Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts
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Binding, K. (1886). Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56154-4
Binding, Karl. Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts. (2).Duncker & Humblot, 1886. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56154-4
Binding, K (1886): Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56154-4
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Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts
(1886)
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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorbemerkung | IV | ||
Inhalt | V | ||
Verzeichniss der Abkürzungen | 1 | ||
Einleitung | 3 | ||
§ 1. I. Begriff und systematische Stellung des Strafprocessrechts | 3 | ||
§ 2. II. Verhältniss des Strafprocesses zu Civil- und Disciplinar-Verfahren insbesondere | 4 | ||
§ 3. III. Arten des Strafverfahrens | 4 | ||
IV. Die geschichtlichen Grundlagen des heutigen deutschen Strafprocessrechtes | 4 | ||
A. Der gemeine Process von der Carolina bis zu seinem Ende | 4 | ||
§ 4. 1. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V | 4 | ||
§ 5. 2. Das kirchliche Official- Verfahren, die Schaffung des Inquisitions- Processes und seine Fortbildung durch Civilisten und Kanonisten | 5 | ||
§ 6. 3. Der gemeine deutsche Inquisitions-Process | 7 | ||
Β. Das englische Geschworenen-Verfahren | 8 | ||
§ 7. 1. Die Entstehung der Strafjury | 8 | ||
§ 8. 2. Wesen der heutigen englischen sog. Urtheilsjury | 14 | ||
§ 9. C. Der französische Strafprocess mit besonderer Beziehung auf die Jury | 14 | ||
§ 10. D. Der Gang der neueren particularrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland | 15 | ||
§ 11. V. Der Sieg des gemeinen Rechtes über den Particularismus | 24 | ||
§ 12. VI. Literatur des deutschen (englischen, französischen und italienischen Strafprocessrechts | 28 | ||
Buch I. Die Quellen und ihr Geltungsgebiet | 38 | ||
I. Gemeines und particuläres Recht | 38 | ||
§ 13. A. Die gemeinrechtlichen Quellen | 38 | ||
§ 14. B. Verhältniss derselben zu einander und zu den particulären Quellen | 39 | ||
§ 15. C. Die particularrechtlichen Quellen | 40 | ||
§ 16. II. Die gemeinen Quellen in ihrem sachlichen Geltungsgebiete | 45 | ||
§ 17. III. Die Quellen in ihrem persönlichen Geltungsgebiete | 47 | ||
§ 18. IV. Die Quellen in ihrem zeitlichen Geltungsgebiete | 47 | ||
Buch II. Die Process-Subiecte | 47 | ||
§ 19. Einleitung | 47 | ||
I. Das Gericht | 47 | ||
A. Grundbegriffe | 47 | ||
§ 20. 1. Die Strafgerichtsbarkeit im weiteren Sinne | 47 | ||
§ 21. 2. Die Strafgerichtsherrlichkeit und die Strafgerichtsbarkeit im engeren Sinne | 48 | ||
§ 22. 3. Die Strafgerichtsbarkeit des Gerichtes, sein Gerichtszwang, seine Zuständigkeit | 48 | ||
§ 23. 4. Coordination und Subordination der Strafgerichte | 48 | ||
§ 24. B. Die Verfassung der ordentlichen Gerichte des Deutschen Reiches überhaupt | 48 | ||
C. Die Strafgerichte nach ihrer sachlichen Zuständigkeit | 50 | ||
§ 25. 1. Die erkennenden Strafgerichte erster Instanz | 50 | ||
§ 26. Insbesondere nach dem neuen gemeinen Rechte | 52 | ||
§ 27. 2. Die Untersuchungsgerichte erster Instanz | 55 | ||
§ 28. 3. Die einander subordinirten Strafgerichte | 56 | ||
§ 29. Ergänzung zu den §§ 26—28 | 57 | ||
D. Die örtliche Zuständigkeit der Strafgerichte | 57 | ||
§ 30. 1. Begriff und Quellen der Zuständigkeit | 58 | ||
§ 31. 2. Ordentliche allgemeine Gerichtsstände | 58 | ||
§ 32. 3. Ordentliche besondere Gerichtsstände | 59 | ||
§ 33. Der Gerichtsstand des Zusammenhangs insbesondere | 59 | ||
§ 34. 4. Ausserordentliche Gerichtsstände | 61 | ||
§ 35. 5. Competenz-Concurrenz und Competenz-Conflict | 61 | ||
E. Die Rechtshülfe in Strafsachen | 62 | ||
§ 36. 1. Die Rechtshülfe der deutschen Gerichte unter einander | 62 | ||
§ 37. 2. Die internationale Rechtshülfe | 64 | ||
F. Das Personal der Gerichte | 65 | ||
§ 38. Einleitung | 65 | ||
1. Der Richter | 66 | ||
§ 39. a. Der beamtete Richter, seine Unfähigkeit und Ablehnbarkeit | 66 | ||
b. Die Schöffen, die Geschworenen und ihre Berufung zum Richtertume | 69 | ||
§ 40. α. Die Urlisten für Schöffen und Geschworene | 69 | ||
§ 41. β. Die Berufung der Schöffen | 72 | ||
§ 42. γ. Die Berufung der Geschworenen | 73 | ||
2. Die Urkundspersonen | 74 | ||
§ 43. a. Der Gerichtsschreiber | 74 | ||
§ 44. b. Urkundspersonen im engeren Sinne | 75 | ||
§ 45. 3. Das Gerichts-Unterpersonal | 76 | ||
§ 46. Anhang. Der Gerichtsvollzieher | 76 | ||
G. Die innere Organisation der Gerichte | 77 | ||
§ 47. 1. Einleitung | 77 | ||
§ 48. 2. Die Stellung des Vorsitzenden im Collegialgerichte | 77 | ||
§ 49. 3. Die Organisation des Schwurgerichts | 79 | ||
§ 50. 4. Die Organisation des Schöffengerichts | 81 | ||
II. Das Subject der Strafverfolgung | 83 | ||
§ 51. Einleitung | 83 | ||
A. Die Staatsanwaltschaft | 84 | ||
§ 52. 1. Ihre Geschichte und ihr Begriff | 84 | ||
§ 53. 2. Ihr Wirkungskreis | 84 | ||
§ 54. 3. Ihre Organisation | 84 | ||
§ 55. 4. Fähigkeit zum Staatsanwaltsamte | 85 | ||
§ 56. B. Der Privatkläger | 85 | ||
§ 57. C. Der sog. Nebenkläger | 85 | ||
§ 58. III. Der Angeklagte | 86 | ||
§ 59. ad II u. III. Von den Stellvertretern der Parteien und ihren Rechtsbeiständen | 86 | ||
§ 60. Von der formellen Vertheidigung insbesondere | 86 | ||
§ 61. ad I—III. Die Polizei als Hülfsorgan der Strafrechtspflege | 86 | ||
Buch III. Das Processverfahren | 87 | ||
Erstes Capitel. Die Grundgedanken und ihre praktischen Consequenzen | 87 | ||
§ 62. I. Die Principien des Verfahrens | 87 | ||
§ 63. Von dem sog. Grundsatze der Mündlichkeit insbesondere | 88 | ||
§ 64. II. Der Grundsatz schriftlicher Beurkundung der Processacte | 88 | ||
§ 65. III. Der Grundsatz der Oeffentlichkeit | 88 | ||
Zweites Capitel. Von den Beziehungen verschiedener Processe zu einander | 88 | ||
§ 66. I. Einleitung | 89 | ||
§ 67. II. Von dem Falle der Identität des civilen und des criminellen Klaggrundes | 89 | ||
§ 68. III. Von dem präjudiciellen und dem präparatorischen Verhältnisse zweier Processe zu einander | 90 | ||
Drittes Capitel. Ton der Sistirung der zum Processe nötigen Personen und Beweismittel | 91 | ||
§ 69. I. Die Ladung in ihren verschiedenen Anwendungen | 91 | ||
II. Die übrigen Mittel zur Sistirung des Angeschuldigten | 95 | ||
§ 70. 1. Die Verhaftung | 95 | ||
§ 71. 2. Die Haftentlassung gegen Sicherheitsleistung | 100 | ||
§ 72. 3. Die Sistirung Entwichener und Verborgener | 102 | ||
III. Die weitere Sistirung der Beweismittel. | 106 | ||
§ 73. 1. Die Haussuchung oder Durchsuchung | 106 | ||
§ 74. 2. Die Editionspflicht und ihre Erzwingung durch Beschlagnahme | 108 | ||
Viertes Capitel. Vom Beweise. | 114 | ||
§ 75. I. Ziel des Strafbeweises | 114 | ||
§ 76. II. Gesetzliche ßeweistheorie und freie Beweis Würdigung | 114 | ||
§ 77. III. Von der Pflicht zur Beweisführung | 115 | ||
IV. Von den einzelnen Beweismitteln | 116 | ||
§ 78. Einleitung | 116 | ||
§ 79. 1. Der richterliche Augenschein | 116 | ||
§ 80. 2. Der Sachverständige | 116 | ||
§ 81. 3. Der Zeuge | 120 | ||
§ 82. 4. Der Angeschuldigte | 127 | ||
§ 83. 5. Die Urkunde | 128 | ||
§ 84. 6. Die Indicien | 128 | ||
Fünftes Capitel. Von den richterlichen Entscheidungen und deren Bekanntmachung | 128 | ||
§ 85. 1. Begriff und Arten richterlicher Entscheidungen | 128 | ||
§ 86. II. Die „gerichtlichen Entscheidungen\" des heutigen gemeinen Rechts und ihre Arten | 130 | ||
III. Die Entstehung der gerichtlichen Entscheidungen | 132 | ||
§ 87. 1. Erforderniss der Anhörung der Betheiligten oder der Staatsanwaltschaft | 132 | ||
§ 88. 2. Die Beschlussfassung im Collegialgerichte | 133 | ||
§ 89. IV. Die Entscheidungsgründe | 139 | ||
V. Bekanntmachung der Entscheidungen | 141 | ||
§ 90. 1. Die Verkündung | 141 | ||
§ 91. 2. Die Zustellung | 142 | ||
Sechstes Capitel. Das Zeitmoment bei den Processhandlungen | 143 | ||
§ 92. I. Termine und Fristen | 143 | ||
§ 93. II. Frist- und Terminversäumniss. Ihre Folgen. Wiedereinsetzung in den früheren Stand | 145 | ||
Siebentes Capitel. Von der Begründung, Entwickelnng nnd Beendigung des Processrechtsverhältnisses | 147 | ||
§ 94. I. Begriff und Uebersicht der Processvoraussetzungen | 147 | ||
§ 95. II. Die Gliederung des Verfahrens | 147 | ||
III. Die Vorbereitung des Processrechtsverhältnisses | 147 | ||
§ 96. A. Der erste Anstoss zur Verbrechensverfolgung | 147 | ||
§ 97. B. Das sog. Ermittlungs- oder Vorbereitungsverfahren | 147 | ||
C. Die Anklage | 147 | ||
§ 98. 1. Die Stellung des Anklägers zum erkennenden Gerichte | 148 | ||
§ 99. 2. Die beiden Arten der Anklageerhebung | 148 | ||
§ 100. 3. Die Anklageerhebung beim erkennenden Gerichte insbes | 148 | ||
§ 101. 4. Die Anklagebesserung | 148 | ||
§ 102. IV. Der Beschluss des Gerichts auf die Anklage, insbes. die Begründung des Processrechtsverhältnisses | 149 | ||
§ 103. V. Die Voruntersuchung | 149 | ||
§ 104. VI. Das Zwischenverfahren | 150 | ||
VII. Das Hauptverfahren | 150 | ||
A. Im ordentlichen Processe | 151 | ||
§ 105. 1. Begriff des Hauptverfahrens | 151 | ||
§ 106. 2. Das Hauptverfahren bis zur Hauptverhandlung | 151 | ||
§ 107. 3. Die Hauptverhandlung bis zum Urtheil | 151 | ||
§ 108. 4. Die Hauptverhandlung vorm Schwurgerichte insbes | 151 | ||
§ 109. 5. Das vereinfachte Verfahren vor dem Amtsgerichte insbes | 153 | ||
§ 110. 6. Das Hauptverfahren gegen Abwesende (sog. Contumacial verfahren) | 153 | ||
§ 111. B. Das summarische Strafverfahren | 155 | ||
VIII. Das Strafendurtheil insbesondere. | 156 | ||
§ 112. 1. Sein Inhalt und seine Arten | 156 | ||
§ 113. 2. Die Entscheidung der Kostenfrage | 157 | ||
IX. Das Rechtsmittelverfahren | 160 | ||
§ 114. A. Begriff und Einteilung der Rechtsmittel | 160 | ||
B. Die Rechtsmittel des früheren gemeinen Strafprocesses | 161 | ||
§ 115. 1. Die ordentlichen Rechtsmittel | 162 | ||
§ 116. 2. Die ausserordentlichen Rechtsmittel | 164 | ||
§ 117. C. Die Rechtsmittel des accusatorischen mündlichen Strafprocesses aus seinen Bedürfnissen abgeleitet | 166 | ||
§ 118. D. Die Hauptabweichungen des französischen und des neueren deutschen Processrechts | 169 | ||
E. Das geltende Recht | 171 | ||
§ 119. Allgemeine Bestimmungen | 171 | ||
§ 120. 1. Die Berufung | 177 | ||
§ 121. 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision | 186 | ||
§ 122. 3. Die Beschwerde | 198 | ||
§ 123. 4. Das Wiederaufnahmegesuch | 201 | ||
§ 124. X. Die Rechtskraft des Urtheils | 207 | ||
§ 125. XI. Die Vollstreckung des Urtheils | 208 |