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Die bandenmäßige Begehung

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Flemming, S. (2014). Die bandenmäßige Begehung. Eine umfassende Darstellung der Bandenmäßigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54147-8
Flemming, Sandra. Die bandenmäßige Begehung: Eine umfassende Darstellung der Bandenmäßigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54147-8
Flemming, S (2014): Die bandenmäßige Begehung: Eine umfassende Darstellung der Bandenmäßigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54147-8

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Die bandenmäßige Begehung

Eine umfassende Darstellung der Bandenmäßigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern

Flemming, Sandra

Schriften zum Strafrecht, Vol. 254

(2014)

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About The Author

Sandra Flemming wurde 1980 in Berlin geboren. Nach einem einjährigen Arbeits- und Sprachaufenthalt in Australien studierte sie von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen, Griechenland. Von 2006 bis 2011 arbeitete Frau Flemming an der Humboldt-Universität zu Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Professor Dr. Bernd Heinrich, bei dem sie 2012 mit der vorliegenden Arbeit promovierte. Von 2011 bis 2013 absolvierte Frau Flemming das Referendariat im Bezirk des Kammergerichts mit Wahlstation an der Deutschen Botschaft Bangkok, Thailand. Seit 2013 ist Frau Flemming in einer Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig.

Abstract

Durch die Grundsatzentscheidung des Großen Strafsenats von 2001 (BGHSt 46, 321) schienen viele Fragen der Bandenmäßigkeit geklärt zu sein. Anhand zahlreicher Beispielsfälle legt die Autorin jedoch dar, dass viele Einzelfragen ungeklärt geblieben sind. Sie unterzieht daher das herrschende Verständnis der Bandenmäßigkeit einer tief greifenden Überprüfung.

Das eigentliche »Neuland«, welches die Autorin mit ihrer Arbeit betritt, erschließt sich aus dem Untertitel: Die Beteiligung von Kindern an einer Bande. Hier wird eine Vielzahl von Problembereichen eröffnet, nach deren Aufarbeitung man bisher in der wissenschaftlichen Diskussion vergeblich suchte. Dies beinhaltet die Fragen, ob Kinder überhaupt Bandenmitglieder sein können oder ob sie bandenmäßig handeln können. Dies ist zwar für die Bestrafung der Kinder selbst irrelevant, da eine solche infolge ihrer Schuldunfähigkeit und damit ihrer Strafunmündigkeit nach § 19 StGB von vornherein ausscheidet. Jedoch für die Strafbarkeit der strafmündigen Beteiligten sind diese Fragen äußerst bedeutsam, insbesondere weil die bandenmäßige Begehung zu einer Straferhöhung führt.

Es wird zugleich aufgezeigt, dass beim Zusammentreffen von Kindern und Banden die tatausführenden Kinder nicht nur Täter, sondern oftmals selbst Opfer sind. Die sie einsetzenden Hintermänner und nicht die »kriminellen Kinder« sind dann das eigentliche Problem, dem strafrechtlich entsprechend begegnet werden muss.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 21
I. Die "Bande" mit Kindern 21
II. Methodisches Vorgehen 29
1. Teil: Historische Entwicklung der Bandenmäßigkeit 31
A. Römisches Recht 31
B. Rechte der germanisch-fränkischen Zeit 33
C. Rechte des Hoch- und Spätmittelalters 34
D. Rechte der frühen Neuzeit 35
E. Rechte des 19. Jahrhunderts 37
I. Erste Hälfte des 19. Jahrhunderts 37
II. Zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts 41
F. Strafrecht des Norddeutschen Bundes bis heute 43
I. Norddeutscher Bund und Deutsches Reich 43
II. Entwürfe zu einem Strafgesetzbuch 45
III. Bundesrepublik Deutschland 47
G. Schlussfolgerung 56
2. Teil: Herrschendes Verständnis der Bandenmäßigkeit 58
A. Bestehen einer Bande 59
I. Mindestanzahl der Bandenmitglieder 59
1. Entwicklung des Merkmals 59
2. Konsequenzen und offene Fragen 63
II. Fortgesetzte Begehung 64
1. Entwicklung des Merkmals 64
2. Konsequenzen und offene Fragen 65
III. Zu begehende Delikte 71
1. Entwicklung des Merkmals 71
2. Konsequenzen und offene Fragen 72
IV. Bandenabrede 74
1. Entwicklung des Merkmals 74
2. Konsequenzen und offene Fragen 78
B. Bandenmäßige Begehung 80
I. Als Mitglied einer Bande 80
1. Bandenbezug der Tat 80
a) Entwicklung 80
b) Konsequenzen und offene Fragen 83
2. Täterkreis: Bandenmitglied 84
a) Entwicklung 84
b) Konsequenzen und offene Fragen 86
3. Strafbarkeit von Nichtbandenmitgliedern 88
a) Entwicklung 88
b) Konsequenzen und offene Fragen 90
II. Unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds 92
1. Entwicklung des Merkmals 92
2. Konsequenzen und offene Fragen 97
C. Ergebnisse zum 2. Teil 99
3. Teil: Überprüfung des herrschenden Verständnisses der Bandenmäßigkeit 102
A. Systematische Bedeutung 102
I. Abgrenzung zu anderen Formen des Zusammenschlusses Mehrerer 103
1. Beteiligung 104
a) Mittäterschaft 105
(1) Abzugrenzende Konstellation 105
(2) Äußere Komponente 106
(3) Innere Komponente 106
(4) Abgrenzungsschwierigkeiten der Praxis 108
(5) Zusammenfassung 110
b) Komplott 110
(1) Ausgeführtes Komplott 111
(2) Unausgeführtes Komplott 111
(3) Abgrenzung von Bande und § 30 II Alt. 3 StGB 113
(4) Zusammenfassung 116
c) Schlussfolgerung 116
2. Kriminelle Vereinigung 119
a) Unterscheidung von Bande und krimineller Vereinigung 120
b) Schlussfolgerung 124
3. Organisierte Kriminalität 126
4. Zusammenfassung 129
II. Abgrenzung zur Gewerbsmäßigkeit 131
III. Schlussfolgerung 134
B. Teleologische Bedeutung 135
I. Rechtsprechung 135
1. Gefährlichkeit der Verbindung 135
2. Gefährlichkeit der Tatbegehung 136
3. Zusammenfassung 138
II. Literatur 138
1. Gefährlichkeit der Verbindung und Gefährlichkeit der Tatbegehung 138
a) Gefährlichkeit der Verbindung 139
b) Gefährlichkeit der Tatbegehung 141
2. Gefährlichkeit des Täterwillens 144
3. Gefährlichkeit der Organisation 145
4. Gefährlichkeit der organisierten Begehungsweise 146
5. Zusammenfassung 146
III. Stellungnahme 147
1. Zur Gefährlichkeit des Täterwillens 147
2. Zur Gefährlichkeit der Organisation 148
3. Zur Gefährlichkeit der organisierten Begehungsweise 149
4. Zur Gefährlichkeit der Verbindung und der Tatbegehung 152
a) Gefahr der Tatbegehung 152
b) Gefahr der Verbindung 153
5. Zusammenfassung: "Verbindungsaufrechterhaltungsgefahr" und "Mitwirkungsgefahr" 157
C. Ergebnisse zum 3. Teil 158
4. Teil: Übertragung der Ergebnisse auf Banden und Kinder 160
A. Banden und Kinder 160
I. Meinungsstand 161
1. Keine Problematisierung 161
2. Ansicht in RGSt 19, 192 162
3. Ansicht von Tsai 163
4. Ansicht von Ellbogen/Wichmann 163
II. Vorüberlegungen anhand der vorgetragenen Meinungen 164
1. Auswirkungen auf Strafmündige 166
a) Beteiligung der Kinder an konkreter Straftat 166
(1) Ohne Beteiligung 166
(2) Mit Beteiligung 166
b) Bandenmitgliedschaft und bandenmäßige Begehung der Kinder 167
(1) Bandenmitgliedschaft 167
(2) Bandenmäßige Begehung 170
2. Schlussfolgerung 171
B. Grundsätzliche Berücksichtigung von Kindern bei Banden 172
I. Anwendung von Strafnormen auf Kinder 173
II. Anwendung von Bandennormen auf Kinder 175
1. Bandenmitgliedsfähigkeit 176
a) Kein spezielles Schuldmerkmal 176
b) Schuldunfähigkeit 177
c) Andere Altersgrenzen 179
(1) § 828 I BGB 179
(2) § 104 Nr. 1 BGB 180
d) Zusammenfassung 182
2. Möglichkeit der teleologischen Einschränkung 182
a) Grundsatz anhand der Strafschärfungsgründe 182
(1) Gefährlichkeit von Kindern 182
(2) Gefährlichkeit einer Bande mit Kindern 184
b) Korrektur wegen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität 185
(1) Einfluss auf alle Banden mit Kindern 185
(2) Einfluss auf bestimmte Bandentypen 186
(a) Meinungsstand in der Rechtsprechung 187
(b) Meinungsstand in der Literatur 191
(c) Stellungnahme 194
c) Korrektur bei originär sozialen, nicht delinquenten Verbindungen 201
III. Zwischenergebnis 204
C. Einzelfallbezogene (Nicht-)Berücksichtigung (von Kindern) bei Banden 205
I. Bandenabrede 205
1. Mitgliederzahl 207
2. Verabredung 207
a) Schlüssiges Verhalten 208
b) Verbindung auch zu sozialen, nicht kriminellen Zwecken 209
c) Fehlende persönliche Verabredung 210
d) Geheimer Vorbehalt 213
e) Erzwungene Verabredung 217
f) Beteiligungsformen 221
(1) Gehilfentätigkeiten 222
(2) Anstiftertätigkeiten 225
(3) Tätigkeiten eines mittelbaren Täters 229
g) Aufkündigen einer Bandenabrede 230
3. Fortgesetzte Begehung 231
4. Straftaten 233
a) Anforderungen an die verabredeten Straftatgattungen 233
b) Anforderungen an die verabredeten Straftaten 235
5. Zusammenfassung 239
II. Bandenmäßige Begehung 241
1. Tatbestandsebene 242
a) Objektiver Tatbestand 242
(1) Tatsubjekt 242
(a) Allgemein- und Sonderdelikte 242
(b) Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal 243
(c) Fehlen der Sondereigenschaft Bandenmitglied 245
(d) Versuch 246
(2) Tatobjekt 249
(3) Tathandlung 254
(4) Taterfolg 255
(5) Kausalität und objektive Zurechnung 256
(6) Mitwirkung 257
b) Subjektiver Tatbestand 263
(1) Vorsatz 263
(2) Sonstige subjektive Merkmale 266
2. Rechtswidrigkeitsebene 267
3. Schuldebene 267
a) Schuldfähigkeit 268
b) Unrechtsbewusstsein 270
c) Entschuldigungsgründe 271
4. Zusammenfassung 273
D. Ergebnisse zum 4. Teil 275
5. Teil: Strafmündige Beteiligte als Bandentäter 276
A. Mittelbare Täter 276
I. Vorüberlegung: Auswirkung der Behandlung von Kindern als Werkzeuge 277
1. Nicht tatbestandsmäßig, rechtswidrig oder (konkret) schuldhaft handelndes bandenexternes Kind 277
2. Nicht tatbestandsmäßig, rechtswidrig oder (konkret) schuldhaft handelndes bandeninternes Kind 279
3. Tatbestandsmäßig, rechtswidrig und (konkret) schuldhaft handelndes bandenexternes Kind 280
4. Tatbestandsmäßig, rechtswidrig und (konkret) schuldhaft handelndes bandeninternes Kind 281
5. Zusammenfassung 282
II. Kinder als Werkzeuge aufgrund § 19 StGB 283
1. Mittelbare Täterschaft trotz Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 284
2. Mittelbare Täterschaft durch Veranlassung bei Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 285
3. Mittelbare Täterschaft bei fehlender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 286
4. Unmittelbare Täterschaft bei fehlender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 287
5. Mittelbare Täterschaft durch Veranlassung bei fehlender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 288
6. Teilnahme bei fehlender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 289
7. Stellungnahme 290
III. Kinder als Werkzeuge aufgrund fehlender Qualifikation 297
IV. Kinder als Werkzeuge aufgrund Organisationsherrschaft 299
V. Zusammenfassung 303
B. Unmittelbare Täter durch Unterlassen 304
I. Auswirkungen einer Unterlassensstrafbarkeit 304
II. Garantenpflicht 305
1. Gefahrenquelle Bande 306
a) Eingehen einer Bandenabrede 306
b) Beherrschung einer Bande 307
c) Zusammenfassung 308
2. Gefahrenquelle Kind 309
III. Entsprechungsklausel 310
IV. Täterschaft oder Teilnahme 312
V. Zusammenfassung 312
C. Ergebnisse zum 5. Teil 313
Endergebnis 314
I. Ergebnisse hinsichtlich der Bande allgemein 314
II. Ergebnisse hinsichtlich Banden und Kindern 318
III. Fazit 323
Literaturverzeichnis 327
Sachverzeichnis 338