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Fischer, A. (2013). Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54043-3
Fischer, Andrea A.-K.. Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54043-3
Fischer, A (2013): Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54043-3

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Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen

Fischer, Andrea A.-K.

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 201

(2013)

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About The Author

Dr. iur. Andrea Anna-Katharina Fischer, Jahrgang 1973, ist seit Dezember 2009 Referentin im Bundesministerium der Verteidigung. Sie begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und München sowie dem Referendariat in München in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (2002–2004). Anschließend war sie im Ressort des Bundesministeriums der Verteidigung als Rechtsberaterin in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig, unter anderem in zwei Auslandseinsätzen im Kosovo (2007 und 2008). Von 2008 bis 2009 war sie in der EU Staff Group beim militärischen Hauptquartier der NATO in Mons, Belgien, eingesetzt.

Abstract

Militär- und Sicherheitsunternehmen sind seit einigen Jahren bedeutende Akteure in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen. Sie werden von Staaten, internationalen Organisationen, aber auch nichtstaatlichen Akteuren wie humanitären Organisationen oder Unternehmen, herangezogen. Die Autorin analysiert unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und internationalen Judikatur umfassend die bestehenden völkerrechtlichen Fragen des Einsatzes von Militär- und Sicherheitsdienstleistern.

Der erste Teil untersucht den völkerrechtlichen Status unter Differenzierung nach unterschiedlichen Konfliktarten, Auftraggebern und Tätigkeitsfeldern. Der zweite Teil widmet sich der Rechtsbindung privater Dienstleister an das humanitäre Völkerrecht und an Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin auch auf die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und die zivilrechtliche Haftung sowie auf die Pflichtenstellung von Staaten einschließlich bestehender due diligence-Pflichten und einer sich daraus ergebenden mittelbaren Pflichtenträgerschaft der privaten Akteure ein. Im Hinblick auf multinationale Friedenssicherungsoperationen wird im dritten Teil beleuchtet, inwieweit neben den Staaten auch Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die NATO oder die EU zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und menschenrechtlicher Standards in Bezug auf Militär- und Sicherheitsunternehmen verpflichtet und für deren Handeln völkerrechtlich verantwortlich sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 25
A. Überblick über die Tätigkeiten und Arten privater Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konfliktsituationen 30
B. Überblick über die Einsatzpraxis privater Militär- und Sicherheitsunternehmen unter Betrachtung der Auftraggeber, Konfliktsituation und Einsatztätigkeit 37
I. Bewaffnete Konflikte unter Beteiligung von Militär- und Sicherheitsunternehmen 38
1. Afrikanischer Kontinent 38
a) Angola 39
b) Sierra Leone 40
c) Äthiopien-Eritrea 42
2. Asiatischer Raum 42
3. Südamerika 43
4. Balkan 44
5. Naher und Mittlerer Osten 45
II. Sonstige Tätigkeitsbereiche 49
C. Untersuchung der unterschiedlichen Kategorisierungen von Militär- und Sicherheitsunternehmen und Begriffsdefinitionen 50
1. Teil: Der völkerrechtliche Status in bewaffneten Konflikten 65
1. Kapitel: Status in internationalen bewaffneten Konflikten 65
1. Abschnitt: Der Primärstatus 69
A. Rechtsstellung als Kombattanten 72
I. Staaten als Auftraggeber 73
1. Mitglieder der Streitkräfte nach Art. 4 A Nr. 1 GA III 76
a) Streitkräftebegriff 76
b) Voraussetzungen der Aufstellung von Streitkräften und Eingliederung 78
c) Militär- und Sicherheitsunternehmen als Streitkräfte nach Art. 4 A Nr. 1 GA III? 80
d) Militär- und Sicherheitsunternehmen als „in die Streitkräfte eingegliederte Milizen oder Freiwilligenkorps“ nach Art. 4 A Nr. 1 GA III 84
e) Zugehörigkeit von Firmenmitarbeitern zu den Streitkräften gemäß Art. 4 A Nr. 1 GA III 85
f) Staatenpraxis? 86
aa) „Ad hoc“-Eingliederung 86
bb) Das britische Modell der „Sponsored Reserve“ 87
cc) US-Praxis 89
dd) Montreux-Dokument 91
g) Bewertung 91
2. Militär- oder Sicherheitsunternehmen als „andere einer Konfliktpartei zugehörige Milizen oder Freiwilligenkorps“ nach Art. 4 A Nr. 2 GA III 93
a) Begriff der Milizen und Freiwilligenkorps 94
b) Militär- und Sicherheitsunternehmen als Milizen und Freiwilligenkorps 96
aa) Unternehmensstrukturen privater Militär- und Sicherheitsunternehmen 102
bb) Betrachtung des Unternehmens 103
cc) Betrachtung des im Einzelfall im Konflikt eingesetzten Personals 104
c) Die weiteren Voraussetzungen des Art. 4 A Nr. 2 GA III 106
aa) Die Zugehörigkeit zu einer Konfliktpartei 106
bb) Verantwortliche Führung 111
(1) Zivilvertragsrechtliche Rechtsbindungen 112
(2) Personenkreis und zivile Firmenleitung 113
(3) Verantwortlichkeit gegenüber Anteilsinhabern und Gewinnorientierung privatwirtschaftlicher Militärunternehmen 114
cc) Unterscheidungszeichen 115
dd) Offentragen der Waffen 116
ee) Einhaltung der Gesetze und Gebräuche des Krieges 116
d) Subunternehmerschaft 117
3. Begriff der Kriegsführenden und des Heeres gemäß der Haager Landkriegsordnung 118
4. Streitkräftebegriff des Art. 43 Abs. 1 ZP I 119
a) Zugehörigkeit zu einer Konfliktpartei 123
b) Organisierte bewaffnete Verbände, Gruppen und Einheiten gemäß Art. 43 Abs. 1 S. 1 ZP I 123
aa) Private Unternehmen als Verbände, Gruppen und Einheiten 124
bb) Voraussetzungen des Merkmals „organisiert“ 124
cc) Betrachtung des Unternehmens sowie des Personals 125
dd) Begriffsauslegung des Merkmals „bewaffnet“ und funktioneller Streitkräftebegriff 126
(1) Bewaffnung 126
(2) Funktioneller Begriff und Vertragsinhalt 128
c) Verantwortliche Führung 132
d) Internes Disziplinarsystem gemäß Art. 43 Abs. 1 S. 2 ZP I 133
aa) Unterstellung unter ein militärisches Disziplinarsystem als notwendige Voraussetzung? 134
Exkurs: US-Streitkräfte 135
bb) Zivilvertragliche Sanktionen 140
cc) Völkerstrafrecht und nationales Strafrecht 142
e) Verpflichtung zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts 142
f) Verpflichtung zur Unterscheidung von der Zivilbevölkerung 143
g) Mitteilung nach Art. 43 Abs. 3 ZP I 145
II. Tätigwerden für Befreiungskämpfer in einem „internationalisierten“ bewaffneten Konflikt gemäß Art.1 Abs. 4 ZP I 147
III. Sonstige nichtstaatliche Auftraggeber 148
IV. Zwischenergebnis 148
B. Rechtsstellung als Zivilpersonen 149
I. Staaten als Auftraggeber 150
1. Status als Zivilpersonen 150
2. Status als Ziviles Gefolge gemäß Art. 4 A Nr. 4 GA III 150
3. Staatenpraxis und Problematik der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten 153
a) Staatenpraxis 153
b) Modell der „Public Private Partnership“ 158
c) Unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten 160
aa) Begriffsauslegung 160
bb) Untersuchung „typischer“ Tätigkeitsbereiche privater (Militär- und Sicherheits-)Unternehmen 164
(1) Logistikleistungen und Infrastruktur 164
(2) Wartung von einsatzwichtigen (Waffen-)Systemen 166
(3) Betreiben von einsatzwichtigen (Waffen-)Systemen 167
(4) Aufklärung und Nachrichtengewinnung 169
(5) Militärische Planung und Beratungsleistungen 170
(6) Schutz von Objekten und Personen 171
(a) Militärische Objekte und Militärpersonal 171
(b) Zivile Objekte und Zivilpersonen 173
(7) Ausbildung und „Capacity-building“ 173
d) Rechtsfolgen der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten bezüglich des Primärstatus 174
4. Einfluss der faktischen Abhängigkeit staatlicher Streitkräfte von Militär- und Sicherheitsunternehmen zur Durchführung militärischer Operationen 175
II. Nichtstaatliche Auftraggeber 176
III. Zwischenergebnis 176
C. Rechtsstellung als Söldner 177
I. Die Regelung des I. Zusatzprotokolls gemäß Art. 47 Abs. 2 ZP I 178
1. Zweckgerichtete Anwerbung 180
2. Erfordernis der tatsächlichen unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten 183
3. Persönliches Motivationserfordernis 183
a) Streben nach persönlichem Gewinn und unternehmerische Gewinnorientierung 183
b) „Objektiver Test“ der wesentlich höheren Vergütung 184
4. Staatsangehörigkeit oder Gebietsansässigkeit 187
5. Ausschluss der Streitkräfteangehörigkeit zu einer Konfliktpartei 188
6. Amtliche Entsendung durch einen Drittstaat 189
II. Söldnerbegriff der OAU-Söldnerkonvention 190
III. Söldnerbegriff der VN-Söldnerkonvention 190
IV. Resolutionen der Generalversammlung 192
V. Der Söldnertatbestand de lege ferenda insbesondere im Hinblick auf Militär- und Sicherheitsunternehmen 193
1. Bisherige Regelungsentwürfe der Vereinten Nationen 194
2. Regelungsvorschläge in der Literatur 198
3. Abschaffung der „Söldnertatbestände“? 199
2. Abschnitt: Rechtsfolgen 200
A. Kriegsgefangenenstatus 200
I. Kombattanten 200
II. Ziviles Gefolge 201
B. Zivilpersonenstatus 203
I. Geschützte sonstige Zivilpersonen 203
II. Mitarbeiter von Militär- und Sicherheitsunternehmen als „unlawful / unprivileged combatants“? 204
2. Kapitel: Die Rechtsstellung in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten 206
A. Das Recht des nicht-internationalen bewaffneten Konflikts im Hinblick auf den Status 206
B. Vorliegen eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts 209
C. Tätigwerden privater Unternehmen zur Unterstützung einer Konfliktpartei 211
I. Betroffener Staat als Auftraggeber 212
1. Humanitärvölkerrechtlicher Schutz als Zivilperson 212
2. Zugehörigkeit zu den Streitkräften der staatlichen Konfliktpartei 212
3. Rechtsstellung nach nationalem Recht 213
4. Söldnerkonventionen 214
II. Drittstaat als Auftraggeber 214
1. Intervention auf Einladung 214
2. „Internationalisierte“ und gemischte Konflikte 215
III. Tätigwerden auf Seiten einer nichtstaatlichen Konfliktpartei 217
1. Humanitärvölkerrechtlicher Schutz als Zivilperson 217
2. Zugehörigkeit zu einer organisierten bewaffneten Gruppe 217
IV. Sonstige nichtstaatliche Auftraggeber 218
D. Eigenständiges Tätigwerden im Zusammenhang mit einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt 218
E. Die Rechtsstellung bei inneren Unruhen und Spannungen im Sinne des Art. 1 Abs. 2 ZP II 219
2. Teil: Rechts- und Pflichtenträgerschaft privater Militär- und Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter in bewaffneten Konflikten 220
1. Kapitel: Selbstbindung und Verhaltenskodizes 221
A. Verhaltenskodizes der Militär- und Sicherheitsdienstleistungsbranche 222
I. International Stability Operations Association (ISOA) Code of Conduct 222
II. Charta der British Association of Private Security Companies (BAPSC) 227
III. Individuelle Verhaltenskodizes einzelner Unternehmen 227
IV. Private Security Company Association of Iraq (PSCAI) 228
V. International Code of Conduct for Private Security Service Providers 228
VI. Swiss Initiative und Montreux-Dokument 230
VII. Voluntary Principles on Security and Human Rights 231
VIII. CoESS-Verhaltenskodex 231
IX. Sarajevo Prozess 232
X. Richtlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) 232
B. Sonstige Verhaltenskodizes 234
C. Rechtswirkungen 237
2. Kapitel: Verpflichtung und Schutz nach den Regeln des humanitären Völkerrechts 239
1. Abschnitt: Unmittelbare Rechtsbindung von Militär- und Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter an humanitäres Völkerrecht 239
A. Internationale bewaffnete Konflikte 243
I. Pflichten und Schutz von Unternehmensmitarbeitern mit Kombattantenstatus 243
II. Pflichten und Schutz von Unternehmensmitarbeitern mit Zivilpersonenstatus 243
III. Rechtsbindung und Schutz der Unternehmen 247
IV. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten 250
1. Völkerstrafrecht 250
a) Statut des Internationalen Strafgerichtshofs 251
aa) Persönlicher Anwendungsbereich 252
bb) Vorgesetztenverantwortlichkeit von Unternehmensangehörigen 254
b) Ad hoc-Tribunale 259
2. Genfer Abkommen und Erstes Zusatzprotokoll 260
a) Schwere Verletzungen der Abkommen 260
b) Vorgesetztenverantwortlichkeit 261
3. Verantwortlichkeit nach nationalem Strafrecht 262
V. Haftung und Schadensersatzansprüche 264
1. Haftung von Unternehmen und deren Mitarbeitern 264
a) Völkerrechtliche Rechtsgrundlagen 264
b) Nationales Deliktsrecht 267
2. Schadensersatzansprüche von Militär- und Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeitern 270
B. Nicht-internationale bewaffnete Konflikte 270
I. Rechtsbindung von Unternehmensmitarbeitern 270
1. Handeln auf Seiten der Regierung 270
2. Handeln auf Seiten einer nicht-staatlichen Konfliktpartei 271
II. Schutz der Unternehmensmitarbeiter 272
III. Rechtsbindung und Schutz der Unternehmen 273
IV. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten 274
V. Haftung und Schadensersatzansprüche 275
C. Internationalisierte und gemischte Konflikte 275
2. Abschnitt: „Mittelbare Rechtsbindung“ aufgrund der Pflichtenträgerschaft von Staaten und nicht-staatlichen Auftraggebern 276
A. Pflichtenträgerschaft von Staaten 276
I. Staaten als Auftraggeber 276
1. Durchsetzung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts 277
2. Vorgesetztenverantwortlichkeit 284
3. Staatenverantwortlichkeit 285
a) Handeln privater Unternehmen als staatliches Organ 286
b) Ausübung staatlicher Funktionen durch private Unternehmen 286
c) Handeln privater Unternehmen auf Anweisung, unter Leitung und Kontrolle des Staates 290
II. Territorial- und Sitzstaaten sowie die sonstigen Staaten 294
B. Nichtstaatliche Auftraggeber 296
I. Nichtregierungsorganisationen und humanitäre Organisationen 296
II. Privatunternehmen 298
3. Kapitel: Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte 298
A. Das Verhältnis von Menschenrechtsschutz und humanitärem Völkerrecht in bewaffneten Konflikten 300
B. Anwendungsbereich des Menschenrechtsschutzes 304
C. Unmittelbare Rechtsbindung privater Unternehmen und deren Mitarbeiter 308
I. Primärrechtliche Pflichtenträgerschaft 308
II. Rechtsträgerschaft 313
III. Strafrechtliche Verantwortlichkeiten 314
IV. Zivilrechtliche Sekundäransprüche 315
D. „Mittelbare Bindung“ durch Verpflichtung der Staaten 316
E. Zusammenfassung 319
3. Teil: Private Militär- und Sicherheitsunternehmen im Rahmen multinationaler Friedenssicherungsoperationen 321
A. Rechtsstatus in Friedenssicherungsoperationen, die die Schwelle zum bewaffneten Konflikt überschreiten 325
I. Recht des internationalen bewaffneten Konflikts 325
II. Recht des nicht-internationalen bewaffneten Konflikts 331
B. Verpflichtung und Schutz nach dem humanitären Völkerrecht 333
I. Unmittelbare Rechtsbindung von Unternehmensmitarbeitern 333
II. „Mittelbare Bindung“ aufgrund der Pflichtenträgerschaft internationaler Organisationen als Auftraggeber 333
1. Vereinte Nationen 334
2. Europäische Union 336
3. NATO 339
4. Ergebnis 341
C. Verpflichtung und Schutz durch Menschenrechte 341
I. Unmittelbare Rechtsbindung privater Unternehmen und deren Mitarbeiter 341
II. „Mittelbare Bindung“ aufgrund Pflichtenträgerschaft internationaler Organisationen als Auftraggeber 342
1. Vereinte Nationen 343
2. Europäische Union 344
3. NATO 345
4. Ergebnis 347
D. Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Stationierungsabkommen 347
E. Zurechnung und völkerrechtliche Verantwortlichkeit für das Handeln von Militär- und Sicherheitsunternehmen 354
I. Verantwortlichkeit der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen 355
1. Zurechnung des Handelns der Organe und der für die Organisation handelnden Personen und Entitäten (agents) 356
2. Zurechnung des Handelns staatlicher Organe oder von Organen und „agents“ einer internationalen Organisation unter Kontrolle einer anderen internationalen Organisation 362
II. Verantwortlichkeit der Staaten 367
1. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit 367
2. Haftung für Verletzungen des humanitären Völkerrechts in internationalen bewaffneten Konflikten 369
Gesamtergebnis und zusammenfassende Schlussbetrachtung 371
Literaturverzeichnis 376
Stichwortverzeichnis 398