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Zwischen Religion und Selbstbestimmung

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Buchwald, F. (2013). Zwischen Religion und Selbstbestimmung. Karitative Tätigkeit der Religionsgemeinschaften vor neuen Herausforderungen anlässlich der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54044-0
Buchwald, Franziska M.. Zwischen Religion und Selbstbestimmung: Karitative Tätigkeit der Religionsgemeinschaften vor neuen Herausforderungen anlässlich der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54044-0
Buchwald, F (2013): Zwischen Religion und Selbstbestimmung: Karitative Tätigkeit der Religionsgemeinschaften vor neuen Herausforderungen anlässlich der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54044-0

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Zwischen Religion und Selbstbestimmung

Karitative Tätigkeit der Religionsgemeinschaften vor neuen Herausforderungen anlässlich der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung

Buchwald, Franziska M.

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 53

(2013)

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About The Author

Franziska M. Buchwald, geb. 1985 in Düsseldorf, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Konstanz und Münster und legte ihre Erste Juristische Prüfung 2009 am OLG Düsseldorf ab. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. tätig, zuerst in Mainz und anschließend in Heidelberg. Die Universität Heidelberg promovierte sie im Jahr 2012. Im selben Jahr begann sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am LG Heidelberg.

Abstract

Mit der Regelung zur Patientenverfügung legte der Gesetzgeber fest, dass der im Vorfeld geäußerte Wille des Patienten zu sterben, unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung, verbindlich ist. Einigen Religionsgemeinschaften, die hinter Trägern karitativer Einrichtungen stehen, geht diese Regelung aufgrund ihrer religiösen Vorstellung zu weit. Es offenbart sich ein Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und dem der Religionsgemeinschaften. Die Arbeit beschreibt dieses Spannungsfeld und entwickelt und diskutiert Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen die Interessen von Patient, Staat und Kirche teilweise ausgeglichen werden könnten. Sie reichen von einem Rückzug aus der organisierten karitativen Tätigkeit bis hin zu einem Weigerungsrecht für Einrichtungen und Personal. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen liegt auf der Gestaltung von Heim- bzw. Behandlungsverträgen, wobei sich zeigt, dass im Bereich der Pflege ein weiterer Spielraum besteht als im Bereich der Krankenversorgung. Zudem werden Einflussmöglichkeiten der Religionsgemeinschaften auf die Einrichtungen sowie die Steuerung mithilfe des kirchlichen Arbeitsrechts beleuchtet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 13
Einführung 25
A. Hinleitung 25
B. Gang der Untersuchung 28
1. Kapitel: Der soziale Staat und die karitative Kirche 29
A. Die karitative Tätigkeit der Religionsgemeinschaften und ihre Motivation 30
I. Das Gebot der Nächstenliebe in der Tora sowie im Alten und Neuen Testament 31
II. Die Bedeutung und Organisation der Nächstenliebe in den Religionsgemeinschaften 32
1. Caritas in der katholischen Kirche 32
2. Diakonie in den evangelischen Kirchen 34
3. Zedaka in den Jüdischen Gemeinden 35
4. Zakat im Islam 36
B. Die soziale Tätigkeit des Staates und ihre Motivation 36
I. Der Staat entdeckt die Armen und Bedürftigen 36
II. Krankenversorgung und Pflege als Aufgabe im Sozialstaat 38
1. Verantwortung aufgrund des Sozialstaatsprinzips 38
2. Verantwortung aus den Grundrechten 39
C. Kooperationsverhältnis 39
I. Staat und Religionsgemeinschaften auf demselben Feld 40
II. Koordinierung der Kooperation im Bereich der Wohlfahrt 41
III. Chancen und Risiken der Kooperation 43
2. Kapitel: Wertungsdifferenzen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in Bezug auf das Ende des Lebens 45
A. Leben und Selbstbestimmung – Grundsätzliches zu den Wertungen in Staat und Religionsgemeinschaften 46
I. Wertungen des Staates und der Religionsgemeinschaften 46
1. Gesetzliche Wertungen und gesellschaftliche Vorstellungen im staatlichen Bereich 46
2. Die religiösen Vorstellungen und deren Quellen 46
II. Gemeinsamer Ausgangspunkt: Lebensschutz 48
1. Die Schutzpflicht des Staates für das Leben 48
2. Das hohe Gut des Lebens im Verständnis der Religionsgemeinschaften 48
III. Fortlaufende Entwicklung der Wertungen 49
1. Säkularisierungs- und Pluralisierungstendenzen 50
2. Individualisierung und Aktivierung des Autonomiegedankens 51
3. Grundrechtliche Verortung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen 52
B. Wertung am Lebensende – das Beispiel ‚Patientenverfügung` 53
I. Exemplarisch: Die Diskussion um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung 54
II. Zulässigkeit von Sterbehilfeformen und Patientenwünschen aus staatlicher Sicht 55
1. Die Verankerung der Patientenverfügung und der Behandlungswünsche in das Bürgerliche Gesetzbuch 55
a) Formale Kriterien 57
b) Keine Reichweitenbeschränkung nach § 1901a Abs. 3 BGB 58
c) Rechtsfolge 59
2. Missachtung des Patientenwillens 60
a) Strafbarkeit wegen Körperverletzung 61
b) Schadensersatzpflicht des Behandelnden 61
c) Unterlassungsanspruch 62
3. Die strafrechtliche Bewertung der Sterbehilfe 63
III. Zulässigkeit von Sterbehilfeformen und Patientenwünschen aus religionsgemeinschaftlicher Sicht 65
1. Vorstellungen und Verständnis der katholischen Kirche 65
2. Vorstellungen und Verständnis der evangelischen Kirchen 68
3. Vorstellungen und Verständnis im jüdischen Glauben 69
4. Vorstellungen und Verständnis im Islam 70
IV. Zusammenfassend zu den Wertungsdifferenzen 71
3. Kapitel: Verfassungsrechtliche Grundlagen der karitativen Betätigung von religiösen Einrichtungen 73
A. Karitative Tätigkeit und die Religionsfreiheit 74
I. Die karitativen Einrichtungen als Grundrechtsträger 74
II. Die karitative Tätigkeit als religiöses Verhalten im Sinne von Art. 4 Abs. 1, 2 GG 75
III. Präzisierung des Schutzbereichs durch Betrachtung des religiösen Elements einer konkreten Handlung 77
1. Schutzbereichsbestimmung unter Berücksichtigung von Wortlaut und Systematik 77
2. Konvertierung einer neutralen Handlung in eine religiöse Handlung 79
3. Verbleibende Abgrenzungsschwierigkeiten 81
4. Keine Verengung im Sinne einer restriktiven Schutzbereichsbestimmung 83
IV. Grenzen der Religionsfreiheit 83
V. Ergebnis 85
B. Das Recht zur Selbstbestimmung bei karitativen Einrichtungen 86
I. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften 86
1. Der Charakter des Selbstbestimmungsrechts im Überblick 86
2. Das Recht auf die selbstständige Verwaltung der karitativen Tätigkeit 87
a) Karitative Einrichtungen als Träger des Selbstbestimmungsrechts 87
b) Karitative Tätigkeiten als eigene Angelegenheiten 90
aa) Schutz ihrer Angelegenheiten, nicht nur der inneren Angelegenheiten 91
bb) Eigene Angelegenheit auch bei öffentlicher Aufgabe 91
cc) Schutz auch der Hilfsfunktionen für die karitative Tätigkeit 93
dd) Begrenzung auf Belange, die nur die Religionsgemeinschaft angehen 94
ee) Zwischenergebnis zum Gewährleistungsbereich in Bezug auf karitative Tätigkeiten 95
c) Ordnen und Verwalten der karitativen Tätigkeit 95
d) Vom Gewährleistungsbereich umfasstes Verhalten der karitativen Einrichtungen 96
3. Grenze des Selbstbestimmungsrechts im ‚für alle geltenden Gesetz` 97
a) Die Schrankendiskussion 97
aa) Wörtliches Verständnis 97
bb) Heckel'sche Formel 98
cc) Bereichsscheidung und Jedermann-Formel 99
dd) Kein Sonderrecht und Abwägung 100
b) Ergebnis zur Schrankendiskussion 101
c) Das ‚für alle geltende Gesetz` bei Versorgung, Pflege und Betreuung 102
II. Die Privatautonomie der karitativen Einrichtungen 103
C. Das Verhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und dem Recht auf Religionsfreiheit 104
I. Tatbestandsabgrenzung und Sachverhaltszerlegung 104
II. Konkurrenzverhältnis 105
D. Der freiheitliche Gestaltungsraum für die karitativen Einrichtungen 107
4. Kapitel: Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zu Patientenverfügung und Behandlungswünschen 109
A. Verfassungsmäßigkeit von § 1901a Abs. 1, 2 i.V.m. Abs. 3 BGB 109
I. Verletzung von Art. 4 Abs. 1, 2 GG 110
1. Eingriff in die Religionsfreiheit 110
2. Rechtfertigung des Eingriffs 111
3. Ergebnis 113
II. Verletzung von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV 113
B. Verfassungsmäßigkeit von § 1901a Abs. 4 BGB 113
I. Verletzung von Art. 4 Abs. 1, 2 GG 113
II. Verletzung von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV 114
1. Beeinträchtigung des Gewährleistungsbereichs 114
2. Rechtfertigung durch ein für alle geltendes Gesetz 115
3. Ergebnis 116
C. Ergebnis: Keine Verfassungswidrigkeit bei ausreichendem Gestaltungsraum 116
5. Kapitel: Inanspruchnahme des freiheitlichen Gestaltungsraums zur Sicherstellung der religiösen Vorstellungen in Bezug auf das Lebensende 117
A. Rückzug als totale Inanspruchnahme der Freiheit und als ultima ratio 118
I. Grenzen eines Rückzugs aus theologischer Perspektive 119
II. Grenzen eines Rückzugs aus rechtlicher Perspektive 120
1. Verpflichtung der Religionsgemeinschaften, sich karitativ zu betätigen 120
a) Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung 120
b) Staatskirchenvertragliche Pflichten 121
c) Pflicht aus öffentlich-rechtlichen Verträgen 123
aa) Überblick über die öffentlich-rechtlichen Verträge im Bereich der Krankenversorgung und Pflege 123
(1) Der Versorgungsvertrag zwischen Krankenhaus und Krankenkassen 123
(2) Der Versorgungsvertrag zwischen Pflegeeinrichtung und Landesverbänden der Pflegekassen 124
bb) Verpflichtung zur Erbringung der Dienste und Leistungen aus diesen Verträgen 124
cc) Erlöschen der Verpflichtung durch Auflösung der Verträge 125
(1) Fristgebundene Kündigung der Verträge 125
(2) Fristlose Kündigung 126
(3) Aufhebung von Verträgen 127
2. Ergebnis zur Rückzugsmöglichkeit 127
III. Folgen eines Rückzugs 128
1. Folgen eines Rückzugs aus der Perspektive der Religionsgemeinschaften 128
2. Folgen eines Rückzugs aus staatlicher Perspektive 129
a) Politische und ökonomische Konsequenzen 129
b) Mögliche Verletzung einer Bestandsgarantie 129
aa) Staatskirchenvertragliche Bestandsgarantie 130
bb) Bestandsgarantie aus dem einfachen Gesetz 131
cc) Verfassungsrechtliche Bestandsgarantie 132
dd) Ergebnis 134
c) Mögliche Verletzung eines Subsidiaritätsgrundsatzes 134
d) Mögliche Verletzung einer Verpflichtung des Staates, einen Raum für die karitative Tätigkeit zu sichern 135
IV. Versuch der Vermeidung eines solchen Rückzugs 137
B. Weigerungsrecht der Einrichtung und ihres Personals 137
I. Die Regelung des § 12 SchKG 138
1. Voraussetzungen des Weigerungsrechts 138
2. Umfang des Weigerungsrechts 139
II. Keine Analogiefähigkeit des § 12 SchKG zur Übertragung auf die Situation am Lebensende 140
III. Kein verfassungsrechtliches Weigerungsrecht 141
IV. Ergebnis zum Weigerungsrecht 141
C. Vertragsgestaltung mit den Benutzern einer karitativen Kranken- oder Pflegeeinrichtung 141
I. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften als Grundlage der Vertragsgestaltung 142
II. Krankenhausbehandlungsvertrag und Pflege-Heimvertrag als Gestaltungsgegenstand 144
III. Grenzen der Vertragsgestaltung 146
1. Keine grenzenlose Privatautonomie 147
2. Insbesondere: Das Koppelungs- und Verpflichtungsverbot aus § 1901a Abs. 4 BGB 147
a) Keine Verpflichtung zur Patientenverfügung 148
b) Keine Bedingung zur Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung 148
c) Folgerung aus § 1901a Abs. 4 BGB für die Vertragsgestaltung 149
3. Bindung der Einrichtungen durch Selbstbindung 149
IV. Konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Verträge 150
1. Vertragsimmanenter Ausschluss von Maßnahmen zur Beendigung des Lebens 150
2. Vertragliche Verpflichtung zur Errichtung einer Patientenverfügung 151
3. Vorabeinwilligung im Aufnahmevertrag 152
4. Vertragsbedingung 153
a) Aufschiebende oder auflösende Bedingung 153
b) Unwirksamkeit einer Bedingungsklausel wegen § 1901a Abs. 4 S. 2 BGB 154
5. Pflege-Heimvertraglicher Leistungsausschluss 155
a) Vereinbarkeit mit dem WBVG und dem SGB XI 156
aa) Pflicht zur Leistungsanpassung nach § 8 Abs. 1 S. 1 WBVG und die Möglichkeit zum Ausschluss dieser Pflicht nach § 8 Abs. 4 WBVG 156
bb) Anspruch auf entsprechende Änderung des Versorgungsvertrages beziehungsweise Neuabschluss des Versorgungsvertrages 159
(1) Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages dem Grunde nach 159
(2) Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages dem Inhalt nach 161
(3) Achtung des Rahmenvertrags 162
cc) Auflösung der Spannungslage zwischen Pflegeeinrichtung und Benutzer durch Kündigung 163
(1) Fristloses Kündigungsrecht des Verbrauchers 164
(2) Fristloses Kündigungsrecht des Unternehmers 164
(3) Folge einer Kündigung 165
dd) Zwischenergebnis 166
b) Vereinbarkeit mit dem Koppelungsverbot 166
aa) Der Wortlaut von § 1901a Abs. 4 BGB als Grenze 167
bb) Analogie zu § 1901a Abs. 4 BGB statt Umgehung der Norm 167
(1) Planwidrige Lücke im Gesetz 168
(2) Vergleichbarkeit der Interessenlagen 168
(3) Zwischenergebnis 170
c) Leistungsausschluss und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 170
aa) Anwendbarkeit der §§ 305ff. BGB 170
bb) Keine überraschende Klausel 170
cc) Inhaltskontrolle nach § 308 Nr. 4 BGB 171
dd) Inhaltskontrolle nach § 307 BGB 171
ee) Zwischenergebnis 173
d) Ergebnis: Pflege-Heimvertraglicher Leistungsausschluss verbunden mit Kündigung 173
e) Der Vorhang zu – noch einige Fragen offen 173
aa) Ablehnung der Aufnahme bei entsprechender Behandlungssituation 174
bb) Vorgehen bei fehlendem Kündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit 174
cc) Abstimmung mit Landespflegegesetzen und Beachtung ökonomischer Konsequenzen 175
6. Leistungsausschluss im Krankenhausbehandlungsvertrag 175
a) Auswirkungen des Kontrahierungszwanges auf einen Leistungsausschluss 176
aa) Die Aufnahme- und Behandlungspflicht 176
bb) Allgemeine Krankenhausleistungen beziehungsweise Krankenbehandlung und der Behandlungsabbruch 177
cc) Begrenzung des Kontrahierungszwanges auf den Versorgungsauftrag 180
b) Zudem: Unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1, 2 BGB 181
c) Ergebnis zum Leistungsausschluss im Krankenhausbehandlungsvertrag 182
V. Ergebnis 182
D. Vorkehrungen in der karitativen Betreuungsarbeit 183
I. Überblick über das Betreuungswesen 183
II. Das religiöse Engagement in Betreuungsvereinen 184
III. Einfluss des Betreuungsvereins auf die Betreuung 184
1. Der ehrenamtliche Betreuer 184
2. Der Vereinsbetreuer 185
a) Kein Einfluss über die betreuungsrechtliche Aufsicht 185
b) Betreuungsvereinsrechtlicher Einfluss auf die Betreuung 186
c) Einfluss über das Arbeitsrecht 187
3. Die Vereinsbetreuung 188
IV. Ergebnis 188
E. Einfluss der Religionsgemeinschaft auf die karitativen Einrichtungen 188
I. Das Verhältnis zwischen Einrichtungsträger und Religionsgemeinschaft 189
1. Ausgangspunkt: Selbstständige Einrichtungen 189
2. Die Doppelexistenz von karitativen Vereinigungen 190
3. Vereinigungen, die zur Religionsgemeinschaft gehören 193
4. Zugehörigkeit und Zuordnung 193
II. Nutzbarmachen der Verflechtungen zwischen Religionsgemeinschaft und Einrichtungen 196
1. Personeller Einfluss der Religionsgemeinschaft in den Gremien der Vereinigung 196
2. Einfluss durch Lenkungsbefugnis der Satzungsautorität 197
3. Einfluss durch materielle Zugehörigkeitskriterien 198
4. Kirchlich-karitative Vereinbarungen 199
III. Distanzierung der Religionsgemeinschaft von der Einrichtung 200
1. Namensrechtliche Distanzierung 200
2. Distanzierung durch Verweigerung der Zugehörigkeitsentscheidung 201
3. Distanzierung durch den Dachverband im Wege des Ausschlusses aus dem karitativen Werk 203
IV. Ergebnis 203
F. Sicherstellung religiöser Vorstellungen durch das kirchliche Arbeitsrecht 204
I. Der Gestaltungsraum im kirchlichen Arbeitsrecht 205
II. Regelungen zur Sicherstellung des Selbstverständnisses 206
1. Möglichkeit der Steuerung über die Bindung an Loyalitäts- und Leistungsanforderungen 206
a) Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes als Loyalitätskatalog der katholischen Kirche 207
b) EKD-Richtlinie über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes der EKD e.V. 208
c) Vertragliche Einbeziehung der Loyalitätskataloge 209
2. Exkurs: Anerkennung des arbeitsrechtlichen Gestaltungsraums der Religionsgemeinschaften auf europäischer Ebene 210
a) Kehrtwende nach den Urteilen des EGMR? 210
b) Anerkennung durch die Richtlinie 2000/78/EG 211
3. Leistungstreuepflichten bei der karitativen Arbeit 212
a) Generell zu Leistungstreuepflichten 212
b) Leistungstreuepflichten bei Krankenversorgung, Pflege und Betreuung 213
4. Loyalität bei Tätigkeit in einer karitativen Einrichtung 215
a) Loyalitätsobliegenheiten und ihre Grenzen 215
b) Loyalität bei der Tätigkeit in einer karitativen Einrichtung 217
aa) Beispiele für die Loyalitätsanforderungen betreffend karitative Betätigung 217
bb) Anforderungen betreffend den Lebensanfang 218
cc) Sicherstellung der Loyalität bezüglich der Vorstellung am Lebensende 218
c) Konsequenzen eines Verstoßes gegen Loyalitätsobliegenheiten 219
aa) Keine willkürliche Anforderung 219
bb) Verstoß gegen die guten Sitten und den ordre public 220
III. Nur bedingte Eignung der Sicherstellung im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts 221
G. Umstrukturierung der karitativen Tätigkeit und Einrichtungen 222
H. Lösungsansätze außerhalb des Rechts 224
I. Fortführung der karitativen Arbeit ohne besondere Vorkehrungen zur Sicherung des Selbstverständnisses 225
J. Ergebnis 227
Zusammenfassung und Ausblick 229
A. Zusammenfassung der Ergebnisse 229
B. Ausblick 233
I. Weitere Bereiche mit Wertungsdifferenzen 233
1. Die Präimplantationsdiagnostik 234
2. Behandlungsmethoden mit einem „unerlaubten Ursprung“ 234
3. Weitere Fälle der Sterbehilfe 235
II. Schluss 236
Literaturverzeichnis 238
Rechtstextverzeichnis 272
Sachwortverzeichnis 274