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Stoberock, T. (2013). Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53901-7
Stoberock, Tim. Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53901-7
Stoberock, T (2013): Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53901-7

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Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht

Stoberock, Tim

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 59

(2013)

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About The Author

Nach Abitur und Zivildienst in der Hamburger Bahnhofsmission studierte Tim Stoberock Jura an der Universität Hamburg und in Aix-en-Provence. Nach dem ersten Staatsexamen 2004 absolvierte er ein LL.M.-Studiengang in Durham. Im Anschluss an das Referendariat in Hamburg und Phnom Penh war er ein Jahr lang neben der Promotion in einer größeren Sozietät und an der Bucerius Law School tätig. Seit 2009 ist er Staatsanwalt. Nach einem Jahr als Amtsrichter bearbeitet er nunmehr besonders umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren.

Abstract

In der WTO und in der EU bestehen Ausnahmebestimmungen zur Rechtfertigung von legitimen Schutzzielen im Warenhandel. Diese machen es schwierig, die jeweilige Zielvorstellung, die Verwirklichung des Binnenmarktes bzw. eines liberalisierten Warenhandels, zu realisieren. Wie auf beiden Ebenen mit diesen ähnlichen Problemen und Aufgaben umgegangen wird, wird in dieser Arbeit untersucht. Dafür werden zunächst die jeweiligen Bestimmungen, die Handelshemmnisse abbauen sollen, verglichen. Anschließend werden die Ausnahmebestimmungen in beiden Rechtsordnungen einander gegenübergestellt. Dabei werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede thematisiert und Erklärungsversuche unternommen. Abschließend werden aus dem Vergleich der beiden Systeme rechtspolitische Forderungen aufgestellt, die zu einer Effektivierung des Schutzes bestimmter überragend wichtiger legitimer Schutzziele führen würden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 15
B. Vergleich der Reichweite der Warenverkehrsfreiheit und des liberalisierten Warenhandels 19
I. Regulierung der Zölle, zollgleicher Abgaben und der mengenmäßigen Beschränkungen 20
1. Regulierung der Zölle und der zollgleichen Abgaben 20
a) Zölle und zollgleiche Abgaben im WTO-Recht 21
aa) Behandlung von Zöllen im WTO-Recht 21
bb) Behandlung von „anderen Abgaben und Belastungen“ im WTO-Recht 23
cc) Ausnahmebestimmungen zu den gebundenen Zollzugeständnissen 24
(1) Änderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen im Fall einer Verschlechterung der Wechselkurse (Art. II:6 GATT) 24
(2) Änderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnisse im Rahmen von Verhandlungen (Art. XXVIII:1 GATT) 25
(3) Änderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnisse im Falle besonderer Umstände (Art. XXVIII:4 GATT) 26
(4) Die Ausnahmebestimmung für die Abweichung von gebundenen „anderen Abgaben und Belastungen“ 27
dd) Direkte Anwendbarkeit der gemachten Zollzugeständnisse 27
b) Verbot von Zöllen oder Abgaben gleicher Wirkung im EU-Recht 28
aa) Das Zollverbot im EU-Recht 29
bb) Das Verbot von Abgaben zollgleicher Wirkung 29
cc) Zulässige Gebühren 31
c) Vergleich 31
2. Regulierung der mengenmäßigen Beschränkungen 34
a) Mengenmäßigen Beschränkungen im WTO-Recht 34
aa) Die ursprünglichen Ausnahmebestimmungen für Textilwaren und Agrarerzeugnisse 35
bb) Ausnahmebestimmung für den Fall der Mangelversorgung 37
cc) Ausnahmen zur Förderung des Ausfuhrmarketings 37
dd) Ausnahmebestimmungen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und der Fischerei 38
ee) Ausnahmebestimmungen zum Schutz der Zahlungsbilanz 40
ff) Allgemeine Anforderungen des Art. XIII GATT an mengenmäßige Beschränkungen 41
b) Mengenmäßige Beschränkungen im EU-Recht 42
c) Vergleich 43
II. Behandlung diskriminierender steuerlicher Maßnahmen im Recht von WTO und EU 46
1. Behandlung diskriminierender steuerlicher Maßnahmen im Recht der WTO 47
a) Das Verbot des Art. III:2 Satz 1 GATT 47
aa) Gleichartige Waren i.S.d. Art. III:2 Satz 1 GATT 48
bb) Höhere Abgabe oder sonstige Belastungen 49
b) Das Verbot des Art. III:2 Satz 2 GATT 50
aa) Unmittelbar konkurrierende oder zum gleichen Zweck geeignete Ware 50
bb) Das Erfordernis der ähnlichen Besteuerung 52
cc) Schutz der heimischen Herstellung 53
2. Das Verbot der diskriminierenden Besteuerung im EU-Recht 53
a) Das Verbot der Steuerdiskriminierung des Art. 110 Abs. 1 AEUV 54
aa) Der Begriff der „gleichartigen“ Ware 54
bb) Der Begriff der „Diskriminierung“ 56
b) Das Verbot protektionistischer Abgaben des Art. 110 Abs. 1 AEUV 57
aa) Der Begriff des „Wettbewerbsverhältnisses“ 57
bb) Der Begriff der „Schutzwirkung“ 58
c) Ausnahmen für legitime Schutzziele nach der Maßgabe „objektiver Kriterien“ 59
3. Vergleich 60
III. Behandlung von innerstaatlichen Maßnahmen die den Warenhandel beeinträchtigen 62
1. Das Prinzip der Inländergleichbehandlung im WTO-Recht in Bezug auf nichtsteuerliche Maßnahmen 62
a) Vorliegen eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer sonstigen Vorschrift i.S.d. Art. III:4 GATT 63
b) Gleichartige Waren i.S.d. Art. III:4 GATT 64
c) Keine weniger günstige Behandlung 65
d) Ausnahmen von der Inländergleichbehandlung 66
2. Das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßiger Beschränkungen 67
3. Das Verbot des Art. 35 AEUV 70
4. Vergleich 70
IV. Instrumentarien im WTO-Recht zur Erreichung eines liberalisierten Warenhandels ohne Äquivalent im EU-Recht 77
1. Das Prinzip der Meistbegünstigung 77
a) Handelsvorteile 79
b) Der Begriff der gleichartigen Waren i.S.d. Art. I:1 GATT 79
c) Unverzügliche und bedingungslose Gewährung des Vorteils 80
d) Spezifische Ausnahmen zum Prinzip der Meistbegünstigung 80
2. Andere nichttarifäre Handelshemmnisse 81
3. Vergleich mit dem EU-Recht 82
V. Zwischenergebnis 83
C. Vergleich der Ausnahmebestimmungen in WTO- und EU-Recht 85
I. Überblick über die im WTO- und EU-Recht enthaltenen Ausnahmebestimmungen 85
1. Überblick über die Ausnahmebestimmungen im WTO-Recht 86
2. Überblick über die Ausnahmebestimmungen im EU-Recht 86
3. Vergleich 88
II. Vergleich der allgemeinen Voraussetzungen der wichtigsten Ausnahmebestimmungen 89
1. Allgemeine Voraussetzungen des Art. XX GATT 89
a) Prüfungsstandort und Zweck des Chapeaus 89
b) Keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung 90
c) Keine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels 92
d) Auslegung des Art. XX GATT 93
e) Beweislastverteilung im Rahmen des Art. XX GATT 95
aa) Beweislastverteilung bei der Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zur Verfolgung der Schutzziele des Art. XX lit. b) GATT 96
bb) Beweislastverteilung bei der Verfolgung von Zielen des Umweltschutzes 98
f) Die Möglichkeit eines Schutzes extraterritorialer Schutzziele 100
2. Allgemeine Voraussetzungen des Art. 36 AEUV 103
a) Auslegung des Art. 36 AEUV 104
b) Beweislastverteilung 105
c) Keine willkürliche Diskriminierung oder verschleierte Handelsbeschränkung 107
d) Verhältnismäßigkeit 109
e) Die Möglichkeit eines Schutzes extraterritorialer Schutzziele 109
3. Allgemeine Voraussetzungen der Cassis-Formel 113
a) Entwicklung der Cassis-Formel 113
b) Die Cassis-Formel als Schutzbereichsbegrenzung oder Rechtfertigungsgrund 114
c) Die „zwingenden Erfordernisse“ der Cassis-Formel 115
d) Verhältnismäßigkeitsprüfung und Behandlung von diskriminierenden Maßnahmen im Rahmen der Cassis-Formel 118
e) Auswirkungen der Rechtsache Cassis de Dijon 119
4. Allgemeine Voraussetzungen der „objektiven Kriterien“ im Rahmen des Art. 110 AEUV 120
5. Vergleich der allgemeinen Voraussetzungen der Ausnahmebestimmungen 124
a) Rechtsquellen der Ausnahmebestimmungen 124
b) Kein Verhältnismäßigkeitsprinzip im WTO-Recht 126
c) Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anforderungen an die Auslegung der Art. XX GATT und Art. 36 AEUV 128
d) Möglichkeiten eines Schutzes extraterritorialer Schutzziele 130
e) Beweislastverteilung 132
f) Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Chapeau des Art. XX GATT und des Art. 36 S. 2 AEUV 136
g) Sonstige Gemeinsamkeiten und Unterschiede 138
III. Vergleich ähnlicher Ausnahmebestimmungen 139
1. Der Schutz der öffentlichen Sittlichkeit 139
a) Der Schutz der öffentlichen Sittlichkeit im WTO-Recht 140
aa) Handelshemmnisse zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit der eigenen Bevölkerung 142
bb) Extraterritoriale Anwendungsmöglichkeit des Art. XX lit. a) GATT 144
(1) Der Schutz der Menschenrechte als Belang der öffentlichen Sittlichkeit 146
(2) Schutz sozialer Mindestrechte 158
(3) Maßnahmen zur Beendigung tierquälerischer Handlungen 165
cc) Die Auslegung des Notwendigkeitskriteriums 169
b) Der Schutz der öffentlichen Sittlichkeit im EU-Recht 170
c) Vergleich 175
2. Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen 179
a) Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen im WTO-Recht 179
aa) Das Schutzniveau 181
(1) Rechtfertigungsmöglichkeit des Art. XX lit. b) GATT für sog. globale Umweltgüter 181
(2) Extraterritoriale Anwendung des Art. XX lit. b) GATT 183
bb) Das Notwendigkeitskriterium 188
(1) Auslegung des Notwendigkeitskriteriums durch die Streitbeilegungsorgane 188
(2) Kritik an der Auslegung des Notwendigkeitskriteriums durch die Streitbeilegungsgremien 190
(3) Stellungnahme 191
cc) Verhältnis des Art. XX lit. b) GATT zum ÜSPS 193
dd) Verhältnis des Art. XX lit. b) GATT zum ÜTBT 194
b) Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen im EU-Recht 195
aa) Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen 196
(1) Das Durchführen von gesundheitsbehördlichen Grenzkontrollen 198
(2) Die Festsetzung von Grenzwerten 199
(3) Das Verbot von Zusatzstoffen 200
(4) Die Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung 200
(5) Umweltschützende Maßnahmen im Schutzbereich dieser Ausnahmebestimmung 201
bb) Schutz der Gesundheit und des Lebens von Tieren oder Pflanzen 202
(1) Maßnahmen zum Schutz von Tier- oder Pflanzenarten 202
(2) Maßnahmen zum Schutz des Wohlbefindens von Tieren 204
c) Vergleich zwischen dem Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen im EU- und WTO-Recht 206
3. Ausnahmen zum Schutz des nationalen Kulturgutes von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert 212
a) Die Ausnahmebestimmung des Art. XX lit. f) GATT 212
aa) Nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert 212
bb) Das Relationselement des Art. XX lit. f) GATT 215
b) Ausnahmen zum Schutz des nationalen Kulturgutes von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert auf Ebene der EU 216
aa) Der Kulturgutbegriff 217
bb) Die Einstufung eines Kulturgutes als ein nationales Kulturgut 219
c) Vergleich 220
4. Ausnahmebestimmungen zum Schutz geistiger Schutzrechte 225
a) Die Ausnahmebestimmung des Art. XX lit. d) GATT 226
aa) Anwendung der Maßnahme zur Durchsetzung einer selber nicht GATT-widrigen Gesetzes oder Vorschrift 227
(1) Gesetze oder sonstige Vorschriften 227
(aa) Art. XX lit. d) GATT als Rechtfertigungsmöglichkeit für den Schutz geistiger Schutzrechte 227
(bb) Art. XX lit. d) als Rechtfertigungsmöglichkeit für andere legitime Schutzziele 230
(2) In Übereinstimung mit der GATT 232
(3) Anwendung der Maßnahme zur Umsetzung der Gesetze oder sonstige Vorschriften 232
cc) Das Notwendigkeitskriterium 233
b) Die Ausnahmebestimmung zum Schutz geistiger Schutzrechte im EU-Recht 234
c) Vergleich 235
5. Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit 239
a) Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit im WTO-Recht 239
aa) Praktische Anwendung des Art. XXI GATT 239
bb) Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung der Ausnahmebestimmung des Art. XXI GATT 244
cc) Die einzelnen Ausnahmebestimmungen des Art. XXI GATT 246
(1) Das Auskunftsverweigerungsrecht des Art. XXI lit. a) GATT 246
(2) Die Ausnahmen des Art. XXI lit. b) GATT 247
(3) Die Ausnahmebestimmung des Art. XXI lit. c) GATT 251
b) Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit im EU-Recht 251
aa) Die Ausnahmebestimmung zur Wahrung der Sicherheit des Art. 36 AEUV 252
bb) Die Ausnahme zur Wahrung der Sicherheit aufgrund „objektiver Kriterien“ im Rahmen des Art. 110 AEUV 254
cc) Die Ausnahmebestimmungen zur Wahrung der Sicherheit der Art. 346 ff. AEUV 255
(1) Die Ausnahmebestimmungen des Art. 346 AEUV 255
(2) Die Ausnahmebestimmungen des Art. 347 AEUV 256
(3) Die Missbrauchskontrolle der Ausnahmebestimmungen der Art. 346 und Art. 347 AEUV 258
c) Vergleich 259
6. Ausnahmen aufgrund von Schutzmaßnahmen 263
a) Die Ausnahmen für Schutzmaßnahmen im WTO-Recht 263
aa) Voraussetzungen für die Verhängung von Schutzmaßnahmen und vorheriges Verwaltungsverfahren 264
bb) Arten, Dauer und Kompensationen für Schutzmaßnahmen 265
b) Die ehemaligen Ausnahmebestimmungen für Schutzmaßnahmen im EU-Recht 266
c) Vergleich 267
7. Ausnahmen im Rahmen der Subventionskontrolle 270
a) Ausnahmeregelungen im ÜSCM 271
b) Grundzüge der Ausnahmeregelungen über Beihilfen im EU-Vertrag 271
c) Gegenüberstellung von Ausnahmen 272
aa) Art. 29 ÜSCM und Art. 107 Abs. 2 lit. c) AEUV 272
bb) Ausnahmen in der Subventionskontrolle für Entwicklungsländer und Regionalförderung 274
(1) Entwicklungsländer 274
(2) Regionalförderung 275
(3) Vergleich 276
cc) „De-minimis“-Regel 277
dd) Landwirtschaft 278
ee) Ausnahmen im Subventionskontrollrecht der WTO ohne Äquivalent im EU-Recht 279
ff) Ausnahmebestimmungen im Beihilfenrecht der EU ohne Äquivalent im WTO-Recht 279
IV. Ausnahmebestimmungen im WTO-Recht ohne Äquivalent im EU-Recht 282
1. Die Ausnahmebestimmung des Art. XX lit. c) GATT zur Rechtfertigung handelsbeschränkender Maßnahmen für die Ein- oder Ausfuhr von Silber 283
2. Ausnahmen für in Strafvollzugsanstalten hergestellte Waren 287
a) Die Auslegung der Ausnahmebestimmung des Art. XX lit. e) GATT 288
b) Keine entsprechende Ausnahmebestimmung im EU-Recht 290
3. Die Ausnahmebestimmungen des Art. XX lit. g) GATT 292
a) Die Voraussetzungen des Art. XX lit. g) GATT 293
aa) Der Begriff der erschöpflichen Naturschätze 293
bb) Das Relationselement des „relating to-Erfordernisses“ 294
cc) Inländische Beschränkungen der Produktion oder des Verbrauchs 295
b) Möglichkeit eines Schutzes extraterritorialer Schutzziele durch den Art. XX lit. g) GATT 296
c) Keine entsprechende Ausnahmebestimmung im EU-Recht 298
4. Die Ausnahmebestimmung des Art. XX lit. h) GATT für internationale Rohstoffabkommen 300
5. Die Ausnahmebestimmung des Art. XX lit. i) GATT 303
6. Die Ausnahmebestimmung des Art. XX lit. j) GATT für Waren an denen ein Mangel besteht 306
7. Der Waiver als allgemeine Ausnahmebestimmung 308
8. Die Nichtanwendungsklausel 309
9. Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waren (Textilien und Agrarprodukte) 310
10. Ausnahmen für Entwicklungsländer 312
a) Die Ausnahmebestimmung des Art. XVIII GATT 312
b) Die Ausnahmebestimmung der „enabling clause“ 314
c) Kein Äquivalent auf Ebene der EU 314
11. Die Ausnahmebestimmung des Art. XXIV GATT für regionale Handelsabkommen 316
V. Ausnahmebestimmungen im EU-Recht ohne Äquivalent im WTO-Recht 317
1. Die Ausnahmebestimmung des Art. 36 AEUV zum Schutz der öffentlichen Ordnung 318
a) Die Auslegung der Ausnahmebestimmung des Art. 36 AEUV zum Schutz der öffentlichen Ordnung 318
b) Kein Äquivalent zum legitimen Schutzziel der öffentlichen Ordnung im GATT 320
2. Die Ausnahmebestimmung zum Schutz der Umwelt 321
a) Der Umweltschutz als „zwingendes Erfordernis“ und „objektives Kriterium“ 321
b) Der Umweltschutz als Ausnahmebestimmung im WTO-Recht 324
c) Vergleich 325
3. Schutz der Menschenrechte 327
a) Der Schutz der Menschenrechte als „zwingendes Erfordernis“ 327
b) Der Schutz der Menschenrechte im WTO-Recht 328
c) Vergleich 329
4. Schutz der Arbeitsbedingungen 331
a) Der Schutz der Arbeitsbedingungen im EU-Recht 332
b) Kein Schutz von Arbeitsbedingungen im WTO-Recht 333
c) Vergleich 334
5. Die Ausnahmebestimmung des Verbraucherschutzes 335
a) Der Verbraucherschutz als Ausnahmebestimmung im EU-Recht 335
b) Rechtfertigungsmöglichkeiten für verbraucherschützende Maßnahmen im WTO-Recht 337
c) Vergleich 338
6. Ausnahmebestimmungen zum Schutz kultureller Interessen 339
a) Die Ausnahmebestimmung zum Schutz kultureller Interessen im EU-Recht 340
b) Rechtfertigungsmöglichkeiten für kulturelle Interessen im WTO-Recht 341
c) Vergleich 344
7. Andere Ausnahmebestimmungen 345
D. Resümee 350
Literaturverzeichnis 357
Stichwortverzeichnis 368