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Oetker, F.Binding, K. (Ed.) (1907). Das Verfahren vor den Schwur- und den Schöffengerichten. (Des Handbuchs des Strafprozesses von Julius Glaser dritter Band). Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, vierter Teil, dritter Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56152-0
Oetker, FriedrichBinding, Karl. Das Verfahren vor den Schwur- und den Schöffengerichten: (Des Handbuchs des Strafprozesses von Julius Glaser dritter Band). Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, vierter Teil, dritter Band. Hrsg. von Karl Binding. Duncker & Humblot, 1907. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56152-0
Oetker, FBinding, K (ed.) (1907): Das Verfahren vor den Schwur- und den Schöffengerichten: (Des Handbuchs des Strafprozesses von Julius Glaser dritter Band). Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, vierter Teil, dritter Band. Hrsg. von Karl Binding, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56152-0

Format

Das Verfahren vor den Schwur- und den Schöffengerichten

(Des Handbuchs des Strafprozesses von Julius Glaser dritter Band). Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Neunte Abteilung, vierter Teil, dritter Band. Hrsg. von Karl Binding

Oetker, Friedrich

Editors: Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1907)

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About The Author

»Prozeß- und Strafrechtler, * 6.5.1854 Kassel, † 25.4.1937 Würzburg.

O. studierte seit 1872 in Göttingen, seit 1974 in Leipzig die Rechte und promovierte 1876 bei dem Strafrechtler Karl Binding (1841–1920) zum Dr. iur. Nach Ableistung des Referendardienstes und Ernennung zum Gerichtsassessor 1883 war er bald darauf als Rechtsanwalt in Kassel tätig. Nach kurzer Privatdozentur an der Univ. Marburg seit Herbst 1884 wurde er ein Jahr später ao. Professor in Bonn, 1888 Ordinarius in Rostock, 1895 in Würzburg, 1900 in Marburg und 1902 wieder in Würzburg (1906/07 Rektor, 1934 emeritiert).

Als entschiedener Vertreter der ›klassischen‹ Strafrechtsschule sah O. den Grund der Strafe in der begangenen Tat und nicht in der gefährlichen Tätergesinnung, den Zweck der Strafe in der repressiven Vergeltung und nicht in der präventiven Sicherung oder Besserung. Zutreffend erblickte er in einer solchen Reaktion auf das Verbrechen die ›Rechtsstrafe‹; denn sie dient auch der Rechtssicherheit besser als ein dem Irrtum ungleich mehr ausgesetztes Täter- und Vorbeugungsrecht. Die Vergeltung wollte O. aber nicht nur im ›negativen‹ Sinne als Ausgleich einer Übeltat durch Übelszufügung, sondern auch im ›positiven‹ Sinne als Entgelt eines Wohlverhaltens durch eine Wohltat berücksichtigt wissen, so. z.B. bei der Frage der Rehabilitation Verurteilter. Seit 1904 war O. Mitherausgeber und Mitredaktor der Zeitschrift ›Der Gerichtssaal‹ (GerS). Auf seine Initiative hin wurde 1925 in Würzburg – als Gegengewicht zur ›Internationalen kriminalistischen Vereinigung‹ und zur ›soziologischen‹ Strafrechtsschule – die ›Deutsche strafrechtliche Gesellschaft‹ gegründet. Auch die früheren ›Würzburger Abhandlungen zum deutschen und ausländischen Prozeßrecht‹ hat er 1909 zusammen mit dem nach 1933 aus rassischen Gründen emigrierten Völkerrechtler Albrecht Mendelssohn-Bartholdy (1874–1936) ins Leben gerufen. In der im Weimarer Staat noch strittigen Frage, ob sich das Verbot rückwirkender Strafgesetze nur auf die Strafvoraussetzungen oder auch auf die Deliktsfolgen, d.h. die Strafschärfung bezieht, haben sich O. und die Strafrechtler Johannes Nagler (1876–1951) und Hellmuth v. Weber (1893–1970) in einem etwas zwiespältigen und verklausulierten Gutachten vom 4.3.1933 für den Reichstagsbrand-Prozeß zugunsten der ersten Alternative ausgesprochen, jedoch auch auf die Bedenken gegen eine rückwirksnde Strafschärfung (hier Todesstrafe) hingewiesen.

O. war schon auf Grund der Familientradition ein rechtlich und auch liberal gesinnter, zugleich aber betont national und konservativ eingestellter Gelehrter, der sich nicht mit dem Ausgang des 1. Weltkrieges abfinden konnte. 1914 hatte er sich 60jährig freiwillig zum Heeresdienst gemeldet, den er, allerdings nicht an der Front, bis Frühjahr 1918, zuletzt als Hauptmann, ableistete. Nach 1918 trat er in die DNVP, 1933 in die NSDAP ein. Er wurde nach 1933 Vorsitzender des Ausschusses für Strafprozeßrecht der Akademie für Deutsches Recht. O. war ein zu seiner Zeit angesehener Strafrechtler, dessen weit über 200 Veröffentlichungen oft der wissenschaftlichen ›Kleinarbeit‹ an einzelnen Fragen galten und z.T. infolge von Gesetzesänderungen nicht mehr aktuell sind.«

Spendel, Günter, in: Neue Deutsche Biographie 19 (1998), S. 469 f.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort VII
Inhaltsverzeichnis X
Verzeichnis der Abkürzungen XIV
Sechstes Buch: Das schwurgerichtliche Verfahren 1
Erste Abteilung: Funktion und Bildung des Schwurgerichts 3
Erstes Kapitel: Die Arbeitsgebiete τοπ Richterbank und Geschworenenbank 3
§ 1. Die gesetzliche Kompetenzscheidung zwischen Richterbank und Geschworenenbank 3
§ 2. Die konkrete Bestimmung der Geschworenenkompetenz durch Urteilsfragen 30
Zweites Kapitel: Die Bildung des Schwurgerichts 42
A. 42
§ 3. Die Bestimmung der Richter und Geschworenen für die Sitzungsperiode 42
B. Die Besetzung der Geschworenenbank 52
§ 4. Die Vorbereitung der Auslosung 53
§ 5. Die Auslosung und die Beeidigung der Geschworenen 57
Drittes Kapitel. 88
§ 6. Vorsitzender und Gericht (Richterbank, Gesamtgericht), Obmann und Jury 88
Zweite Abteilung: Das Verfahren vor dem Schwurgericht. 99
§ 7. Gang und Eigenart des Verfahrens 99
Erstes Kapitel: Die Fragestellung 117
Erster Titel: Die Arten der Fragen 117
A. Die Hauptfrage 117
§ 8. Hauptfrage auf das Gattungsdelikt? 118
§ 9. Hauptfrage bei zusammengesetzten Verbrechen 120
§ 10. Hauptfrage bei qualifizierten und privilegierten Verbrechen 122
§ 11. Hauptfrage bei Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe 127
§ 12. Hauptfrage bei Real- und Idealkonkurrenz. Hauptfragenmehrheit und Mehrheitshauptfrage 133
§ 13. Hauptfrage bei Gesetzeskonkurrenz. Insbesondere die kombinierte Einheitsfrage 139
§ 14. Hauptfrage bei fortgesetztem Verbrechen. Zusammengesetzte Einheitsfrage 144
§ 15. Hauptfrage bei Subsidiarität des Strafgesetzes. Insbesondere die kumulative Einheitsfrage 153
§ 16. Hauptfrage bei Wechsel der Strafgesetze zwischen Begehung und Aburteilung und bei ausländischem Delikt im Falle des § 4 Z. 3 StGB. Einheitsfrage mit Doppelsubsumtion 155
B. Die Hilfsfrage 159
§ 17. Die klagbessernde Funktion der Hilfsfrage 159
§ 18. Das Verhältnis der Hilfsfrage zur Hauptfrage 164
§ 19. Anwendungen der Hilfsfrage 165
§ 20. Reihenfolge von Haupt- und Hilfsfrage 173
§ 21. Die Voraussetzungen der Hilfsfrage 178
C. Die Nebenfragen 182
§ 22. I. Allgemeines 182
II. Die Schuldnebenfragen 183
§ 23. Die Schuldnebenfragen auf Qualiiikations- und Privilegierungsgründe 183
§ 24. Schuldnebenfragen auf Strafausschliefsungsgriinde? Die Retorsionsnebenfrage insbesondere 195
§ 25. Die Einsichtsnebenfrage 200
III. Die Strafnebenfragen 208
§ 26. Die Nebenfragen auf Strafaufhebungsgründe 208
§ 27. Die Nebenfrage nach mildernden Umständen 214
Zweiter Titel: Der Akt der Befragung 224
A. Der Inhalt der Fragen 224
§ 28. Allgemeines 224
§ 29. Die abstrakten Bestandteile der Hauptfrage 227
§ 30. Fortsetzung 238
§ 31. Die abstrakten Momente der Hilfsfrage 246
§ 32. Der abstrakte Inhalt der Nebenfrage 247
§ 33. Die Individualisierungsmomente 252
B. Die Formulierung der Fragen 267
§ 34. Die Formvorschriften des Gesetzes 267
§ 35. Die Gestaltung des Fragenstoffs 269
§ 36. Fortsetzung. Die Alternativfragen insbesondere 275
§ 37. Fortsetzung. Die verdeckten Alternativfragen 307
§ 38. Fortsetzung. Weitere Formulierungsprobleme 311
C. Zahl und Reihenfolge der Fragen. Ihr Verhältnis zueinander 319
§ 39. Zahl und Reihenfolge der Fragen 319
§ 40. Das Verhältnis der Fragen zueinander 323
D. Entwerfung und Feststellung der Fragen 328
§ 41. Der Gang des Verfahrens. Einwendungen und Anträge 328
§ 42. Anträge auf Hilfs- oder Nebenfrage insbesondere 345
E. 363
§ 43. Der dezisive Gehalt der Fragestellung 363
Zweites Kapitel: Der Wahlspruch 369
A. Die Entstehung des Wahrspruchs 371
§ 44. Die Materialien des Wahrspruchs 371
§ 45. Die Obmannswahl 380
§ 46. Die Beratung und Abstimmung der Geschworenen 387
B. Inhalt und Form des Wahrspruchs 397
§ 47. Der Inhalt des Wahrspruchs 397
§ 48. Die Form des Wahrspruchs. Die Kundgebung 420
C. 432
§ 49. Die rechtliche Bedeutung des Wahrspruchs 432
Drittes Kapitel: Prüfung, Berichtigung, Aufhebung des Wahrspruchs 436
§ 50. Allgemeines 436
A. 439
§ 51. Die Prüfung des Wahrspruchs 439
B. Die Voraussetzungen der Spruchberichtigung 461
§ 52. Formfehler 463
§ 53. Ausscheidungen durch das Gericht 469
§ 54. Sachliche Mängel 472
§ 55. Fortsetzung 495
C. Die Spruchberichtigung 501
§ 56. Der Berichtigungsbeschlufs und das Berichtigungsverfahren 501
§ 57. Revision wegen Spruchberichtigung. Der berichtigte Spruch 518
D. Die Aufhebung des Spruchs 530
§ 58. Vollmacht und Auftrag zur Spruchaufhebung 530
§ 59. Spruchaufhebung ohne Vollmacht 546
§ 60. Aufhebung und neuer Spruch. Revision wegen Nichtaufhebung 550
Viertes Kapitel. 556
§ 61. Die Verkündung des Spruchs 556
Fünftes Kapitel: Die Parteivorträge znr Schuldfrage und die Rechtsbelehrug 563
§ 62. Die Parteivorträge zur Schuldfrage 563
§ 63. Die Rechtsbelehrung 574
§ 64. Fortsetzung 591
Sechstes Kapitel: Das Urteil 607
§ 65. Bedingungen des Sachendurteils 607
§ 66. Das Verhältnis des Urteils zum Wahrspruch 613
§ 67. Verfahren zwischen Wahrspruch und Urteil, insbesondere die Parteivorträge zur Straffrage. Der Urteilsakt 629
Siebentes Kapitel. 639
§ 68. Aburteilung einer Inzidentklage gemäfe § 265 StPO 639
Siebentes Buch: Das schöffengerichtliche Verfahren 647
Erstes Kapitel: Funktion nnd Bildung des Schöffengerichts 649
A. 649
§ 69. Die Organisation des Schöffengerichts 649
B. Die Bildung des Schöffengerichts 665
§ 70. Bestimmung der Richter und Schöffen für das Geschäftsjahr 667
§ 71. Besetzung des Einzelgerichts 673
Zweites Kapitel: Das Verfahren vor dem Schöffengericht 682
§ 72. Verhältnis zum landgerichtlichen Verfahren 682
§ 73. Umfang der Beweiserhebung in der Hauptverhandlung 684
§ 74. Besondere Formen der Prozefsbegründung 699
§ 75. Zuständigkeit des Amtsrichters an Stelle des Schöffengerichts 716
Register 723