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Gräf, I. (2013). Die wirtschaftliche Betätigung von Universitäten. Legitimation und Grenzen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54191-1
Gräf, Ilse-Dore. Die wirtschaftliche Betätigung von Universitäten: Legitimation und Grenzen. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54191-1
Gräf, I (2013): Die wirtschaftliche Betätigung von Universitäten: Legitimation und Grenzen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54191-1

Format

Die wirtschaftliche Betätigung von Universitäten

Legitimation und Grenzen

Gräf, Ilse-Dore

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1253

(2013)

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About The Author

Dr. Ilse-Dore Gräf wurde 1984 in Essen geboren. Nach ihrem Abitur im Jahr 2003 studierte sie Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und absolvierte im Jahr 2009 die erste juristische Prüfung. Während des Studiums war sie Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Zudem erhielt sie 2007 das einjährige »Bronnbacher Stipendium« des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI e.V. und der Ruhr-Universität Bochum. Von 2009 bis 2013 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Martin Burgi an der Ruhr-Universität Bochum und arbeitete vor allem an dem Drittmittelprojekt »Neue Steuerung von Universitäten« mit. Gegenwärtig befindet sie sich im Rechtsreferendariat in Erfurt im Freistaat Thüringen.

Abstract

In der wissenschaftsrechtlichen Literatur fehlte es bisher an einer Arbeit, die sich umfassend mit der wirtschaftlichen Betätigung der Universitäten auseinandersetzt. Die Lücke wird durch diese Arbeit geschlossen, indem die rechtlichen Probleme der universitären wirtschaftlichen Betätigung aus europa-, verfassungs- und hochschulrechtlicher Perspektive aufgezeigt und diesbezügliche Lösungsstrategien entwickelt werden. Es wird dargelegt, dass die Wissenschaftsfreiheit der wirtschaftlichen Betätigung der Universitäten wirkmächtige Grenzen setzt, und zwar sowohl im Verhältnis zu den Hochschulwissenschaftlern als auch im Außenverhältnis zu Dritten. Die hochschulgesetzlichen Regelungen hingegen sind überwiegend lückenhaft. U.a. dadurch entsteht eine Rechtsunsicherheit, die es verhindert, dass die Universitäten das ganze Potential der wirtschaftlichen Betätigung für sich nutzbar machen. Der Regelungsentwurf am Ende der Arbeit soll diesbezüglich Abhilfe schaffen.

Ausgezeichnet mit dem Preis für Wissenschaftsrecht 2013.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Kapitel: Einführung in die Problematik, Zielsetzung der Arbeit und Gang der Untersuchung 19
A. Einführung in die Problematik 19
I. Kultur- und zeitgeschichtlicher Kontext der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 21
II. Mögliche Gründe für eine Intensivierung der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 23
III. Konfliktpotential der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 25
B. Zielsetzung und Thesen der Arbeit 30
C. Gang der Untersuchung 32
D. Nicht behandelte Themen 33
2. Kapitel: Begriff, Erscheinungsformen und Systematisierung der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 34
A. Begriff der wirtschaftlichen Betätigung 35
I. Wirtschaftsgut 37
II. Synallagmatisches Austauschverhältnis 38
III. Im Wirtschaftsverkehr 38
1. Charakteristika eines Marktes 39
2. Kritische Würdigung 41
a) Ausklammerung der Grundlagenforschung aus dem Bereich der wirtschaftlichen Betätigung? 41
b) Lediglich Eröffnung eines Marktes? 42
IV. Ergebnis 43
B. Erscheinungsformen der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 44
I. Marktakteure 44
II. Orientierung an dem materiellen Gehalt der wirtschaftlichen Tätigkeiten 45
1. Wissens- und Technologietransfer 45
a) Verkauf von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern etc. und Lizenzierung 46
b) Gründung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen 48
c) Forschungskooperationen und Auftragsforschung 50
2. Wissenstransfer durch Weiterbildung 51
3. Wissenstransfer durch Validierung und Franchising im Ausland 54
4. Universitätsdruckereien und -verlage 54
5. Vermietung und Verpachtung 55
6. Werbung, Sponsoring und Merchandising 56
a) Werbung 56
b) Sponsoring 57
c) Merchandising 58
III. Ergebnis 59
C. Systematisierung der Erscheinungsformen 59
I. Parameter für die Systematisierung 60
1. Bezug zu Forschung und Lehre 60
2. Keine Notwendigkeit der Hinzuziehung weiterer Parameter 62
II. Kategorisierung anhand des Parameters „Forschungs- und Lehrbezug“ 62
1. Kategorie mit unmittelbarem Bezug zu Forschung und Lehre 63
2. Kategorie mit mittelbarem Bezug zu Forschung und Lehre 63
3. Kategorie ohne unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre 64
III. Ergebnis 64
3. Kapitel: Der verfassungs- und europarechtliche Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 65
A. Erkenntnisse für die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen aus der Diskussion über die wirtschaftliche Betätigung des Staates 66
I. In Betracht kommende positivrechtliche Aussagen im Grundgesetz 67
1. Art. 110, 134, 135, 135a GG, Art. 87e, Art. 87f GG und Finanzmonopole 67
2. Art. 15 Abs. 1 S. 1 GG 68
3. Zwischenergebnis 68
II. Grundgesetz und Wirtschaftsverfassung 68
III. Einschränkungsversuch der verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit aus dem Aspekt des Schutzes privater Wettbewerber 70
1. Verfassungsrechtlich verankertes Subsidiaritätsprinzip 71
2. Ergebnis 74
IV. Steuerstaatsprinzip 74
V. Allgemeine verfassungsrechtliche Legitimation für jedes staatliche Handeln 76
1. Die Verpflichtung zum Gemeinwohlbezug 76
2. Das Erfordernis eines öffentlichen Zwecks 78
3. Bindung an die verfassungsrechtliche Kompetenzregelung 81
4. Der Grundsatz vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes 82
VI. Ergebnis 86
B. Erkenntnisse für die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen aus dem Aspekt möglicher Grundrechtsverletzungen von Konkurrenten 87
I. Die Grundrechtsbindung der Universitäten im Falle der Wirtschaftsbetätigung 88
1. Inhalt und Reichweite des Art. 1 Abs. 3 GG 90
2. Keine Modifizierung der Grundrechtsbindung durch die Grundrechtsträgerschaft der Hochschulen 92
3. Grundrechtsbindung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen 93
4. Ergebnis 93
II. Verletzung der Berufsfreiheit konkurrierender Privater durch die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen 94
1. Die Wettbewerbsfreiheit als Teil der Berufsfreiheit 95
2. Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit 96
a) Der „mittelbar-faktische Eingriff“ im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG 96
b) Der Eingriffsbegriff nach Rechtsprechung und Teilen der Literatur bei einer staatlichen Wirtschaftsbetätigung i.w.S. 98
aa) Überblick 98
bb) Übertragung auf die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen 99
c) Der Eingriffsbegriff von anderen Teilen der Literatur bei einer staatlichen Wirtschaftsbetätigung i.w.S. 102
aa) Überblick 102
bb) Spezifizierung auf die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen 103
3. Stellungnahme 105
III. Verletzung der Eigentumsfreiheit konkurrierender Privater durch eine wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen 106
IV. Verletzung der Wissenschaftsfreiheit konkurrierender Hochschulen durch eine wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen 107
V. Ergebnis 108
C. Erkenntnisse für die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen aus dem Europarecht 109
I. Positive Wertentscheidung des Primärrechts zu Gunsten der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 111
1. „Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt“, Art. 179ff. AEUV 111
2. „Freiheit der Kunst und der Wissenschaft“, „Recht auf Bildung“, Art. 13 und 14 EU-GRCharta 112
II. Ausprägungen der positiven Wertentscheidung auf das Beihilfe- und Kartellrecht 113
1. Besonderheiten im Beihilferecht 113
2. Besonderheiten im Kartellrecht 116
D. Zwischenfazit 117
4. Kapitel: Die Wissenschaftsfreiheit und die Wirtschaftsbetätigung der Hochschulen im Fokus 118
A. Die Universität zwischen staatlicher Kompetenzwahrnehmung und grundrechtlicher Freiheitsausübung 119
B. Personeller Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 120
I. Allgemeine Grundrechtsfunktionen der Wissenschaftsfreiheit 120
II. Universitäten als Träger der Wissenschaftsfreiheit 121
1. Begriff der juristischen Person 121
2. Anwendbarkeit des Grundrechts „seinem Wesen nach“ 123
a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Grundrechtsträger 123
b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts in privater Rechtsform sowie gemischtwirtschaftliche Unternehmen 124
c) Ausnahme: Universitäten 126
aa) Die Sicht des BVerfG: Durchgriffstheorie 126
bb) Die überwiegende Sicht der Literatur: Grundrechtstypische Gefährdungslage 128
cc) Stellungnahme 130
III. Anwendung der ermittelten Voraussetzungen auf die einzelnen Hochschuleinheiten 133
1. Fachbereiche und Fakultäten 134
2. Zentrale und dezentrale wissenschaftliche Hochschulinstitute 135
3. Zentrale Betriebseinheiten 136
4. Technologietransferunternehmen 136
5. Universitäre Weiterbildungsgesellschaften 137
6. Hochschuldruckereien und -verlage 137
IV. Zwischenergebnis 138
C. Sachlicher Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 139
I. Die Struktur des Grundrechts 140
II. Begriffsbestimmung 142
1. Der Begriff der Wissenschaft 142
2. Die Begriffe wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Lehre 146
III. Der Freiheitsbereich von Forschung, Lehre und Wissenschaft 148
1. Die Wissenschaftsfreiheit 148
2. Das geschützte Verhalten 149
a) Die Forschungsfreiheit 149
b) Die Lehrfreiheit 150
D. Der Schutz von wirtschaftlicher Betätigung der Hochschulen 151
I. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen unmittelbaren Bezug zu wissenschaftlicher Forschung aufweisen 154
1. Reichweite der Einflussnahme bei der Fragestellung 155
2. Reichweite der Einflussnahme bei der Wahl der Methode 157
3. Reichweite der Einflussnahme bei der Bewertung 158
4. Reichweite des Einflusses auf die Veröffentlichung des Forschungsergebnisses 160
a) Das Erfordernis eines ernsthaften Veröffentlichungswillens 160
b) Dauerhafte Geheimhaltungsklauseln 163
c) Temporäre Geheimhaltungsklauseln 166
5. Zwischenergebnis 167
6. Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz der Universitäten bzw. ihrer Untergliederungen 168
II. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen unmittelbaren Bezug zur Lehre aufweisen 169
1. Auf eigenen oder fremden forschungsbasierten Erkenntnissen beruhend 170
2. Zum kritischen Denken und Urteilen anleitende Vermittlung 171
3. Zwischenergebnis 172
4. Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz der Universitäten bzw. ihrer Untergliederungen 173
III. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen mittelbaren Bezug zur Forschung aufweisen 173
1. Abgrenzung des Beginns der Transformation in Wirtschaftsgüter von der Beendigung der Erkenntnissuche 174
2. Schutz der Transformation von Forschungserkenntnissen in Wirtschaftsgüter durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG oder Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Art. 14 Abs. 1 GG 176
3. Zwischenergebnis und zugleich Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz der Universitäten bzw. ihrer Untergliederungen 179
IV. Einbeziehung in den sachlichen Schutzbereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen mittelbaren Bezug zur wissenschaftlichen Lehre aufweisen 179
V. Ergebnis 179
E. Konfliktfälle im Binnengefüge der Universität: Grenzen der universitären Wirtschaftsbetätigung, die aus möglichen Grundrechtsverletzungen der Hochschulwissenschaftler resultieren 180
I. Der „klassische“ und der „mittelbar-faktische Eingriff“ 182
II. Eingriffssituationen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten auftreten, die einen unmittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen 184
1. Formen der unmittelbaren Beeinträchtigung 185
a) Anordnung inhaltlicher Änderungen, Zustimmungsvorbehalt vor Veröffentlichungen, Veröffentlichungszwang 185
b) Vereinbarung temporärer Geheimhaltungsklauseln 187
c) Beispielsfall „Quantitative Products Laboratory“ 187
2. Mittelbar-faktische Beeinträchtigung 189
III. Eingriffssituationen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten auftreten, die einen mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen 190
1. Formen der unmittelbaren Beeinträchtigung 191
a) Meldepflicht einer Diensterfindung gem. § 5 i.V.m. § 42 Nr. 2 ArbnErfG 191
b) Temporäres Offenbarungsverbot gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 42 Nr. 1 S. 1 ArbnErfG 193
c) Verpflichtung zur Durchführung universitärer Wirtschaftstätigkeiten in Lehre oder Forschung 195
d) Wirtschaftlich-orientierte Leistungskriterien zur Verteilung der universitären Ressourcen 195
e) Zwischenergebnis 196
2. Mittelbar-faktische Beeinträchtigung 196
IV. Grundsätzliches zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 197
1. Verfassungsimmanente Schranken 197
2. In Betracht kommende widerstreitende Verfassungsgüter und Grundrechte Dritter 199
V. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eingriffe, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten stehen, die einen unmittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen 200
1. Anordnung der Durchführung inhaltlicher Modifizierungen 200
a) Die Wissenschaftsfreiheit der Universität als widerstreitendes Verfassungsgut 200
b) Ergebnis 201
2. Veröffentlichungszwang und Zustimmungsvorbehalte vor Veröffentlichungen 201
3. Vertragliche Vereinbarung von temporären Geheimhaltungsklauseln zum Schutz privater Auftraggeber 202
a) Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Art. 14 Abs. 1 GG als kollidierende Grundrechte Dritter 202
b) Ergebnis 203
4. Erzeugen eines faktischen Drucks mit dem Ziel der Gewährleistung der Finanzierung von universitären Wirtschaftstätigkeiten 203
a) Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit als widerstreitendes Verfassungsgut 204
b) Ergebnis 205
VI. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eingriffe, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten stehen, die einen mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweisen 205
1. Das temporäre Offenbarungsverbot gem. § 24 Abs. 2 i.V.m. § 42 Nr. 1 S. 1 ArbnErfG 205
a) Art. 33 Abs. 5 GG als widerstreitendes Verfassungsgut 206
b) Funktionsfähigkeit der Hochschule als widerstreitendes Verfassungsgut 207
c) Ergebnis 208
2. Zwang zur Durchführung eines Weiterbildungskurses 208
3. Verpflichtung zur Durchführung einer universitären Wirtschaftstätigkeit in der Forschung 210
4. Heranziehung wirtschaftlich-orientierter Leistungskriterien im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe 211
a) Grundsätze des BVerfG zur evaluationsbasierten Ressourcenverteilung 211
b) Transfer der Grundsätze des BVerfG auf den vorliegenden Fall 212
c) Ergebnis 213
VII. Gesamtergebnis – konkrete Grenzen für die wirtschaftliche Betätigung der Universitäten im Binnengefüge 213
F. Zwischenfazit 215
5. Kapitel: Hochschulgesetzliche Legitimation und Begrenzung der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 217
A. Der hochschulgesetzliche Begriff der wirtschaftlichen Betätigung 218
B. Zulässigkeitsrahmen für alle Wirtschaftstätigkeiten der Hochschulen 219
I. Konkretisierung des öffentlichen Zwecks durch die Hochschulaufgaben 221
II. Verbot der Beeinträchtigung von Forschung und Lehre 224
1. Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos der Hochschulen 224
2. Begrenzung der Inanspruchnahme von sachlichen und personellen Ressourcen 224
3. Ergebnis 225
III. Schlussfolgerungen für die Legitimation der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen 225
IV. Die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen, die einen mittelbaren Bezug zu Forschung und Lehre aufweist 226
1. Der Bezug zu den Hochschulaufgaben als Grenze 226
2. Das Verbot der Beeinträchtigung von Forschung und Lehre als Grenze 228
3. Ergebnis 230
C. Erweiterung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen 231
I. Der Katalog der Hochschulaufgaben als Pflicht- und Rahmenvorgabe 231
1. „Wissenschaftliches Aufgabenfindungsrecht“ der Hochschulen 232
2. „Hochschulaufgabenbezogenes Aufgabenfindungsrecht“ einiger Landeshochschulgesetze 233
3. Zwischenergebnis und Schlussfolgerung für die Legitimation der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen 233
II. Legitimation von wirtschaftlichen Betätigungen, die weder einen unmittelbaren noch einen mittelbaren Bezug zu Forschung oder Lehre aufweisen 234
1. Begriffsbestimmungen: Hilfstätigkeiten, Annextätigkeiten und Randnutzungen 234
2. Rechtsgrundlagen der Annextätigkeiten und der Randnutzungen 237
3. Reichweite der Legitimation 238
III. Ergebnis 241
D. Begrenzung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen 242
I. Überblick über die hochschulgesetzlichen Regelungen zur unternehmerischen Betätigung 242
1. Gemeinsamkeiten der hochschulgesetzlichen Regelungen zur unternehmerischen Betätigung der Hochschulen 243
a) Gründung, Übernahme, wesentliche Erweiterung oder Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen 243
b) Öffentlicher Zweck: Bezug zu den Hochschulaufgaben 245
2. Keine Einschränkung des Anwendungsbereichs durch einzelne hochschulgesetzliche Normen 246
II. Kategorisierung der hochschulgesetzlichen Regelungen zur unternehmerischen Betätigung 248
III. Die hochschulgesetzlichen Grenzen der unternehmerischen Betätigung 248
1. Kategorie der „Speziell-gesetzlichen-Normierung“ 249
a) Angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf 249
b) Angemessener Einfluss der Hochschule in den Organen des Unternehmens 250
c) Beschränkung der Einlageverpflichtung und der Haftung der Hochschule 251
d) Zwischenergebnis 252
e) Subsidiaritätsklausel im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen und von Sachsen 252
aa) Nordrhein-Westfalen 254
bb) Sachsen 256
cc) Zwischenergebnis 257
f) Anzeige- und Genehmigungspflichten als Ersatz für eine Subsidiaritätsklausel 257
g) Prüfungsrechte und -pflichten des Landesrechnungshofs 258
h) Zusammenfassung 259
2. „Verweis-auf-LHO“-Kategorie 260
3. „Weder-noch“-Kategorie 262
a) Mögliche Auslegungsleitlinie 263
b) Ergebnis 264
IV. Regelung zur Verwendung der finanziellen Erträge 264
V. Unternehmerische Hochschulbetätigung im In- und Ausland 265
E. Vereinbarkeit des einfachgesetzlichen Rahmens mit dem Verfassungsrahmen 267
I. Eingriff in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 268
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 268
F. Gesamtergebnis 269
6. Kapitel: Fazit und Reformperspektiven 273
Literaturverzeichnis 284
Sachwortregister 306