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Drittschutz aus dem Denkmalschutz

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Kallweit, N. (2013). Drittschutz aus dem Denkmalschutz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54198-0
Kallweit, Nils-Christian. Drittschutz aus dem Denkmalschutz. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54198-0
Kallweit, N (2013): Drittschutz aus dem Denkmalschutz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54198-0

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Drittschutz aus dem Denkmalschutz

Kallweit, Nils-Christian

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1256

(2013)

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About The Author

Nils-Christian Kallweit, geboren 1981, studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und erlangte 2007 sein Erstes Juristisches Staatsexamen im Freiversuch. Im Anschluss absolvierte Kallweit sein Referendariat beim Kammergericht Berlin, wo er im Rahmen seiner Verwaltungsstation bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstmals im Bereich des Denkmalschutzrechts arbeitete. Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens 2009 arbeitete Kallweit auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts in einer führenden deutschen Großkanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter und begann Anfang 2010 seine Dissertation. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte im Mai 2013.

Abstract

Der Denkmalschutz ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, insofern handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe. Diese öffentliche Aufgabe kann jedoch auch im privaten Interesse verfolgt werden. Gegenstand der Untersuchung ist das Bestehen und die Reichweite eines Rechts von Eigentümern eines Denkmals oder sonstiger Berechtigter aus dem jeweiligen Landesdenkmalrecht, um sich gegen Beeinträchtigungen ihres Denkmals durch nachbarliche Vorhaben oder sonstige Eingriffe wenden zu können. Die Fragestellung betrifft somit ein subjektives, öffentlich-rechtliches Abwehrrecht.

Die Arbeit führt zunächst für ein allgemeines Verständnis der Begrifflichkeiten, der Aufgaben und Folgen des Denkmalschutzes in die gesetzlichen Grundlagen des Denkmalrechts ein und erörtert in einem Exkurs den internationalen Denkmalschutz. Des Weiteren werden die historische verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und ihr zwischenzeitlich erfolgter Wandel sowie die für ein solches Abwehrrecht maßgeblichen Grundrechte dargestellt. Hierauf basierend erfolgt die Untersuchung des Bestehens eines drittschützenden Rechts aus dem Denkmalschutzrecht und dessen Voraussetzungen, wofür exemplarisch vier Landesdenkmalschutzgesetze herangezogen werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
A. Einleitung 21
B. Einführung in das Denkmalrecht 24
I. Begrifflichkeiten 25
1. Was ist ein Kulturdenkmal? 25
a) Denkmalfähigkeit/Schutzgründe 26
aa) Sacheigenschaft 26
(1) Sachen 27
(2) Mehrheiten von Sachen 27
(3) Teile von Sachen 27
bb) Schutzgründe 28
(1) Künstlerische Gründe 28
(2) Wissenschaftliche Gründe 29
(3) Geschichtliche Gründe 29
(4) Städtebauliche Gründe 30
(5) Volkskundliche Gründe 30
(6) Technische Gründe 31
b) Denkmalwürdigkeit/Öffentliches Erhaltungsinteresse 31
c) Unbestimmter Rechtsbegriff, voll gerichtlich überprüfbar 32
d) Denkmalliste 33
2. Was ist ein Naturdenkmal? 34
a) Verfassungsrecht 34
b) Verhältnis BNatSchG – LNatSchG 36
c) Begrifflichkeiten der Legaldefinition 36
d) Bedeutung der Unterschutzstellung 39
e) Unterschiede des Naturdenkmals zum Kulturdenkmal 40
II. Aufgabe des Denkmalschutzes 40
1. Gesetzliche Aufgabe 41
2. Interesse der Allgemeinheit 42
3. Interesse Privater 43
III. Systeme des Denkmalschutzes 45
1. Konstitutives System 46
2. ipso-iure-System 46
3. Gemischte Variante aus beiden Systemen 47
IV. Folgen des Denkmalschutzes 47
1. Pflichten der Eigentümer und Besitzer 48
a) Erhaltungspflicht 48
b) Pflicht zur pfleglichen Behandlung 48
c) Anzeigepflichten 49
d) Form der Nutzung 49
2. Rechte der Eigentümer 49
3. Finanzielle Belastungen durch Erhaltungspflicht 51
4. Finanzielle Vorteile 51
a) Zuwendungen 52
aa) Denkmalspezifische Zuwendungen 52
bb) Allgemeine Zuwendungen 53
b) Steuervorteile 53
aa) Denkmalspezifische Steuervorteile 53
(1) § 10g EStG 53
(2) §§ 7i und 11b EStG 54
(3) Erbschaft- und Schenkungsteuer 56
(4) Weitere Steuerarten 56
bb) Sonstige Steuervorteile 57
V. Exkurs: Internationaler Denkmalschutz 57
1. Europäischer Beitrag zum Denkmalschutz 58
a) Europa und Kultur 58
b) Inhalt der Kultur und Kulturpolitik 59
c) Kulturelles Erbe von europäischer Bedeutung 60
d) Verpflichtungen der Union in Bezug auf Kultur 61
e) Konsequenzen aus Art. 167 AEUV bzw. Art. 151 EGV, auch für den Denkmalschutz 62
f) Schlussfolgerung 64
2. UNESCO-Weltkulturerbe 64
a) Die UNESCO 65
b) Die Welterbe-Idee 66
c) Die Anerkennung als Welterbe 66
d) Schutz und Erhaltung des Welterbes 67
e) Unterschiede zwischen Welterbekonvention und Denkmalrecht 69
f) Rechtsschutz und Sanktionsmaßnahmen 72
aa) Klagerecht 73
bb) Sanktionsmaßnahmen bei Beeinträchtigungen 74
cc) Anspruch auf Gutachten des Internationalen Gerichtshofs 76
dd) Der Internationale Gerichtshof 77
ee) Geringe Rechtsschutzmöglichkeiten 77
ff) Projektion auf Rechtsschutz für nationales Denkmalrecht 78
g) Zusammenfassung 78
C. Untersuchung des Drittschutzes aus dem Denkmalschutz 80
I. Allgemeine Grundsätze zur Klagebefugnis 81
1. Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Klagebefugnis 81
2. Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO 82
a) Schlüssigkeits- und Möglichkeitstheorie 83
b) Adressatentheorie und Klagebefugnis Sonstiger 84
c) Schutznormtheorie 85
d) Zusammenfassung 86
II. Darstellung der Argumentationen der Verwaltungsgerichte und der Ansichten der Literatur zum Drittschutz im Denkmalrecht vor dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 21. April 2009–4 C 3/08 87
1. Darstellung der divergierenden Rechtsprechung 87
a) Rechtsprechung, die Drittschutz ablehnt 87
b) Rechtsprechung, die Drittschutz bejaht 98
2. Darstellung der Ansichten in der Literatur zum Drittschutz aus dem Denkmalrecht 101
III. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2009–4 C 3/08 105
1. Sachverhalt 105
2. Entscheidungsbegründung 106
a) Überprüfung der Entscheidung des OVGs durch das BVerwG 107
b) Grundsätzliches zu Art. 14 GG 107
c) Denkmalschutz und Art. 14 GG 108
d) § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB 111
IV. Darstellung der Argumentationen der Verwaltungsgerichte und der Ansichten der Literatur zum Drittschutz im Denkmalrecht nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 21. April 2009–4 C 3/08 112
1. Darstellung der Rechtsprechung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 112
2. Darstellung der Ansichten in der Literatur zum Drittschutz aus dem Denkmalrecht 130
V. Grundsätze zur Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 GG 136
1. Schutzbereich 139
2. Eingriff 141
3. Rechtfertigung 141
4. Eigenständiger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz 144
5. Subjektives Recht als Ausfluss von Art. 14 Abs. 1 GG 145
VI. Grundsätze zur Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG 145
1. Schutzbereich 147
2. Eingriff 150
3. Rechtfertigung 151
VII. Bedeutung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB im Rahmen des Drittschutzes aus dem Denkmalrecht 151
VIII. Drittschützende Wirkung des Denkmalrechts 154
1. Mögliche Klagearten, wenn sich ein Denkmaleigentümer gegen eine nachbarliche Maßnahme wenden möchte 154
2. Klagebefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzung für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage 156
3. Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO 156
4. Möglichkeitstheorie 157
5. Bestehen eines subjektiven Rechts 157
6. Schutznormtheorie 158
7. Schutzrichtung einer Norm nach Gesetzeszweck 158
8. Kein ausdrückliches Klagerecht 159
9. Auslegung 159
a) Wortlaut 160
b) Systematik 161
c) Historie 161
d) Sinn und Zweck 162
e) Verfassungskonformität der Auslegung 162
f) Vorliegendes Auslegungserfordernis 163
10. Nachbarschützende Richtung einer Norm 163
11. Prüfung Art. 14 GG 164
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben 164
b) Prüfung des Bestehens eines subjektiven Rechts des Denkmaleigentümers als Ausfluss des Art. 14 GG 166
c) Träger des subjektiven Rechts unabhängig vom Träger des Grundrechts aus Art. 14 GG 174
d) Träger des subjektiven Rechts außer Eigentümern 176
12. Prüfung Art. 19 Abs. 4 GG 178
13. Grundrechte aus den Landesverfassungen 180
a) Grundsatz 180
b) Untersuchung der Landesverfassungen 183
aa) Baden-Württemberg 183
bb) Bayern 184
cc) Berlin 186
dd) Brandenburg 186
ee) Bremen 187
ff) Hamburg 187
gg) Hessen 187
hh) Mecklenburg-Vorpommern 187
ii) Niedersachsen 188
jj) Nordrhein-Westfalen 189
kk) Rheinland-Pfalz 189
ll) Saarland 190
mm) Sachsen 191
nn) Sachsen-Anhalt 191
oo) Schleswig-Holstein 192
pp) Thüringen 192
qq) Zusammenfassung der Untersuchung der Landesverfassungen 193
14. Untersuchung der DSchGe auf ein subjektives Recht des Denkmaleigentümers oder sonstigen Berechtigten und der Reichweite des Umgebungsschutzes 193
a) Klagebefugnis 195
aa) Bestehen des subjektiven Rechts 195
bb) Inhaber des subjektiven Rechts 196
cc) Denkmalart unerheblich 196
dd) Möglichkeit der erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit 197
b) Materielle Voraussetzungen des Abwehrrechts 197
aa) Inhaber des Anspruchs 198
bb) Abwehrrecht nur für eigenes Denkmal, unabhängig von der Denkmalart 199
cc) Erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit 200
dd) Erhaltungsinvestitionen 201
ee) Denkmalgerechtes Verhalten 206
ff) Ausschluss des Rechts 209
c) Berlin 209
aa) Bestehen des subjektiven Rechts 209
(1) Originäres subjektives Abwehrrecht aus DSchG 209
(2) Erhaltungspflicht und Erhaltungsverpflichtete 215
(3) Denkmalart 215
(4) Möglichkeit der erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit 215
bb) Materielle Voraussetzungen des Abwehrrechts 216
(1) Inhaber des Rechts 216
(2) Denkmalart unerheblich 216
(3) Wesentliche Beeinträchtigung der Eigenart oder des Erscheinungsbildes des Denkmals 216
(4) Keine Erforderlichkeit von Erhaltungsinvestitionen 217
(5) Keine Erforderlichkeit von denkmalgerechtem Verhalten des Rechtsinhabers 218
d) Brandenburg 218
aa) Bestehen des subjektiven Rechts 218
(1) Originäres subjektives Abwehrrecht aus DSchG 218
(2) Erhaltungspflicht und Erhaltungsverpflichtete 223
(3) Denkmalart 223
(4) Möglichkeit der erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit 223
bb) Materielle Voraussetzungen des Abwehrrechts 224
(1) Inhaber des Rechts 224
(2) Denkmalart unerheblich 224
(3) Mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung des Denkmals 224
(4) Keine Erforderlichkeit von Erhaltungsinvestitionen 226
(5) Keine Erforderlichkeit von denkmalgerechtem Verhalten des Rechtsinhabers 226
e) Bayern 227
aa) Bestehen des subjektiven Rechts 227
(1) Originäres subjektives Abwehrrecht aus DSchG 227
(2) Erhaltungspflicht und Erhaltungsverpflichtete 232
(3) Denkmalart 232
(4) Möglichkeit der erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit 232
bb) Materielle Voraussetzungen des Abwehrrechts 233
(1) Inhaber des Rechts 233
(2) Denkmalart unerheblich 233
(3) Erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit des eigenen Denkmals 233
(4) Keine Erforderlichkeit von Erhaltungsinvestitionen 235
(5) Keine Erforderlichkeit von denkmalgerechtem Verhalten des Rechtsinhabers 235
f) Baden-Württemberg 235
aa) Bestehen des subjektiven Rechts 235
(1) Originäres subjektives Abwehrrecht aus DSchG 235
(2) Erhaltungspflicht und Erhaltungsverpflichtete 239
(3) Denkmalart 239
(4) Möglichkeit der Verletzung des Abwehrrechts 240
bb) Materielle Voraussetzungen des Abwehrrechts 240
(1) Inhaber des Rechts 240
(2) Denkmalart unerheblich 240
(3) Erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit des eigenen Denkmals 240
(4) Keine Erforderlichkeit von Erhaltungsinvestitionen 244
(5) Keine Erforderlichkeit von denkmalgerechtem Verhalten des Rechtsinhabers 244
15. Entwurf einer Norm für die DSchGe zur ausdrücklichen Anerkennung des Abwehrrechts 245
D. Zusammenfassung 247
I. Alte Rechtspraxis und maßgebliches Urteil des BVerwGs vom 21. April 2009 247
II. Drittschutz aus dem Denkmalschutzrecht 248
1. Grundsätze zur Klagebefugnis: Verletzung in subjektivem Recht 248
2. Subjektives Recht als Ausfluss aus Art. 14 GG zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit 250
3. Kein weitergehendes subjektives Recht als Ausfluss des Landesverfassungsrechts 252
4. Kein originäres subjektives Recht aus den DSchGen 253
5. Bestehen der Klagebefugnis: Mögliche Verletzung des subjektiven Rechts 253
6. Allgemeingültige Ausführungen zu den materiellen Voraussetzungen des Abwehrrechts 253
7. Voraussetzungen des Abwehrrechts der exemplarisch untersuchten Landesdenkmalschutzgesetze 255
III. Ergebnis: Bestehen eines subjektiven Rechts zur Geltendmachung von denkmalrechtlichem Umgebungsschutz unabhängig von baurechtlichen Normen 258
Literaturverzeichnis 260
I. Literatur 260
II. Entscheidungen 266
Sachwortverzeichnis 274