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Kontextsensitive Internetwerbung aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht

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Höhne, M. (2013). Kontextsensitive Internetwerbung aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht. Zur Haftung von Werbenden und Dienstebetreibern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54122-5
Höhne, Max. Kontextsensitive Internetwerbung aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht: Zur Haftung von Werbenden und Dienstebetreibern. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54122-5
Höhne, M (2013): Kontextsensitive Internetwerbung aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht: Zur Haftung von Werbenden und Dienstebetreibern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54122-5

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Kontextsensitive Internetwerbung aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht

Zur Haftung von Werbenden und Dienstebetreibern

Höhne, Max

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 247

(2013)

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About The Author

Max Höhne wurde in Wolfenbüttel geboren und studierte von 2004 bis 2009 an den Universitäten Tübingen und Göttingen. Das Referendariat absolvierte er ab 2011 in Niedersachsen sowie in Hamburg und schloss es im März 2013 ab. Die Promotion durch die Universität Göttingen erfolgte im gleichen Zeitraum.

Abstract

Die Arbeit befasst sich mit kontextsensitiven Werbeformen und beleuchtet dabei die Haftung des Werbenden und des Dienstebetreibers. Die Rechtsprechung des EuGH zum Keyword-Advertising wird dargestellt und weiterentwickelt. Bezüglich des Werbenden werden die gerichtlichen Vorgaben konkretisiert und um Sonderkonstellationen erweitert. Bezüglich des Suchmaschinenbetreibers wird eingehend untersucht, ob dieser entgegen der Ansicht des EuGH unmittelbar täterschaftlich, als Störer oder als Täter wegen Verkehrspflichtverletzung haftet. Eine eventuelle Privilegierung gem. ECRL wird ausführlich thematisiert. Es zeigt sich, dass eine Haftung nicht vorschnell abgelehnt werden darf. Zum Keyword-Advertising gefundene Ergebnisse werden auf andere Formen kontextsensitiver Werbung übertragen, wobei sich teils überraschend abweichende Ergebnisse zeigen. Die Arbeit enthält eine eigens durchgeführte Studie über den Suchmaschinennutzer und sein Verständnis von den Wirkungsweisen kontextsensitiver Werbung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Erstes Kapitel: Einleitung 25
A. Ziel der Arbeit 25
B. Gegenstand der rechtlichen Untersuchung 25
I. Zu Grunde gelegter Stand von Rechtsprechung und Literatur 25
II. Offene Fragen 27
III. Schwächen bisheriger Abhandlungen und Urteile 29
C. Gang der Bearbeitung 30
D. Einführung in die tatsächlichen Grundlagen 31
I. Gegenstand der Untersuchung in technischer Hinsicht 32
1. Wirtschaftliche Bedeutung der Internetwerbung 32
2. Was ist unter Keyword-Advertising und Content-Ads zu verstehen? 35
a) Begriffserklärung und Eigenart 35
b) Technische Erklärung und Funktionsbeschreibung 37
aa) Keyword-Advertising in der Grundform (nicht personalisiert) 37
(1) Die einzelnen Keyword-Optionen 39
(a) Genau passende Keywords 39
(b) Weitgehend passende Keywords 39
(c) Passende Wortgruppe 40
(d) Ausschließende Keywords 40
(2) Tools zur Unterstützung des Werbenden 41
(3) Anforderungen an Keywords und Werbeanzeige 41
bb) Keyword-Advertising und personalisierte Anzeigen 42
cc) Content-Ads 43
c) Abgrenzung zu ähnlichen Erscheinungsformen 43
aa) Bannerwerbung 43
bb) Suchmaschinenoptimierung 44
cc) Kauf von Suchworten 45
dd) Partnerprogramme 45
II. Beteiligte Parteien und widerstreitende Interessen aus wirtschaftlich-tatsächlicher Sicht 46
1. Suchmaschinenbetreiber 46
a) Bedeutung der Suchmaschinen 46
b) Funktionsweise von Suchmaschinen 47
c) Die wichtigsten Anbieter 48
d) Bedeutung von kontextsensitiver Werbung für den Suchmaschinenbetreiber 49
e) Strategien der Suchmaschinenbetreiber entsprechend nationaler Rechtsprechung 50
2. Werbender 51
3. Suchmaschinennutzer 52
4. Schutzrechtsinhaber 52
Zweites Kapitel: Der Suchmaschinennutzer und seine Wahrnehmung 54
A. Berücksichtigung der Person des Suchmaschinennutzers 54
B. Bisherige Studien zur Wahrnehmung von Suchergebnisseiten 54
C. Eigene Umfrage zum Nutzerverständnis von Suchergebnisseiten 56
I. Betrachtungsgegenstand und erstrebte Aussagen 56
II. Erhobene persönliche Daten 57
III. Fragen zu den Umständen der Internet- und Suchmaschinennutzung 57
IV. Fragen zur Kenntnis der Teilnehmer 58
V. Auswertung: Zusammensetzung der Befragten 59
VI. Auswertung: Suchmaschinenbenutzung 61
VII. Auswertung: Kenntnisse der Befragten 61
1. In Zahlen erfassbare Aussagen 61
a) Generierung von Gewinnen 61
b) Fähigkeit zur Unterscheidung von Suchergebnis und Werbung 62
c) Tatsächliche Vornahme einer solchen Unterscheidung 62
d) Beachtung des Anzeigelinks 63
e) Funktion des rechten Werbeblocks 63
f) Der Top-Ad-Bereich 64
g) Versehentliches Anklicken einer Werbeanzeige 65
2. Rückschlüsse aus frei formulierten Antworten 66
a) Mittel der Generierung von Gewinnen 66
b) Allgemeine Kenntnis über Werbung im Umfeld von Suchmaschinen 67
c) Erkennbarkeit von Werbung 67
d) Zusammenhang von Suchergebnis und Werbeblock 68
VIII. Ergebnis 69
Drittes Kapitel: Rechtliche Grundlagen 71
A. Zur Vorwegnahme der Grundlagen 71
B. Markenrecht 71
I. Das allgemeine Erfordernis einer markenmäßigen Nutzung 72
1. Stand der Diskussion vor der „L’Oréal“-Entscheidung 72
a) Markenmäßige Nutzung erforderlich 72
aa) Weite Auslegung 73
bb) Enge Auslegung 74
b) Kennzeichnende Benutzung ausreichend 75
c) Keine markenmäßige Nutzung erforderlich 75
d) Vermittelnde Ansicht des gespaltenen Nutzungsbegriffs 76
e) Rechtsprechung des EuGH 76
2. Ansätze seit der „L’Oréal“-Entscheidung 77
a) Rechtsprechung des EuGH 78
aa) Das „L’Oréal“-Urteil 78
bb) Das „Google France“-Urteil 79
cc) Die Urteile Bergspechte, Bananabay, Portakabin 79
dd) Das Urteil Interflora 80
b) Reaktionen der Literatur 81
aa) Kritik an bzw. Ablehnung der Entscheidung „L’Oréal“ 81
bb) Zustimmung zu der Entscheidung „L’Oréal“ 82
(1) Ansicht, dass die Definition einer Markenmäßigkeit erweitert wurde 83
(2) Ansicht, dass das TBM der Markenmäßigkeit abgeschafft wurde 84
c) Einlenken des BGH in der „Opel-Blitz II“-Entscheidung? 85
d) Stellungnahme 86
II. Festlegung des Schutzbereichs der Verletzungstatbestände 89
III. Deckungsgleichheit von Herkunftsfunktionsverletzung und Verwechslungsgefahr? 91
IV. Die Funktionenlehre 93
1. Allgemeine Fragen bezüglich der rechtlichen Markenfunktionen 93
2. Die Funktionen im Einzelnen 95
a) Die Herkunftsfunktion 96
b) Die Qualitäts-, Garantie- oder Vertrauensfunktion 97
c) Die Kommunikationsfunktion 99
d) Die Investitionsfunktion 102
e) Die Werbefunktion 104
f) Die Verbraucherschutzfunktion 105
g) Weitere Markenfunktionen 106
V. Ergebnis 107
C. Das Verhältnis marken- und lauterkeitsrechtlicher Vorschriften 107
I. Das allgemeine Verhältnis 108
II. Vergleichende Werbung als Sonderfall 109
1. Zulässige Werbevergleiche 110
2. Unzulässige Werbevergleiche 112
3. Ergebnis 112
III. Irreführung durch Marken – Das Verhältnis von § 5 Abs. 2 UWG zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG und § 4 Nr. 9a UWG 113
D. Lauterkeitsrecht 115
I. Tatbestandsvoraussetzungen der vergleichenden Werbung 115
II. Quasi-markenrechtlicher Schutz durch § 5 Abs. 2 UWG 117
1. Berücksichtigung markenrechtlicher Schranken? 118
2. Begriff der Verwechslungsgefahr 119
3. Ergebnis 120
Viertes Kapitel: Rechtliche Würdigung des Keyword-Advertisings 121
A. Markenrechtliche Betrachtung 121
I. Schutzinhalt der Kennzeichenrechte, §§ 14 Abs. 1; 15 Abs. 1 MarkenG 121
II. Kennzeichenschutz (§§ 4, 5 MarkenG) beim Keyword-Advertising 122
1. Entstehung von Markenschutz (§ 4 MarkenG) 122
2. Entstehung von Schutz für geschäftliche Bezeichnungen, § 5 MarkenG 124
III. Das Problem grenzüberschreitender Verletzungshandlungen 125
IV. Schutzumfang der Kennzeichenrechte, §§ 14 Abs. 2; 15 Abs. 2, 3 MarkenG 127
V. Kennzeichenverletzung durch unmittelbare Täterschaft nach EuGH 128
1. Die Verletzungstatbestände des § 14 Abs. 2 MarkenG 128
2. Die relevante Handlung als Anknüpfungspunkt 130
3. Benutzung der Marke 131
a) Benutzung im geschäftlichen Verkehr und für eigene Waren oder Dienstleistungen 131
aa) Benutzung durch den Werbenden nach EuGH 132
bb) Benutzung durch den Suchmaschinenbetreiber nach EuGH 133
cc) Benutzung durch den Suchmaschinenbetreiber im Vergleich mit anderer Rechtsprechung 134
(1) Begründung durch die französische Rechtsprechung 135
(2) Begründung durch die US-amerikanische Rechtsprechung 136
(3) Stellungnahme 136
b) Benutzung für Waren oder Dienstleistungen (Sichtbarkeit der Verwendung) 137
aa) Sichtbare Verwendung weitgehend unproblematisch 137
bb) E. A.: Unsichtbare Benutzungshandlugen nicht erfasst 138
cc) A.A.: Unsichtbare Benutzungshandlungen erfasst 138
dd) Rechtsprechung des EuGH zur Benutzung für Waren oder Dienstleistungen 139
ee) Reaktionen auf die EuGH-Rechtsprechung zur Benutzung für Waren oder Dienstleistungen 139
ff) Stellungnahme 140
gg) Sonderfall: Das Markenwort wurde nicht eingegeben 141
c) Sonderfall: Keyword-Option „weitgehend passend“ und Zurechnung 142
aa) Entlastung des Werbenden 143
bb) Kein Einfluss auf die Haftung des Werbenden 145
cc) Belastung des Suchmaschinenbetreibers 147
dd) Zusammenschau der vorherigen Überlegungen 148
ee) Exkurs: Entschärfung durch technische Modifikation des Auswahlsystems 149
d) Sonderfall: Keyword-Tool (Vorschlag von Keywords) 149
e) Zwischenergebnis: Benutzung für Waren oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr nach bisheriger Rechtsprechung 150
4. Weitere Möglichkeiten einer Benutzung durch den Suchmaschinenbetreiber 151
5. Rechtsverletzung durch die Benutzung (§ 14 Abs. 2 MarkenG) 151
a) Verletzung der Herkunftsfunktion 152
aa) Stillschweigende Zustimmung 153
bb) Zwei-Stufen-Test nach Interflora 154
cc) Anforderungen an das Transparenzgebot nach Interflora 155
dd) Bewertungskriterien des EuGH zum Inhalt der Anzeige und fortführende Überlegungen 156
(1) Anzeige der fremden Marke 157
(2) Die Anzeige-URL 159
(3) Berücksichtigung des Inhalts der verlinkten Homepage 161
(4) Markeninhaber schaltet selbst Werbung 163
(5) Differenzierung nach Prominenz des Werbeplatzes 164
(6) Nutzerkenntnisse 165
(7) Berücksichtigung der natürlichen Suchergebnisse 165
(8) Anzahl der eingeblendeten Werbungen 166
(9) Trennung von Anzeige und Suchergebnis durch den EuGH nicht berücksichtigt 167
ee) Bewertungskriterium der Trennung und Markierung 168
ff) Sonderfall: Markenwort wurde nicht eingegeben 171
gg) Exkurs: mobile Endgeräte 172
hh) Exkurs: Technische Lösungsmöglichkeit (Angaben in der Werbeanzeige) 173
ii) Sonderfall Täterschaft des Suchmaschinenbetreibers (Herkunftsfunktion) 175
jj) Faktische Verletzung der Herkunftsfunktion ohne Benutzung des Zeichens 176
kk) Lösungsmöglichkeit auf technischem Wege (Angabe des Schlüsselworts) 177
b) Zwischenergebnis zur Verletzung der Herkunftsfunktion 178
c) Interessenabwägung innerhalb der Prüfung weiterer Markenfunktionen? 178
d) Verletzung der Werbefunktion 179
aa) Ansicht des EuGH 179
bb) Reaktionen aus der Literatur und Anmerkungen zur Ansicht des EuGH 180
(1) Kein prominenter Listenplatz 180
(2) (Zeitweise) kein Internetauftritt des Markeninhabers 181
(3) Marke wird zum generischen Begriff 183
(4) Probleme für den werbenden Dritten/Bloßes Erscheinen können 184
(5) Ausreichen einer möglichen Beeinträchtigung 185
(6) Problem der Bestimmung einer Sichtbarkeit 186
cc) Sonderfall Keyword Option „weitgehend passend“ 188
dd) Sonderfall Täterschaft des Suchmaschinenbetreibers (Werbefunktion) 189
ee) Ergebnis und Stellungnahme 190
e) Verletzung der Vertrauensfunktion 190
f) Verletzung der Kommunikationsfunktion 191
aa) (Suchmaschinen-)werbung beeinträchtigt schon an sich Interessen des Markeninhabers 191
bb) „Informationsbezogene Zuordnungsverwirrung“ 192
cc) Sonderfall Keyword Option „weitgehend passend“ 193
dd) Fazit 193
g) Verletzung der Investitionsfunktion 193
aa) Die Investitionsfunktion beim Keyword-Advertising nach Interflora 194
bb) Eigene Überlegung 194
cc) Sonderfall Keyword Option „weitgehend passend“ 196
h) Ergebnis zur Frage nach der Verletzung einer Markenfunktion 196
6. Die Erfüllung eines Verletzungstatbestands gem. § 14 Abs. 2 MarkenG 197
a) Doppelidentität, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG 197
b) Verwechslungsgefahr, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG 198
aa) Vorliegen einer Verwechslungsgefahr i. S. d. Vorschrift nach EuGH 198
bb) Bewertungskriterien in ausländischer Rechtsprechung 199
(1) Möglichkeit des schnellen Verlassens einer Seite 200
(2) Die Funktionsweise der spezifischen themenbezogenen Verbrauchersuche 201
(3) Inhalt von Suchmaschinen-Trefferseite und Anzeige 201
(4) Inhalt der verlinkten Seite 202
(5) Kenntnisse der Nutzer, insbesondere der Zielgruppe des Werbenden 203
(6) Die konkrete Verbrauchersituation des bewusst nach Markenware Suchenden, der auf den Link eines (nichtautorisierten) Weiterverkäufers stößt 204
(7) Dauer der Verwirrung 204
cc) Übertragbarkeit auf europäisches Recht und Kritik an der EuGH-Ansicht 205
dd) Ergebnis zum Vorliegen einer Verwechslungsgefahr 205
c) Bekanntheitsschutz, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG 206
aa) Ausnutzung der Unterscheidungskraft 207
bb) Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft 208
cc) Ausnutzung und Beeinträchtigung der Wertschätzung 210
dd) Nutzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise 212
(1) Lauterkeitsprüfung des EuGH nach Interflora 213
(2) Übergeordnete Rechtfertigungsgründe bei Unlauterkeit 214
7. Ergebnis für § 14 Abs. 2 MarkenG 216
8. Die Verletzungstatbestände des § 15 Abs. 2, 3 MarkenG 216
9. Vorliegen einer Rechtsverletzung nach § 15 Abs. 2, 3 MarkenG 217
VI. Reaktion der nationalen Rechtsprechung auf die Vorlagebeschlüsse 217
1. Entscheidung des ÖOGH (Bergspechte) 217
2. Anmerkungen zur Entscheidung des ÖOGH (Bergspechte) 218
3. Entscheidung der Cour de cassation 220
4. Entscheidungen des BGH (Bananabay II und Impuls II) 220
5. Anmerkung zu den Entscheidungen des BGH (Bananabay II und Impuls II) 221
6. Folge der Entscheidungen und die zu erwartende Linie 223
VII. Deutsche instanzgerichtliche Rechtsprechung nach den EuGH-Entscheidungen 224
VIII. Schranken des markenrechtlichen Anspruchs 226
1. Bisherige Rechtsprechung 226
2. Beschreibende Angabe, § 23 Nr. 2 MarkenG 226
3. Hinweis auf den Verwendungszweck, § 23 Nr. 3 MarkenG 227
4. Unlauterkeitsvorbehalt des § 23 MarkenG 228
a) „Portakabin“-Entscheidung des EuGH 228
b) Weitere Kriterien 231
c) Allgemeine Interessenabwägung 231
d) Benutzung als Gattungsbezeichnung 232
5. Erschöpfung, § 24 Abs. 1 MarkenG 234
6. Berechtigter Grund des Markeninhabers, § 24 Abs. 2 MarkenG 235
a) „Portakabin“-Entscheidung des EuGH 235
aa) Das Interesse der Wirtschaftsteilnehmer und der Verbraucher 236
bb) Das Erfordernis einer transparenten Unterrichtung 237
cc) Angebot des Wiederverkäufers 237
b) Wertung und Ergebnis 238
7. Sonderfall vergleichende Werbung 239
IX. Zwischenergebnis: Die unmittelbare Markenverletzung durch Täterschaft 239
X. Haftung, insbesondere des Suchmaschinenbetreibers, nach nationalen Vorschriften 240
1. Die Störerhaftung und ihre Grundsätze nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung 240
a) Art, Funktion und Folgen der Haftung 240
b) Die Störerhaftung im Immaterialgüterrecht 241
c) Prüfungspflicht 241
d) Zumutbarkeit der Prüfung 242
e) Nachhaltige Pflichtverletzung 243
2. Die Täterschaft auf Grund von Verkehrspflichtverletzung und ihre Grundsätze 243
3. Das im Immaterialgüterrecht anwendbare Haftungsinstitut 245
a) Für eine Beibehaltung der Störerhaftung im Immaterialgüterrecht 245
b) Für eine Aufgabe der Störerhaftung im Immaterialgüterrecht 246
aa) Allgemeine Unterscheidungskriterien 246
bb) Problem der besonderen Täterqualifikation 248
cc) Vergleich von Prüfungs- und Verkehrspflichten 249
c) Stellungnahme 250
d) Reaktion und Position der Folgerechtsprechung 251
4. Ausweitung von Täterschaft und Teilnahme in der Instanzrechtsprechung 251
5. Aktuelle Rechtsprechung zu Täterschaft und Störerhaftung 253
a) BGH-Rechtsprechung „Kinderhochstühle im Internet“ zu Täter und Störer 254
aa) (Mit)täterschaft 254
bb) Beihilfe zur Markenverletzung durch Unterlassen 255
cc) Zumutbarkeit und Softwarelösungen 255
dd) Anmerkung zur „Kinderhochstühle“-Entscheidung des BGH 257
b) EuGH: „L’Oréal/eBay“-Entscheidung als Prüfstein für die Störerhaftung 259
aa) Kenntnis 259
bb) Zumutbare Prüfpflichten 260
cc) Fazit 261
c) Reaktion des BGH: Stiftparfüm 261
aa) Hinweis und Beleg zur Auslösung der Prüfungspflicht 261
bb) Begehungsgefahr 263
cc) Anmerkung zu BGH „Stiftparfüm“ 263
d) EuGH: „SABAM“-Entscheidungen zu den Filterpflichten 265
aa) Allgemeine Überwachungspflicht 266
bb) Grundrechtsbetroffenheit 267
cc) Folge der „SABAM“-Rechtsprechung 268
6. Fazit der Grundsatzüberlegungen 270
7. Anwendung der Grundsätze auf Suchmaschinen und Keyword-Advertising 270
a) Täterschaft und Teilnahme beim Keyword-Advertising 270
b) Eigene Verantwortlichkeit des Markeninhabers bei der Verfolgung eigener Interessen 273
c) Störerhaftung beim Keyword-Advertising 274
aa) Vorabeinschränkung durch das TMG 275
(1) Anwendbarkeit des TMG auf Kennzeichen 275
(2) Anwendbarkeit des TMG auf Suchmaschinen 275
(3) Anwendbarkeit der Haftungsprivilegierung auf Unterlassungsansprüche 277
(4) Prüfungspflichten in Konflikt mit dem Verbot allgemeiner Überwachung 279
bb) Adäquat kausaler Beitrag zu einer Rechtsverletzung 281
cc) Reichweite (zumutbarer) Prüfungspflichten 282
(1) Anforderungen an die Kenntnis des Diensteanbieters 283
(2) Pflichtumfang ab Kenntniserlangung 284
(3) Möglichkeit des Alternativverhaltens 286
dd) Bestimmung der Zumutbarkeit im engeren Sinne 286
(1) Rang der bedrohten Rechtsgüter und Schwere der Rechtsverletzung 287
(2) Gefahreröffnung und das Wesen des Geschäftsmodells 288
(3) Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit von Gefahren 289
(4) Verletzungsbeitrag 289
(5) Finanzielle Leistungsfähigkeit 290
(6) Sozialadäquanz 290
(7) Gefahrbeherrschungsmöglichkeiten 291
(8) Filtermöglichkeiten zur präventiven Kontrolle 292
(9) Exkurs: Neue technische Lösungsmöglichkeiten (Berechtigungsnachweis) 294
(10) Wirtschaftlicher Nutzen aus Tätigkeit und Rechtsverletzung 295
(11) Rechtsschutzmöglichkeiten des Verletzten 296
(12) Unterstützungsmaßnahmen des Providers 297
(13) Vorgaben des Art. 3 RL 2004/48/EG 299
(14) Grundrechtsbetroffenheit 300
(a) Grundgesetz 301
(b) Charta der Grundrechte der Europäischen Union 304
(15) Folge: Interessenabwägung 306
d) Das Kriterium der Kerngleichheit 307
aa) Ort der Rechtsverletzung 307
bb) Rechtsverletzungen durch mehrere Personen 308
cc) Unterschiedliche Rechtsgüter 309
dd) Umstände der Verletzung und der Verletzungshandlung 309
e) Ergebnis: Störerhaftung beim Keyword-Advertising 310
f) Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung beim Keyword-Advertising 310
aa) Voraussetzungen von Verkehrspflichten entsprechend dem Dienst 311
bb) Inhalt der Verkehrspflichten 312
(1) Abwägungskriterien 312
(2) Mögliche Verkehrspflichten für Provider 313
(a) Überwachungspflichten 313
(b) Prüfungspflichten 314
(c) Filterpflichten zwischen Überwachungs- und Prüfpflichten 314
(d) Hinweis- und Instruktionspflichten 315
(e) Informationssicherungspflicht 316
(f) Auskunftspflichten 316
(g) Kombinierte Verkehrspflichten 316
(3) Anwendbarkeit der Verkehrspflichten auf den Provider 317
cc) Folge einer Verletzung von Verkehrspflichten 318
XI. Privilegierte Nutzung durch den Suchmaschinenbetreiber (v. a. Schadensersatz) 318
1. Einordnung der Suchmaschine/des Werbedienstes als Diensteanbieter 319
2. Eigene, zu eigen gemachte und fremde Inhalte 321
a) Originär eigene Inhalte des Suchmaschinenbetreibers beim Keyword-Advertising 322
b) Durch den Suchmaschinenbetreiber zu eigen gemachte Inhalte beim Keyword-Advertising 323
3. Fehlen von Kenntnis als Voraussetzung der Privilegierung 325
a) Kenntniserlangung des Providers durch eigenes Handeln 327
aa) Die spezifische Keyword-Rechtsprechung des EuGH (Google France) 327
bb) Schlussanträge des GA Jääskinen in der Sache „L’Oréal/eBay“ 330
(1) Voraussetzungen der Neutralität 330
(2) Tatsächliche Kenntnis des Anbieters 331
(3) Überwachung der Nutzer 332
cc) Das Urteil „L’Oréal/eBay“ 332
dd) Zwischenergebnis: Rechtsprechung des EuGH zur Kenntniserlangung aus eigener Tätigkeit 334
ee) Marke erscheint im Werbetext 334
ff) Marke ist lediglich Keyword 336
(1) Keyword-Tools 336
(2) Keyword-Optionen 339
b) Zwischenergebnis: Kenntnis des Anbieters aus eigenem Verhalten 341
c) Kenntniserlangung des Providers durch Anzeige 341
4. Sonderfall Beaufsichtigung des Nutzers, § 10 S. 2 TMG 342
5. Tätigkeiten des Anbieters nach Kenntniserlangung 343
XII. Folge einer täterschaftlichen Haftung des Suchmaschinenbetreibers 344
1. Haftung des Werbenden als Auftraggeber 344
2. Störerhaftung des Werbenden 345
B. Ergebnis der markenrechtlichen Betrachtung 346
C. Lauterkeitsrechtliche Betrachtung 347
I. Folge unlauterer Werbung 347
II. Voraussetzungen der Ansprüche 347
1. Anwendbarkeit des Lauterkeitsrechts 348
2. Unlauterkeit nach § 3 UWG, die Beispieltatbestände und allg. Voraussetzungen 348
3. Keyword-Advertising als geschäftliche Handlung 348
4. Unlauterkeit des Keyword-Advertisings 349
a) Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 10 UWG) 349
aa) Behinderung durch Abwerben bzw. Abfangen von Kunden 350
(1) BGH-Kriterien für Unlauterkeit 350
(a) Einbruch in ein Näheverhältnis 351
(b) Verhinderung eines Leistungsvergleichs 351
(2) Übertragbarkeit auf Keyword-Advertising 352
(a) Einbruch in ein Näheverhältnis durch Keywordwerbung 352
(b) Verhinderung des Leistungsvergleichs durch Keywordwerbung 354
(3) Sonderfall: Buchung von Domainnamen 356
bb) Zwischenergebnis zum unbilligen Kundenfang 357
cc) Behinderung durch Kennzeichenverwendung 358
(1) Rufausbeutung 358
(2) Rufbeeinträchtigung 360
b) Ausbeuten fremder Leistungen (§ 4 Nr. 9 UWG) 360
c) Verdeckte Werbung (§ 4 Nr. 3 UWG) 361
aa) Verantwortlichkeitsbereich des Suchmaschinenbetreibers 362
bb) Verantwortlichkeitsbereich des Werbenden 363
d) Irreführungstatbestand des § 5 Abs. 1 UWG 363
aa) Irrtum über den Werbecharakter 364
bb) Irrtum über den Werbenden 364
cc) Täuschung über Verfügbarkeit von Waren 365
dd) Aufmerksamkeitswerbung 365
e) Irreführungstatbestand des § 5 Abs. 2 UWG 366
aa) Zusammenhang mit der Produktvermarktung 366
bb) Lauterkeitsrechtliche Verwechslungsgefahr und Gegenstand der Verwechslung 366
f) (Unzulässige) vergleichende Werbung (§ 6 Abs. 2 UWG) 368
aa) Einordnung als vergleichende Werbung 368
bb) Verwechslungsgefahr (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG) 371
cc) Rufausnutzung und Beeinträchtigung (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG) 371
g) Rechtsbruch (§ 4 Nr. 11 UWG) 372
D. Ergebnis der lauterkeitsrechtlichen Betrachtung 372
Fünftes Kapitel: Rechtliche Würdigung weiterer Formen kontextsensitiver Werbung 373
A. Content-Ads 373
I. Markenrechtliche Betrachtung 373
1. Nutzung des fremden Zeichens in Zusammenhang mit Seiteninhalt und Anzeige 373
a) Unterschiede zum Keyword-Advertising in Bezug auf den Werbenden 374
aa) Benutzung im geschäftlichen Verkehr für Waren oder Dienstleistungen 374
bb) Beeinträchtigung einer Markenfunktion 376
(1) Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion 376
(2) Beeinträchtigung der Werbefunktion 377
(3) Beeinträchtigung weiterer Markenfunktionen 377
b) Zwischenergebnis: Haftung des Werbenden 378
c) Haftung des Suchmaschinenbetreibers 378
aa) Störerhaftung 379
bb) Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung 381
cc) Täterschaft und Teilnahme nach vereinzelter Instanzrechtsprechung 381
d) Haftung des Webseitenbetreibers 382
aa) Störerhaftung 382
bb) Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung 384
e) Privilegierung nach TMG 385
2. Nutzung des fremden Zeichens in der Domain zu Seiten mit Content-Ads 386
a) Störerhaftung des Seitenbetreibers 386
b) Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung des Seitenbetreibers 387
II. Lauterkeitsrechtliche Betrachtung 387
1. Nutzung des fremden Zeichens in Zusammenhang mit Seiteninhalt und Anzeige 388
2. Nutzung des fremden Zeichens in der Domain zu Seiten mit Content-Ads 389
3. Sonderfall: Manipulation am Quelltext durch Seitenbetreiber 389
III. Ergebnis Content-Ads 390
B. E-Mail-Dienste 391
C. YouTube 393
Sechstes Kapitel: Bewertung der Ergebnisse 396
A. Resultat und Folgen der bisherigen Überlegungen 396
B. Zusammenfassung des aktuellen Stands 396
C. Überlegung: Welche Interessen kollidieren? 398
I. Die Interessen des Suchenden 398
II. Die Interessen des Suchmaschinenbetreibers 399
III. Die Interessen des Werbenden 400
IV. Die Interessen des Markeninhabers 402
D. Interessenabwägung zu Bestand und Reichweite der Haftung 403
I. Strenger Haftungsmaßstab 403
II. Milder Haftungsmaßstab 404
III. Zwischenergebnis bezüglich des Haftungsmaßstabs 405
E. Interessenabwägung zum Adressaten der Haftung 406
F. Abgleich: Ist nach aktueller Rechtslage ein gerechter Ausgleich möglich? 408
I. Probleme bezüglich der Herkunftsfunktion und der Verwechslungsgefahr 408
II. Probleme bezüglich der Werbefunktion 409
III. Probleme bezüglich der Haftung des Suchmaschinenbetreibers 411
G. Erlauben die Regelungen im MarkenG, UWG und TMG grundsätzlich einen gerechten Ausgleich? 413
H. Die europäischen Kommunikationsgrundrechte 416
I. Exkurs: Sekundäreffekte der Haftung von Suchmaschinen 417
J. Alternative Wege eines Ausgleichs der Interessen jenseits bestehender Regelungen 418
I. Legislatorische Regelungsversuche und hieraus zu ziehende Lehren 418
1. Keyword-Gesetze des US-Bundesstaats Utah 419
a) Utah SB 236 („Trademark Protection Act“) 419
b) Utah SB 151 (Novelle zu Utah SB 236) 420
c) Utah HB 450 420
2. Rückschlüsse aus den Regulierungsversuchen 421
a) Errichtung einer Datenbank 421
b) Gütlicher Ausgleich 422
c) Sonderfall Keyword-Optionen und Keyword-Tools 422
d) Haftung des Suchmaschinenbetreibers 423
II. Keyword-Markenfunktion 424
III. Klärung umstrittener Fragen bezüglich der ECRL durch die Rechtsprechung 426
IV. Weitere mögliche gesetzgeberische Maßnahmen 427
V. Technische Lösungen und ihre Anordnung 428
K. Schlusswort 429
Siebtes Kapitel: Wesentliches Ergebnis der Arbeit 431
1. Markenmäßige Benutzung [Kap. 3: B. I. 2. d)] 431
2. Lösung der Probleme bei kontextsensitiver Werbung durch die Rechtsprechung? [Kap. 3: A.] 431
3. Generelle Unwägbarkeiten in der Praxis [–] 432
4. Die Verletzung der Herkunftsfunktion [Kap. 4: A. V. 5. a) sowie A. VI.] 432
5. Verletzung der Werbefunktion [Kap. 4: A. V. 5. d)] 434
6. Weitere Markenfunktionen [Kap. 4: A. V. 5. e)–g)] 435
7. Besondere technische Umstände beim Werbenden [Insbes. Kap. 4: A. V. 3. c)–d)] 436
8. Bestimmung einer Verwechslungsgefahr[Kap. 4: A. V. 6. b)] 438
9. Schranken eines Anspruchs [Kap. 4: A. VIII.] 438
10. Die Haftung des Suchmaschinenbetreibers [Kap. 4: A. X.] 438
11. Abweichende Ergebnisse für verwandte Werbeformen [Kap. 5] 439
12. Mobile Endgeräte [Kap. 4: A. V. 5. a) gg)] 439
13. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche [Kap. 4: C.] 439
Literaturverzeichnis 441
Sachregister 459