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Völkerrechtliche Exemtionen

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Kreicker, H. (2007). Völkerrechtliche Exemtionen. Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht. 2 Bände. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52579-9
Kreicker, Helmut. Völkerrechtliche Exemtionen: Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht. 2 Bände. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52579-9
Kreicker, H (2007): Völkerrechtliche Exemtionen: Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht. 2 Bände, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52579-9

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Völkerrechtliche Exemtionen

Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht. 2 Bände

Kreicker, Helmut

Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte, Vol. 107

(2007)

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Abstract

Immunitäten, Unverletzlichkeitsgewährleistungen, Befreiungen von Zeugenpflichten und sonstige völkerrechtliche Exemtionen hatten für die Strafrechtspraxis bis vor wenigen Jahren nur geringe Bedeutung. Sie blieben deshalb auch von der Strafrechtswissenschaft weitgehend unbeachtet. Die weltweiten Bestrebungen, staatlich veranlaßte Menschenrechtsverletzungen sowohl durch neu geschaffene internationale Strafgerichtshöfe als auch durch nationale Gerichte einzelner Staaten strafrechtlich zu ahnden, haben den Exemtionen, die das Völkerrecht Staatsoberhäuptern, Diplomaten, Angehörigen internationaler Organisationen, Soldaten und einer Vielzahl weiterer Funktionsträger gewährt, jedoch in jüngster Zeit große praktische Relevanz verschafft. Denn die Beschuldigten berufen sich in solchen Verfahren fast immer darauf, eine Strafverfolgung sei wegen ihnen zustehender Staatenimmunität, Immunität als Staatsoberhaupt oder diplomatischer Immunität unzulässig.

Vor diesem Hintergrund erläutert die zweibändige Gesamtdarstellung der völkerrechtlichen Exemtionen die verschiedenen völkerrechtlichen Strafverfolgungshindernisse und untersucht ihre Bedeutung sowohl für Strafverfahren in Deutschland als auch vor internationalen Strafgerichtshöfen. Dabei geht es nicht nur um Verfahren wegen Staatskriminalität, sondern auch um "einfache Straftaten" wie etwa Straßenverkehrsdelikte von Mitgliedern diplomatischer oder konsularischer Vertretungen. Analysiert werden insbesondere die Staatenimmunität, diplomatische und konsularische Exemtionen sowie Exemtionen für Staatsoberhäupter, Sonderbotschafter, Funktionsträger internationaler Organisationen und Soldaten. Da auch praktische Fragen des strafprozessualen Umgangs mit völkerrechtlichen Exemtionen detailliert erörtert werden, ist die Studie nicht nur für die Strafrechtswissenschaft, sondern auch für Regierungsstellen, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafverteidiger von Interesse. Die klare Struktur des Werks, die weitgehende Eigenständigkeit der einzelnen Kapitel sowie eine Vielzahl von Querverweisen und ein ausführliches Sachverzeichnis tragen dazu bei, daß auch derjenige, der ganz gezielt Antworten auf bestimmte Fragestellungen sucht, schnell fündig wird und die erstrebten Informationen erhält.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsübersicht VII
Inhaltsverzeichnis IX
Abkürzungsverzeichnis XL
§ 1 Einleitung 1
I. Untersuchungsgegenstand und Ziel der Arbeit 1
II. Stand der Forschung in Deutschland 3
III. Konzeption der Arbeit und Abgrenzung des Untersuchungsrahmens 7
IV. Terminologische Vorbemerkungen 9
1. Begriffsvielfalt 9
2. Begriffsdefinitionen 11
a) Exemtion als Oberbegriff 11
b) Sachbezogene Exemtionen 11
c) Personenbezogene Exemtionen 12
aa) Befreiung von den Zeugenpflichten 12
bb) Persönliche Unverletzlichkeit 13
cc) Immunität 13
d) Graphische Darstellung der begrifflichen Differenzierung 16
V. Gang der Untersuchung 16
Teil 1: Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen und gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen 19
§ 2 Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen 19
I. Quellen des Völkerrechts 19
II. Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht 21
III. Geltungsgrund der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen 23
IV. Geltungsgrund der völkervertraglichen Exemtionen 24
1. Geltungsanordnung durch ein deutsches Zustimmungsgesetz 24
2. Geltungsanordnung durch eine Rechtsverordnung 26
V. Zur Frage der Beachtlichkeit völkerrechtlicher Exemtionen wegen des Prinzips „estoppel“ 29
VI. Fazit 31
§ 3 Die gerichtsverfassungsrechtlichen Grundlagen 32
I. Entwicklung der Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz 32
1. Die Ursprungsfassung von 1877 und die Novelle von 1924 32
2. Die Novelle von 1934 34
3. Die Novelle von 1950 35
4. Die völlige Neufassung von 1974 36
5. Die Novelle von 1984 38
6. Die Novelle von 2002 38
II. Überblick über die derzeit geltenden Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz 38
1. Wortlaut der §§ 18–21 GVG 38
2. Überblick über den Gehalt der §§ 18–21 GVG 39
a) Gehalt der §§ 18 und 19 GVG 39
b) Gehalt des § 20 Abs. 1 GVG 41
c) Gehalt des § 20 Abs. 2 GVG 43
d) Gehalt des § 21 GVG 45
III. Sonstige nationale Bestimmungen 45
1. Gesetzliche Regelungen 45
2. Das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern 46
3. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahr 47
Teil 2: Staatenimmunität und Act of State-Doktrin 48
§ 4 Die Staatenimmunität – Grundlagen und zivilrechtliche Relevanz 49
I. Grundsätzliches zur Staatenimmunität 49
II. Zivilrechtliche Relevanz der Staatenimmunität 53
1. Rechtsgrundlagen der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts 53
a) Völkergewohnheitsrechtliche Rechtsgrundlagen 53
b) Völkervertragliche Rechtsgrundlagen 54
c) Nationale Rechtsgrundlagen 56
2. Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis 58
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität für acta iure gestionis 58
b) Abgrenzung von hoheitlichem zu nichthoheitlichem staatlichem Handeln 62
c) Bedeutung der Beschränkung der Staatenimmunität auf acta iure imperii für die aus der Staatenimmunität folgende Exemtion natürlicher Personen 65
3. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Grundeigentum betreffenden Klagen, bei Widerklagen und bei einem Verzicht 65
4. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei deliktischem Handeln 66
5. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei schweren Menschenrechtsverletzungen 76
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Zahlungsklagen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen aufgrund eines impliziten Immunitätsverzichts 78
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität aufgrund des ius cogens-Charakters von völkerrechtlichen Menschenrechtsgarantien 81
aa) Völkerrechtliches ius cogens 81
bb) Entscheidung des EGMR im Fall Al-Adsani gegen das Vereinigte Königreich 83
cc) Argumentation der überstimmten Richter für eine Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen völkerrechtliches ius cogens 85
dd) Die erga omnes-Wirkung von ius cogens-Verletzungen und die Institute der Repressalie und Verwirkung als Ansatzpunkte für Immunitätsausnahme 87
ee) Ablehnung der ius cogens-Argumentation durch die völkerrechtliche und nationale Rechtsprechung 92
c) Fazit 99
6. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei terroristischen Gewaltakten 104
7. Zur Frage der Vereinbarkeit der Staatenimmunität mit völkerrechtlichen Rechtsschutzgewährleistungen 105
§ 5 Strafrechtliche Bedeutung der Staatenimmunität – Personale, sachliche, räumliche und zeitliche Reichweite 109
I. Rechtsgrundlagen 114
II. Personale Reichweite der Staatenimmunität 116
III. Sachliche Reichweite der Staatenimmunität 117
1. Beschränkung der Staatenimmunität auf dienstliche Handlungen 118
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae 118
b) Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Handlungen 118
c) Zur These der generellen Einstufung völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger gravierender Völkerrechtsverstöße als private Handlungen 120
aa) Exkurs: Die Pinochet-Entscheidungen des House of Lords aus den Jahren 1998 und 1999 123
bb) Exkurs: Das Urteil des IGH im Fall Demokratische Republik Kongo gegen Belgien aus dem Jahr 2002 127
cc) Begründungen der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen 132
dd) Bewertung der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen 134
2. Beschränkung der Staatenimmunität auf hoheitliche Handlungen 139
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae für acta iure imperii 139
b) Abgrenzung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis in bezug auf die strafrechtliche Wirkung der Staatenimmunität 140
3. Keine Ausnahme bei deliktischem Handeln 144
IV. Räumliche Reichweite der Staatenimmunität 147
1. Die erga omnes-Wirkung der Staatenimmunität 147
2. Keine Ausnahme für im Hoheitsgebiet des strafverfolgungswilligen Staates begangene Taten 148
V. Zeitliche Reichweite der Staatenimmunität 150
VI. Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Staatenimmunität 152
VII. Bedeutung der Staatenimmunität für die Verhängung von Sanktionen gegen juristische Personen 153
VIII. Fazit 155
§ 6 Ausnahmen von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen 156
I. Völkervertragliche Ausnahmen 156
1. Die Völkermordkonvention von 1948 158
2. Die Genfer Abkommen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 161
3. Die UN-Folterkonvention von 1984 165
4. Die Apartheidkonvention von 1973 174
II. Außervertragliche Ausnahmen 175
1. Die völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen 175
a) Der Begriff des völkerrechtlichen Verbrechens 175
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen 178
c) Anerkennung der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen durch die Staatenpraxis 182
aa) Ahndung während des Ersten Weltkrieges begangener Kriegsverbrechen 182
bb) Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg und die Anerkennung der „Nürnberger Prinzipien“ 187
cc) Die Tokioter Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg 198
dd) Der Prozeß gegen Adolf Eichmann in Jerusalem 201
ee) Ahndung von NS-Verbrechen durch Gerichte anderer Staaten 203
ff) Ausschluß der Staatenimmunität in den Statuten des ICTY und ICTR 207
gg) Ahndung im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangener völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale Gerichte 209
hh) Das Verfahren gegen Pinochet vor britischen Gerichten 1998/99 212
ii) Strafverfahren gegen Pinochet in anderen Staaten 213
jj) Weitere Strafverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen 214
kk) Ausschluß der Staatenimmunität im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs 218
d) Fazit 219
2. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei sonstigen Menschenrechtsverletzungen 219
a) Zur Frage der Existenz einer völkergewohnheitsrechtlichen Ausnahme 221
b) Zur Frage der Ableitung einer Ausnahme aus allgemeinen völkerrechtlichen Rechtsüberlegungen 224
aa) Impliziter Immunitätsverzicht bei Verstößen gegen Menschenrechte 226
bb) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter aufgrund der völkerrechtlichen Normenhierarchie 226
cc) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter 228
dd) Ergebnis: Verwirkung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter 231
III. Fazit 232
§ 7 Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität 234
I. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Spionagetätigkeiten 234
1. Kriegsspionage 235
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Kriegsspionage 235
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsspionage 237
2. Friedensspionage 240
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Friedensspionage 240
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Friedensspionage 243
aa) Im Staatsgebiet des ausspionierten Staates betriebene Spionage 243
bb) Vom Ausland aus betriebene Spionage 245
3. Fazit 250
II. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Taten gegen die Existenz, den Bestand oder die Verfassungsordnung eines Staates 251
III. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei geheimdienstlichen Gewalttaten 254
1. Der Begriff „geheimdienstliche Gewalttaten“ 255
2. Relevanz der Staatenimmunität 255
a) Staatenpraxis der Reaktion auf geheimdienstliche Gewalttaten 256
b) Bewertung der Staatenpraxis 261
IV. Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität bei verdecktem Staatshandeln 263
§ 8 Die Relevanz einer Staatensukzession für die Geltung der Staatenimmunität 265
I. Vorüberlegungen zum Recht der Staatensukzession 265
1. Begriff und Arten der Staatensukzession 265
2. Rechtsfolgen einer Staatensukzession 268
II. Die Bedeutung des Untergangs eines Staates für dessen Staatenimmunität am Beispiel des Beitritts der DDR zur BRD 270
1. Geltung der Staatenimmunität vor dem Beitritt 270
2. Auffassungen zur Auswirkung des Beitritts auf die Staatenimmunität der früheren DDR-Funktionsträger 271
a) Untergang der Staatenimmunität mit dem Untergang der DDR 271
b) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die DDR 272
c) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die BRD als Nachfolgestaat der DDR 272
d) Weitergeltung der Staatenimmunität als Strafverfolgungshindernis 273
3. Bewertung der verschiedenen Ansichten 274
III. Fazit 276
§ 9 Bedeutung der Staatenimmunität für internationale Strafgerichtshöfe 278
I. Bedeutung der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe 279
1. Rechtliche Struktur der UN-Strafgerichtshöfe 279
2. Der Ausschluß der Staatenimmunität 280
a) Der Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut 280
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität 280
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Gründung der UN-Strafgerichtshöfe durch den UN-Sicherheitsrat 281
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen 284
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe 285
II. Bedeutung der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof 286
1. Rechtliche Struktur des Internationalen Strafgerichtshofs 286
2. Ausschluß der Staatenimmunität 287
a) Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 27 IStGH-Statut 287
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität 289
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Vertragsstaaten des IStGH-Statuts 290
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Nichtvertragsstaaten des IStGH-Statuts 290
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof 293
III. Exkurs: Bedeutung völkerrechtlicher Exemtionen für sogenannte gemischte Tribunale 293
§ 10 Act of State-Doktrin 298
I. Die Act of State-Doktrin als Synonym für die Staatenimmunität 298
II. Die Act of State-Doktrin als völkerrechtliches Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte 299
1. Gehalt dieser Act of State-Doktrin 299
2. Zur Rechtsqualität dieser Act of State-Doktrin 302
III. Die Act of State-Doktrin als auf nationalem Recht beruhendes Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte 304
IV. Fazit 307
Teil 3: Diplomatische und konsularische Exemtionen 308
§ 11 Historische Entwicklung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen 310
I. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der diplomatischen Beziehungen 310
1. Die Entwicklung der diplomatischen Beziehungen 310
a) Struktur der diplomatischen Beziehungen bis zum Ausgang des Mittelalters 310
b) Die Entwicklung ständiger diplomatischer Beziehungen seit der Renaissance 311
c) Die Rolle diplomatischer Missionen im modernen Informationszeitalter 312
2. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen 313
a) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen bis zum Ausgang des Mittelalters 313
b) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen von der Ausbildung der ständigen Diplomatie in der Renaissance bis zum 17. Jahrhundert 314
c) Die unangefochtene Geltung der diplomatischen Exemtionen seit dem 17. Jahrhundert 317
II. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der konsularischen Beziehungen 319
1. Die Entwicklung der konsularischen Beziehungen 319
a) Die Entstehung des Konsularwesens in den Ländern des Mittelmeerraums 319
b) Die Entwicklung des Konsularwesens in den islamischen Ländern 320
c) Die Entwicklung des Konsularwesens in Westeuropa 321
d) Der Wandel von gewählten zu staatlich ernannten Konsuln 322
2. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen 323
a) Das Ausbleiben der Entstehung völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen 323
b) Die völkervertragliche Normierung von Exemtionen in Konsularverträgen 324
c) Die Anerkennung völkergewohnheitsrechtlicher Immunität ratione materiae 325
§ 12 Die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961 und 1963 327
I. Die Entstehungsgeschichte der Übereinkommen 327
1. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen 327
2. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen 328
II. Die Reichweite der Übereinkommen 329
1. Die völkerrechtliche Bindungswirkung des WÜD und des WÜK 329
2. Geltung des Völkergewohnheitsrechts für in den Übereinkommen nicht geregelte Aspekte 331
3. Verhältnis der Exemtionsregelungen des WÜK zu denen älterer Konsularverträge 332
4. Klassifizierung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“ durch den IGH 335
a) Der „Teheraner Geiselfall“ 336
b) Die Entscheidungen des IGH 338
c) Einordnung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“ 339
d) Fazit 341
5. Zur Modifizierbarkeit der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK 341
6. Von WÜD und WÜK explizit gestattete Abweichungen von den Exemtionsregelungen 344
7. Exkurs: Der Austausch „Ständiger Vertreter“ zwischen der DDR und der BRD 346
III. Die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen und die Ernennung von Mitgliedern einer Vertretung 347
1. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 347
2. Die Ernennung von Mitgliedern einer diplomatischen Mission 349
a) Die Ernennung eines Missionschefs 350
b) Die Ernennung des diplomatischen Personals und der weiteren Beschäftigten einer Mission 353
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen 353
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person 355
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates 357
3. Die Aufnahme konsularischer Beziehungen 357
4. Die Ernennung von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung 360
a) Die Ernennung eines Leiters einer konsularischen Vertretung 360
b) Die Ernennung von Mitgliedern des konsularischen Personals 361
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen 361
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person 362
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates 363
dd) Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Wahlkonsularbeamten 363
IV. Die Beendigung diplomatischer und konsularischer Beziehungen sowie der Tätigkeit von Mitgliedern einer Vertretung 364
1. Die Beendigung diplomatischer Beziehungen 364
2. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer diplomatischen Mission 365
3. Die Beendigung konsularischer Beziehungen 367
4. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung 367
V. Die von WÜD und WÜK gestatteten Tätigkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen 368
1. Die Aufgaben diplomatischer Vertretungen 369
2. Die Aufgaben konsularischer Vertretungen 371
VI. Ziel und Zweck der Exemtionen 374
1. Die Exterritorialitätstheorie 375
2. Die Repräsentationstheorie 376
3. Die Funktionstheorie 379
4. Bewertung 381
5. Der Entsendestaat als Schutzobjekt der Exemtionen 382
§ 13 Reichweite der personenbezogenen diplomatischen und konsularischen Exemtionen im Empfangsstaat 383
I. Personale und sachliche Reichweite der personenbezogenen Exemtionen im Empfangsstaat 383
1. Exemtionen nach dem WÜD 384
a) Exemtionen für Diplomaten 384
aa) Der Begriff des Diplomaten 384
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates 385
cc) Die Unverletzlichkeit der Diplomaten nach Art. 29 WÜD 389
dd) Die strafrechtliche Immunität der Diplomaten nach Art. 31 Abs. 1 WÜD und ihre Abgrenzung zur Unverletzlichkeit 390
ee) Befreiung von den Zeugenpflichten 396
ff) Sachliche Grenzen der Immunität 400
gg) Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen 409
b) Exemtionen für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals 414
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals 416
d) Exemtionen für Familienmitglieder 420
e) Exemtionen für private Hausangestellte 425
f) Exemtionen für Mitglieder einer diplomatischen Mission, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind 427
aa) Exemtionen für Diplomaten, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind 429
bb) Exemtionen für sonstige Personen, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind 435
2. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Berufskonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen 438
a) Exemtionen für Berufskonsularbeamte 439
aa) Der Begriff „Berufskonsularbeamte“ 439
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates 440
cc) Die strafrechtliche Immunität der Berufskonsularbeamten nach Art. 43 Abs. 1 WÜK 441
dd) Grundsätzliches zur Unverletzlichkeit der Berufskonsularbeamten nach Art. 41 WÜK 444
ee) Zur Interpretation des Begriffs der schweren strafbaren Handlung in Art. 41 Abs. 1 WÜK 450
ff) Restriktionen bei einer zulässigen Strafverfolgung von Berufskonsularbeamten 459
gg) Zur Zeugnispflicht von Berufskonsularbeamten 460
hh) Die Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen 463
b) Exemtionen für Bedienstete des Verwaltungs- oder technischen Personals 463
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals 465
d) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals 467
e) Exemtionen für Mitglieder einer berufskonsularischen Vertretung, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind 467
aa) Exemtionen für Konsularbeamte, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind 468
bb) Exemtionen für sonstige Mitglieder des Personals einer konsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind 469
3. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen 470
a) Exemtionen für Wahlkonsularbeamte 470
b) Exemtionen für die übrigen Mitglieder einer von einem Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretung 472
c) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals 476
d) Exemtionen für Mitglieder einer wahlkonsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind 476
4. Exemtionen bei Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch Mitglieder einer diplomatischen Mission 477
5. Exemtionen für diplomatische und konsularische Kuriere 478
II. Abgrenzung von durch Immunität ratione materiae geschütztem Handeln zu nicht erfaßten Verhaltensweisen 480
1. Problemlage 480
2. Ausschluß vor Beginn oder nach Beendigung der Beschäftigung als Mitglied einer Vertretung vorgenommener Handlungen 481
3. Unerheblichkeit der Strafbarkeit bzw. Rechtswidrigkeit eines Verhaltens 482
4. Ausschluß von Gelegenheitshandlungen 485
5. Die Erforderlichkeit der Erfüllung vom WÜD und vom WÜK anerkannter diplomatischer oder konsularischer Aufgaben 486
6. Unerheblichkeit der Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis 490
7. Die Unzulässigkeit einer einheitlichen Bestimmung der Reichweite der Immunitäten ratione materiae für alle Personengruppen 492
a) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae nur für die unmittelbaren Amtshandlungen 493
b) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae für sämtliche Diensthandlungen 495
8. Reichweite der Begriffe „Amtshandlung“ und „Diensthandlung“ 498
a) Der Begriff „Amtshandlung“ 498
aa) Hoheitlich-dienstliche diplomatische oder konsularische Amtshandlungen 498
bb) Sonstige Amtshandlungen 499
b) Der Begriff „Diensthandlung“ 500
aa) Amtshandlungen als Teilmenge der Diensthandlungen 500
bb) Allgemeine Kennzeichen sonstiger Diensthandlungen 500
cc) Während der Vornahme von Amtshandlungen verübte Taten 501
dd) Mittelbar der Wahrnehmung diplomatischer bzw. konsularischer Aufgaben dienende Handlungen 501
ee) Dienstliche Teilnahme an Veranstaltungen 502
ff) Aktivitäten in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Vornahme von Amts- oder Diensthandlungen 503
c) Anmerkungen zu der in der Rechtspraxis besonders relevanten Fallgruppe der Straßenverkehrsdelikte 504
9. Fazit der Überlegungen 508
III. Zeitliche Reichweite der Exemtionen 508
1. Beginn der diplomatischen und konsularischen Exemtionen 509
a) Beginn der Exemtionen für die zum Dienstantritt in den Empfangsstaat einreisenden Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen 510
b) Beginn der Exemtionen für Personen, die sich bereits vor Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit im Empfangsstaat aufgehalten haben 514
2. Ende der diplomatischen und konsularischen Exemtionen 515
a) Erlöschen der Immunitäten ratione personae, der Unverletzlichkeiten und der Befreiungen von Zeugenpflichten bei Dienstbeendigung 515
aa) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Entsendestaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit 517
bb) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Empfangsstaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit 522
b) Unbegrenzte Fortdauer der Immunitäten ratione materiae 525
aa) Die Regelungen des WÜD und des WÜK 525
bb) Der Rechtsgrund für die Fortgeltung der Immunitäten ratione materiae 531
c) Vereinbarkeit des Erlöschens diplomatischer und konsularischer Exemtionen mit dem Rückwirkungsverbot 533
IV. Die Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen 537
1. Grundsätzliches zum Verzicht auf diplomatische und konsularische Exemtionen 537
a) Der mögliche Gegenstand eines Verzichts 538
b) Die mögliche Reichweite eines Verzichts 540
2. Erklärung eines Verzichts 541
a) Berechtigung zur Erklärung eines Verzichts 541
b) Zulässigkeit eines antizipierten Verzichts 546
3. Zur Geltung eines Verzichts auf die Immunität für Strafvollstreckungsmaßnahmen 547
4. Zulässigkeit einer Rücknahme eines Verzichts 548
5. Vereinbarkeit eines Verzichts mit dem Rückwirkungsverbot 549
V. Abgrenzung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zu anderen völkerrechtlichen Exemtionen 550
1. Grundsatz der Eigenständigkeit der verschiedenen völkerrechtlichen Exemtionen 550
2. Abgrenzung und Verhältnis der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zur Staatenimmunität 551
a) These der Identität von Staatenimmunität und diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae 551
b) These des abschließenden Charakters der diplomatischen und konsularischen Exemtionen 553
c) Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der Exemtionen 553
aa) Unterschiede zwischen den Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts und der Staatenimmunität 554
bb) Eigenständigkeit der Exemtionen 557
§ 14 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen 564
I. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen 564
1. Erfassung völkerrechtlicher Verbrechen vom Schutzbereich der diplomatischen und konsularischen Exemtionen 566
a) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione materiae 566
b) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione personae 569
2. Zur Frage einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen 570
a) Ableitbarkeit einer Ausnahme aus den Normen des WÜD und des WÜK oder anderer völkerrechtlicher Verträge 571
aa) Der Wortlaut der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK 571
bb) Relevanz der Verwandtschaft der Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts mit der Staatenimmunität 575
cc) Verhältnis der Exemtionen des Diplomaten- und Konsularrechts bei völkerrechtlichen Verbrechen zu völkerrechtlichen Bestrafungspflichten 577
b) Zur Frage einer völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen 579
c) Zur Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die völkerrechtlichen Rechtsinstitute der Verwirkung oder Repressalie 586
d) Fazit: Keine Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen 588
3. Zur Gebotenheit einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen 589
II. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen 593
§ 15 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen 596
I. Geltung der Exemtionen gegenüber Drittstaaten 596
1. Die grundsätzliche Geltungsbeschränkung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen auf den jeweiligen Empfangsstaat 596
2. Die begrenzte Notwendigkeit eines Schutzes der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten 598
3. Die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen während einer Durchreise durch Drittstaaten 598
a) Der Grund für die Beachtlichkeit von Exemtionen für Drittstaaten 598
b) Die Normen des WÜD und des WÜK über die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten 599
c) Durch Art. 40 WÜD und Art. 54 WÜK geschützte Personen 600
d) Nichtgewährung eines Rechts auf Durchreise durch Drittstaaten 601
e) Reichweite der Exemtion in Drittstaaten 603
aa) Sachliche Reichweite 603
bb) Das Erfordernis einer „Durchreise“ und die zeitliche Beschränkung der Unverletzlichkeit auf die Dauer der Durchreise 609
f) Die Unverletzlichkeit bei einem Aufenthalt in einem Drittstaat aufgrund höherer Gewalt 610
4. Zur Sicherstellung der Exemtionierung wegen hoheitlich-dienstlicher Handlungen in bezug auf Drittstaaten im Diplomaten- und Konsularrecht 611
a) Problemlage 611
b) Der Fall der Strafverfolgung des ehemaligen syrischen Botschafters in der DDR durch die Bundesrepublik 612
c) Die These der Geltung der diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae auch in Drittstaaten 615
d) Bewertung dieser These 616
e) Das Verbot einer Verfolgung wegen hoheitlich-dienstlicher diplomatischer oder konsularischer Handlungen durch Drittstaaten aufgrund der Staatenimmunität 621
5. Fazit der Überlegungen zur Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten 625
II. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für internationale Strafgerichtshöfe 626
1. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für den Internationalen Strafgerichtshof 626
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut 628
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses diplomatischer und konsularischer Exemtionen durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut 628
aa) Erste Fallgruppe: Der Entsendestaat ist Vertragsstaat des Römischen Statuts 629
bb) Zweite Fallgruppe: Der Entsendestaat ist nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts 629
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für den IStGH 633
2. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe 635
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut 635
b) Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Exemtionsausschlusses 635
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe 636
§ 16 Sachbezogene diplomatische und konsularische Exemtionen 637
I. Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen 638
1. Die Differenzierung zwischen positiver und negativer Unverletzlichkeit 638
2. Die negative Unverletzlichkeit 640
a) Zugehörigkeit der geschützten Räumlichkeiten zum Staatsgebiet des Empfangsstaates und Geltung des Rechts des Empfangsstaates 640
b) Unzulässigkeit der Vornahme strafprozessualer Zwangsmaßnahmen 642
aa) Unverletzlichkeit von Räumlichkeiten diplomatischer Missionen 642
bb) Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten berufskonsularischer Vertretungen 647
cc) Zum Schutz der Räumlichkeiten wahlkonsularischer Vertretungen 652
dd) Keine Ausnahme von der Unverletzlichkeit bei schweren Straftaten 653
c) Zeitliche Reichweite der Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen 655
d) Möglichkeit eines Verzichts auf die Unverletzlichkeit 657
e) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Unverletzlichkeit 659
aa) Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands 659
bb) Zur Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots 660
f) Zulässigkeit von präventiv-polizeilichen Abwehrmaßnahmen 667
II. Unverletzlichkeit der privaten Räumlichkeiten und Vermögenswerte von Mitgliedern diplomatischer Missionen 673
III. Unverletzlichkeit von Archiven, Schriftstücken und amtlicher Korrespondenz 679
IV. Die Freiheit der Kommunikation und des Verkehrs sowie die Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks 685
1. Schutz des freien Verkehrs diplomatischer und konsularischer Vertretungen 685
2. Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks 687
a) Der Begriff „Kuriergepäck“ 688
b) Schutz des Kuriergepäcks 691
c) Zurückweisung von Kuriergepäck 694
d) Abwehr von unmittelbaren Gefahren 697
e) Kontrolle von Kuriergepäck durch Transportunternehmen 699
f) Rechtsstellung von diplomatischem und konsularischem Kuriergepäck in Drittstaaten 700
g) Bestrebungen zur Reform der Rechtsstellung von Kuriergepäck 703
Teil 4: Sonstige völkerrechtliche Exemtionen 706
§ 17 Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder 707
I. Völkerrechtliche Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder fremder Staaten 707
1. Die Begriffe „Staatsoberhaupt“ und „Regierungsmitglied“ 709
a) Der Begriff „Staatsoberhaupt“ 709
b) Der Begriff „Regierungsmitglied“ 711
2. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber der nationalen Strafgerichtsbarkeit fremder Staaten 712
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder 712
aa) Rechtsgrundlagen 712
bb) Sachliche Reichweite der Exemtionen für Staatsoberhäupter 714
cc) Sachliche und personale Reichweite der Exemtionen für Regierungsmitglieder 723
dd) Geltung der Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen 729
ee) Räumliche Reichweite der Exemtionen 743
ff) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und Möglichkeit eines Verzichts 744
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder 747
aa) Die fortgeltende Immunität ratione materiae als Anwendungsfall der Staatenimmunität 747
bb) Ausnahmen vom fortgeltenden Immunitätsschutz bei völkerrechtlichen Verbrechen, schweren Menschenrechtsverletzungen und in weiteren Fällen 749
cc) Vereinbarkeit der postulierten Ausnahmen vom Immunitätsschutz mit dem Urteil des IGH im Verfahren Demokratische Republik Kongo ./. Belgien 751
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern 756
3. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen 759
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder 759
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder 766
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern 767
II. Exemtionen für Repräsentanten fremder Staaten aufgrund bundesdeutschen Rechts 767
1. Die Entstehungsgeschichte und Intention des § 20 Abs. 1 GVG 767
2. Reichweite der von § 20 Abs. 1 GVG gewährten Exemtionen 768
§ 18 Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen 774
I. Der Begriff „Spezialmission“ 774
II. Zur Schwierigkeit der Feststellung der Existenz und Reichweite völkerrechtlicher Normen über Spezialmissionen 776
III. Die Konvention über Spezialmissionen 778
1. Entstehungsgeschichte und Ratifizierungsstand 778
2. Konzeption der Konvention über Spezialmissionen 779
3. Konstitutive Elemente einer Spezialmission nach der Konvention 781
4. Rechtsstellung der Mitglieder einer Spezialmission 784
a) Allgemeine Normen über die Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen 784
b) Die Regeln über Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit 786
aa) Personale und sachliche Reichweite der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates 786
bb) Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen 788
cc) Zeitliche Reichweite der Exemtionen 789
dd) Verhältnis der Exemtionen nach der Konvention zu den Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sowie Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen 789
ee) Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit von Drittstaaten 790
5. Sonstige strafrechtlich relevante Exemtionsbestimmungen der Konvention 791
IV. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über den Status von Mitgliedern von Spezialmissionen 793
1. Der Fall Tabatabai als strafrechtlicher “leading case” in Deutschland 794
2. Zur Vielfältigkeit der in der Literatur vertretenen Auffassungen über den Status der Mitglieder von Spezialmissionen 796
3. Analyse der Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen und der Staatenpraxis 800
a) Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen 800
b) Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen 808
c) Sonstige Staatenpraxis 813
4. Zwischenfazit: Die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien von Spezialmissionen 820
5. Rechtsstellung der Mitglieder hochrangiger politischer Spezialmissionen 825
a) Notwendigkeit der Vereinbarung einer politischen Aufgabe und weitere Voraussetzungen für die Erlangung völkerrechtlicher Exemtionen 825
aa) Erfordernis der Vereinbarung einer konkreten temporären politischen Aufgabe 825
bb) Erfordernis eines Einverständnisses des Empfangsstaates mit den einzelnen Mitgliedern einer Spezialmission 832
cc) Der Fall der Entsendung von Staatenvertretern zu internationalen Konferenzen 833
b) Umfang der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit 834
aa) Umfang der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates 834
bb) Zur Frage nach Ausnahmen von der Exemtion bei bestimmten Arten von Taten 840
cc) Zur Frage der Geltung der Exemtion in Drittstaaten 842
dd) Zur Frage der Geltung der Exemtion gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen 844
c) Zur Rechtsstellung von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern als Angehörige von Spezialmissionen 845
6. Rechtsstellung der Mitglieder sonstiger Spezialmissionen 845
7. Zur These des BGH von der Möglichkeit der Verleihung von Immunität unabhängig von den Regeln über Spezialmissionen 846
8. Zur Frage einer Verpflichtung deutscher Gerichte zur Anerkennung von Exemtionen aufgrund des völkerrechtlichen Prinzips „estoppel“ 849
9. Fazit der Untersuchung zur Reichweite völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen 854
V. Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen aufgrund nationaler deutscher Rechtsnormen 855
§ 19 Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen 857
I. Grundsätzliches zu den Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Bereich internationaler Organisationen 858
1. Begriff und Kennzeichen internationaler Organisationen 858
a) Der Begriff „internationale Organisation“ 858
b) Abgrenzung: Atypische Völkerrechtssubjekte 860
c) Relevanz der partiellen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen 863
d) Relevanz der partikularen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen 864
2. Rechtsquellen der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen 867
a) Völkergewohnheitsrechtliche Exemtionsregelungen 867
b) Organisationsübergreifende völkervertragliche Exemtionsregelungen 871
c) Organisationsbezogene völkervertragliche Exemtionsregelungen 876
aa) Erste Kategorie von Verträgen: Gründungsverträge 877
bb) Zweite Kategorie von Verträgen: Besondere Verträge über Vorrechte und Befreiungen 881
cc) Dritte Kategorie von Verträgen: Headquarter-Agreements 884
dd) Vierte Kategorie von Verträgen: Verträge mit Drittstaaten 886
d) Nationale deutsche Exemtionsregelungen 886
aa) Die Ermächtigung zur Gewährung von Exemtionen für den Bereich der Vereinten Nationen über das völkerrechtlich gebotene Maß hinaus 887
bb) Exemtionen für Teilnehmer an in Deutschland durchgeführten internationalen Konferenzen 889
cc) Verordnungsermächtigung des Zustimmungsgesetzes zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der UN 891
e) Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Übernahme völkerrechtlicher Exemtionsregelungen durch Rechtsverordnungen 895
3. Ziel und Zweck der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen 900
a) Achtung der souveränen Gleichheit der Staaten als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen 900
b) Schutz der Funktionsfähigkeit internationaler Organisationen als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen 902
II. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber den Mitgliedstaaten 904
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen 904
a) Räumliche Reichweite der Exemtionen 905
b) Sachliche Reichweite der Exemtionen 906
aa) Überblick über die sachliche Reichweite 906
bb) Zur Bestimmung des Umfangs der gewährten Exemtionen ratione materiae 908
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen 911
c) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht 913
2. Exemtionen für Funktionsträger der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen 914
a) Exemtionen für Bedienstete 914
aa) Exemtionen für alle Bedienstete 914
bb) Weiterreichende Exemtionen für hochrangige Bedienstete 916
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtionen 918
dd) Zeitliche Reichweite der Exemtionen 919
b) Exemtionen für Sachverständige 920
3. Exemtionen für Funktionsträger der Europäischen Gemeinschaften 924
a) Exemtionen für Bedienstete 924
aa) Zur Reichweite der Exemtionen 924
bb) Zur Auslegungszuständigkeit des EuGH 926
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtion 930
b) Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments 931
aa) Zum Schutzzweck der parlamentarischen Exemtionen 931
bb) Rechtsgrundlagen der parlamentarischen Exemtionen 932
cc) Indemnität der Mitglieder des Europäischen Parlaments 932
dd) Die Immunität und Unverletzlichkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments 933
ee) Zur Ausnahme von der Immunität und Unverletzlichkeit bei Ergreifung auf frischer Tat 941
ff) Zur Aufhebung der Exemtionen durch das Europäische Parlament 942
gg) Pläne zu einer Neuregelung der Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments 945
4. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Gerichte 947
a) Exemtionen für Richter 947
aa) Exemtionen für Richter des IGH und des Seegerichtshofs 948
bb) Exemtionen für Richter des IStGH 955
cc) Exemtionen für Richter des EuGH und des EuG 961
dd) Exemtionen für Richter des ICTY und des ICTR 963
b) Exemtionen für sonstige Funktionsträger 966
5. Exemtionen für Funktionsträger von Europol 967
a) Vorbemerkungen zur Organisation Europol 967
b) Die Exemtionsregelungen 970
aa) Reichweite der Exemtionen 970
bb) Anmerkungen zur Legitimität der Immunität für Europol-Bedienstete und Vorschläge zu ihrer Reform 976
III. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen 985
1. Exemtionen gegenüber Drittstaaten 985
2. Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen 987
a) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des IStGH 987
b) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des ICTY und des ICTR 991
IV. Exemtionen für Vertreter von Mitgliedstaaten bei internationalen Organisationen 992
1. Zur Schwierigkeit eines Interessenausgleichs aufgrund der Trilateralität der Beziehungen 992
2. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen 995
a) Das Fehlen einer Befugnis der Sitzstaaten und Transitstaaten zur Ablehnung bestimmter Personen als Staatenvertreter 995
b) Zur Differenzierung zwischen verschiedenen Arten von Staatenvertretern 996
aa) Temporäre Staatenvertreter 996
bb) Ständige Staatenvertreter 997
c) Sachliche Reichweite der Exemtionen 998
aa) Exemtionen für temporäre Staatenvertreter 998
bb) Die Exemtionen für ständige Staatenvertreter 999
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen 1000
d) Räumliche Reichweite der Exemtionen 1000
e) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht 1001
f) Verhältnis der Exemtionen für Vertreter bei internationalen Organisationen zur Staatenimmunität und sonstigen Exemtionen 1003
g) Zur Geltung der Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichten 1004
3. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen 1006
a) Exemtionen nach dem UN-Immunitäten-Übereinkommen und dem Immunitätenabkommen für die Sonderorganisationen 1006
aa) Die personale, sachliche und räumliche Reichweite der Exemtionen 1006
bb) Zur zeitlichen Reichweite der Exemtionen und zur Frage eines Verzichts 1009
b) Exemtionen nach den Headquarter-Agreements 1011
4. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Europäischen Gemeinschaften 1013
5. Exemtionen für Staatenvertreter beim Internationalen Strafgerichtshof 1015
6. Exemtionen für Staatenvertreter bei Europol 1016
V. Exemtionen für Vertreter von Drittstaaten bei internationalen Organisationen 1018
VI. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren internationaler Gerichte 1020
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen 1020
2. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IGH und des ISGH 1022
3. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IStGH 1023
4. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des EuGH und des EuG 1025
5. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des ICTY und ICTR 1027
VII. Sachbezogene Exemtionen zugunsten internationaler Organisationen 1028
§ 20 Exemtionen für Angehörige fremder Streitkräfte 1030
I. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über die Rechtsstellung von Angehörigen fremder Streitkräfte 1031
1. Rechtsstellung von Militärangehörigen bei privaten Aufenthalten in fremden Staaten 1031
a) Das Fehlen einer rechtlichen Sonderstellung von Militärangehörigen 1031
b) Zur Befreiung von fremdstaatlicher Strafgerichtsbarkeit aufgrund der Staatenimmunität 1032
aa) Allgemeines zur Reichweite der Staatenimmunität in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte 1032
bb) Anmerkungen zu den in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte relevanten Ausnahmen von der Staatenimmunität 1032
2. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen, die im Rahmen bewaffneter Konflikte in den Machtbereich des Gegners gelangen 1035
3. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen als Mitglieder einer Besatzungsmacht 1037
4. Rechtsstellung von Militärangehörigen, die sich mit Einverständnis eines fremden Staates in diesem dienstlich aufhalten 1037
a) Die These der vollständigen Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat 1039
b) Die These der vollständigen Unterworfenheit von Angehörigen fremder Streitkräfte unter die Hoheitsgewalt des Aufnahmestaates 1041
c) Die These der sachlich beschränkten Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat 1044
d) Bewertung der verschiedenen Rechtsauffassungen 1046
II. Historische Entwicklung der Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg 1050
1. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1949 1050
2. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik im Zeitraum von 1949–1955 1051
3. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik vom Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 bis zum Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts 1963 1053
a) Der Weg zur Souveränität der Bundesrepublik Deutschland 1053
b) Die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen nach den Pariser Verträgen 1054
aa) Das Aufenthaltsrecht für Streitkräfte der Westalliierten und ihrer Verbündeten 1055
bb) Die Rechtsstellung der Angehörigen der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte 1056
c) Ablösung des Truppenvertrags durch das NATO-Truppenstatut und die Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut 1058
4. Die Rechtsstellung der in der DDR befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen 1060
5. Auswirkungen der Vereinigung Deutschlands im Jahr 1990 auf die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen 1061
a) Die völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands 1061
b) Regelungen in bezug auf den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland 1063
c) Neuregelung des Aufenthaltsrechts fremder Streitkräfte in Deutschland 1063
d) Neuregelung des räumlichen Geltungsbereichs der Verträge über die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen 1064
6. Überblick über die gegenwärtig für den Status fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland maßgeblichen Rechtsnormen 1066
III. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen 1068
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen den verschiedenen NATO-Staaten 1068
2. Der personale und zeitliche Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Normen des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzvereinbarungen 1070
a) Der personale Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Bestimmungen 1070
b) Geltungsbeschränkung der strafrechtlich relevanten Bestimmungen auf den Zeitraum dienstlich bedingter Aufenthalte 1071
3. Unterworfenheit der geschützten Personen unter das materielle Strafrecht des Aufnahmestaates 1073
4. Bestimmungen über die Zulässigkeit der Durchführung eines Strafverfahrens 1073
a) Aufteilung der Befugnis zur Ausübung von Strafgerichtsbarkeit anstelle einer alleinigen Festlegung von Exemtionen 1073
aa) Die Grundregeln des Art. VII Abs. 1 NTS 1073
bb) Vollständige Immunität für Auslandstaten von der Strafgerichtsbarkeit des Aufnahmestaates als Konsequenz aus Art. VII Abs. 1 NTS 1076
b) Differenzierung zwischen ausschließlicher und konkurrierender Gerichtsbarkeit 1080
c) Die Vorrangregelung bei der konkurrierenden Gerichtsbarkeit 1084
d) Kompetenz zur Beurteilung der Strafbarkeit bzw. des dienstlichen Charakters einer Tat 1091
e) Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Strafgerichtsbarkeit nach dem NTS 1092
aa) Allgemeines zum Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit 1092
bb) Reichweite und Folgen des von Deutschland erklärten generellen Verzichts nach Art. 19 Abs. 1 ZA-NTS 1094
f) Bilaterale Vereinbarungen Deutschlands mit anderen NATO-Staaten über ein Absehen von der Ausübung deutscher Strafgerichtsbarkeit 1099
g) Zulässigkeit strafprozessualer Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen trotz Nachrangigkeit oder Fehlens der Strafgerichtsbarkeit 1101
aa) Zum Fall der Nachrangigkeit der Strafgerichtsbarkeit 1101
bb) Zum Fall des Fehlens der Strafgerichtsbarkeit 1106
5. Sonstige exemtionsrelevante Bestimmungen des NTS und der Zusatzvereinbarungen 1107
6. Bewertung der Exemtionen nach dem NTS und den Zusatzvereinbarungen 1110
IV. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem PfP-Truppenstatut und dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz 1112
1. Exemtionen nach dem PfP-Truppenstatut 1112
2. Exemtionen nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz 1114
a) Konzeption des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes 1115
b) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der nach Maßgabe des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes zu treffenden Vereinbarungen 1117
c) Praktische Relevanz des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes 1118
V. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen und von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte 1119
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Streitkräften der UN und von den UN lediglich autorisierten Streitkräften 1119
a) Streitkräfte der Vereinten Nationen 1120
b) Streitkräfte einzelner Staaten mit Mandat der Vereinten Nationen 1122
2. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen 1123
a) Exemtionen auf der Basis von Statusabkommen zwischen den Vereinten Nationen und dem Aufenthaltsstaat 1123
b) Exemtionen auf der Basis der UN-Charta und des Übereinkommens über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen 1127
c) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1132
3. Exemtionen für von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte 1132
a) Exemtionen auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit dem Aufenthaltsstaat 1134
b) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1137
VI. Exemtionen für Angehörige von Streitkräften gegenüber Internationalen Strafgerichtshöfen 1140
1. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit der UN-Strafgerichtshöfe 1140
2. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs 1141
a) Militärangehörige ohne Anbindung an die Vereinten Nationen 1141
b) Mitglieder von Streitkräften der Vereinten Nationen 1143
c) Mitglieder von durch die Vereinten Nationen autorisierten Streitkräften 1144
3. Freistellung von Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH aufgrund von Bemühungen der USA 1146
a) Überblick über die verschiedenen Bemühungen der USA um Freistellung ihrer Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH 1146
aa) Die These einer Unzulässigkeit der Strafverfolgung von Angehörigen von Nichtvertragsstaaten durch den IStGH 1147
bb) Abschluß bilateraler Nicht-Überstellungs-Abkommen 1148
cc) Nationale Gesetzgebung der USA zur Einschränkung der Tätigkeit des IStGH 1150
dd) Das Drängen der USA auf Verabschiedung einer die Zuständigkeit des IStGH beschränkenden Resolution des UN-Sicherheitsrates 1151
b) Exemtion von Militärangehörigen von der Gerichtsbarkeit des IStGH durch Resolution 1422 des UN-Sicherheitsrates und Art. 16 IStGH-Statut 1151
aa) Zum materiellen Gehalt der Resolution 1154
bb) Rechtmäßigkeit und Bindungswirkung der Resolution 1155
cc) Rechtspolitische Bewertung der Resolution 1159
§ 21 Exemtionen für Staatsschiffe und Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere 1160
I. Die Exemtion für Staatsschiffe, deren Besatzungsmitglieder und Passagiere 1162
1. Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten auf Schiffen 1163
a) Materielle Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer, der deutschen inneren Gewässer und des deutschen Küstenmeeres 1163
aa) Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer 1163
bb) Strafgewalt im Bereich der deutschen inneren Gewässer 1165
cc) Strafgewalt im Bereich des deutschen Küstenmeeres 1166
dd) Irrelevanz der Staatszugehörigkeit des Schiffs 1167
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See 1168
c) Materielle Strafgewalt im Bereich fremdstaatlicher Küstenmeere, fremdstaatlicher innerer Gewässer und fremdstaatlicher Binnengewässer 1171
2. Zur Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Schiffen und bezüglich auf Schiffen begangener Taten 1171
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets einschließlich der Binnengewässer, der inneren Gewässer und des Küstenmeeres 1172
aa) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Festlands, der Binnengewässer und der inneren Gewässer 1172
bb) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Küstenmeeres 1175
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der Hohen See, der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Anschlußzonen 1178
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit 1181
3. Reichweite der Exemtion für Staatsschiffe sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere 1182
a) Arten von Staatsschiffen 1183
b) Rechtsgrund für die Gewährung der Exemtion 1184
c) Ausschluß von Staatshandelsschiffen von der Exemtion 1187
d) Konstruktive Begründung der Exemtion 1188
e) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der Exemtion 1191
f) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Exemtion 1198
g) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion 1199
aa) Grenzen der Exemtion in den Binnengewässern und den inneren Gewässern des strafverfolgenden Staates 1200
bb) Grenzen der Exemtion im Küstenmeer des strafverfolgenden Staates 1208
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See 1211
dd) Grenzen der Exemtion im Bereich der Küstengewässer, inneren Gewässer und Binnengewässer eines anderen als des strafverfolgenden Staates 1213
h) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts 1214
II. Die Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere 1214
1. Zum Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten in Luftfahrzeugen 1215
a) Materielle Strafgewalt im Bereich des deutschen Staatsgebiets 1215
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See 1217
c) Materielle Strafgewalt im Bereich eines fremden Staatsgebiets 1219
2. Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Luftfahrzeugen und bezüglich in Luftfahrzeugen begangener Taten 1219
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets 1219
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See 1222
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit 1224
3. Reichweite der Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere 1225
a) Arten von Staatsluftfahrzeugen 1225
b) Grundsätzliches zur Exemtion von Staatsluftfahrzeugen 1226
c) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion 1229
aa) Grenzen der Exemtion im Staatsgebiet des strafverfolgenden Staates 1229
bb) Grenzen der Exemtion im Luftraum über ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See 1234
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit 1235
d) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts 1235
4. Exkurs: Zur Rechtsstellung von Weltraumflugkörpern und deren Besatzungsmitgliedern 1235
Teil 5: Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im Strafrecht 1240
§ 22 Materiellrechtliche oder prozessuale Wirkung der Immunitäten 1242
I. Vorbemerkungen 1242
1. Beschränkung der Untersuchung auf Immunitäten 1242
2. Überblick über die verschiedenen Auffassungen zur Einordnung der Immunitäten 1243
II. Einordnung der Immunitäten als Schranken des persönlichen Geltungsbereichs des Strafrechts 1244
1. Einordnung sämtlicher Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts 1244
a) Wirkung dieser Einordnung 1244
b) Strafrechtsdogmatische Konsequenz dieser Einordnung 1245
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung 1246
2. Einordnung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts 1248
a) Wirkung dieser Einordnung 1248
b) Begründung dieser Auffassung 1249
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung 1250
III. Einordnung der Immunitäten als materielle persönliche Strafbefreiungsgsgründe 1251
1. Wirkung dieser Einordnung 1251
2. Begründung dieser Auffassung 1252
IV. Einordnung der Immunitäten als prozessuale Strafverfahrenshindernisse 1253
1. Wirkung dieser Einordnung 1253
2. Begründung dieser Auffassung 1256
V. Einordnung der Immunitäten als Institute mit Doppelcharakter 1256
VI. Bewertung der verschiedenen Auffassungen 1257
1. Zur These der Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts 1258
a) Die explizite Festlegung einer Normunterworfenheit in immunitätsbegründenden völkerrechtlichen Verträgen 1258
b) Regelungen über einen Immunitätsverzicht und eine zeitliche Begrenzung der Immunitäten ratione personae als Indizien für eine Normunterworfenheit 1259
c) Verkennung der Grenzen staatlicher Hoheitsgewalt durch die Vertreter der modifizierten Geltungsbeschränkungstheorie 1260
aa) Das implizite Abstellen auf die völkerrechtlich nicht anerkannte Act of State-Doktrin 1262
bb) Zur Reichweite des Gebots der Achtung fremder Hoheitsakte 1263
cc) Der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten und das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates als Schranken jeglicher extraterritorialer Strafgewalterstreckung 1266
dd) Fazit: Keine völkerrechtliche Pflicht zur Einstufung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts 1268
d) Kein Gebot einer Beschränkung des Geltungsbereichs des Strafrechts aufgrund des völkerrechtlichen Schutzzwecks der Immunitäten 1269
e) Unvereinbarkeit einer Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts mit deutschen Rechtsvorschriften 1270
2. Zwischenergebnis: Geltung des (Straf-)Rechts auch für exemte Personen 1271
3. Zur Frage der Einordnung der Immunitäten als materielle Strafbefreiungsgründe oder prozessuale Verfahrenshindernisse 1273
a) Völkerrechtliche Vorgaben 1273
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben 1275
aa) Vorüberlegungen 1275
bb) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als materiellrechtliche Strafbefreiungsgründe wegen des Rückwirkungsverbots? 1278
cc) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als prozessuale Verfahrenshindernisse wegen des Rückwirkungsverbots? 1279
dd) Fazit der verfassungsrechtlichen Überlegungen 1281
c) Wortlaut und Regelungsort der einschlägigen deutschen Normen 1282
d) Teleologische Betrachtung 1285
e) Einordnung nach den allgemeinen Theorien zur Abgrenzung materieller Strafbefreiungsgründe von prozessualen Verfahrenshindernissen 1286
aa) Vorbemerkungen zu dieser Kontrollüberlegung 1286
bb) Theorie des Abstellens auf das „Verdientsein des Strafübels“ 1288
cc) Theorie des „Hinwegdenkens des Strafprozesses“ 1289
dd) Theorie der Prozeßvoraussetzungen als „typisierte Voraussetzungen der Sicherung des Rechtsfriedens“ 1290
ee) Theorie des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Tatgeschehen 1292
ff) Fazit dieser Kontrollüberlegung 1293
f) Vergleichende Kontrollüberlegung: Die Einordnung völkerrechtlicher Immunitäten im Zivil- und Verwaltungsrecht 1293
4. Ergebnis: Einordnung sämtlicher Immunitäten allein als prozessuale Verfahrenshindernisse 1294
§ 23 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für den Strafprozeß 1295
I. Verfahren zur Feststellung einer Exemtion 1295
1. Entscheidungskompetenz von Judikative oder Exekutive 1295
a) Entscheidungskompetenz der Gerichte 1295
b) Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaften 1299
2. Prüfung von Amts wegen 1300
a) Grundsatz der Prüfung von Amts wegen 1300
aa) Prüfungspflicht bei Immunitäten 1300
bb) Prüfungspflicht bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten 1301
b) Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren 1301
aa) Erfordernis eines zulässigen Rechtsmittels 1301
bb) Prüfungsbeschränkung des Revisionsgerichts bei nicht erhobener Sachrüge 1303
c) Ergebnis 1306
3. Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG 1306
4. Entscheidung im Wege des Freibeweises oder Strengbeweises 1309
5. Entscheidung bei verbleibenden Zweifeln über das Bestehen einer Exemtion 1312
a) Verbleibende Zweifel bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten 1313
b) Verbleibende Zweifel bei völkerrechtlichen Immunitäten 1313
II. Zulässigkeit und Gebotenheit von strafprozessualen Maßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion 1315
1. Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion 1317
a) Ausgangspunkt: Unzulässigkeit sämtlicher Strafverfolgungsmaßnahmen bei Vorliegen einer Immunität 1317
b) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen bei Fehlen eines Tatverdächtigen 1318
c) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen zur Feststellung einer Immunität 1318
d) Zur Zulässigkeit polizeilicher Strafverfolgungsmaßnahmen 1323
2. Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 13a StPO 1326
3. Pflicht des Bemühens um einen Verzicht auf eine Exemtion 1329
4. Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO 1331
5. Zulässigkeit von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte 1334
a) Die Nichterfassung von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte durch die völkerrechtlichen Immunitäten 1334
b) Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten als Verbote einer Inanspruchnahme von Nichtbeschuldigten 1336
aa) Die Unverletzlichkeitsgewährleistungen 1336
bb) Die Befreiungen von den Zeugenpflichten 1337
cc) Rechtsfolgen einer Mißachtung von Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten 1337
6. Zulässigkeit von Ordnungsmaßnahmen 1340
a) Zulässigkeit von Maßnahmen zur unmittelbaren Störungsbeseitigung 1340
b) Zulässigkeit von Maßnahmen mit Beuge- und Sanktionscharakter 1341
III. Verfahrensbeendigung als strafprozessuale Konsequenz des Vorliegens einer Immunität 1343
1. Art der Beendigung eines Verfahrens bei Vorliegen einer Immunität 1344
a) Verfahrensbeendigung im Vorverfahren 1344
b) Verfahrensbeendigung im Zwischenverfahren 1346
c) Verfahrensbeendigung im Hauptverfahren 1347
d) Verfahrensbeendigung im Rechtsmittelverfahren 1349
aa) Im Berufungsverfahren 1349
bb) Im Revisionsverfahren 1351
2. Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens 1354
3. Sperrwirkung von verfahrensbeendenden Entscheidungen 1357
a) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 205 StPO 1358
b) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 170 Abs. 2 StPO 1358
c) Sperrwirkung einer Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 204 Abs. 1 StPO 1359
d) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 206a StPO 1361
e) Sperrwirkung von Prozeßurteilen nach § 260 Abs. 3 StPO 1362
f) Sperrwirkung von verfahrenseinstellenden Rechtsmittelentscheidungen 1363
IV. Rechtswirkungen von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Sachentscheidungen 1364
1. Streitstand 1364
2. Zur Möglichkeit und den Voraussetzungen nichtiger Urteile 1365
3. Rechtswirksamkeit unter Mißachtung einer Immunität ergangener Urteile 1367
4. Aufhebbarkeit und fehlende Vollstreckbarkeit von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Urteilen 1368
a) Aufhebbarkeit von Urteilen 1368
b) Fehlende Vollstreckbarkeit von Urteilen 1371
V. Ruhen der Verjährung von Straftaten bei Bestehen einer Immunität 1371
VI. Zulässigkeit von Rechtshilfemaßnahmen 1374
1. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten anderer Staaten 1374
2. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten internationaler Strafgerichtshöfe 1377
a) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten der UN-Strafgerichtshöfe 1378
b) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten des Internationalen Strafgerichtshofs 1380
aa) Die Regelung des Art. 98 IStGH-Statut im Überblick 1380
bb) Die von Art. 98 Abs. 1 IStGH-Statut erfaßten Exemtionen 1381
cc) Die von Art. 98 Abs. 2 IStGH-Statut erfaßten Übereinkünfte 1382
dd) Die Entscheidungskompetenz des IStGH 1385
ee) Exemtionen zugunsten von Nichtvertragsstaaten des Römischen Statuts 1386
ff) Exemtionen zugunsten von Vertragsstaaten des Römischen Statuts 1389
gg) Fazit 1395
VII. Immunitäten als Vollstreckungshindernisse 1397
VIII. Exkurs: Strafbarkeit nach § 344 und § 345 StGB bei bewußter Mißachtung einer Immunität 1399
§ 24 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für das Recht der Ordnungswidrigkeiten 1402
I. Geltung der völkerrechtlichen Exemtionen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten 1402
1. Generelle Geltung der Exemtionen im Bußgeldverfahren 1402
2. Explizite Erstreckung der Exemtionen auf Ordnungswidrigkeiten nach den Regeln für NATO-Streitkräfte 1404
3. Erstreckung der Immunität der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch auf Ordnungswidrigkeiten 1406
II. Relevanz der völkerrechtlichen Exemtionen für die Durchführung eines Bußgeldverfahrens 1407
III. Relevanz der völkerrechtlichen Immunitäten für die Durchführung eines Verwarnungsverfahrens 1410
1. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung mit Erhebung eines Verwarnungsgeldes 1411
2. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes 1412
Teil 6: Schluß 1413
§ 25 Zusammenfassung und rechtspolitische Bewertung 1413
I. Staatenimmunität und Act of State-Doktrin 1414
II. Diplomatische und konsularische Exemtionen 1419
III. Sonstige völkerrechtliche Exemtionen 1428
IV. Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im deutschen Strafrecht 1437
V. Fazit 1443
Rechtsprechungsnachweis 1445
1. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1445
2. Reichsgericht (RG) 1446
3. Bundesgerichtshof (BGH) 1446
4. Oberlandesgerichte (KG/OLG) und Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) 1447
5. Sonstige Gerichte 1450
a) Landgerichte (LG) 1450
b) Amtsgerichte (AG) 1451
c) Verwaltungsgerichte 1451
Literaturverzeichnis 1452
Sachverzeichnis 1504