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Seuffert, L.Binding, K. (Ed.) (1899). Deutsches Konkursprozeßrecht. Mit einem Register. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, dritter Teil. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56149-0
Seuffert, LotharBinding, Karl. Deutsches Konkursprozeßrecht: Mit einem Register. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, dritter Teil. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot, 1899. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56149-0
Seuffert, LBinding, K (ed.) (1899): Deutsches Konkursprozeßrecht: Mit einem Register. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, dritter Teil. Hrsg. von Karl Binding, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56149-0

Format

Deutsches Konkursprozeßrecht

Mit einem Register. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, dritter Teil. Hrsg. von Karl Binding

Seuffert, Lothar

Editors: Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1899)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsübersicht VII
Einleitung 1
§ 1. Begriff und Wesen des Konkursprozesses 1
Begriff 1
Veranlassung zur Entstehung des Konkursprozesses 1
Seine socialpolitische Bedeutung 1
Der Konkursprozefs gehört zum Civilprozesse 2
Im Konkursprozesse erfolgt Feststellung und Zwangsvollstreckung 2
Eigenart der konkursmässigen Zwangsvollstreckung 3
Die geschichtliche Entwicklung 4
§ 2. 1. Das römische Recht 4
Missio in bona 4
Bonorum proscriptio 4
Bonorum venditio 5
Bonorum distractio 5
Cessio bonorum 6
§ 3. 2. Das italienische Recht 7
Der Arrest, insbesondere der Generalarrest 7
Die missio in bona 8
Cessio bonorum 8
Die italienischen statuta 9
§ 4. 3. Das deutsche Recht bis zur Rezeption des römisch-italienischen Rechts 10
Vorsorgliches Zwangsverfahren 10
Vorrecht der ersten Besetzung 12
Befriedigung nach Verhältnis der Forderungen 12
§ 5. 4. Das gemeine Recht 12
Litteratur (13 Note 1). Das Präliminarverfahren 14
Das decretum de aperiundo concursu 15
Das Liquidationsverfahren 15
Das Prioritätsverfahren 16
Die fünf Klassen 17
Das Verteilungsverfahren 18
§ 6. 5. Das französische Recht und deutsche Partikularrechte 18
Der code de commerce 18
Das Fallimentsgesetz v. 28. Mai 1838 21
Die preussische Konkursordnung v. 8. Mai 1855 21
Die bayerische Civilprozefsordnung v. 29. April 1869 22
Die badische Prozessordnung v. 18. März 1864 22
§ 7. 6. Die Konkursordnung für das Deutsche Reich 22
Kodifikationspläne bei Beratung über den Entwurf des Handelsgesetzbuchs 22
Der Entwurf einer deutschen Gemeinschuldordnung 23
Die Entwürfe einer Konkursordnung für das Deutsche Reich 23
Die Vorlage an den Reichstag 24
Die Schicksale der Vorlage im Reichstag 24
Das Reichsgesetz 24
Die Aufhebung der Vorschriften über den Genossenschaftskonkurs und deren Ersetzung durch das Genossenschaftsgesetz 24
Die Änderung des § 41 Nr. 4 25
Abänderungsanträge aus dem Reichstage 25
Die Änderungen aus Anlafs der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 25
Das Reichsgesetz, betr. Abänderungen der Konkursordnung, v. 17. Mai 1898 26
Die neue Redaktion der Konkursordoung 26
Das neue Einführungsgesetz 26
Anhang. Litteratur des Reichskonkursrechts 27
§ 8. Das Verhältnis der Konkursordnung zu den Reichs- und zu den Landesgesetzen 27
1. Verhältnis zu den Reichsgesetzen 27
2. Verhältnis zu den Landesgesetzen 29
§ 9. Die räumliche Geltung des deutschen Konkursprozessrechts 30
Inländisches Konkursverfahren 30
Ausländisches Konkursverfahren 32
Staatsverträge 33
§ 10. Die zeitliche Geltung des deutschen Konkursprozessrechts 34
Die vor dem 1. Oktober 1879 eröffneten Konkurse 34
Die seit dem 1. Oktober 1879, aber vor dem 1. Januar 1900 eröffneten Konkurse 35
Übergangsbestimmungen 36
Erstes Hauptstück. Das Konkursgericht und die bei dem Verfahren Beteiligten 37
§ 11. I. Das Konkursgericht 37
Sachliche Zuständigkeit 37
Örtliche Zuständigkeit 38
§ 12. II. Die Κοnkursgläubige 38
(Konkursforderung.) Voraussetzungen: 1. Vermögensanspruch 39
2. Klagbarkeit 39
3. Persönliche Haftung des Gemeinschuldners 40
a) Begriff dieser Haftung 40
b) Gläubiger eines Nachlasskonkurses 40
c) Gläubiger eines Gemeinschaftskonkurses 42
d) Zusammentreffen von persönlicher Haftung und Sachhaftung 43
Zusammentreffen von Haftung einer Gemeinschaft und Haftung der Gemeinschafter 44
Zusammentreffen von Haftung des Erben mit dem Nachlass und Haftung des Erben mit dem sonstigen Vermögen 46
4. Die Forderung muss zur Zeit der Konkurseröffnung begründet sein 47
a) Betagte Forderungen 47
Insbesondere Rentenansprüche 48
Unterbaltsansprüche 49
b) Forderungen unter auflösender Bedingung 51
c) Forderungen unter aufschiebender Bedingung 51
d) Ansprüche aus Blankoaccepten 55
5. Behandlung der Forderungen, für die mehrere Personen haften 56
6. Vom Konkurs ausgeschlossene Forderungen 57
7. Ausschliessung wegen Retorsion gegenüber ausländischen Staaten 59
§ 13. III. Die Rangordnung der Konkursgläubiger 60
1. Im gewöhnlichen Konkurse 60
2. Im Nachlafskonkurs und im Konkurs über das Gesamtgut bei fortgesetzter Gütergemeinschaft 64
3. Die Behandlung der Vorrechte 66
§ 14. IV. Der Gemeinschuldner 67
1. Konkurs über das Vermögen einer physischen Person 67
2. Nachlasskonkurs 68
3. Konkurs über das Vermögen einer juristischen Person 69
4. Konkurs über das Vermögen einer Gemeinschaft zur gesamten Hand 70
5. Konkurs über das inländische Vermögen 74
6. Die Rolle als Gemeinschuldner 74
Zweites Hauptstück. Der Gegenstand der konkursmässigen Zwangsvollstreckung 76
§ 15. I. Die Konkursmasse 76
1. Vermögen 76
2. Vermögen des Gemeinschuldners 76
3. Vermögen, das dem Gemeinschuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört 78
4. Vermögen, das einer Zwangsvollstreckung unterliegt 80
5. Im Auslande befindliches Vermögen 88
6. Konkursfreies Vermögen 88
7. Zweiter Konkurs über nachträglich erworbenes Vermögen 89
§ 16. II. Die Aussonderung 89
Begriff 89
Aussonderungsanspruch 90
Die einzelnen Aussonderungsberechtigten. 1. Auf Grund des bürgerlichen Rechts 91
2. Auf Grund des § 44 K.O., Verfolgungsrecht 94
3. Die Ehefrau als Aussonderungsberechtigte 98
4. Der Anspruch auf Herausgabe der Bereicherung 99
§ 17. III. Die Absonderung. 1. Allgemeines 100
Begriff 100
Der Absonderungsanspruch 102
Das Verfahren bei abgesonderter Befriedigung 103
Das Betreibungsrecht des Verwalters 104
Der Rechtsstreit über ein Absonderungsrecht 105
§ 18. 2. Die einzelnen Absonderungsberechtigten 106
1. Massgebend ist die K.O. 106
Schadensersatz wegen Absonderung im Auslande 106
2. Absonderungsansprüche, auf Grund von Sachobligationen 107
a) Rechte an unbeweglichem Vermögen 108
b) Pfandrechte an beweglichem Vermögen 109
α) Auf Grund von Rechtsgeschäften 109
β) Gesetzliche Pfandrechte 109
c) Zurückbehaltungsrechte 111
d) Absonderungsansprüche auf Grund einer Gemeinschaft 112
e) Lehens-, Stammguts- und Familienfideikommissgläubiger 113
Drittes Hauptstück 115
§ 19. Allgemeine Vorschriften über das Verfahren 115
1. Entsprechende Anwendung der Vorschriften der Civilprozessordnung 116
2. Direkte Anwendung dieser Vorschriften 120
3. Besondere Vorschriften 120
a) Offizialmaxime 120
b) Kein obligatorisches mündliches Verfahren 120
c) Anfechtung durch sofortige Beschwerde 121
d) Zustellung und öffentliche Bekanntmachung 124
Viertes Hauptstück. Das Eröffnungsverfahren 125
I. Die Voraussetzungen der Konkurseröffnung 125
§ 20. 1. Ein Antrag eines Antragsberechtigten 125
1. Die Antragsberechtigten im allgemeinen 125
2. Im Nachlafskonkurs und im Konkurs über das Gesamtgut bei fortgesetzter Gütergemeinschaft 126
3. Im Konkurs über das Vermögen einer juristischen Person 132
4. Im Konkurs über das Vermögen einer Gemeinschaft zur gesamten Hand 132
5. Verzicht auf die Antragsberechtigung 134
6. Zurücknahme des Antrags 134
7. Verpflichtung zum Antrag auf Konkurseröffnung 135
§ 21. 2. Konkursgrund. Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit 138
§ 22. 3. Mehrheit von Gläubigern und genügende Konkursmasse 140
§ 23. II. Die Ermittelung 142
§ 24. III. Die Entscheidung 144
Die Prüfung der prozessualischen Voraussetzungen 144
Die Prüfung der sonstigen Voraussetzungen 146
Eröffnungsstunde 147
Bekanntmachung 147
Mitteilung an die Registerbehörden 148
Eintragung in das Grundbuch 149
Fünftes Hauptstück. Die Wirkungen der Konkurseröffnung 151
§ 25. I. Das Pfandrecht der Gläubigerschaft an der Konkursmasse 151
Die Konkursmasse haftet den Konkursgläubigern 152
Geschichtliche Gründe für das Pfandrecht 152
Dogmatische Gründe 153
Das Pfandrecht steht den Konkursgläubigern in ihrer Vereinigung als Gläubigerschaft zu 155
Die Gläubigerschaft ist eine Gemeinschaft zur gesamten Hand 155
§ 26. II. Die Organisation der Gläubigerschaft 157
1. Der Konkursverwalter 158
Ernennung 158
Mehrere Verwalter 158
Specialverwalter 159
Befähigung, zum Verwalter ernannt zu werden 159
Bekanntmachung der Ernennung 160
Verhältnis des Verwalters zum Konkursgerichte 160
Zu den Konkursgläubigern und zum Gemeinschuldner 161
Rechnungslegung 161
Gebühren und Auslagen des Verwalters 162
Entlassung des Verwalters 162
2. Der Gläubigerausschuss 163
Fakultatives Organ 163
Bestellung 163
Pflichten und Rechte 164
Widerruf der Ernennung 165
3. Die Gläubigerversammlung 166
Berufung 166
Leitung 167
Berechtigung zur Teilnahme 167
Stimmrecht 167
Insbesondere bei ungeprüfter Forderung 168
Stimmrecht eines Absonderungsberechtigten 168
Eines Gläubigers mit bedingter Forderung 168
Beschlussfassung 169
Das Veto des Gerichts gegen die Ausführung eines Beschlusses 170
§ 27. III. Die relative Unwirksamkeit der Rechtshandlungen des Gemeinschuldners und der nach der Eröffnung des Konkurses erworbenen Rechte 171
Rechtshandlung 172
Empfangnahme von Leistungen 172
Anerkenntnisse etc. 173
Einflufs der Kenntnis von der Konkurseröffnung 173
Rechtserwerb ohne Rechtshandlung des Gemeinschuldners 174
Rechtserwerb durch Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung, der Arrestvollziehung oder der einstweiligen Verfügung 176
Vormerkungen 176
Im Nachlasskonkurse 177
§ 28. IV. Der Einfluss auf relative Veräusserungsverbote 177
Deren Unwirksamkeit gegenüber den Konkursgläubigern 178
Gesetzliche Veräufserungsverbote 178
Gerichtliche Veräufserungsverbote 179
Die Beschlagnahme unbeweglichen Vermögens 179
§ 29. V. Die Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten über Gegenstände der Konkursmasse 179
Aktivprozesse 180
Passivprozesse 182
§ 30. VI. Der Einflufs auf die Rechtsschutzansprüche der Konkursgläubiger 184
Es entsteht kein neuer Rechtsschutzanspruch 184
Beschränkt wird nur der Anspruch auf Rechtsschutz durch Zwangsvollstreckung 185
Möglich ist die Klage auf Verurteilung des Gemeinschuldners auch während des Konkurses 187
Aber nicht neben der Liquidation 187
Aufnahme eines anhängigen Prozesses gegen den Gemeinschuldner 188
§ 31. VII. Der Einfluss auf gegenseitige Verträge 189
1. Begriff des gegenseitigen Vertrags 189
Befugnisse des Verwalters 190
2. Fixgeschäfte über Waren 191
Verwandlung in Differenzgeschäfte 191
§ 32. VIII. Der Einflufs auf Mietverträge, Pachtverträge und Dienstverträge 192
1. Auf Mietverträge und Pachtverträge 192
2. Auf Dienstverträge 195
§ 33. IX. Das Erlöschen von Aufträgen und Vollmachten des Gemeinschuldners 195
Legislative Begründung 195
Aufträge 195
Dienstverträge über Besorgung von Geschäften 196
Vollmachten 196
§ 34. X. Die Anfechtung von Rechtshandlungen wegen Benachteiligung der Gläubiger 197
1. Einleitung und Geschichtliches 197
Der Grundgedanke der Anfechtung 197
Römisches Recht 198
Altdeutsches Recht 199
Gemeines deutsches Recht 199
Französisches Recht 200
Deutsche Partikularrechte 201
Reichsrecht 199
Räumliche Geltung 202
§ 35. 2. Allgemeine Voraussetzungen der Anfechtbarkeit 203
Rechtshandlung 203
Rechtshandlungen des Gemeinschuldners und andere Rechtshandlungen 204
Benachteiligung der Gläubiger 204
Zuwendung 205
Rechtshandlungen nach der Konkurseröffnung 206
§ 36. 3. Besondere Voraussetzungen der Anfechtbarkeit 207
a) Kenntnis der Zahlungseinstellung oder des Eröffnungsantrags 207
b) Inkongruente Sicherung oder Befriedigung 209
c) Kenntnis der Begünstigungsabsicht 211
d) Kenntnis der Benachteiligungsabsicht 212
Vermutung dieser Kenntnis 213
e) Freigebigkeit 214
f) Zuwendung an den stillen Gesellschafter 216
Anfechtung gegenüber dem Rechtsnachfolger des ersten Erwerbers 216
§ 37. Das Recht zur Anfechtung und der Anfechtungsanspruch 218
Das Anfechtungsrecht steht der Gläubigerschaft zu und wird von dem Verwalter ausgeübt 219
Die Anfechtung 220
Der aus der Anfechtung entspringende Anspruch 220
Keine dingliche Wirkung 220
Die Rückgewähr 221
a) bei Erwerb einer nicht vertretbaren Sache 221
b) bei Erwerb von vertretbaren Sachen 222
c) bei Übertragung eines Rechts 223
d) bei Begründung einer Forderung 223
e) bei Begründung eines anderen Rechts 223
Die Erstattung der Bereicherung aus der Konkursmasse 224
Forderungen treten wieder in Kraft, wenn die Befriedigung angefochten wird 224
Der Anfechtungsanspruch ist kein Deliktsanspruch 225
Konkurrenz von Deliktsansprüchen 226
Für die Klage wegen des Anfechtungsanspruchs besteht der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nicht 226
Die Anfechtungsfrist 227
Die Beendigung des Anfechtungsrechts durch die Beendigung des Konkurses 228
Das Schicksal des bei Beendigung des Konkurses anhängigen Prozesses über einen Anfechtungsanspruch 228
§ 38. XI. Der Einflufs der Konkurseröffnung auf die Aufrechnung 229
Allgemeines 229
1. Aufrechnung einer zur Zeit der Konkurseröffnung bestehenden Forderung gegen eine zur Konkursmasse gehörende Forderung 230
a) Aufrechnung einer betagten Forderung 231
b) Sicherstellung der Aufrechnung einer bedingten Forderung 231
c) Aufrechnung einer nicht auf Geld gerichteten Forderung 231
2. Keine Aufrechnung einer Konkursforderung gegen eine Forderung der Gläubigerschaft 232
3. Keine Anfrechnung einer nach der Konkurseröffnung erworbenen Forderung gegen eine zur Konkursmasse gehörende Forderung 232
4. Keine Aufrechnung einer vor der Konkurseröffnung mit Kenntnis der Zahlungseinstellung oder des Eröffnungsantrags erworbenen Forderung 232
Ausnahmen 232
5. Aufrechnung durch Erklärung gegenüber dem Verwalter 233
6(7). Aufrechnung nach Beendigung des Konkurses 233
7(8). Aufrechnung im Auslande 233
8(9). Aufrechnung aufserhalb des Konkurses 234
9(10). Aufrechnung vor Konkurseröffnung 234
§ 39. XII. Sonstige Wirkungen der Konkurseröffnung 234
1. Verlust der Rechtsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen 235
2. Schliefsung von Innungen, Innungsausschüssen und Innungsverbänden 235
3. Auflösung von Gesellschaften und Genossenschaften durch Eröffnung des Konkurses über deren Vermögen 236
4. Auflösung von Gesellschaften durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Gesellschafters 236
5. Beendigung der Verwaltung und Nutzniessung des Mannes an dem eingebrachten Gute 237
6. Auseinandersetzung von Gemeinschaften 238
7. Das Recht zur Zurücknahme hinerlegter Sachen kann von dem Gemeinschuldner nicht ausgeübt werden 239
8. Verlust der Einrede der Vorausklage 239
9. Beendigung der Verwaltung am Vermögen der Kinder 239
10. Der Gemeinschuldner soll nicht zum Vormunde oder zum Mitglied eines Familienrats bestellt werden 239
Der Vormund etc., über dessen Vermögen Konkurs eröffnet ist, ist zu entlassen 240
§ 40. XIII. Verbindlichkeiten der Gläubigerschaft. Masseansprüche 240
1. Die Massegläubiger sind Gläubiger der Gemeinschaft der Konkursgläubiger 240
Beschränkte Haftung der Gläubigerschaft 240
Verfolgung der Masseansprüche gegen den Verwalter 241
2. Massekosten 242
a) Gerichtskosten 242
b) Verwaltungskosten 243
c) Unterstützung des Gemeinschuldners 244
3. Masseschulden 244
a) Ansprüche aus Rechtsgeschäften etc. des Verwalters 244
b) aus zweiseitigen Verträgen des Gemeinschuldners 245
c) aus § 672 Satz 2 B.G.B. 245
d) aus Gemeinschaftsverhältnissen 245
e) aus ungerechtfertigter Bereicherung der Masse 246
4. Masseschulden im Nachlafskonkurse 246
5. Im Konkurs über das Gesamtgut bei fortgesetzter Gütergemeinschaft 248
6. Rangverhältnisse der Massegläubiger bei unzureichender Konkursmasse 248
Sechstes Hauptstück. Das Schuldenfeststellungsyerfahren 250
§ 41. I. Allgemeines 250
Bedürfnis der Feststellung der Teilnehmer am Konkursverfahren 250
und der Feststellung der Rangverhältnisse 251
Gliederung des Verfahrens 251
§ 42. II. Die Anmeldung der Forderungen 252
1. Anmeldefrist 252
2. Erfordernisse der Anmeldung 253
3. Unterbrechung der Verjährung durch die Anmeldung 253
4. Zurücknahme einer Anmeldung 254
5. Eintragung in eine Tabelle 254
6. Im Nachlafskonkurse gilt die im Aufgebotsverfahren erfolgte Anmeldung als Anmeldung zum Konkurse 256
7. Ebenso im Konkurs über das Gesamtgut bei fortgesetzter Gütergemeinschaft 257
§ 43. III. Die Zulassung und die Prüfung der Forderungen 258
1. Der Prüfungstermin 258
2. Die Verhandlung im Prüfungstermin im allgemeinen 258
3. Zulassung zur Prüfung 259
4. Erörterung der zugelassenen Forderungen 260
Widerspruch des Verwalters 261
Widerspruch eines konkurrierenden Gläubigers 262
Widerspruch des Gemeinschuldners 264
5. Erhebung des Widerspruchs 264
6. Feststellung von Forderungen 265
7. Wirkungen der Feststellung 266
§ 44. IV. Die Behandlung der streitigen Forderungen 267
1. Die nicht titulierten Forderungen 268
2. Die titulierten Forderungen 273
3. Die Berichtigung der Tabelle und die Wirkung des Urteils im Feststellungsprozesse 276
Siebentes Hauptstück. Die Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse 279
§ 45. I. Allgemeines 279
Die Thätigkeit des Verwalters in Ansehung der Einbeziehung von Gegenständen zur Konkursmasse 279
Korrektur seines Verhaltens durch das Konkursgericht 279
Reaktion durch Klage auf Aussonderung 281
Folgen des Unterbleibens der Korrektur 281
§ 46. II. Die Verwaltung der Masse durch den Konkursverwalter 282
1. 282
a) Besitzergreifung 282
b) Aufzeichnung der zur Masse gehörenden Gegenstände 284
c) Inventar und Bilanz 285
2. Unterstützung der Verwalterthätigkeit 286
a) Offener Arrest 286
b) Vorzeigepflicht der absonderungsberechtigten Besitzer 289
c) Aushändigung der Postsendungen und Telegramme 289
d) Siegelung 291
e) Schliefsung der Geschäftsbücher 292
f) Verpflichtung des Gemeinschuldners zur Auskunftserteilung und zur Leistung des Offenbarungseides 292
g) Verpflichtung des Gemeinschuldners zum Aufenthalt an seinem Wohnorte 295
h) Vorführung und Verhaftung des Gemeinschuldners 296
47. III. Die Verwertung der Konkursmasse durch den Konkursverwalter 300
1. Verwertungsbefugnis 300
2. Beschränkungen 300
a) in Ansehung der Geschäftsbücher 300
b) in Ansehung der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände, wenn ein Nacherbe ernannt ist 301
3. Verwertung der einzelnen Massebestandteile 303
4. Befugnis zum Betrieb der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung 305
5. Verwertung von Gegenständen, an denen ein Pfandrecht besteht 308
§ 48. IV. Die Beteiligung des Gläubigerausschusses und der Gläubigerversammlung bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse 311
1. Geschäfte, zu denen die Genehmigung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung einzuholen ist 311
2. Angelegenheiten, die definitiv nur von der Gläubigerversammlung zu erledigen sind 317
3. Mitwirkung eines Mitgliedes des Gläubigerausschusses zur Entnahme von Geldern etc. von der Hinterlegungsstelle 323
4. Berichterstattung an die Gläubigerversammlung 325
§ 49. V. Das Umlageverfahren im Genossenschaftskonkurse 326
1. Rechtsentwickelung 326
2. Wesen des Umlageverfahrens 328
3. Nachschufspflicht der Genossen 329
4. 332
a) Vorschufsberechnung 332
b) Zusatzberechnung 333
c) Nachschufsberechnung 333
d) Zusatzberechnung zur Nachschufsberechnung 333
5. Einstellung in die Berechnung 334
6. Verfahren zur Vollstreckbarkeitserklärung 335
Einwendungen 336
Entscheidung 337
Einziehung der Beträge 337
7. Anfechtung der für vollstreckbar erklärten Berechnung durch Klage 337
Zuständigkeit 337
Verweisung an das Landgericht 338
Urteil 339
8. Hinterlegung der eingezogenen Beträge 340
Zurückzahlung 340
Achtes Hauptstück. Die Beendigung des Konkursverfahrens 342
§ 50. Allgemeines 342
Verteilung des Erlöses aus der Konkursmasse 342
Zwangsvergleich 343
Einstellung 344
I. Die Aufhebung des Konkursverfahrens nach der Schlussverteilung 345
§ 51. 1. Die Verteilungen 345
1. Die verschiedenen Arten der Verteilung — Abschlagsverteilung, Schlussverteilung, Nachtragsverteilung 345
2. Vorschriften für die Abschlagsverteilungen und für die Schlussverteilung 346
a) Keine Verteilung vor dem allgemeinen Prüfungstermine 346
b) Initiative des Konkursverwalters 346
c) Genehmigung des Gläubigerausscbusses 347
d) Verteilungsverzeichnis 347
e) Niederlegung des Verzeichnisses auf der Gerichtsschreiberei 351
Bekanntmachung 351
Ausschlufsfrist 352
f) Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis 354
3. Besondere Vorschriften für Abschlagsverteilungen 357
a) Vornahme einer Abschlagsverteilung 357
b) Forderungen von absonderungsberechtigten Konkursgläubigern 357
c) Forderungen unter aufschiebender Bedingung 358
d) Einwendungen gegen das Teilungsverzeicbnis 358
e) Bestimmung des Prozentsatzes 358
f) Aussetzung der Abschlagsverteilung wegen eines Zwangsvergleichsvorschlags 359
4. Besondere Vorschriften für die Schlussverteilung 362
a) Vornahme der Schlufsverteilung 362
b) Genehmigung durch das Konkursgericht 362
c) Schlusstermin 363
d) Forderungen von absonderungsberechtigten Konkursgläubigern 363
e) Forderungen unter aufschiebender Bedingung 363
f) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis 364
g) Mitteilung der Beträge an die Gläubiger 364
5. Nachzügler 364
6. Zahlungen auf bevorrechtigte Forderungen 367
7. Nachtragsverteilungen 369
8. Nachtragsverteilungen in Genossenschaftskonkursen 373
9. Vollzug der Verteilungen 374
a) Ansprüche der Gläubiger 374
b) Kondiktion irrtümlicher Leistungen 375
c) Auszahlung der Konkursdividende 376
d) Zurückbehaltung der Konkursdividende 376
e) Streitigkeiten über Auszahlung oder Zurückbehaltung 380
f) Behandlung der zurückbehaltenen Beträge 380
10. Schlussrechnung 381
Beschlussfassung über nicht verwertbare Gegenstände 381
§ 52. Die Aufhebung des Konkursverfahrens nach dem Schlusstermin und deren Wirkungen 382
1. Der Aufhebungsbeschluss 382
2. Die Wirkungen der Aufhebung 385
a) Erlöschen des Pfandrechts an den zur Konkursmasse gehörenden Gegenständen 385
b) Beschränkung der Organe der Gläubigerschaft 386
c) Beendigung der durch die Konkurseröffnung eingetretenen Unterbrechung von Prozessen 386
d) Beendigung der durch die Anmeldung eingetretenen Unterbrechung der Verjährung 386
e) Beendigung der Beschränkung der Konkursgläubiger auf die konkursmässige Zwangsvollstreckung 387
Unbeschränktes Verfolgungsrecht; kein beneficium competentiae 387
f) Urteilswirkung der Feststellungen im Konkurse 388
g) Verfolgung nicht festgestellter Forderungen 395
h) Wirkung der Feststellung im Konkurs über das Vermögen einer juristischen Person 395
i) Desgleichen im Konkurs über das Vermögen einer Gemeinschaft zur gesamten Hand 396
k) Desgleichen im Nachlafskonkurse 396
l) Desgleichen im Konkurs über das Vermögen einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht 398
II. Die Aufhebung des Konkursverfahrens nach einem Zwangsvergleiche 400
§ 53. 400
1. Der Zwangsvergleich. Allgemeines 400
1. Begriff 400
2. Geschichtliches 400
3. Nachteile und Vorteile des Zwangsvergleichs 405
4. Konstruktion 406
6. Zulässigkeit des Zwangsvergleichs in den verschiedenen Konkursen 409
§ 54. 2. Der Vergleichs Vorschlag 412
1. Der Vorschlag mufs vom Gemeinschuldner gemacht werden 412
Inhalt des Vergleichsvorschlags 413
Zurückziehung des Vergleichsvorschlags 415
2. Gründe, aus denen ein Vergleichs Vorschlag unzulässig ist 415
3. Zurückweisung des Vergleichsvorschlags 417
§ 55. 3. Die Vergleichsverhandlung 419
1. Der Vergleichstermin 419
2. Inhalt des Vergleichs 421
Verbot der ungleichen Behandlung der nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger 421
3. Feststellung des Stimmrechts 423
4. Beschlufsfassung über den Vergleichsvorschlag 424
§ 56. 4. Das Bestätigungsverfahren 426
1. Bedeutung der Bestätigung 426
2. Die Entscheidung 427
a) Gründe, aus denen der Vergleich von Amtswegen zu verwerfen ist 428
b) Gründe, aus denen der Vergleich auf Antrag zu verwerfen ist 429
§ 57. 5. Die Aufhebung des Verfahrens nach dem Zwangsvergleiche 432
1. Bedeutung des Aufhebungsbeschlusses 432
2. Wirkungen der Aufhebung 433
a) Erlöschen des Pfandrechts an der Konkursmasse 434
b) Beendigung der durch die Konkurseröffnung eingetretenen Unterbrechung von Prozessen 434
c) Beendigung der durch die Anmeldung eingetretenen Unterbrechung der Verjährung 434
d) Beendigung der Beschränkung der Konkursgläubiger auf die konkursmässige Zwangsvollstreckung 435
e) Verfolgung der Forderungen nach Massgabe des Zwangsvergleichs 435
Die Gläubiger, für die der Zwangsvergleich wirksam ist 435
Die Gläubiger, für die der Zwangsvergleich nicht wirksam ist 438
Die Haftung eines Mitschuldners, eines Bürgen oder einer Sache wird durch den Ζwangsvergleich nicht berührt 440
Der Zwangsvergleich im Konkurs über das Vermögen einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien begrenzt die Haftung der persönlichen Haftung der Gesellschafter 441
f) Ζ wangs vergleich im Nachlafskonkurse 442
g) Zwangsvergleich im Konkurs über das Gesamtgut bei fortgesetzter Gütergemeinschaft 443
h) Der Zwangsvergleich läfst eine natürliche Verbindlichkeit bestehen 443
i) Zwangsvollstreckung auf Grund der Feststellungen und des Zwangsvergleichs 443
3. Kein Rücktritt von dem Zwangsvergleich wegen Verzugs der Erfüllung 445
4. Anfechtung des Zwangsvergleichs wegen Betrugs 446
5. Verurteilung des Gemeinschuldliers wegen betrüglichen Bankerutts 447
§ 58. 6. Die Wiederaufnahme des Konkursverfahrens 448
1. Antrag auf Wiederaufnahme 449
2. Die Wirkung der Wiederaufnahme 450
3. Die zur Teilnahme an dem wieder aufgenommenen Verfahren berechtigten Gläubiger 451
4. Das Verhältnis des früheren Verfahrens zu dem wieder aufgenommenen Verfahren 452
III. Die Einstellung des Konkursverfahrens 453
§ 59. 1. Die Einstellung mit Zustimmung der Konkursgläubiger 453
1. Bedeutung der Zustimmung 453
2. Welche Gläubiger zustimmen müssen 456
a) bei Einstellung nach Ablauf der Anmeldefrist 456
b) bei Einstellung vor Ablauf der Anmeldefrist 458
3. Der Einstellungsantrag und seine Instruktion 458
Die Entscheidung 460
Die Wirkungen der Einstellung 461
§ 60. Die Einstellung wegen ungenügender Konkursmasse 463
1. Der Grund der Einstellung 463
2. Gehör der Gläubigerversammlung 463
3. Der Einstellungsbeschluss 464
Sachregister 466
Paragraphen der Konkursordnung 481