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Hochschulrundfunk

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Zimmermann, R. (2013). Hochschulrundfunk. Funktionale Selbstverwaltung und das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54035-8
Zimmermann, Ralph. Hochschulrundfunk: Funktionale Selbstverwaltung und das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54035-8
Zimmermann, R (2013): Hochschulrundfunk: Funktionale Selbstverwaltung und das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54035-8

Format

Hochschulrundfunk

Funktionale Selbstverwaltung und das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks

Zimmermann, Ralph

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1242

(2013)

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About The Author

Ralph Zimmermann studierte Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Nach seiner Ersten Juristischen Prüfung 2009 nahm er dort eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht (Professor Dr. Rozek) und zugleich ein Promotionsstudium auf, das er 2012 mit einer Arbeit zu »Hochschulrundfunk – Funktionale Selbstverwaltung und das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks«abschloss. Im November 2013 legte Dr. Ralph Zimmermann erfolgreich die Zweite Juristische Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt bei dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa ab. Seit Januar 2014 ist er am oben genannten Lehrstuhl als Akademischer Assistent beschäftigt.

Abstract

Ralph Zimmermann untersucht die verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Zulässigkeit von Hochschulrundfunk, d.h. von Rundfunk, der von oder an staatlichen Hochschulen veranstaltet wird. Dazu stellt er zuerst das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks an der Schnittstelle zwischen Rundfunkfreiheit und Demokratieprinzip dar, bevor er die Grenzen des Gebots für Formen funktionaler, besonders grundrechtlich-autonomer Selbstverwaltung zieht. Das ergibt den Maßstab, an dem die Rundfunkangebote der Organisationsstufen der Hochschulen, die mit ihrer jeweiligen Stellung in der funktionalen Selbstverwaltung dargestellt werden, zu messen sind. Dabei erweist sich Hochschulrundfunk in der überwiegenden Zahl der Fälle als verfassungsrechtlich zulässig. Die Angebote werden zudem unionsrechtlich insbesondere am Beihilferecht und völkerrechtlich neben dem Menschenrechtsregime am Recht der WTO überprüft. Diese Prüfung ergibt weitere Grenzen für, aber keine generelle Unzulässigkeit von Hochschulrundfunk.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung und Gang der Untersuchung 13
B. Das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks als Maßstab des Bundesverfassungsgerichts 19
I. Überblick über die historische Entwicklung des Rundfunks und des Rundfunkrechts bis zum Grundgesetz 21
1. Die Entwicklung der Kommunikationseinrichtungen und des Rundfunks bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 21
2. Der (Wieder-)Aufbau der Rundfunkstrukturen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und die Entwicklung des Rundfunkverfassungsrechts 27
II. Die deutsche Rundfunkordnung nach Inkrafttreten des Grundgesetzes 29
1. Die deutsche Rundfunkordnung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – insbesondere das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks 31
a) Die erste Rundfunkentscheidung BVerfGE 12, 205 ff. – Deutschland-Fernsehen-GmbH/Fernsehurteil 31
b) Die zweite Rundfunkentscheidung BVerfGE 31, 314 ff. – Umsatzsteuer 37
c) Die Lebach-Entscheidung BVerfGE 35, 202 ff. 40
d) Die dritte Rundfunkentscheidung BVerfGE 57, 295 ff. – FRAG 40
e) Der Beschluss BVerfGE 59, 231 ff. – Freie Mitarbeiter 43
f) Die vierte Rundfunkentscheidung BVerfGE 73, 118 ff. – Niedersachsen 44
g) Die fünfte Rundfunkentscheidung BVerfGE 74, 297 ff. – Baden-Württemberg 49
h) Die sechste Rundfunkentscheidung BVerfGE 83, 238 ff. – WDR-Gesetz 51
i) Die siebte Rundfunkentscheidung BVerfGE 87, 181 ff. – Hessen 3 54
j) Die achte Rundfunkentscheidung BVerfGE 90, 60 ff. – Rundfunkgebühren I 56
k) Die neunte (BVerfGE 92, 203 ff. – EG-Fernsehrichtlinie) und zehnte (BVerfGE 97, 228 ff. – Kurzberichterstattung) Rundfunkentscheidung 59
l) Die elfte Rundfunkentscheidung BVerfGE 97, 298 ff. – Extra Radio 60
m) Die zwölfte Rundfunkentscheidung BVerfGE 119, 181 ff. – Rundfunkgebühren IIr 61
n) Die dreizehnte Rundfunkentscheidung BVerfGE 121, 30 ff. – Beteiligung politischer Parteien am Rundfunk 62
2. Zusammenfassung: Die verfassungsrechtlich gebotene Struktur der dualen Rundfunkordnung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 64
3. Das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks in der Literatur 70
a) Vorrangige Garantiedimension der Rundfunkfreiheit 70
b) Die Grundlagen des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks 72
aa) Meinungsbildung, Demokratieprinzip und Volkssouveränität 74
bb) Pluralitätsgebot und Minderheitenschutz 81
cc) Gewaltenteilung und -trennung 83
c) Strikte Geltung des Gebots der Staatsfreiheit im Rundfunk – der Rundfunk als „Sonderfall“ und die Gefahr der Meinungsmanipulation 84
d) Reichweite des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks 87
aa) Staatlich beherrschte bzw. beeinflusste Programmentscheidungen 88
bb) Staatsfreiheit als striktes Einmischungsverbot 90
cc) Grenzen des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks aus der Verfassung 93
(1) Befugnis zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit 93
(2) Ausnahmen für „meinungsneutrale“ Rundfunkinhalte 97
(3) Gebot der Staatsfreiheit und praktische Konkordanz 98
dd) Kriterien zur Ermittlung unzulässigen staatlichen Einflusses 98
ee) Adressaten des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks 100
III. Eigene Stellungnahme 104
1. Die Stellung der Medien, besonders des Rundfunks, im demokratischen Rechtsstaat 105
2. Bedeutung der Rundfunkfreiheit in der Kommunikationsordnung grundgesetzlicher Prägung 112
3. Allgemeine Grenzen des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks? 118
a) Staatliche Öffentlichkeitsarbeit 119
b) Rundfunkprogramme in Bereichen unter staatlicher Aufsicht 122
c) Funktionale Selbstverwaltung und das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks 123
4. Reichweite des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks und Abgrenzungskriterien 129
5. Adressaten des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks 132
C. Anwendung des Maßstabs auf den Hochschulrundfunk 134
I. Erscheinungsformen von Hochschulrundfunk 135
1. Abriss der Geschichte des Hochschulrundfunks 135
2. Heutige Erscheinungsformen von Hochschulrundfunk 137
a) Einteilung nach der Programmart 138
b) Einteilung nach Veranstalter 138
aa) Hochschulen als Veranstalter 139
bb) Untergliederungen der Hochschulen als Veranstalter 139
cc) Kooperationsformen als Veranstalter 140
dd) Einzelne Mitglieder der Hochschule als Veranstalter 141
c) Einteilung nach dem technischen Verbreitungsweg 141
d) Einteilung nach Lizenzinhaberschaft 142
e) Einteilung nach der Programmkategorie bzw. nach der Zielsetzung des Angebots 142
3. Ergebnis: Spannbreite der Hochschulrundfunkangebote 144
II. Rechtliche Grundlagen des Hochschulrundfunks 144
1. Regelungen des Rundfunkrechts zum Hochschulrundfunk 144
a) Rundfunkstaatsvertrag 145
b) Landesrundfunkrecht im Übrigen 147
aa) Uneingeschränkte Zulassungsfähigkeit von Hochschulen als Veranstalter 148
(1) Freie und Hansestadt Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz 148
(2) Nordrhein-Westfalen 150
bb) Beschränkte Zulassungsfähigkeit von Hochschulen als Veranstalter 151
(1) Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Freistaat Sachsen 151
(2) Hessen und Freistaat Thüringen 152
cc) Keine Zulassungsfähigkeit von Hochschulen 153
(1) Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt 153
(2) Niedersachsen 155
dd) Besonderheiten des Bayerischen Mediengesetzes 156
c) Zusammenfassung der rundfunkrechtlichen Maßstäbe 158
2. Die rechtliche Stellung der Hochschule zum und im Staat 158
a) Verfassungsrecht 158
aa) Die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes 159
(1) (Geistes-)geschichtlicher Hintergrund und Schutzgrund des Freiheitsrechts 160
(2) Gewährleistungsdimensionen der Wissenschaftsfreiheit 164
(a) Individualschützendes Abwehrrecht 165
(aa) Sachlicher Schutzbereich 165
(bb) Personeller Schutzbereich 172
(b) Staatsfreiheit des Hochschulrundfunks kraft abwehrrechtlicher Dimension der Wissenschaftsfreiheit? 180
(c) Objektiv-rechtliche Grundentscheidung der Wissenschaftsfreiheit 183
(aa) Ausstattungsgarantie des Wissenschaftsbetriebs 184
(bb) Grundrechtseffektuierung durch wissenschaftsadäquate Organisation, Personal- sowie Finanzausstattung und Verfahrensgestaltung des Wissenschaftsbetriebs 186
(3) Konsequenzen für die rechtlichen Beziehungen des Staates zu den Hochschulen 187
(4) Organisation der inneren Struktur der Hochschulen 192
(a) Die „wissenschaftliche Grundeinheit“: Rechtsstellung und Aufgaben des Hochschullehrers 192
(aa) Rechtsstellung des Hochschullehrers 193
(bb) Aufgaben des Hochschullehrers 196
(b) Die Aggregationsstufen: Die Fakultät als „organisatorische Grundeinheit“ und die zentrale Organisation der Hochschule 198
(aa) Aufgabenverteilung innerhalb der Hochschule 198
(bb) Organisations- und Verfahrensstrukturen 201
(cc) Zusammenfassung 208
(5) Grundrechtseffektuierung durch wissenschaftsadäquate Finanzausstattung der Hochschule 209
(a) Pflicht zur Mindestausstattung 210
(b) Annäherung an eine Quantifizierung der Mindestausstattung 211
(c) Finanzausstattung jenseits der Mindestausstattung 215
(d) Sonstige Finanzquellen, insbesondere Eigen- und Drittmittel 217
(e) Organisatorische und verfahrensrechtliche Absicherung der Finanzausstattung 218
bb) Landesverfassungsrechtliche Garantien wissenschaftlicher Selbstverwaltung 221
cc) Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Maßgaben 223
b) Länderübergreifende Hochschulstrukturmerkmale 226
aa) Zur Rechtsform der Hochschulen 228
(1) Dichotomie von Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatlicher Einrichtung 228
(2) Zu Möglichkeit und Grenzen anderer Rechtsformen der Hochschule 234
(a) Hochschulen als „Nur-Körperschaften“ 235
(b) Hochschulen getragen von Stiftungen öffentlichen Rechts 236
(c) Sonstige Rechtsformen 240
bb) Die Aufgaben der Hochschulen und die jeweiligen staatlichen Einflussmöglichkeiten 241
(1) Der Regelfall: Aufgabendualismus der Hochschulen 241
(a) Wissenschaftsnahe Aufgabenbereiche 243
(b) Mittelbar wissenschaftsrelevante Aufgabenbereiche – Kooperationsbereich 245
(c) Staatliche, übertragene Aufgabenbereiche 247
(2) Hochschulen als „Nur-Körperschaften“ 248
(3) Hochschulen in der Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts 249
cc) Die Binnenstruktur deutscher staatlicher Hochschulen 250
(1) Die „wissenschaftliche Grundeinheit“: Professuren und Institute 250
(2) Die „organisatorische Grundeinheit“: die Fakultät 251
(3) Die Zentralebene 253
(a) Senat 254
(b) Zentrale Leitung 255
(c) Insbesondere: Der Kanzler 258
(d) Hochschulrat 261
(4) Die Rechtsstellung der Studenten 263
dd) Die Finanzierung staatlicher Hochschulen in Deutschland 264
c) Sonderfall: Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung 268
III. Zusammenführung: Zur Staatsfreiheit des Hochschulrundfunks 271
1. Hochschulrundfunk in der redaktionellen Verantwortung von Studenten 273
a) Normalfall: Studenten an allgemeinen (Fach-)Hochschulen 273
b) Sonderfall: Studenten an internen Verwaltungsfachhochschulen 275
2. Hochschulrundfunk in der Verantwortung von Hochschullehrern 276
a) Normalfall: Hochschullehrer an allgemeinen (Fach-)Hochschulen 276
aa) Die Rechtsstellung der Hochschullehrer 276
bb) Finanzentscheidungen als staatliches „Einfallstor“? 279
cc) Staatseinfluss als Ausdruck der Schranken der Wissenschaftsfreiheit 282
dd) Lernrundfunk als prüfungsbezogene Studien- bzw. als Prüfungsleistung 284
ee) Fazit: Zum Standort des Hochschulrundfunks in der dualen Rundfunkordnung 287
b) Sonderfall: Hochschullehrer an internen Verwaltungsfachhochschulen 289
3. Hochschulrundfunk in der Verantwortung von wissenschaftlichen Instituten oder Fakultäten 290
4. Hochschulrundfunk in der Verantwortung der Zentralebene der Hochschule 295
a) Hochschulrundfunk als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschule 296
aa) Beteiligung des Senats 296
bb) Beteiligung des Rektors bzw. des Rektorats 297
cc) Insbesondere zur Beteiligung des Kanzlers 298
dd) Beteiligung des Hochschulrats 300
ee) Zwischenergebnis 301
b) Rundfunkangebote als zentrale Betriebseinheit der Hochschule 302
c) Besonderheiten bei Hochschulen in anderen Rechtsformen oder beim Abschluss von Zielvereinbarungen zur Finanzausstattung der Hochschule? 303
5. Kooperationen mit anderen Rundfunkveranstaltern 306
D. Grenzen des Hochschulrundfunks aus dem Unions- und Völkerrecht? 308
I. Unionsrecht 308
1. Hochschul- und rundfunkspezifische Kompetenzen der Europäischen Union 308
2. (Unspezifische) Kompetenzen der Europäischen Union mit Auswirkungen auf den Hochschul- und Rundfunkbereich 311
3. Unionsrechtliches Fazit 317
II. Völkerrecht 318
1. Europäische Menschenrechtskonvention 318
2. Internationale Menschenrechtspakte 321
3. Welthandelsrecht 323
E. Zusammenfassung der Arbeit und Ausblick 327
Literaturverzeichnis 332
Sachwortverzeichnis 359