Die Entwicklung der Streitgegenstandslehre in Deutschland und Europa und ihre Vorbildwirkung für das chinesische Recht
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Die Entwicklung der Streitgegenstandslehre in Deutschland und Europa und ihre Vorbildwirkung für das chinesische Recht
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 226
(2013)
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Geboren 1981 in VR China; 1999 bis 2003 Bachelorstudium der Rechtswissenschaft an der China Universität für Politik und Rechtswissenschaft; 2003 bis 2005 Masterstudium der Rechtswissenschaft (mit Schwerpunkt Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht) an der China Universität für Politik und Rechtswissenschaft; 2005 juristisches Staatsexamen Chinas bestanden; 2006 bis 2008 LL. M. Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; 2008 bis 2012 Promotionsstudium bei Herrn Professor Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.Abstract
Der Begriff Streitgegenstand ist eine Schöpfung der deutschen Prozessualisten zu dem Problem, worüber in einem Prozess verhandelt und entschieden wird. Auch wenn es viele unterschiedliche Theorien zur Streitgegenstandslehre gibt, ist diese ohne Zweifel ein Eckpfeiler des Zivilprozessrechts des germanischen Rechtskreises. Die Arbeit fokussiert sich auf die historische Entwicklung und rechtliche Grundlage der Lösungen zum Anspruchskonkurrenz- sowie Streitgegenstandsproblem, wobei der Schwerpunkt in der Darstellung sowie Analyse der gegenwärtigen Entwicklung im deutschen Recht und dem rechtstraditionellen sowie -kulturellen Hintergrund der deutschen Streitgegenstandslehre liegt.Die Rechtsentwicklung der Volksrepublik China wird seit langem vom deutschen Recht beeinflusst. Die Streitgegenstandstheorien in Deutschland und Europa sind von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung des chinesischen Zivilprozessrechtes. Daher widmet sich diese Arbeit der Wissenschaftsrezeption und dem Aufbau einer geeigneten Streitgegenstandslehre für das chinesische Recht. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des chinesischen Prozessrechtssystems kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die einheitliche Anwendung einer verbesserten zweigliedrigen prozessualen Streitgegenstandstheorie empfehlenswert ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 15 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 28 | ||
Kapitel 1: Einführung | 31 | ||
A. Problemstellung | 31 | ||
B. Forschungsmethoden | 33 | ||
I. Die Methode der historischen Betrachtungsweise | 33 | ||
II. Die rechtsvergleichende Methode | 34 | ||
III. Die Methode der systematischen Betrachtungsweise | 35 | ||
IV. Die rechtsphilosophische und rechtspolitische Betrachtungsweise | 36 | ||
C. Gang der Untersuchung | 37 | ||
I. Die geschichtliche Grundlage der Streitgegenstandslehre: Das Streitgegenstandsproblem im römischen und gemeinen Recht | 37 | ||
II. Die institutionelle Grundlage der Streitgegenstandslehre: Der Zusammenhang zwischen Streitgegenstands- und Anspruchskonkurrenzproblem | 38 | ||
III. Die Entwicklung und Anwendung der Streitgegenstandslehre in Deutschland | 39 | ||
IV. Die Kernpunkttheorie des EuGH und der Vergleich zwischen ihr und der deutschen Streitgegenstandslehre | 40 | ||
V. Umfassende Bewertung und Kritik der Streitgegenstandslehre | 40 | ||
VI. Überblick über das chinesische Zivilprozessrecht und Vorschläge zum Aufbau einer nationalen Streitgegenstandslehre | 41 | ||
Erster Teil: Die historischen Grundlagen des Streitgegenstandsproblems | 42 | ||
Kapitel 2: Das Streitgegenstandsproblem im römischen Zivilprozessrecht | 42 | ||
A. Die Lehre der actio | 43 | ||
B. Die litis contestatio im Legisaktionen- und Formularverfahren | 44 | ||
C. Die Bedeutung von intentio, demonstratio, condemnatio und praescriptio in der formula | 46 | ||
D. Die prozessuale Konsumtion und die allgemeine Ausschlusswirkung | 48 | ||
E. Das Problem des concursus actionum im römischen Prozessrecht | 52 | ||
F. Zusammenfassung der Entwicklung im klassischen römischen Verfahrensrecht | 54 | ||
G. Das Streitgegenstandsproblem in der Entwicklung des klassischen Kognitionsverfahrens und des nachklassischen Verfahrens | 54 | ||
Kapitel 3: Das Streitgegenstandsproblem im gemeinen Zivilprozessrecht | 58 | ||
A. Die Hauptquellen des gemeinen Rechts | 58 | ||
I. Der dauernde Einfluss des römischen Prozessrechts | 58 | ||
II. Die Besonderheit des germanischen prozessualen Rechtsdenkens | 59 | ||
B. Die grundlegende Tendenz in der Entwicklung des gemeinen Rechts: Die Trennung von materiellem Recht und Prozessrecht | 61 | ||
I. Die Entstehung des Gedankens vom „objektiven Recht“ und die Achtung des klägerischen Begehrens | 61 | ||
II. Die Aufspaltung des Aktionensystems im materiellen Recht und Prozessrecht | 62 | ||
III. Die Aufspaltung von materiellrechtlichem Anspruch und Klagerecht | 63 | ||
IV. Bewertung dieser Entwicklung | 64 | ||
C. Der Begriff des „Anspruchs“ im gemeinen Recht und die Instabilität seines Inhalts | 64 | ||
D. Der Grundsatz iura novit curia im gemeinen Recht und seine Bedeutung | 66 | ||
E. Das Konkurrenzproblem im gemeinen Recht | 69 | ||
F. Das Streitgegenstandsproblem im gemeinen Recht | 72 | ||
I. Klageänderung | 72 | ||
II. Klagenhäufung | 75 | ||
III. Rechtshängigkeit | 77 | ||
IV. Rechtskraft | 80 | ||
Kapitel 4: Das römische und gemeine Zivilprozessrecht als historische Grundlage des modernen Zivilprozessrechts in Europa: Charakter und Einfluss | 83 | ||
A. Einleitung: Vererbung und Entwicklung | 83 | ||
B. Würdigung der Entwicklung des Streitgegenstandsproblems im römischen Recht | 83 | ||
C. Würdigung der Entwicklung des Streitgegenstandsproblems im gemeinen Recht | 86 | ||
I. Die Geburt der selbständigen Prozesswissenschaft und die kasuistisch-empirische Arbeitsweise der gemeinrechtlichen Gelehrten beim Streitgegenstandsproblem | 86 | ||
II. Das Aufkommen des Grundsatzes iura novit curia und die Kriterien zur Abgrenzung des Streitgegenstandes im gemeinen Recht | 87 | ||
III. Besonderheit und Bedeutung der gemeinrechtlichen Entwicklung | 88 | ||
D. Das historische Gedankengut und seine Weiterführung | 89 | ||
Zweiter Teil: Die institutionellen Grundlagen des Streitgegenstandsproblems | 90 | ||
Kapitel 5: Der materiellrechtliche Anspruch und die Anspruchskonkurrenz im deutschen Zivilrechtssystem | 90 | ||
A. Der Begriff und Inhalt des materiellrechtlichen Anspruchs | 90 | ||
I. Die historische Entwicklung des Anspruchsbegriffs | 90 | ||
II. Die Bedeutung des materiellrechtlichen Anspruchs als Rechtsbegriff und Rechtsinstitut | 92 | ||
III. Die Struktur des Anspruchs und die Anspruchsnorm | 93 | ||
IV. Anspruch im subjektiven und objektiven Sinne | 94 | ||
B. Gesetzeskonkurrenz und Anspruchskonkurrenz | 95 | ||
I. Das Rechtsphänomen der Konkurrenz und seine begriffliche Unklarheit | 95 | ||
II. Die Gesetzeskonkurrenz im Strafrecht | 95 | ||
III. Die Gesetzeskonkurrenz im Zivilrecht | 96 | ||
IV. Die „Anspruchskonkurrenz in weiterem Sinne“ | 97 | ||
C. Die „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ und ihre Besonderheiten | 98 | ||
I. Die Charakteristika der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ | 98 | ||
II. Die Ursache der Problematik der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ | 99 | ||
III. Die Rechtsnatur der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ | 100 | ||
Kapitel 6: Die „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ und der Gegenstand des Zivilverfahrens | 101 | ||
A. Die Entstehung beider Probleme | 101 | ||
B. Der Zusammenhang beider Rechtsprobleme | 103 | ||
C. Die Funktion der Streitgegenstandslehre | 103 | ||
Dritter Teil: Das Streitgegenstandsproblem in der Theorie und Praxis in Deutschland | 107 | ||
Kapitel 7: Die klassischen Streitgegenstandslehren in Deutschland | 107 | ||
A. Einleitung | 107 | ||
B. Die ursprüngliche materiellrechtliche Theorie | 108 | ||
I. Überblick | 108 | ||
II. Bewertung | 108 | ||
C. Die klassische zweigliedrige prozessuale Theorie | 109 | ||
I. Überblick | 109 | ||
II. Bewertung | 110 | ||
D. Die eingliedrige prozessuale Theorie | 113 | ||
I. Überblick | 113 | ||
II. Bewertung | 113 | ||
E. Die neuen materiellrechtlichen Theorien | 114 | ||
I. Überblick | 114 | ||
II. Bewertung | 116 | ||
F. Die prozessualen Streitgegenstandstheorien und der Weg zur Lösung des Problems der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ | 117 | ||
G. Die neue Entwicklungstendenz der Streitgegenstandslehre | 118 | ||
Kapitel 8: Die Streitgegenstandslehre und ihre Anwendung auf prozessrechtliche Institute | 119 | ||
A. Streitgegenstandslehre und objektive Klagenhäufung | 119 | ||
I. Zweck des Instituts der objektiven Klagenhäufung | 119 | ||
II. Die Rolle des Sachverhaltes beim Institut der objektiven Klagenhäufung | 120 | ||
III. Das Institut der objektiven Klagenhäufung und die Streitgegenstandstheorien | 120 | ||
1. Die ein- und die zweigliedrigen Streitgegenstandstheorien | 120 | ||
2. Unterschied und Gemeinsamkeit beider Streitgegenstandstheorien | 121 | ||
B. Streitgegenstandslehre und Klageänderung | 122 | ||
I. Zweck des Instituts der Klageänderung | 122 | ||
II. Die zulässige und die unzulässige Klageänderung | 122 | ||
III. Die Rolle des Sachverhaltes beim Institut der Klageänderung | 123 | ||
IV. Das Institut der Klageänderung und die Streitgegenstandstheorien | 124 | ||
C. Streitgegenstandslehre und Rechtshängigkeit | 125 | ||
I. Zweck des Instituts der Rechtshängigkeit | 125 | ||
II. Das Institut der Rechtshängigkeit und die Streitgegenstandstheorien | 125 | ||
III. Die Rechtshängigkeitssperre bei unterschiedlichen Rechtsschutzformen und die Streitgegenstandstheorien | 127 | ||
IV. Das Rechtshängigkeitsproblem bei einer Klage aus dem Wechsel | 129 | ||
V. Das Rechtshängigkeitsproblem bei der Teilklage | 132 | ||
D. Streitgegenstandslehre und materielle Rechtskraft | 133 | ||
I. Zweck des Instituts der materiellen Rechtskraft | 133 | ||
II. Die Bedeutung der Streitgegenstandslehre für das Institut der materiellen Rechtskraft | 133 | ||
III. Die zweigliedrige Theorie als herrschende Lehre beim Institut der materiellen Rechtskraft und ihre Mängel | 134 | ||
Kapitel 9: Die Streitgegenstandslehre und die Rechtsschutzformen | 136 | ||
A. Die Parteidisposition über die Rechtsschutzform und der Inhalt des Streitgegenstandes | 136 | ||
B. Leistungsklage und Streitgegenstandsproblem | 136 | ||
I. Ziel und Rechtsnatur | 136 | ||
II. Theoretische Kontroversen über die Festlegung des Umfangs des Streitgegenstandes der Leistungsklage | 137 | ||
III. Das Problem der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ bei der Leistungsklage und seine Lösung | 138 | ||
C. Feststellungsklage und Streitgegenstandsproblem | 139 | ||
I. Ziel und Rechtsnatur | 139 | ||
II. Die Arten der Feststellungsklage | 140 | ||
III. Das Verhältnis zwischen Leistungsklage und Feststellungsklage | 141 | ||
1. Leistungsklage und positive Feststellungsklage | 141 | ||
2. Leistungsklage und negative Feststellungsklage | 141 | ||
3. Positive und negative Feststellungsklage | 143 | ||
IV. Die Abgrenzung des Streitgegenstandes der Feststellungsklage | 144 | ||
D. Gestaltungsklage und Streitgegenstandsproblem | 144 | ||
I. Ziel und Rechtsnatur | 144 | ||
II. Die Abgrenzung des Streitgegenstandes der Gestaltungsklage | 145 | ||
E. Zusammenfassende Bemerkung | 146 | ||
Kapitel 10: Neue Entwicklungstendenzen der Streitgegenstandslehre der Gegenwart | 146 | ||
A. Die Lehre vom relativen Streitgegenstandsbegriff | 146 | ||
I. Der einheitliche Streitgegenstandsbegriff als allgemeine Vorstellung | 146 | ||
II. Die Entstehung der Theorien vom relativen Streitgegenstandsbegriff | 147 | ||
1. Überblick | 147 | ||
2. Meinungsstand | 147 | ||
a) Unterscheidung von Prozessgegenstand und Urteilsgegenstand | 147 | ||
b) Bestimmung des Streitgegenstandes nach Klagearten und Rechtsinstituten | 148 | ||
c) Bestimmung des Streitgegenstandes nach Prozessmaximen | 149 | ||
III. Kritik an den relativen Streitgegenstandstheorien | 150 | ||
1. Unterscheidung zwischen Verfahrens- und Urteilsgegenstand | 150 | ||
2. Einfluss der Klagearten auf die Bestimmung des Streitgegenstandes | 150 | ||
3. Einfluss der Verfahrensmaximen auf die Bestimmung des Streitgegenstandes | 151 | ||
IV. Bedeutung der Lehre vom relativen Streitgegenstandsbegriff und heutiger Meinungsstand | 151 | ||
V. Stellungnahme | 152 | ||
B. Der weit verstandene Sachverhalt und der weit gefasste Anspruch als Kriterien zur Abgrenzung des Streitgegenstandes | 157 | ||
I. Die Einführung des Begriffs „Lebenssachverhalt“ | 157 | ||
1. Der Begriff „Lebenssachverhalt“ | 157 | ||
2. Meinungsstreit über Angaben zum Grund des Rechtsbegehrens | 158 | ||
3. Die Methode zur Abgrenzung des Lebenssachverhalts | 159 | ||
4. Spannungsverhältnis zwischen dem weit verstandenen Lebenssachverhalt und der Verhandlungsmaxime | 160 | ||
5. Funktion des Begriffs „Lebenssachverhalt“ und heutiger Meinungsstand | 161 | ||
II. Der weit verstandene Klageanspruch | 162 | ||
1. Theorienstreit zum Wesen des Streitgegenstandes | 162 | ||
2. Ansätze zu einem weit verstandenen klägerischen Anspruch | 163 | ||
3. Inhalt und Ziel des weit verstandenen Klageanspruchsbegriffs | 168 | ||
4. Spannungsverhältnis zwischen dem weit verstandenen Klageanspruch und der Dispositionsmaxime | 169 | ||
5. Der weit verstandene Klageanspruch und die vernünftige Lösung des Problems der „Anspruchskonkurrenz in engerem Sinne“ | 170 | ||
III. Bewertung und Stellungnahme | 171 | ||
1. Zum „Lebenssachverhalt“ | 172 | ||
2. Zum „Klagebegehren“ | 172 | ||
3. Der innere Zusammenhang zwischen dem weit verstandenen Sachverhalt und dem weit verstandenen Klageanspruch | 172 | ||
4. Vorzugswürdigkeit beider Entwicklungstendenzen | 173 | ||
C. Die Funktion der materiellrechtlichen Norm bei der Identifizierung oder Differenzierung des Lebenssachverhalts – Die Anknüpfung der prozessualen Streitgegenstandslehre an das materielle Recht | 174 | ||
I. Einführung | 174 | ||
II. Meinungsstand | 175 | ||
III. Bewertung des Ansatzes | 177 | ||
1. Positive Bedeutung | 177 | ||
2. Abgrenzung von der ursprünglichen und neuen materiellrechtlichen Theorie | 178 | ||
3. Beschränkung des Umfangs des Lebenssachverhalts durch materiellrechtliche Normen? | 180 | ||
IV. Stellungnahme | 181 | ||
Vierter Teil: Die Streitgegenstandsproblematik im europäischen Zivilprozessrecht | 183 | ||
Kapitel 11: Die „Kernpunkttheorie“ des EuGH | 184 | ||
A. Art. 27 Abs. 1 EuGVVO (Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ) und seine Zielsetzung | 184 | ||
B. Die Entstehung der „Kernpunkttheorie“ in den EuGH-Entscheidungen | 184 | ||
I. Die autonome Auslegung | 184 | ||
II. „Gubisch/Palumbo“ | 186 | ||
III. „Tatry/Maciej Rataj“ | 188 | ||
IV. „Drouot assurances/CMI industrial sites“ | 189 | ||
V. „Erich Gasser GmbH/MISAT Srl.“ | 191 | ||
VI. „Mærsk Olie & Gas/Firma M. De Haan en W. De Boer“ | 192 | ||
C. Inhalt der Kernpunkttheorie | 193 | ||
I. Voraussetzungen für die Berücksichtigung der ausländischen Rechtshängigkeit nach Art. 27 EuGVO | 193 | ||
1. Identität des Lebenssachverhaltes | 194 | ||
2. Identität der Parteien | 194 | ||
3. „Derselbe Anspruch“ | 195 | ||
II. Wesen des „Kernpunktes“ | 197 | ||
D. Zielsetzung und Begründung der Kernpunkttheorie | 200 | ||
Kapitel 12: Vergleich zwischen der Kernpunkttheorie und der deutschen Streitgegenstandslehre | 200 | ||
A. Notwendigkeit des Vergleichs | 200 | ||
B. Inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Lehren | 201 | ||
I. Unterschiedliche Tragweite | 201 | ||
II. Wesentlicher Unterschied: Klägerischer Antrag und „Kernpunkt“ | 202 | ||
1. Die Bedeutung des konkreten Inhaltes des klägerischen Antrags | 202 | ||
2. Die Bedeutung der Rechtsschutzform | 203 | ||
3. Die Bedeutung der Parteirolle | 203 | ||
C. Begründungen der Unterschiede beider Lehren | 204 | ||
I. Unterschiedliche Konstellationen des nationalen und internationalen Rechts | 204 | ||
II. Unterschiedliche Aufgabe und Zielsetzung beider Lehren | 205 | ||
D. Meinungsstand der deutschen Prozessualisten zur Kernpunkttheorie | 206 | ||
I. Bewertung der Kernpunkttheorie durch die deutsche Prozessualistik | 206 | ||
1. Kritische Stimmen | 207 | ||
2. Befürwortende Stimmen | 209 | ||
II. Übertragbarkeit der Kernpunkttheorie auf die nationale Prozessrechtsdogmatik | 210 | ||
1. Zustimmende Ansicht | 210 | ||
2. Ablehnende Ansicht | 211 | ||
3. Vermittelnde Ansicht | 213 | ||
E. Stellungnahme | 213 | ||
I. Würdigung der Kernpunkttheorie | 213 | ||
II. Notwendigkeit einer Übernahme der Kernpunkttheorie | 214 | ||
III. Gemeinsamkeiten der deutschen und der europäischen Lehre und der Einfluss der Kernpunkttheorie auf das deutsche nationale Recht | 215 | ||
IV. Nebeneinander der europäischen und der nationalen Streitgegenstandslehre | 216 | ||
Fünfter Teil: Grundfragen des Streitgegenstandsproblems im Zivilprozess | 217 | ||
Kapitel 13: Abschließende Würdigung der Streitgegenstandslehre und ihres Verhältnisses zu Prozessrechtsgrundsätzen und Prozessrechtsinstituten | 217 | ||
A. Streitgegenstandsbegriff, Rechtstradition und Prozesskultur | 217 | ||
I. Die unterschiedlichen Prozesskulturen und die allgemeine Bedeutung des Streitgegenstandsproblems | 217 | ||
II. Methodische Besonderheiten der deutschen Prozessualistik bei der Lösung des Streitgegenstands- und Anspruchskonkurrenzproblems | 221 | ||
III. Streitgegenstand als „Lieblingskind“ der Begriffsjurisprudenz? | 223 | ||
B. Die dogmatischen Bestrebungen zur Schaffung einer allgemeinen Streitgegenstandslehre in Deutschland | 225 | ||
I. Überblick über die Entwicklung der deutschen Streitgegenstandslehre | 225 | ||
II. Die Balance zwischen theoretischer Kontroverse und herrschender Meinung | 228 | ||
1. Die Bedeutung der theoretischen Auseinandersetzung | 228 | ||
2. Die Übereinstimmungen der deutschen Prozessualisten | 228 | ||
3. Die Begründung einer herrschenden Meinung und ihre Bedeutung | 229 | ||
4. Die Streitgegenstandslehre und die gerichtliche Praxis | 230 | ||
III. Die Vor- und Nachteile der Lehre vom Streitgegenstand | 231 | ||
C. Ideologische Fragen des Zivilprozessrechts, Verfahrensstruktur und Streitgegenstandslehre | 233 | ||
I. Parteifreiheit und Parteiverantwortung als Grundstein des europäischen Zivilprozessrechts und ihr Einfluss auf die Streitgegenstandslehre | 233 | ||
II. Zweckmäßigkeit der Streitgegenstandslehre | 234 | ||
1. Zweckvorgaben des Zivil- und Prozessrechts und ihre Verkörperung in der Streitgegenstandslehre | 234 | ||
2. Spannungsverhältnis zwischen den Zielen des materiellen Rechts und Prozessrechts und seine Auswirkungen in der Streitgegenstandslehre | 235 | ||
3. Lösung von Wertekonflikten im Rahmen der Streitgegenstandslehren | 237 | ||
III. Verfahrensgrundsatz, Verfahrensstruktur, Rolle des Richters im Prozess und die vernünftige Lösung wichtiger Streitfragen der Streitgegenstandslehre | 238 | ||
1. Der Grundsatz iura novit curia und seine Bedeutung für die Aufgabenverteilung zwischen Parteien und Richter | 238 | ||
a) Die Begründung des Grundsatzes iura novit curia | 238 | ||
b) iura novit curia und Parteidisposition | 239 | ||
c) iura novit curia und die Aufgabenaufteilung zwischen Parteien und Richter im Prozess | 241 | ||
2. Die richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht als Mittel zur Harmonisierung unterschiedlicher Zielorientierung bei der Lösung von Streitgegenstandsproblemen | 241 | ||
a) Entwicklung und Inhalt der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflicht | 241 | ||
b) Die Bedeutung der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflicht für die Rechtsordnung | 242 | ||
3. Die dialogische Struktur des Erkenntnisverfahrens und ihr Vorzug | 244 | ||
a) Normative Grundlage und Inhalt der Dialogik des Verfahrens | 244 | ||
b) Die Bedeutung der dialogischen Struktur des Verfahrens für die Konzeption der Streitgegenstandslehre | 245 | ||
4. Der Gedanke des sozialen Prozesses und sein Einfluss | 246 | ||
5. Das Zusammenspiel prozessrechtlicher Elemente und seine Bedeutung für die vernünftige Lösung von Streitgegenstandsproblemen | 247 | ||
IV. Charakteristische Grundzüge des deutschen Prozessrechts und die Lösung der Streitgegenstandsprobleme | 249 | ||
V. Historische, gesellschaftliche und juristische Grundlagen der deutschen Streitgegenstandslehre | 251 | ||
D. Das Verhältnis zwischen materiellem Recht und Prozessrecht und seine Bedeutung für die Streitgegenstandsproblematik | 252 | ||
I. Das Verhältnis zwischen materiellem Recht und Prozessrecht in der Geschichte und seine Auswirkungen | 252 | ||
II. Die grundlegende Bedeutung der prozessualen Streitgegenstandstheorie für die Lösung des Anspruchskonkurrenzproblems | 254 | ||
III. Die vielseitige Bedeutung des materiellen Rechts für die Streitgegenstandsproblematik | 255 | ||
1. Die Abgrenzung des Lebenssachverhalts durch die materiellrechtliche Norm | 255 | ||
2. Materielles Recht und Aufstellung einer sachgemäßen Rechtsfolgenbehauptung im Prozess | 256 | ||
3. Zusammenhang zwischen materiellem Recht und materieller Rechtskraft | 256 | ||
4. Das Verhältnis zwischen materiellem Recht und prozessualem Anspruch bei den verschiedenen Rechtsschutzformen | 257 | ||
5. Einfluss des materiellen Rechts auf die Abgrenzung des Streitgegenstandes und die Beurteilung der Streitgegenstandsidentität | 258 | ||
IV. Das Zusammenwirken des materiellen Rechts und des Prozessrechts bei der Lösung der Streitgegenstandsprobleme | 258 | ||
Sechster Teil: Das Streitgegenstandsproblem im Zivilprozessrecht der VR China und die Vorbildfunktion der Streitgegenstandslehre in Europa | 260 | ||
Kapitel 14: Historische Entwicklung und heutiger Stand des chinesischen Zivilprozessrechts | 260 | ||
A. Die Entwicklung des Prozessrechts seit der chinesischen Neuzeit (1840 bis heute) | 260 | ||
I. Das traditionelle chinesische Rechtssystem und sein Untergang | 260 | ||
II. Die Entwicklung in der späten Qing-Dynastie (1902–1911) | 261 | ||
III. Die Entwicklung in der Republik China (1912–1949) | 262 | ||
IV. Die Entwicklung in der Volksrepublik China (1949 bis heute) | 262 | ||
B. Überblick über das Zivilprozessrechts- und Justizsystem im gegenwärtigen China | 264 | ||
I. Rechtsquellen | 264 | ||
II. Rechtsprinzipien, Aufgaben sowie Ziele des Prozessrechts und Verfahrensmaximen | 264 | ||
III. Gericht und Richter in der zivilprozessrechtlichen Praxis | 266 | ||
C. Zusammenfassende Würdigung | 268 | ||
I. Einige Bemerkungen zur Entwicklung und zu Besonderheiten des chinesischen Zivilprozessrechts | 268 | ||
1. Rechtstraditionelle und rechtskulturelle Unterschiede des chinesischen Prozessrechts im Vergleich zu den europäischen Prozessrechten | 268 | ||
2. Die Rolle des Richters im Verfahren | 269 | ||
3. Die Hinwendung zum kontinental-europäischen Rechtskonzept | 270 | ||
II. Errungenschaften des heutigen Zivilprozessrechts | 270 | ||
III. Mängel des heutigen Zivilprozessrechts | 271 | ||
Kapitel 15: Die Lage der Nation und ihr Anspruch auf ein chinesisches Zivilprozessrecht sowie die Prozessrechtsrezeption | 272 | ||
A. Einleitung: Die Bedeutung der Lage der Nation für das nationale Rechtssystem – eine Vorfrage der Rechtsvergleichung und -rezeption | 272 | ||
B. Die Wandlung des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger und ihre Spiegelung im Zivilprozessrecht | 272 | ||
C. Die Begründung der Marktwirtschaft und ihr Einfluss auf das Zivilprozessrecht | 274 | ||
I. Die Rolle der Marktwirtschaft für den Aufbau eines modernen Zivilprozessrechtssystems in China | 274 | ||
II. Die Grenze der Marktidee und -ideologie im Zivilprozessrecht | 275 | ||
D. Harmoniestreben in Geschichte und Gegenwart und sein Einfluss auf das chinesische Zivilprozessrecht | 276 | ||
E. Zusammenfassende Bemerkungen | 277 | ||
I. Sozialer Wandel und Änderung der Rezeptionsmotivation | 277 | ||
II. Gegenwärtige Geistesströmungen in China und ihre Ansprüche an das Zivilprozessrecht | 279 | ||
Kapitel 16: Möglichkeit und Notwendigkeit einer Rezeption der Streitgegenstandslehre | 280 | ||
A. Möglichkeit und Notwendigkeit als Vorfragen der Rechtsrezeption | 280 | ||
B. Möglichkeit der Rezeption einer Streitgegenstandslehre | 281 | ||
C. Notwendigkeit einer Rezeption der Streitgegenstandslehre | 282 | ||
I. Das Anspruchskonkurrenzproblem und seine Lösung nach geltendem Recht | 283 | ||
1. Gesetzliche Regelungen | 283 | ||
2. Die Anspruchskonkurrenz in der Literatur | 283 | ||
3. Die Lösung des Anspruchskonkurrenzproblems in der Rechtsprechung | 284 | ||
II. Die Streitgegenstandsproblematik und ihre Lösung nach geltendem Recht | 285 | ||
1. Gesetzliche Regelungen | 285 | ||
2. Ansichten zum Streitgegenstand in der Literatur | 286 | ||
3. Lösung der Streitgegenstandsproblematik in der Rechtsprechung | 287 | ||
III. Unzulänglichkeit der chinesischen Lösung | 288 | ||
1. Schwäche bei der Lösung des Anspruchskonkurrenz- und Streitgegenstandsproblems | 288 | ||
2. Ursache der Schwäche | 289 | ||
D. Zusammenfassende Bemerkungen | 290 | ||
Kapitel 17: Gedanken zum Aufbau einer geeigneten Streitgegenstandslehre für das chinesische Prozessrecht | 291 | ||
A. Vorschläge zur Definition und Abgrenzung des Streitgegenstandes | 291 | ||
I. Zum Wesen des Streitgegenstandes | 291 | ||
1. Vorzugswürdigkeit der prozessualen Streitgegenstandsauffassung | 291 | ||
2. Definition des Streitgegenstandes | 292 | ||
II. Zur Abgrenzung des Streitgegenstandes | 293 | ||
1. Vorzugswürdigkeit der zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie | 293 | ||
2. Vorzugswürdigkeit einer einheitlichen Streitgegenstandstheorie | 293 | ||
B. Voraussetzungen und Durchsetzung der vorgeschlagenen Theorierezeption | 294 | ||
I. Rezeption der Streitgegenstandslehre als reine Wissenschaftsrezeption? | 294 | ||
II. Gedankliche Grundlagen einer Übertragung der modernen zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie | 295 | ||
1. Aufgabe des Zivilprozessrechts | 295 | ||
2. Parteidisposition über den Streitgegenstand und Bindung des Gerichts an den Parteiantrag | 295 | ||
3. Richterliche Pflicht und richterliche Befugnis zur umfassenden Würdigung des Rechtsstreites | 296 | ||
4. Richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht | 297 | ||
III. Vorschläge zur Verbesserung des chinesischen Prozessrechts | 298 | ||
1. Zur Konkurrenz der Zuständigkeiten mehrerer Gerichte | 298 | ||
2. Zur objektiven Klagenhäufung | 298 | ||
3. Zur Klageänderung | 299 | ||
4. Zur Rechtshängigkeit | 300 | ||
5. Zur materiellen Rechtskraft | 300 | ||
C. Besondere Streitgegenstandslehre für den grenzüberschreitenden Rechtsstreit | 301 | ||
D. Zusammenfassende Bemerkung | 302 | ||
Literaturverzeichnis | 304 | ||
Literaturverzeichnis der chinesischen Veröffentlichungen | 321 | ||
Sachwortverzeichnis | 326 |