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Ehe, M. (2013). Frauenquoten in Gewerkschaften. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54124-9
Ehe, Moritz Lennart von der. Frauenquoten in Gewerkschaften. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54124-9
Ehe, M (2013): Frauenquoten in Gewerkschaften, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54124-9

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Frauenquoten in Gewerkschaften

Ehe, Moritz Lennart von der

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 320

(2013)

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Moritz Lennart von der Ehe, geboren 1983 in Northeim, Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen von 2003 bis 2009, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München von 2010 bis 2012, Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München 2012, Referendariat im Bezirk des OLG München (LG München I).

Abstract

Rechtliche Fragen zu Quotenregelungen in Gewerkschaften werden meist als »Annex« öffentlich-rechtlicher Diskussionen um Frauenquoten verstanden. Hinsichtlich der Situation in den Gewerkschaften stellen sich aber besondere rechtliche Fragen. Die privatautonome Grundstruktur des Vereins- und Koalitionsrechts und die Garantie der individuellen Koalitionsfreiheit ermöglichen den Gewerkschaften zwar große Freiheit in der satzungsmäßigen Ausgestaltung ihres Organisationsrechts. Sie verpflichten die Gewerkschaft aber auch auf ein Prinzip der Entfaltung des Individuums in »seiner« Gewerkschaft. Quotenregelungen dürfen diese Rechte des einzelnen Mitglieds nicht treuwidrig schmälern. Das AGG verlangt außerdem die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Quotenregelungen. Schließlich gebietet die Tarifautonomie als kollektive Privatautonomie eine möglichst ungebrochene Legitimationskette zwischen Gewerkschaftsmitglied und Tarifvertragsnorm - ein Prinzip, zu dem Quotenregelungen als Instrument der Manipulation innerverbandlicher Willensbildung im Widerspruch stehen können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
§ 1 Autonome Quoten zur Frauenförderung 13
A. Selbstverpflichtung der Gewerkschaften durch Quotenregelungen 13
B. Die Situation der Frauen in den DGB-Gewerkschaften 14
§ 2 Frauenquoten und Koalitionsfreiheit 18
A. Betätigungsfreiheit und Organisationsautonomie 18
I. Individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit 18
II. Interne Betätigungsgarantie des Koalitionsmitglieds 19
B. Organisationsautonomie und besondere Aufgaben der Koalition 22
§ 3 Frauenquoten und Vereinsrecht 27
A. Gewerkschaften als nicht eingetragene Vereine 27
B. Weitgehende Satzungsautonomie im einfachen Vereinsrecht 29
I. Satzungsmäßige Regelung der Frauenquote 29
II. Einfaches Vereinsrecht und Ausgestaltung der Frauenquoten 31
C. Gestörte Vertragsparität bei Vereinen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich 35
I. Ungleichgewicht zwischen Mitglied und Verein 35
II. Gewerkschaften als Verbände mit überragender Machtstellung 38
D. Inhaltskontrolle am Maßstab von Treu und Glauben 40
I. Treu und Glauben als Maßstab 40
II. Die Entfaltung des Einzelnen als Leitbild 41
III. Mehrheitsprinzip kein hinreichender Schutz der Entfaltung des Einzelnen 44
IV. Der vereinsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz 44
V. Keine Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen durch Verbandsinteressen 46
E. Frauenquoten im Verein und AGG 47
I. Europarechtlicher und entstehungsgeschichtlicher Hintergrund des AGG 48
II. Frauenquoten als rechtfertigungsbedürftige Benachteiligung von Männern 49
III. Rechtfertigung einer Frauenquote nach § 5 AGG 51
1. Zweckrichtung der Maßnahme 51
2. Bestehender Nachteil 53
a) Die Aussagekraft des Statistikbeweises 53
aa) Statistik als Beweis einer Benachteiligung 53
bb) Statistik als Beweis eines Nachteils 55
b) Strukturelle Nachteile 58
c) Bedeutung der Selbsteinschätzung der Gewerkschaften 62
d) Erfolgreiche Nachteilskompensation als Argument gegen einen Nachteil? 63
3. Verhältnismäßigkeit von Quotenregelungen 65
a) Strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei § 5 AGG? 65
b) Geeignetheit 66
c) Erforderlichkeit 66
d) Angemessenheit einer relativen verbindlichen Quotenregelung 70
aa) „Chancengleichheit“ als Maßstab der Angemessenheit 70
bb) Probleme bei der Übertragung des Maßstabs der Chancengleichheit auf die Situation in den Gewerkschaften 71
cc) Reduzierte Anforderungen an die Angemessenheit im „Vorfeld des Zugangs zum Arbeitsmarkt“? 73
dd) Angemessenheit und „Frauengewerkschaften“ 74
ee) Frauenquoten als angemessenes Instrument zur Verwirklichung von Chancengleichheit 75
ff) Keine Notwendigkeit zur geschlechtsneutralen Formulierung 78
e) Besondere Quotenregelungen 78
aa) Annähernd relative Quotenregelungen 78
bb) Quote zur Sicherung einer Mindestbeteiligung 80
cc) Starre Quoten 80
dd) Mehrheitsbegünstigende Quoten 81
IV. Folgen verbandsrechtlich unzulässiger Quotenregelungen 82
§ 4 Frauenquoten und Tariffähigkeit 84
A. Keine Ausgestaltung der Tarifautonomie durch das AGG 84
B. Frauenquoten und „demokratisch“ organisierte Tarifwillensbildung 86
I. „Demokratie“ und Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems 87
II. Tarifautonomie als kollektive Privatautonomie 89
1. Die Bedeutung der Normsetzungskompetenz der Tarifpartner 89
2. Kollektive Privatautonomie statt Herrschaft des Kollektivs 91
3. Bedeutung für die innerverbandliche Willensbildung 92
III. „Demokratie“ ist nicht Staatsdemokratie 94
IV. „Demokratie“ zur Sicherung individueller Selbstbestimmung 95
1. Vereinsrecht als Grundfall „demokratischer“ Organisation 95
2. Strengere Partizipation im Bereich der Tarifautonomie 96
a) Besonderheiten im Bereich der Tarifautonomie 96
aa) Außenwirkung des Tarifvertrages 96
bb) Grundrechtsrelevanz tariflicher Rechtsnormen 97
cc) Ständiger Wandel tariflicher Normen 98
b) Zusammenfassung: Möglichst unverfälschte Partizipation des Einzelnen als Ideal „demokratischer“ Strukturen 100
3. Quoten und Funktionsfähigkeit der „demokratisch“ organisierten Gewerkschaft 101
4. Frauenquoten als hinnehmbare Verzerrung der Tarifwillensbildung? 104
5. Frauenquoten als Instrument zur Verwirklichung individueller Freiheit? 106
6. Frauenquoten als Instrument „demokratischen“ Minderheitenschutzes? 108
a) Minderheitenschutz bei spezifischem Gruppeninteresse 108
b) Staatsdemokratischer Minderheitenschutz 109
V. Keine relevante Wirkung der Frauenquoten nach außen 109
C. Zulässige Implementierung materieller Gleichheitsvorstellungen als Ausdruck der Organisationsautonomie 110
I. Organisationsautonomie der Gewerkschaftsmitglieder 110
II. Treu und Glauben als Prüfungsmaßstab 112
III. Frauenförderung als frei gesetzter Zweck 116
IV. Prüfung am Maßstab von Treu und Glauben 117
1. Das Problem des fehlenden gesetzlichen Leitbildes 117
2. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als Maßstab 117
a) Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als Rechtfertigungsgrund 117
b) Grundrechte im Privatrecht 121
c) Keine Pflicht zur Quote 124
3. Ausgleich zwischen Gleichheitsvorstellungen und Partizipationsrecht nach dem Vorbild politischer Parteien 125
4. Frauenquoten bei mehrheitlich weiblichen Gewerkschaftsmitgliedern 128
D. Folgen unzulässiger Quotenregelungen für die Tariffähigkeit 132
I. Gefahren für die Tariffähigkeit nur bei Störung der Tarifwillensbildung 132
II. Das Beispiel der Gewerkschaft ver.di 133
§ 5 Gesamtergebnis in Thesen 136
Literaturverzeichnis 138
Sachwortverzeichnis 146