Staatsrechtliche Abhandlungen
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Staatsrechtliche Abhandlungen
und andere Aufsätze
(2010)
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Rudolf Smend (1882–1975) war ein Staats- und Kirchenrechtler. Smend studierte in Basel, Berlin, Bonn und Göttingen Rechtswissenschaft und Geschichte. Nach der Promotion 1904 habilitierte er sich 1908 in Kiel. Seine erste Professur für Öffentliches Recht erhielt er 1909 in Greifswald; es folgten weitere in Tübingen, Bonn und Berlin. 1935 wurde er nach Göttingen strafversetzt und blieb dort bis zu seinem Tod. Er war Initiator des Kirchenrechtlichen Instituts der ev. Kirche in Göttingen, das er bis 1969 leitete. Zudem war Smend von 1945–55 Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland. Smend hat Staatsrecht, Kirchenrecht und politische Theorie in Deutschland nach 1945 maßgeblich geprägt.Abstract
In Smends Wirken bilden Staat und Kirche die beiden großen Gegenstände. Die Verfassungslehre und -praxis unter dem Grundgesetz knüpft in vielem unmittelbar an ihn an: Erinnert sei an Smends Entdeckung des »ungeschriebenen Verfassungsrechts« im Bundesstaat (1916), an das Prinzip des »bundesfreundlichen Verhaltens«, an sein Grundrechtsverständnis (»Bürger und Bourgeois im Deutschen Staatsrecht«, 1933), seine Auslegung der »allgemeinen Gesetze« und an die epochemachenden Arbeiten zum »Problem des Öffentlichen« (1955) sowie zum Staatskirchenrecht. Der in wenigen Monaten entstandene große Wurf »Verfassung und Verfassungsrecht« (1928) ist bis heute ein Klassiker; Gleiches gilt für seinen berühmten Festvortrag zur Feier des zehnjährigen Bestehens des BVerfG am 26.1.1962.Die deutsche Staatsrechtswissenschaft behält ihn als universal gebildeten Gelehrten in Erinnerung, der dank seiner äußeren Zurückgezogenheit der Versuchung widerstand, sich an politisch Mächtige zu »verlieren«. In seinem Grundrechtsverständnis hat er eine im besten Sinne »bürgerliche Grundlegung des Staates« erarbeitet, die wegweisend bleibt: weil er einerseits die Grundrechte als »Freiheiten und Sicherungen« ansah, die für die verschiedenen Bevölkerungsteile bzw. Gruppen »Voraussetzungen wirklicher, nicht nur formaler staatsbürgerlicher Freiheit« sind, andererseits 1933 vor einer Gegenwart warnte, in der »der Staatsbürger unterzugehen (droht) im Anhänger der politischen Konfession, in den absorptiven, religionsähnlichen Ansprüchen der großen politischen Bewegungen«. Smend stellte der demokratischen Staats- und Verfassungslehre die Aufgabe, »nur am Menschen in seiner gesellschaftlichen, politischen Lage« einzusetzen. Dieser Aufgabe hat er wie wenige andere gedient.Aus dem Nachruf von Peter Häberle, NJW 1975 S. 1874f.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Zur neuen Auflage | 5 | ||
Vorbemerkung zur zweiten Auflage | 6 | ||
Inhalt | 7 | ||
Zur Geschichte der Formel „Kaiser und Reich“ in den letzten Jahrhunderten des alten Reiches | 9 | ||
Maßstäbe des parlamentarischen Wahlrechts in der deutschen Staatstheorie des 19. Jahrhunderts | 19 | ||
Ungeschriebenes Verfassungsrecht im monarchischen Bundesstaat | 39 | ||
Die Verschiebung der konstitutionellen Ordnung durch die Verhältniswahl | 60 | ||
Die politische Gewalt im Verfassungsstaat und das Problem der Staatsform | 68 | ||
Das Recht der freien Meinungsäußerung | 89 | ||
Verfassung und Verfassungsrecht | 119 | ||
Hochschule und Parteien | 277 | ||
Protestantismus und Demokratie | 297 | ||
Bürger und Bourgeois im deutschen Staatsrecht | 309 | ||
Der Einfluß der deutschen Staats- und Verwaltungsrechtslehre des 19. Jahrhunderts auf das Leben in Verfassung und Verwaltung | 326 | ||
Politisches Erlebnis und Staatsdenken seit dem 18. Jahrhundert | 346 | ||
Staat und Politik | 363 | ||
Das Problem der Presse in der heutigen geistigen Lage | 380 | ||
Die Göttinger Sieben | 391 | ||
Staat und Kirche nach dem Bonner Grundgesetz | 411 | ||
Die Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften | 423 | ||
Die Göttinger Universität und ihre Umwelt | 440 | ||
Zum Problem des Öffentlichen und der Öffentlichkeit | 462 | ||
Integrationslehre | 475 | ||
Integration | 482 | ||
Reichskonkordat und Schulgesetzgebung | 487 | ||
Noch einmal: Reichskonkordat und Schulgesetzgebung | 495 | ||
Das Problem der Institutionen und der Staat | 500 | ||
Staat | 517 | ||
Zur Geschichte der Berliner Juristenfakuhät im 20. Jahrhundert | 527 | ||
Die Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität | 547 | ||
Das Bundesverfassungsgericht | 581 | ||
Heinrich Triepel | 594 | ||
Deutsche Staatsrechtswissenschaft vor hundert Jahren — und heute | 609 | ||
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und der Richtungsstreit | 620 | ||
Bibliographie Rudolf Smend | 636 | ||
Namen- und Sachregister | 645 |