Völkerrechtliche Exemtionen
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Völkerrechtliche Exemtionen
Grundlagen und Grenzen völkerrechtlicher Immunitäten und ihre Wirkungen im Strafrecht. 2 Bände
(2007)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Immunitäten, Unverletzlichkeitsgewährleistungen, Befreiungen von Zeugenpflichten und sonstige völkerrechtliche Exemtionen hatten für die Strafrechtspraxis bis vor wenigen Jahren nur geringe Bedeutung. Sie blieben deshalb auch von der Strafrechtswissenschaft weitgehend unbeachtet. Die weltweiten Bestrebungen, staatlich veranlaßte Menschenrechtsverletzungen sowohl durch neu geschaffene internationale Strafgerichtshöfe als auch durch nationale Gerichte einzelner Staaten strafrechtlich zu ahnden, haben den Exemtionen, die das Völkerrecht Staatsoberhäuptern, Diplomaten, Angehörigen internationaler Organisationen, Soldaten und einer Vielzahl weiterer Funktionsträger gewährt, jedoch in jüngster Zeit große praktische Relevanz verschafft. Denn die Beschuldigten berufen sich in solchen Verfahren fast immer darauf, eine Strafverfolgung sei wegen ihnen zustehender Staatenimmunität, Immunität als Staatsoberhaupt oder diplomatischer Immunität unzulässig.Vor diesem Hintergrund erläutert die zweibändige Gesamtdarstellung der völkerrechtlichen Exemtionen die verschiedenen völkerrechtlichen Strafverfolgungshindernisse und untersucht ihre Bedeutung sowohl für Strafverfahren in Deutschland als auch vor internationalen Strafgerichtshöfen. Dabei geht es nicht nur um Verfahren wegen Staatskriminalität, sondern auch um "einfache Straftaten" wie etwa Straßenverkehrsdelikte von Mitgliedern diplomatischer oder konsularischer Vertretungen. Analysiert werden insbesondere die Staatenimmunität, diplomatische und konsularische Exemtionen sowie Exemtionen für Staatsoberhäupter, Sonderbotschafter, Funktionsträger internationaler Organisationen und Soldaten. Da auch praktische Fragen des strafprozessualen Umgangs mit völkerrechtlichen Exemtionen detailliert erörtert werden, ist die Studie nicht nur für die Strafrechtswissenschaft, sondern auch für Regierungsstellen, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafverteidiger von Interesse. Die klare Struktur des Werks, die weitgehende Eigenständigkeit der einzelnen Kapitel sowie eine Vielzahl von Querverweisen und ein ausführliches Sachverzeichnis tragen dazu bei, daß auch derjenige, der ganz gezielt Antworten auf bestimmte Fragestellungen sucht, schnell fündig wird und die erstrebten Informationen erhält.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | V | ||
Inhaltsübersicht | VII | ||
Inhaltsverzeichnis | IX | ||
Abkürzungsverzeichnis | XL | ||
§ 1 Einleitung | 1 | ||
I. Untersuchungsgegenstand und Ziel der Arbeit | 1 | ||
II. Stand der Forschung in Deutschland | 3 | ||
III. Konzeption der Arbeit und Abgrenzung des Untersuchungsrahmens | 7 | ||
IV. Terminologische Vorbemerkungen | 9 | ||
1. Begriffsvielfalt | 9 | ||
2. Begriffsdefinitionen | 11 | ||
a) Exemtion als Oberbegriff | 11 | ||
b) Sachbezogene Exemtionen | 11 | ||
c) Personenbezogene Exemtionen | 12 | ||
aa) Befreiung von den Zeugenpflichten | 12 | ||
bb) Persönliche Unverletzlichkeit | 13 | ||
cc) Immunität | 13 | ||
d) Graphische Darstellung der begrifflichen Differenzierung | 16 | ||
V. Gang der Untersuchung | 16 | ||
Teil 1: Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen und gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen | 19 | ||
§ 2 Geltungsgrund der völkerrechtlichen Exemtionen | 19 | ||
I. Quellen des Völkerrechts | 19 | ||
II. Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht | 21 | ||
III. Geltungsgrund der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen | 23 | ||
IV. Geltungsgrund der völkervertraglichen Exemtionen | 24 | ||
1. Geltungsanordnung durch ein deutsches Zustimmungsgesetz | 24 | ||
2. Geltungsanordnung durch eine Rechtsverordnung | 26 | ||
V. Zur Frage der Beachtlichkeit völkerrechtlicher Exemtionen wegen des Prinzips „estoppel“ | 29 | ||
VI. Fazit | 31 | ||
§ 3 Die gerichtsverfassungsrechtlichen Grundlagen | 32 | ||
I. Entwicklung der Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz | 32 | ||
1. Die Ursprungsfassung von 1877 und die Novelle von 1924 | 32 | ||
2. Die Novelle von 1934 | 34 | ||
3. Die Novelle von 1950 | 35 | ||
4. Die völlige Neufassung von 1974 | 36 | ||
5. Die Novelle von 1984 | 38 | ||
6. Die Novelle von 2002 | 38 | ||
II. Überblick über die derzeit geltenden Normen über Exemtionen im Gerichtsverfassungsgesetz | 38 | ||
1. Wortlaut der §§ 18–21 GVG | 38 | ||
2. Überblick über den Gehalt der §§ 18–21 GVG | 39 | ||
a) Gehalt der §§ 18 und 19 GVG | 39 | ||
b) Gehalt des § 20 Abs. 1 GVG | 41 | ||
c) Gehalt des § 20 Abs. 2 GVG | 43 | ||
d) Gehalt des § 21 GVG | 45 | ||
III. Sonstige nationale Bestimmungen | 45 | ||
1. Gesetzliche Regelungen | 45 | ||
2. Das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern | 46 | ||
3. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahr | 47 | ||
Teil 2: Staatenimmunität und Act of State-Doktrin | 48 | ||
§ 4 Die Staatenimmunität – Grundlagen und zivilrechtliche Relevanz | 49 | ||
I. Grundsätzliches zur Staatenimmunität | 49 | ||
II. Zivilrechtliche Relevanz der Staatenimmunität | 53 | ||
1. Rechtsgrundlagen der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts | 53 | ||
a) Völkergewohnheitsrechtliche Rechtsgrundlagen | 53 | ||
b) Völkervertragliche Rechtsgrundlagen | 54 | ||
c) Nationale Rechtsgrundlagen | 56 | ||
2. Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis | 58 | ||
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität für acta iure gestionis | 58 | ||
b) Abgrenzung von hoheitlichem zu nichthoheitlichem staatlichem Handeln | 62 | ||
c) Bedeutung der Beschränkung der Staatenimmunität auf acta iure imperii für die aus der Staatenimmunität folgende Exemtion natürlicher Personen | 65 | ||
3. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Grundeigentum betreffenden Klagen, bei Widerklagen und bei einem Verzicht | 65 | ||
4. Nichtgeltung der Staatenimmunität bei deliktischem Handeln | 66 | ||
5. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei schweren Menschenrechtsverletzungen | 76 | ||
a) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Zahlungsklagen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen aufgrund eines impliziten Immunitätsverzichts | 78 | ||
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität aufgrund des ius cogens-Charakters von völkerrechtlichen Menschenrechtsgarantien | 81 | ||
aa) Völkerrechtliches ius cogens | 81 | ||
bb) Entscheidung des EGMR im Fall Al-Adsani gegen das Vereinigte Königreich | 83 | ||
cc) Argumentation der überstimmten Richter für eine Nichtgeltung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen völkerrechtliches ius cogens | 85 | ||
dd) Die erga omnes-Wirkung von ius cogens-Verletzungen und die Institute der Repressalie und Verwirkung als Ansatzpunkte für Immunitätsausnahme | 87 | ||
ee) Ablehnung der ius cogens-Argumentation durch die völkerrechtliche und nationale Rechtsprechung | 92 | ||
c) Fazit | 99 | ||
6. Zur Frage der Geltung der Staatenimmunität als Schranke des Zivilrechts bei terroristischen Gewaltakten | 104 | ||
7. Zur Frage der Vereinbarkeit der Staatenimmunität mit völkerrechtlichen Rechtsschutzgewährleistungen | 105 | ||
§ 5 Strafrechtliche Bedeutung der Staatenimmunität – Personale, sachliche, räumliche und zeitliche Reichweite | 109 | ||
I. Rechtsgrundlagen | 114 | ||
II. Personale Reichweite der Staatenimmunität | 116 | ||
III. Sachliche Reichweite der Staatenimmunität | 117 | ||
1. Beschränkung der Staatenimmunität auf dienstliche Handlungen | 118 | ||
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae | 118 | ||
b) Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Handlungen | 118 | ||
c) Zur These der generellen Einstufung völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger gravierender Völkerrechtsverstöße als private Handlungen | 120 | ||
aa) Exkurs: Die Pinochet-Entscheidungen des House of Lords aus den Jahren 1998 und 1999 | 123 | ||
bb) Exkurs: Das Urteil des IGH im Fall Demokratische Republik Kongo gegen Belgien aus dem Jahr 2002 | 127 | ||
cc) Begründungen der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen | 132 | ||
dd) Bewertung der These vom privaten Charakter völkerrechtlicher Verbrechen und sonstiger schwerer Völkerrechtsverletzungen | 134 | ||
2. Beschränkung der Staatenimmunität auf hoheitliche Handlungen | 139 | ||
a) Die Staatenimmunität als Immunität ratione materiae für acta iure imperii | 139 | ||
b) Abgrenzung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis in bezug auf die strafrechtliche Wirkung der Staatenimmunität | 140 | ||
3. Keine Ausnahme bei deliktischem Handeln | 144 | ||
IV. Räumliche Reichweite der Staatenimmunität | 147 | ||
1. Die erga omnes-Wirkung der Staatenimmunität | 147 | ||
2. Keine Ausnahme für im Hoheitsgebiet des strafverfolgungswilligen Staates begangene Taten | 148 | ||
V. Zeitliche Reichweite der Staatenimmunität | 150 | ||
VI. Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Staatenimmunität | 152 | ||
VII. Bedeutung der Staatenimmunität für die Verhängung von Sanktionen gegen juristische Personen | 153 | ||
VIII. Fazit | 155 | ||
§ 6 Ausnahmen von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen | 156 | ||
I. Völkervertragliche Ausnahmen | 156 | ||
1. Die Völkermordkonvention von 1948 | 158 | ||
2. Die Genfer Abkommen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 | 161 | ||
3. Die UN-Folterkonvention von 1984 | 165 | ||
4. Die Apartheidkonvention von 1973 | 174 | ||
II. Außervertragliche Ausnahmen | 175 | ||
1. Die völkergewohnheitsrechtliche Ausnahme von der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen | 175 | ||
a) Der Begriff des völkerrechtlichen Verbrechens | 175 | ||
b) Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen | 178 | ||
c) Anerkennung der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen durch die Staatenpraxis | 182 | ||
aa) Ahndung während des Ersten Weltkrieges begangener Kriegsverbrechen | 182 | ||
bb) Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg und die Anerkennung der „Nürnberger Prinzipien“ | 187 | ||
cc) Die Tokioter Kriegsverbrecherprozesse der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg | 198 | ||
dd) Der Prozeß gegen Adolf Eichmann in Jerusalem | 201 | ||
ee) Ahndung von NS-Verbrechen durch Gerichte anderer Staaten | 203 | ||
ff) Ausschluß der Staatenimmunität in den Statuten des ICTY und ICTR | 207 | ||
gg) Ahndung im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangener völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale Gerichte | 209 | ||
hh) Das Verfahren gegen Pinochet vor britischen Gerichten 1998/99 | 212 | ||
ii) Strafverfahren gegen Pinochet in anderen Staaten | 213 | ||
jj) Weitere Strafverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen | 214 | ||
kk) Ausschluß der Staatenimmunität im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs | 218 | ||
d) Fazit | 219 | ||
2. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei sonstigen Menschenrechtsverletzungen | 219 | ||
a) Zur Frage der Existenz einer völkergewohnheitsrechtlichen Ausnahme | 221 | ||
b) Zur Frage der Ableitung einer Ausnahme aus allgemeinen völkerrechtlichen Rechtsüberlegungen | 224 | ||
aa) Impliziter Immunitätsverzicht bei Verstößen gegen Menschenrechte | 226 | ||
bb) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter aufgrund der völkerrechtlichen Normenhierarchie | 226 | ||
cc) Ausnahme von der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter | 228 | ||
dd) Ergebnis: Verwirkung der Staatenimmunität bei Verstößen gegen Menschenrechte mit ius cogens-Charakter | 231 | ||
III. Fazit | 232 | ||
§ 7 Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität | 234 | ||
I. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Spionagetätigkeiten | 234 | ||
1. Kriegsspionage | 235 | ||
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Kriegsspionage | 235 | ||
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsspionage | 237 | ||
2. Friedensspionage | 240 | ||
a) Begriff und völkerrechtlicher Status der Friedensspionage | 240 | ||
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Friedensspionage | 243 | ||
aa) Im Staatsgebiet des ausspionierten Staates betriebene Spionage | 243 | ||
bb) Vom Ausland aus betriebene Spionage | 245 | ||
3. Fazit | 250 | ||
II. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Taten gegen die Existenz, den Bestand oder die Verfassungsordnung eines Staates | 251 | ||
III. Ausnahmen von der Staatenimmunität bei geheimdienstlichen Gewalttaten | 254 | ||
1. Der Begriff „geheimdienstliche Gewalttaten“ | 255 | ||
2. Relevanz der Staatenimmunität | 255 | ||
a) Staatenpraxis der Reaktion auf geheimdienstliche Gewalttaten | 256 | ||
b) Bewertung der Staatenpraxis | 261 | ||
IV. Weitere Ausnahmen von der Staatenimmunität bei verdecktem Staatshandeln | 263 | ||
§ 8 Die Relevanz einer Staatensukzession für die Geltung der Staatenimmunität | 265 | ||
I. Vorüberlegungen zum Recht der Staatensukzession | 265 | ||
1. Begriff und Arten der Staatensukzession | 265 | ||
2. Rechtsfolgen einer Staatensukzession | 268 | ||
II. Die Bedeutung des Untergangs eines Staates für dessen Staatenimmunität am Beispiel des Beitritts der DDR zur BRD | 270 | ||
1. Geltung der Staatenimmunität vor dem Beitritt | 270 | ||
2. Auffassungen zur Auswirkung des Beitritts auf die Staatenimmunität der früheren DDR-Funktionsträger | 271 | ||
a) Untergang der Staatenimmunität mit dem Untergang der DDR | 271 | ||
b) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die DDR | 272 | ||
c) Verzicht auf die Staatenimmunität durch die BRD als Nachfolgestaat der DDR | 272 | ||
d) Weitergeltung der Staatenimmunität als Strafverfolgungshindernis | 273 | ||
3. Bewertung der verschiedenen Ansichten | 274 | ||
III. Fazit | 276 | ||
§ 9 Bedeutung der Staatenimmunität für internationale Strafgerichtshöfe | 278 | ||
I. Bedeutung der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe | 279 | ||
1. Rechtliche Struktur der UN-Strafgerichtshöfe | 279 | ||
2. Der Ausschluß der Staatenimmunität | 280 | ||
a) Der Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut | 280 | ||
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität | 280 | ||
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Gründung der UN-Strafgerichtshöfe durch den UN-Sicherheitsrat | 281 | ||
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses wegen der Nichtgeltung der Staatenimmunität bei völkerrechtlichen Verbrechen | 284 | ||
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für die UN-Strafgerichtshöfe | 285 | ||
II. Bedeutung der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof | 286 | ||
1. Rechtliche Struktur des Internationalen Strafgerichtshofs | 286 | ||
2. Ausschluß der Staatenimmunität | 287 | ||
a) Ausschluß der Staatenimmunität durch Art. 27 IStGH-Statut | 287 | ||
b) Zur Völkerrechtskonformität des Ausschlusses der Staatenimmunität | 289 | ||
aa) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Vertragsstaaten des IStGH-Statuts | 290 | ||
bb) Zulässigkeit des Immunitätsausschlusses bei einer Strafverfolgung von Funktionsträgern von Nichtvertragsstaaten des IStGH-Statuts | 290 | ||
cc) Fazit: Irrelevanz der Staatenimmunität für den Internationalen Strafgerichtshof | 293 | ||
III. Exkurs: Bedeutung völkerrechtlicher Exemtionen für sogenannte gemischte Tribunale | 293 | ||
§ 10 Act of State-Doktrin | 298 | ||
I. Die Act of State-Doktrin als Synonym für die Staatenimmunität | 298 | ||
II. Die Act of State-Doktrin als völkerrechtliches Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte | 299 | ||
1. Gehalt dieser Act of State-Doktrin | 299 | ||
2. Zur Rechtsqualität dieser Act of State-Doktrin | 302 | ||
III. Die Act of State-Doktrin als auf nationalem Recht beruhendes Gebot der Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte | 304 | ||
IV. Fazit | 307 | ||
Teil 3: Diplomatische und konsularische Exemtionen | 308 | ||
§ 11 Historische Entwicklung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 310 | ||
I. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der diplomatischen Beziehungen | 310 | ||
1. Die Entwicklung der diplomatischen Beziehungen | 310 | ||
a) Struktur der diplomatischen Beziehungen bis zum Ausgang des Mittelalters | 310 | ||
b) Die Entwicklung ständiger diplomatischer Beziehungen seit der Renaissance | 311 | ||
c) Die Rolle diplomatischer Missionen im modernen Informationszeitalter | 312 | ||
2. Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen | 313 | ||
a) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen bis zum Ausgang des Mittelalters | 313 | ||
b) Die Entwicklung der diplomatischen Exemtionen von der Ausbildung der ständigen Diplomatie in der Renaissance bis zum 17. Jahrhundert | 314 | ||
c) Die unangefochtene Geltung der diplomatischen Exemtionen seit dem 17. Jahrhundert | 317 | ||
II. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen vor dem Hintergrund der Entwicklung der konsularischen Beziehungen | 319 | ||
1. Die Entwicklung der konsularischen Beziehungen | 319 | ||
a) Die Entstehung des Konsularwesens in den Ländern des Mittelmeerraums | 319 | ||
b) Die Entwicklung des Konsularwesens in den islamischen Ländern | 320 | ||
c) Die Entwicklung des Konsularwesens in Westeuropa | 321 | ||
d) Der Wandel von gewählten zu staatlich ernannten Konsuln | 322 | ||
2. Die Entwicklung der konsularischen Exemtionen | 323 | ||
a) Das Ausbleiben der Entstehung völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen | 323 | ||
b) Die völkervertragliche Normierung von Exemtionen in Konsularverträgen | 324 | ||
c) Die Anerkennung völkergewohnheitsrechtlicher Immunität ratione materiae | 325 | ||
§ 12 Die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961 und 1963 | 327 | ||
I. Die Entstehungsgeschichte der Übereinkommen | 327 | ||
1. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen | 327 | ||
2. Die Ausarbeitung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen | 328 | ||
II. Die Reichweite der Übereinkommen | 329 | ||
1. Die völkerrechtliche Bindungswirkung des WÜD und des WÜK | 329 | ||
2. Geltung des Völkergewohnheitsrechts für in den Übereinkommen nicht geregelte Aspekte | 331 | ||
3. Verhältnis der Exemtionsregelungen des WÜK zu denen älterer Konsularverträge | 332 | ||
4. Klassifizierung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“ durch den IGH | 335 | ||
a) Der „Teheraner Geiselfall“ | 336 | ||
b) Die Entscheidungen des IGH | 338 | ||
c) Einordnung des Diplomaten- und Konsularrechts als „self-contained regime“ | 339 | ||
d) Fazit | 341 | ||
5. Zur Modifizierbarkeit der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK | 341 | ||
6. Von WÜD und WÜK explizit gestattete Abweichungen von den Exemtionsregelungen | 344 | ||
7. Exkurs: Der Austausch „Ständiger Vertreter“ zwischen der DDR und der BRD | 346 | ||
III. Die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen und die Ernennung von Mitgliedern einer Vertretung | 347 | ||
1. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen | 347 | ||
2. Die Ernennung von Mitgliedern einer diplomatischen Mission | 349 | ||
a) Die Ernennung eines Missionschefs | 350 | ||
b) Die Ernennung des diplomatischen Personals und der weiteren Beschäftigten einer Mission | 353 | ||
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen | 353 | ||
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person | 355 | ||
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates | 357 | ||
3. Die Aufnahme konsularischer Beziehungen | 357 | ||
4. Die Ernennung von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung | 360 | ||
a) Die Ernennung eines Leiters einer konsularischen Vertretung | 360 | ||
b) Die Ernennung von Mitgliedern des konsularischen Personals | 361 | ||
aa) Das Recht des Entsendestaates zur freien Auswahl und Einstufung der Beschäftigen | 361 | ||
bb) Das Recht des Empfangsstaates zur Erklärung einer Person zur persona non grata oder nicht genehmen Person | 362 | ||
cc) Notifizierungspflichten des Entsendestaates | 363 | ||
dd) Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Wahlkonsularbeamten | 363 | ||
IV. Die Beendigung diplomatischer und konsularischer Beziehungen sowie der Tätigkeit von Mitgliedern einer Vertretung | 364 | ||
1. Die Beendigung diplomatischer Beziehungen | 364 | ||
2. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer diplomatischen Mission | 365 | ||
3. Die Beendigung konsularischer Beziehungen | 367 | ||
4. Die Beendigung der Tätigkeit von Mitgliedern einer konsularischen Vertretung | 367 | ||
V. Die von WÜD und WÜK gestatteten Tätigkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 368 | ||
1. Die Aufgaben diplomatischer Vertretungen | 369 | ||
2. Die Aufgaben konsularischer Vertretungen | 371 | ||
VI. Ziel und Zweck der Exemtionen | 374 | ||
1. Die Exterritorialitätstheorie | 375 | ||
2. Die Repräsentationstheorie | 376 | ||
3. Die Funktionstheorie | 379 | ||
4. Bewertung | 381 | ||
5. Der Entsendestaat als Schutzobjekt der Exemtionen | 382 | ||
§ 13 Reichweite der personenbezogenen diplomatischen und konsularischen Exemtionen im Empfangsstaat | 383 | ||
I. Personale und sachliche Reichweite der personenbezogenen Exemtionen im Empfangsstaat | 383 | ||
1. Exemtionen nach dem WÜD | 384 | ||
a) Exemtionen für Diplomaten | 384 | ||
aa) Der Begriff des Diplomaten | 384 | ||
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates | 385 | ||
cc) Die Unverletzlichkeit der Diplomaten nach Art. 29 WÜD | 389 | ||
dd) Die strafrechtliche Immunität der Diplomaten nach Art. 31 Abs. 1 WÜD und ihre Abgrenzung zur Unverletzlichkeit | 390 | ||
ee) Befreiung von den Zeugenpflichten | 396 | ||
ff) Sachliche Grenzen der Immunität | 400 | ||
gg) Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen | 409 | ||
b) Exemtionen für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals | 414 | ||
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals | 416 | ||
d) Exemtionen für Familienmitglieder | 420 | ||
e) Exemtionen für private Hausangestellte | 425 | ||
f) Exemtionen für Mitglieder einer diplomatischen Mission, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind | 427 | ||
aa) Exemtionen für Diplomaten, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 429 | ||
bb) Exemtionen für sonstige Personen, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 435 | ||
2. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Berufskonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen | 438 | ||
a) Exemtionen für Berufskonsularbeamte | 439 | ||
aa) Der Begriff „Berufskonsularbeamte“ | 439 | ||
bb) Die grundsätzliche Unterworfenheit unter das Recht des Empfangsstaates | 440 | ||
cc) Die strafrechtliche Immunität der Berufskonsularbeamten nach Art. 43 Abs. 1 WÜK | 441 | ||
dd) Grundsätzliches zur Unverletzlichkeit der Berufskonsularbeamten nach Art. 41 WÜK | 444 | ||
ee) Zur Interpretation des Begriffs der schweren strafbaren Handlung in Art. 41 Abs. 1 WÜK | 450 | ||
ff) Restriktionen bei einer zulässigen Strafverfolgung von Berufskonsularbeamten | 459 | ||
gg) Zur Zeugnispflicht von Berufskonsularbeamten | 460 | ||
hh) Die Zulässigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen | 463 | ||
b) Exemtionen für Bedienstete des Verwaltungs- oder technischen Personals | 463 | ||
c) Exemtionen für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals | 465 | ||
d) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals | 467 | ||
e) Exemtionen für Mitglieder einer berufskonsularischen Vertretung, die Staatsangehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind | 467 | ||
aa) Exemtionen für Konsularbeamte, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 468 | ||
bb) Exemtionen für sonstige Mitglieder des Personals einer konsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ansässig sind | 469 | ||
3. Exemtionen nach dem WÜK für den Bereich der von Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretungen | 470 | ||
a) Exemtionen für Wahlkonsularbeamte | 470 | ||
b) Exemtionen für die übrigen Mitglieder einer von einem Wahlkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretung | 472 | ||
c) Exemtionen für Familienangehörige und Mitglieder des Privatpersonals | 476 | ||
d) Exemtionen für Mitglieder einer wahlkonsularischen Vertretung, die Angehörige des Empfangsstaates oder in diesem ständig ansässig sind | 476 | ||
4. Exemtionen bei Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch Mitglieder einer diplomatischen Mission | 477 | ||
5. Exemtionen für diplomatische und konsularische Kuriere | 478 | ||
II. Abgrenzung von durch Immunität ratione materiae geschütztem Handeln zu nicht erfaßten Verhaltensweisen | 480 | ||
1. Problemlage | 480 | ||
2. Ausschluß vor Beginn oder nach Beendigung der Beschäftigung als Mitglied einer Vertretung vorgenommener Handlungen | 481 | ||
3. Unerheblichkeit der Strafbarkeit bzw. Rechtswidrigkeit eines Verhaltens | 482 | ||
4. Ausschluß von Gelegenheitshandlungen | 485 | ||
5. Die Erforderlichkeit der Erfüllung vom WÜD und vom WÜK anerkannter diplomatischer oder konsularischer Aufgaben | 486 | ||
6. Unerheblichkeit der Differenzierung zwischen acta iure imperii und acta iure gestionis | 490 | ||
7. Die Unzulässigkeit einer einheitlichen Bestimmung der Reichweite der Immunitäten ratione materiae für alle Personengruppen | 492 | ||
a) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae nur für die unmittelbaren Amtshandlungen | 493 | ||
b) These der einheitlichen Geltung aller Immunitäten ratione materiae für sämtliche Diensthandlungen | 495 | ||
8. Reichweite der Begriffe „Amtshandlung“ und „Diensthandlung“ | 498 | ||
a) Der Begriff „Amtshandlung“ | 498 | ||
aa) Hoheitlich-dienstliche diplomatische oder konsularische Amtshandlungen | 498 | ||
bb) Sonstige Amtshandlungen | 499 | ||
b) Der Begriff „Diensthandlung“ | 500 | ||
aa) Amtshandlungen als Teilmenge der Diensthandlungen | 500 | ||
bb) Allgemeine Kennzeichen sonstiger Diensthandlungen | 500 | ||
cc) Während der Vornahme von Amtshandlungen verübte Taten | 501 | ||
dd) Mittelbar der Wahrnehmung diplomatischer bzw. konsularischer Aufgaben dienende Handlungen | 501 | ||
ee) Dienstliche Teilnahme an Veranstaltungen | 502 | ||
ff) Aktivitäten in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Vornahme von Amts- oder Diensthandlungen | 503 | ||
c) Anmerkungen zu der in der Rechtspraxis besonders relevanten Fallgruppe der Straßenverkehrsdelikte | 504 | ||
9. Fazit der Überlegungen | 508 | ||
III. Zeitliche Reichweite der Exemtionen | 508 | ||
1. Beginn der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 509 | ||
a) Beginn der Exemtionen für die zum Dienstantritt in den Empfangsstaat einreisenden Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 510 | ||
b) Beginn der Exemtionen für Personen, die sich bereits vor Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit im Empfangsstaat aufgehalten haben | 514 | ||
2. Ende der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 515 | ||
a) Erlöschen der Immunitäten ratione personae, der Unverletzlichkeiten und der Befreiungen von Zeugenpflichten bei Dienstbeendigung | 515 | ||
aa) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Entsendestaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit | 517 | ||
bb) Erlöschen der Exemtionen bei einer durch den Empfangsstaat veranlaßten Beendigung der dienstlichen Tätigkeit | 522 | ||
b) Unbegrenzte Fortdauer der Immunitäten ratione materiae | 525 | ||
aa) Die Regelungen des WÜD und des WÜK | 525 | ||
bb) Der Rechtsgrund für die Fortgeltung der Immunitäten ratione materiae | 531 | ||
c) Vereinbarkeit des Erlöschens diplomatischer und konsularischer Exemtionen mit dem Rückwirkungsverbot | 533 | ||
IV. Die Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen | 537 | ||
1. Grundsätzliches zum Verzicht auf diplomatische und konsularische Exemtionen | 537 | ||
a) Der mögliche Gegenstand eines Verzichts | 538 | ||
b) Die mögliche Reichweite eines Verzichts | 540 | ||
2. Erklärung eines Verzichts | 541 | ||
a) Berechtigung zur Erklärung eines Verzichts | 541 | ||
b) Zulässigkeit eines antizipierten Verzichts | 546 | ||
3. Zur Geltung eines Verzichts auf die Immunität für Strafvollstreckungsmaßnahmen | 547 | ||
4. Zulässigkeit einer Rücknahme eines Verzichts | 548 | ||
5. Vereinbarkeit eines Verzichts mit dem Rückwirkungsverbot | 549 | ||
V. Abgrenzung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zu anderen völkerrechtlichen Exemtionen | 550 | ||
1. Grundsatz der Eigenständigkeit der verschiedenen völkerrechtlichen Exemtionen | 550 | ||
2. Abgrenzung und Verhältnis der diplomatischen und konsularischen Exemtionen zur Staatenimmunität | 551 | ||
a) These der Identität von Staatenimmunität und diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae | 551 | ||
b) These des abschließenden Charakters der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 553 | ||
c) Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der Exemtionen | 553 | ||
aa) Unterschiede zwischen den Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts und der Staatenimmunität | 554 | ||
bb) Eigenständigkeit der Exemtionen | 557 | ||
§ 14 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen | 564 | ||
I. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 564 | ||
1. Erfassung völkerrechtlicher Verbrechen vom Schutzbereich der diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 566 | ||
a) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione materiae | 566 | ||
b) Zur Erfassung vom Schutzbereich der Immunitäten ratione personae | 569 | ||
2. Zur Frage einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 570 | ||
a) Ableitbarkeit einer Ausnahme aus den Normen des WÜD und des WÜK oder anderer völkerrechtlicher Verträge | 571 | ||
aa) Der Wortlaut der Exemtionsregelungen des WÜD und des WÜK | 571 | ||
bb) Relevanz der Verwandtschaft der Immunitäten ratione materiae des Diplomaten- und Konsularrechts mit der Staatenimmunität | 575 | ||
cc) Verhältnis der Exemtionen des Diplomaten- und Konsularrechts bei völkerrechtlichen Verbrechen zu völkerrechtlichen Bestrafungspflichten | 577 | ||
b) Zur Frage einer völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen | 579 | ||
c) Zur Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die völkerrechtlichen Rechtsinstitute der Verwirkung oder Repressalie | 586 | ||
d) Fazit: Keine Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 588 | ||
3. Zur Gebotenheit einer Ausnahme von den diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 589 | ||
II. Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen | 593 | ||
§ 15 Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen | 596 | ||
I. Geltung der Exemtionen gegenüber Drittstaaten | 596 | ||
1. Die grundsätzliche Geltungsbeschränkung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen auf den jeweiligen Empfangsstaat | 596 | ||
2. Die begrenzte Notwendigkeit eines Schutzes der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten | 598 | ||
3. Die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen während einer Durchreise durch Drittstaaten | 598 | ||
a) Der Grund für die Beachtlichkeit von Exemtionen für Drittstaaten | 598 | ||
b) Die Normen des WÜD und des WÜK über die Unverletzlichkeit von Mitgliedern diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Drittstaaten | 599 | ||
c) Durch Art. 40 WÜD und Art. 54 WÜK geschützte Personen | 600 | ||
d) Nichtgewährung eines Rechts auf Durchreise durch Drittstaaten | 601 | ||
e) Reichweite der Exemtion in Drittstaaten | 603 | ||
aa) Sachliche Reichweite | 603 | ||
bb) Das Erfordernis einer „Durchreise“ und die zeitliche Beschränkung der Unverletzlichkeit auf die Dauer der Durchreise | 609 | ||
f) Die Unverletzlichkeit bei einem Aufenthalt in einem Drittstaat aufgrund höherer Gewalt | 610 | ||
4. Zur Sicherstellung der Exemtionierung wegen hoheitlich-dienstlicher Handlungen in bezug auf Drittstaaten im Diplomaten- und Konsularrecht | 611 | ||
a) Problemlage | 611 | ||
b) Der Fall der Strafverfolgung des ehemaligen syrischen Botschafters in der DDR durch die Bundesrepublik | 612 | ||
c) Die These der Geltung der diplomatischen und konsularischen Immunitäten ratione materiae auch in Drittstaaten | 615 | ||
d) Bewertung dieser These | 616 | ||
e) Das Verbot einer Verfolgung wegen hoheitlich-dienstlicher diplomatischer oder konsularischer Handlungen durch Drittstaaten aufgrund der Staatenimmunität | 621 | ||
5. Fazit der Überlegungen zur Geltung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen gegenüber Drittstaaten | 625 | ||
II. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für internationale Strafgerichtshöfe | 626 | ||
1. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für den Internationalen Strafgerichtshof | 626 | ||
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut | 628 | ||
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses diplomatischer und konsularischer Exemtionen durch Art. 27 Abs. 2 IStGH-Statut | 628 | ||
aa) Erste Fallgruppe: Der Entsendestaat ist Vertragsstaat des Römischen Statuts | 629 | ||
bb) Zweite Fallgruppe: Der Entsendestaat ist nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts | 629 | ||
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für den IStGH | 633 | ||
2. Bedeutung der diplomatischen und konsularischen Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe | 635 | ||
a) Der generelle Exemtionsausschluß durch Art. 7 Abs. 2 ICTY-Statut und Art. 6 Abs. 2 ICTR-Statut | 635 | ||
b) Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Exemtionsausschlusses | 635 | ||
c) Fazit: Irrelevanz diplomatischer und konsularischer Exemtionen für die UN-Strafgerichtshöfe | 636 | ||
§ 16 Sachbezogene diplomatische und konsularische Exemtionen | 637 | ||
I. Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 638 | ||
1. Die Differenzierung zwischen positiver und negativer Unverletzlichkeit | 638 | ||
2. Die negative Unverletzlichkeit | 640 | ||
a) Zugehörigkeit der geschützten Räumlichkeiten zum Staatsgebiet des Empfangsstaates und Geltung des Rechts des Empfangsstaates | 640 | ||
b) Unzulässigkeit der Vornahme strafprozessualer Zwangsmaßnahmen | 642 | ||
aa) Unverletzlichkeit von Räumlichkeiten diplomatischer Missionen | 642 | ||
bb) Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten berufskonsularischer Vertretungen | 647 | ||
cc) Zum Schutz der Räumlichkeiten wahlkonsularischer Vertretungen | 652 | ||
dd) Keine Ausnahme von der Unverletzlichkeit bei schweren Straftaten | 653 | ||
c) Zeitliche Reichweite der Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 655 | ||
d) Möglichkeit eines Verzichts auf die Unverletzlichkeit | 657 | ||
e) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Unverletzlichkeit | 659 | ||
aa) Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands | 659 | ||
bb) Zur Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots | 660 | ||
f) Zulässigkeit von präventiv-polizeilichen Abwehrmaßnahmen | 667 | ||
II. Unverletzlichkeit der privaten Räumlichkeiten und Vermögenswerte von Mitgliedern diplomatischer Missionen | 673 | ||
III. Unverletzlichkeit von Archiven, Schriftstücken und amtlicher Korrespondenz | 679 | ||
IV. Die Freiheit der Kommunikation und des Verkehrs sowie die Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks | 685 | ||
1. Schutz des freien Verkehrs diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 685 | ||
2. Unverletzlichkeit des Kuriergepäcks | 687 | ||
a) Der Begriff „Kuriergepäck“ | 688 | ||
b) Schutz des Kuriergepäcks | 691 | ||
c) Zurückweisung von Kuriergepäck | 694 | ||
d) Abwehr von unmittelbaren Gefahren | 697 | ||
e) Kontrolle von Kuriergepäck durch Transportunternehmen | 699 | ||
f) Rechtsstellung von diplomatischem und konsularischem Kuriergepäck in Drittstaaten | 700 | ||
g) Bestrebungen zur Reform der Rechtsstellung von Kuriergepäck | 703 | ||
Teil 4: Sonstige völkerrechtliche Exemtionen | 706 | ||
§ 17 Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 707 | ||
I. Völkerrechtliche Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder fremder Staaten | 707 | ||
1. Die Begriffe „Staatsoberhaupt“ und „Regierungsmitglied“ | 709 | ||
a) Der Begriff „Staatsoberhaupt“ | 709 | ||
b) Der Begriff „Regierungsmitglied“ | 711 | ||
2. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber der nationalen Strafgerichtsbarkeit fremder Staaten | 712 | ||
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 712 | ||
aa) Rechtsgrundlagen | 712 | ||
bb) Sachliche Reichweite der Exemtionen für Staatsoberhäupter | 714 | ||
cc) Sachliche und personale Reichweite der Exemtionen für Regierungsmitglieder | 723 | ||
dd) Geltung der Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen und sonstigen schweren Menschenrechtsverletzungen | 729 | ||
ee) Räumliche Reichweite der Exemtionen | 743 | ||
ff) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und Möglichkeit eines Verzichts | 744 | ||
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 747 | ||
aa) Die fortgeltende Immunität ratione materiae als Anwendungsfall der Staatenimmunität | 747 | ||
bb) Ausnahmen vom fortgeltenden Immunitätsschutz bei völkerrechtlichen Verbrechen, schweren Menschenrechtsverletzungen und in weiteren Fällen | 749 | ||
cc) Vereinbarkeit der postulierten Ausnahmen vom Immunitätsschutz mit dem Urteil des IGH im Verfahren Demokratische Republik Kongo ./. Belgien | 751 | ||
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern | 756 | ||
3. Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen | 759 | ||
a) Exemtionen für amtierende Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 759 | ||
b) Exemtionen für ehemalige Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder | 766 | ||
c) Exemtionen für Angehörige von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern | 767 | ||
II. Exemtionen für Repräsentanten fremder Staaten aufgrund bundesdeutschen Rechts | 767 | ||
1. Die Entstehungsgeschichte und Intention des § 20 Abs. 1 GVG | 767 | ||
2. Reichweite der von § 20 Abs. 1 GVG gewährten Exemtionen | 768 | ||
§ 18 Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen | 774 | ||
I. Der Begriff „Spezialmission“ | 774 | ||
II. Zur Schwierigkeit der Feststellung der Existenz und Reichweite völkerrechtlicher Normen über Spezialmissionen | 776 | ||
III. Die Konvention über Spezialmissionen | 778 | ||
1. Entstehungsgeschichte und Ratifizierungsstand | 778 | ||
2. Konzeption der Konvention über Spezialmissionen | 779 | ||
3. Konstitutive Elemente einer Spezialmission nach der Konvention | 781 | ||
4. Rechtsstellung der Mitglieder einer Spezialmission | 784 | ||
a) Allgemeine Normen über die Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen | 784 | ||
b) Die Regeln über Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit | 786 | ||
aa) Personale und sachliche Reichweite der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates | 786 | ||
bb) Zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Exemtionen | 788 | ||
cc) Zeitliche Reichweite der Exemtionen | 789 | ||
dd) Verhältnis der Exemtionen nach der Konvention zu den Exemtionen für Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sowie Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen | 789 | ||
ee) Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit von Drittstaaten | 790 | ||
5. Sonstige strafrechtlich relevante Exemtionsbestimmungen der Konvention | 791 | ||
IV. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über den Status von Mitgliedern von Spezialmissionen | 793 | ||
1. Der Fall Tabatabai als strafrechtlicher “leading case” in Deutschland | 794 | ||
2. Zur Vielfältigkeit der in der Literatur vertretenen Auffassungen über den Status der Mitglieder von Spezialmissionen | 796 | ||
3. Analyse der Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen und der Staatenpraxis | 800 | ||
a) Gründe für die Ablehnung der Konvention über Spezialmissionen | 800 | ||
b) Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Rechtsstellung der Mitglieder von Spezialmissionen | 808 | ||
c) Sonstige Staatenpraxis | 813 | ||
4. Zwischenfazit: Die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen verschiedenen Kategorien von Spezialmissionen | 820 | ||
5. Rechtsstellung der Mitglieder hochrangiger politischer Spezialmissionen | 825 | ||
a) Notwendigkeit der Vereinbarung einer politischen Aufgabe und weitere Voraussetzungen für die Erlangung völkerrechtlicher Exemtionen | 825 | ||
aa) Erfordernis der Vereinbarung einer konkreten temporären politischen Aufgabe | 825 | ||
bb) Erfordernis eines Einverständnisses des Empfangsstaates mit den einzelnen Mitgliedern einer Spezialmission | 832 | ||
cc) Der Fall der Entsendung von Staatenvertretern zu internationalen Konferenzen | 833 | ||
b) Umfang der völkergewohnheitsrechtlichen Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit | 834 | ||
aa) Umfang der Exemtionen von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates | 834 | ||
bb) Zur Frage nach Ausnahmen von der Exemtion bei bestimmten Arten von Taten | 840 | ||
cc) Zur Frage der Geltung der Exemtion in Drittstaaten | 842 | ||
dd) Zur Frage der Geltung der Exemtion gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen | 844 | ||
c) Zur Rechtsstellung von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern als Angehörige von Spezialmissionen | 845 | ||
6. Rechtsstellung der Mitglieder sonstiger Spezialmissionen | 845 | ||
7. Zur These des BGH von der Möglichkeit der Verleihung von Immunität unabhängig von den Regeln über Spezialmissionen | 846 | ||
8. Zur Frage einer Verpflichtung deutscher Gerichte zur Anerkennung von Exemtionen aufgrund des völkerrechtlichen Prinzips „estoppel“ | 849 | ||
9. Fazit der Untersuchung zur Reichweite völkergewohnheitsrechtlicher Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen | 854 | ||
V. Exemtionen für Mitglieder von Spezialmissionen aufgrund nationaler deutscher Rechtsnormen | 855 | ||
§ 19 Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen | 857 | ||
I. Grundsätzliches zu den Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Bereich internationaler Organisationen | 858 | ||
1. Begriff und Kennzeichen internationaler Organisationen | 858 | ||
a) Der Begriff „internationale Organisation“ | 858 | ||
b) Abgrenzung: Atypische Völkerrechtssubjekte | 860 | ||
c) Relevanz der partiellen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen | 863 | ||
d) Relevanz der partikularen Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen für die Reichweite von Exemtionen | 864 | ||
2. Rechtsquellen der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen | 867 | ||
a) Völkergewohnheitsrechtliche Exemtionsregelungen | 867 | ||
b) Organisationsübergreifende völkervertragliche Exemtionsregelungen | 871 | ||
c) Organisationsbezogene völkervertragliche Exemtionsregelungen | 876 | ||
aa) Erste Kategorie von Verträgen: Gründungsverträge | 877 | ||
bb) Zweite Kategorie von Verträgen: Besondere Verträge über Vorrechte und Befreiungen | 881 | ||
cc) Dritte Kategorie von Verträgen: Headquarter-Agreements | 884 | ||
dd) Vierte Kategorie von Verträgen: Verträge mit Drittstaaten | 886 | ||
d) Nationale deutsche Exemtionsregelungen | 886 | ||
aa) Die Ermächtigung zur Gewährung von Exemtionen für den Bereich der Vereinten Nationen über das völkerrechtlich gebotene Maß hinaus | 887 | ||
bb) Exemtionen für Teilnehmer an in Deutschland durchgeführten internationalen Konferenzen | 889 | ||
cc) Verordnungsermächtigung des Zustimmungsgesetzes zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der UN | 891 | ||
e) Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Übernahme völkerrechtlicher Exemtionsregelungen durch Rechtsverordnungen | 895 | ||
3. Ziel und Zweck der Exemtionen im Bereich internationaler Organisationen | 900 | ||
a) Achtung der souveränen Gleichheit der Staaten als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen | 900 | ||
b) Schutz der Funktionsfähigkeit internationaler Organisationen als Rechtsgrund für die Gewährung von Exemtionen | 902 | ||
II. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber den Mitgliedstaaten | 904 | ||
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen | 904 | ||
a) Räumliche Reichweite der Exemtionen | 905 | ||
b) Sachliche Reichweite der Exemtionen | 906 | ||
aa) Überblick über die sachliche Reichweite | 906 | ||
bb) Zur Bestimmung des Umfangs der gewährten Exemtionen ratione materiae | 908 | ||
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 911 | ||
c) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht | 913 | ||
2. Exemtionen für Funktionsträger der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen | 914 | ||
a) Exemtionen für Bedienstete | 914 | ||
aa) Exemtionen für alle Bedienstete | 914 | ||
bb) Weiterreichende Exemtionen für hochrangige Bedienstete | 916 | ||
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtionen | 918 | ||
dd) Zeitliche Reichweite der Exemtionen | 919 | ||
b) Exemtionen für Sachverständige | 920 | ||
3. Exemtionen für Funktionsträger der Europäischen Gemeinschaften | 924 | ||
a) Exemtionen für Bedienstete | 924 | ||
aa) Zur Reichweite der Exemtionen | 924 | ||
bb) Zur Auslegungszuständigkeit des EuGH | 926 | ||
cc) Das Recht und die Pflicht zum Verzicht auf die Exemtion | 930 | ||
b) Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments | 931 | ||
aa) Zum Schutzzweck der parlamentarischen Exemtionen | 931 | ||
bb) Rechtsgrundlagen der parlamentarischen Exemtionen | 932 | ||
cc) Indemnität der Mitglieder des Europäischen Parlaments | 932 | ||
dd) Die Immunität und Unverletzlichkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments | 933 | ||
ee) Zur Ausnahme von der Immunität und Unverletzlichkeit bei Ergreifung auf frischer Tat | 941 | ||
ff) Zur Aufhebung der Exemtionen durch das Europäische Parlament | 942 | ||
gg) Pläne zu einer Neuregelung der Exemtionen für Mitglieder des Europäischen Parlaments | 945 | ||
4. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Gerichte | 947 | ||
a) Exemtionen für Richter | 947 | ||
aa) Exemtionen für Richter des IGH und des Seegerichtshofs | 948 | ||
bb) Exemtionen für Richter des IStGH | 955 | ||
cc) Exemtionen für Richter des EuGH und des EuG | 961 | ||
dd) Exemtionen für Richter des ICTY und des ICTR | 963 | ||
b) Exemtionen für sonstige Funktionsträger | 966 | ||
5. Exemtionen für Funktionsträger von Europol | 967 | ||
a) Vorbemerkungen zur Organisation Europol | 967 | ||
b) Die Exemtionsregelungen | 970 | ||
aa) Reichweite der Exemtionen | 970 | ||
bb) Anmerkungen zur Legitimität der Immunität für Europol-Bedienstete und Vorschläge zu ihrer Reform | 976 | ||
III. Exemtionen für Funktionsträger internationaler Organisationen gegenüber Drittstaaten und internationalen Strafgerichtshöfen | 985 | ||
1. Exemtionen gegenüber Drittstaaten | 985 | ||
2. Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichtshöfen | 987 | ||
a) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des IStGH | 987 | ||
b) Exemtionen gegenüber der Gerichtsbarkeit des ICTY und des ICTR | 991 | ||
IV. Exemtionen für Vertreter von Mitgliedstaaten bei internationalen Organisationen | 992 | ||
1. Zur Schwierigkeit eines Interessenausgleichs aufgrund der Trilateralität der Beziehungen | 992 | ||
2. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen | 995 | ||
a) Das Fehlen einer Befugnis der Sitzstaaten und Transitstaaten zur Ablehnung bestimmter Personen als Staatenvertreter | 995 | ||
b) Zur Differenzierung zwischen verschiedenen Arten von Staatenvertretern | 996 | ||
aa) Temporäre Staatenvertreter | 996 | ||
bb) Ständige Staatenvertreter | 997 | ||
c) Sachliche Reichweite der Exemtionen | 998 | ||
aa) Exemtionen für temporäre Staatenvertreter | 998 | ||
bb) Die Exemtionen für ständige Staatenvertreter | 999 | ||
cc) Zur Frage einer Ausnahme von den Exemtionen bei völkerrechtlichen Verbrechen | 1000 | ||
d) Räumliche Reichweite der Exemtionen | 1000 | ||
e) Zeitliche Reichweite der Exemtionen und die Regelungen über einen Verzicht | 1001 | ||
f) Verhältnis der Exemtionen für Vertreter bei internationalen Organisationen zur Staatenimmunität und sonstigen Exemtionen | 1003 | ||
g) Zur Geltung der Exemtionen gegenüber internationalen Strafgerichten | 1004 | ||
3. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen | 1006 | ||
a) Exemtionen nach dem UN-Immunitäten-Übereinkommen und dem Immunitätenabkommen für die Sonderorganisationen | 1006 | ||
aa) Die personale, sachliche und räumliche Reichweite der Exemtionen | 1006 | ||
bb) Zur zeitlichen Reichweite der Exemtionen und zur Frage eines Verzichts | 1009 | ||
b) Exemtionen nach den Headquarter-Agreements | 1011 | ||
4. Exemtionen für Staatenvertreter bei den Europäischen Gemeinschaften | 1013 | ||
5. Exemtionen für Staatenvertreter beim Internationalen Strafgerichtshof | 1015 | ||
6. Exemtionen für Staatenvertreter bei Europol | 1016 | ||
V. Exemtionen für Vertreter von Drittstaaten bei internationalen Organisationen | 1018 | ||
VI. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren internationaler Gerichte | 1020 | ||
1. Übereinstimmende Grundstrukturen der Exemtionsregelungen | 1020 | ||
2. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IGH und des ISGH | 1022 | ||
3. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des IStGH | 1023 | ||
4. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des EuGH und des EuG | 1025 | ||
5. Exemtionen für Beteiligte an Verfahren des ICTY und ICTR | 1027 | ||
VII. Sachbezogene Exemtionen zugunsten internationaler Organisationen | 1028 | ||
§ 20 Exemtionen für Angehörige fremder Streitkräfte | 1030 | ||
I. Völkergewohnheitsrechtliche Regeln über die Rechtsstellung von Angehörigen fremder Streitkräfte | 1031 | ||
1. Rechtsstellung von Militärangehörigen bei privaten Aufenthalten in fremden Staaten | 1031 | ||
a) Das Fehlen einer rechtlichen Sonderstellung von Militärangehörigen | 1031 | ||
b) Zur Befreiung von fremdstaatlicher Strafgerichtsbarkeit aufgrund der Staatenimmunität | 1032 | ||
aa) Allgemeines zur Reichweite der Staatenimmunität in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte | 1032 | ||
bb) Anmerkungen zu den in bezug auf Angehörige fremder Streitkräfte relevanten Ausnahmen von der Staatenimmunität | 1032 | ||
2. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen, die im Rahmen bewaffneter Konflikte in den Machtbereich des Gegners gelangen | 1035 | ||
3. Die Rechtsstellung von Militärangehörigen als Mitglieder einer Besatzungsmacht | 1037 | ||
4. Rechtsstellung von Militärangehörigen, die sich mit Einverständnis eines fremden Staates in diesem dienstlich aufhalten | 1037 | ||
a) Die These der vollständigen Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat | 1039 | ||
b) Die These der vollständigen Unterworfenheit von Angehörigen fremder Streitkräfte unter die Hoheitsgewalt des Aufnahmestaates | 1041 | ||
c) Die These der sachlich beschränkten Exemtion für Angehörige fremder Streitkräfte im Aufenthaltsstaat | 1044 | ||
d) Bewertung der verschiedenen Rechtsauffassungen | 1046 | ||
II. Historische Entwicklung der Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg | 1050 | ||
1. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1949 | 1050 | ||
2. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik im Zeitraum von 1949–1955 | 1051 | ||
3. Die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik vom Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 bis zum Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts 1963 | 1053 | ||
a) Der Weg zur Souveränität der Bundesrepublik Deutschland | 1053 | ||
b) Die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen nach den Pariser Verträgen | 1054 | ||
aa) Das Aufenthaltsrecht für Streitkräfte der Westalliierten und ihrer Verbündeten | 1055 | ||
bb) Die Rechtsstellung der Angehörigen der in der Bundesrepublik befindlichen Streitkräfte | 1056 | ||
c) Ablösung des Truppenvertrags durch das NATO-Truppenstatut und die Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut | 1058 | ||
4. Die Rechtsstellung der in der DDR befindlichen Streitkräfte und ihrer Angehörigen | 1060 | ||
5. Auswirkungen der Vereinigung Deutschlands im Jahr 1990 auf die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen | 1061 | ||
a) Die völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands | 1061 | ||
b) Regelungen in bezug auf den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland | 1063 | ||
c) Neuregelung des Aufenthaltsrechts fremder Streitkräfte in Deutschland | 1063 | ||
d) Neuregelung des räumlichen Geltungsbereichs der Verträge über die Rechtsstellung fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen | 1064 | ||
6. Überblick über die gegenwärtig für den Status fremder Streitkräfte und ihrer Angehörigen in Deutschland maßgeblichen Rechtsnormen | 1066 | ||
III. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen | 1068 | ||
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen den verschiedenen NATO-Staaten | 1068 | ||
2. Der personale und zeitliche Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Normen des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzvereinbarungen | 1070 | ||
a) Der personale Geltungsbereich der strafrechtlich relevanten Bestimmungen | 1070 | ||
b) Geltungsbeschränkung der strafrechtlich relevanten Bestimmungen auf den Zeitraum dienstlich bedingter Aufenthalte | 1071 | ||
3. Unterworfenheit der geschützten Personen unter das materielle Strafrecht des Aufnahmestaates | 1073 | ||
4. Bestimmungen über die Zulässigkeit der Durchführung eines Strafverfahrens | 1073 | ||
a) Aufteilung der Befugnis zur Ausübung von Strafgerichtsbarkeit anstelle einer alleinigen Festlegung von Exemtionen | 1073 | ||
aa) Die Grundregeln des Art. VII Abs. 1 NTS | 1073 | ||
bb) Vollständige Immunität für Auslandstaten von der Strafgerichtsbarkeit des Aufnahmestaates als Konsequenz aus Art. VII Abs. 1 NTS | 1076 | ||
b) Differenzierung zwischen ausschließlicher und konkurrierender Gerichtsbarkeit | 1080 | ||
c) Die Vorrangregelung bei der konkurrierenden Gerichtsbarkeit | 1084 | ||
d) Kompetenz zur Beurteilung der Strafbarkeit bzw. des dienstlichen Charakters einer Tat | 1091 | ||
e) Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Strafgerichtsbarkeit nach dem NTS | 1092 | ||
aa) Allgemeines zum Verzicht auf das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit | 1092 | ||
bb) Reichweite und Folgen des von Deutschland erklärten generellen Verzichts nach Art. 19 Abs. 1 ZA-NTS | 1094 | ||
f) Bilaterale Vereinbarungen Deutschlands mit anderen NATO-Staaten über ein Absehen von der Ausübung deutscher Strafgerichtsbarkeit | 1099 | ||
g) Zulässigkeit strafprozessualer Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen trotz Nachrangigkeit oder Fehlens der Strafgerichtsbarkeit | 1101 | ||
aa) Zum Fall der Nachrangigkeit der Strafgerichtsbarkeit | 1101 | ||
bb) Zum Fall des Fehlens der Strafgerichtsbarkeit | 1106 | ||
5. Sonstige exemtionsrelevante Bestimmungen des NTS und der Zusatzvereinbarungen | 1107 | ||
6. Bewertung der Exemtionen nach dem NTS und den Zusatzvereinbarungen | 1110 | ||
IV. Exemtionen von deutscher Strafgerichtsbarkeit nach dem PfP-Truppenstatut und dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz | 1112 | ||
1. Exemtionen nach dem PfP-Truppenstatut | 1112 | ||
2. Exemtionen nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz | 1114 | ||
a) Konzeption des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes | 1115 | ||
b) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der nach Maßgabe des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes zu treffenden Vereinbarungen | 1117 | ||
c) Praktische Relevanz des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes | 1118 | ||
V. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen und von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte | 1119 | ||
1. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Streitkräften der UN und von den UN lediglich autorisierten Streitkräften | 1119 | ||
a) Streitkräfte der Vereinten Nationen | 1120 | ||
b) Streitkräfte einzelner Staaten mit Mandat der Vereinten Nationen | 1122 | ||
2. Exemtionen für Streitkräfte der Vereinten Nationen | 1123 | ||
a) Exemtionen auf der Basis von Statusabkommen zwischen den Vereinten Nationen und dem Aufenthaltsstaat | 1123 | ||
b) Exemtionen auf der Basis der UN-Charta und des Übereinkommens über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen | 1127 | ||
c) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates | 1132 | ||
3. Exemtionen für von den Vereinten Nationen autorisierte Streitkräfte | 1132 | ||
a) Exemtionen auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit dem Aufenthaltsstaat | 1134 | ||
b) Exemtionen auf der Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates | 1137 | ||
VI. Exemtionen für Angehörige von Streitkräften gegenüber Internationalen Strafgerichtshöfen | 1140 | ||
1. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit der UN-Strafgerichtshöfe | 1140 | ||
2. Zur Unterworfenheit von Militärangehörigen unter die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs | 1141 | ||
a) Militärangehörige ohne Anbindung an die Vereinten Nationen | 1141 | ||
b) Mitglieder von Streitkräften der Vereinten Nationen | 1143 | ||
c) Mitglieder von durch die Vereinten Nationen autorisierten Streitkräften | 1144 | ||
3. Freistellung von Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH aufgrund von Bemühungen der USA | 1146 | ||
a) Überblick über die verschiedenen Bemühungen der USA um Freistellung ihrer Soldaten von der Gerichtsbarkeit des IStGH | 1146 | ||
aa) Die These einer Unzulässigkeit der Strafverfolgung von Angehörigen von Nichtvertragsstaaten durch den IStGH | 1147 | ||
bb) Abschluß bilateraler Nicht-Überstellungs-Abkommen | 1148 | ||
cc) Nationale Gesetzgebung der USA zur Einschränkung der Tätigkeit des IStGH | 1150 | ||
dd) Das Drängen der USA auf Verabschiedung einer die Zuständigkeit des IStGH beschränkenden Resolution des UN-Sicherheitsrates | 1151 | ||
b) Exemtion von Militärangehörigen von der Gerichtsbarkeit des IStGH durch Resolution 1422 des UN-Sicherheitsrates und Art. 16 IStGH-Statut | 1151 | ||
aa) Zum materiellen Gehalt der Resolution | 1154 | ||
bb) Rechtmäßigkeit und Bindungswirkung der Resolution | 1155 | ||
cc) Rechtspolitische Bewertung der Resolution | 1159 | ||
§ 21 Exemtionen für Staatsschiffe und Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1160 | ||
I. Die Exemtion für Staatsschiffe, deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1162 | ||
1. Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten auf Schiffen | 1163 | ||
a) Materielle Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer, der deutschen inneren Gewässer und des deutschen Küstenmeeres | 1163 | ||
aa) Strafgewalt im Bereich der deutschen Binnengewässer | 1163 | ||
bb) Strafgewalt im Bereich der deutschen inneren Gewässer | 1165 | ||
cc) Strafgewalt im Bereich des deutschen Küstenmeeres | 1166 | ||
dd) Irrelevanz der Staatszugehörigkeit des Schiffs | 1167 | ||
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1168 | ||
c) Materielle Strafgewalt im Bereich fremdstaatlicher Küstenmeere, fremdstaatlicher innerer Gewässer und fremdstaatlicher Binnengewässer | 1171 | ||
2. Zur Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Schiffen und bezüglich auf Schiffen begangener Taten | 1171 | ||
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets einschließlich der Binnengewässer, der inneren Gewässer und des Küstenmeeres | 1172 | ||
aa) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Festlands, der Binnengewässer und der inneren Gewässer | 1172 | ||
bb) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des Küstenmeeres | 1175 | ||
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der Hohen See, der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Anschlußzonen | 1178 | ||
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit | 1181 | ||
3. Reichweite der Exemtion für Staatsschiffe sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1182 | ||
a) Arten von Staatsschiffen | 1183 | ||
b) Rechtsgrund für die Gewährung der Exemtion | 1184 | ||
c) Ausschluß von Staatshandelsschiffen von der Exemtion | 1187 | ||
d) Konstruktive Begründung der Exemtion | 1188 | ||
e) Der strafrechtlich relevante Regelungsgehalt der Exemtion | 1191 | ||
f) Strafrechtlich relevante Rechtsfolgen einer Mißachtung der Exemtion | 1198 | ||
g) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion | 1199 | ||
aa) Grenzen der Exemtion in den Binnengewässern und den inneren Gewässern des strafverfolgenden Staates | 1200 | ||
bb) Grenzen der Exemtion im Küstenmeer des strafverfolgenden Staates | 1208 | ||
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1211 | ||
dd) Grenzen der Exemtion im Bereich der Küstengewässer, inneren Gewässer und Binnengewässer eines anderen als des strafverfolgenden Staates | 1213 | ||
h) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts | 1214 | ||
II. Die Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1214 | ||
1. Zum Geltungsbereich des deutschen materiellen Strafrechts bei Taten in Luftfahrzeugen | 1215 | ||
a) Materielle Strafgewalt im Bereich des deutschen Staatsgebiets | 1215 | ||
b) Materielle Strafgewalt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1217 | ||
c) Materielle Strafgewalt im Bereich eines fremden Staatsgebiets | 1219 | ||
2. Reichweite deutscher Strafgerichtsbarkeit an Bord von Luftfahrzeugen und bezüglich in Luftfahrzeugen begangener Taten | 1219 | ||
a) Strafgerichtsbarkeit im Bereich des deutschen Staatsgebiets | 1219 | ||
b) Strafgerichtsbarkeit im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1222 | ||
c) Strafgerichtsbarkeit im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit | 1224 | ||
3. Reichweite der Exemtion für Staatsluftfahrzeuge sowie deren Besatzungsmitglieder und Passagiere | 1225 | ||
a) Arten von Staatsluftfahrzeugen | 1225 | ||
b) Grundsätzliches zur Exemtion von Staatsluftfahrzeugen | 1226 | ||
c) Sachliche und räumliche Grenzen der Exemtion | 1229 | ||
aa) Grenzen der Exemtion im Staatsgebiet des strafverfolgenden Staates | 1229 | ||
bb) Grenzen der Exemtion im Luftraum über ausschließlichen Wirtschaftszonen und der Hohen See | 1234 | ||
cc) Grenzen der Exemtion im Bereich fremdstaatlicher Gebietshoheit | 1235 | ||
d) Zeitliche Grenzen der Exemtion und Zulässigkeit eines Verzichts | 1235 | ||
4. Exkurs: Zur Rechtsstellung von Weltraumflugkörpern und deren Besatzungsmitgliedern | 1235 | ||
Teil 5: Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im Strafrecht | 1240 | ||
§ 22 Materiellrechtliche oder prozessuale Wirkung der Immunitäten | 1242 | ||
I. Vorbemerkungen | 1242 | ||
1. Beschränkung der Untersuchung auf Immunitäten | 1242 | ||
2. Überblick über die verschiedenen Auffassungen zur Einordnung der Immunitäten | 1243 | ||
II. Einordnung der Immunitäten als Schranken des persönlichen Geltungsbereichs des Strafrechts | 1244 | ||
1. Einordnung sämtlicher Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1244 | ||
a) Wirkung dieser Einordnung | 1244 | ||
b) Strafrechtsdogmatische Konsequenz dieser Einordnung | 1245 | ||
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung | 1246 | ||
2. Einordnung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1248 | ||
a) Wirkung dieser Einordnung | 1248 | ||
b) Begründung dieser Auffassung | 1249 | ||
c) Zur Bedeutung dieser Auffassung | 1250 | ||
III. Einordnung der Immunitäten als materielle persönliche Strafbefreiungsgsgründe | 1251 | ||
1. Wirkung dieser Einordnung | 1251 | ||
2. Begründung dieser Auffassung | 1252 | ||
IV. Einordnung der Immunitäten als prozessuale Strafverfahrenshindernisse | 1253 | ||
1. Wirkung dieser Einordnung | 1253 | ||
2. Begründung dieser Auffassung | 1256 | ||
V. Einordnung der Immunitäten als Institute mit Doppelcharakter | 1256 | ||
VI. Bewertung der verschiedenen Auffassungen | 1257 | ||
1. Zur These der Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1258 | ||
a) Die explizite Festlegung einer Normunterworfenheit in immunitätsbegründenden völkerrechtlichen Verträgen | 1258 | ||
b) Regelungen über einen Immunitätsverzicht und eine zeitliche Begrenzung der Immunitäten ratione personae als Indizien für eine Normunterworfenheit | 1259 | ||
c) Verkennung der Grenzen staatlicher Hoheitsgewalt durch die Vertreter der modifizierten Geltungsbeschränkungstheorie | 1260 | ||
aa) Das implizite Abstellen auf die völkerrechtlich nicht anerkannte Act of State-Doktrin | 1262 | ||
bb) Zur Reichweite des Gebots der Achtung fremder Hoheitsakte | 1263 | ||
cc) Der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten und das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates als Schranken jeglicher extraterritorialer Strafgewalterstreckung | 1266 | ||
dd) Fazit: Keine völkerrechtliche Pflicht zur Einstufung der Immunitäten ratione materiae als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts | 1268 | ||
d) Kein Gebot einer Beschränkung des Geltungsbereichs des Strafrechts aufgrund des völkerrechtlichen Schutzzwecks der Immunitäten | 1269 | ||
e) Unvereinbarkeit einer Einordnung der Immunitäten als Schranken des Geltungsbereichs des Strafrechts mit deutschen Rechtsvorschriften | 1270 | ||
2. Zwischenergebnis: Geltung des (Straf-)Rechts auch für exemte Personen | 1271 | ||
3. Zur Frage der Einordnung der Immunitäten als materielle Strafbefreiungsgründe oder prozessuale Verfahrenshindernisse | 1273 | ||
a) Völkerrechtliche Vorgaben | 1273 | ||
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben | 1275 | ||
aa) Vorüberlegungen | 1275 | ||
bb) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als materiellrechtliche Strafbefreiungsgründe wegen des Rückwirkungsverbots? | 1278 | ||
cc) Gebotenheit einer Einordnung der Immunitäten als prozessuale Verfahrenshindernisse wegen des Rückwirkungsverbots? | 1279 | ||
dd) Fazit der verfassungsrechtlichen Überlegungen | 1281 | ||
c) Wortlaut und Regelungsort der einschlägigen deutschen Normen | 1282 | ||
d) Teleologische Betrachtung | 1285 | ||
e) Einordnung nach den allgemeinen Theorien zur Abgrenzung materieller Strafbefreiungsgründe von prozessualen Verfahrenshindernissen | 1286 | ||
aa) Vorbemerkungen zu dieser Kontrollüberlegung | 1286 | ||
bb) Theorie des Abstellens auf das „Verdientsein des Strafübels“ | 1288 | ||
cc) Theorie des „Hinwegdenkens des Strafprozesses“ | 1289 | ||
dd) Theorie der Prozeßvoraussetzungen als „typisierte Voraussetzungen der Sicherung des Rechtsfriedens“ | 1290 | ||
ee) Theorie des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Tatgeschehen | 1292 | ||
ff) Fazit dieser Kontrollüberlegung | 1293 | ||
f) Vergleichende Kontrollüberlegung: Die Einordnung völkerrechtlicher Immunitäten im Zivil- und Verwaltungsrecht | 1293 | ||
4. Ergebnis: Einordnung sämtlicher Immunitäten allein als prozessuale Verfahrenshindernisse | 1294 | ||
§ 23 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für den Strafprozeß | 1295 | ||
I. Verfahren zur Feststellung einer Exemtion | 1295 | ||
1. Entscheidungskompetenz von Judikative oder Exekutive | 1295 | ||
a) Entscheidungskompetenz der Gerichte | 1295 | ||
b) Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaften | 1299 | ||
2. Prüfung von Amts wegen | 1300 | ||
a) Grundsatz der Prüfung von Amts wegen | 1300 | ||
aa) Prüfungspflicht bei Immunitäten | 1300 | ||
bb) Prüfungspflicht bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1301 | ||
b) Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren | 1301 | ||
aa) Erfordernis eines zulässigen Rechtsmittels | 1301 | ||
bb) Prüfungsbeschränkung des Revisionsgerichts bei nicht erhobener Sachrüge | 1303 | ||
c) Ergebnis | 1306 | ||
3. Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG | 1306 | ||
4. Entscheidung im Wege des Freibeweises oder Strengbeweises | 1309 | ||
5. Entscheidung bei verbleibenden Zweifeln über das Bestehen einer Exemtion | 1312 | ||
a) Verbleibende Zweifel bei Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1313 | ||
b) Verbleibende Zweifel bei völkerrechtlichen Immunitäten | 1313 | ||
II. Zulässigkeit und Gebotenheit von strafprozessualen Maßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion | 1315 | ||
1. Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen trotz bestehender bzw. ungeklärter Exemtion | 1317 | ||
a) Ausgangspunkt: Unzulässigkeit sämtlicher Strafverfolgungsmaßnahmen bei Vorliegen einer Immunität | 1317 | ||
b) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen bei Fehlen eines Tatverdächtigen | 1318 | ||
c) Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen zur Feststellung einer Immunität | 1318 | ||
d) Zur Zulässigkeit polizeilicher Strafverfolgungsmaßnahmen | 1323 | ||
2. Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 13a StPO | 1326 | ||
3. Pflicht des Bemühens um einen Verzicht auf eine Exemtion | 1329 | ||
4. Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO | 1331 | ||
5. Zulässigkeit von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte | 1334 | ||
a) Die Nichterfassung von Maßnahmen gegenüber exemten Personen als Nichtbeschuldigte durch die völkerrechtlichen Immunitäten | 1334 | ||
b) Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten als Verbote einer Inanspruchnahme von Nichtbeschuldigten | 1336 | ||
aa) Die Unverletzlichkeitsgewährleistungen | 1336 | ||
bb) Die Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1337 | ||
cc) Rechtsfolgen einer Mißachtung von Unverletzlichkeitsgewährleistungen und Befreiungen von den Zeugenpflichten | 1337 | ||
6. Zulässigkeit von Ordnungsmaßnahmen | 1340 | ||
a) Zulässigkeit von Maßnahmen zur unmittelbaren Störungsbeseitigung | 1340 | ||
b) Zulässigkeit von Maßnahmen mit Beuge- und Sanktionscharakter | 1341 | ||
III. Verfahrensbeendigung als strafprozessuale Konsequenz des Vorliegens einer Immunität | 1343 | ||
1. Art der Beendigung eines Verfahrens bei Vorliegen einer Immunität | 1344 | ||
a) Verfahrensbeendigung im Vorverfahren | 1344 | ||
b) Verfahrensbeendigung im Zwischenverfahren | 1346 | ||
c) Verfahrensbeendigung im Hauptverfahren | 1347 | ||
d) Verfahrensbeendigung im Rechtsmittelverfahren | 1349 | ||
aa) Im Berufungsverfahren | 1349 | ||
bb) Im Revisionsverfahren | 1351 | ||
2. Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens | 1354 | ||
3. Sperrwirkung von verfahrensbeendenden Entscheidungen | 1357 | ||
a) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 205 StPO | 1358 | ||
b) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 170 Abs. 2 StPO | 1358 | ||
c) Sperrwirkung einer Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 204 Abs. 1 StPO | 1359 | ||
d) Sperrwirkung von Einstellungsentscheidungen nach § 206a StPO | 1361 | ||
e) Sperrwirkung von Prozeßurteilen nach § 260 Abs. 3 StPO | 1362 | ||
f) Sperrwirkung von verfahrenseinstellenden Rechtsmittelentscheidungen | 1363 | ||
IV. Rechtswirkungen von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Sachentscheidungen | 1364 | ||
1. Streitstand | 1364 | ||
2. Zur Möglichkeit und den Voraussetzungen nichtiger Urteile | 1365 | ||
3. Rechtswirksamkeit unter Mißachtung einer Immunität ergangener Urteile | 1367 | ||
4. Aufhebbarkeit und fehlende Vollstreckbarkeit von unter Mißachtung einer Immunität ergangenen Urteilen | 1368 | ||
a) Aufhebbarkeit von Urteilen | 1368 | ||
b) Fehlende Vollstreckbarkeit von Urteilen | 1371 | ||
V. Ruhen der Verjährung von Straftaten bei Bestehen einer Immunität | 1371 | ||
VI. Zulässigkeit von Rechtshilfemaßnahmen | 1374 | ||
1. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten anderer Staaten | 1374 | ||
2. Rechtshilfemaßnahmen zugunsten internationaler Strafgerichtshöfe | 1377 | ||
a) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten der UN-Strafgerichtshöfe | 1378 | ||
b) Rechtshilfemaßnahmen zugunsten des Internationalen Strafgerichtshofs | 1380 | ||
aa) Die Regelung des Art. 98 IStGH-Statut im Überblick | 1380 | ||
bb) Die von Art. 98 Abs. 1 IStGH-Statut erfaßten Exemtionen | 1381 | ||
cc) Die von Art. 98 Abs. 2 IStGH-Statut erfaßten Übereinkünfte | 1382 | ||
dd) Die Entscheidungskompetenz des IStGH | 1385 | ||
ee) Exemtionen zugunsten von Nichtvertragsstaaten des Römischen Statuts | 1386 | ||
ff) Exemtionen zugunsten von Vertragsstaaten des Römischen Statuts | 1389 | ||
gg) Fazit | 1395 | ||
VII. Immunitäten als Vollstreckungshindernisse | 1397 | ||
VIII. Exkurs: Strafbarkeit nach § 344 und § 345 StGB bei bewußter Mißachtung einer Immunität | 1399 | ||
§ 24 Bedeutung der völkerrechtlichen Exemtionen für das Recht der Ordnungswidrigkeiten | 1402 | ||
I. Geltung der völkerrechtlichen Exemtionen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten | 1402 | ||
1. Generelle Geltung der Exemtionen im Bußgeldverfahren | 1402 | ||
2. Explizite Erstreckung der Exemtionen auf Ordnungswidrigkeiten nach den Regeln für NATO-Streitkräfte | 1404 | ||
3. Erstreckung der Immunität der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch auf Ordnungswidrigkeiten | 1406 | ||
II. Relevanz der völkerrechtlichen Exemtionen für die Durchführung eines Bußgeldverfahrens | 1407 | ||
III. Relevanz der völkerrechtlichen Immunitäten für die Durchführung eines Verwarnungsverfahrens | 1410 | ||
1. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung mit Erhebung eines Verwarnungsgeldes | 1411 | ||
2. Zur Zulässigkeit einer Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes | 1412 | ||
Teil 6: Schluß | 1413 | ||
§ 25 Zusammenfassung und rechtspolitische Bewertung | 1413 | ||
I. Staatenimmunität und Act of State-Doktrin | 1414 | ||
II. Diplomatische und konsularische Exemtionen | 1419 | ||
III. Sonstige völkerrechtliche Exemtionen | 1428 | ||
IV. Wirkungen der völkerrechtlichen Exemtionen im deutschen Strafrecht | 1437 | ||
V. Fazit | 1443 | ||
Rechtsprechungsnachweis | 1445 | ||
1. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) | 1445 | ||
2. Reichsgericht (RG) | 1446 | ||
3. Bundesgerichtshof (BGH) | 1446 | ||
4. Oberlandesgerichte (KG/OLG) und Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) | 1447 | ||
5. Sonstige Gerichte | 1450 | ||
a) Landgerichte (LG) | 1450 | ||
b) Amtsgerichte (AG) | 1451 | ||
c) Verwaltungsgerichte | 1451 | ||
Literaturverzeichnis | 1452 | ||
Sachverzeichnis | 1504 |