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Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß § 73 AO

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Schmidt, M. (2014). Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß § 73 AO. Sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54226-0
Schmidt, Mathias. Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß § 73 AO: Sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß?. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54226-0
Schmidt, M (2014): Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß § 73 AO: Sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54226-0

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Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß § 73 AO

Sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß?

Schmidt, Mathias

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 110

(2014)

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About The Author

Mathias Schmidt, Jahrgang 1985, studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Im September 2011 beendete er sein Studium unter Verleihung des Grades eines Diplom-Juristen mit besonderer Qualifikation im Steuerrecht als Ausdruck des Erwerbs ver-tiefter, auch wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation im Fachbereich des deutschen und internationalen Steuerrechts. Von Oktober 2011 bis einschließlich April 2013 war Schmidt als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht von Herrn Prof. Dr. Rudolf Wendt tätig und verfasste in diesem Zeitraum zugleich seine Dissertationsschrift. Seit Mai 2013 ist Schmidt Rechtsreferendar am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, unter anderem mit einer Stage an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Abstract

Haftet eine Organgesellschaft für die Steuerschulden des gesamten Organkreises oder ist ihre Haftung von vornherein zu beschränken, etwa auf ihren Verursachungsbeitrag zur Gesamtsteuerschuld? Zur Beantwortung dieser Fragestellung wirft Mathias Schmidt nicht nur einen kritischen Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des steuerlichen Haftungseingriffs. Auch sucht er in der verworrenen Entwicklung des Organschaftsrechts nach einer Erklärung für die heutige Rechtslage, führt das Rechtsinstitut der Organschaft auf ihre organtheoretischen Grundlagen zurück und gewinnt hieraus Erkenntnisse, die für die aufgeworfene Fragestellung, aber auch für das Verständnis des Tatbestandes des § 73 AO als solchem von zentraler Bedeutung sind. Schließlich kommt er zu dem Ergebnis, dass die aufgeworfene Rechtsfrage nicht steuerartübergreifend beantwortet werden kann: Eine Haftung der Organgesellschaft für die Umsatzsteuerschuld des Organträgers lasse sich in den Grenzen der vom Autor aufgezeigten ermessenslenkenden Faktoren rechtfertigen. Dagegen sei die Haftung für Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden zwingend auf den Verursachungsbeitrag der Organgesellschaft zur Gesamtsteuerschuld zu beschränken.

Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis 2012/2013 und mit dem Hans Flick-Ehrenpreis 2014 ausgezeichnet. Der Preis wird jährlich für die beste Dissertation an der Universität des Saarlandes von der Universitätsgesellschaft Saarbrücken verliehen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung und Gang der Untersuchung 15
A. Die Haftung im Steuerrecht 20
I. Allgemeines zur steuerlichen Haftung 20
II. Sinn und Zweck steuerlicher Haftungsnormen; Überlegungen zu ihrer Rechtfertigung 23
III. Das Verhältnis von Steuerschuld und Haftungsschuld 28
1. Haftung und Gesamtschuld 29
2. Akzessorietät und Subsidiarität der Haftung 30
a) Die Akzessorietät der Haftung 30
b) Die Subsidiarität der Haftung 31
IV. Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern 34
B. Historische Grundlagen der Organschaftshaftung bei besonderer Berücksichtigung möglicher Einflüsse durch das materielle Organschaftsrecht 37
I. Vorüberlegungen 37
II. Das materielle Organschaftsrecht und die Haftung der Organgesellschaft in der Zeit vor der erstmaligen Kodifikation formell-gesetzlicher Rechtsgrundlagen 38
1. Die Entwicklung der Organschaft durch die Rechtsprechung 38
2. Die Haftung der Organgesellschaft nach §§ 103, 108 RAO 41
III. Die Rechtslage im Zeitpunkt der Kodifikation der Organschaftstatbestände und des § 114 RAO 44
1. Die materiellen Organschaftstatbestände der Einzelsteuergesetze 44
a) Die Rechtslage im Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerrecht 45
aa) Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1934 45
bb) Die gewerbesteuerrechtliche Organschaft nach der Kodifikation 48
cc) Die gemeinsame organtheoretische Konzeption der Vorschriften: Die Einheitstheorie 49
(1) Das Steuersubjekt im Organkreis der Einheitstheorie 50
(2) Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Einheitsunternehmen 52
(3) Die Einheitstheorie und der Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung 54
b) Die Rechtslage im Körperschaftsteuerrecht zur Zeit der Kodifikation der Organschaftstatbestände im Umsatz- und Gewerbesteuerrecht 55
aa) Tatbestand und Rechtsfolge der körperschaftsteuerlichen Organschaft 56
bb) Die Ablehnung der Einheitstheorie im Körperschaftsteuerrecht 57
c) Zwischenfazit 58
2. Die Haftung der Organgesellschaft nach § 114 RAO 59
a) Tatbestand und Rechtsfolge des § 114 RAO 60
aa) Der Tatbestand des § 114 RAO 60
bb) Die Rechtsfolge des § 114 RAO 62
b) Das Bekenntnis des § 114 RAO zur Einheitstheorie 62
c) Funktion und Rechtfertigung des § 114 RAO im System der Einheitstheorie 65
d) Kritik an den vorgebrachten Rechtfertigungsüberlegungen 66
e) Analyse der Funktion und der Rechtfertigung des § 114 RAO 67
aa) Die Funktion des § 114 RAO: „Das ökonomische Prinzip“ 68
(1) Der verfahrensrechtliche Konflikt: Die Diskrepanz zwischen steuerrechtlicher Einheit des Unternehmens und zivilrechtlicher Vielheit der Vermögenssphären 69
(2) § 114 RAO als Brücke zwischen steuerrechtlicher Einheit und zivilrechtlicher Vielheit 71
(3) Verfahrensrechtliche Folge: Gesamtschuldnerschaft 73
(4) Rechtstechnische Gesamtbetrachtung: Die Besteuerung eines (nicht rechtsfähigen) Wirtschaftsgebildes, bestehend aus mehreren Rechtsträgern 77
(a) Der Organkreis 77
(b) Die Besteuerung von Ehegatten 77
(5) Fazit zur verfahrensrechtlichen Funktion des § 114 RAO 79
bb) Die Rechtfertigung der Inanspruchnahme der Organgesellschaft: „Das Verursachungsprinzip“ 80
(1) Die Organgesellschaft als Mitverursacher der Gesamtsteuerschuld 80
(2) Die Organgesellschaft als Haftende für eine mitverursachte Steuer? 81
cc) „Das Sicherungsprinzip“ 84
IV. Erkenntnisse aus den historischen Grundlagen des Organschaftsrechts 85
C. Entwicklungen und Reformen im Organschaftsrechtund deren Auswirkungen auf die Haftung, insbesondere: Die Reform der Abgabenordnung 1977 nebst Änderung des § 73 AO und die seither bestehende Problemstellung 86
I. Die Entwicklung der gewerbesteuerrechtlichen Organschaft – Abkehr von der Einheitstheorie 87
1. Die Änderung der organtheoretischen Ausrichtung durch die Rechtsprechung 87
2. Die tatbestandliche Angleichung der gewerbesteuerrechtlichen Organschaft an die körperschaftsteuerrechtliche Organschaft durch das UntStFG vom 20.12.2001 90
II. Die Reform der Abgabenordnung 1977 91
1. Tatbestand und Rechtsfolge des § 73 AO 92
a) Der Tatbestand des § 73 AO 92
b) Die Rechtsfolgen des § 73 AO 93
2. Die Diskussion um die Angemessenheit des Haftungsumfanges des § 73 AO 94
a) Haftung der Organgesellschaft für die gesamte Steuerschuld des Organkreises 95
aa) Das Praktikabilitätsargument 96
bb) Das Argument wirtschaftlicher Einheit des Organkreises 98
b) Tatbestandliche Beschränkung der Haftung auf den von der Organgesellschaft verursachten Teil der Gesamtsteuerschuld 99
aa) Verstoß gegen das Übermaßverbot und unzulässige Benachteiligung von Drittgläubigern und Minderheitsgesellschaftern 99
bb) Die Durchbrechung zivilrechtlicher Ordnungsstrukturen durch die umfängliche Haftung der Organgesellschaft bei umsatzsteuerlicher Organschaft 101
(1) Die Argumentation von Probst 101
(2) Stellungnahme 102
c) Die vermittelnde Ermessenslösung 109
aa) Die Lösung der Finanzgerichte 109
bb) Die Lösung von Bax 112
d) Resümee zur Diskussion um den angemessenen Haftungsumfang 114
III. Stellungnahme zu den Entwicklungen im Organschaftsrecht und deren Auswirkungen auf die Haftungsinanspruchnahme der Organgesellschaft gemäß § 73 AO 115
D. Die sachgerechte Inanspruchnahme der Organgesellschaft bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft 118
I. Der umsatzsteuerrechtliche Organkreis 118
1. Der Tatbestand der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft 119
a) Tauglicher Organträger und taugliche Organgesellschaft 119
b) Die Eingliederungsvoraussetzungen 120
aa) Finanzielle Eingliederung 121
bb) Wirtschaftliche Eingliederung 122
cc) Organisatorische Eingliederung 124
2. Rechtsfolgen umsatzsteuerrechtlicher Organschaft 125
3. Der mehrgliedrige Organkreis 126
II. Systematische Gesamtbetrachtung der Besteuerung des umsatzsteuerrechtlichen Organkreises: Die Einheitstheorie und ihre verfahrensrechtliche Umsetzung 128
1. Die Inanspruchnahme der organkreisangehörigen Unternehmungen durch die Finanzbehörde (Außenverhältnis) 129
a) Der Organträger als Steuerschuldner im Organkreis 129
b) Die Organgesellschaft(en) als Haftende; Kompensation der fehlenden Steuerschuldnerschaft 130
2. Steuerumlagen im umsatzsteuerrechtlichen Organkreis: Die Bedeutung organkreisinterner Ausgleichspflichten (Innenverhältnis) 131
3. Die Gesetzestechnik zur Besteuerung des umsatzsteuerrechtlichen Organkreises gleich einem Einheitsunternehmen; das Prinzip der gemeinschaftlichen Steuerverursachung 136
III. Stellungnahme zur Frage der sachgerechten Inanspruchnahme der Organgesellschaft bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft 137
IV. Fazit: Die sachgerechte Inanspruchnahme der Organgesellschaft bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft 147
E. Die sachgerechte Inanspruchnahme der Organgesellschaft bei körperschaft- und gewerbesteuerrechtlicher Organschaft 149
I. Die Organschaft im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht 149
1. Der Tatbestand der körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft 150
a) Tauglicher Organträger und taugliche Organgesellschaft 150
b) Die Eingliederungsvoraussetzungen 152
aa) Finanzielle Eingliederung 152
bb) Bestehen eines Gewinnabführungsvertrages 153
2. Die Rechtsfolgen 155
a) Die Rechtsfolgen körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft 155
b) Die Rechtsfolgen gewerbesteuerrechtlicher Organschaft 158
3. Der „mehrgliedrige“ Organkreis 160
4. Die organtheoretische Grundlage der körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft: Die Zurechnungstheorie 162
a) Die Zurechnungstheorie als Organtheorie 162
b) Der Einfluss der Zurechnungstheorie auf die gewerbesteuerliche Organschaft 165
c) Die zentrale Bedeutung des Gewinnabführungsvertrages für die Zurechnungstheorie 167
d) Die Zurechnungstheorie und der Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung 171
II. § 73 AO als Fremdkörper im körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Organkreis 174
1. Kommt § 73 AO im System der Zurechnungstheorie eine verfahrensrechtliche Funktion zu? 176
2. Ist die Inanspruchnahme der Organgesellschaft im Organkreis der Zurechnungstheorie aufgrund des „Verursachungsprinzips“ gerechtfertigt? 180
3. Die Entstehung von Haftungslücken bei Organschaftsketten 187
4. Zwischenfazit 191
III. Der Versuch der Rechtfertigung des § 73 AO als klassische Haftungsnorm: „Das Sicherungsprinzip“ 192
1. Vergleichbarkeit der Belastungswirkung 193
2. Das Sicherheitsbedürfnis des Steuergläubigers bei körperschaft- und gewerbesteuerrechtlicher Organschaft 194
IV. Fazit: Die sachgerechte Inanspruchnahme der Organgesellschaft bei körperschaft- und gewerbesteuerrechtlicher Organschaft 198
Antwort auf die aufgeworfene Rechtsfrage: Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft gemäß § 73 AO – sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß? 201
Literaturverzeichnis 203
Personen- und Sachwortverzeichnis 213