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Der Unterlassungsanspruch in der deutschen und europäischen Betriebs- und Personalverfassung

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Klocke, D. (2013). Der Unterlassungsanspruch in der deutschen und europäischen Betriebs- und Personalverfassung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54148-5
Klocke, Daniel. Der Unterlassungsanspruch in der deutschen und europäischen Betriebs- und Personalverfassung. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54148-5
Klocke, D (2013): Der Unterlassungsanspruch in der deutschen und europäischen Betriebs- und Personalverfassung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54148-5

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Der Unterlassungsanspruch in der deutschen und europäischen Betriebs- und Personalverfassung

Klocke, Daniel

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 318

(2013)

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About The Author

Dr. iur. Daniel Matthias Klocke, LL.M. oec.; geboren 1982 in Berlin; nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaften in Halle (Saale) und Freiburg (i.Br.) 2002–2006. Anschließend Graduiertenförderung und Aufbaustudium Wirtschaftsrecht. Referendariat am Oberlandesgericht Celle (2008–2010). Danach Projektmitarbeiter bei Prof. Dr. Wolfhard Kohte. Seit 1.5.2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung von Prof. Dr. Armin Höland an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zwischenzeitlich (Sommer 2011) nebenberuflich Mitarbeiter von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz am EUI Florenz.

Abstract

Die Frage nach der Existenz von Unterlassungsansprüchen zugunsten der Arbeitnehmerrepräsentanten beschäftigt Praxis und Wissenschaft seit Jahrzehnten. Der Autor verknüpft die Regelungen des BetrVG, EBRG sowie des BPersVG und entwickelt für jedes Gebiet eine eigenständige Lösung auf der Grundlage vergleichbarer, allgemeiner Prinzipien. Dabei trennt er zwischen einem paritätischen Unterlassungsanspruch bei Mitbestimmungsrechten und einem verfahrenssichernden Unterlassungsanspruch bei den übrigen Beteiligungsrechten. Davon ausgehend entwickelt er ein abgestuftes und differenziertes System im Spannungsfeld der Arbeitnehmerinteressen und Arbeitgeberfreiheiten. Einen besonderen Stellenwert in der Arbeit nimmt das Unionsrecht ein: Der Unterlassungsanspruch fällt in den Bereich der sog. unionsrechtskonformen Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund der Richtlinien 2002/14/EG und 2009/38/EG.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung 23
1. Kapitel: Die Unterlassungsansprüche und ihre Durchsetzung 29
A. Die negatorischen Abwehransprüche 29
I. Die Unterlassungsansprüche im Allgemeinen 29
II. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB 30
1. Die Rechtsusurpationstheorie 30
2. Die herrschende Ansicht 31
3. §§ 1004, 12, 862 BGB analog 31
4. Die Erstbegehungsgefahr 32
III. Das System des Rechtsschutzes 33
B. Die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche 34
2. Kapitel: Die Unterlassungsansprüche des Betriebsrats 36
A. Das Problem 36
B. Der Zweck der Mitbestimmung im Betrieb 37
C. Unterlassungsansprüche als Elemente der Betriebsverfassung 39
I. Die Unterlassungsansprüche im BetrVG 39
II. Die Asymmetrie der Unterlassungsansprüche 39
III. Die grundlegende Struktur 40
D. Das Anterioritätsprinzip 40
I. Die Beteiligungslage 41
II. Das Vorher der Beteiligung 41
1. Die zeitliche Struktur der Beteiligungsrechte 42
2. Die Ausnahmen vom Anterioritätsprinzip 43
3. Konklusion 44
III. Die Gewinnung des Rechtsprinzips 44
IV. Die Bedeutung des Anterioritätsprinzips für das System der Beteiligungsrechte 45
1. Die Optimierung der ungeschriebenen Betriebsverfassung 45
2. Die Konkordanz zu anderen Prinzipien 45
E. Der paritätische Unterlassungsanspruch bei § 87 BetrVG 46
I. Überblick über die Rechtsprechungsentwicklung 46
II. Die unterschiedlichen Begründungsansätze 47
1. Die grundsätzlichen Einwände gegen einen allgemeinen Unterlassungsanspruch 48
a) Sperrwirkung des § 23 Abs. 3 48
b) Sperrwirkung des § 2 Abs. 1 BetrVG 50
c) Die Ausgestaltung des Sanktionssystems im BetrVG 51
d) Die Einigung und die Einigungsstelle 52
e) Die Realisierung des Beteiligungsrechts über den einstweiligen Rechtsschutz 52
f) Zwischenergebnis 53
2. Die verschiedenen Begründungsansätze eines paritätischen Unterlassungsanspruchs 53
a) Die Schwäche eines unmittelbaren Rekurses auf § 1004 BGB 53
aa) Absolute/subjektive Rechte 54
(1) Beteiligungsrechte als absolute Rechte 54
(2) Beteiligungsrechte als subjektive Rechte 55
(a) Die Fassung des Begriffs des subjektiven Rechts 56
(b) Ansätze in der Literatur 57
(c) Subsumtion mithilfe der Kombinationslehre 58
(3) Fazit 59
bb) Schutznormen 59
cc) Ergebnis 61
b) Der Ausbau des § 1004 BGB 61
c) Der Unterlassungsanspruch als allgemeines Rechtsprinzip 61
d) Der Unterlassungsanspruch als negative Seite des Beteiligungsrechts 64
e) Der Unterlassungsanspruch als Produkt einer Nebenpflicht aus § 2 Abs. 1 BetrVG 64
f) Prozessuale Begründungen 65
g) Die Begründung über § 78 S. 1 BetrVG 66
h) Die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts 67
aa) Der Beschluss vom 3.5.1994 67
bb) Kritik in der Literatur 69
cc) Das dogmatische Fundament der Rechtsprechung 71
(1) Die Fortbildung der Rechtsprechung des Sechsten Senats und der Literatur 71
(2) Die Theorie der notwendigen Mitbestimmung 72
(3) Normkonkretisierung 73
(4) Das Unterlassen der Maßnahme vor der Parität der Betriebsparteien 74
(5) Schlüsse aus § 77 Abs. 1 S. 2 76
(6) Nicht ohne Zustimmung 77
(7) Das Licht des § 2 Abs. 1 BetrVG 78
(a) Das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit 78
(b) Die Auswirkung auf § 87 BetrVG 79
dd) Ergebnis 80
ee) Die Bedeutung des Teilhabegedankens 81
III. Resümee 81
F. Die Rechtsgrundlage des verfahrenssichernden Unterlassungsanspruchs 82
I. Die dogmatischen Probleme der Ansicht des Bundesarbeitsgericht 82
II. Würdigung 83
III. Eigene Ansicht: § 23 Abs. 3 BetrVG analog 84
1. Der präventive Unterlassungsanspruch des § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG 84
a) § 23 Abs. 3 BetrVG als Anspruchsgrundlage 85
b) Der grobe Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten 85
c) Der präventive Schutz 86
aa) Das disziplinarische Verständnis der herrschenden Meinung 87
bb) Der Wortlaut 87
cc) Die systematische und historische Auslegung 88
dd) Sinn und Zweck 88
ee) Der Vergleich zu § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB 89
ff) Ergebnis 89
d) § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG als Gegenstand einer einstweiligen Verfügung 90
e) Zwischenergebnis 90
2. Die Durchführung der Maßnahme und der grobe Verstoß (der Kumulationseffekt) 91
3. § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG analog 93
a) Die Planwidrigkeit der Regelungslücke 94
aa) Der Lückenbegriff 94
bb) Der Regelungshorizont des Gesetzgebers 95
cc) Vom System des BetrVG zu § 23 Abs. 3 BetrVG 97
b) Der Sinn und Zweck des § 23 Abs. 3 BetrVG 98
aa) Der Schutz der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung 98
bb) Der zusätzliche Schutz 100
cc) Der systematisch-teleologische Raum 100
c) Das Erfordernis, Gleiches gleich zu behandeln 101
aa) Die Inkohärenz des § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG im Hinblick auf die Maßnahme 102
(1) Die Widersprüchlichkeit der Verhinderung weiterer Verstöße 102
(2) Die Inkohärenz beim groben Verstoß 103
(3) Zwischenfazit 103
bb) Die gesetzgeberische Missbilligung der Vornahme als Differenzierungskriterium 103
(1) Die Bedeutung der Missbilligung 104
(2) Die Integritätswertung der Beteiligungsrechte 104
(a) Unwirksamkeit als Kriterium? 105
(b) Der Sinn von § 98 Abs. 5 S. 4 BetrVG 105
(c) Die positive Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens 106
(d) Das Anterioritätsprinzip und seine Gewährleistungsfunktion 107
(e) Die Wertung aus dem Beteiligungsrecht vor § 2 Abs. 1 BetrVG 108
(f) Fazit 108
cc) Die gleiche Behandlung der wertungsgemäß gleichgelagerten Fälle 109
dd) Die fehlende Rechtfertigung 110
(1) Das Mindestmaß an Schutz 110
(2) Der Unterschied zwischen einfachen und groben Verstößen 111
(3) § 23 Abs. 3 BetrVG als Legitimation für Eingriffe in die Unternehmerfreiheit 111
d) Rechtsfortbildung aufgrund des negatorischen Koinzidenzprinzips 112
e) Die Grenzen der Rechtsfortbildung 113
aa) Grundsätze 113
bb) Die Wortlautreduktion und die Zweckentsprechung 114
cc) Die "grob" erfordernden Fälle 115
(1) Nicht klagbare Pflichten 115
(2) Prozessstandschaft 116
4. Konklusion 117
IV. Das Nebeneinander von § 23 Abs. 3 S. 2-5 BetrVG und § 890 ZPO 118
V. Konsequenzen für den Betriebsrat 121
VI. Ergebnis 122
G. Der verfahrenssichernde Unterlassungsanspruch in wirtschaftlichen Angelegenheiten 122
I. Die Ausgestaltung und das System des Mitwirkungsrechts nach § 111 Abs. 1 BetrVG 123
1. Der zugrunde liegende Interessenkonflikt 123
2. Das Beteiligungsrecht und die Beteiligungsresultate 124
3. Die rechtliche Spannungslage 125
II. Die Grundlage des Unterlassungsanspruchs bei den Beteiligungsrechten nach §§ 111 ff. BetrVG 126
III. Ausdrückliche Ablehnung durch den Gesetzgeber? 127
IV. Folgerungen aus der schwächeren Position 129
V. Unternehmerfreiheit contra Beteiligung 131
1. Das Fundament des Verbots des Eingriffs in die Unternehmerfreiheit 131
2. Die Auflösung des Konflikts von Unternehmerfreiheit und Verfahrensloyalität 132
a) Die Unternehmerfreiheit und die Beteiligungsrechte: Grundrechtliche und einfachgesetzliche Spannungslage 132
b) § 113 Abs. 3 BetrVG 134
aa) Die Voraussetzungen der Norm 134
bb) Die Voraussetzungen einer Sperrwirkung 135
cc) Kein verbleibender Anwendungsbereich für § 113 Abs. 3 BetrVG? 136
dd) Die historische Interpretation 137
(1) Der doppelte Zweck des § 113 BetrVG 137
(2) Der historische Zweck der Schaffung des § 113 Abs. 3 BetrVG 138
(3) Zwischenergebnis 139
ee) § 113 Abs. 3 als objektiv abschließende Norm? 139
(1) Die Wechselwirkung von § 113 Abs. 3 BetrVG und Sozialplan 139
(a) Die mögliche Einwirkung auf den Sozialplan 140
(b) Die Harmonisierung der Verfahren durch den Unterlassungsanspruch 140
(c) § 113 Abs. 3 BetrVG als betriebsverfassungsrechtliche ultima ratio 142
(2) Die Trennung von individueller und kollektiver Ebene 142
(3) Das Verschieben der Rechtsmacht 144
(4) Die Bedeutung von § 2 Abs. 2 GKG 144
(5) Konklusion 145
c) Die Freiheit nach Abschluss eines Interessenausgleichs 146
aa) Der Interessenausgleich und seine Realisierung 147
bb) Der Interessenausgleich als "Privileg" des Unternehmers? 147
cc) Die Auflösung des Widerspruchs 148
d) Exkurs: Der Unterlassungsanspruch bei § 99 BetrVG 149
aa) Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 149
bb) Der weitere Meinungsstand 150
cc) § 100 BetrVG als sperrendes Sonderverfahren? 151
(1) § 100 Abs. 1 BetrVG 151
(2) § 100 Abs. 2 und 3 BetrVG 152
(a) Der Regelungsgehalt der Vorschrift 153
(b) Der Sinn und Zweck der "Privilegierung" 154
(aa) Die zeitliche Koordinierung der Aufklärungspflicht 154
(bb) Die aktive Rolle des Arbeitgebers 155
(cc) Eigene Kenntnis 156
(dd) Probleme beim Aufheben der Maßnahme 156
(ee) Konklusion 156
dd) § 101 BetrVG als abschließende Norm 158
(1) Die Logik der Abwehrrechte 158
(2) Kurzzeitige und längere Maßnahmen 159
(3) Die Rechtskraft als Tatbestandsmerkmal 160
ee) Fazit 161
e) Die Verknüpfung von Beteiligungsrecht und Maßnahme 161
aa) Das Rechtzeitigkeitserfordernis 162
bb) § 122 InsO 163
cc) Das Intermezzo mit den Sätzen 2 und 3 163
f) Die rechtliche Bewertung der hypothetischen Beteiligung 165
g) Die Letztentscheidungskompetenz 166
3. Ergebnis 167
VI. Der Unterlassungsanspruch als unzulässiges Druckmittel? 167
VII. Kein Schadenersatz nach § 945 ZPO 168
VIII. Zwischenergebnis 169
IX. Die Auswirkungen der Richtlinie 2002/14/EG 170
1. Die Europäisierung der elementaren Fragestellungen 170
2. Die Vorgaben der Richtlinie für die Sicherung der Beteiligungsrechte 172
a) Die Auslegung europäischen Rechts 172
b) Der rechtliche Rahmen 173
aa) Die Europäische Betriebsverfassung 174
bb) Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung 175
cc) Die Beteiligungsrechte der Richtlinie und die Struktur von Entscheidung und Einflussnahme 175
dd) Die von der Richtlinie 2002/14/EG erfassten Rechte 177
c) Die Freiheit der Mitgliedstaaten und der effet utile 179
d) Die Unterlassungspflicht des Arbeitgebers 181
aa) Das Urteil "Junk" 181
bb) Die Begründung 182
cc) Die Einordnung der Unterlassungspflicht in die Richtlinie 182
dd) Übertragung auf die Richtlinie 2002/14/EG 183
(1) Die Übertragbarkeit 183
(2) Der Zeitpunkt der Konsultation nach der Richtlinie 2002/14/EG 184
(3) Die praktische Wirksamkeit des Dialoges und des Verhandlungsanspruchs 185
ee) Eigenständige Begründungslinien der Richtlinie 186
(1) Die Rücksichtnahme bei der Rechtsausübung 186
(2) Die Ausnahmevorschrift des Art. 6 Abs. 2 187
ff) Zwischenfazit 188
gg) Renault/Vilvoorde 188
(1) Tribunal de Grande Instance de Nanterre 189
(2) Cour d’appel Versailles 190
(3) Konsequenzen 190
(a) Der Stellenwert der historischen Auslegung 190
(b) Der Einfluss des "Fall Vilvoorde" auf die Richtliniensetzung 191
(c) Die französischen Urteile als Leitbilder effektiven und vorherigen Schutzes 193
(4) Exkurs: Ein Blick auf das Vorbildrecht 194
(a) Das französische System der Arbeitnehmervertretung 195
(aa) Die Systematik der betrieblichen Akteure 195
(bb) Information und Konsultation durch das comité d’entreprise 196
(b) Das comité d’entreprise als Berechtigter der Richtlinie 2002/14/EG 198
(c) Die Durchsetzung der Rechte des comité d’entreprise über das référé-Verfahren 199
(d) Überblick über die Kasuistik 202
(e) Ein Beispiel: Gaz du France/SUEZ 203
(f) Die Implikationen 206
e) Die Gewährleistungsfunktion des allgemeinen Rahmens 208
aa) Erwägungsgrund 6 und Art. 11 Abs. 1 S. 1 HS. 2 208
bb) Zwei feste Säulen der Durchsetzung: Anteriorität und wirksame Durchsetzung 209
cc) Die Unterlassung der Maßnahme als Konsequenz eines fairen Verfahrens 210
(1) Die vier Traditionslinien der Richtlinienentwicklung 210
(2) Die Unterlassungspflicht als Konsequenz der Entwicklung eines fairen Verfahrens 211
dd) Die Vorgaben für die Ausgestaltung zur Gewährleistung der Rechte 212
(1) Keine unmittelbaren Durchsetzungsinstrumente auf individualrechtlicher Ebene 213
(2) Keine Ex-posteriori-Sicherungsinstrumente in Art. 8 Abs. 1 RL 2002/14/EG 214
ee) Die Konsequenzen für die Europäische Betriebsverfassung 215
3. Die Regelungen des BetrVG vor dem Hintergrund der Richtlinie 2002/14/EG 216
a) Die Geltendmachung des Beteiligungsrechts 217
b) § 23 Abs. 3 BetrVG 218
c) § 113 BetrVG 219
aa) Die fehlende abschreckende Wirkung nach herrschender Auffassung 219
bb) § 113 als individualrechtliches Sicherungsmittel a posteriori 220
cc) Eine Alternative bei konformer Auslegung? 221
dd) Ergebnis 221
d) §§ 121, 119 BetrVG 222
aa) Die Lücken des strafrechtlichen Schutzes 222
bb) Die Vorgaben aus Nokia/Wärdell 223
cc) Das Parallelverhältnis strafrechtlicher und zivilrechtlicher Sanktionen 224
e) Synergieeffizienz der Normen und Ergebnis 225
4. Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung des BetrVG 226
a) Umsetzungsfreiheit und Richterrecht 226
b) Das methodische Vorgehen 228
aa) Die richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung 228
(1) Die Entwicklung der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung 229
(2) Die Reichweite der Pflicht zur Rechtsfortbildung 231
bb) Die Grenzen der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung 232
cc) Die Einschränkung durch die nationalen Wertungen 233
(1) Die entscheidende Rolle der Wertentscheidungen 233
(2) Die europäischen Richtlinien als Teil des Wertesystems 234
c) Artikel 8 der Richtlinie 2002/14/EG 235
aa) Die Überschrift 235
bb) Art. 8 Abs. 1 S. 1 236
(1) Die Vorgaben des Abs. 1 S. 1 237
(2) Die Durchsetzung im Falle des Verstoßes gegen die Unterlassungspflicht 237
cc) Art. 8 Abs. 1 S. 2 238
(1) Das untersagende Gericht 239
(a) Die Rolle der gerichtlichen Sicherung für das Europarecht 239
(b) Die Rolle der gerichtlichen Sicherung in Deutschland 240
(2) Die Auswirkung dieses Leitbildes 241
dd) Art. 8 Abs. 2 242
ee) Konklusion 243
d) Zwischenergebnis 244
e) Das Äquivalenzgebot des EuGH 245
f) Die sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer 246
5. Richtlinienspezifische Einwände 249
a) Allgemeine Bedenken 249
b) Kein Mitbestimmungsrecht/Rechtsgrundlage 250
c) Richtliniensetzungsprozess 252
d) Unzulässigkeit wegen des europarechtlichen Transparenzgebotes 253
e) Die Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs 256
6. Die Rückwirkung der europarechtlichen Implikationen auf den Streitstand 257
a) Die Ausschließlichkeit des § 113 BetrVG 257
b) Stütze für § 23 Abs. 3 BetrVG analog 257
c) Kein Unterlassungsanspruch bis zum Feststellen des Scheiterns des Interessenausgleichs 258
7. Zwischenergebnis 259
8. Keine "gespaltene Rechtsfortbildung" 260
a) Die unmittelbar betroffenen Beteiligungsrechte 261
b) Die weiteren Beteiligungsrechte 262
X. Ergebnis 262
H. Der verfahrenssichernde Unterlassungsanspruch bei § 90 BetrVG 263
I. Grundsätzliches 263
II. Sperrung durch § 91 BetrVG? 264
1. § 91 BetrVG im System des Beteiligungsrechts 264
2. Der Unterlassungsanspruch bei § 91 BetrVG 264
a) Die besondere Anspruchsgrundlage 265
b) Ergebnis 266
I. Der verfahrenssichernde Unterlassungsanspruch bei der Berufsbildung 267
I. § 97 BetrVG 267
II. § 98 BetrVG 268
1. § 98 Abs. 1 BetrVG 269
2. § 98 Abs. 2 BetrVG 269
3. § 98 Abs. 3 BetrVG 270
J. Ergebnis 271
3. Kapitel: Der Unterlassungsanspruch des Europäischen Betriebsrats 272
A. Die Auswirkung des Systems des EBRG auf den Unterlassungsanspruch 273
B. Zuständigkeiten des Europäischen Betriebsrats 274
C. Die Sicherung der Beteiligungsrechte 274
I. Die §§ 42 ff. EBRG 274
II. Der Meinungsstand zum Unterlassungsanspruch 274
1. § 23 Abs. 3 BetrVG 275
2. Der allgemeine Unterlassungsanspruch 276
III. Die Herleitung des Unterlassungsanspruchs aus § 42 Nr. 2 EBRG 278
1. Die axiomatische Einbettung des Beteiligungsrechts 278
2. Der Tatbestand des § 42 Nr. 2 EBRG 279
a) Der Wortlaut 279
b) Das System 279
aa) § 42 Nr. 2 EBRG vor dem System der §§ 119, 78 BetrVG 280
(1) Unterschiede zwischen § 119 und § 78 BetrVG 280
(2) Notwendige Einschränkungen für § 42 Nr. 2? 280
bb) Weitere systematische Argumente im EBRG 281
(1) §§ 19, 42 Nr. 2 EBRG 281
(2) Strafrechtlicher Schutz 282
(3) Das System des EBRG als abschließendes System 283
cc) Zwischenergebnis 284
c) Die gesetzgeberische Zweckbestimmung 284
aa) Die ursprüngliche Zweckbestimmung und unionsrechtskonforme Auslegung 284
(1) Die Unterlassungspflicht und Durchsetzungsanforderungen der Richtlinie 2009/38/EG 285
(a) Die Struktur der Beteiligungsrechte 285
(aa) Der Inhalt und die zeitliche Ausgestaltung des Beteiligungsrechts 286
(bb) Keine Durchbrechung der Anteriorität 287
(cc) Die Bedeutung des Willens zur Verständigung 288
(dd) Die Beachtung der Rechte bei der Durchführung der Maßnahme 288
(ee) Vermeintliche Absagen an eine Unterlassungspflicht 289
(ff) Nr. 3 Abs. 4 des Anhangs der Richtlinie 2009/38/EG 291
(gg) Zwischenergebnis 292
(b) Die Effektivität der Rechtsdurchsetzung 292
(2) Der institutionelle Ansatz der Richtlinie 2009/38/EG 294
(3) Keine ausdrückliche Übernahme des französischen Systems in der Neufassung 294
(4) Der Unterlassungsanspruch als unzulässige Maximalumsetzung 294
bb) Die historische Auslegung vor dem Hintergrund der Neuregelung in 2011 295
D. Ergebnis 296
4. Kapitel: Der Unterlassungsanspruch des Personalrats 298
A. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 299
I. Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung 299
1. Die Ablehnung eines Unterlassungsanspruchs in der älteren Rechtsprechung 299
2. Die Lösung in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 300
II. Die problematischen Fundamente der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 302
1. Die grundsätzlichen Probleme des Konzepts 302
2. Der Vergleich mit der kirchlichen Mitbestimmung 303
3. Vertrauensvorsprung des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers? 305
III. Die Ansicht des Ersten, Zweiten und Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts 306
IV. Der weitere Meinungsstand 307
B. Die Bezugspunkte des objektiven Verfahrens 308
I. Die These vom Beschlussverfahren als einem objektiven Verfahren 309
II. Die Exklusion der beteiligungspflichtigen Maßnahme 311
1. Das überkommene Gerüst dieses Theorems 311
2. Die Rechtsbeziehungen als untauglicher Einwand 312
3. Der Verfahrensanspruch als untaugliche Beschränkung 312
III. Das richtlinienkonforme Verständnis des BPersVG 313
C. Der Grund für den Verzicht auf ausdrückliche Sicherungsnormen 314
I. Die Dienstaufsichtsbeschwerde 315
II. Die Kritik an einem ausschließlichen Sicherungssystem 315
III. Fazit 317
D. Die Unterlassungsansprüche in den Personalvertretungsgesetzen der Länder 317
I. Länder ohne weitergehenden Schutz 317
II. Länder mit Spezialregelungen 318
III. Insbesondere: Niedersachsen 320
IV. Insbesondere: Nordrhein-Westfalen 320
V. Schlüsse 321
E. Die Herleitung des personalvertretungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs 322
I. § 8 BPersVG 322
II. Der Unterlassungsanspruch im öffentlichen Recht 323
1. Grundlagen und Voraussetzungen 323
2. Die Anwendbarkeit auf das Personalvertretungsrecht 325
a) Der allgemeine verfahrenssichernde öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch 325
b) Die Beteiligungsrechte als subjektive Rechte 326
aa) Innen- und Außenrecht 327
bb) Die Struktur von Innenrecht und Außenrecht im Personalvertretungsrecht 328
(1) Die Funktion der Dienststelle für das Personalvertretungsrecht 328
(2) Die Bedeutung des Rechtsträgers für das Personalvertretungsrecht 329
(3) Das Verhältnis Dienststelle – Dienststellenleiter als Innenrecht 330
(4) Das Verhältnis Dienststelle (Rechtsträger) Personalrat als Außenrecht 331
(a) Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 331
(b) Die partielle Entsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 332
(c) Die Rechtsstellung des Personalrats im BPersVG 333
(d) Die Unabhängigkeit des Personalrats 334
(aa) Dienstpflichten und § 28 BPersVG 334
(bb) Pflichten des Personalratsamtes als Amtspflichten? 335
(cc) Ergebnis 335
(e) Das System des BPersVG 336
(aa) Die verschiedenen Zuordnungs- und Zurechnungssubjekte 336
(bb) Die systematische und rechtliche Zweiteilung 336
(cc) Die fehlende demokratische Legitimation als Ausdruck des Außenrechts 337
(dd) Die Parallele zum Verwaltungsverfahren 337
(f) Der Personalrat ein Organ der Verwaltung? 338
(aa) Der Organbegriff in der Rechtsprechung und Literatur 338
(bb) Die Anwendung des Begriffs auf den Personalrat 339
(5) Zwischenergebnis 340
cc) Die Beteiligungsrechte als subjektiv-öffentliche Rechte 340
(1) Das subjektiv-öffentliche Recht 340
(a) Die Entwicklung des Begriffs des subjektiv-öffentlichen Rechts 341
(b) Subjektive Rechte zwischen öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern 341
(c) Die Ermittlung von subjektiven Rechten 342
(2) Die Beteiligungsrechte als subjektive öffentliche Rechte 342
(3) Richtlinienkonformes Verständnis der Beteiligungsrechte 344
(4) Die europäischen Grundrechte 346
dd) Fazit 346
c) Die Beteiligungsrechte als materielles Recht 347
3. Ergebnis 347
F. Das aus den §§ 69 und 72 BPersVG folgende Verbot der Durchführung der Maßnahme 347
I. Die Mitbestimmungsrechte 348
II. Die Mitwirkungsrechte 349
1. Die Anteriorität 349
2. Die besonderen Verfahren des § 72 BPersVG 349
3. Die Grundlage der Unterlassungsverpflichtung 350
III. Konklusion 350
G. Verfassungsrechtliche Einwirkungen auf den Unterlassungsanspruch 351
I. Die Personalverfassung im Grundgesetz 351
II. Demokratieprinzip und Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 352
1. Die Verfassungswidrigkeit des § 58 Abs. 3 MBG SH 353
2. Das Demokratieprinzip und die Mitbestimmung 354
3. Das "Dreistufenmodell" 355
4. Das Demokratieprinzip und der Unterlassungsanspruch 356
a) Das Demokratieprinzip als Grenze einer Unterlassungsverfügung 356
b) Das Demokratieprinzip als mittelbarer inhaltsbestimmender Faktor 358
III. Organisations-, Sach-, Personalhoheit und Effizienz der Verwaltung 359
IV. Ergebnis 361
H. Ergebnis 362
5. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse 363
Literaturverzeichnis 371
Sachwortverzeichnis 395