Die wirtschaftliche Betätigung von Universitäten
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Die wirtschaftliche Betätigung von Universitäten
Legitimation und Grenzen
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1253
(2013)
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About The Author
Dr. Ilse-Dore Gräf wurde 1984 in Essen geboren. Nach ihrem Abitur im Jahr 2003 studierte sie Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und absolvierte im Jahr 2009 die erste juristische Prüfung. Während des Studiums war sie Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Zudem erhielt sie 2007 das einjährige »Bronnbacher Stipendium« des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI e.V. und der Ruhr-Universität Bochum. Von 2009 bis 2013 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Martin Burgi an der Ruhr-Universität Bochum und arbeitete vor allem an dem Drittmittelprojekt »Neue Steuerung von Universitäten« mit. Gegenwärtig befindet sie sich im Rechtsreferendariat in Erfurt im Freistaat Thüringen.Abstract
In der wissenschaftsrechtlichen Literatur fehlte es bisher an einer Arbeit, die sich umfassend mit der wirtschaftlichen Betätigung der Universitäten auseinandersetzt. Die Lücke wird durch diese Arbeit geschlossen, indem die rechtlichen Probleme der universitären wirtschaftlichen Betätigung aus europa-, verfassungs- und hochschulrechtlicher Perspektive aufgezeigt und diesbezügliche Lösungsstrategien entwickelt werden. Es wird dargelegt, dass die Wissenschaftsfreiheit der wirtschaftlichen Betätigung der Universitäten wirkmächtige Grenzen setzt, und zwar sowohl im Verhältnis zu den Hochschulwissenschaftlern als auch im Außenverhältnis zu Dritten. Die hochschulgesetzlichen Regelungen hingegen sind überwiegend lückenhaft. U.a. dadurch entsteht eine Rechtsunsicherheit, die es verhindert, dass die Universitäten das ganze Potential der wirtschaftlichen Betätigung für sich nutzbar machen. Der Regelungsentwurf am Ende der Arbeit soll diesbezüglich Abhilfe schaffen.Ausgezeichnet mit dem Preis für Wissenschaftsrecht 2013.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
1. Kapitel: Einführung in die Problematik, Zielsetzung der Arbeit und Gang der Untersuchung | 19 | ||
A. Einführung in die Problematik | 19 | ||
I. Kultur- und zeitgeschichtlicher Kontext der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 21 | ||
II. Mögliche Gründe für eine Intensivierung der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 23 | ||
III. Konfliktpotential der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 25 | ||
B. Zielsetzung und Thesen der Arbeit | 30 | ||
C. Gang der Untersuchung | 32 | ||
D. Nicht behandelte Themen | 33 | ||
2. Kapitel: Begriff, Erscheinungsformen und Systematisierung der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 34 | ||
A. Begriff der wirtschaftlichen Betätigung | 35 | ||
I. Wirtschaftsgut | 37 | ||
II. Synallagmatisches Austauschverhältnis | 38 | ||
III. Im Wirtschaftsverkehr | 38 | ||
1. Charakteristika eines Marktes | 39 | ||
2. Kritische Würdigung | 41 | ||
a) Ausklammerung der Grundlagenforschung aus dem Bereich der wirtschaftlichen Betätigung? | 41 | ||
b) Lediglich Eröffnung eines Marktes? | 42 | ||
IV. Ergebnis | 43 | ||
B. Erscheinungsformen der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 44 | ||
I. Marktakteure | 44 | ||
II. Orientierung an dem materiellen Gehalt der wirtschaftlichen Tätigkeiten | 45 | ||
1. Wissens- und Technologietransfer | 45 | ||
a) Verkauf von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern etc. und Lizenzierung | 46 | ||
b) Gründung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen | 48 | ||
c) Forschungskooperationen und Auftragsforschung | 50 | ||
2. Wissenstransfer durch Weiterbildung | 51 | ||
3. Wissenstransfer durch Validierung und Franchising im Ausland | 54 | ||
4. Universitätsdruckereien und -verlage | 54 | ||
5. Vermietung und Verpachtung | 55 | ||
6. Werbung, Sponsoring und Merchandising | 56 | ||
a) Werbung | 56 | ||
b) Sponsoring | 57 | ||
c) Merchandising | 58 | ||
III. Ergebnis | 59 | ||
C. Systematisierung der Erscheinungsformen | 59 | ||
I. Parameter für die Systematisierung | 60 | ||
1. Bezug zu Forschung und Lehre | 60 | ||
2. Keine Notwendigkeit der Hinzuziehung weiterer Parameter | 62 | ||
II. Kategorisierung anhand des Parameters „Forschungs- und Lehrbezug“ | 62 | ||
1. Kategorie mit unmittelbarem Bezug zu Forschung und Lehre | 63 | ||
2. Kategorie mit mittelbarem Bezug zu Forschung und Lehre | 63 | ||
3. Kategorie ohne unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre | 64 | ||
III. Ergebnis | 64 | ||
3. Kapitel: Der verfassungs- und europarechtliche Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 65 | ||
A. Erkenntnisse für die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen aus der Diskussion über die wirtschaftliche Betätigung des Staates | 66 | ||
I. In Betracht kommende positivrechtliche Aussagen im Grundgesetz | 67 | ||
1. Art. 110, 134, 135, 135a GG, Art. 87e, Art. 87f GG und Finanzmonopole | 67 | ||
2. Art. 15 Abs. 1 S. 1 GG | 68 | ||
3. Zwischenergebnis | 68 | ||
II. Grundgesetz und Wirtschaftsverfassung | 68 | ||
III. Einschränkungsversuch der verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit aus dem Aspekt des Schutzes privater Wettbewerber | 70 | ||
1. Verfassungsrechtlich verankertes Subsidiaritätsprinzip | 71 | ||
2. Ergebnis | 74 | ||
IV. Steuerstaatsprinzip | 74 | ||
V. Allgemeine verfassungsrechtliche Legitimation für jedes staatliche Handeln | 76 | ||
1. Die Verpflichtung zum Gemeinwohlbezug | 76 | ||
2. Das Erfordernis eines öffentlichen Zwecks | 78 | ||
3. Bindung an die verfassungsrechtliche Kompetenzregelung | 81 | ||
4. Der Grundsatz vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes | 82 | ||
VI. Ergebnis | 86 | ||
B. Erkenntnisse für die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen aus dem Aspekt möglicher Grundrechtsverletzungen von Konkurrenten | 87 | ||
I. Die Grundrechtsbindung der Universitäten im Falle der Wirtschaftsbetätigung | 88 | ||
1. Inhalt und Reichweite des Art. 1 Abs. 3 GG | 90 | ||
2. Keine Modifizierung der Grundrechtsbindung durch die Grundrechtsträgerschaft der Hochschulen | 92 | ||
3. Grundrechtsbindung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen | 93 | ||
4. Ergebnis | 93 | ||
II. Verletzung der Berufsfreiheit konkurrierender Privater durch die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen | 94 | ||
1. Die Wettbewerbsfreiheit als Teil der Berufsfreiheit | 95 | ||
2. Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit | 96 | ||
a) Der „mittelbar-faktische Eingriff“ im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG | 96 | ||
b) Der Eingriffsbegriff nach Rechtsprechung und Teilen der Literatur bei einer staatlichen Wirtschaftsbetätigung i.w.S. | 98 | ||
aa) Überblick | 98 | ||
bb) Übertragung auf die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen | 99 | ||
c) Der Eingriffsbegriff von anderen Teilen der Literatur bei einer staatlichen Wirtschaftsbetätigung i.w.S. | 102 | ||
aa) Überblick | 102 | ||
bb) Spezifizierung auf die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen | 103 | ||
3. Stellungnahme | 105 | ||
III. Verletzung der Eigentumsfreiheit konkurrierender Privater durch eine wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen | 106 | ||
IV. Verletzung der Wissenschaftsfreiheit konkurrierender Hochschulen durch eine wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen | 107 | ||
V. Ergebnis | 108 | ||
C. Erkenntnisse für die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen aus dem Europarecht | 109 | ||
I. Positive Wertentscheidung des Primärrechts zu Gunsten der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 111 | ||
1. „Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt“, Art. 179ff. AEUV | 111 | ||
2. „Freiheit der Kunst und der Wissenschaft“, „Recht auf Bildung“, Art. 13 und 14 EU-GRCharta | 112 | ||
II. Ausprägungen der positiven Wertentscheidung auf das Beihilfe- und Kartellrecht | 113 | ||
1. Besonderheiten im Beihilferecht | 113 | ||
2. Besonderheiten im Kartellrecht | 116 | ||
D. Zwischenfazit | 117 | ||
4. Kapitel: Die Wissenschaftsfreiheit und die Wirtschaftsbetätigung der Hochschulen im Fokus | 118 | ||
A. Die Universität zwischen staatlicher Kompetenzwahrnehmung und grundrechtlicher Freiheitsausübung | 119 | ||
B. Personeller Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG | 120 | ||
I. Allgemeine Grundrechtsfunktionen der Wissenschaftsfreiheit | 120 | ||
II. Universitäten als Träger der Wissenschaftsfreiheit | 121 | ||
1. Begriff der juristischen Person | 121 | ||
2. Anwendbarkeit des Grundrechts „seinem Wesen nach“ | 123 | ||
a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Grundrechtsträger | 123 | ||
b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts in privater Rechtsform sowie gemischtwirtschaftliche Unternehmen | 124 | ||
c) Ausnahme: Universitäten | 126 | ||
aa) Die Sicht des BVerfG: Durchgriffstheorie | 126 | ||
bb) Die überwiegende Sicht der Literatur: Grundrechtstypische Gefährdungslage | 128 | ||
cc) Stellungnahme | 130 | ||
III. Anwendung der ermittelten Voraussetzungen auf die einzelnen Hochschuleinheiten | 133 | ||
1. Fachbereiche und Fakultäten | 134 | ||
2. Zentrale und dezentrale wissenschaftliche Hochschulinstitute | 135 | ||
3. Zentrale Betriebseinheiten | 136 | ||
4. Technologietransferunternehmen | 136 | ||
5. Universitäre Weiterbildungsgesellschaften | 137 | ||
6. Hochschuldruckereien und -verlage | 137 | ||
IV. Zwischenergebnis | 138 | ||
C. Sachlicher Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG | 139 | ||
I. Die Struktur des Grundrechts | 140 | ||
II. Begriffsbestimmung | 142 | ||
1. Der Begriff der Wissenschaft | 142 | ||
2. Die Begriffe wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Lehre | 146 | ||
III. Der Freiheitsbereich von Forschung, Lehre und Wissenschaft | 148 | ||
1. Die Wissenschaftsfreiheit | 148 | ||
2. Das geschützte Verhalten | 149 | ||
a) Die Forschungsfreiheit | 149 | ||
b) Die Lehrfreiheit | 150 | ||
D. Der Schutz von wirtschaftlicher Betätigung der Hochschulen | 151 | ||
I. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen unmittelbaren Bezug zu wissenschaftlicher Forschung aufweisen | 154 | ||
1. Reichweite der Einflussnahme bei der Fragestellung | 155 | ||
2. Reichweite der Einflussnahme bei der Wahl der Methode | 157 | ||
3. Reichweite der Einflussnahme bei der Bewertung | 158 | ||
4. Reichweite des Einflusses auf die Veröffentlichung des Forschungsergebnisses | 160 | ||
a) Das Erfordernis eines ernsthaften Veröffentlichungswillens | 160 | ||
b) Dauerhafte Geheimhaltungsklauseln | 163 | ||
c) Temporäre Geheimhaltungsklauseln | 166 | ||
5. Zwischenergebnis | 167 | ||
6. Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz der Universitäten bzw. ihrer Untergliederungen | 168 | ||
II. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen unmittelbaren Bezug zur Lehre aufweisen | 169 | ||
1. Auf eigenen oder fremden forschungsbasierten Erkenntnissen beruhend | 170 | ||
2. Zum kritischen Denken und Urteilen anleitende Vermittlung | 171 | ||
3. Zwischenergebnis | 172 | ||
4. Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz der Universitäten bzw. ihrer Untergliederungen | 173 | ||
III. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen mittelbaren Bezug zur Forschung aufweisen | 173 | ||
1. Abgrenzung des Beginns der Transformation in Wirtschaftsgüter von der Beendigung der Erkenntnissuche | 174 | ||
2. Schutz der Transformation von Forschungserkenntnissen in Wirtschaftsgüter durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG oder Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Art. 14 Abs. 1 GG | 176 | ||
3. Zwischenergebnis und zugleich Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz der Universitäten bzw. ihrer Untergliederungen | 179 | ||
IV. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen mittelbaren Bezug zur wissenschaftlichen Lehre aufweisen | 179 | ||
V. Ergebnis | 179 | ||
E. Konfliktfälle im Binnengefüge der Universität: Grenzen der universitären Wirtschaftsbetätigung, die aus möglichen Grundrechtsverletzungen der Hochschulwissenschaftler resultieren | 180 | ||
I. Der „klassische“ und der „mittelbar-faktische Eingriff“ | 182 | ||
II. Eingriffssituationen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten auftreten, die einen unmittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen | 184 | ||
1. Formen der unmittelbaren Beeinträchtigung | 185 | ||
a) Anordnung inhaltlicher Änderungen, Zustimmungsvorbehalt vor Veröffentlichungen, Veröffentlichungszwang | 185 | ||
b) Vereinbarung temporärer Geheimhaltungsklauseln | 187 | ||
c) Beispielsfall „Quantitative Products Laboratory“ | 187 | ||
2. Mittelbar-faktische Beeinträchtigung | 189 | ||
III. Eingriffssituationen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten auftreten, die einen mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen | 190 | ||
1. Formen der unmittelbaren Beeinträchtigung | 191 | ||
a) Meldepflicht einer Diensterfindung gem. § 5 i.V.m. § 42 Nr. 2 ArbnErfG | 191 | ||
b) Temporäres Offenbarungsverbot gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 42 Nr. 1 S. 1 ArbnErfG | 193 | ||
c) Verpflichtung zur Durchführung universitärer Wirtschaftstätigkeiten in Lehre oder Forschung | 195 | ||
d) Wirtschaftlich-orientierte Leistungskriterien zur Verteilung der universitären Ressourcen | 195 | ||
e) Zwischenergebnis | 196 | ||
2. Mittelbar-faktische Beeinträchtigung | 196 | ||
IV. Grundsätzliches zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG | 197 | ||
1. Verfassungsimmanente Schranken | 197 | ||
2. In Betracht kommende widerstreitende Verfassungsgüter und Grundrechte Dritter | 199 | ||
V. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eingriffe, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten stehen, die einen unmittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen | 200 | ||
1. Anordnung der Durchführung inhaltlicher Modifizierungen | 200 | ||
a) Die Wissenschaftsfreiheit der Universität als widerstreitendes Verfassungsgut | 200 | ||
b) Ergebnis | 201 | ||
2. Veröffentlichungszwang und Zustimmungsvorbehalte vor Veröffentlichungen | 201 | ||
3. Vertragliche Vereinbarung von temporären Geheimhaltungsklauseln zum Schutz privater Auftraggeber | 202 | ||
a) Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Art. 14 Abs. 1 GG als kollidierende Grundrechte Dritter | 202 | ||
b) Ergebnis | 203 | ||
4. Erzeugen eines faktischen Drucks mit dem Ziel der Gewährleistung der Finanzierung von universitären Wirtschaftstätigkeiten | 203 | ||
a) Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit als widerstreitendes Verfassungsgut | 204 | ||
b) Ergebnis | 205 | ||
VI. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eingriffe, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten stehen, die einen mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen | 205 | ||
1. Das temporäre Offenbarungsverbot gem. § 24 Abs. 2 i.V.m. § 42 Nr. 1 S. 1 ArbnErfG | 205 | ||
a) Art. 33 Abs. 5 GG als widerstreitendes Verfassungsgut | 206 | ||
b) Funktionsfähigkeit der Hochschule als widerstreitendes Verfassungsgut | 207 | ||
c) Ergebnis | 208 | ||
2. Zwang zur Durchführung eines Weiterbildungskurses | 208 | ||
3. Verpflichtung zur Durchführung einer universitären Wirtschaftstätigkeit in der Forschung | 210 | ||
4. Heranziehung wirtschaftlich-orientierter Leistungskriterien im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe | 211 | ||
a) Grundsätze des BVerfG zur evaluationsbasierten Ressourcenverteilung | 211 | ||
b) Transfer der Grundsätze des BVerfG auf den vorliegenden Fall | 212 | ||
c) Ergebnis | 213 | ||
VII. Gesamtergebnis – konkrete Grenzen für die wirtschaftliche Betätigung der Universitäten im Binnengefüge | 213 | ||
F. Zwischenfazit | 215 | ||
5. Kapitel: Hochschulgesetzliche Legitimation und Begrenzung der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 217 | ||
A. Der hochschulgesetzliche Begriff der wirtschaftlichen Betätigung | 218 | ||
B. Zulässigkeitsrahmen für alle Wirtschaftstätigkeiten der Hochschulen | 219 | ||
I. Konkretisierung des öffentlichen Zwecks durch die Hochschulaufgaben | 221 | ||
II. Verbot der Beeinträchtigung von Forschung und Lehre | 224 | ||
1. Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos der Hochschulen | 224 | ||
2. Begrenzung der Inanspruchnahme von sachlichen und personellen Ressourcen | 224 | ||
3. Ergebnis | 225 | ||
III. Schlussfolgerungen für die Legitimation der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen | 225 | ||
IV. Die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen, die einen mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweist | 226 | ||
1. Der Bezug zu den Hochschulaufgaben als Grenze | 226 | ||
2. Das Verbot der Beeinträchtigung von Forschung und Lehre als Grenze | 228 | ||
3. Ergebnis | 230 | ||
C. Erweiterung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen | 231 | ||
I. Der Katalog der Hochschulaufgaben als Pflicht- und Rahmenvorgabe | 231 | ||
1. „Wissenschaftliches Aufgabenfindungsrecht“ der Hochschulen | 232 | ||
2. „Hochschulaufgabenbezogenes Aufgabenfindungsrecht“ einiger Landeshochschulgesetze | 233 | ||
3. Zwischenergebnis und Schlussfolgerung für die Legitimation der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen | 233 | ||
II. Legitimation von wirtschaftlichen Betätigungen, die weder einen unmittelbaren noch einen mittelbaren Bezug zu Forschung oder Lehre aufweisen | 234 | ||
1. Begriffsbestimmungen: Hilfstätigkeiten, Annextätigkeiten und Randnutzungen | 234 | ||
2. Rechtsgrundlagen der Annextätigkeiten und der Randnutzungen | 237 | ||
3. Reichweite der Legitimation | 238 | ||
III. Ergebnis | 241 | ||
D. Begrenzung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen | 242 | ||
I. Überblick über die hochschulgesetzlichen Regelungen zur unternehmerischen Betätigung | 242 | ||
1. Gemeinsamkeiten der hochschulgesetzlichen Regelungen zur unternehmerischen Betätigung der Hochschulen | 243 | ||
a) Gründung, Übernahme, wesentliche Erweiterung oder Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen | 243 | ||
b) Öffentlicher Zweck: Bezug zu den Hochschulaufgaben | 245 | ||
2. Keine Einschränkung des Anwendungsbereichs durch einzelne hochschulgesetzliche Normen | 246 | ||
II. Kategorisierung der hochschulgesetzlichen Regelungen zur unternehmerischen Betätigung | 248 | ||
III. Die hochschulgesetzlichen Grenzen der unternehmerischen Betätigung | 248 | ||
1. Kategorie der „Speziell-gesetzlichen-Normierung“ | 249 | ||
a) Angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf | 249 | ||
b) Angemessener Einfluss der Hochschule in den Organen des Unternehmens | 250 | ||
c) Beschränkung der Einlageverpflichtung und der Haftung der Hochschule | 251 | ||
d) Zwischenergebnis | 252 | ||
e) Subsidiaritätsklausel im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen und von Sachsen | 252 | ||
aa) Nordrhein-Westfalen | 254 | ||
bb) Sachsen | 256 | ||
cc) Zwischenergebnis | 257 | ||
f) Anzeige- und Genehmigungspflichten als Ersatz für eine Subsidiaritätsklausel | 257 | ||
g) Prüfungsrechte und -pflichten des Landesrechnungshofs | 258 | ||
h) Zusammenfassung | 259 | ||
2. „Verweis-auf-LHO“-Kategorie | 260 | ||
3. „Weder-noch“-Kategorie | 262 | ||
a) Mögliche Auslegungsleitlinie | 263 | ||
b) Ergebnis | 264 | ||
IV. Regelung zur Verwendung der finanziellen Erträge | 264 | ||
V. Unternehmerische Hochschulbetätigung im In- und Ausland | 265 | ||
E. Vereinbarkeit des einfachgesetzlichen Rahmens mit dem Verfassungsrahmen | 267 | ||
I. Eingriff in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG | 268 | ||
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung | 268 | ||
F. Gesamtergebnis | 269 | ||
6. Kapitel: Fazit und Reformperspektiven | 273 | ||
Literaturverzeichnis | 284 | ||
Sachwortregister | 306 |