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Gesamtvertreterermächtigung und Vorstandsermächtigung im Lichte der Publizitätsrichtlinie

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Kroepels, J. (2013). Gesamtvertreterermächtigung und Vorstandsermächtigung im Lichte der Publizitätsrichtlinie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53877-5
Kroepels, Jessica. Gesamtvertreterermächtigung und Vorstandsermächtigung im Lichte der Publizitätsrichtlinie. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53877-5
Kroepels, J (2013): Gesamtvertreterermächtigung und Vorstandsermächtigung im Lichte der Publizitätsrichtlinie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53877-5

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Gesamtvertreterermächtigung und Vorstandsermächtigung im Lichte der Publizitätsrichtlinie

Kroepels, Jessica

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 57

(2013)

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About The Author

Jessica Kroepels wurde 1977 in Hamburg geboren. Von 1996 bis 1998 studierte sie Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau. Das erste und zweite juristische Staatsexamen absolvierte sie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. im Wirtschaftsrecht. Von 2003 bis 2004 absolvierte die Autorin ein Master of Business Administration-Studium in Barcelona, Spanien. Seit 2006 ist sie als Anwältin u.a. in dem Bereich des europäischen Gesellschafts- und Versicherungsrechts tätig.

Abstract

Als der Inhalt der Publizitätsrichtlinie in den europäischen Rechtsetzungsgremien beraten wurde, prallten unterschiedliche Verständnisse vom Umfang der Vertretungsmacht in Kapitalgesellschaften aufeinander. In der Publizitätsrichtlinie wurde schließlich das Prinzip der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht statuiert. Jessica Kroepels befasst sich mit der Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die Publizitätsrichtlinie bei der Regelung der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung und der Vorstandsermächtigung im deutschen Aktienrecht hinreichend beachtet hat. Überprüft wird die Gemeinschaftskonformität der in § 78 III 2, IV des deutschen Aktienrechts getroffenen Regelungen anhand der Vorgaben der Publizitätsrichtlinie. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass weder die statutarische Aufsichtsratsermächtigung noch die Vorstandsermächtigung den Anforderungen der Publizitätsrichtlinie genügt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
A. Einführung in die Thematik 19
I. Die Fragestellung der Studie 20
II. Illustration der Fragestellung anhand eines Beispielfalls 22
III. Zum Stand der Forschung 22
IV. Der Gang der Untersuchung 23
B. Grundlagen der PublizitätsRiL 25
I. Die Bedeutung der PublizitätsRiL auf internationaler Ebene und ihre Entstehungsgeschichte 25
1. Das Bedürfnis zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechts 25
2. Die Rechtsangleichung als Mittel der Harmonisierung 27
3. Die Entstehung der PublizitätsRiL und das interinstitutionelle Gesetzgebungsverfahren 28
II. Drittschutz als Regelungsziel der PublizitätsRiL 31
1. Die Schutzrichtung des Drittschutzes 31
2. Das Sachniveau des Drittschutzes 32
III. Regelungsstruktur und der Regelungsgegenstand der PublizitätsRiL 34
1. Der sachliche Anwendungsbereich der PublizitätsRiL 34
2. Der Regelungsinhalt der PublizitätsRiL 36
3. Die Gültigkeit der von der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen 37
a) Die Ausgangssituation in den Mitgliedstaaten 37
aa) Das Verständnis der Gesellschaft als Vertrag der Gesellschafter (Mandatstheorie) 38
bb) Das Verständnis der Gesellschaft als institutionelle Körperschaft (Organtheorie) 39
cc) Die Folgen für die Rechtssituation innerhalb der Gemeinschaft 40
b) Die Harmonisierung mitgliedstaatlichen Rechts nach den Vorgaben des Art. 9 41
aa) Der Umfang der Vertretungsmacht gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 41
bb) Der Umfang der Vertretungsmacht Art. 9 Abs. 2 42
cc) Der Umfang der Vertretungsmacht „Ultra-Vires“ gemäß Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 43
dd) Die Ausübung der Vertretungsmacht gemäß Art. 9 Abs. 3 46
(1) Die Erforderlichkeit der Regelung der Ausübung der Vertretungsmacht 46
(2) Die „Publizistische Lösung“ des Art. 9 Abs. 3 47
c) Änderungen des aktienrechtlichen Vertretungsrechts aufgrund der PublizitätsRiL 48
4. Die Nichtigkeit der Gesellschaft 49
a) Die Ausgangssituation in den Mitgliedstaaten 49
b) Die Harmonisierung mitgliedstaatlichen Rechts durch die PublizitätsRiL 50
aa) Die Gründungskontrolle gemäß Art. 10 50
bb) Die Nichtigkeitsgründe gemäß Art. 11 50
cc) Die Folgen der Nichtigkeit gemäß Art. 11 51
5. Die Publizität wesentlicher Rechtstatsachen 51
a) Die Ausgangssituation in den Mitgliedstaaten 51
b) Die Harmonisierung mitgliedstaatlichen Rechts durch Art. 2 52
aa) Die Offenlegungspflicht gemäß Art. 2 Abs. 1 d) 52
(1) Die Änderung des deutschen Aktienrechts 53
(2) Die Probleme bei der richtlinienkonformen Auslegung des angeglichenen Rechts 54
bb) Die Publizitätsmittel 56
cc) Die Publizitätswirkung 57
(1) Die negative Publizität 58
(2) Die positive Publizität 59
(3) Die Divergenz zwischen Eintragung und Bekanntmachung 59
C. Zweifel an der Vereinbarkeit der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß § 78 Abs. 3 S. 2 AktG mit den Vorgaben der PublizitätsRiL 61
I. Die Fragestellung der Untersuchung 61
II. Die Grundlagen der Vertretung der Gesellschaft und die Rolle der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß § 78 Abs. 3 S. 2 AktG 62
1. Der gesetzlich angeordnete Grundfall der Gesamtvertretung 62
a) Der Inhalt der Gesamtvertretung 62
b) Die Ausübung der Gesamtvertretung 64
2. Die statutarische Aufsichtsratsermächtigung 64
3. Die Modifizierung der Gesamtvertretung durch den statutarisch ermächtigten Aufsichtsrat 65
a) Die allgemeinen Grenzen der Gestaltung 65
b) Die Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen 66
aa) Die Anordnung der Einzelvertretung 66
bb) Die Anordnung der unechten Gesamtvertretung 67
cc) Die Anordnung der gemeinschaftlichen Vertretung 67
dd) Besondere Gestaltungsmöglichkeiten des statutarisch ermächtigten Aufsichtsrats 68
(1) Die Beschränkung der statutarisch angeordneten Einzelvertretungsbefugnis 68
(2) Die Regelung der Vertretungsbefugnis bestimmter Vorstandsmitglieder 70
4. Die Eintragung der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung in das Handelsregister 70
a) Die Eintragung bei Anmeldung der Gesellschaft 71
b) Die Eintragung nach Anmeldung der Gesellschaft 71
c) Der Inhalt der Angabe der Vertretungsbefugnis 71
III. Die Vereinbarkeit der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß § 78 Abs. 3 S. 2 AktG mit den Vorgaben des Art. 2 73
1. Das Ausgangsproblem 73
2. Die Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 d) S. 1 i) 75
3. Die Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 75
a) Die Offenlegung von „Zwischenformen“ der Vertretungsbefugnis 75
aa) Die Entstehungsgeschichte des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 76
(1) Die Verwertbarkeit von Arbeitsmaterialien der Gemeinschaft 77
(2) Die beschränkte Verwertbarkeit von Arbeitsmaterialien 78
(3) Die Verwendung öffentlich zugänglicher Arbeitsmaterialien 78
(4) Stellungnahme 79
bb) Die Teleologie der Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 80
b) Der Inhalt der Angabe der Vertretungsbefugnis gemäß Art. 2 Abs.1 d) S. 2 82
aa) Die Offenlegung der abstrakten und ausnahmsweise der konkreten Vertretungsbefugnis gemäß Art. 2 Abs.1 d) S. 2 82
bb) Diskussion 83
(1) Die Entstehungsgeschichte des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 83
(2) Die teleologische Auslegung des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 84
c) Die Art und Weise der Offenlegung der Vertretungsbefugnis 86
aa) Die teleologische Auslegung des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 86
bb) Würdigung 87
4. Ergebnis 88
IV. Die Vereinbarkeit der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß § 78 Abs. 3 S. 2 AktG mit den Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 88
1. Die „Übertragung“ der Vertretungsbefugnis 90
a) Die Auslegung des Wortlauts des Art. 9 Abs. 3 90
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 9 Abs. 3 91
2. Die Übertragung der Vertretungsbefugnis „generell“ 93
a) Die Auslegung des Wortlauts des Art. 9 Abs. 3 94
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 9 Abs. 3 94
3. Die Übertragung der Vertretungsbefugnis „durch die Satzung“ 96
a) Die restriktive Auslegung des Wortlauts des Art. 9 Abs. 3 96
b) Die weite Auslegung des Wortlauts des Art. 9 Abs. 3 97
c) Stellungnahme und eigene Auslegung des Art. 9 Abs. 3 98
aa) Die Teleologie des Art. 9 Abs. 3 98
(1) Die Auslegung des fünften Erwägungsgrunds und der Wendung „soweit wie möglich“ 99
(2) „Soweit wie möglich im Rahmen des Erforderlichen“ 100
(3) „Soweit wie rechtsethisch gerade noch vertretbar“ 101
(4) Zwischenergebnis 102
bb) Die Systematik des Art. 9 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 3 103
(1) Das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Art. 9 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 3 103
(a) Die Anwendbarkeit des Art. 9 Abs. 2 auf den Umfang der Vertretungsmacht 103
(b) Die Anwendbarkeit des Art. 9 Abs. 2 auf die Vertretungsbefugnis 104
(c) Stellungnahme 105
(2) Die Auslegung von Ausnahmevorschriften 106
(a) Die Auslegung von Ausnahmevorschriften nach Ansicht des EuGH 106
(b) Die Auslegung von Ausnahmevorschriften nach Ansicht der Literatur 108
(c) Stellungnahme 108
cc) Die Entstehungsgeschichte des Art. 9 Abs. 3 109
dd) Die Zulässigkeit einer hohen Regelungsintensität bei einer Richtlinie 110
ee) Zwischenergebnis 111
4. Ergebnis 112
V. Ein Ausblick: Die Konsequenzen für die Anwendung des § 78 Abs. 3 S. 2 AktG auf nationaler Ebene 113
1. Umsetzungsverpflichtung des nationalen Gesetzgebers 113
2. Rechtsfolgen der defizitären Umsetzung einer Richtlinie 114
a) Die unmittelbare Wirkung von Richtlinien 116
aa) Die positive Direktwirkung von Richtlinien 116
bb) Die negative Direktwirkung von Richtlinien 120
cc) Stellungnahme 121
b) Die richtlinienkonforme Auslegung nationalen Rechts und ihre Reichweite 122
aa) Reichweite des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung nach Ansicht der Rechtsprechung des EuGH 123
bb) Reichweite des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung nach Ansicht der deutschen Literatur und deutschen Rechtsprechung 125
(1) Der Vorrang der richtlinienkonformen Auslegung 125
(2) Inhalt der richtlinienkonformen Auslegung 127
(a) Richtlinienkonforme Auslegung nach Ansicht des BGH („Quelle-Entscheidung“) 127
(b) Wortlaut als Grenze der richtlinienkonformen Auslegung 128
(c) Weites Verständnis vom Gebot der richtlinienkonformen Auslegung 129
(d) Richtlinienkonforme Auslegung im Wege der Rechtsfortbildung 131
c) Der Staatshaftungsanspruch bei der Verletzung von Gemeinschaftsrecht 133
3. Ergebnis 134
D. Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorstandsermächtigung gemäß § 78 Abs. 4 AktG mit den Vorgaben der PublizitätsRiL 140
I. Die Fragestellung der Untersuchung 140
II. Die Rolle der Vorstandsermächtigung gemäß § 78 Abs. 4 AktG im aktienrechtlichen Vertretungsrecht 141
1. Die Rechtsnatur der Ermächtigung 142
a) Die Ermächtigung als Handlungsvollmacht gemäß § 54 HGB 143
b) Die Ermächtigung als Erweiterung organschaftlicher Vertretung 143
c) Die Ermächtigung als Ausübungsermächtigung 145
d) Stellungnahme 145
2. Die Erteilung der Ermächtigung 147
a) Die Mitwirkung des Ermächtigten bei der Erteilung 148
aa) Für die Mitwirkung des Ermächtigten bei der Erteilung 148
bb) Gegen die Mitwirkung des Ermächtigten bei der Erteilung 148
cc) Stellungnahme 149
b) Der Empfänger der Ermächtigungserklärung 149
c) Die Form der Ermächtigung 150
3. Die Rechtsscheinhaftung der Gesellschaft bei fehlender Ermächtigung des handelnden Vorstandsmitglieds 150
4. Die Ermächtigung des Prokuristen gemäß § 78 Abs. 4 S. 2 AktG 151
a) Die Ermächtigung des Prokuristen als Bevollmächtigung 151
b) Die Ermächtigung des Prokuristen als Ausübungsermächtigung 151
c) Stellungnahme 152
5. Der Umfang der Ermächtigung 152
a) Der Umfang der Ermächtigung bei der Spezialermächtigung 153
aa) Entsprechende Anwendung des § 54 HGB 153
bb) Stellungnahme 155
b) Der Umfang der Ermächtigung bei der Artermächtigung 156
c) Zulässigkeit einer Ressortermächtigung 157
aa) Klar umrissener Kreis von Geschäften erforderlich 158
bb) Ermächtigung für einen bestimmten Geschäftsbereich möglich 159
cc) Stellungnahme 159
(1) Grenzen der Generalvollmacht 159
(2) Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gesamtverantwortung 160
6. Keine Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister 162
a) Ausnahmsweise Eintragung der Ermächtigung 162
b) Würdigung 163
7. Schutz des Dritten wegen mangelnder Verlautbarung der Legitimation 164
8. Der Widerruf der Ermächtigung 166
a) Der Widerruf durch die ermächtigenden Vorstandsmitglieder 166
aa) Der Widerruf durch eine zur Vertretung geeignete Anzahl an Vorstandsmitgliedern 166
bb) Der Widerruf durch ein einzelnes Vorstandsmitglied 167
cc) Stellungnahme 167
b) Der Widerruf durch nicht ermächtigende Vorstandsmitglieder 168
aa) Durch eine zur Vertretung geeignete Anzahl an Vorstandsmitgliedern 168
bb) Kein Widerrufsrecht der nicht ermächtigenden Vorstandsmitglieder 168
cc) Stellungnahme 168
c) Ergebnis 169
III. Die Vereinbarkeit der Vorstandsermächtigung gemäß § 78 Abs. 4 AktG mit den Vorgaben des Art. 2 169
1. Die Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 S. 1 d) S. 1 169
2. Die Vereinbarkeit mit Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 170
a) Der Zeitpunkt der Offenlegung 171
aa) Teleologische Auslegung des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 171
bb) Die Entstehungsgeschichte des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 172
cc) Zwischenergebnis 174
b) Der persönliche Anwendungsbereich der Offenlegungspflicht 174
aa) Die Offenlegung der nichtorganschaftlichen Vertretungsbefugnis gemäß Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 174
bb) Stellungnahme 175
(1) Der Regelungszweck der PublizitätsRiL 175
(2) Die Systematik der PublizitätsRiL 176
c) Bestehen einer Ausnahme von der Offenlegungspflicht wegen gleichzeitiger Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht 178
aa) Die begrenzte Offenlegungspflicht des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 178
bb) Die teleologische Auslegung des Art. 2 Abs. 1 d) S. 2 179
d) Ergebnis 180
IV. Die Vereinbarkeit der Vorstandsermächtigung gemäß § 78 Abs. 4 AktG mit den Vorgaben des Art. 9 180
1. Die Regelung der Vertretungsbefugnis gemäß § 78 Abs. 4 AktG und ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Art. 9 181
a) Die Vereinbarkeit der Regelung der Vertretungsbefugnis mit den Vorgaben des Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 181
aa) Die Auslegung des Wortlauts des Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 183
bb) Die Systematik des Art. 9 183
cc) Die teleologische Auslegung des Art. 9 184
b) Die Vereinbarkeit der Regelung der Vertretungsbefugnis mit den Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 185
aa) Die „Übertragung“ der Vertretungsmacht 186
bb) Die Übertragung der Vertretungsbefugnis „durch die Satzung“ 186
(1) Anwendbarkeit des Art. 9 Abs. 3 auf die Vorstandsermächtigung nach Boden 187
(2) Stellungnahme 188
(3) Anwendbarkeit des Art. 9 Abs. 3 auf die Vorstandsermächtigung nach Schwarz 189
(a) Die Anwendbarkeit des Art. 9 bei der Beschränkung der Vertretungsbefugnis 190
(b) Die Anwendbarkeit des Art. 9 bei der Erweiterung der Vertretungsbefugnis 191
(4) Stellungnahme 191
(a) Die Systematik des Art. 9 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 3 191
(b) Beschränkungen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 193
(c) Zwischenergebnis 194
c) Ergebnis 194
2. Die Regelung des Umfangs der Vertretungsmacht gemäß § 78 Abs. 4 AktG und ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Art. 9 195
a) Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Umfangs der Vertretungsmacht 195
aa) Mitgliedschaftlicher Gestaltungsspielraum nach Ansicht von Schwarz 196
bb) Stellungnahme 197
b) Der Grundsatz der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht gemäß Art. 9 Abs. 1 und 2 198
aa) Der Umfang der Vertretungsmacht gemäß Art. 9 Abs. 1 und 2 198
bb) Ausnahme aufgrund der Verbindung der Regelung der personellen und sachlichen Vertretungsmacht 200
c) Ergebnis 201
V. Ausblick: Die Konsequenzen für die Anwendung des § 78 Abs. 4 AktG auf nationaler Ebene 201
1. Die fehlende Eintragung der Vorstandsermächtigung 202
a) Mögliche Konsequenzen aufgrund der Richtlinienwidrigkeit 202
b) Die richtlinienkonforme Auslegung des § 78 Abs. 4 AktG 202
c) Die richtlinienkonforme Auslegung des § 78 Abs. 4 AktG mittels richtlinienkonformer Analogiebildung 203
d) Ergebnis 204
2. Richtlinienkonforme Auslegung des § 78 Abs. 4 AktG im Hinblick auf die Regelung des Umfangs der Vertretungsmacht 205
a) Die richtlinienkonforme Auslegung des § 78 Abs. 4 AktG 205
aa) Die richtlinienkonforme Auslegung nach Ansicht von Schwarz 205
bb) Stellungnahme 206
b) Stellungnahme 207
3. Richtlinienkonforme Auslegung des § 78 Abs. 4 AktG im Hinblick auf die Übertragung der Vertretungsbefugnis durch ein gesetzlich ermächtigtes Organ 208
4. Ergebnis 209
E. Das Ergebnis der Untersuchung 210
I. Die statutarische Aufsichtsratsermächtigung gemäß § 78 Abs. 3 S. 2 AktG und ihre Vereinbarkeit mit der PublizitätsRiL 210
II. Die Vorstandsermächtigung gemäß § 78 Abs. 4 AktG und ihre Vereinbarkeit mit der PublizitätsRiL 210
Literaturverzeichnis 212
Arbeitsmaterialien zur PublizitätsRiL 212
Allgemeine Literatur 212
Kommentare 212
Lehrbücher 215
Zeitschriften 219
Stichwortverzeichnis 224