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Die Entwicklung der Streitgegenstandslehre in Deutschland und Europa und ihre Vorbildwirkung für das chinesische Recht

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Ma, D. (2013). Die Entwicklung der Streitgegenstandslehre in Deutschland und Europa und ihre Vorbildwirkung für das chinesische Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54061-7
Ma, Ding. Die Entwicklung der Streitgegenstandslehre in Deutschland und Europa und ihre Vorbildwirkung für das chinesische Recht. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54061-7
Ma, D (2013): Die Entwicklung der Streitgegenstandslehre in Deutschland und Europa und ihre Vorbildwirkung für das chinesische Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54061-7

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Die Entwicklung der Streitgegenstandslehre in Deutschland und Europa und ihre Vorbildwirkung für das chinesische Recht

Ma, Ding

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 226

(2013)

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About The Author

Geboren 1981 in VR China; 1999 bis 2003 Bachelorstudium der Rechtswissenschaft an der China Universität für Politik und Rechtswissenschaft; 2003 bis 2005 Masterstudium der Rechtswissenschaft (mit Schwerpunkt Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht) an der China Universität für Politik und Rechtswissenschaft; 2005 juristisches Staatsexamen Chinas bestanden; 2006 bis 2008 LL. M. Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; 2008 bis 2012 Promotionsstudium bei Herrn Professor Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Abstract

Der Begriff Streitgegenstand ist eine Schöpfung der deutschen Prozessualisten zu dem Problem, worüber in einem Prozess verhandelt und entschieden wird. Auch wenn es viele unterschiedliche Theorien zur Streitgegenstandslehre gibt, ist diese ohne Zweifel ein Eckpfeiler des Zivilprozessrechts des germanischen Rechtskreises. Die Arbeit fokussiert sich auf die historische Entwicklung und rechtliche Grundlage der Lösungen zum Anspruchskonkurrenz- sowie Streitgegenstandsproblem, wobei der Schwerpunkt in der Darstellung sowie Analyse der gegenwärtigen Entwicklung im deutschen Recht und dem rechtstraditionellen sowie -kulturellen Hintergrund der deutschen Streitgegenstandslehre liegt.

Die Rechtsentwicklung der Volksrepublik China wird seit langem vom deutschen Recht beeinflusst. Die Streitgegenstandstheorien in Deutschland und Europa sind von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung des chinesischen Zivilprozessrechtes. Daher widmet sich diese Arbeit der Wissenschaftsrezeption und dem Aufbau einer geeigneten Streitgegenstandslehre für das chinesische Recht. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des chinesischen Prozessrechtssystems kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die einheitliche Anwendung einer verbesserten zweigliedrigen prozessualen Streitgegenstandstheorie empfehlenswert ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 28
Kapitel 1: Einführung 31
A. Problemstellung 31
B. Forschungsmethoden 33
I. Die Methode der historischen Betrachtungsweise 33
II. Die rechtsvergleichende Methode 34
III. Die Methode der systematischen Betrachtungsweise 35
IV. Die rechtsphilosophische und rechtspolitische Betrachtungsweise 36
C. Gang der Untersuchung 37
I. Die geschichtliche Grundlage der Streitgegenstandslehre: Das Streitgegenstandsproblem im römischen und gemeinen Recht 37
II. Die institutionelle Grundlage der Streitgegenstandslehre: Der Zusammenhang zwischen Streitgegenstands- und Anspruchskonkurrenzproblem 38
III. Die Entwicklung und Anwendung der Streitgegenstandslehre in Deutschland 39
IV. Die Kernpunkttheorie des EuGH und der Vergleich zwischen ihr und der deutschen Streitgegenstandslehre 40
V. Umfassende Bewertung und Kritik der Streitgegenstandslehre 40
VI. Überblick über das chinesische Zivilprozessrecht und Vorschläge zum Aufbau einer nationalen Streitgegenstandslehre 41
Erster Teil: Die historischen Grundlagen des Streitgegenstandsproblems 42
Kapitel 2: Das Streitgegenstandsproblem im römischen Zivilprozessrecht 42
A. Die Lehre der actio 43
B. Die litis contestatio im Legisaktionen- und Formularverfahren 44
C. Die Bedeutung von intentio, demonstratio, condemnatio und praescriptio in der formula 46
D. Die prozessuale Konsumtion und die allgemeine Ausschlusswirkung 48
E. Das Problem des concursus actionum im römischen Prozessrecht 52
F. Zusammenfassung der Entwicklung im klassischen römischen Verfahrensrecht 54
G. Das Streitgegenstandsproblem in der Entwicklung des klassischen Kognitionsverfahrens und des nachklassischen Verfahrens 54
Kapitel 3: Das Streitgegenstandsproblem im gemeinen Zivilprozessrecht 58
A. Die Hauptquellen des gemeinen Rechts 58
I. Der dauernde Einfluss des römischen Prozessrechts 58
II. Die Besonderheit des germanischen prozessualen Rechtsdenkens 59
B. Die grundlegende Tendenz in der Entwicklung des gemeinen Rechts: Die Trennung von materiellem Recht und Prozessrecht 61
I. Die Entstehung des Gedankens vom „objektiven Recht“ und die Achtung des klägerischen Begehrens 61
II. Die Aufspaltung des Aktionensystems im materiellen Recht und Prozessrecht 62
III. Die Aufspaltung von materiellrechtlichem Anspruch und Klagerecht 63
IV. Bewertung dieser Entwicklung 64
C. Der Begriff des „Anspruchs“ im gemeinen Recht und die Instabilität seines Inhalts 64
D. Der Grundsatz iura novit curia im gemeinen Recht und seine Bedeutung 66
E. Das Konkurrenzproblem im gemeinen Recht 69
F. Das Streitgegenstandsproblem im gemeinen Recht 72
I. Klageänderung 72
II. Klagenhäufung 75
III. Rechtshängigkeit 77
IV. Rechtskraft 80
Kapitel 4: Das römische und gemeine Zivilprozessrecht als historische Grundlage des modernen Zivilprozessrechts in Europa: Charakter und Einfluss 83
A. Einleitung: Vererbung und Entwicklung 83
B. Würdigung der Entwicklung des Streitgegenstandsproblems im römischen Recht 83
C. Würdigung der Entwicklung des Streitgegenstandsproblems im gemeinen Recht 86
I. Die Geburt der selbständigen Prozesswissenschaft und die kasuistisch-empirische Arbeitsweise der gemeinrechtlichen Gelehrten beim Streitgegenstandsproblem 86
II. Das Aufkommen des Grundsatzes iura novit curia und die Kriterien zur Abgrenzung des Streitgegenstandes im gemeinen Recht 87
III. Besonderheit und Bedeutung der gemeinrechtlichen Entwicklung 88
D. Das historische Gedankengut und seine Weiterführung 89
Zweiter Teil: Die institutionellen Grundlagen des Streitgegenstandsproblems 90
Kapitel 5: Der materiellrechtliche Anspruch und die Anspruchskonkurrenz im deutschen Zivilrechtssystem 90
A. Der Begriff und Inhalt des materiellrechtlichen Anspruchs 90
I. Die historische Entwicklung des Anspruchsbegriffs 90
II. Die Bedeutung des materiellrechtlichen Anspruchs als Rechtsbegriff und Rechtsinstitut 92
III. Die Struktur des Anspruchs und die Anspruchsnorm 93
IV. Anspruch im subjektiven und objektiven Sinne 94
B. Gesetzeskonkurrenz und Anspruchskonkurrenz 95
I. Das Rechtsphänomen der Konkurrenz und seine begriffliche Unklarheit 95
II. Die Gesetzeskonkurrenz im Strafrecht 95
III. Die Gesetzeskonkurrenz im Zivilrecht 96
IV. Die „Anspruchskonkurrenz in weiterem Sinne“ 97
C. Die „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ und ihre Besonderheiten 98
I. Die Charakteristika der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ 98
II. Die Ursache der Problematik der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ 99
III. Die Rechtsnatur der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ 100
Kapitel 6: Die „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ und der Gegenstand des Zivilverfahrens 101
A. Die Entstehung beider Probleme 101
B. Der Zusammenhang beider Rechtsprobleme 103
C. Die Funktion der Streitgegenstandslehre 103
Dritter Teil: Das Streitgegenstandsproblem in der Theorie und Praxis in Deutschland 107
Kapitel 7: Die klassischen Streitgegenstandslehren in Deutschland 107
A. Einleitung 107
B. Die ursprüngliche materiellrechtliche Theorie 108
I. Überblick 108
II. Bewertung 108
C. Die klassische zweigliedrige prozessuale Theorie 109
I. Überblick 109
II. Bewertung 110
D. Die eingliedrige prozessuale Theorie 113
I. Überblick 113
II. Bewertung 113
E. Die neuen materiellrechtlichen Theorien 114
I. Überblick 114
II. Bewertung 116
F. Die prozessualen Streitgegenstandstheorien und der Weg zur Lösung des Problems der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ 117
G. Die neue Entwicklungstendenz der Streitgegenstandslehre 118
Kapitel 8: Die Streitgegenstandslehre und ihre Anwendung auf prozessrechtliche Institute 119
A. Streitgegenstandslehre und objektive Klagenhäufung 119
I. Zweck des Instituts der objektiven Klagenhäufung 119
II. Die Rolle des Sachverhaltes beim Institut der objektiven Klagenhäufung 120
III. Das Institut der objektiven Klagenhäufung und die Streitgegenstandstheorien 120
1. Die ein- und die zweigliedrigen Streitgegenstandstheorien 120
2. Unterschied und Gemeinsamkeit beider Streitgegenstandstheorien 121
B. Streitgegenstandslehre und Klageänderung 122
I. Zweck des Instituts der Klageänderung 122
II. Die zulässige und die unzulässige Klageänderung 122
III. Die Rolle des Sachverhaltes beim Institut der Klageänderung 123
IV. Das Institut der Klageänderung und die Streitgegenstandstheorien 124
C. Streitgegenstandslehre und Rechtshängigkeit 125
I. Zweck des Instituts der Rechtshängigkeit 125
II. Das Institut der Rechtshängigkeit und die Streitgegenstandstheorien 125
III. Die Rechtshängigkeitssperre bei unterschiedlichen Rechtsschutzformen und die Streitgegenstandstheorien 127
IV. Das Rechtshängigkeitsproblem bei einer Klage aus dem Wechsel 129
V. Das Rechtshängigkeitsproblem bei der Teilklage 132
D. Streitgegenstandslehre und materielle Rechtskraft 133
I. Zweck des Instituts der materiellen Rechtskraft 133
II. Die Bedeutung der Streitgegenstandslehre für das Institut der materiellen Rechtskraft 133
III. Die zweigliedrige Theorie als herrschende Lehre beim Institut der materiellen Rechtskraft und ihre Mängel 134
Kapitel 9: Die Streitgegenstandslehre und die Rechtsschutzformen 136
A. Die Parteidisposition über die Rechtsschutzform und der Inhalt des Streitgegenstandes 136
B. Leistungsklage und Streitgegenstandsproblem 136
I. Ziel und Rechtsnatur 136
II. Theoretische Kontroversen über die Festlegung des Umfangs des Streitgegenstandes der Leistungsklage 137
III. Das Problem der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ bei der Leistungsklage und seine Lösung 138
C. Feststellungsklage und Streitgegenstandsproblem 139
I. Ziel und Rechtsnatur 139
II. Die Arten der Feststellungsklage 140
III. Das Verhältnis zwischen Leistungsklage und Feststellungsklage 141
1. Leistungsklage und positive Feststellungsklage 141
2. Leistungsklage und negative Feststellungsklage 141
3. Positive und negative Feststellungsklage 143
IV. Die Abgrenzung des Streitgegenstandes der Feststellungsklage 144
D. Gestaltungsklage und Streitgegenstandsproblem 144
I. Ziel und Rechtsnatur 144
II. Die Abgrenzung des Streitgegenstandes der Gestaltungsklage 145
E. Zusammenfassende Bemerkung 146
Kapitel 10: Neue Entwicklungstendenzen der Streitgegenstandslehre der Gegenwart 146
A. Die Lehre vom relativen Streitgegenstandsbegriff 146
I. Der einheitliche Streitgegenstandsbegriff als allgemeine Vorstellung 146
II. Die Entstehung der Theorien vom relativen Streitgegenstandsbegriff 147
1. Überblick 147
2. Meinungsstand 147
a) Unterscheidung von Prozessgegenstand und Urteilsgegenstand 147
b) Bestimmung des Streitgegenstandes nach Klagearten und Rechtsinstituten 148
c) Bestimmung des Streitgegenstandes nach Prozessmaximen 149
III. Kritik an den relativen Streitgegenstandstheorien 150
1. Unterscheidung zwischen Verfahrens- und Urteilsgegenstand 150
2. Einfluss der Klagearten auf die Bestimmung des Streitgegenstandes 150
3. Einfluss der Verfahrensmaximen auf die Bestimmung des Streitgegenstandes 151
IV. Bedeutung der Lehre vom relativen Streitgegenstandsbegriff und heutiger Meinungsstand 151
V. Stellungnahme 152
B. Der weit verstandene Sachverhalt und der weit gefasste Anspruch als Kriterien zur Abgrenzung des Streitgegenstandes 157
I. Die Einführung des Begriffs „Lebenssachverhalt“ 157
1. Der Begriff „Lebenssachverhalt“ 157
2. Meinungsstreit über Angaben zum Grund des Rechtsbegehrens 158
3. Die Methode zur Abgrenzung des Lebenssachverhalts 159
4. Spannungsverhältnis zwischen dem weit verstandenen Lebenssachverhalt und der Verhandlungsmaxime 160
5. Funktion des Begriffs „Lebenssachverhalt“ und heutiger Meinungsstand 161
II. Der weit verstandene Klageanspruch 162
1. Theorienstreit zum Wesen des Streitgegenstandes 162
2. Ansätze zu einem weit verstandenen klägerischen Anspruch 163
3. Inhalt und Ziel des weit verstandenen Klageanspruchsbegriffs 168
4. Spannungsverhältnis zwischen dem weit verstandenen Klageanspruch und der Dispositionsmaxime 169
5. Der weit verstandene Klageanspruch und die vernünftige Lösung des Problems der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ 170
III. Bewertung und Stellungnahme 171
1. Zum „Lebenssachverhalt“ 172
2. Zum „Klagebegehren“ 172
3. Der innere Zusammenhang zwischen dem weit verstandenen Sachverhalt und dem weit verstandenen Klageanspruch 172
4. Vorzugswürdigkeit beider Entwicklungstendenzen 173
C. Die Funktion der materiellrechtlichen Norm bei der Identifizierung oder Differenzierung des Lebenssachverhalts – Die Anknüpfung der prozessualen Streitgegenstandslehre an das materielle Recht 174
I. Einführung 174
II. Meinungsstand 175
III. Bewertung des Ansatzes 177
1. Positive Bedeutung 177
2. Abgrenzung von der ursprünglichen und neuen materiellrechtlichen Theorie 178
3. Beschränkung des Umfangs des Lebenssachverhalts durch materiellrechtliche Normen? 180
IV. Stellungnahme 181
Vierter Teil: Die Streitgegenstandsproblematik im europäischen Zivilprozessrecht 183
Kapitel 11: Die „Kernpunkttheorie“ des EuGH 184
A. Art. 27 Abs. 1 EuGVVO (Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ) und seine Zielsetzung 184
B. Die Entstehung der „Kernpunkttheorie“ in den EuGH-Entscheidungen 184
I. Die autonome Auslegung 184
II. „Gubisch/Palumbo“ 186
III. „Tatry/Maciej Rataj“ 188
IV. „Drouot assurances/CMI industrial sites“ 189
V. „Erich Gasser GmbH/MISAT Srl.“ 191
VI. „Mærsk Olie & Gas/Firma M. De Haan en W. De Boer“ 192
C. Inhalt der Kernpunkttheorie 193
I. Voraussetzungen für die Berücksichtigung der ausländischen Rechtshängigkeit nach Art. 27 ­EuGVO 193
1. Identität des Lebenssachverhaltes 194
2. Identität der Parteien 194
3. „Derselbe Anspruch“ 195
II. Wesen des „Kernpunktes“ 197
D. Zielsetzung und Begründung der Kernpunkttheorie 200
Kapitel 12: Vergleich zwischen der Kernpunkttheorie und der deutschen Streitgegenstandslehre 200
A. Notwendigkeit des Vergleichs 200
B. Inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Lehren 201
I. Unterschiedliche Tragweite 201
II. Wesentlicher Unterschied: Klägerischer Antrag und „Kernpunkt“ 202
1. Die Bedeutung des konkreten Inhaltes des klägerischen Antrags 202
2. Die Bedeutung der Rechtsschutzform 203
3. Die Bedeutung der Parteirolle 203
C. Begründungen der Unterschiede beider Lehren 204
I. Unterschiedliche Konstellationen des nationalen und internationalen Rechts 204
II. Unterschiedliche Aufgabe und Zielsetzung beider Lehren 205
D. Meinungsstand der deutschen Prozessualisten zur Kernpunkttheorie 206
I. Bewertung der Kernpunkttheorie durch die deutsche Prozessualistik 206
1. Kritische Stimmen 207
2. Befürwortende Stimmen 209
II. Übertragbarkeit der Kernpunkttheorie auf die nationale Prozessrechtsdogmatik 210
1. Zustimmende Ansicht 210
2. Ablehnende Ansicht 211
3. Vermittelnde Ansicht 213
E. Stellungnahme 213
I. Würdigung der Kernpunkttheorie 213
II. Notwendigkeit einer Übernahme der Kernpunkttheorie 214
III. Gemeinsamkeiten der deutschen und der europäischen Lehre und der Einfluss der Kernpunkttheorie auf das deutsche nationale Recht 215
IV. Nebeneinander der europäischen und der nationalen Streitgegenstandslehre 216
Fünfter Teil: Grundfragen des Streitgegenstandsproblems im Zivilprozess 217
Kapitel 13: Abschließende Würdigung der Streitgegenstandslehre und ihres Verhältnisses zu Prozessrechtsgrundsätzen und Prozessrechtsinstituten 217
A. Streitgegenstandsbegriff, Rechtstradition und Prozesskultur 217
I. Die unterschiedlichen Prozesskulturen und die allgemeine Bedeutung des Streitgegenstandsproblems 217
II. Methodische Besonderheiten der deutschen Prozessualistik bei der Lösung des Streitgegenstands- und Anspruchskonkurrenzproblems 221
III. Streitgegenstand als „Lieblingskind“ der Begriffsjurisprudenz? 223
B. Die dogmatischen Bestrebungen zur Schaffung einer allgemeinen Streitgegenstandslehre in Deutschland 225
I. Überblick über die Entwicklung der deutschen Streitgegenstandslehre 225
II. Die Balance zwischen theoretischer Kontroverse und herrschender Meinung 228
1. Die Bedeutung der theoretischen Auseinandersetzung 228
2. Die Übereinstimmungen der deutschen Prozessualisten 228
3. Die Begründung einer herrschenden Meinung und ihre Bedeutung 229
4. Die Streitgegenstandslehre und die gerichtliche Praxis 230
III. Die Vor- und Nachteile der Lehre vom Streitgegenstand 231
C. Ideologische Fragen des Zivilprozessrechts, Verfahrensstruktur und Streitgegenstandslehre 233
I. Parteifreiheit und Parteiverantwortung als Grundstein des europäischen Zivilprozessrechts und ihr Einfluss auf die Streitgegenstandslehre 233
II. Zweckmäßigkeit der Streitgegenstandslehre 234
1. Zweckvorgaben des Zivil- und Prozessrechts und ihre Verkörperung in der Streitgegenstandslehre 234
2. Spannungsverhältnis zwischen den Zielen des materiellen Rechts und Prozessrechts und seine Auswirkungen in der Streitgegenstandslehre 235
3. Lösung von Wertekonflikten im Rahmen der Streitgegenstandslehren 237
III. Verfahrensgrundsatz, Verfahrensstruktur, Rolle des Richters im Prozess und die vernünftige Lösung wichtiger Streitfragen der Streitgegenstandslehre 238
1. Der Grundsatz iura novit curia und seine Bedeutung für die Aufgabenverteilung zwischen Parteien und Richter 238
a) Die Begründung des Grundsatzes iura novit curia 238
b) iura novit curia und Parteidisposition 239
c) iura novit curia und die Aufgabenaufteilung zwischen Parteien und Richter im Prozess 241
2. Die richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht als Mittel zur Harmonisierung unterschiedlicher Zielorientierung bei der Lösung von Streitgegenstandsproblemen 241
a) Entwicklung und Inhalt der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflicht 241
b) Die Bedeutung der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflicht für die Rechtsordnung 242
3. Die dialogische Struktur des Erkenntnisverfahrens und ihr Vorzug 244
a) Normative Grundlage und Inhalt der Dialogik des Verfahrens 244
b) Die Bedeutung der dialogischen Struktur des Verfahrens für die Konzeption der Streitgegenstandslehre 245
4. Der Gedanke des sozialen Prozesses und sein Einfluss 246
5. Das Zusammenspiel prozessrechtlicher Elemente und seine Bedeutung für die vernünftige Lösung von Streitgegenstandsproblemen 247
IV. Charakteristische Grundzüge des deutschen Prozessrechts und die Lösung der Streitgegenstandsprobleme 249
V. Historische, gesellschaftliche und juristische Grundlagen der deutschen Streitgegenstandslehre 251
D. Das Verhältnis zwischen materiellem Recht und Prozessrecht und seine Bedeutung für die Streitgegenstandsproblematik 252
I. Das Verhältnis zwischen materiellem Recht und Prozessrecht in der Geschichte und seine Auswirkungen 252
II. Die grundlegende Bedeutung der prozessualen Streitgegenstandstheorie für die Lösung des Anspruchskonkurrenzproblems 254
III. Die vielseitige Bedeutung des materiellen Rechts für die Streitgegenstandsproblematik 255
1. Die Abgrenzung des Lebenssachverhalts durch die materiellrechtliche Norm 255
2. Materielles Recht und Aufstellung einer sachgemäßen Rechtsfolgenbehauptung im Prozess 256
3. Zusammenhang zwischen materiellem Recht und materieller Rechtskraft 256
4. Das Verhältnis zwischen materiellem Recht und prozessualem Anspruch bei den verschiedenen Rechtsschutzformen 257
5. Einfluss des materiellen Rechts auf die Abgrenzung des Streitgegenstandes und die Beurteilung der Streitgegenstandsidentität 258
IV. Das Zusammenwirken des materiellen Rechts und des Prozessrechts bei der Lösung der Streitgegenstandsprobleme 258
Sechster Teil: Das Streitgegenstandsproblem im Zivilprozessrecht der VR China und die Vorbildfunktion der Streitgegenstandslehre in Europa 260
Kapitel 14: Historische Entwicklung und heutiger Stand des chinesischen Zivilprozessrechts 260
A. Die Entwicklung des Prozessrechts seit der chinesischen Neuzeit (1840 bis heute) 260
I. Das traditionelle chinesische Rechtssystem und sein Untergang 260
II. Die Entwicklung in der späten Qing-Dynastie (1902–1911) 261
III. Die Entwicklung in der Republik China (1912–1949) 262
IV. Die Entwicklung in der Volksrepublik China (1949 bis heute) 262
B. Überblick über das Zivilprozessrechts- und Justizsystem im gegenwärtigen China 264
I. Rechtsquellen 264
II. Rechtsprinzipien, Aufgaben sowie Ziele des Prozessrechts und Verfahrensmaximen 264
III. Gericht und Richter in der zivilprozessrechtlichen Praxis 266
C. Zusammenfassende Würdigung 268
I. Einige Bemerkungen zur Entwicklung und zu Besonderheiten des chinesischen Zivilprozessrechts 268
1. Rechtstraditionelle und rechtskulturelle Unterschiede des chinesischen Prozessrechts im Vergleich zu den europäischen Prozessrechten 268
2. Die Rolle des Richters im Verfahren 269
3. Die Hinwendung zum kontinental-europäischen Rechtskonzept 270
II. Errungenschaften des heutigen Zivilprozessrechts 270
III. Mängel des heutigen Zivilprozessrechts 271
Kapitel 15: Die Lage der Nation und ihr Anspruch auf ein chinesisches Zivilprozessrecht sowie die Prozessrechtsrezeption 272
A. Einleitung: Die Bedeutung der Lage der Nation für das nationale Rechtssystem – eine Vorfrage der Rechtsvergleichung und -rezeption 272
B. Die Wandlung des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger und ihre Spiegelung im Zivilprozessrecht 272
C. Die Begründung der Marktwirtschaft und ihr Einfluss auf das Zivilprozessrecht 274
I. Die Rolle der Marktwirtschaft für den Aufbau eines modernen Zivilprozessrechtssystems in China 274
II. Die Grenze der Marktidee und -ideologie im Zivilprozessrecht 275
D. Harmoniestreben in Geschichte und Gegenwart und sein Einfluss auf das chinesische Zivilprozessrecht 276
E. Zusammenfassende Bemerkungen 277
I. Sozialer Wandel und Änderung der Rezeptionsmotivation 277
II. Gegenwärtige Geistesströmungen in China und ihre Ansprüche an das Zivilprozessrecht 279
Kapitel 16: Möglichkeit und Notwendigkeit einer Rezeption der Streitgegenstandslehre 280
A. Möglichkeit und Notwendigkeit als Vorfragen der Rechtsrezeption 280
B. Möglichkeit der Rezeption einer Streitgegenstandslehre 281
C. Notwendigkeit einer Rezeption der Streitgegenstandslehre 282
I. Das Anspruchskonkurrenzproblem und seine Lösung nach geltendem Recht 283
1. Gesetzliche Regelungen 283
2. Die Anspruchskonkurrenz in der Literatur 283
3. Die Lösung des Anspruchskonkurrenzproblems in der Rechtsprechung 284
II. Die Streitgegenstandsproblematik und ihre Lösung nach geltendem Recht 285
1. Gesetzliche Regelungen 285
2. Ansichten zum Streitgegenstand in der Literatur 286
3. Lösung der Streitgegenstandsproblematik in der Rechtsprechung 287
III. Unzulänglichkeit der chinesischen Lösung 288
1. Schwäche bei der Lösung des Anspruchskonkurrenz- und Streitgegenstandsproblems 288
2. Ursache der Schwäche 289
D. Zusammenfassende Bemerkungen 290
Kapitel 17: Gedanken zum Aufbau einer geeigneten Streitgegenstandslehre für das chinesische Prozessrecht 291
A. Vorschläge zur Definition und Abgrenzung des Streitgegenstandes 291
I. Zum Wesen des Streitgegenstandes 291
1. Vorzugswürdigkeit der prozessualen Streitgegenstandsauffassung 291
2. Definition des Streitgegenstandes 292
II. Zur Abgrenzung des Streitgegenstandes 293
1. Vorzugswürdigkeit der zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie 293
2. Vorzugswürdigkeit einer einheitlichen Streitgegenstandstheorie 293
B. Voraussetzungen und Durchsetzung der vorgeschlagenen Theorierezeption 294
I. Rezeption der Streitgegenstandslehre als reine Wissenschaftsrezeption? 294
II. Gedankliche Grundlagen einer Übertragung der modernen zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie 295
1. Aufgabe des Zivilprozessrechts 295
2. Parteidisposition über den Streitgegenstand und Bindung des Gerichts an den Parteiantrag 295
3. Richterliche Pflicht und richterliche Befugnis zur umfassenden Würdigung des Rechtsstreites 296
4. Richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht 297
III. Vorschläge zur Verbesserung des chinesischen Prozessrechts 298
1. Zur Konkurrenz der Zuständigkeiten mehrerer Gerichte 298
2. Zur objektiven Klagenhäufung 298
3. Zur Klageänderung 299
4. Zur Rechtshängigkeit 300
5. Zur materiellen Rechtskraft 300
C. Besondere Streitgegenstandslehre für den grenzüberschreitenden Rechtsstreit 301
D. Zusammenfassende Bemerkung 302
Literaturverzeichnis 304
Literaturverzeichnis der chinesischen Veröffentlichungen 321
Sachwortverzeichnis 326