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Grundriss des Gemeinen Deutschen Strafprocessrechts

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Binding, K. (1881). Grundriss des Gemeinen Deutschen Strafprocessrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56153-7
Binding, Karl. Grundriss des Gemeinen Deutschen Strafprocessrechts. Duncker & Humblot, 1881. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56153-7
Binding, K (1881): Grundriss des Gemeinen Deutschen Strafprocessrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56153-7

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Grundriss des Gemeinen Deutschen Strafprocessrechts

Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1881)

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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)

Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.

Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.

1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.

Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.

Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).

Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«

Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkung IV
Inhalt V
Verzeichniss der Abkürzungen 1
Einleitung 3
§ 1. I. Begriff und systematische Stellung des Strafprocessrechts 3
§ 2. II. Verhältniss des Strafprocesses zu Civil- und Disciplinarverfahren insbesondere 4
§ 3. III. Arten des Strafverfahrens 4
IV. Die geschichtlichen Grundlagen des heutigen deutschen Strafprocessrechts 4
A. Der gemeine Process von der Carolina bis zu seinem Ende 4
§ 4. 1. Die peinliche Gerichtsordnung Karl's V 4
§ 5. 2. Das kirchliche Official - Verfahren, die Schaffung des Inquisitionsprocesses und seine Fortbildung durch Civilisten und Kanonisten 4
§ 6. 3. Der gemeine deutsche Inquisitions-Process 7
Β. Das englische Geschworenen-Verfahren. 8
§ 7. 1. Die Entstehung der Strafjury 8
§ 8. 2. Wesen der heutigen englischen sogen. Urtheilsjury 13
§ 9. C. Der französische Strafprocess mit besonderer Beziehung auf die Jury 14
§ 10. D. Der Gang der neuen partikularrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland 14
§ 11. V. Der Sieg des gemeinen Rechts über den Partikularismus 21
§ 12. VI. Literatur des deutschen (englischen, französischen und italienischen) Strafprocessrechts 25
Erstes Buch: Die Quellen und ihr Geltungsgebiet. 34
I. Gemeines und partikulares Recht 34
§ 13. A. Die gemeinrechtlichen Quellen 34
§ 14. B. Verhältniss derselben zu einander und zu den partikulären Quellen 35
§ 15. C. Die partikularrechtlichen Quellen 36
§ 16. II. Die gemeinen Quellen in ihrem sachlichen Geltungsgebiete 40
§ 17. III. Die Quellen in ihrem persönlichen Geltungsgebiete 42
§ 18. IV. Die Quellen in ihrem zeitlichen Geltungsgebiete 42
Zweites Buch: Die Process-Subjecte. 42
§ 19. Einleitung 42
I. Das Gericht 42
A. Grundbegriffe 42
§ 20. 1. Die Strafgerichtsbarkeit im weiteren Sinne 42
§ 21. 2. Die Strafgerichtsherrlichkeit und die Strafgerichtsbarkeit im engeren Sinne 43
§ 22. 3. Die Strafgerichtsbarkeit des Gerichts, sein Gerichtszwang, seine Zuständigkeit 43
§ 23. 4. Koordination und Subordination der Strafgerichte 43
§ 24. B. Die Verfassung der ordentlichen Gerichte des deutschen Reichs überhaupt 43
C. Die Strafgerichte nach ihrer sachlichen Zuständigkeit 45
§ 25. 1. Die erkennenden Strafgerichte erster Instanz 45
§ 26. Insbesondere nach dem neuen gemeinen Rechte 47
§ 27. 2. Die Untersuchungsgerichte erster Instanz 49
§ 28. 3. Die einander subordinirten Strafgerichte 51
§ 29. Ergänzung zu den §§ 26—28 52
D. Die örtliche Zuständigkeit der Strafgerichte 52
§ 30. 1. Begriff und Quellen der Zuständigkeit 52
§ 31. 2. Ordentliche allgemeine Gerichtsstände 52
§ 32. 3. Ordentliche besondere Gerichtsstände 54
§ 33. Der Gerichtsstand des Zusammenhangs insbesondere 54
§ 34. 4. Ausserordentliche Gerichtsstände 56
§ 35. 5. Kompetenz-Konkurrenz und Kompetenz-Konflict 56
E. Die Rechtshülfe in Strafsachen 56
§ 36. 1. Die Rechtshülfe der deutschen Gerichte unter einander 56
§ 37. 2. Die internationale Rechtshülfe 59
F. Die Personen der Gerichte 59
§ 38. Einleitung 59
1. Der Richter 59
§ 39. a. Der beamtete Richter, seine Unfähigkeit und Ablehnbarkeit 60
b. Die Schöffen, die Geschworenen und ihre Berufung zum Richtertume 63
§ 40. α. Die Urlisten für Schöffen und Geschworene 63
§ 41. β. Die Berufung der Schöffen 66
§ 42. γ. Die Berufung der Geschworenen 67
2. Die Urkundspersonen 68
§ 43. a. Der Gerichtsschreiber 68
§ 44. b. Urkundspersonen im engeren Sinne 69
§ 45. 3. Das Gerichtsunterpersonal 70
§ 46. Anhang. Der Gerichtsvollzieher 70
G. Die innere Organisation der Gerichte 71
§ 47. 1. Einleitung 71
§ 48. 2. Die Stellung des Vorsitzenden im Kollegialgerichte 71
§ 49. 3. Die Organisation des Schwurgerichts 73
§ 50. 4. Die Organisation des Schöffengerichts 75
II. Das Subject der Strafverfolgung 77
§ 51. Einleitung 77
A. Die Staatsanwaltschaft 77
§ 52. 1. Ihre Geschichte und ihr Begriff 78
§ 53. 2. Ihr Wirkungskreis 78
§ 54. 3. Ihre Organisation 78
§ 55. 4. Fähigkeit zum Staatsanwalte 79
§ 56. B. Der Privatkläger 79
§ 57. C. Der sogenannte Nebenkläger 79
§ 58. ΙII. Der Angeklagte 79
§ 59. ad II. u. III. Von den Stellvertretern der Parteien und ihren Rechtsbeiständen 79
§ 60. Von der formellen Verteidigung insbesondere 80
§ 61. ad I—III. Die Polizei als Hilfsorgan der Strafrechtspflege 80
Drittes Buch. Das Processverfahren 80
Erstes Kapitel. Die Grundgedanken und ihre praktischen Consequenzen 80
§ 62. I. Die Principien des Verfahrens 80
§ 63. Von dem sog. Grundsatze der Mündlichkeit insbesondere 81
§ 64. II. Der Grundsatz schriftlicher Beurkundung der Processakte 81
§ 65. III. Der Grundsatz der Oeffentlichkeit 81
Zweites Kapitel. Von den Beziehungen verschiedener Processe zueinander 81
§ 66. I. Einleitung 82
§ 67. II. Von dem Falle der Identität des civilen und des criminellen Klaggrundes 82
§ 68. III. Von dem präjudiziellen und dem präparatorischen Verhältnisse zweier Processe zu einander 83
Drittes Kapitel. Von der Sistirung der zum Processe nötigen Personen und Beweismittel 84
§ 69. I. Die Ladung in ihren verschiedenen Anwendungen 84
II. Die übrigen Mittel zur Sistirung des Angeschuldigten 88
§ 70. 1. Die Verhaftung 88
§ 71. 2. Die Haftentlassung gegen Sicherheitsleistung 92
§ 72. 3. Die Sistirung der Entwichenen und Verborgenen 95
III. Die weitere Sistirung der Beweismittel 98
§ 73. 1. Die Haussuchung und Durchsuchung 98
§ 74. 2. Die Editionspflicht u. ihre Erzwingung durch Beschlagnahme 101
Viertes Kapitel. Vom Beweise 106
§ 75. I. Ziel des Strafbeweises 106
§ 76. II. Gesetzliche Beweistheorie und freie Beweiswürdigung 107
§ 77. III. Von der Pflicht zur Beweisführung 108
IV. Von den einzelnen Beweismitteln 108
§ 78. Einleitung 108
§ 79. 1. Der richterliche Augenschein 108
§ 80. 2. Der Sachverständige 109
§ 81. 3. Der Zeuge 113
§ 82. 4. Der Angeschuldigte 119
§ 83. 5. Die Urkunde 119
§ 84. 6. Die Indizien 120
Fünftes Kapitel. Von den richterlichen Entscheidungen 120
§ 85. I. Begriff und Arten richterlicher Entscheidungen 120
§ 86. II. Die gerichtlichen Entscheidungen des heutigen gemeinen Rechtes und ihre Arten 121
III. Die Entstehung der gerichtlichen Entscheidungen 123
§ 87. 1. Erforderniss der Anhörung der Betheiligten oder der Staatsanwaltschaft 123
§ 88. 2. Die Beschlussfassung im Kollegialgerichte 124
§ 89. IV. Die Entscheidungsgründe 131
V. Bekanntmachung der Entscheidungen 133
§ 90. 1. Die Verkündung 133
§ 91. 2. Die Zustellung 133
Sechstes Kapitel. Der Zeitmoment bei den Processhandlungen 135
§ 92. I. Termine und Fristen 135
§ 93. II. Frist- und Terminversäumniss. Ihre Folgen. Wiedereinsetzung in den früheren Stand 136
Siebentes Kapitel. Von der Begründung, Entwicklung und Beendigung des Processrechtsverhältnisses 138
§ 94. I. Begriff und Uebersieht der Processvoraussetzungen 138
§ 95. II. Die Gliederung des Verfahrens 138
III. Die Vorbereitung des Processrechtsverhältnisses 138
§ 96. A. Der erste Anstoss zur Verbrechens Verfolgung 138
§ 97. Β. Das sog. Ermittelungs- oder Vorbereitungsverfahren 139
C. Die Anklage 139
§ 98. 1. Die Stellung des Anklägers zum erkennenden Gerichte 139
§ 99. 2. Die beiden Arten der Anklageerhebung 140
§ 100. 3. Die Anklagerhebung beim erkennenden Gerichte insbesondere 140
§ 101. 4. Die Anklagebesserung 140
§ 102. IV. Der Beschluss des Gerichts auf die Anklage, insbesondere die Begründung des Processrechtsverhältnisses 140
§ 103. V. Die Voruntersuchung 140
§ 104. VI. Das Zwischenverfahren 142
VII. Das Hauptverfahren 142
A. Der ordentliche Process 142
§ 105. 1. Begriff des Hauptverfahrens 142
§ 106. 2. Das Hauptverfahren bis zur Hauptverhandlung 142
§ 107. 3. Die Hauptverhandlung bis zum Urtheil 142
§ 108. 4. Die Hauptverhandlung vorm Schwurgerichte insbesondere 142
§ 109. 5. Das vereinfachte Schöffengerichtsverfahren insbesondere 144
§ 110. 6. Das Hauptverfahren gegen Abwesende 144
§ 111. B. Das summarische Strafverfahren 146
VIII. Das Strafendurtheil insbesondere 147
§ 112. 1. Sein Inhalt und seine Arten 147
§ 113. 2. Die Entscheidung der Kostenfrage 147
IX. Das Rechtsmittelverfahren 150
§ 114. A. Begriff und Eintheilung der Rechtsmittel 150
B. Die Rechtsmittel des früheren gemeinen Strafprocesses 152
§ 115. 1. Die ordentlichen Rechtsmittel 152
§ 116. 2. Die ausserordentlichen Rechtsmittel 154
§ 117. C. Die Rechtsmittel des akkusatorischen mündlichen Strafprocesses aus seinen Bedürfnissen abgeleitet 156
§ 118. D. Die Hauptabweichungen des französischen und des neueren deutschen Processrechts 159
E. Das geltende Recht 161
§ 119. Allgemeine Bestimmungen 161
§ 120. 1. Die Berufung 167
§ 121. 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision 176
§ 122. 3. Die Beschwerde 188
§ 123. 4. Das Wiederaufnahmegesuch 190
§ 124. X. Die Rechtskraft des Urtheils 196
§ 125. XI. Die Vollstreckung des Urtheils 196