Grundgedanke der Antragsverbrechen nach heutigem Rechte. Antragsrecht des in die Verletzung Einwilligenden | 659 | ||
Dritte Abteilung: Die Gründe der Nichtentstehung von Strafrecht und Strafklagrecht | 664 | ||
§ 139. Entwicklung derselben | 664 | ||
I. Die Privilegien der Straflosigkeit | 667 | ||
§ 140. 1. Die Fürsten und die Regenten der deutschen Bundesstaaten | 667 | ||
§ 141. 2. Die Mitglieder des Reichstags und der Landtage | 671 | ||
§ 142. 3. Die Erstatter und Verbreiter wahrheitsgetreuer Reichsund Landtagsberichte | 680 | ||
§ 143. Anhang. Das Privileg der Exterritorialen | 685 | ||
II. Rechtliche Bedeutungslosigkeit der Angriffshandlung | 689 | ||
§ 144. Vorbemerkung | 689 | ||
§ 145. 1. Die irrtümlich deliktische Handlung | 691 | ||
§ 146. 2. Die reine Selbstverletzung | 695 | ||
§ 147. 3. Untauglichkeit des angegriffenen Objekts kraft Staatswillens | 702 | ||
§ 148. 4. Schutzlosigkeit des angegriffenen Objekts durch Einwilligung des Verletzten | 707 | ||
§ 149. Von der Einwilligung bei den Verbrechen wider die Rechtsgüter der physischen Persönlichkeit insbesondere | 718 | ||
§ 150. III. Die Notwer | 730 | ||
§ 151. IV. Der Notstand | 754 | ||
§ 152. Fortsetzung | 768 | ||
§ 153. V. Erlaubte Eigenmacht | 788 | ||
§ 154. VI. Berufsrechte und Berufspflichten | 791 | ||
§ 155. Von der durch Befehl begründeten Berufspflicht insbesondere | 804 | ||
Vierte Abteilung: Die Gründe des Untergangs von Strafrecht und Strafklagrecht | 808 | ||
§ 156. Ihre Arten; ihre Wirkung | 808 | ||
§ 157. I. Der Wogfall der Subjekte | 811 | ||
§ 158. II. Der Verbrauch von Strafrecht und Strafklagrecht | 814 | ||
§ 159. III. Die gesetzliche Verneinung des Strafrechts oder des Strafbedürfnisses | 815 | ||
IV. Die Verjährung des Strafklagrechts und des Strafrechts | 816 | ||
§ 160. 1. Die Wandlung in der Theorie der Verjährung | 816 | ||
§ 161. 2. Die wesentliche Verschiedenheit beider Arten der Verjährung und ihrer Gründe | 821 | ||
§ 162. 3. Die Strafklagrechtsveijährung | 833 | ||
§ 163. Fortsetzung | 843 | ||
§ 164. Fortsetzung | 848 | ||
§ 165. 4. Die Strafrechtsveijährung | 853 | ||
V. Der Verzicht auf Strafklagrecht und Strafrecht | 860 | ||
§ 166. 1. Das Wesen der Gnade und ihre Arten | 860 | ||
§ 167. 2. Die Inhaber der deutschen Begnadigungsgewalt. Tragweite des einzelnen Gnadenaktes im Reiche | 864 | ||
§ 168. 3. Der Verzicht auf das Strafklagrecht, die sog. Abolition | 869 | ||
§ 169. 4. Der Verzicht auf das Strafrecht, die sog. Begnadigung im engeren Sinne | 873 | ||
Sachregister | 880 | ||
Quellenregister | 918 |