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Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts

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Binding, K. (1886). Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56154-4
Binding, Karl. Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts. (2).Duncker & Humblot, 1886. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56154-4
Binding, K (1886): Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56154-4

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Grundriss des Deutschen Strafprocessrechts

Binding, Karl

Duncker & Humblot reprints

(1886)

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»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, † 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch)

Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift ›De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum‹ habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.

Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer ›Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches‹, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung. Nachdem er sich 1870 mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund in scharfer Kritik auseinandergesetzt hatte, ließ er 1872 den ersten Band seines Hauptwerkes ›Die Normen und ihre Übertretung‹ hinausgehen. Ursprünglich als Monographie über die Fahrlässigkeit gedacht – ein Begriff, der bis dahin arg vernachlässigt und unter dem Einfluß Anselm von Feuerbachs in schiefe Bahnen gelenkt worden war – gab das Buch der geplanten Darstellung einen festen Unterbau, indem es die Fahrlässigkeit als Unterart der schuldhaften Handlung und diese als Gegensatz zur rechtmäßigen und andererseits zur zufälligen Handlung erkannte. Diese Lehre hat Binding in weiteren Arbeiten noch mehr entwickelt.

1885 gab Binding den ersten Band seines ›Handbuches des deutschen Strafrechts‹ heraus, als Teil der von ihm unter dem Namen ›Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft‹ gegründeten Sammlung von Handbüchern, in dem es – dank seiner großen redaktionellen Fähigkeit – gelang, eine Reihe von Werken ersten Ranges, u.a. Andreas Heuslers Institutionen, Adolf Wachs Zivilprozeßrecht, Rudolf Sohms Kirchenrecht, Albert Haenels Staats- und Otto Mayers Deutsches Verwaltungsrecht, Otto Gierkes Deutsches Privatrecht aufzunehmen. Ein zweiter Band von Bindings Strafrecht ist leider nicht erschienen. Doch bieten vollwertigen Ersatz die aus Grundrissen zu Vorlesungen herausgewachsenen späteren Werke ›Grundriß des|gemeinen deutschen Strafrechts, I. Einleitung und allgemeiner Teil‹ (1879) und das ›Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts. Besonderer Teil‹ (3 Bände, 1902–05), ausgezeichnet durch die scharfsinnige Bearbeitung der einzelnen Typen von Verbrechen und die sorgfältige Berücksichtigung von Literatur und gerichtlicher Praxis, mit welch letzterer Binding jahrzehntelang als Hilfsrichter in einer Strafkammer des Leipziger Landgerichts in ständiger Fühlung blieb. Der mehrmals aufgelegte ›Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts‹ (1881), der gleichfalls allmählich den Charakter eines Lehrbuchs erhalten hat, bildet das strafprozessuale Gegenstück zu den Werken über das materielle Strafrecht. Neben den großen Arbeiten laufen zahlreiche kleinere Abhandlungen einher.

Charakteristisch für Bindings Arbeitsweise auf dem Gebiet des Strafrechtes ist die strenge, historische Fundierung einerseits, die enge Verbindung seiner Lehre mit dem geltenden Gesetz andererseits; er ist der positivistischen Richtung seiner Generation stark verhaftet gewesen. Damit hängt auch die stark konstruktive Richtung seiner Darstellung zusammen. Jedenfalls ist er ›der größte Strafrechtsdogmatiker der Jahrhundertwende‹ geworden (Dahm). Indem er den Sinn der Strafe in der ethischen Vergeltung für die schuldhaft begangene Tat fand und diesen Sühnegedanken energisch gegen die Ideen verteidigte, die in der Strafe wesentlich eine Maßnahme des sozialen Schutzes erblicken, wurde er der Führer der sogenannten ›klassischen‹ Strafrechtsschule, deren Ansichten er gelegentlich in ungewöhnlich scharfer Polemik gegenüber den Vertretern der Gegenrichtung verfocht.

Viel weniger umfangreich als die strafrechtlichen sind die staatsrechtlichen Arbeiten Bindings. Es handelt sich, abgesehen von einer in Sonderhefte geteilten kritischen Ausgabe ›deutscher Staatsgesetze in diplomatisch genauem Abdruck‹ (1893 ff.), um eine Reihe von Abhandlungen, die an mannigfach verstreuten Orten gedruckt und schließlich im Verein mit einigen früher noch nicht veröffentlichten Stücken in der Sammlung ›Zum Werden und Leben des Staates‹ (1920) zusammengestellt worden sind. Sie sind z.T. historischen Inhaltes, wie die beiden über die Verfassung der Paulskirche und die Erfurter Unionsverfassung, auf die unverkennbar Eindrücke der frühen Jugend eingewirkt haben. Bindings Vater gehörte zur Partei des preußischen Erbkaisertums und zu den Einberufern des Frankfurter Vorparlamentes, bei dessen Einzug der Knabe im Spalier gestanden hatte. Reich und Kaiser, insbesondere preußisches Kaisertum, haben stets den Mittelpunkt seines politischen Denkens gebildet. Er hat lange der national-liberalen Partei angehört, hat sie jedoch 1896 wegen der Mitwirkung der Partei bei der Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Sachsen verlassen. Seine staatsrechtlichen Schriften sind wie die strafrechtlichen durchaus positivistisch und stark konstruktiv. Das letztere zeigt sich vor allem in dem Versuch, für das Strafrecht gültige Begriffe wie die des Täters, des Urhebers, der Mittäterschaft, der Beihilfe, der fortgesetzten Handlung für die Konstruktion von Akten der Staatsgründung und des konstitutionellen Lebens zu verwenden. Die bedeutendste und am meisten beachtete Abhandlung ist wohl die große, zuerst in der Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Bernhard Windscheid enthaltene Schrift: ›Die Gründung des Norddeutschen Bundes‹ (1888). Sie enthielt vor allem die Aufstellung eines neuen, als Gegensatz zum Vertrage gedachten Begriffes der ›Vereinbarung‹, der nachher von anderen als fruchtbar für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht erkannt und verarbeitet worden ist. Binding hat später dem Begriff noch eine besondere, tiefschürfende Arbeit gewidmet (Zum Werden …, S. 189 bis 245).

Als akademischer Lehrer hat Binding in Vorlesungen und Übungen namentlich in Leipzig eine umfassende und ungemein erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Sein strafrechtliches ›Praktikum‹ ist vorbildlich geworden. Sein Einfluß an der Universität und der Fakultät, deren hohe Blüte im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil seiner Wirksamkeit zu verdanken war, ist sehr bedeutsam gewesen. Zweimal hat ihn in Leipzig das Vertrauen der Kollegen zur Würde des Rektors berufen.«

Triepel, Heinrich, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 244–245

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorbemerkung IV
Inhalt V
Verzeichniss der Abkürzungen 1
Einleitung 3
§ 1. I. Begriff und systematische Stellung des Strafprocessrechts 3
§ 2. II. Verhältniss des Strafprocesses zu Civil- und Disciplinar-Verfahren insbesondere 4
§ 3. III. Arten des Strafverfahrens 4
IV. Die geschichtlichen Grundlagen des heutigen deutschen Strafprocessrechtes 4
A. Der gemeine Process von der Carolina bis zu seinem Ende 4
§ 4. 1. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V 4
§ 5. 2. Das kirchliche Official- Verfahren, die Schaffung des Inquisitions- Processes und seine Fortbildung durch Civilisten und Kanonisten 5
§ 6. 3. Der gemeine deutsche Inquisitions-Process 7
Β. Das englische Geschworenen-Verfahren 8
§ 7. 1. Die Entstehung der Strafjury 8
§ 8. 2. Wesen der heutigen englischen sog. Urtheilsjury 14
§ 9. C. Der französische Strafprocess mit besonderer Beziehung auf die Jury 14
§ 10. D. Der Gang der neueren particularrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland 15
§ 11. V. Der Sieg des gemeinen Rechtes über den Particularismus 24
§ 12. VI. Literatur des deutschen (englischen, französischen und italienischen Strafprocessrechts 28
Buch I. Die Quellen und ihr Geltungsgebiet 38
I. Gemeines und particuläres Recht 38
§ 13. A. Die gemeinrechtlichen Quellen 38
§ 14. B. Verhältniss derselben zu einander und zu den particulären Quellen 39
§ 15. C. Die particularrechtlichen Quellen 40
§ 16. II. Die gemeinen Quellen in ihrem sachlichen Geltungsgebiete 45
§ 17. III. Die Quellen in ihrem persönlichen Geltungsgebiete 47
§ 18. IV. Die Quellen in ihrem zeitlichen Geltungsgebiete 47
Buch II. Die Process-Subiecte 47
§ 19. Einleitung 47
I. Das Gericht 47
A. Grundbegriffe 47
§ 20. 1. Die Strafgerichtsbarkeit im weiteren Sinne 47
§ 21. 2. Die Strafgerichtsherrlichkeit und die Strafgerichtsbarkeit im engeren Sinne 48
§ 22. 3. Die Strafgerichtsbarkeit des Gerichtes, sein Gerichtszwang, seine Zuständigkeit 48
§ 23. 4. Coordination und Subordination der Strafgerichte 48
§ 24. B. Die Verfassung der ordentlichen Gerichte des Deutschen Reiches überhaupt 48
C. Die Strafgerichte nach ihrer sachlichen Zuständigkeit 50
§ 25. 1. Die erkennenden Strafgerichte erster Instanz 50
§ 26. Insbesondere nach dem neuen gemeinen Rechte 52
§ 27. 2. Die Untersuchungsgerichte erster Instanz 55
§ 28. 3. Die einander subordinirten Strafgerichte 56
§ 29. Ergänzung zu den §§ 26—28 57
D. Die örtliche Zuständigkeit der Strafgerichte 57
§ 30. 1. Begriff und Quellen der Zuständigkeit 58
§ 31. 2. Ordentliche allgemeine Gerichtsstände 58
§ 32. 3. Ordentliche besondere Gerichtsstände 59
§ 33. Der Gerichtsstand des Zusammenhangs insbesondere 59
§ 34. 4. Ausserordentliche Gerichtsstände 61
§ 35. 5. Competenz-Concurrenz und Competenz-Conflict 61
E. Die Rechtshülfe in Strafsachen 62
§ 36. 1. Die Rechtshülfe der deutschen Gerichte unter einander 62
§ 37. 2. Die internationale Rechtshülfe 64
F. Das Personal der Gerichte 65
§ 38. Einleitung 65
1. Der Richter 66
§ 39. a. Der beamtete Richter, seine Unfähigkeit und Ablehnbarkeit 66
b. Die Schöffen, die Geschworenen und ihre Berufung zum Richtertume 69
§ 40. α. Die Urlisten für Schöffen und Geschworene 69
§ 41. β. Die Berufung der Schöffen 72
§ 42. γ. Die Berufung der Geschworenen 73
2. Die Urkundspersonen 74
§ 43. a. Der Gerichtsschreiber 74
§ 44. b. Urkundspersonen im engeren Sinne 75
§ 45. 3. Das Gerichts-Unterpersonal 76
§ 46. Anhang. Der Gerichtsvollzieher 76
G. Die innere Organisation der Gerichte 77
§ 47. 1. Einleitung 77
§ 48. 2. Die Stellung des Vorsitzenden im Collegialgerichte 77
§ 49. 3. Die Organisation des Schwurgerichts 79
§ 50. 4. Die Organisation des Schöffengerichts 81
II. Das Subject der Strafverfolgung 83
§ 51. Einleitung 83
A. Die Staatsanwaltschaft 84
§ 52. 1. Ihre Geschichte und ihr Begriff 84
§ 53. 2. Ihr Wirkungskreis 84
§ 54. 3. Ihre Organisation 84
§ 55. 4. Fähigkeit zum Staatsanwaltsamte 85
§ 56. B. Der Privatkläger 85
§ 57. C. Der sog. Nebenkläger 85
§ 58. III. Der Angeklagte 86
§ 59. ad II u. III. Von den Stellvertretern der Parteien und ihren Rechtsbeiständen 86
§ 60. Von der formellen Vertheidigung insbesondere 86
§ 61. ad I—III. Die Polizei als Hülfsorgan der Strafrechtspflege 86
Buch III. Das Processverfahren 87
Erstes Capitel. Die Grundgedanken und ihre praktischen Consequenzen 87
§ 62. I. Die Principien des Verfahrens 87
§ 63. Von dem sog. Grundsatze der Mündlichkeit insbesondere 88
§ 64. II. Der Grundsatz schriftlicher Beurkundung der Processacte 88
§ 65. III. Der Grundsatz der Oeffentlichkeit 88
Zweites Capitel. Von den Beziehungen verschiedener Processe zu einander 88
§ 66. I. Einleitung 89
§ 67. II. Von dem Falle der Identität des civilen und des criminellen Klaggrundes 89
§ 68. III. Von dem präjudiciellen und dem präparatorischen Verhältnisse zweier Processe zu einander 90
Drittes Capitel. Ton der Sistirung der zum Processe nötigen Personen und Beweismittel 91
§ 69. I. Die Ladung in ihren verschiedenen Anwendungen 91
II. Die übrigen Mittel zur Sistirung des Angeschuldigten 95
§ 70. 1. Die Verhaftung 95
§ 71. 2. Die Haftentlassung gegen Sicherheitsleistung 100
§ 72. 3. Die Sistirung Entwichener und Verborgener 102
III. Die weitere Sistirung der Beweismittel. 106
§ 73. 1. Die Haussuchung oder Durchsuchung 106
§ 74. 2. Die Editionspflicht und ihre Erzwingung durch Beschlagnahme 108
Viertes Capitel. Vom Beweise. 114
§ 75. I. Ziel des Strafbeweises 114
§ 76. II. Gesetzliche ßeweistheorie und freie Beweis Würdigung 114
§ 77. III. Von der Pflicht zur Beweisführung 115
IV. Von den einzelnen Beweismitteln 116
§ 78. Einleitung 116
§ 79. 1. Der richterliche Augenschein 116
§ 80. 2. Der Sachverständige 116
§ 81. 3. Der Zeuge 120
§ 82. 4. Der Angeschuldigte 127
§ 83. 5. Die Urkunde 128
§ 84. 6. Die Indicien 128
Fünftes Capitel. Von den richterlichen Entscheidungen und deren Bekanntmachung 128
§ 85. 1. Begriff und Arten richterlicher Entscheidungen 128
§ 86. II. Die „gerichtlichen Entscheidungen\" des heutigen gemeinen Rechts und ihre Arten 130
III. Die Entstehung der gerichtlichen Entscheidungen 132
§ 87. 1. Erforderniss der Anhörung der Betheiligten oder der Staatsanwaltschaft 132
§ 88. 2. Die Beschlussfassung im Collegialgerichte 133
§ 89. IV. Die Entscheidungsgründe 139
V. Bekanntmachung der Entscheidungen 141
§ 90. 1. Die Verkündung 141
§ 91. 2. Die Zustellung 142
Sechstes Capitel. Das Zeitmoment bei den Processhandlungen 143
§ 92. I. Termine und Fristen 143
§ 93. II. Frist- und Terminversäumniss. Ihre Folgen. Wiedereinsetzung in den früheren Stand 145
Siebentes Capitel. Von der Begründung, Entwickelnng nnd Beendigung des Processrechtsverhältnisses 147
§ 94. I. Begriff und Uebersicht der Processvoraussetzungen 147
§ 95. II. Die Gliederung des Verfahrens 147
III. Die Vorbereitung des Processrechtsverhältnisses 147
§ 96. A. Der erste Anstoss zur Verbrechensverfolgung 147
§ 97. B. Das sog. Ermittlungs- oder Vorbereitungsverfahren 147
C. Die Anklage 147
§ 98. 1. Die Stellung des Anklägers zum erkennenden Gerichte 148
§ 99. 2. Die beiden Arten der Anklageerhebung 148
§ 100. 3. Die Anklageerhebung beim erkennenden Gerichte insbes 148
§ 101. 4. Die Anklagebesserung 148
§ 102. IV. Der Beschluss des Gerichts auf die Anklage, insbes. die Begründung des Processrechtsverhältnisses 149
§ 103. V. Die Voruntersuchung 149
§ 104. VI. Das Zwischenverfahren 150
VII. Das Hauptverfahren 150
A. Im ordentlichen Processe 151
§ 105. 1. Begriff des Hauptverfahrens 151
§ 106. 2. Das Hauptverfahren bis zur Hauptverhandlung 151
§ 107. 3. Die Hauptverhandlung bis zum Urtheil 151
§ 108. 4. Die Hauptverhandlung vorm Schwurgerichte insbes 151
§ 109. 5. Das vereinfachte Verfahren vor dem Amtsgerichte insbes 153
§ 110. 6. Das Hauptverfahren gegen Abwesende (sog. Contumacial verfahren) 153
§ 111. B. Das summarische Strafverfahren 155
VIII. Das Strafendurtheil insbesondere. 156
§ 112. 1. Sein Inhalt und seine Arten 156
§ 113. 2. Die Entscheidung der Kostenfrage 157
IX. Das Rechtsmittelverfahren 160
§ 114. A. Begriff und Einteilung der Rechtsmittel 160
B. Die Rechtsmittel des früheren gemeinen Strafprocesses 161
§ 115. 1. Die ordentlichen Rechtsmittel 162
§ 116. 2. Die ausserordentlichen Rechtsmittel 164
§ 117. C. Die Rechtsmittel des accusatorischen mündlichen Strafprocesses aus seinen Bedürfnissen abgeleitet 166
§ 118. D. Die Hauptabweichungen des französischen und des neueren deutschen Processrechts 169
E. Das geltende Recht 171
§ 119. Allgemeine Bestimmungen 171
§ 120. 1. Die Berufung 177
§ 121. 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision 186
§ 122. 3. Die Beschwerde 198
§ 123. 4. Das Wiederaufnahmegesuch 201
§ 124. X. Die Rechtskraft des Urtheils 207
§ 125. XI. Die Vollstreckung des Urtheils 208