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Zitelmann, E. (1912). Internationales Privatrecht. Zweiter Band. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56620-4
Zitelmann, Ernst. Internationales Privatrecht: Zweiter Band. Duncker & Humblot, 1912. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-56620-4
Zitelmann, E (1912): Internationales Privatrecht: Zweiter Band, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-56620-4

Format

Internationales Privatrecht

Zweiter Band

Zitelmann, Ernst

Duncker & Humblot reprints

(1912)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhalt des zweiten Bandes VII
Angewandtes internationales Privatrecht. 1
Vorbemerkung 3
1. Aufgabe und Begrenzung des angewandten internationalen Privatrechts 3
2. Es enthält die Anwendung der Prinzipien auf die einzelnen Rechtsfragen oder Lehren des materiellen Rechts. Was heifst „Rechtsfragen"? 6
3. Systematische Ordnung dieser Rechtsfragen 11
4. Bedeutung und Wert der zu gewinnenden Folgesätze 13
Erstes Buch: Allgemeine Lehren 17
Erstes Kapitel: Die Arten der subjektiven Rechte. 19
I. Die ursprünglichen subjektiven Rechte 19
II. Rechte am Vermögen 21
1. Die prinzipielle Entscheidung 21
2. Begriff und Arten der Rechte am Vermögen 23
a. Gegenstand des Rechts mufs ein „Vermögen" sein 23
b. Das Vermögen mufs als Einheit behandelt sein 24
c. Die Arten: rechtliche Zuständigkeit des Vermögens selbst, Rechte an fremdem Vermögen, Gemeinschaftsverhältnisse am Vermögen 26
d. Beschränkung des Vermögensinhabers kraft fremder Rechte am Vermögen 27
3. Wechsel des Vermögenssubjekts 27
4. Gesamtstatut und Sonderstatuten 28
a. Das Gesamtstatut greift nicht Platz, soweit das Sonderstatut die Einheit des Vermögens nicht anerkennt (EG. Art. 28) 28
b. und nicht, soweit es selbst sie nicht anerkennt 30
c. Besondere Voraussetzungen im Sonderstatut 31
III. Rechte des 'rechtlichen Könnens´ 32
1. Anfechtungsrechte 32
a. Dingliche Anfechtung 32
α. Begriff der Anfechtung und des Anfechtungsrechts 32
β. Internationalprivatrechtliche Behandlung 36
b. Obligatorisches Anfechtungsrecht 42
2. Sonstige Rechte blofsen 'rechtlichen Könnens´ 42
a. Die Fälle selbst 42
b. Internationalprivatrechtliche Behandlung 46
3. Aneignungsrecht 47
4. Rechte an Rechten 49
5. Anwartschaftsrechte 50
Zweites Kapitel: Personen 54
I. Natürliche Personen 54
1. Rechtlich erhebliche Eigenschaften im allgemeinen 56
a. Begriff der Eigenschaft 56
b. Die internationalprivatrechtliche Frage 57
α. Beurteilung, ob und wie die Eigenschaft erheblich ist 58
β. Beurteilung, was unter der Eigenschaft zu verstehen ist 60
c. Die innerprivatrechtliche Frage 62
α. Die Möglichkeit materiellrechtlicher \rerweisung. Ausdrückliche, stillschweigende Verweisung. Vermutungen für die Auslegung 62
β. Die Eigenschaft als adjektivischer Ausdruck eines subjektiven Rechts: mafsgebend dafür ist die Auffassung des Wirkungsstatuts 66
2. Handlungsfähigkeit 69
a. Begriff der Handlungsfähigkeit 69
α. Fähigkeit zu handeln 69
β. mit voller juristischer Wirkung zu handeln 70
γ. Fähigkeit zu handeln 71
b. Die internationalprivatrechtliche Frage 71
c. Die innerprivatrechtliche Frage 75
α. Die Möglichkeit materiellrechtlicher Verweisung 75
β. Die 'Fähigkeit' als subjektives Recht 77
d. Mangel der Verfügungsmacht 77
e. Zweckmäfsigkeit der gegebenen Lösung 79
3. Rechtsfähigkeit 80
a. Begriff der Rechtsfähigkeit 80
b. Die internationalprivatrechtliche Frage 82
c. Die innerprivatrechtliche Frage 85
α. Die Möglichkeit materiellrechtlicher Verweisung 85
β. Die 'Fähigkeit9 als subjektives Recht 85
d. Erwerb für Dritte 86
4. Dasein einer physischen Person 88
a. Rechtliche Zweifel 89
b. Tatsächliche Zweifel 90
5. Behördliche Rechtsakte in bezug auf die persönliche Rechtslage 92
a. Entmündigung, Volljährigkeitserklärung u.s.w. 92
α. Die internationalprivatrechtliche Beurteilung des schon erfolgten Rechtsaktes 92
β. Die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsaktes bei seiner Vornahme selbst 94
γ. Materiellrechtliche Verweisungen im Wirkungsstatut 99
b. Todeserklärung 103
II. Juristische Personen 110
1. Dasein der juristischen Personen (Entstehung und Endigung) 111
2. Rechtliche Behandlung 119
a. Rechtsfähigkeit (insbesondere die Parteifähigkeit) 120
b. Privilegien 125
c. Handlungsfähigkeit(Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit) 126
d. Rechtsverhältnisse nach innen 129
Drittes Kapitel: Sachen 130
Viertes Kapitel: Rechtsgeschäfte 136
I. Die Beurteilung der Rechsgeschäf te im Allgemeinen 136
1. Der Grundsatz: Beurteilung der Wirkungen, Beurteilung des Tatbestands. Die drei Arten Voraussetzungen 136
2. Der Grundsatz, wo ein Rechtsgeschäft mit mehreren Wirkungen und wo eine Wirkung* aus mehreren Rechtsgeschäften in Frage steht 141
II. Die Form des Rechtsgeschäfts 143
1. Die rechtliche Natur des Satzes 'locus regit actum' 143
a. Er ist kein Satz des überstaatlichen Rechts 143
b. Er ist ein Satz des innerstaatlichen Rechts, und zwar entweder Kollisionsnorm oder materiellrechtlicher Verweisungssatz 144
c. Verhältnis des Satzes zu den völkerrechtlichen Anforderungen 147
2. Geltung und Inhalt des Satzes 'locus regit actum' 149
a. Im Allgemeinen: Feststellung nur aus dem einzelnen positiven Recht heraus möglich 149
b. Umfang, in dem der Satz gilt 150
c. Kraft, mit der der Satz gilt (obligatorisch, fakultativ) 152
d. Sinn, in dem der Satz zu verstehen ist 153
α. Die Form des Geschäfts — was heifst 'Form'? 154
β. Die Form des Geschäfts — was heifst 'Geschäft' 158
γ. Sie richtet sich nach dem Recht des Errichtungsorts — was heifst 'sich richten´? 160
δ. Nach dem Recht des Errichtungsorts — was heifst 'Errichtungsort'? 162
III. Die Beurteilung der Rechtsgeschäfte im Fall des Statuten wechseis 164
1. Das Problem und seine grundsätzliche Lösung 164
2. Durchführung des Grundsatzes 169
a. Das Rechtsgeschäft ist vom Standpunkt des alten Statuts aus wirksam, von dem des neuen aus nicht: das neue Wirkungsstatut entscheidet. Durchführung für die einzelnen Arten der Erfordernisse 169
b. Das Rechtsgeschäft ist vom Standpunkt des alten Statuts aus unwirksam, von dem des neuen Statuts aus wirksam 175
α. Schon erledigte Tatbestände 176
β. Noch schwebende Tatbestände 177
γ. Der zweifelhafte Fall 180
3. Einflufs besonderer Auffassungen des neuen Statuts 187
a. Annahme eines eignen subjektiven Zwischenrechts 187
b. Annahme einer 'schwebenden' Wirkung 189
c. Anordnung rückwirkender Kraft 191
d. Beurteilung der Schlufstatsache selbst bei diesen Konstruktionen 192
IV. Leistung und Zweckssatzung 193
1. Die causa ist selbst eine bestimmte Rechtswirkung 193
a. Beurteilung des Leistungsgeschäfts 193
b. Beurteilung des Zwecksatzungsgeschäfts 194
c. Einflufs des Ermangeins der bezweckten Wirkung auf die Leistung 194
2. Die Causa ist blofs wirtschaftliche Qualifikation 195
a. Einflufs des Ermangeins der causa auf die Leistung 196
b. Abhängigkeit der weiteren Schicksale des geleisteten Vermögenswerts von der causa 199
V. Bedingung und Βefristung 201
1. Grundsätzliche Entscheidung 201
2. Entscheidung im Fall des Statutenwechsels 203
a. Beurteilung des Tatbestands des Geschäfts 204
b. Beurteilung der Wirkungen des Geschäfts 204
VI. Stellvertretung 206
1. Dasein und Zulässigkeit der Stellvertretung 206
2. Stellvertretungsmacht 207
a. kraft eines Gesamtrechts an fremdern Vermögen oder eines Rechts an fremder Person 207
b. kraft Bevollmächtigung 209
c. kraft fingierter Vollmacht 210
3. Rechtliche Behandlung des Stellvertretungsgeschäfts 211
4. Die sogenannte indirekte Stellvertretung 211
VII. Auslegung der Rechtsgeschäfte 212
1. Auslegung im engeren Sinne 212
a. Rechtssätze über die Aufgabe der Auslegung überhaupt 214
b. Einzelne Auslegungsregeln 216
2. Ergänzende Auslegung 218
3. Abändernde Auslegung 220
Fünftes Kapitel: Schutz der Rechte 222
I. Aufgaben und Frage Stellungen 222
1. Bedeutung des Prozesses für das materielle Recht 222
2. Das Fragegebiet des internationalen Zivilprozefsrechts 223
a. Das engere und eigentliche Gebiet 223
b. Abgrenzung gegenüber dem internationalen Prozefsverwaltungsrecht 224
c. Abgrenzung gegenüber dem inneren Zivilprozefsrecht 226
d. Abgrenzung gegenüber dem internationalen Privatrecht 227
3. Programm für das Folgende 229
II. Die Klage 230
Der dreifache Zweck der Klage 230
Der zivilrechtliche Schutz der absoluten Rechte: der mittelbare Schutz 231
Der unmittelbare Schutz 232
Obligatorische Elemente der dinglichen Klagen (Schadensersatz und Bereicherung) 235
Beurteilung der Auffassung, dafs es sich hier um dingliche Ansprüche handle 239
Selbständige Schicksale des einzelnen Anspruchs 242
III. Die Einrede 244
1. Prozessuale Einreden 244
2. Rechtsverneinende Einreden 244
3. Rechtsverfolgende Einreden 245
4. Einreden blofs bedingter Verfolgbarkeit 249
IV. Der Beweis 253
1. Nach welchem Recht ist zu beurteilen, wie der Beweis zu erheben ist? 253
2. Nach welchem Recht ist zu beurteilen, wie die Beweislast zu verteilen ist? 253
V. Der für die Entscheidung des Rechtsstreits mafsgebende Zeitpunkt 256
VI. Die materiellrechtlichen Wirkungen des Prozesses 258
1. Allgemeines 258
2. Wirkungen des Prozefsbeginns 262
a. Die materiellrechtlichen Wirkungen 263
b. Die prozefsrechtlichen Wirkungen 265
3. Wirkungen des Urteils 267
a. Die internationalprivatrechtliche Frage: Fragestellung (Vollstreckbarkeit und Rechtskraft) 267
b. Die Rechtskraft der Leistungs- und Feststellungsurteile 269
α. Materiellrechtliche Auffassung der Rechtskraft 269
Mafsgebend ist das Wirkungsstatut 269
Welches Statut ist je nach der Auffassung der Rechtskraft Wirkungsstatut? 271
Dieses Statut ist mafsgebend für die Frage, ob das fremde Urteil überhaupt wirksam ist 273
sowie welches die Art und das Mafs dieser Wirkung ist (objektiver und subjektiver Umfang der Rechtskraft) 274
Möglichkeit materiellrechtlicher Verweisungen in bezug auf die letztere Frage 274
Verzicht auf die Rechtskraft 276
β. Prozefsrechtliche Auffassung der Rechtskraft 277
γ. Die Wahl zwischen den verschiedenen Auffassungen 278
c. Die Rechtskraft der konstitutiven Urteile 281
d. Die prozefsverwaltungsrechtliche Frage 284
4. Wirkungen der Zwangsvollstreckung 288
a. Die internationalprivatrechtliche Frage 288
b. Die prozefsverwaltungsrechtliche Frage 292
α. Voraussetzungen für die Vollstreckung ausländischer Urteile 293
β. Mittel der Vollstreckung in internationaler Beziehung 296
Zweites Buch: Besondere Lehren 299
Erstes Kapitel: Sachenrecht. 301
Der Grundsatz 301
I. Mafsgebend ist das Sachstatut 302
II. Das Sachstatut ist für alle sachenrechtlichen Fragen mafsgebend 303
1. positiv: es mufs eine sachenrechtliche Wirkung in Frage stehen 303
a. Der Kreis der Sachenrechte 303
b. Entstehung, Untergang, Übertragung von Sachenrechten 306
c. Dingliche Ansprüche 306
Dingliche Klagen im engeren Sinne 306
Petitorische Besitzklagen 307
Besitzstörungsklage 308
Besitzentsetzungsklage 308
2. negativ: die Art des Tatbestands ist gleichgiltig 310
a. Rechtsgeschäftliche Tatbestände 310
b. Gesetzliche Tatbestände 311
c. Urteile mit dinglicher Wirkung 312
III. Das Sachstatut ist für die sachenrechtlichen Fragen mafsgebend 312
1. nach der Seite der Wirkung hin 313
a. dafür, ob die sachenrechtliche Wirkung überhaupt möglich ist 313
b. dafür, welchen Inhalt die sachenrechtliche Wirkung hat 313
α. Der Inhalt des Eigentums 314
Fragestellung : Eigentumsbeschränkungen. Ihre Arten: Eigentumsbeschränkungen im öffentlichen Interesse oder kraft des dinglichen Rechts eines anderen. Abtrennung von blofs obligatorischen Pflichten des Eigentümers 316
Das Sachstatut ist mafsgebend 317
Wie aber, wenn die beiden 'Nachbargrundstücke unter verschiedenem Sachstatut liegen? 317
Näheres über den Begriff der Eigentumsbeschränkung 319
Lösung des Widerstreits: 1) Erster Fall: das inländische Sachstatut beschränkt das Nachbareigentum stärker als das ausländische 324
2) Zweiter Fall: es beschränkt es weniger als das ausländische 327
3) Zusammenfassung 328
β. Inhalt der dinglichen Rechte an fremder Sache 329
γ. Mehrheit von dinglich gleich Berechtigten 330
2. nach der Seite des Tatbestandes hin 330
a. Unterscheidung selbständiger Tatbestandsmomente (Dasein schon erworbener Rechte) und unselbständiger (rechtlicher Eigenschaften). Über die ersteren entscheidet ihr eignes Statut 331
b. Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Veräufserungsmacht 332
c. Die causa des dinglichen Geschäfts 335
d. Die Form des dinglichen Geschäfts 336
IV. Mafsgebend ist das Statut, das Sachstatut zu der Zeit war, da die behauptete sachenrechtliche Wirkung eingetreten sein söll 337
1. Der Statutenwechsel ist vor diesem Zeitpunkt erfolgt 337
2. Der Statutenwechsel ist nach diesem Zeitpunkt erfolgt 338
a. Eingetretene Wirkungen bleiben bestehen 339
α. Beispiele dafür 339
β. Anders, wenn eine „Dauervoraussetzung0 gemacht ist 339
b. Wirkungslos gewesene Tatbestände bleiben wirkungslos 340
α. Beispiele dafür 340
β. Anders, wenn eine „Dauerwirkung" in Frage steht 341
c. Der Inhalt des Rechts bleibt unverändert 342
α. anders, wenn das neue Statut ein solches Recht nicht kennt 342
β. oder nur mit anderem Inhalt kennt 343
3. Insbesondere der Statutenwechsel bei petitorischen Besitzklagen 343
4. und bei der Ersitzung 347
Allgemeines 347
Ersitzungszeit 347
Sonstige Ersitzungserfordernisse 351
5. Besondere Bestimmungen im neuen Sachstatut 352
V. Das Sachstatut ist für sachenrechtliche Fragen immer massgebend 353
1. Keine Ausnahmen bei Sachen gewisser Art 354
a. Sachen auf der Reise 354
b. Sachen mit bestimmungsmäfsiger Gebundenheit an einen Ort 355
c. Exterritorialität 355
d. Seeschiffe 356
2. Keine Ausnahmen bei gewissen Rechtsfolgen 356
3. Keine Ausnahme bei gesetzlichen Pfandrechten 357
4. Keine Ausnahme bei Eigentumseinziehung 358
5. Einwirkung des Vermögensstatuts 360
VI. Das Sachstatut ist nur für sachenrechiliche Fragen massgebend 360
1. nicht auch für Obligationen, die neben der dinglichen Wirkung in Frage kommen 361
2. nicht auch für Obligationen, die anstatt der dinglichen Wirkung in Frage kommen 361
a. Obligationen bei mifslungenem dinglichem Geschäft 361
b. Obligationen anstatt der nach dem Obligationsstatut von selbst eintretenden dinglichen Wirkung 362
3. nicht auch für Obligationen, die auf Grund der dinglichen Wirkung in Frage kommen 364
a. Obligatorische Wirkung als causa der dinglichen 364
b. Obligationen kraft dinglichen Rechts 364
α. Obligationen zu Gunsten des dinglich Berechtigten 364
1) Schadensersatzansprüche des dinglich Berechtigten 364
2) Sonstige Forderungsrechte des dinglich Berechtigten ex lege 364
3) Obligatorische Ansprüche als Teile dinglicher Ansprüche 365
β. Obligationen zu Lasten des dinglich Berechtigten 365
Zweites Kapitel: Obligationenreclit 366
Erster Abschnitt: Rechtsgeschäftliche Obligationen 366
I. Der Grundsatz 366
1. Das Personalstatut des Schuldners ist maßgebend 366
2. Abweichende Theorien: mafsgebend sei 368
(a) die lex fori 368
(b) das Gesetz des Errichtungsorts 369
(c) das Gesetz des Erfüllungsorts 371
3. Die Bedeutung des Parteiwillens. 373
a. ob eine Parteiverweisung nötig ist 376
b. was zu ihrer Wirksamkeit gehört: 379
1) Zulässigkeit 379
2) Einseitige oder vertragsmäfsige Parteiverweisung? 379
3) Erfordernisse 380
4) Inhaltliche Zulässigkeit im Einzelnen 380
4. Wohnsitzrecht oder Heimatrecht? 384
5. Bei der Durchführung des Grundsatzes ist überall von der einzelnen Obligation auszugehen 386
6. Plan für das Folgende 390
II. Die einzelne rechtsgeschäftliche Obligation für sich 391
1. Entstehung und Inhalt 391
a. Entstehung 391
b. Inhalt 392
2. Weitere Schicksale 393
a. Inhaltliche Änderungen 393
b. Zession 394
c. Schuldübernahme 395
3. Untergang 396
a. Erfüllung 396
b. Aufrechnung 397
c. Hinterlegung 399
d. Novation 401
e. Erlafs 401
f. Zufällige Aufhebung 401
g. Widerruf, Rücktritt, Anfechtung 402
III. Zweiseitig wirkende Schuldverträge 403
1. Gegenseitige Verträge 403
a. Problem und Leitsätze 403
b. Der Tatbestand der gegenseitigen Verträge 408
α. Verschiedenheit der beiden Personalstatuten in der Frage, ob der Vertrag gegenseitig ist oder nicht 409
β. Die einzelnen Erfordernisse 410
Kumulative Anwendung beider Statuten 412
Die Auslegung kann etwas anderes ergeben, z. B. bei der Geschäftsfähigkeit 412
bei der Form 413
Ergebnis 415
y. Inhaltserfordernisse (Sanktion) 415
c. Die Wirkungen der gegenseitigen Verträge 418
α. Der sanktionierende Rechtssatz 418
β. Zwingend und abänderlich ergänzende Rechtssätze 419
γ. Auslegende Rechtssätze 423
d. Weitere Schicksale der Forderungen aus gegenseitigen Verträgen 427
e. Aufhebung der gegenseitigen Verträge 428
Begriff der Aufhebung; Aufhebung ex nunc und ex tunc. Aufhebungsvertrag : beide Statuten sind zusammen mafsgebend 431
Sonstige Aufhebung: es genügt Wirksamkeit nach einem Statut 432
Rückgabe empfangener Leistungen 435
f. Verweisung auf fremdes Recht 437
g. Abschlufs gegenseitiger Verträge durch Vollzug 438
2. Sonstige zweiseitig wirkende Verträge 438
3. Durchführung für den Kauf 440
IV. Wechsel des Personalstatuts 444
1. Bedeutung für die Entstehung der Obligation 444
2. Bedeutung für die späteren Schicksale der Obligation 449
Es kommt darauf an, ob das spätere Schicksal Folge ursprünglicher Inhaltsbestimmtheit ist oder nicht 451
Die Auffassung des neuen Statuts hierüber entscheidet 453
Analoge Fragen im Intertemporalrecht 455
Insbesondere die Anspruchs ver jährung 457
3. Abreden der Parteien über die späteren Schicksale der Obligation 458
Möglicher Inhalt der Abreden 458
Sofortige oder spätere Wirkung der Abreden 460
Die Auffassung des neuen Statuts darüber entscheidet 461
Zweiter Abschnitt: Deliktsobligationen 464
Der Grundsatz: das Recht des Deliktsorts ist mafsgebend 464
I. Das Deliktsstatut ist mafsgebend bei Deliktsobligationen 465
1. Es mufs sich um ein Delikt handeln 465
a. Delikte und sonstige zum Schadensersatz verpflichtende Legaltatbestände 466
α. Die Begriffsmomente des Delikts 466
β. Konkurrenzen zwischen Deliktsobligationen und sonstigen Obligationen 469
b. Delikte und Verletzungen dinglicher Ansprüche 471
c. Delikte und Obligationsverletzungen 472
d. Mangel der Wertung als Delikt 474
2. Es mufs sich um eine Delikts obligation handeln 476
a. Sonstige Rechtsfolgen stehen nicht unter Deliktsstatut 476
b. Nur die Obligation auf Schadensersatz, nicht die auf Privatstrafe steht unter Deliktsstatut 476
II. Massgebend ist das Recht des Deliktsorts 478
1. Deliktsort bei positiven Handlungen 478
a. Verschiedenheit von Handlungsort und Erfolgsort 478
b. Mehrheit der Handlungsorte 485
Mehrheit der Erfolge 486
Einheitlichkeit des Erfolgs 488
2. Deliktsort bei Unterlassungen 490
III. Das Recht des Deliktsorts ist massgebend 491
1. für die Entstehung der Deliktsobligation 491
a. Dabei kann das Deliktsstatut im Tatbestand bestimmte Beziehungen zum Inland erfordern, so dafs der Erfolg im Inland eintritt oder dafs das verletzte Rechtsgut ein inländisches ist 492
b. Erfordert es sie wirklich und sollte es sie erfordern? 494
α. Einengung auf inländische Rechtsgüter 494
β. Verweisung auf Schutzverheifsungen im ausländischen Recht 495
1) bei Verletzung subjektiver Rechte 496
2) bei Verletzung bestimmter Interessen 499
2. für die weiteren Schicksale der Deliktsobligation 500
IV. Das Recht des Deliktsorts ist immer, aber nicht notwendig allein mafsgebend 500
1. Es ist immer mafsgebend 500
2. Es ist nicht notwendig allein mafsgebend 501
V. Kollisionsnormen 503
Möglicher positiver und negativer Inhaltder Kollisionsnormen 503
1. „Unerlaubte Handlungen" 504
2. „begangen" im Ausland 504
3. „Ansprüche" aus dem Delikt 504
4. Zusatz zu Gunsten der Inländer 504
5. „Nichtweitergehen" der Ansprüche 505
a. Vergleich der beiden Rechtsordnungen hinsichtlich der Voraussetzungen des Delikts 506
b. hinsichtlich der Wirkungen des Delikts 509
c. hinsichtlich der weiteren Schicksale der Obligation 509
Dritter Abschnitt: Sonstige Obligationen 510
I. Der Grundsatz 510
1. Der Grundsatz selbst 510
2. Anwendungsgebiet des Grundsatzes 514
3. Systematik der Fälle 517
4. Kollisionsnormen 518
II. Quasikontrakts-Obligationen. 525
1. Einseitige Quasikontrakte, insbesondere ungerechtfertigte Bereicherung 525
2. Zweiseitige Quasikontrakte, insbesondere auftraglose Geschäftsführung 527
3. Kollisionsnormen 530
III. Quasidelikts-Obligationen 531
1. Allgemeines 531
2. Der Grundsatz negativ 535
3. Der Grundsatz positiv 537
4. Kritik und Kollisionsnormen 539
IV. Gesetzliche Verpflichtungen auf Grund von Berechtigungen 544
1. Probleme und grundsätzliche Entscheidung 544
2. Kritik und Kollisionsnormen 546
a. Es kommt darauf an, ob die inhaltliche Ausgestaltung der Berechtigung und der Haftungssatz von einander abhängig sind oder unabhängig. Wann trifft das eine, wann das andere zu? 546
b. Bei Abhängigkeit ist zu vermuten, dafs der Haftungssatz nur da, aber auch immer da angewendet sein will, wo das haftungerzeugende Recht unter inländischem Statut steht 551
3. Materiellrechtliche Auswege 554
(α) Der Erwerb oder die Ausübung des Rechts werden an die Bedingung geknüpft 557
(1) dafs die Leistung freiwillig vollzogen 557
(2) oder dafs die Verpflichtung zur künftigen Leistung übernommen 558
(3) oder dafs Sicherheit für die künftige Leistung gestellt werde 560
(β) Oder das Bestehenbleiben des Rechts wird von der Leistung abhängig gemacht: 561
(1) bei Nichtleistung tritt Verwirkung ein 561
(2) oder der Dritte erhält ein selbständiges Verwertungsrecht 563
4. Verwertungsrechte und beschränkte Haftung 563
a. Verwertungsrechte 563
Begriff 563
Anwendungsfälle 564
Rechtliche Natur 566
Unselbständige und selbständige Verwertungsrechte 567
Mafsgebend für selbständige Verwertungsrechte ist allein das Sachstatut 568
Dingliche Haftung im Gegensatz gegen die persönliche 569
Gerechtigkeit und Zweckmäfsigkeit dieser Rechtsgestaltung 570
Verwertungsrecht und Abandonsystem 571
b. Gewährung der Macht zur Zwangsvollstreckung in die 'haftungerzeugende' Sache 573
c. Notwendige Einschränkung* dieser Rechtsbildung 576
5. Ergebnisse 581
a. Die dingliche Haftung des Eigentümers nach Sachstatut 581
Positive Bedeutung 581
negative 583
b. Die obligatorische Haftung des Eigentümers nach Personalstatut 584
c. Das Verhältnis zwischen dinglicher und persönlicher Haftung 584
Dazu eine tabellarische Übersicht 587
V. Haftung aus Sondervermögen 586
1. Haftung kraft Erbrechts 586
2. Haftung aus sonstigem Sondervermögen 591
Völlig verselbständigte Vermögen (juristische Personen) 591
gewöhnliche Privatvermögen 593
Zwischenbildungen zwischen beiden: Schaffung von „Sondervermögen" durch das Gebietsstatut 593
fortschreitende Verselbständigung des Sondervermögens 596
Haftung für Schulden des Sondervermögens 597
Grund und Anlafs zu solcher Bildung 598
Beschränkung auf Fälle tatsächlicher Zweckeinheit 601
Drittes Kapitel: Familienrecht 603
Erster Abschnitt: Ehe 603
I. Eheschliessung 603
1. Eheerfordernisse 604
a. Materielle Erfordernisse 604
Kumulative Geltung des Personalstatuts (1er beiden Eheschliefsenden 605
Die Auslegung kann etwas anderes ergeben 607
b. Form der Eheschliefsung 609
α. Verhältnis der Formvorschriften des Personalstatuts der Eheschliefsenden zu denen des Errichtungsorts 610
β. Eheschliefsung vor Gesandten oder Konsuln 613
2. Nichtigkeit der Ehe 614
a. Durchführung des Grundsatzes für den Fall, dafs die Eheschliefsenden das gleiche Personalstatut hatten und haben 615
α. Nach dem Personalstatut richtet sich der Eintritt und die Art der Nichtigkeit 615
β. die Heilung der nichtigen Ehe 616
γ. die Geltendmachung der Nichtigkeit 617
Prozefsrechtliche Mifsstände 617
b. Durchführung des Grundsatzes für den Fall, dafs die Eheschliefsenden ein verschiedenes Personalstatut hatten und haben 619
(α) Der Grundsatz selbst 619
(β) Die einzelnen Fälle 623
1) die Ehe ist nach dem einen Personalstatut unmittelbar nichtig, nach dem anderen g i l t ig 623
2) nach dem einen unmittelbar nichtig, nach dem anderen mittelbar nichtig 623
3) nach dem einen mittelbar nichtig, nach dem anderen giltig 624
4) nach dem einen und dem anderen mittelbar nichtig, beide weichen aber hinsichtlich der Geltendmachung und Heilung der Nichtigkeit von einander ab 626
c. Durchführung des Grundsatzes für den Fall des Statutenwechsels 627
1) Die Ehe war bisher giltig 627
2) Die Ehe war bisher nichtig 627
a) Sie war bisher unmittelbar nichtig 628
b) Sie war bisher mittelbar nichtig 628
3. Anfechtbarkeit der Ehe 630
a. Durchführung des Grundsatzes für den Fall, dafs die Eheschliefsenden das gleiche Personalstatut hatten und haben 630
(α). Nach dem Personalstatut richtet sich der Eintritt und die Art der Anfechtbarkeit 630
(β) ihre Heilung 631
(γ) ihre Geltendmachung (Form der Anfechtung) 631
b. Durchführung* des Grundsatzes für den Fall, dafs die Eheschliefsenden ein verschiedenes Personalstatut hatten und haben 632
(α) Der Grundsatz selbst 632
Entscheidend ist das Personalstatut des anfechtungs berechtigten Gatten. Vergleich mit der mittelbaren Nichtigkeit 634
Bestimmung des Personalstatuts der Frau bei Anfechtbarkeit der Ehe 637
Und zwar ist mafsgebend für Anfechtung durch die Frau ihr Personalstatut zur Zeit der Eheschliefsung 637
(β) Die einzelnen Fälle 641
1) die Ehe ist nach dem einen Personalstatut anfechtbar, nach dem anderen giltig 641
2) nach dem einen anfechtbar, nach dem anderen unmittelbar nichtig 641
3) nach dem einen anfechtbar, nach dem anderen mittelbar nichtig 642
4) nach dem einen und dem anderen anfechtbar, die beiden Anfechtungsrechte stehen aber unter verschiedenen Grundsätzen 642
c. Durchführung des Grundsatzes für den Fall des Statutenwechsels 643
4. Aufschiebende Ehehindernisse 643
5. Internationalverwaltungsrechtliche Fragen 646
a. Der Inhalt der internationalverwaltungsrechtlichen Fragen bei der Eheschliefsung 646
b. Ihr Zusammenhang init den internationalprivatrechtlichen Fragen hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Standesbeamten 649
c. und hinsichtlich der formellen Voraussetzungen (Zuständigkeit) 652
d. Ist der Staat verpflichtet, bei der Eheschliefsung von Ausländern mitzuwirken? 654
e. Analoge Fragen bei Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen 658
6. Das Haager Eheschliefsungsabkommen 659
a. Internationalprivatrechtlicher Inhalt 659
α. Materielle Voraussetzungen 659
β. Formerfordernisse 661
b. Internationalverwaltungsrechtlicher Inhalt 662
II. Rechtliche Bedeutung der Ehe 663
A. Bedeutung für die Staatsangehörigkeit 663
1. Einflufs der Eheschliefsung auf die Staatsangehörigkeit der Eheschliefsenden 663
a. In der Regel erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes 663
b. Es kommen aber auch andere Rechtssätze vor 665
2. Spätere Änderung der Staatsangehörigkeit 668
B. Personenrechtliche Bedeutung 669
1. Grundsätzlich entscheidet für jeden Ehegatten sein Personalstatut 669
2. Nach dem Personalstatut richtet sich im einzelnen 670
(a) Die Macht des einen Gatten über den anderen 670
(α) nach aufsen hin gegen Dritte 671
(ß) im inneren Verhältnis 671
(b) Die Folgebeziehungen 671
Insbesondere Beschränkung der Geschäftsfähigkeit der Frau, Kündigungsrecht des Mannes, Schlüsselgewalt der Frau 673
Die praesumtio Muciana 673
Das Namensrecht 674
3. Einflufs des Statuten wechseis: Wandelbarkeit! 674
C. Vermögensrechtliche Bedeutung (Ehegüterrecht) 675
1. Grundlegung 675
a. Der Kreis der ehegüterrechtlichen Fragen 675
b. Das mafsgebende Statut. Die „Rechte am Ehegut" als Rechte am Vermögen 677
c. Näheres über den Begriff des Vermögens und der Rechte am Vermögen 680
2. Ehegüterrecht bei gleichbleibendem Heimatrecht der Ehegatten 685
a. Die Grundsätze 685
b. Gesetzlicher Güterstand 688
α. Ehegutsrechte: Anwendbarkeit des Vermögensstatuts 688
1) Entstehung des Rechts am Ehegut 689
2) Gegenstand des Rechts 690
3) Schuldenhaftung 692
4) Inhalt des Rechts 693
5) Untergang des Rechts 694
β. Ehegutsrechte: Anwendbarkeit der Sonderstatuten 695
1) Der erste Grundsatz 695
Der Grundsatz selbst. Sein Inhalt, seine Bedeutung negativ und positiv 695
Der Anwendungsbereich des Sonderstatuts; die drei Fälle, insbesondere der Fall des Sonderguts 697
a) Erste Gestalt dieses Falles 699
Sondergut innerhalb der Vermögenseinheit 700
und aufserhalb der Vermögenseinheit 701
Das mafsgebende Statut für beide Arten 702
b) Zweite Gestalt dieses Falles 703
2) Der zweite Grundsatz 705
Der Grundsatz selbst 705
Welche Grundsätze des Sonderstatuts sind anwendbar? 706
Das deutsche Recht 708
y. Gesetzliche Schuldverhältnisse und Anwendbarkeit des Obligationsstatuts 710
c. Vertragsmäfsiger Güterstand 712
α. Im Allgemeinen 712
Bedeutung des maisgebenden Statuts für die Beurteilung des Ehevertrags 712
Das mafsgebende Statut für die einzelnen Arten von Eheverträgen: erste Art 714
zweite Art 715
dritte Art (Stichwortverträge) 716
Verhältnis zwischen Parteiwillen und Rechtswirkung dabei 717
Folgerung für das internationale Privatrecht 719
β. Insbesondere das Dotalsystem 721
Der Vertrag auf Verpflichtung zur Dosbestellung 722
Der Dosbestellungsvertrag selbst (Leistung, und Zwecksatzung) 722
3. Der Einflufs des Statutenwechsels 725
a. Die Grundsätze 725
b. Gesetzlicher Güterstand 729
α. Ehegutsrechte: altes oder neues Vermögensstatut? 729
1) Entstehung des Rechts am Ehegut 729
2) Gegenstand des Rechts 729
3) Schuldenhaftung 730
4) Inhalt des Rechts 730
5) Untergang des Rechts 731
β. Ehegutsrechte: alte oder neue Sonderstatuten? 735
y. Schuld Verhältnisse : altes oder neues Obligationsstatut? 735
c. Vertragsmäfsiger Güterstand 739
α. Im Allgemeinen 739
a) Statutenwechsel nach der Eheschliefsung 740
b) Statutenwechsel zwischen Vertragserrichtung und Eheschliefsung 742
c) Verschiedenheit des Personalstatuts der Vertragschliefsenden 743
β. Insbesondere das Dotalsystem 744
1) Vertrag auf Verpflichtung zur Dosbestellung 744
2) Der Dosbestellungsvertrag selbst 746
4. Ungleiche Personalstatuten 748
a. Ursprüngliche Verschiedenheit 749
b. Nachherige Verschiedenheit 750
D. Rechtliche Bedeutung nichtiger Ehen 751
III. Ehescheidung 752
1. Beurteilung einer behaupteten Ehescheidung 753
a. Fragestellung und Grundsatz 753
b. Durchführung für den Fall gemeinsamen Personalstatuts 756
α. hinsichtlich des Tatbestands der Scheidung 756
β. hinsichtlich ihrer Wirkung 758
1) Die personenrechtliche Wirkung der Scheidung 758
2) Die Nebenwirkungen 758
c. Durchführung für den Fall verschiedenen Personalstatuts 761
α. Die Scheidung ist nach dem einen Personalstatut wirksam, nach dem anderen nicht, aber die Art der ausgesprochenen Scheidung ist beiden Statuten bekannt 762
β. Auch die Art der Scheidung ist nur einem der beiden Statuten bekannt 765
d. Deutsches Recht 767
α. EG. Art. 17 bezieht sich auf diese Fragen nicht 767
β. Vielmehr gibt die ZPO. Antwort mit ihren Sätzen über die Wirksamkeit und Anerkennung von Scheidungsurteilen 769
1) Scheidung deutscher Ehegatten 770
2) Scheidung von Ausländern 771
3) Scheidung von Ehen zwischen Deutschen und Ausländern 773
γ. In der ZPO. nicht behandelte Fälle 773
2. Die Vornahme des Scheidungsaktes 775
a. Formelle Voraussetzungen 775
α. Die Frage nach der „Zuständigkeit" als Frage des Prozefsverwaltungsrechts 775
β. Ihr Zusammenhang mit dem internationalen Privatrecht 777
y. Ablehnung der Scheidung von Ausländern 778
b. Das Hecht auf Scheidung (materielle Voraussetzungen) 780
α. Die grundsätzliche Antwort 781
(1) Die Natur des Scheidungsrechts 781
(2) Also ist mafsgebend welches Statut? 782
(3) Das deutsche EG. Art. 17 783
β. Der Fall des Statutenwechsels 784
1) Beurteilung des Daseins des Scheidungsrechts 784
(a) Im Zweifel ist das alte Statut mafsgebend 784
(b) Das neue Statut kann etwas anderes bestimmen 786
2) Beurteilung der Erlöschung des Scheidungsrechts 788
3) Beurteilung des Inhalts des Scheidungsrechts 789
c. Materielle Voraussetzungen nach dem Recht des Gerichtsorts 790
3. Das Haager Ehescheidungs-Abkommen 793
a. Der Anwendungsbereich des Abkommens 793
b. Die Beurteilungsfrage 794
c. Die Zuständigkeitsfrage 795
d. Das Recht auf Scheidung 796
IV. Das Verlöbnis 797
1. Die materiellrechtlichen Auffassungen über das Verlöbnis 797
2. Das Verlöbnis als Vertrag 798
3. Das Verlöbnis als rein tatsächliches Verhältnis 801
4. Das Verlöbnis als Delikt 802
5. Der Fall des Statutenwechsels 803
6. Nebenwirkungen des Verlöbnisses 804
Zweiter Abschnitt: Eltern und Kinder 805
I. Grundsätzliches 805
1. Fragestellung 805
2. Das unmittelbare Rechtsverhältnis 810
II. Begründung des Rechtsverhältnisses 814
A. Begründung durch Abstammung 814
1. Die Bedeutung des maisgebenden Personalstatuts 814
a. Bedeutung für die Beurteilung der Wirkungen und des Tatbestands 814
(α) Verschiedenheit der rechtlichen Wirkung je nach Ehelichkeit oder Unehelichkeit der Abstammung 814
(1) gegenüber dem Vater 815
(2) gegenüber der Mutter 816
(β) Eheliche und uneheliche Abstammung als Rechtsbegriffe 817
(1) Eheliche Abstammung 817
(2) Uneheliche Abstammung 820
(3) Zusammenfassung der Ergebnisse 822
b. Einwirkung von Kollisionsnormen 823
(α) Die fünf Widerstreite, die durch Kollisionsnormen ermöglicht werden 823
(β) Das tatsächliche Vorkommen von Kollisionsnormen 824
2. Die Staatsangehörigkeit des Kindes 827
a. Die staatsrechtlichen Sätze 827
α. Ihr unmittelbarer Inhalt 827
β. Folgeweise: Fälle von Doppelstaatlichkeit und Staatlosigkeit 829
γ. Das bei Beurteilung der Staatsangehörigkeit mafsgebende Recht 832
b. Die bürgerlichrechtlichen Vorbegriffe 833
α. Art und Natur dieser Fragen 833
ß. Das bei diesen Vorfragen anwendbare Recht 836
γ. Nachteile: die fünf möglichen Widerstreite in den Entscheidungen 840
3. Erste Fallgruppe: notwendige Einheit des Personalstatuts von Eltern und Kind 843
a. Die Hauptentscheidung: nur das Personalstatut der Eltern ist mafsgebend 843
b. Widerstreit zwischen Ehelichkeit und Unehelichkeit 846
(α) Wie wäre der Widerstreit tatsächlich denkbar? 847
(β) Lösung des Widerstreits 849
(1) Das Verhältnis des Kindes zum Ehemann der Mutter ist entscheidend über Ehelichkeit und Nichtehelichkeit 849
(2) Die Unehelichkeit als positiver Tatbestand ist nach dem Personalstatut der Beteiligten zu beurteilen 853
c. Sonstige Widerstreite 854
α. Widerstreit zwischen zwei ehelichen Vätern 855
β. Widerstreit zwischen zwei unehelichen Vätern 856
y. Widerstreite, die in Wahrheit unmittelbar staatsrechtlichen Ursprungs sind 857
4. Zweite Fallgruppe: Verschiedenheit des Personalstatuts zwischen Eltern und Kind 859
a. Verschiedenheit des Personalstatuts infolge von Verschiedenheit der Staatsangehörigkeit 859
α. Die Hauptentscheidung: beide Statuten sind zusammen mafsgebend 860
β. Widerstreit zwischen Ehelichkeit und Unehelichkeit 863
γ. Sonstige Widerstreitc 865
b. Verschiedenheit des Personalstatuts infolge von Doppelstaatlichkeit und Staatlosigkeit 867
α. Doppelstaatlichkeit und Staatlosigkeit nur des Kindes 867
(1) Doppelstaatlichkeit 867
(2) Staatlosigkeit 869
β. Doppelstaatlichkeit und Staatlosigkeit der Eltern und des Kindes 870
(1) Doppelstaatlichkeit 870
(2) Staatlosigkeit 871
γ. Anwendbar sind beide Personalstatuten 872
5. Zusatz: Deutsches Recht: EG. Art. 8 872
B. Begründung durch Rechtsakte 874
1. Die Legitimation 875
(a) Bei Gleichheit des Personalstatuts von Vater und Kind 875
(b) Bei Verschiedenheit der Personalstatuten 876
Häufigkeit des Falles 876
Wichtigkeit einer überall gleichen internationalprivatrechtlichen Entscheidung im Privatrecht und im Staatsangehörigkeitsrecht 877
Die herrschende Ansicht läfst nur das Personalstatut des Legitimierenden entscheiden 879
Das ist völkerrechtlich nicht haltbar 880
und praktisch nicht gerecht 882
Der richtige Grundsatz 882
2. Andere Rechtsakte 883
Insbesondere Adoption 883
Anerkennung 884
III. Inhalt und Wirkung des personenrechtlichen Verhältnisses 886
1. Der personenrechtliche Inhalt 886
a. Die Fragen, für die das maisgebende Statut gesucht wird 886
b. Mafsgebend ist das Personalstatut der Beteiligten 888
c. Zusätzlich: das Namensrecht 891
2. Vermögensrechtliche Wirkungen 892
3. Deutsches Recht: EG. Art. 19, 20 894
IV. Aufhebung des personenrechtlichen Verhältnisses 896
1. Aufhebung für die Zukunft 896
2. Rückwirkende Aufhebung 897
Insbesondere die Anfechtung der Ehelichkeit 897
Anfechtung der Legitimation und Adoption 899
V. Wechsel des Personalstatuts 900
1. Beurteilung des Daseins des Rechtsverhältnisses 900
2. Beurteilung seines personenrechtlichen Inhalts 901
Grundsatz der Wandelbarkeit 901
Ausnahmen davon 902
Einwirkung früherer Verträge auf den Inhalt 903
Fall des Statutenwechsels nur für einen der beiden Beteiligten 904
3. Beurteilung seines vermögensrechtlichen Inhalts 904
4. Beurteilung seiner Aufhebung 906
VI. Unterhaltspflicht 906
1. Unterhaltspflicht der Verwandten 906
2. Unterhaltspflicht des unehelichen Vaters 908
Mafsgebend ist entweder das Personalstatut des Vaters oder das Deliktsstatut, je nach der Auffassung, die diese Statuten selbst haben. Mögliches Zusammentreffen mehrerer anwendbarer Statuten 910
Wechsel des Personalstatuts des Vaters 911
Ansprüche der Mutter 911
GE. Art. 21 911
Dritter Abschnitt: Vormundschaft 912
I. Die internationalprivatrechtliche Frage 913
1. Die privatrechtliche Seite der Vormundschaft 913
(a) Die Fragestellung. Beurteilung einer angeblich vorhandenen Vormundschaft 913
(b) Antwort vom Standpunkt des reinen Privatrechts aus 913
(α) Das Fürsorgerecht des Vormunds: mafsgebend ist das Personalstatut des Mündels 914
(β) Die Fürsorgepflicht des Vormunds: mafsgebend ist das Personalstatut des Vormunds 915
(γ) Die Untrennbarkeit von Recht und Pflicht: beide Statuten müssen übereinstimmen 915
2. Einwirkung der öffentlichrechtlichen Seite der Vormundschaft 916
a. Fall, dafs der Mündel Ausländer ist 917
(α) Es kommt darauf an, ob das Heimatrecht eine Vormundschaftsanordnung durch das Inland anerkennt 917
Die Möglichkeit der Anerkennung 918
Tatfrage, ob sie wirklich vorliegt 918
Vermutungen dazu 918
Bedeutung der Anerkennung für dritte Staaten 920
(β) Möglichkeit der Sondervormundschaft nach dem Wirkungsstatut; ihre internationalprivatrechtliche Behandlung 920
b. Fall, dafs der Vormund Ausländer ist 922
(α) Grundsätzlich kann das inländische Statut den Ausländer nicht verpflichten 922
(β) Aushilfe durch freiwillige Übernahme der Vormundspflichten 923
Keine „Selbstunterwerfung" unter fremdes Recht, sondern vertragliche Übernahme 923
Der Staat als Vertreter des Mündels 924
Einwirkung des Heimatrechts des Mündels 924
Protutel 925
c. Fall, dafs Mündel und Vormund Ausländer sind 925
II. Die internatiοnaiverwaltungsrechtliche Frage 925
1. Der zu Bevormundende ist Ausländer 926
a. Wie weit darf der inländische Staat die Vormundschaft anordnen ? 926
(α) Die grundsätzliche Antwort 926
Gefordert ist Einhaltung der durch das internationale Privatrecht gegebenen Schranken 926
EG. Art. 23 927
(β) Praktische Brauchbarkeit des Ergebnisses 928
Bedürfnis zu raschen vorläufigen Mafsregeln 929
Tatsächliche Mafsregeln 929
Möglichkeit eine Sondervormundschaft einzurichten 929
Abzuweisen ist der Gedanke einer negotiorum gestio des einen Staats für den anderen 930
b. Wie weit ist der inländische Staat zur Anordnung der Vormundschaft verpflichtet? 930
2. Der als Vormund zu Berufende ist Ausländer 931
III. Das Haager Vormundschafts-Abkommen 933
1. Der Anwendungsbereich des Abkommens 933
2. Internationalprivatrechtlicher Inhalt 933
a. Das mafsgebende Gesamtstatut 933
b. Sonderstatuten 934
3. Internationalverwaltungsrechtlicher Inhalt 934
Viertes Kapitel: Erbrecht 937
I. Das mafsgebende Statut 937
1. Das Erbstatut 937
Mafsgebend ist das Vermögensstatut 938
Vermögensstatut für den Nachlass ist das letzte Personalstatut des Erblassers (Erbstatut) 938
Das Erbstatut bestimmt 1) über den Erwerb der Erbschaft 938
2) über die Rechtsverhältnisse vor dem Ervverb (vom Tode des Erblassers an) S. 939
3) über die Rechtsverhältnisse nach dem Erwerb 939
Fortdauer der Sonderstellung der Erbschaft im Vermögen des Erben: einheitliche Klage, einheitliche Übertragung, einheitlicher Verlust 941
Erbengemeinschaft 941
Schuldenhaftung 941
2. Das Personalstatut des Erben 942
3. Die Einzelstatuten 943
a. Einzelstatuten anstatt des Erbstatuts 944
α. Das Einzelstatut nimmt ein Vermögensstück von dem einheitlichen Schicksal der Erbschaft aus 944
β. Das Erbstatut nimmt ein Vermögensstück von dem einheitlichen Schicksal der Erbschaft aus 946
γ. Zusammenfassung der Grundsätze 947
b. Einzelstatuten neben dem Erbstatut 947
Notwendigkeit, die erbrechtlichen Fragen von den Fragen des Einzelschicksals des einzelnen Vermögensstücks zu unterscheiden 948
Vorschriften im Einzelstatut, die nur gelten wollen, wo das Einzelstatut auch Erbstatut ist 949
Stillschweigende Kollisionsnormen 950
II. Die Erbschaft als Gegenstand erbrechtlicher Rechte 950
1. Scheidung von Erbrecht und Ehegüterrecht: Erbschaft ist nur, was nach der ehegüterrechtlichen Auseinandersetzung verbleibt 950
2. Zur Erbschaft gehören nicht die mit dem Tod erlöschenden Rechte. Welches Statut ist für dieses Erlöschen mafsgebend? 951
3. Zur Erbschaft gehören auch die beim Erbfall vorhandenen Verbindlichkeiten des Erblassers 953
4. Die Erbschaft kann sich ihrem Bestände nach ändern: welches Statut ist hierfür mafsgebend? 953
(a) Vor dem Erwerb durch den Erben: entscheidend ist das Einzelstatut, ob ein bestimmter Rechtserwerb oder Rechtsverlust eintritt 954
(b) Nach dem Erwerb durch den Erben 954
(α) Ob der Rechtserwerb oder Rechtsverlust überhaupt eintritt, hängt von dem Einzelstatut ab 955
(β) Welches Statut entscheidet darüber, ob der Rechtserwerb zu Gunsten der Erbschaft oder zu Gunsten des Privatvermögens der Erben statt hat? 956
(1) Mafsgebend ist das Vermögensstatut, nicht das Einzelstatut 957
(2) Mafsgebend ist als Vermögensstatut das Erbstatut, nicht das Personalstatut des Erben 958
5. Zu Lasten der Erbschaft können neue Verbindlichkeiten entstehen 960
Obligationsstatut für die Erbschaft ist das Erbstatut 960
Ob also die Erbschaft verpflichtet wird, sagt das Erbstatut, ob der Erbe verpflichtet wird, das Personalstatut des Erben 960
Die vier möglichen Rechtslagen hinsichtlich der Schuldenhaftung 960
Quasi-schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Erbschaft und dem Privatvermögen des Erben 961
III. Das Recht des Erben an der Erbschaft (Erbenrecht) 962
1. Erwerb des Erbenrechts 962
a. Das Erbstatut ist mafsgebend für die Frage, welcher Berufungsgrund wirken soll 963
b. Gesetzliche Berufung 963
c. Berufung durch Verfügung von Todes wegen 965
(1) Grundsatz: mafsgebend ist für Testament wie Erbvertrag das Erbstatut 965
Das bezieht sich einmal auf die Erfordernisse der Errichtung 966
sodann auf die etwaige spätere Aufhebung der Verfügung, insbesondere durch Widerruf 967
endlich auf ihre Auslegung 967
(2) Der Fall, dafs das Personalstatut des Erblassers nach der Errichtung gewechselt hat 967
Grundsätzlich ist das neue Statut entscheidend 968
Das bezieht sich auf die Errichtungserfordernisse 968
und auf die etwaige spätere Aufhebung der Verfügung 969
Einwirkung des alten Statuts kraft des Willens des neuen Statuts 969
d. Noterbrechtliche Berufung 972
2. Rechtsstellung kraft Erbenrechts 972
a. Erbschaftsanspruch 972
b. Nachlafsschulden 975
Haftung des Erben mit der Erbschaft, persönliche Haftung. Übernahme der persönlichen Haftung durch den Erben 977
Schuldenhaftung im Fall einer Sondererbschaft 978
c. Nacherbschaft 979
d. Miterbschaft 980
3. Erlöschen und Übertragung des Erbenrechts 982
(a) Erlöschen. Haftungen dabei 982
(b) Übertragung. Der Erbschaftskauf 983
(α) Obligatorische Wirkung 983
(β) Dingliche Wirkung 984
IV. Erbrechtliche Forderungsrechte 985
1. Vermächtnisse und Auflagen zu Lasten des Erben 985
a. Obligatorische Wirkung 986
b. Dingliche Wirkung 987
c. Durchführung 991
α. Tatbestand der Vermächtnisverfügung 991
β. Wirkungen 991
γ. Besonderes : Pfandrecht, Sicherheitsleistung, Veräufserungsverbot 993
d. Ausdehnung auf sog. gesetzliche Vermächtnisse und auf Auflagen 994
2. Vermächtnisse und Auflagen zu Lasten eines Vermächtnisnehmers 995
3. Schenkungen von Todeswegen 997
4. Pflichtteilsanspruch 998
(a) Schutz gegen Verletzung durch Verfügungen von Todeswegen 998
(b) Schutz gegen Verletzung durch Verfügungen unter Lebenden 999
Die Anwendung des Erbstatuts ist theoretisch nicht begründbar 999
und praktisch nicht gerecht 1000
Der obligatorische Rückforderungsanspruch gegen den Empfänger steht unter dem Personalstatut des Empfängers 1001
dieses will aber für den Fall ausländische Erbschaft nichts bestimmen 1003
V. Testamentsvollstreckung 1004
1. Allgemeine Testamentsvollstreckung 1004
Das Wesen der Testamentsvollstreckung: der Testamentsvollstrecker als formeller Erbe, die Vertretungstheorien, das Recht des Testamentsvollstreckers als Recht an der fremden Erbschaft 1004
Mafsgebend ist demnach das Erbstatut 1005
Untrennbarkeit von Recht und Pflicht des Testamentsvollstreckers 1006
Materiellrechtliche Auswege 1007
2. Sondertestamentsvollstreckung 1007
Sachregister 1009
Nachweisung der angeführten Gesetzesstellen 1020
aus dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche 1020
aus dem Bürgerlichen Gesetzbuche 1022
aus der Zivilprozessordnung 1025