Menu Expand

Die Haftungsbeschränkung der §§ 104 ff. SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung

Cite BOOK

Style

Fries, S. (2013). Die Haftungsbeschränkung der §§ 104 ff. SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung. Zugleich zu Bedeutung und Reichweite der unechten Unfallversicherung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54134-8
Fries, Svenja. Die Haftungsbeschränkung der §§ 104 ff. SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung: Zugleich zu Bedeutung und Reichweite der unechten Unfallversicherung. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54134-8
Fries, S (2013): Die Haftungsbeschränkung der §§ 104 ff. SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung: Zugleich zu Bedeutung und Reichweite der unechten Unfallversicherung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54134-8

Format

Die Haftungsbeschränkung der §§ 104 ff. SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung

Zugleich zu Bedeutung und Reichweite der unechten Unfallversicherung

Fries, Svenja

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 319

(2013)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Svenja Fries, geboren 1986, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 2010 bis 2012 arbeitete sie während der Erstellung ihrer Dissertation an derselben Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Peter Axer. Seit September 2012 absolviert sie ein LLM-Studium am King's College in London.

Abstract

Die Unfallversicherung wird üblicherweise aufgeteilt in die echte und die unechte Unfallversicherung, die von der Beschäftigtenversicherung als echter Unfallversicherung abweicht. Während Beschäftigung eine fremdbestimmte und fremdnützige Tätigkeit meint, erfasst die unechte Unfallversicherung Personen, die im eigenen Interesse oder im privaten Bereich tätig sind, oder deren Tätigkeit nicht im Wege einer Beschäftigung ausgeübt werden kann.

Trotz dieser Unterschiede gelten die §§ 104 ff. SGB VII zunächst ausnahmslos. Dies ist problematisch, da der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Augen hatte. Dennoch findet sich die Interessenlage, auf der die Haftungsbeschränkung beruht, auch im Fall der unechten Unfallversicherung; so ist beispielsweise das Verhältnis mehrerer Schüler vergleichbar mit dem mehrerer Beschäftigter. Bei Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, zu deren Übernahme die Gewähr von Versicherungsschutz einen Anreiz schaffen sollte, könnte das Risiko einer Haftung zudem dieses Ziel gefährden.

Daher ist die Haftungsbeschränkung auch in den Fällen der unechten Unfallversicherung von großer Bedeutung, die damit durch das Prinzip der Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz geprägt und zu Recht Teil der gesetzlichen Unfallversicherung ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungen 19
Einleitung 21
Kapitel 1: Die unechte Unfallversicherung 28
A. „Echte“ und „unechte“ Unfallversicherung 28
B. Unechte Unfallversicherung als ­steuerfinanzierte Versicherung in der Zuständigkeit der Versicherungsträger der öffentlichen Hand 32
I. Abgrenzung nach dem zuständigen Versicherungsträger 33
II. Abgrenzung nach der Art der Finanzierung 35
1. Beitragsfreie Unfallversicherung und uneinheitliche Finanzierung 35
2. Beitragsfinanzierung aus Steuermitteln 38
3. Beitragsfreie Versicherung bei unentgeltlichen Tätigkeiten 39
III. Ergebnis: Unmöglichkeit der Abgrenzung nach Finanzierung und Zuständigkeit 40
C. Unechte Unfallversicherung als ­Gegenbegriff zur Beschäftigtenversicherung als echter Unfallversicherung 41
I. Der Kern der echten Unfallversicherung: Die Beschäftigtenversicherung 41
1. Die Beschäftigtenversicherung als historischer Ursprung der Unfallversicherung 41
2. Die Merkmale der Beschäftigung 47
a) Beschäftigung als nichtselbstständige Arbeit, § 7 SGB IV 48
b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Umstände 50
c) Versicherung der Beschäftigung im Gegensatz zum Privatleben 51
aa) Private Tätigkeiten im familiären Bereich 52
bb) Private Tätigkeiten als (Vereins-)Mitglied 54
d) Ergebnis: Die wesentlichen Merkmale der Beschäftigung 56
II. Unfallversicherungsschutz für Beschäftigtenähnliche 56
1. Die Versicherung der Wie-Beschäftigten, § 2 Abs. 2 SGB VII 56
a) Ernstliche, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte Tätigkeit, die dem Willen des Unternehmers entspricht 57
b) Ähnlichkeit mit Tätigkeiten in einem Beschäftigungsverhältnis 58
c) Unfreie Personen, § 2 Abs. 2 S. 2 SGB VII 60
d) Einordnung in die echte oder die unechte Unfallversicherung 61
2. Versicherungsschutz für behinderte Menschen, § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII 61
III. Unfallversicherungsschutz für Unternehmer und ihre Familien 63
1. Unfallversicherungsschutz für Unternehmer und unternehmerähnliche Personen 63
a) Unternehmerversicherung und echte Unfallversicherung 64
b) Die Unternehmerunfallversicherung als Fremdkörper in der Unfallversicherung 66
c) Unfallversicherungsschutz für unternehmerähnliche Personen 69
2. Unfallversicherungsschutz für Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige versicherter Unternehmer 70
a) Mitarbeitende Ehegatten und Lebenspartner 71
aa) Ehegatten und Lebenspartner als Mitunternehmer oder Beschäftigte 71
bb) Pflicht des Ehegatten oder Lebenspartners zur Mitarbeit 71
cc) Ehegattenunfallversicherung als Annex zur Unternehmerunfallversicherung 73
b) Mitarbeitende Familienangehörige in Unternehmen der Landwirtschaft 75
3. Ergebnis: Die Unfallversicherung für Unternehmer und ihre Familien als Sonderfall der Unfallversicherung 77
IV. Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt 77
1. Begriff des Ehrenamtes und der ehrenamtlichen Tätigkeit 79
2. Ehrenamt und Beschäftigung 80
3. Ehrenamt und Wie-Beschäftigung 83
a) Bekleidung eines Amtes als Abgrenzungsmerkmal 84
aa) Der Begriff des Amtes in der Rechtsprechung und Literatur 84
bb) Das Amt als besonders festgelegter Aufgabenbereich 86
b) Üblichkeit als Abgrenzungsmerkmal 87
c) Das Verhältnis von Ehrenamt und Wie-Beschäftigung 88
4. Einordnung in die echte oder die unechte Unfallversicherung 89
V. Unfallversicherungsschutz bei Bildungsmaßnahmen 91
1. Unfallversicherung für Kinder, § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. a SGB VII 91
2. Unfallversicherung für Schüler, § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. b SGB VII 92
a) Gründe für die Schaffung der Schülerunfallversicherung 92
b) Unterschiede in der Reichweite des Versicherungsschutzes 94
c) Ergebnis 95
3. Unfallversicherung für Studierende, § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. c SGB VII 96
a) Begriff des Studierenden im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. c SGB VII 96
b) Während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen: Vergleichbarkeit der Studierenden- mit der Schülerunfallversicherung 99
c) Ergebnis 100
4. Unfallversicherung bei beruflicher Aus- und Fortbildung, § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII 100
VI. Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im öffentlichen Interesse 103
1. Unfallversicherungsschutz für Nothelfer, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. a SGB VII 103
2. Unfallversicherungsschutz bei persönlichem Einsatz, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c SGB VII 105
3. Unfallversicherungsschutz für Blut-, Organ- und Gewebespender, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. b SGB VII 106
4. Unfallversicherungsschutz für Zeugen, § 2 Abs. 1 Nr. 11 lit. b SGB VII 107
5. Unfallversicherungsschutz für Herangezogene, § 2 Abs. 1 Nr. 11 lit. a SGB VII 107
VII. Unfallversicherungsschutz bei privaten Tätigkeiten 111
1. Versicherungsschutz bei Untersuchungen und Prüfungen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII 111
2. Versicherung für Meldepflichtige, § 2 Abs. 1 Nr. 14 lit. a SGB VII 114
a) Meldepflicht nach dem SGB II und dem SGB III 114
b) Aufforderung, eine Stelle aufzusuchen 115
3. Versicherung bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, § 2 Abs. 1 Nr. 14 lit. b SGB VII 117
4. Versicherung bei der Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, § 2 Abs. 1 Nr. 15 lit. b SGB VII 118
5. Versicherungsschutz bei Behandlung und Rehabilitation, § 2 Abs. 1 Nr. 15 lit. a SGB VII 119
a) Kreis der versicherten Patienten und Rehabilitanden 120
b) Versicherte Tätigkeiten 121
6. Versicherung bei vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 BKV, § 2 Abs. 1 Nr. 15 lit. c SGB VII 122
7. Versicherungsschutz bei Selbsthilfe im Wohnungsbau, § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII 124
a) Schaffung von Wohnraum 125
b) Versicherter Personenkreis: Tätigkeit im Rahmen der Selbsthilfe 125
aa) Versicherung des Bauherrn als Unternehmer des Wohnungsbaus 125
bb) Angehörige des Bauherrn 127
cc) Schaffung von Wohnraum durch andere: Unentgeltlichkeit oder Gegenseitigkeit 129
(1) Unentgeltlichkeit 129
(2) Gegenseitigkeit 130
dd) Mitglieder von Genossenschaften 132
c) Ergebnis 133
8. Versicherung für Pflegepersonen, § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII 133
a) Nicht erwerbsmäßige Pflege 134
b) Pflege aufgrund persönlicher Verbindungen zwischen Pflegendem und Pflegebedürftigem 136
aa) Pflicht zur familiären Pflege aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften 136
bb) Pflege aufgrund persönlicher Verbindung ohne rechtliche Pflicht 138
cc) Pflege jenseits der familiären oder vergleichbaren Pflege 139
c) Ergebnis: § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII als Auffangnorm für familiäre und vergleichbare Pflege 141
VIII. Die Tatbestände der unechten Unfallversicherung 141
Kapitel 2: Die Haftungsbeschränkung in den Fällen der unechten Unfallversicherung 144
A. Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung in der unechten Unfallversicherung 145
I. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof zur Verfassungsmäßigkeit der unfallversicherungsrechtlichen Haftungsbeschränkung 147
1. Die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972 147
2. Bestätigung dieser Rechtsprechung in den folgenden Jahren 148
3. Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung gegenüber Kindergartenkindern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 149
II. Zustimmung und Kritik in der Literatur 150
III. Vereinbarkeit des Haftungsausschlusses mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG 152
1. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem 153
a) Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Regeln 153
b) Leistungen der Unfallversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalls 155
c) Wesentliche Gleichheit der Geschädigten 158
2. Legitimer Zweck 159
a) Rechtfertigung durch die alleinige Unternehmerfinanzierung 160
b) Wahrung des Betriebsfriedens 162
c) Gewähr eines liquiden Schuldners statt privatrechtlicher Haftung 163
d) Gefahrengemeinschaft der Versicherten untereinander 164
e) Zwischenergebnis 165
3. Geeignetheit der Ungleichbehandlung zur Verfolgung des Zwecks 165
4. Erforderlichkeit der Ungleichbehandlung 167
a) Herausnahme des Schmerzensgeldanspruchs aus der Haftungsbeschränkung 167
b) Eingreifen privater Haftpflichtversicherungen 167
c) Aufnahme eines Schmerzensgeldes in den Leistungskatalog der Unfallversicherung 169
5. Angemessenheit der Ungleichbehandlung 170
IV. Ergebnis: Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung 172
B. Beschränkung der Haftung der Unternehmer: Die Regelung des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII 173
I. Ablösung der Haftung der Unternehmer in der unechten Unfallversicherung 173
1. Keine Beschränkung auf Beschäftigung und vergleichbare Tatbestände 173
2. Tätigkeit für ein Unternehmen und sonstige die Versicherung begründende Beziehung 175
II. Der schädigende Unternehmer in den Fällen der unechten Unfallversicherung 177
1. Spezielle Festlegung bei Tätigkeiten im eigenen Interesse der Versicherten 177
2. Unternehmer bei ehrenamtlichen Tätigkeiten 178
a) Allgemeiner Grundsatz und gesonderte Festlegung 178
b) Unternehmer bei Ehrenamtlichen in Bildungseinrichtungen 179
aa) Ehrenamtliche Tätigkeiten im Interesse der Bildungseinrichtung 180
bb) Unternehmer von Schulen 181
cc) Ergebnis: Unternehmer für ehrenamtlich in Bildungseinrichtungen Tätige 182
3. Unternehmer bei Tätigkeiten im öffentlichen Interesse 182
a) Heranziehung zur Unterstützung einer Diensthandlung oder als Zeuge, § 2 Abs. 1 Nr. 11 SGB VII 182
b) Nothilfe, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. a SGB VII 184
aa) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftungsbeschränkung bei Nothilfe 184
(1) Das Urteil vom 20. März 1979 – VI ZR 14/78 184
(2) Das Urteil vom 2. Dezember 1980 – VI ZR 265/78 185
(3) Das Urteil vom 24. Januar 2006 – VI ZR 290/04 186
bb) Existenz eines Unternehmers bei der Nothilfe 187
(1) Gefahrverursacher als Unternehmer 188
(2) Gefährdeter als Unternehmer 189
(a) Weiter Begriff des Unternehmens in der gesetzlichen Unfallversicherung 189
(b) Unternehmereigenschaft ohne Kenntnis vom Unternehmen 192
(c) Weiter Unternehmerbegriff als Folge des weiten Unternehmensbegriffs 193
(d) Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr oder Not 194
(3) Ergebnis 195
c) Persönlicher Einsatz zugunsten eines widerrechtlich Angegriffenen, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c Var. 2 SGB VII 197
d) Persönlicher Einsatz bei Verfolgung und Festnahme, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c Var. 1 SGB VII 197
e) Blut-, Organ- und Gewebespende, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. b SGB VII 198
f) Ergebnis: Unternehmer bei Tätigkeiten im öffentlichen Interesse 201
4. Unternehmer bei privaten, ausnahmsweise versicherten Tätigkeiten 202
a) Untersuchungen, Prüfungen oder ähnliche Maßnahmen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII 203
b) Meldepflichtige im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 lit. a SGB VII 205
aa) Ehemaliger oder potentieller neuer Arbeitgeber als Unternehmer 206
bb) Bundesagentur für Arbeit als Unternehmer 207
c) Pflegepersonen, § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII 209
5. Ergebnis: Existenz eines Unternehmers in der unechten Unfallversicherung 210
III. Ausnahme von der Beschränkung der Unternehmerhaftung im Wege der teleologischen Reduktion 210
1. Vorübergehende Tätigkeiten ohne das Risiko der Gefährdung des Betriebsfriedens 211
a) Nothilfe und verwandte Tatbestände, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. a und c Var. 2 SGB VII 212
b) Blut-, Organ- und Gewebespende, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. b SGB VII 212
c) Persönlicher Einsatz bei Verfolgung und Festnahme, § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c Var. 1 SGB VII 213
d) Andere vorübergehende oder einmalige Tätigkeiten 215
2. Finanzierung der Unfallversicherung aus Steuermitteln 216
a) Untersuchungen, Prüfungen oder ähnliche Maßnahmen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII 216
b) Kindergartenkinder, Schüler und Studierende, § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, sowie Pflegepersonen, § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII 217
c) Selbsthilfe im Wohnungsbau, § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII 218
3. Möglichkeit der teleologischen Reduktion 218
IV. Ergebnis: § 104 SGB VII in den Fällen der unechten Unfallversicherung 221
C. Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen: Die Regelung des § 105 SGB VII 221
I. Die Beschränkung der Haftung betrieblich tätiger Personen, § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII 222
1. Beschränkung auf Beschäftigung und vergleichbare Tatbestände durch die Verwendung des Begriffes „Betrieb“ 223
2. § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII als Ergänzung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs 226
3. Begriff der betrieblichen Tätigkeit 231
a) Die betriebliche Tätigkeit als Synonym für die versicherte Tätigkeit 231
b) Betriebliche Tätigkeit und Sinn und Zweck der Haftungsbeschränkung 233
aa) Wahrung des Betriebsfriedens als Zweck des § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII: Betriebliche Tätigkeit als Tätigkeit innerhalb eines „friedlichen Betriebs“ 234
bb) Der Begriff der Gefahrengemeinschaft und ihr Schutz durch § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII 236
(1) Gefahrengemeinschaft im Sinne des Versicherungsrechts 236
(2) Gefahrengemeinschaft und Haftungsbeschränkung als gegenseitige Bedingungen 239
(3) Weites Verständnis der Gefahrengemeinschaft als tatsächlicher Zustand 241
cc) Vereinbarkeit der Ausweitung mit Art. 3 Abs. 1 GG 243
(1) Ungleichbehandlung verschiedener Schädiger abhängig von der Person des Geschädigten 243
(2) Ungleichbehandlung nicht versicherter Schädiger und Geschädigter 244
c) Ergebnis: Von § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII erfasste Schädiger in der unechten Unfallversicherung 246
4. Von § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII erfasste Geschädigte 247
5. Ergebnis zu § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII 249
II. Schädigung von Beamten, § 105 Abs. 1 S. 2 SGB VII 249
1. Die Schädigung eines Beamten in den Fällen der unechten Unfallversicherung 250
a) Beispiele und Anforderungen 250
b) Das Verhältnis von § 105 Abs. 1 S. 2 SGB VII und § 46 Abs. 2 BeamtVG 251
2. Folgen der Anwendung des § 105 Abs. 1 S. 2 SGB VII bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung 253
3. Ergebnis zu § 105 Abs. 1 S. 2 SGB VII 254
III. Die Haftungsbeschränkung bei Schädigung eines nicht versicherten Unternehmers, § 105 Abs. 2 SGB VII 254
1. Quasi-Versicherungsfall des nicht versicherten Unternehmers in den Fällen der unechten Unfallversicherung 255
2. Verletzung eines nicht versicherten Unternehmers in der unechten Unfallversicherung 257
a) § 105 Abs. 2 SGB VII als auf gewerbliche Unternehmer zugeschnittene Vorschrift 257
b) Haftungsbeschränkung zulasten des nicht versicherten privaten Unternehmers zur Verhinderung von Zufällen 259
c) Haftungsbeschränkung nur bei Beitragszahlung 261
d) Zwischenergebnis 263
3. Verfassungsmäßigkeit des § 105 Abs. 2 SGB VII 263
a) Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen Ungleichbehandlung versicherter und nicht versicherter Unternehmer 264
aa) Legitimer Zweck, Geeignetheit und Erforderlichkeit 264
bb) Angemessenheit 265
b) Ungleichbehandlung von nicht versicherten Unternehmern und beitragsfrei Versicherten 266
4. Ergebnis zu § 105 Abs. 2 SGB VII 267
IV. § 105 SGB VII in den Fällen der unechten ­Unfallversicherung 267
D. Beschränkung der Haftung anderer Personen: Die Regelung des § 106 SGB VII 269
I. Haftungsbeschränkung in Bildungseinrichtungen, § 106 Abs. 1 SGB VII 269
1. Beschränkung der Haftung der Versicherten untereinander, § 106 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII: Begrenzung auf Versicherte desselben Unternehmens 269
a) Umfassender Frieden und Schutzbedürftigkeit der genannten Versicherten 270
b) Haftung im Verhältnis der verschiedenen Versichertengruppen ­untereinander 273
2. Begriff des Unternehmens in § 106 Abs. 1 SGB VII 273
a) Die Bildungseinrichtung als Unternehmen 273
b) Räumliche Einheit mehrerer Bildungseinrichtungen 275
c) Schulen als gemeinsames Unternehmen zweier Unternehmer 276
3. Die Betriebsangehörigen der Bildungsunternehmen 278
a) Weite Auslegung des Begriffs im Schulbereich 278
b) Nichtversicherte als Betriebsangehörige 280
c) Verbleibende Lücken 282
4. Ergebnis zu § 106 Abs. 1 SGB VII 283
II. Haftungsbeschränkungen bei Pflegetätigkeiten, § 106 Abs. 2 SGB VII 283
III. Haftungsbeschränkung bei gemeinsamem Tätigwerden, § 106 Abs. 3 SGB VII 286
1. Zusammenwirken von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen und von Unternehmen des Zivilschutzes, § 106 Abs. 3 Var. 1 und 2 SGB VII 286
a) Zusammenhang mit und Unterschiede zu § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII 286
b) Haftungsbeschränkung für Nothelfer nach § 106 Abs. 3 Var. 1 und 2 SGB VII? 287
2. Vorübergehende betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte, § 106 Abs. 3 Var. 3 SGB VII 289
a) Begriff der gemeinsamen Betriebstätte 289
b) Die Stellung des Unternehmers im Fall von § 106 Abs. 3 Var. 3 SGB VII 290
c) Notwendigkeit der Versicherteneigenschaft 293
3. Analoge Anwendbarkeit des § 106 Abs. 3 Var. 3 SGB VII auf andere Unternehmen 296
a) Analoge Anwendbarkeit auf Bildungseinrichtungen 297
b) Analoge Anwendbarkeit auf andere Fälle der unechten Unfallversicherung 299
4. Ergebnis zu § 106 Abs. 3 SGB VII 301
E. Keine Haftungsbeschränkung bei Vorsatz und Wegeunfall 301
I. Haftung bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls 302
1. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls 302
2. Sonderfall: Vorsätzliche Schädigung unter Schülern 305
II. Haftung bei Herbeiführung auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg 307
1. Auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg 307
a) Auffassung der Rechtsprechung: Gleichlauf von „Teilnahme am allgemeinen Verkehr“ und „nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versichertem Weg“ 309
b) Gegenteilige Auffassung: Wegfall der Haftungsbeschränkung auf allen Wegen von und nach dem Ort der Tätigkeit 310
c) Betrieblich organisierte Wege als nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherte Wege 311
aa) Betrieblich organisierte Wege als Betriebswege? 311
bb) Der Weg von und nach dem Ort der versicherten Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 SGB VII als private Verrichtung des Versicherten 313
d) Zwischenergebnis zur Herbeiführung auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg 315
2. Besonderheiten in der Schülerunfallversicherung 315
3. Existenz des Wegeunfalls bei besonderen Versicherungstatbeständen 318
a) Weg von und nach dem Ort der versicherten Tätigkeit bei spontanen Tätigkeiten 318
aa) Unfälle auf dem Weg nach dem Ort der versicherten Tätigkeit 318
bb) Unfälle auf dem Weg von dem Ort der versicherten Tätigkeit 319
b) Versicherte Tätigkeiten, die ein Aufsuchen voraussetzen 321
III. Ergebnis zum Wegfall der Haftungsbeschränkung in der unechten Unfallversicherung 323
F. Die unfallversicherungsrechtliche Haftungsbeschränkung in den Fällen der unechten Unfallversicherung 323
Kapitel 3: Die unechte Unfallversicherung als Unfallversicherung 327
A. Kompetenz des Bundes zur gesetzlichen Regelung der unechten Unfallversicherung 328
I. Gesetzgebungskompetenz aus § 74 Abs. 1 Nr. 12 GG 328
1. Die Unfallversicherung als Sozialversicherung 328
2. Maßgeblichkeit der Beitragsfinanzierung für das Vorliegen von Sozialversicherung 334
3. Die unechte Unfallversicherung als Sozialversicherung 336
II. Bundeskompetenz für die übrigen Tatbestände der unechten Unfallversicherung 338
1. Öffentliche Fürsorge, Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG 339
2. Unfallversicherungsschutz für Nothelfer und sich persönlich Einsetzende als Annex zur Regelung des Strafrechts? 341
III. Zwischenergebnis 343
B. Regelung der unechten Unfallversicherung als soziale Entschädigung? 343
Thesen 347
Literaturverzeichnis 350
Sachwortverzeichnis 373