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Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland

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Kreuter, S. (2014). Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54136-2
Kreuter, Sven. Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54136-2
Kreuter, S (2014): Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54136-2

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Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland

Kreuter, Sven

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1259

(2014)

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About The Author

Sven Kreuter studierte Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig von 1998 bis 2003. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen trat er 2006 in die Leipziger Anwaltskanzlei Füßer & Kollegen ein, wo er bis heute weit überwiegend auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätig ist. Sven Kreuter ist (Co-)Autor diverser Aufsätze in Fachzeitschriften zu öffentlich-rechtlichen Themen.

Abstract

Sven Kreuter analysiert die sich aus Art. 89 des Grundgesetzes (GG) ergebende Stellung des Bundes als Eigentümer von Wasserstraßen und zuständigem Träger der Wasserstraßenverwaltung. Dabei behandelt er unter Berücksichtigung der Gesetzgebungskompetenzen für die Wasserstraßen zahlreiche Zweifelsfragen. Der Autor diskutiert darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen einer (Organisations-)Privatisierung der Wasserstraßenverwaltung und Pflichten des Bundes zur Erhaltung von Wasserstraßen. Sodann erörtert er die Einwirkungen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ins einfache Recht und beleuchtet in diesem Zusammenhang praxisrelevante Probleme, wie die Polizeipflichtigkeit der Wasserstraßenverwaltung oder die Befugnisse des Bundes bei der Planfeststellung für den Gewässerausbau und im Hafenwesen. Kreuter schließt mit der Frage nach europarechtlichen und völkerrechtlichen Bindungen der Wasserstraßenverwaltung sowie der Abgabenerhebung für die Benutzung der Wasserstraßen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhalt 7
Verzeichnis der nicht allgemein gebräuchlichen Abkürzungen 13
A. Einleitung 15
I. Die Bedeutung der Bundeswasserstraßen als Verkehrswege 15
II. Rechtlicher Rahmen der Wasserstraßenverwaltung 16
III. Die Wasserstraßen im europäischen Kontext 19
IV. Gegenstand der Untersuchung 19
B. Verfassungsrechtliche Grundprobleme der Wasserstraßenverwaltung 22
I. Verfassungsrechtliche Ausgangslage 22
II. Auslegung von Verfassungsrecht 24
1. Allgemeine Auslegungsgrundsätze 24
2. Besonderheiten bei der Auslegung des Verfassungsrechts 25
III. Verfassungsrechtliche Probleme der Wasserstraßenverwaltung im Einzelnen 27
1. Die bisherigen Reichswasserstraßen nach Art. 89 I GG 27
a) Die Wasserstraßen bis 1933 28
aa) Historische Entwicklung der Wasserstraßen von 1806–1933 28
bb) Rechtliche Einordnung des Übergangs der Wasserstraßen auf das Reich in Rechtsprechung und Schrifttum 30
(1) Übergang durch den Wasserstraßenstaatsvertrag 30
(2) Übergang kraft verfassungsrechtlicher Anordnung 32
cc) Kritik an der bisherigen Einordnung des Übergangs der Wasserstraßen auf das Reich 33
dd) Eigener Ansatz 34
ee) Zwischenergebnis und Schlussfolgerungen 38
b) Die Rechtslage der Wasserstraßen zwischen 1933 und 1945 40
aa) Die Schaffung des NS-Einheitsstaates 40
bb) Rechtliche Folgen der Neuordnung des Reiches bezüglich der Wasserstraßen 42
(1) Keine Bestandsänderung durch das Neuaufbaugesetz 42
(2) Bestandsänderungen durch Exekutivakte der Reichsregierung 44
(3) Aufhebung des Wasserstraßenstaatsvertrages aus dem Jahre 1921 45
cc) Zwischenergebnis 46
c) Reichswasserstraßen im Sinne von Art. 89 I GG 46
aa) Die nicht dem allgemeinen Verkehr dienenden früheren Reichswasserstraßen 47
(1) Meinungsstand 47
(2) Stellungnahme 48
bb) Die dem allgemeinen Verkehr dienenden, im Eigentum des Reiches befindlichen Wasserstraßen, welche von den Ländern verwaltet wurden, und ihr rechtliches Schicksal 51
cc) Einordnung der nach 1933 zur Reichswasserstraße erklärten Gewässer 53
d) Die besondere Rechtslage bezüglich der Seewasserstraßen 56
aa) Meinungsstand 56
(1) Enger Seewasserstraßenbegriff 57
(2) Weiter Seewasserstraßenbegriff 58
bb) Stellungnahme 59
e) Die Wasserstraßen in der früheren DDR und West-Berlin 62
aa) Meinungsstand 62
bb) Stellungnahme 63
cc) Konsequenzen für die nicht dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen 68
f) Neu angelegte Wasserstraßen, die dem allgemeinen Verkehr dienen; Erweiterung der Hoheitsgewässer 69
aa) Bisher vertretene Auffassungen zur Ausdehnung der Hoheitsgewässer 70
bb) Eigener Ansatz 71
g) Zusammenfassung zum Regelungsgegenstand von Art. 89 I GG 73
2. Bundeswasserstraßen im Sinne von Art. 89 II 1 GG 75
a) Der enge Bundeswasserstraßenbegriff 75
b) Der weite Bundeswasserstraßenbegriff 76
c) Stellungnahme 78
aa) Kritik der bisherigen Ansätze 78
bb) Eigener Ansatz 82
3. Die Verwaltungsbefugnisse des Bundes nach Art. 89 II 1 GG 87
a) Formen der Verwaltung nach Art. 89 II 1 GG 87
aa) Begriffliche Abgrenzung der Verwaltungsformen 87
bb) Gesetzesakzessorische Verwaltung 90
cc) Gesetzesfreie Verwaltung 90
dd) Vermögensverwaltung 92
b) Inhaltliche Reichweite der Wasserstraßenverwaltung 95
c) Die Ausführung von Landesgesetzen durch die Wasserstraßenverwaltung des Bundes 96
aa) Kein Vollzug von Landesrecht durch den Bund 97
bb) Gegenauffassungen 98
cc) Verbleibende Bedeutung der Streitfrage 100
dd) Eigene Lösung 101
(1) Trennung von Landes- und Bundesstaatsgewalt 103
(2) Eigenstaatlichkeit der Länder 105
(3) Aufsichtsbefugnisse beim Fremdvollzug von Normen 106
(4) Legitimation staatlicher Gewaltausübung 108
(5) Mischverwaltungsverbot 109
4. Auftragsverwaltung durch die Länder nach Art. 89 II 3, 4 GG 109
a) Die Anwendung von Art. 85 GG bei der Auftragsverwaltung der Bundeswasserstraßen 109
b) Form des Übertragungsaktes 110
c) Verwaltung der Elbe durch Hamburg 112
5. Die Sonderstellung der Häfen in der Verwaltung der Wasserstraßen 114
a) Wortlaut und Systematik 115
b) Historische Auslegung 115
c) Funktionaler Hafenbegriff, Abgrenzung von Länder- und Bundeskompetenz 118
d) Hafenbegriff und Eigentumslage in den Fällen von § 1 III WaStrG 121
6. Das Einvernehmenserfordernis gegenüber den Ländern nach Art. 89 III GG 123
a) Rechtsnatur des Einvernehmenserfordernisses 123
b) Die Begriffe Landeskultur und Wasserwirtschaft 125
aa) Wasserwirtschaft 125
bb) Landeskultur 126
(1) Naturschutz und Landschaftspflege als Bedürfnis der Landeskultur 126
(2) Die Gegenauffassung 127
(3) Eigener Standpunkt 127
c) Einvernehmenspflichtige Tatbestände und Entscheidungsspielräume der Länder 132
d) Die verfahrensrechtliche Durchsetzung des Einvernehmens 134
7. Verfassungsrechtliche Pflichten des Bundes zur Erhaltung der Bundeswasserstraßen und der Bundeswasserstraßenverwaltung 135
a) Bestandserhaltung der Bundeswasserstraßen als Staatsaufgabe? 136
aa) Meinungsstand zur Erhaltungspflicht von Bundeswasserstraßen 136
bb) Eigener Ansatz 137
(1) Staatsaufgabe Infrastruktur 137
(2) Schlussfolgerungen für die Bundeswasserstraßen 141
(3) Grundrechtliche Aspekte 144
b) Dauerhaftigkeit des Eigentums an Bundeswasserstraßen kraft Verfassung? 148
aa) Meinungsstand 148
bb) Eigener Ansatz 149
c) Spielräume des Bundes bei der Organisation der Wasserstraßenverwaltung 152
aa) Bestandsaufnahme zum Einsatz privater Gesellschaften 154
bb) Meinungsstand zu Möglichkeiten einer Organisationsprivatisierung 155
cc) Eigener Standpunkt 157
(1) Auslegung von Artt. 86 ff. GG unter Berücksichtigung von Wortlaut, Systematik und Teleologie 157
(2) Einschränkungen aus dem Demokratieprinzip 160
(3) Einschränkungen aus dem Haushaltsrecht 165
(4) Bedeutung des Funktionsvorbehalts 167
(5) Bewertung bisheriger Erscheinungsformen der Organisationsprivatisierung 169
C. Weitere Folgen der Verfassungslage für das einfache Recht 171
I. Schlussfolgerungen für das Wasserwegerecht und die Verwaltung der Wasserstraßen durch den Bund 171
1. Funktionsänderung von Bundeswasserstraßen, Führung des Verzeichnisses der Bundeswasserstraße 171
a) Rechtslage bei den Bundesfernstraßen 172
b) Gesetzeslage bei den Bundeswasserstraßen 174
c) Meinungen in Literatur und Rechtsprechung 174
d) Schlussfolgerungen 176
2. Inhalt und Reichweite des Bundeseigentums an den Wasserstraßen nach Art. 89 I GG sowie die Bindungen der Bundesverwaltung an fachfremdes (Landes-)Recht 179
a) Rechtsnatur des Eigentums des Bundes 179
b) Ausgestaltung durch einfaches Recht und Reichweite der Eigentümerbefugnisse 180
c) Verhältnis der Eigentümerbefugnisse zu subjektiv-öffentlichen Rechten Dritter 183
d) Polizeipflichtigkeit des Bundes im Bereich der Wasserstraßenverwaltung 185
aa) Materielle Polizeipflichtigkeit 186
(1) Meinungsstand zur materiellen Polizeipflichtigkeit 186
(2) Stellungnahme 187
bb) Insbesondere: Zustandshaftung für Gewässerverunreinigungen 189
cc) Formelle Polizeipflichtigkeit bzw. Bindung an fachfremdes Verfahrensrecht 192
(1) Die Rechtsprechung zur Bindung an fachfremdes Verfahrensrecht 193
(2) Meinungen im Schrifttum 195
(3) Eigener Ansatz 197
(4) Schlussfolgerungen für die Bundeswasserstraßenverwaltung 198
e) Anforderungen des Wasserhaushaltsrechts in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 201
aa) Relevante Vorgaben aus der WRRL und ihre Umsetzung 201
bb) Bindung des Bundes an die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsrechts 203
cc) Einvernehmen des Bundes nach § 7 IV WHG 206
f) Eigentum des Bundes an nicht dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen 207
aa) Zulassung des Schiffsverkehrs 209
bb) Folgen für Unterhaltungsmaßnahmen 211
cc) Folgen für Verwaltungsakte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung 213
3. Die Befugnisse des Bundes im Rahmen der Planfeststellung 214
a) Beispiele für Abgrenzungsprobleme 214
b) Schifffahrtsfunktionaler Zusammenhang als maßgebliches Abgrenzungskriterium 216
aa) Ableitung des schifffahrtsfunktionalen Zusammenhanges 216
bb) Schlussfolgerungen für einzelne Arten von Vorhaben 217
II. Das Wasserverkehrsrecht und die Wasserverkehrsverwaltung 220
1. Begriff der Bundeswasserstraßen im Binnenschifffahrtsrecht 220
a) Problemdarstellung 221
b) Eigener Lösungsansatz 222
2. Die Verkehrsverwaltung auf den Wasserstraßen 225
D. Europarechtliche und internationale Bindungen des Bundes bei der Verwaltung der Wasserstraßen 227
I. Völkerrechtliche Bindungen bei grenzüberschreitenden oder grenzbildenden Bundeswasserstraßen 227
1. Völkerrechtliche Verträge zu grenzüberschreitenden oder grenzbildenden Bundeswasserstraßen 228
a) Verträge über einzelne Flüsse, Binnenschifffahrtsabkommen 228
b) Fortgeltende Internationalisierung durch den Versailler Vertrag? 231
2. Andere Völkerrechtsquellen mit Bedeutung für grenzüberschreitende oder grenzbildende Bundeswasserstraßen 234
a) Völkergewohnheitsrecht 235
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze 238
3. Konkrete rechtliche Auswirkungen auf die Wasserstraßenverwaltung des Bundes 239
a) Auswirkungen auf die Wasserstraßenverwaltung bei konventionellen Flüssen 239
b) Auswirkungen auf die Wasserstraßenverwaltung bei Elbe und Oder 242
II. Europarechtliche Einflüsse der Transeuropäischen Netze 244
1. Transeuropäische Netze nach Art. 170 ff. AEUV 244
2. Bundeswasserstraßen und Häfen als Bestandteil der Transeuropäischen Netze 246
3. Umsetzungspflichten für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen? 247
4. Sonstige rechtliche Wirkungen für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen 251
a) Raumplanerischer Charakter der TEN-Entscheidung 251
b) Berücksichtigung bei Planungs- und Abwägungsspielräumen 252
aa) TEN-Vorgaben als gesetzliche Bedarfsfestlegung? 252
bb) Berücksichtigung bei Abwägungsspielräumen 255
III. Auswirkungen der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34–36 AEUV 258
1. Grundsätzliche Anwendbarkeit der Vorschriften über die Warenverkehrsfreiheit 259
2. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Vorschriften über die Warenverkehrsfreiheit 261
3. Rechtfertigung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen 262
IV. Völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben für die Erhebung von Abgaben für die Befahrung der Bundeswasserstraßen 263
1. Vorgaben des Europarechts für Schifffahrtsabgaben 263
a) Vorgaben aus Art. 110 AEUV 264
b) Die Stillhaltepflicht nach Art. 92 AEUV 266
2. Abgabenerhebung auf grenzüberschreitenden oder grenzbildenden Bundeswasserstraßen und Völkerrecht 267
a) Allgemeine völkerrechtliche Vorgaben 267
b) Rechtslage für den Rhein 268
E. Zusammenfassung der Ergebnisse 273
Literaturverzeichnis 285
Sachverzeichnis 294