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Geisler, N. (2013). Korruptionsstrafrecht und Beteiligungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54106-5
Geisler, Nicole. Korruptionsstrafrecht und Beteiligungslehre. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54106-5
Geisler, N (2013): Korruptionsstrafrecht und Beteiligungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54106-5

Format

Korruptionsstrafrecht und Beteiligungslehre

Geisler, Nicole

Schriften zum Strafrecht, Vol. 246

(2013)

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About The Author

Nicole Geisler, geboren 1985, absolvierte 2009 das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Kriminalwissenschaften und Spezialisierung Strafrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit der ersten juristischen Prüfung. Anschließend war sie bis 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Alwart tätig und promovierte zum Thema »Korruptionsstrafrecht und Beteiligungslehre«. Seit 2012 ist sie Rechtsreferendarin beim Oberlandesgericht Dresden.

Abstract

Nicole Geisler führt zwei zumeist separat betrachtete Themen zusammen: das traditionelle Thema Beteiligungslehre und das Modethema Korruption. Auf Grundlage des ökonomischen Prinzipal-Agenten-Klienten-Ansatzes entwickelt sie ein Korruptionsmodell, das korruptive Handlungs- und Beziehungsstrukturen offenlegt. Diese und weitere spezielle Deliktsstrukturen stellen für die Beteiligungslehre eine dogmatische Herausforderung dar. Da Korruptionsdelikte auf Seiten des Nehmers als echte Sonderdelikte und auf Seiten des Gebers als Allgemeindelikte ausgestaltet sind, ist eine allgemeingültige Lösung zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme notwendig. Eine solche gelingt durch eine ganzheitliche Betrachtung objektiver und subjektiver Momente. Darüber hinaus präsentiert die Autorin Lösungen zur Beseitigung gesetzlicher Inkonsistenzen im Bereich der Teilnahme, die durch ungleiche Strafmilderungen entstehen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abbildungsverzeichnis 16
Abkürzungsverzeichnis 17
Kapitel 1: Erste allgemeine Gedanken zum Phänomen Korruption – Problemstellung, Ziel und Gang der Untersuchung 21
A. Korruption als Schlüsselbegriff gegenwärtiger rechtspolitischer Auseinandersetzung 22
B. Ziel und Gang der Untersuchung 34
Kapitel 2: Präzisierung des Phänomens Korruption – Entwicklung eines Korruptionsmodells 37
A. Begriff der Korruption 37
I. Begriffsbestimmungen unterschiedlicher disziplinärer Ansätze 39
1. Etymologischer Ansatz 39
2. Ethischer Ansatz 40
3. Soziologischer Ansatz 42
4. Politikwissenschaftlicher Ansatz 43
5. Kriminologischer Ansatz 45
6. Ökonomischer Ansatz 46
II. Gemeinsamkeiten der disziplinären Ansätze und Bildung eines allgemeinen Korruptionsbegriffes 50
1. Tausch von Leistung und Gegenleistung 51
2. Machtposition des Korrumpierten 52
3. Missbrauch der Machtposition als Gegenleistung 52
4. Vorteil des Korrumpierenden als Leistung 54
5. Schadenspotenzial des Tausches 55
6. Geheimhaltung des Tausches 56
7. Ergebnis 57
III. Erweiterung des Korruptionsbegriffes um Sondersituationen 58
1. Autokorruption 58
2. Einseitiger Korruptionsversuch 59
B. Handlungstheoretische Strukturanalyse und Entwicklung eines Korruptionsmodells 61
C. Formen der Korruption und spezifische Beziehungsstrukturen 66
I. Situative Korruption 67
II. Strukturelle Korruption 68
rIII. Systematische Korruption 69
D. Zusammenfassung zum Begriff Korruption 70
Kapitel 3: Anwendung des Korruptionsmodells zur Identifikation bestimmter Straftatbestände als Korruptionsdelikte 71
A. Prüfung bestimmter Straftatbestände auf korruptive Strukturen 71
I. Straftaten im Amt, §§ 331– 334 StGB 72
1. Täterstrukturen 72
2. "rUnrechtsvereinbarung" als Ausdruck korruptiver Handlungselemente 74
a) Konkretisierung und Differenzierung der Unrechtsvereinbarung 77
b) Strafbarkeitsgrenzen 80
II. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr als Straftaten gegen den Wettbewerb, § 299 Abs. 1 und 2 StGB 82
1. Täterstrukturen 83
2. "rUnrechtsvereinbarung" als Ausdruck korruptiver Handlungselemente 86
a) Übertragung des Prinzipal-Agenten-Klienten-Ansatzes auf § 299 StGB 90
aa) Der Betriebsinhaber als Prinzipal: Gründe für die Straflosigkeit des Betriebsinhabers 90
bb) Missbrauch einer Machtposition als tatbestandliche Voraussetzung 92
b) Weitere Auslegungsvorschläge 96
aa) "Eigennützigkeit" als Abgrenzungskriterium 97
bb) Zustimmung des Betriebsinhabers 98
c) Entwurf eines zweiten Korruptionsbekämpfungsgesetzes 102
III. Submissionsabsprachen als Straftat gegen denWettbewerb, § 298 StGB 105
1. Täterstrukturen 108
2. "rVertikale Absprachen" als korruptives Handlungselement? 109
IV. Untreue als Straftat gegen das Vermögen, § 266 StGB 113
1. Täterstrukturen und korruptives Handlungselement 114
2. Fallgruppen der Untreue im Korruptionskontext 120
a) "Kick-backs" 121
b) "Schwarze Kassen" 122
c) Zusammenfassung 126
V. Einordnung bestimmter Straftatbestände als Korruptionsdelikte 126
B. Klassifizierung bestimmter Straftatbestände als Korruptionsdelikte 127
I. Korruptionsdelikte im engeren und weiteren Sinne 127
II. Korruptionsdelikte im öffentlichen und privaten Bereich 130
III. Korruptionsdelikte im Sinne des Vorteilsnehmers und des Vorteilsgebers 132
Kapitel 4: Kritische Analyse von Handlungsstrukturen innerhalb klassischer Korruptionstatbestände 134
A. Beteiligungssysteme und die Problematik der Verwendung des Tatherrschaftsgedankens 136
I. Differenzierendes Beteiligungssystem 136
II. Einheitstätersystem 139
III. Der Tatherrschaftsgedanke im differenzierenden Beteiligungssystem 142
B. Besonderheiten der Tathandlungen von klassischen Korruptionsdelikten und deren Auswirkungen auf Beteiligungsfragen 146
I. Korruptionsdelikte als Interaktionsdelikte: Analyse der einzelnen Handlungsstufen im Hinblick auf die Unrechtsvereinbarung 147
1. Verhandlungsstufe 148
2. Vereinbarungsstufe 152
3. Leistungsstufe 154
4. Schlussfolgerungen für die Strafbarkeit des Vorteilsnehmers und des Vorteilsgebers 156
II. Vertäterschaftlichung von Teilnahmehandlungen? 157
1. Begrifflichkeit, Gründe und Konsequenzen der Vertäterschaftlichung von eigentlichen Teilnahmehandlungen 158
2. Anwendung auf klassische Korruptionsdelikte? – Kritische Würdigung der These "rVertäterschaftlichung von Teilnahmehandlungen" 159
a) Sachgerechtigkeit im Hinblick auf korruptive Handlungsstrukturen 160
b) Unterscheidung zwischen Teilnahmehandlungen und Täterhandlungen 161
c) Gleichstellung des Extraneus und des Intraneus nach dem Willen des Gesetzgebers 162
d) Selbstständigkeit der Strafbarkeit und Struktur der Tatbestände 165
e) Vergleich der Tathandlungen des Extraneus mit formellen Teilnahmehandlungen gemäß §§ 26, 27 StGB und mit Tathandlungen des Intraneus 166
f) Strafgrund der Teilnahme 167
aa) Reine Verursachungstheorie 168
bb) Schuldteilnahmetheorie 168
cc) Akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie 169
dd) Theorie des akzessorischen Rechtsgutsangriffs 170
ee) Theorie der Solidarisierung mit fremdem Unrecht 171
ff) Schlussfolgerung 172
g) Systematischer Vergleich der Korruptionsdelikte mit anderen Straftatbeständen 172
3. Zusammenfassung zur These der Vertäterschaftlichung 174
III. Vollendung und Versuch korruptiver Handlungen 175
1. Überlegungen de lege lata 176
a) Vollendung und Versuch der Deliktsverwirklichung im gesetzestechnischen Sinne (§§ 22, 23 StGB) 176
b) Korruption in Vollendung und einseitiger Korruptionsversuch im gesetzesuntechnischen Sinne 177
2. Überlegungen de lege ferenda 180
a) Echte und unechte Unternehmensdelikte 180
b) Echte Versuchsdelikte 185
Kapitel 5: Differenzierende Bewertung der strafrechtlichen Verantwortung der am Korruptionsgeschehen Beteiligten – täterschaftsbegründende Kriterien und täterschaftliche Zurechnung 187
A. Begründung der Täterschaft des Intraneus und des Extraneus 188
I. Täterschaftsbegründendes Kriterium 190
1. Pflichtdeliktslehre nach Roxin 190
2. Tatherrschaftslehren 198
a) "Gestaltungsherrschaft" bei Bottke 201
b) "Herrschaft über den Grund des Erfolges" bei Schünemann 203
3. Dualistische Ansätze 206
4. Normativer Kombinationsansatz der Rechtsprechung 209
5. Ganzheitstheorie Schmidhäusers als offene Täterlehre für verschiedene Handlungsstrukturen 211
II. Ergebnis – ganzheitliche Betrachtung 217
B. Formen der Täterschaft des Intraneus und des Extraneus 218
I. Unmittelbare Alleintäterschaft 218
1. Anwendung der unmittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB) oder der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) bei Einschaltung von Mittelspersonen? 218
a) Problematik und Bestandsaufnahme 220
b) Kritische Würdigung des Befundes 222
aa) Prinzip der Eigenverantwortung 223
bb) Erfolgszurechnung 224
cc) Die Fallgruppe des qualifikationslos dolosen Werkzeuges 225
2. Unmittelbare Täterschaft durch Einsatz eines Boten 227
a) Voraussetzungen der Boteneigenschaft 229
b) Fallgruppen der Botenschaft auf Vorteilsnehmer und Vorteilsgeberseite 229
aa) Vorteilsnehmer 230
bb) Vorteilsgeber 230
c) Dogmatische Einordnung dieses Ergebnisses in die allgemeine Täterlehre 230
d) Behandlung der Fallgruppen außerhalb der Botenschaft 233
e) Ergebnis zur unmittelbaren Täterschaft durch Einsatz eines Boten 234
II. Mittelbare Täterschaft 235
III. Mittäterschaft 236
1. Mittäterschaft zwischen mehreren Intranei 238
a) Korruption im öffentlichen Bereich, §§ 331, 332 StGB 238
b) Korruption im privaten Bereich, § 299 Abs. 1 StGB 241
2. Mittäterschaft zwischen mehreren Extranei 241
IV. Spezialkonstellation der Täterschaft wegen Konnivenz, § 357 StGB 242
Kapitel 6: Spezielle Fragestellungen zur Strafbarkeit wegen Teilnahme im Kontext klassischer Korruptionsdelikte 245
A. Wechselseitige Teilnahme von Intraneus und Extraneus an der Spiegeltat? 246
I. Analyse und kritische Würdigung der These vom Ausschluss der wechselseitigen Teilnahme an der Spiegeltat 247
1. Handlungstheoretische Strukturanalyse und Lagertheorie 248
2. Wille des Gesetzgebers 251
3. Sinn und Zweck der Unterscheidung zwischen Intraneus und Extraneusdelikten 251
a) Funktion der Rollen „Nehmer“ und „Geber“ 251
b) Funktion gesetzlicher Privilegierungen unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesentwicklungen zu §§ 331 ff. StGB 254
aa) Privilegierungen des Extraneus 254
bb) Privilegierungen des Intraneus 255
4. Anwendbarkeit der Konstruktion „notwendige Teilnahme″ 257
5. Systematischer Vergleich mit anderen Delikten, insbesondere Hehlerei, Geldwäsche und Kinderhandel 259
a) Anschlusstaten Begünstigung, Geldwäsche, Hehlerei 259
b) Spiegeltatdelikte Kinderhandel und Verwandtenbeischlaf 261
II. Ergebnis: keine automatische wechselseitige Teilnahme 262
B. Teilnahme außenstehender Dritter 263
I. Fallgruppen und Rechtsfolgen, insbesondere nach § 28 Abs. 1 StGB – Inkonsistenz des Gesetzes 266
1. Einseitige Teilnahme 266
a) Teilnahme an den Taten des Intraneus (§§ 331 Abs. 1, 332 Abs. 1 Satz 1, 299 Abs. 1 StGB) 266
b) Teilnahme an den Taten des Extraneus (§§ 333 Abs. 1, 334 Abs. 1 Satz 1, 299 Abs. 2 StGB) 268
2. Beidseitige Teilnahme 269
a) Vorrangige Teilnahme 270
b) Gleichrangige Teilnahme 272
II. Lösungsvorschläge zur Beseitigung der Inkonsistenz des Gesetzes durch Anwendung bzw. Nichtanwendung des § 28 Abs. 1 StGB 274
1. Generelle Bestrafung gemäß §§ 333, 334, 299 Abs. 2 StGB bzw. Heranziehung dieser Strafrahmen 274
2. Generelle Nichtanwendung des § 28 Abs. 1 StGB auf Teilnahme an Nehmertaten 276
3. Nichtanwendung des § 28 Abs. 1 StGB auf Teilnahme an den Nehmertaten über den Weg der mittelbaren Teilnahme 279
4. Gesetzesänderung der §§ 331, 332, 299 Abs. 1 StGB: "§ 28 Abs. 1 StGB findet auf Teilnehmer keine Anwendung" 280
5. Anwendung der Strafmilderung gemäß § 28 Abs. 1 StGB auf Teilnahme an den Gebertaten über denWeg der mittelbaren Teilnahme 280
6. Analoge Anwendung der Strafmilderung gemäß § 28 Abs. 1 StGB auf Teilnahme an den Gebertaten 281
7. Gesetzesänderung der §§ 333, 334, 299 Abs. 2 StGB: "§ 28 Abs. 1 StGB findet auf Teilnehmer entsprechende Anwendung" 285
8. Ergebnis und Resultat der (analogen) Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB 285
a) Einseitige Teilnahme 286
b) Beidseitige Teilnahme 287
III. Lösungsvorschläge zur Beseitigung von Inkonsistenzen auf der Teilnahmeebene durch tatbestandliche Privilegierungsstrukturen auf der Täterebene 288
C. Teilnahme des Betriebsinhabers an § 299 Abs. 1 StGB? – Überlegungen de lege lata und de lege ferenda 291
Kapitel 7: Zusammenfassung und Schlussbemerkung 294
Anhang: Neue und alte Gesetzestexte der §§ 331 ff. StGB 307
Literaturverzeichnis 313
Sachwortverzeichnis 340