Die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug
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Die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug
Schriften zum Strafrecht, Vol. 245
(2013)
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Torsten Schwarz, geboren 1980 in Güstrow, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie bei Prof. Dr. Michael Pawlik LL.M. an der Universität Regensburg. Sein Referendariat absolvierte er von 2007 bis 2009 in Hamburg, u.a. mit einer Anwaltsstation in New York. Er trat 2010 in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und ist zurzeit am Landgericht in einer Großen Strafkammer tätig.Abstract
Die Frage, ob und inwieweit die Mitverantwortung des Opfers sich auf den Umfang der Betrugsstrafbarkeit auswirkt, wird in der herkömmlichen Betrugsdogmatik nur selten aufgeworfen. Torsten Schwarz geht dem nach und setzt sich zunächst damit auseinander, welches Opferverhalten der Begriff »Opfermitverantwortung« umfasst. Die Begriffsbestimmung erfolgt anhand zahlreicher Beispiele. Nachfolgend wird die Problematik dogmatisch eingeordnet. Nach Darstellung der herrschenden Auffassung werden die bisherigen Lösungsvorschläge diskutiert. Anschließend stellt der Autor eine eigene Lösung für eine Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Täter und Opfer vor, die an die objektive Zurechnungslehre und an die Unterscheidung zwischen Respektierungs- und weitergehenden Solidaritätspflichten anknüpft. Nur letztere könnten eine über die allgemeine Regelzuständigkeit hinausgehende besondere Verantwortlichkeit des Täters begründen. Im Bereich der Vermögensdelikte stelle die Wuchervorschrift den einzigen Tatbestand dar, der Anhaltspunkte für die Begründung einer solchen Sonderzuständigkeit enthalte. Daher müsse der Wucher im Rahmen der Betrugsstrafbarkeit vorgeben, unter welchen Voraussetzungen vom Täter nicht herbeigeführte Schwächesituationen Betrugsrelevanz zukomme. Schließlich wendet der Autor die Lösung auf die eingangs gebildeten Fallgruppen an.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
Einleitung | 15 | ||
A. Phänotypik der Opfermitverantwortung | 16 | ||
I. Spekulative Geschäfte | 18 | ||
II. Irreale Erwartungen | 21 | ||
1. Aberglaube | 22 | ||
2. Geldanlage | 23 | ||
3. Unterschiede in den Fallkonstellationen | 25 | ||
III. Eigenschaftszuschreibung bzgl. Produkten und Dienstleistungen | 26 | ||
IV. Kaffeefahrten | 28 | ||
V. Opfer zweifelt an der Wahrheit der vom Täter behaupteten Tatsache | 29 | ||
VI. Zusammenfassung/Ausblick | 31 | ||
B. Vergleich der schweizerischen mit der deutschen Rechtslage | 32 | ||
I. Gesetzgeberische Ausgangslage | 32 | ||
1. Art. 146 SchwStGB – Betrug im schweizerischen Strafgesetzbuch | 32 | ||
2. §263 StGB – Betrug im deutschen Strafgesetzbuch | 43 | ||
II. Tatbestandsseite | 43 | ||
1. Rechtsprechung | 44 | ||
2. Herrschende Auffassung im Schrifttum | 46 | ||
III. Ebene der Strafzumessung | 47 | ||
1. Strafschärfende oder strafmildernde Wirkung? | 48 | ||
a) Irrationale Erwartung/Unbedarftheit | 51 | ||
b) Leichtgläubigkeit/Naivität | 52 | ||
c) Zwischenergebnis | 52 | ||
2. Methode | 53 | ||
a) Vorbemerkungen | 53 | ||
b) Rechtsprechung | 54 | ||
c) Literatur | 56 | ||
IV. Dogmatische Inhomogenität wegen versteckter tatbestandlicher Berücksichtigung der Opfermitverantwortung | 60 | ||
1. Täuschung durch Unterlassen/konkludente Täuschung | 61 | ||
2. Ausdrückliche Täuschung | 71 | ||
3. Ergebnis/Ausblick | 80 | ||
C. Kriminalpolitischer/strafrechtstheoretischer Hintergrund | 82 | ||
I. Grundsätzliche Anliegen der Konzeptionen | 82 | ||
II. Dogmatische Herleitung | 83 | ||
1. Ursprüngliche Ableitung aus dem Subsidiaritätsgrundsatz | 85 | ||
2. Ableitung aus dem ultima ratio-Charakter des Strafrechts | 86 | ||
III. Faktisch-naturalistischer Ansatz | 87 | ||
1. Darstellung | 87 | ||
2. Anknüpfung an das Tatbestandsmerkmal „Irrtum“ | 88 | ||
a) Giehring, Krey, Schmidhäuser (sog. Wahrscheinlichkeitstheorien) | 90 | ||
b) Amelung | 91 | ||
c) R. Hassemer | 93 | ||
d) Herzberg | 95 | ||
3. Abstützung des juristisch-ökonomischen Vermögensbegriffs | 97 | ||
4. „Vermögensschaden“ | 98 | ||
5. Kritik | 100 | ||
IV. Normativer Ansatz | 101 | ||
1. Darstellung | 101 | ||
a) Anknüpfung an das Tatbestandsmerkmal „Täuschung“ | 102 | ||
b) Anknüpfung an den Ursachenzusammenhang zwischen „Täuschung“ und „Irrtum“ | 104 | ||
c) Anknüpfung an die Lehre vom Schutzzweck der Norm | 106 | ||
2. Kritik | 109 | ||
D. Genuin dogmatische Lösung unter Abgrenzung von Zuständigkeitsbereichen | 113 | ||
I. Argumentationsgang | 113 | ||
II. Abgrenzung nach Zuständigkeitsbereichen als übergeordnetes Prinzip | 114 | ||
1. Ausgangspunkt: Lehre von der objektiven Zurechnung | 115 | ||
2. Übertragung auf den Betrugstatbestand | 117 | ||
3. Konzeptionen von Frisch und Wittig | 118 | ||
a) Position von Frisch | 119 | ||
b) Position von Wittig | 121 | ||
4. Konzeptionen von Kindhäuser und Pawlik | 124 | ||
a) Kriterien nach Kindhäuser | 126 | ||
b) Kriterien nach Pawlik | 127 | ||
5. Konsens – normative Auslegung des Täuschungsbegriffs | 130 | ||
a) Anerkannte Fälle normativer Relevanz – Betrug durch Unterlassen | 131 | ||
b) Keine Relevanz per se | 131 | ||
c) Schlussfolgerung: Abgrenzung zwischen betrugsrelevanter und betrugsirrelvanter Täuschungen durch Zuordnung von Täter- und Opferzuständigkeiten | 133 | ||
III. Umsetzung in allgemein gültige Pflichtenkategorien und Rückführung auf das Erfordernis einer Solidaritätspflicht | 134 | ||
IV. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche unter Beachtung der Vorgaben des Wuchertatbestandes (§291 StGB) | 145 | ||
1. Wuchertatbestand als Maßstab für das Bestehen einer Solidaritätspflicht | 146 | ||
2. Darstellung anhand der typischen Mitverantwortungssituationen | 153 | ||
a) Verwirklichung des Wuchertatbestandes in den Fällen einer Opfermitverantwortung | 154 | ||
(1) Wuchertatbestand und Betrugstatbestand prima facie erfüllt | 158 | ||
(2) Wuchertatbestand nicht erfüllt, aber Betrugsstrafbarkeit prima facie gegeben | 164 | ||
(3) Schwächelage vom Gewicht des Wuchertatbestandes gegeben, aber keine Wucherstrafbarkeit mangels auffälligen Missverhältnisses | 172 | ||
(4) Relevanz der Opfermitverantwortung auf Strafzumessungsebene | 177 | ||
b) Zusammenfassung | 178 | ||
V. Fallgruppe: Tatsächliches, aber normativ nicht gebotenes Misstrauen | 179 | ||
Literaturverzeichnis | 181 | ||
Sachwortverzeichnis | 197 |