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Schwarz, T. (2013). Die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53978-9
Schwarz, Torsten. Die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53978-9
Schwarz, T (2013): Die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53978-9

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Die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug

Schwarz, Torsten

Schriften zum Strafrecht, Vol. 245

(2013)

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About The Author

Torsten Schwarz, geboren 1980 in Güstrow, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie bei Prof. Dr. Michael Pawlik LL.M. an der Universität Regensburg. Sein Referendariat absolvierte er von 2007 bis 2009 in Hamburg, u.a. mit einer Anwaltsstation in New York. Er trat 2010 in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und ist zurzeit am Landgericht in einer Großen Strafkammer tätig.

Abstract

Die Frage, ob und inwieweit die Mitverantwortung des Opfers sich auf den Umfang der Betrugsstrafbarkeit auswirkt, wird in der herkömmlichen Betrugsdogmatik nur selten aufgeworfen. Torsten Schwarz geht dem nach und setzt sich zunächst damit auseinander, welches Opferverhalten der Begriff »Opfermitverantwortung« umfasst. Die Begriffsbestimmung erfolgt anhand zahlreicher Beispiele. Nachfolgend wird die Problematik dogmatisch eingeordnet. Nach Darstellung der herrschenden Auffassung werden die bisherigen Lösungsvorschläge diskutiert. Anschließend stellt der Autor eine eigene Lösung für eine Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Täter und Opfer vor, die an die objektive Zurechnungslehre und an die Unterscheidung zwischen Respektierungs- und weitergehenden Solidaritätspflichten anknüpft. Nur letztere könnten eine über die allgemeine Regelzuständigkeit hinausgehende besondere Verantwortlichkeit des Täters begründen. Im Bereich der Vermögensdelikte stelle die Wuchervorschrift den einzigen Tatbestand dar, der Anhaltspunkte für die Begründung einer solchen Sonderzuständigkeit enthalte. Daher müsse der Wucher im Rahmen der Betrugsstrafbarkeit vorgeben, unter welchen Voraussetzungen vom Täter nicht herbeigeführte Schwächesituationen Betrugsrelevanz zukomme. Schließlich wendet der Autor die Lösung auf die eingangs gebildeten Fallgruppen an.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung 15
A. Phänotypik der Opfermitverantwortung 16
I. Spekulative Geschäfte 18
II. Irreale Erwartungen 21
1. Aberglaube 22
2. Geldanlage 23
3. Unterschiede in den Fallkonstellationen 25
III. Eigenschaftszuschreibung bzgl. Produkten und Dienstleistungen 26
IV. Kaffeefahrten 28
V. Opfer zweifelt an der Wahrheit der vom Täter behaupteten Tatsache 29
VI. Zusammenfassung/Ausblick 31
B. Vergleich der schweizerischen mit der deutschen Rechtslage 32
I. Gesetzgeberische Ausgangslage 32
1. Art. 146 SchwStGB – Betrug im schweizerischen Strafgesetzbuch 32
2. §263 StGB – Betrug im deutschen Strafgesetzbuch 43
II. Tatbestandsseite 43
1. Rechtsprechung 44
2. Herrschende Auffassung im Schrifttum 46
III. Ebene der Strafzumessung 47
1. Strafschärfende oder strafmildernde Wirkung? 48
a) Irrationale Erwartung/Unbedarftheit 51
b) Leichtgläubigkeit/Naivität 52
c) Zwischenergebnis 52
2. Methode 53
a) Vorbemerkungen 53
b) Rechtsprechung 54
c) Literatur 56
IV. Dogmatische Inhomogenität wegen versteckter tatbestandlicher Berücksichtigung der Opfermitverantwortung 60
1. Täuschung durch Unterlassen/konkludente Täuschung 61
2. Ausdrückliche Täuschung 71
3. Ergebnis/Ausblick 80
C. Kriminalpolitischer/strafrechtstheoretischer Hintergrund 82
I. Grundsätzliche Anliegen der Konzeptionen 82
II. Dogmatische Herleitung 83
1. Ursprüngliche Ableitung aus dem Subsidiaritätsgrundsatz 85
2. Ableitung aus dem ultima ratio-Charakter des Strafrechts 86
III. Faktisch-naturalistischer Ansatz 87
1. Darstellung 87
2. Anknüpfung an das Tatbestandsmerkmal „Irrtum“ 88
a) Giehring, Krey, Schmidhäuser (sog. Wahrscheinlichkeitstheorien) 90
b) Amelung 91
c) R. Hassemer 93
d) Herzberg 95
3. Abstützung des juristisch-ökonomischen Vermögensbegriffs 97
4. „Vermögensschaden“ 98
5. Kritik 100
IV. Normativer Ansatz 101
1. Darstellung 101
a) Anknüpfung an das Tatbestandsmerkmal „Täuschung“ 102
b) Anknüpfung an den Ursachenzusammenhang zwischen „Täuschung“ und „Irrtum“ 104
c) Anknüpfung an die Lehre vom Schutzzweck der Norm 106
2. Kritik 109
D. Genuin dogmatische Lösung unter Abgrenzung von Zuständigkeitsbereichen 113
I. Argumentationsgang 113
II. Abgrenzung nach Zuständigkeitsbereichen als übergeordnetes Prinzip 114
1. Ausgangspunkt: Lehre von der objektiven Zurechnung 115
2. Übertragung auf den Betrugstatbestand 117
3. Konzeptionen von Frisch und Wittig 118
a) Position von Frisch 119
b) Position von Wittig 121
4. Konzeptionen von Kindhäuser und Pawlik 124
a) Kriterien nach Kindhäuser 126
b) Kriterien nach Pawlik 127
5. Konsens – normative Auslegung des Täuschungsbegriffs 130
a) Anerkannte Fälle normativer Relevanz – Betrug durch Unterlassen 131
b) Keine Relevanz per se 131
c) Schlussfolgerung: Abgrenzung zwischen betrugsrelevanter und betrugsirrelvanter Täuschungen durch Zuordnung von Täter- und Opferzuständigkeiten 133
III. Umsetzung in allgemein gültige Pflichtenkategorien und Rückführung auf das Erfordernis einer Solidaritätspflicht 134
IV. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche unter Beachtung der Vorgaben des Wuchertatbestandes (§291 StGB) 145
1. Wuchertatbestand als Maßstab für das Bestehen einer Solidaritätspflicht 146
2. Darstellung anhand der typischen Mitverantwortungssituationen 153
a) Verwirklichung des Wuchertatbestandes in den Fällen einer Opfermitverantwortung 154
(1) Wuchertatbestand und Betrugstatbestand prima facie erfüllt 158
(2) Wuchertatbestand nicht erfüllt, aber Betrugsstrafbarkeit prima facie gegeben 164
(3) Schwächelage vom Gewicht des Wuchertatbestandes gegeben, aber keine Wucherstrafbarkeit mangels auffälligen Missverhältnisses 172
(4) Relevanz der Opfermitverantwortung auf Strafzumessungsebene 177
b) Zusammenfassung 178
V. Fallgruppe: Tatsächliches, aber normativ nicht gebotenes Misstrauen 179
Literaturverzeichnis 181
Sachwortverzeichnis 197