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Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts

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Eichacker, T. (2013). Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53854-6
Eichacker, Thomas. Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts: Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53854-6
Eichacker, T (2013): Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts: Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53854-6

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Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts

Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland

Eichacker, Thomas

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 162

(2013)

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About The Author

Thomas Eichacker, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften in Passau und Dublin. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Passauer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte von Professorin Ulrike Müßig, wo er unter anderem den 37. Deutschen Rechtshistorikertag 2008 mit organisierte. Seine Dissertation, für die er ein Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung erhielt, schrieb er über das Urheberrecht in der Frühen Neuzeit. Seit 2010 arbeitet Thomas Eichacker für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. 2012 und 2013 erhielt er einen Lehrauftrag für Strafrechtsgeschichte an der Universität Passau.

Abstract

Nach der bisherigen Meinung beginnt die Geschichte des modernen deutschen Urheberrechts frühestens im 18. Jahrhundert, als Rechtsgelehrte die Idee des geistigen Eigentums entwickelten. Vorher habe es kein Bewusstsein für den wirtschaftlichen Wert geistiger Leistung gegeben. Die schon früher existenten Schutzmittel gegen den Büchernachdruck, wie Druckprivilegien und Nachdruckverbote, werden überwiegend als gewerbliche Regelungen ohne urheberrechtlichen Gehalt verstanden.

Für die vorliegende Arbeit hat der Autor zahlreiche neu aufgefundene Quellen ausgewertet, die nahe legen, dass diese Meinung teilweise revidiert werden muss. Er zeigt, dass das real praktizierte Autoren- und Verlegerrecht schon im 17. Jahrhundert von einem deutlichen Urheberrechtsbewusstsein geprägt war und erstaunliche Parallelen zur Idee des geistigen Eigentums aufwies.

Die Arbeit kommt am Beispiel Nürnbergs zu dem Schluss, dass die wahren Schöpfer der Idee des geistigen Eigentums nicht Rechtstheoretiker des 18., sondern Autoren, Verleger und praktisch arbeitende Juristen des 17. Jahrhunderts waren.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abbildungsverzeichnis 20
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 25
I. Aufgabenstellung 25
II. Die wichtigste Literatur zum Büchernachdruck im 17. Jahrhundert im Überblick 28
III. Quellenlage 32
IV. Aufbau 35
V. Zur Wiedergabe von Quellen 37
VI. Zu den Begriffen "Autor", "Verleger", "Drucker", "Buchhändler" und "Buchunternehmer" 38
VII. Das Problem des hermeneutischen Zirkels im Hinblick auf die Begriffe "Privileg", "Gesetz" und "Gewohnheitsrecht" 39
1. Teil: Grundlagen des Schutzes gegen den Büchernachdruck 47
A. Autoren- und Verlegerrechte in der Frühen Neuzeit 47
I. Der Schutz ideeller Autoreninteressen in der Frühen Neuzeit 47
II. Der Schutz vor unautorisiertem Nachdruck in der Frühen Neuzeit 49
1. Das Problem des Nachdrucks 49
2. Schutzmittel gegen den Nachdruck 51
a) Druckprivilegien 51
aa) Die kaiserlichen Druckprivilegien 54
(1) Die Rechtsgrundlage kaiserlicher Druckprivilegien 54
(2 Der Geltungsbereich kaiserlicher Druckprivilegien 55
(3) Die wichtigsten für Druckprivilegien verantwortlichen rkaiserlichen Behörden 56
(4) Der Bedeutungsverlust kaiserlicher Druckprivilegien im 17. und 18. Jahrhundert 59
bb) Die kursächsischen Druckprivilegien 60
(1) Die Rechtsgrundlage kursächsischer Druckprivilegien 60
(2) Der Geltungsbereich kursächsischer Druckprivilegien 61
(3) Die wichtigsten für Druckprivilegien verantwortlichen kursächsischen Behörden 62
cc) Die schwedischen Druckprivilegien während des Dreißigjährigen Krieges 63
dd) Sonstige Druckprivilegien 65
b) Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote auf Territorialebene 65
c) Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote auf Reichsebene 67
d) Mögliche ungeschriebene allgemeine Schutzrechte gegen den Nachdruck 69
e) Wirtschaftliche Schutzmöglichkeiten 70
B. Die Reichsstadt Nürnberg im 17. Jahrhundert 71
I. Nürnberg im 17. Jahrhundert 71
II. Die mit dem Buchhandel befassten reichsstädtischen Behörden 74
1. Der Rat 74
2. Die für den Buchhandel und Nachdruckfragen relevanten Unterbehörden und Gerichte 77
a) Das Rugamt 77
b) Das Vormundamt 78
c) Das Fünfergericht und sonstige Behörden und Gerichte 79
III. Die Stellung der Buchdrucker und Buchführer innerhalb des Nürnberger Handwerks 80
2. Teil: Die Praxis des Nachdruckschutzes im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 83
A. Der Schutz ideeller Autoreninteressen im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 83
I. Der Forschungsstand zum Schutz ideeller Autoreninteressen in der Frühen Neuzeit 83
II. Schutz ideeller Autoreninteressen im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 88
1. Die Erstveröffentlichung wider Wissen und Willen des als Autor Genannten: J. Rephun gegen C. Lochner (1656) 88
a) Der Fall 88
b) Auswertung 91
2. Die Erstveröffentlichung wider Wissen und Willen des als Herausgeber Genannten: J. Gerhard und C. Facy gegen S. Halbmaier (1630) 93
a) Der Fall 93
b) Auswertung 94
3. Die Veränderung des Textes wider Wissen und Willen des Autors 96
a) Die Fälle 96
aa) S. Halbmaiers Erben/J. Dümler gegen J. F. Sartorius (1634), I. Teil 96
bb) Fürstlich öttingische Regierung gegen L. Loschge (1682) 97
cc) A. Otto gegen J. Hoffmann (1692), I. Teil 99
b) Auswertung 100
4. Die Verwendung berühmter Autorennamen für Texte anderer Autoren: C. Lochner gegen W. Endter d.Ä. (1641) 102
a) Der Fall 103
b) Auswertung 104
5. Der Rechtscharakter der ungeschriebenen Normen zum Schutz ideeller Autorenrechte in der Reichsstadt Nürnberg 106
a) Der Rechtscharakter einer Norm 107
b) Der Rechtscharakter der Normen zum Schutz ideeller Autorenrechte im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 108
6. Zuständigkeit und Verfahren bei der Durchsetzung des Schutzes ideeller Autorenrechte 109
III. Zusammenfassung 110
B. Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 113
I. Der Forschungsstand zu Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck in der Frühen Neuzeit 113
1. Das "Verlagseigentum kraft Verlagsunternehmung" als originäres Recht des Verlegers 114
2. Das "Verlagseigentum kraft Sacheigentum" als originäres Autoren- und derivatives Verlegerrecht 117
3. Andere Ansicht: Das alleinige Druck- und Vermarktungsrecht kraft Schöpfungsakt 118
4. Hatten die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten Rechtscharakter? 119
II. Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 119
1. Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck anhand konkreter Fälle 120
a) Vorgehensweise 120
b) Die Vorstellungen in Bezug auf Werke zeitgenössischer Autoren ("auctores", "neue Bücher") 122
aa) S. Halbmaiers Erben und J. Dümler gegen J. F. Sartorius (1634), II. Teil 122
(1) Der Fall 122
(2) Auswertung 125
bb) W. Endter d.Ä. gegen Erfurter Drucker (1647) 128
(1) Der Fall 128
(2) Auswertung 130
cc) F. Nádasdy und die Gebrüder Endter gegen P. Fürst (1665) 136
(1) Der Fall 136
(2) Auswertung 138
dd) J. Hoffmann und die Gebrüder Endter: Neubearbeitung eines Buches durch G. Neumark (1667) 140
(1) Der Fall 140
(2) Auswertung 142
ee) W. E. Felsecker gegen G. A. Dolhopff (1672) 145
(1) Der Fall 145
(2) Auswertung 146
ff) P. P. Bleul gegen D. Walder (1713) 146
(1) Der Fall 146
(2) Auswertung 150
c) Die Vorstellungen in Bezug auf Werke verstorbener Autoren ("Bücher", "alte Bücher") 156
aa) Gebrüder Stern gegen Nürnberger Drucker (1629) 156
(1) Der Fall 156
(2) Auswertung 158
bb) J. D. Zunner gegen J. Hoffmann (1691) 160
(1) Der Fall 160
(2) Auswertung 163
d) Der Rechtscharakter der Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck 168
2. Verträge zwischen Autor und Verleger als Grundlage des ausschließlichen Druck- und Vermarktungsrechts an Werken zeitgenössischer Autoren 170
a) Die Verträge 170
aa) Vertrag zwischen G. Neumark und J. H. Schmidt (1671) 170
bb) Verträge zwischen K. Stieler und J. Hoffmann sowie J. Strauch und J. Nisius (vor 1678) 174
cc) Vertrag zwischen S. von Birken und C. Riegel (1679) 174
dd) Vertrag zwischen C. Knorr von Rosenroth sowie W. M. Endter und G. A. Endter (1680) 178
ee) Vertrag zwischen C. Neumann und A. Otto (1692) 179
ff) Vertrag zwischen J. C. Wagenseil und J. W. Kohles (1695) 180
b) Auswertung 181
aa) Die Leistungspflichten des Autors 181
(1) Übertragung des "Eigentums" am Werk 181
(2) Das Bezugsobjekt der Eigentumsübertragung 182
(3) Der Inhalt des übertragenen "Eigentums" am Werk 185
bb) Die Leistungspflichten des Verlegers 189
(1) Das Autorenhonorar im Allgemeinen 189
(2) Das Autorenhonorar als Gegenleistung für das Druck- und Vermarktungsrecht 190
(3) Exkurs: Ehrgeld für Dedikationen als weitere Einnahmequelle für Schriftsteller 194
(4) Die Höhe des Autorenhonorars 196
III. Die Durchsetzung ungeschriebener Schutzrechte gegen den Nachdruck in Nürnberg 204
IV. Zusammenfassung zu den ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 204
C. Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 208
I. Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote in der bisherigen Forschung 209
II. Die allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote der Reichsstadt Nürnberg 211
1. Einzelverbote als Vorgänger allgemeiner schriftlicher Nachdruckverbote 211
2. Das allgemeine schriftliche Nachdruckverbot von 1559 213
a) Die Regelung 213
b) Auswertung 218
3. Die Übernahme des Nachdruckverbots in die Handwerksordnung von 1629 im Jahre 1633 219
a) Die Handwerksordnung von 1629 und das in ihr enthaltene Nachdruckverbot 219
b) Die Initiative der Nürnberger Buchhändler von 1632 221
c) Das Vorbild der Frankfurter Druckerordnung 222
aa) Die Regelung 222
bb) Auswertung 223
d) Das Vorbild der Straßburger Druckerordnung 226
e) Das Ergebnis der Initiative von 1632 227
4. Das allgemeine schriftliche Nachdruckverbot von 1673 228
a) Die Regelung 228
b) Auswertung 229
III. Der Zusammenhang zwischen ungeschriebenem Nachdruckrecht und allgemeinen schriftlichen Nachdruckverboten in Nürnberg 234
IV. Der Buchdruckereid als Wirksamkeitsvoraussetzung der allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote Nürnbergs 235
V. Nachdruckstreitigkeiten auf Grundlage der allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote Nürnbergs 239
1. M. Külßner/H. Lieb gegen S. Halbmaier/C. Haas (1618) 239
a) Der Fall 239
b) Auswertung 241
2. M. Endter gegen W. E. Felsecker (1679) 242
a) Der Fall 242
b) Auswertung 243
3. A. Otto gegen J. Hoffmann (1692), II. Teil 244
a) Der Fall 244
aa) Vorgeschichte und Entscheidung des Vormundamtes 244
bb) Hoffmanns Beschwerde und die Entscheidung des Rates 245
cc) Ottos Klage beim Reichshofrat 248
dd) Hoffmanns Gegenremonstration 252
(1) Legitimation durch stillschweigenden Autorenkonsens und kaiserliches Druckprivileg 252
(2) Nichtberechtigung Neumanns zur Überlassung des Buches an Otto 253
(3) Vorrang des kaiserlichen Privilegs vor der Nürnberger Druckerordnung 256
ee) Die weitere Entwicklung 256
b) Auswertung 257
aa) Durchsetzung des Nürnberger Nachdruckverbots von 1673 257
bb) Nürnberger Nachdruckverbot und kaiserliches Privileg als Teil einer Gesamtrechtsordnung 258
cc) Der Erwerb vom Autor als Quelle des alleinigen Druck- und Vermarktungsrechts 261
dd) Weitere Hinweise auf die mögliche Bedeutung des Erwerbs "titulo oneroso" 262
ee) Bestätigung des Autorenhonorars als Gegenleistung für das "Eigentum" am Buch 264
ff) Keine genaue Aussage zum Bezugsobjekt des "Eigentums" 265
VI. Zuständigkeit und Verfahren bei der Durchsetzung der allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote Nürnbergs 267
VII. Die schriftlichen Nachdruckverbote – wirkungslos und unbeachtet? 269
VIII. Zusammenfassung 271
D. Druckprivilegien im Nürnberg des 17. Jahrhunderts 275
I. Druckprivilegien in der bisherigen Forschung 275
II. Privilegienurkunden und Privilegienvermerke 281
III. Statistische Untersuchungen zur Beantragung von Druckprivilegien durch Nürnberger Buchunternehmen 286
1. Vorgehensweise 286
2. Neuerscheinung, Werk, Ausgabe oder Druckexemplar als Bezugseinheit der Statistik 287
3. Die untersuchten Buchunternehmen 289
a) Das Unternehmen "Abraham Wagenmann" (1593–1632) 289
b) Das Unternehmen "Georg Leopold Fuhrmann" (1608–1617) 290
c) Das Unternehmen "Wolfgang Endter der Ältere" (1612–1659) 290
d) Das Unternehmen "Wolfgang der Jüngere und Johann Andreas Endter" sowie "Johann Andreas und Wolfgang Endter des Jüngeren seel(ig) Erben" (1651–1670) 294
e) Das Unternehmen "Wolfgang Moritz Endter und Johann Andreae Endters seel(ig) Erben" (1670–1682) 295
f) Das Unternehmen "Johann Andreae Endters seel(ig) Söhne" (ab 1683) 296
4. Art und Inhalt der mit Privilegienvermerk erschienenen Druckausgaben 296
5. Anteil der mit Privilegienvermerk erschienenen Druckausgaben am Gesamtsortiment 299
6. Kaiserliche, kursächsische, kaiserlich/kursächsische und sonstige Privilegienvermerke 301
a) Überwiegende Bedeutung kaiserlicher und kursächsischer Privilegien 301
b) Zusammenhang zwischen Inhalt eines Drucks und der Art seiner Privilegierung 305
c) Entwicklungen in der Verbreitung kaiserlicher und kursächsischer Privilegien 310
IV. Voraussetzungen für die Auswirkung eines Privilegs 312
1. Überlegungen des Antragstellers 312
2. Antragseinreichung, Urkundenausgabe, Entrichtung von Taxe und Belegexemplaren 313
3. Anforderung an den Inhalt des zu privilegierenden Werks 316
4. Entgegenstehende Rechte Dritter 320
a) Entgegenstehende Privilegien Dritter 321
b) Das entgegenstehende Verlagsrecht Dritter bei "alten Büchern" 322
c) Das entgegenstehende Verlagsrecht Dritter bei "neuen Büchern" 323
d) Rechtsfolge einer Nichtbeachtung entgegenstehender Rechte Dritter 328
V. Geltungsdauer von Druckprivilegien 332
1. Beginn der Wirksamkeit 332
2. Ende der Wirksamkeit 337
a) Reguläres Ende 337
aa) Fristablauf und Verlängerung 337
bb) Tod des Privilegiengebers 338
cc) Tod des Privilegieninhabers 338
b) Irreguläres Ende 340
VI. Das Verfahren bei der Durchsetzung von Privilegien in Nürnberg 342
1. Kaiserliche Privilegien 343
a) Zuständigkeit 343
b) Direkte Eingabe beim Rat 343
c) Eingabe bei einer auswärtigen Stelle 346
aa) Eingabe bei der Obrigkeit eines auswärtigen Territoriums 346
bb) Eingabe beim Reichshofrat in Wien 347
cc) Eingabe bei der kaiserlichen Bücherkommission in Frankfurt am Main 349
2. Kursächsische Privilegien 350
VII. Zum urheberrechtlichen Gehalt von Druckprivilegien 353
VIII. Zusammenfassung 358
1. Statistische Ergebnisse 358
2. Ergebnisse zu den Erteilungsvoraussetzungen und zur Geltungsdauer 360
3. Ergebnisse zur Durchsetzung von Druckprivilegien in Nürnberg 361
4. Ergebnisse zum urheberrechtlichen Charakter von Druckprivilegien 362
3. Teil: Ergänzende Fragestellungen im Hinblick auf die bisher herrschende Meinung 364
A. Die ergänzenden Fragestellungen im Überblick 364
B. Das frühe Autoren- und Verlegerrecht als reichsweit geltendes ungeschriebenes Recht? 365
C. Die Verlegerzentriertheit des Nachdruckschutzes als Indiz für fehlende wirtschaftliche Autorenrechte? 369
I. Das Problem 369
II. Wirtschaftliche Rechte beim Nachdruck als Recht auf Schadensersatz 371
III. Mögliche Konstellationen, die bei einem Nachdruck zu einem Schaden des Autors führen 371
IV. Schlussfolgerung 374
D. Die Unterstellung des Fehlens eines literarischen Marktes als Beleg für die Unmöglichkeit wirtschaftlicher Autorenrechte 375
I. Das Bild des nur die Ehre suchenden Autors und der Nichtexistenz eines literarischen Marktes 375
II. Zweifel am Bild des nur die Ehre suchenden Autors und der Nichtexistenz eines literarischen Marktes 377
E. Die Nachteile des ungeschriebenen Nachdruckrechts und die Vorteile der Druckprivilegien 381
I. Die Nachteile des ungeschriebenen Nachdruckrechts 382
II. Die Vorteile der Druckprivilegien 383
F. Die ungeschriebenen Schutzrechte gegen den Nachdruck, die Lehre vom Verlagseigentum und die Idee des geistigen Eigentums 384
I. Die ungeschriebenen Schutzrechte als Recht der Praktiker 384
II. Das "Verlagseigentum kraft Sacheigentum" und die Lehre vom geistigen Eigentum als Erklärungsversuche der Rechtswissenschaft 387
III. Zweifel an der Verbreitung eines "Verlagseigentums kraft Verlagsunternehmung" im 17. und 18. Jahrhundert 391
Gesamtzusammenfassung und Schlussbetrachtung 395
Anhang 1: Statistik für "Abraham Wagenmann" 401
Anhang 2: Statistik für "Georg Leopold Fuhrmann" 402
Anhang 3: Liste der privilegierten Drucke von "Wolfgang Endter dem Älteren" 403
Anhang 4: Liste der privilegierten Drucke von "Wolfgang der Jüngere und Johann Andreas Endter" 427
Anhang 5: Liste der privilegierten Drucke von "Wolfgang Moritz Endter und Johann Andreae Endters seel. Erben" 435
Anhang 6: Liste der privilegierten Drucke von "Johann Andreae Endters seel(ig) Söhne" im 17. Jahrhundert 439
Anhang 7: Zusammenhang zwischen Privilegien, Privilegienvermerken und dem Abdruck der Privilegienurkunden 449
Anhang 8: Angaben zur Rechtmäßigkeit des Verlags in kaiserlichen Druckprivilegien und Druckprivilegiengesuchen für Werke lebender Autoren 455
Quellen- und Literaturverzeichnis 468
I. Quellen 468
1. Ungedruckte Quellen 468
2. Gedruckte Quellen und Quellensammlungen 469
3. Internetdatenbanken 470
II. Sekundärliteratur 471
Verzeichnis der Fälle und Verträge 483
I. Fälle in chronologischer Reihenfolge 483
II. Verträge in chronologischer Reihenfolge 483
Personen- und Sachverzeichnis 484