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Leonhardt, F. (2013). Die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53658-0
Leonhardt, Franziska. Die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss: Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53658-0
Leonhardt, F (2013): Die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss: Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53658-0

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Die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Leonhardt, Franziska

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 227

(2013)

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About The Author

Franziska Leonhardt, geboren 1983 in Berlin, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und absolvierte das Referendariat am OLG Braunschweig. Sie ist seit 2009 als Rechtsanwältin zugelassen und promovierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seit 2011 arbeitet sie für eine internationale Sozietät in Frankfurt im Bereich Private Equity.

Abstract

Franziska Leonhardt untersucht den Paragraphen § 522 der Zivilprozessordnung in seinen Voraussetzungen und seiner Anwendung, zeigt die bisherige Rechtsprechung hierzu auf und unterbreitet einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung.

Der § 522 ZPO, welcher die Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung durch Beschluss normiert, ist seit seiner Einführung im Jahre 2002 immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen, in deren Rahmen sowohl die Änderung als auch die Abschaffung des § 522 ZPO befürwortet wurden.

Erst nach Fertigstellung der vorliegenden Publikation hat der Bundestag am 21. Oktober 2011 das Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO beschlossen (BGBl. I S. 2082). Das Gesetz sieht nunmehr statt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 S. 1 a.F. gem. § 522 Abs. 3 a.F. das Rechtsmittel für den Berufungsführer vor, welches auch bei einer Entscheidung durch Urteil zulässig wäre und reflektiert damit bereits einige der von der Autorin diskutierten Änderungsvorschläge.

Table of Contents.

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Kapitel 1: Reichweite und Anwendungsbereich des § 522 17
A. Überblick über die Rechtsmittel der ZPO 17
I. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit von Rechtsmitteln 19
1. Justizgewährungsanspruch 19
2. Anspruch auf rechtliches Gehör 20
3. Herleitung aus § 321a ZPO 22
4. Herleitung aus anderen Artikeln des Grundgesetzes - Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 95 GG 22
5. Rechtsmittel als Kontrollinstrument 22
II. Zwischenergebnis 25
B. Das Rechtsmittel der Berufung im Zivilprozess 26
I. Notwendigkeit einer zweiten Instanz 26
1. Ausnahmen von dem Grundsatz der vollständigen Überprüfbarkeit von Entscheidungen durch eine zweite Instanz 26
a) Zulassungsvoraussetzungen gem. § 511 Abs. 2 26
b) Eingeschränkte zweite Tatsacheninstanz 27
2. Das erstinstanzliche Gericht als Instanz der materiellen Rechtsprechung 27
3. Verfahren ohne zweite Instanz – Ein Überblick 28
II. Verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine Berufungsinstanz 30
III. § 522 als Beschleunigung der Berufungsinstanz 31
C. Die Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 und Abs. 2 im Überblick 33
I. Die Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 33
1. Einlegen des Rechtsmittels 34
2. Statthaftigkeit der Berufung 35
3. Zulässigkeitsvoraussetzungen 35
a) Beschwer 35
b) Form und Frist 36
4. Entscheidung über die Zulässigkeit 36
5. Formelle Rechtskraft 38
II. Die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 38
1. Tatbestandsvoraussetzungen eines Zurückweisungsbeschlusses 39
a) Fehlende Aussicht auf Erfolg 39
b) Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache 43
c) Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung 46
aa) Fortbildung des Rechts 46
bb) Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung 47
2. Ermessensspielraum des Berufungsgerichts 48
3. Zwischenergebnis 51
D. Grundlage der Bestimmung der Erfolgsaussicht der Berufung 51
I. Rechtsebene 52
1. Umfang der Überprüfung 52
2. Zwischenergebnis 55
3. Auswirkungen auf die Erfolgsaussicht der Berufung 56
II. Tatsächliche Ebene 57
1. Prozessstoff der zweiten Instanz 57
2. Umfang des Prozessstoffes 58
a) "Festgestellte Tatsachen" im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 59
b) Berücksichtigung von "nicht festgestellten" Tatsachen 61
aa) Wortlaut der Norm 61
bb) Entwurfsbegründung des Gesetzes 61
cc) Systematische Stellung der Norm 62
dd) Auslegung des BGH 64
ee) Zwischenergebnis 65
3. Nachweisbarkeit der festgestellten Tatsachen und deren Bindungswirkung 65
a) Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils als Ausgangspunkt für den Nachweis der Tatsachenfeststellung 65
b) Positive Beweiskraft des Tatbestandes 66
c) Negative Beweiskraft des Tatbestandes 67
d) Einschränkung der negativen Beweiskraft durch den BGH 70
e) Zwischenergebnis 71
4. Durchbrechung der Bindung bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung 72
a) Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel im Sinne des § 529 72
b) Gruppierung der Zweifel 74
aa) Verfahrensfehlerhafte oder fehlende Feststellung 74
bb) Beweisaufnahme 74
(1) Unvollständige oder fehlerhafte Beweisaufnahme 75
(2) Möglichkeit von Divergenzen hinsichtlich der Beweiswürdigung 78
(3) Nicht ausgeschöpfte Beweismittel 78
(4) Zwischenergebnis 78
cc) Sonderfall der Präklusion in erster Instanz 79
(1) Auswirkungen erstinstanzlich zu Recht präkludierten Vortrags in der Berufungsinstanz 80
(2) Auswirkungen erstinstanzlich zu Unrecht präkludierten Vortrags in der Berufungsinstanz 81
(3) Berücksichtigung erstinstanzlich zu Recht präkludierten Vorbringens 82
dd) Zweifel durch neuen Vortrag in der Berufungsinstanz 82
(1) Grundsätzliche Präklusion neuen Vorbringens 83
(2) Auswirkungen des neuen Vorbringens auf die Beschlusszurückweisung gem. § 522 Abs. 2 84
(a) Neues unstreitiges Vorbringen 85
(b) Neues streitiges Vorbringen 86
(c) Neues präkludiertes Vorbringen 87
ee) Rügeerfordernis bei unverzichtbaren Verfahrensvorschriften 87
ff) Rügeerfordernis bei verzichtbaren Verfahrensvorschriften 90
gg) Problem der zu Unrecht angenommenen Zweifel sowie der zu Unrecht nicht angenommenen Zweifel 90
c) Zwischenergebnis zur Durchbrechung der Bindungswirkung 91
E. Ergebnis des ersten Kapitels 92
Kapitel 2: Rechtsbehelfe, insbesondere Rechtsmittel 93
A. Rechtsmittel gegen den Beschluss gem. § 522 Abs. 1 93
I. Rechtsbeschwerde gem. § 574 ZPO 93
1. Bindungswirkung des Beschlusses gem. §§ 318, 319 analog 94
2. Fristlose Gegenvorstellung als Alternative zur fristgebundenen Rechtsbeschwerde 96
3. Formalitäten der Rechtsbeschwerde 97
II. Nichtzulassungsbeschwerde 97
III. Rechtsbehelf des § 321a 98
IV. Rechtsprechung des BGH 98
B. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss gem. § 522 Abs. 2 99
I. Rechtsbeschwerde 99
1. Entscheidungen des BGH 99
2. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 100
II. Revision und Nichtzulassungsbeschwerde 101
1. Die Nichtzulassungsbeschwerde bei Urteilen 102
2. Meistbegünstigungsgrundsatz 102
3. Rechtsprechung des BGH 102
4. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 103
III. Rechtsbehelf des § 321a 105
1. Anwendungsfälle der Gehörsrüge 106
2. Folge des § 321a 108
3. Kritik an § 321a 109
IV. Außerordentlicher Rechtsbehelf 110
V. Dienstaufsichtsbeschwerde 110
VI. Rechtsmittel gegen den Hinweisbeschluss 111
VII. Rechtsmittel auf europarechtlicher Ebene 111
C. Ergebnis des zweiten Kapitels 111
Kapitel 3: Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 112
A. Verfassungskonformität des § 522 112
B. Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG 113
I. Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 103 Abs. 1 GG 113
II. Zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerden, Art. 103 Abs. 1 GG 116
C. Gebot des effektiven Rechtsschutzes 119
I. Nichtannahmebeschlüsse 120
II. Zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerden 125
D. Ergebnis des dritten Kapitels 132
Kapitel 4: Lösungsansatz 134
A. Bindungswirkung von verfassungsgerichtlichen Entscheidungen 135
B. Änderung der Vorschrift durch den Gesetzgeber 137
I. Gesetzentwurf v. 17.12.2008 138
1. Änderungsvorschläge des Gesetzentwurfs 138
2. Kritik an dem Gesetzentwurf 139
a) Fehlen einer mündlicher Verhandlung 141
b) "Verdopplungseffekt" statt Entlastung des Rechtsmittelführers 141
c) Angleichung des § 522 Abs. 2 an Abs. 1 142
d) Zwischenergebnis 143
II. Referentenentwurf v. 18.11.2010 143
1. Änderungsvorschläge des Referentenentwurfs 143
2. Der Referentenentwurf im Detail 145
a) Einfügen einer Nr. 4 in § 522 Abs. 2 S. 1 145
aa) Begründung 146
bb) Stellungnahme BRAK 146
cc) Stellungnahme DAV 146
dd) Stellungnahme Deutscher Richterbund 148
ee) Eigene Stellungnahme 148
b) Geänderte Formulierung des Rechtsfolgenausspruchs in Abs. 2 S. 1 151
aa) Begründung 151
bb) Stellungnahme BRAK 151
cc) Stellungnahme DAV 151
dd) Eigene Stellungnahme 152
c) § 522 Abs. 2 S. 4 n.F. 153
aa) Begründung 153
bb) Stellungnahme BRAK 154
d) Streichung des § 522 Abs. 3 a.F. und Einfügung eines neuen Abs. 3 155
aa) Begründung 155
bb) Stellungnahme BRAK 155
cc) Stellungnahme DAV und Deutscher Richterbund 155
dd) Eigene Stellungnahme 156
(1) Nichtzulassungsbeschwerde als geeigneter Rechtsbehelf 157
(2) Nichtzulassungsbeschwerde vs. Rechtsbeschwerde 157
e) Änderung weiterer ZPO-Vorschriften 158
aa) Änderung des § 26 Nr. 8 EGZPO 159
bb) Einfügen eines neuen § 38a EGZPO 159
f) Zusätzliche Änderungsvorschläge 159
aa) Änderungsvorschläge des Deutschen Richterbundes 159
(1) Fristgemäßer Widerspruch gegen den Zurückweisungsbeschluss 159
(2) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Beschlusses 160
bb) Eigene Änderungsvorschläge 161
(1) Kumulative Vorlage aller Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 161
(2) Merkmal der mangelnden Erfolgsaussicht 161
III. Empfehlung an den Gesetzgeber 162
Literaturverzeichnis 163