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Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets

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Piazena, M. (2014). Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54146-1
Piazena, Martin. Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54146-1
Piazena, M (2014): Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54146-1

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Das Verabreden, Auffordern und Anleiten zur Begehung von Straftaten unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets

Piazena, Martin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 257

(2014)

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About The Author

Martin Piazena studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte das erste Staatsexamen 2006 ab. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Professor Dr. Bernd Heinrich an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen (2009) begann Martin Piazena mit der Arbeit an seiner Dissertation. Die Promotion zum »Dr. iur.« erfolgte 2013. Von September 2012 bis Januar 2014 war Piazena an der staatlichen Ivane-Javakhishvili-Universität in Tbilisi/Georgien tätig. Seit Februar 2014 arbeitet Martin Piazena an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Abstract

Die vorliegende Untersuchung behandelt im Bereich der Internetkriminalität mit dem Verabreden, Auffordern und Anleiten zu Straftaten ein Thema, das zwar höchst gegenwärtig ist, in seiner Bedeutung bisher aber dennoch kaum erkannt wurde. Die Aktualität der Arbeit zeigt sich nicht zuletzt darin, dass erstmals - und zwar während der Zeit der Bearbeitung - eine Entscheidung des BGH zur Verabredung von Verbrechen in einem Chatroom (BGH 16.03.2011, 5 StR 581/10; u.a. in: NStZ 2011, S. 570) eine breite Wahrnehmung und Diskussion im Schrifttum erfahren hat und es absehbar ist, dass in diesem Bereich der Internetkriminalität weitere Entscheidungen folgen werden. Mit der vorliegenden Arbeit werden diese Tendenzen aufgenommen und Strukturen entwickelt, wie mit derartigen Fällen strafrechtlich umgegangen werden kann.

Die Untersuchung belässt es dabei nicht allein bei der Feststellung einer Vielzahl konkreter Einzelergebnisse zu den besonders relevanten §§ 26, 30, 111, 130a StGB und § 52 I Nr. 4 WaffG, sondern überprüft diese auch gleichzeitig anhand vielfältiger und praxisorientierter Fallkonstellationen. Zudem erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit dem noch recht neuen § 91 StGB, mit dem der Gesetzgeber primär den »Tatort Internet« im Blick hatte und zu dem bisher nur einige wenige Quellen im Schrifttum zu finden sind. Im Ergebnis wird dargelegt, dass das derzeit vorhandene strafrechtliche Normeninstrumentarium weitgehend auch auf die modernen Erscheinungsformen im Internet anwendbar ist und bestehende Gesetzeslücken zumeist durch punktuelle gesetzgeberische Maßnahmen geschlossen werden könnten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
A. Einleitung 19
I. Anlass und Ziel der Arbeit – allgemeine Darstellung des Problems 19
II. Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands 23
III. Gang und Methode der Arbeit 24
B. Die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten des Internets 27
I. Die Entwicklung und Funktionsweise des Internets 27
1. Die Entstehung und Entwicklung des Internets 27
2. Die technische Funktionsweise der Datenübertragung im Internet 28
II. Die relevanten Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten im Einzelnen 32
1. Kommunikation und Information außerhalb des WWW 33
a) E-Mail 33
b) Mailinglisten 35
c) Usenet-Newsgroups 36
d) Internet Relay Chat 38
e) Dateiübertragung 40
2. Kommunikation und Information innerhalb des WWW 43
a) Websites 45
b) Webmail 48
c) Webforen 48
d) Weblogs 51
e) Mikroblogs 52
f) Webchat 54
g) Webkonferenzen 56
h) Webcasts 57
i) Soziale Netzwerke 59
j) Webbasiertes Share- und Filehosting 62
III. Allgemeine Differenzierungskriterien für die Kommunikationsmittel des Internets 63
1. Differenzierung nach der Reichweite des Kommunikationsmittels 63
2. Differenzierung nach der Zeitlichkeit des Kommunikationsmittels 65
3. Weitere Differenzierungsmöglichkeiten 66
C. Die strafrechtlich relevanten Formen kommunikativer Beeinflussung 69
I. Der Begriff der „interpersonalen Kommunikation“ 69
II. Überblick über die kommunikationsbezogenen Normen des AT des StGB 71
III. Überblick über die Äußerungsdelikte 78
IV. Überblick über die Verbreitungsdelikte 83
1. Einführung 83
2. Der Schriftenbegriff des § 11 III StGB 85
3. Die zentralen Handlungsvarianten „Verbreiten“ und „Zugänglichmachen“ sowie das Merkmal „öffentlich“ 89
4. Die Beteiligung Dritter an der (strafrechtlich relevanten) Kommunikation im Internet 95
a) Das Anbieten von Kommunikationsdiensten 97
aa) Das Bereithalten eigener Informationen 98
bb) Der Umgang mit fremden Informationen 99
cc) Das Zueigenmachen fremder Informationen 102
b) Das Verlinken von strafbaren Inhalten 106
V. Überblick über die für die Untersuchung relevanten Tatbestände 111
1. Die Nutzung von Computern und Internet zur Begehung von Straftaten – Begriffsklärung und Abgrenzung von „Computer-“ und „Internetkriminalität“ 112
2. Die Normen des StGB und des Nebenstrafrechts – Tatbestandsmerkmale und relevante Streitstände 117
a) Die Anstiftung (§ 26 StGB) 118
aa) Überblick über § 26 StGB 118
bb) Die Intensität der Einflussnahme des Anstifters 119
(1) Das Schaffen einer zur Tat anreizenden Situation 120
(2) Das Erfordernis eines einfachen geistigen Kontakts 121
(3) Das Erfordernis eines kollusiven Zusammenwirkens 123
(4) Die restriktiveren Ansätze 124
(5) Eigene Stellungnahme 126
cc) Die erforderliche Konkretisierung von Haupttat und Haupttäter 134
dd) Sonstige Probleme der Anstiftung 137
b) Die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (§ 30 I StGB) 139
aa) Einführung zu § 30 StGB 139
bb) Überblick über § 30 I StGB 141
cc) Grundlegende Probleme der Anstiftung 143
dd) Die Ernstlichkeit des Anstiftungsversuchs 144
ee) Der Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens zur Bestimmungshandlung 148
c) Die Bereitschaftserklärung zur Begehung eines Verbrechens (§ 30 II Alt. 1 StGB) 157
aa) Überblick über § 30 II Alt. 1 StGB 157
bb) Die Bereitschaftserklärung als Annahme einer Aufforderung 160
cc) Die Bereitschaftserklärung als Sich-Erbieten 162
dd) Das Problem des erforderlichen Zugangs bei der Bereitschaftserklärung 165
d) Die Annahme eines Sich-Erbietens zur Begehung eines Verbrechens (§ 30 II Alt. 2 StGB) 172
aa) Überblick über § 30 II Alt. 2 StGB 172
bb) Die Annahme eines für ernst gehaltenen Scheinangebots 175
cc) Das Problem des erforderlichen Zugangs bei der Annahmeerklärung 178
e) Die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens (§ 30 II Alt. 3 StGB) 179
aa) Überblick über § 30 II Alt. 3 StGB 179
bb) Die erforderliche Konkretisierung der Verabredung 187
cc) Das Problem der nur scheinbaren Bereitschaft 188
f) Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) 193
aa) Überblick über § 111 StGB 193
bb) Die tatbestandsmäßige Handlung 196
cc) Die subjektive Einstellung des Auffordernden zur Bezugstat 203
dd) Die Vollendung der Tat bei § 111 II StGB 205
ee) Die Modalität des öffentlichen Aufforderns (§ 111 I Alt. 1 StGB) 209
ff) Die Modalität des Aufforderns in einer Versammlung (§ 111 I Alt. 2 StGB) 213
gg) Die Modalität des Aufforderns durch Verbreiten von Schriften (§ 111 I Alt. 3 StGB) 223
g) Die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) 230
aa) Überblick über § 130a StGB 230
bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 130a StGB 233
cc) Das Problem der geeigneten Anleitungsschrift 235
h) Die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 StGB) 245
i) Die Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung verbotener Waffen (§ 52 I Nr. 4 WaffG) 254
3. Tatbestandsübergreifende Probleme 261
a) Das Problem der hinreichenden Konkretisierung der zu begehenden Straftat 263
aa) Problemdiskussion für die Formen der Anstiftung (§§ 26, 30 I StGB) und die Bereitschaftserklärung in Form des Sich-Erbietens (§ 30 II Alt. 1 StGB) 263
(1) Das Erfordernis konkret-individualisierender Tatmerkmale 265
(2) Das Erfordernis der wesentlichen Unrechtsdimensionen 267
(3) Eigene Stellungnahme 268
bb) Problemdiskussion für die Verbrechensverabredung (§ 30 II Alt. 3 StGB) 273
(1) Das Erfordernis der Konkretisierung in wesentlichen Grundzügen 274
(2) Das Erfordernis „generell relativ konkreter Anforderungen“ 275
(3) Das Erfordernis bloßer tatbestandlicher Zuordenbarkeit 276
(4) Eigene Stellungnahme 277
cc) Problemdiskussion für die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) 281
(1) Das Erfordernis der Straftatkennzeichnung nach Art und rechtlichem Wesen 281
(2) Das Erfordernis der konkreteren Angabe von Tatopfer bzw. Tatobjekt 284
(3) Das Erfordernis der Konkretisierung in wesentlichen Grundzügen 284
(4) Eigene Stellungnahme 285
(5) Der Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.02.2007 (4 Ss 42/2007) 291
dd) Zusammenfassung 296
b) Das Problem der hinreichenden Konkretisierung des Täters der in Aussicht genommenen Tat 297
aa) Erforderlichkeit und Umfang der Problemdiskussion 300
bb) Die Abgrenzung zwischen Anstiftung (§§ 26, 30 I StGB) und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) anhand der angesprochenen Adressaten 303
(1) Die Erforderlichkeit eines zumindest zahlenmäßig überschaubaren bzw. individuell bestimmten Adressatenkreises bei der Anstiftung 304
(2) Die Entbehrlichkeit einer Vorstellung vom Haupttäter bei der Anstiftung 305
(3) Eigene Stellungnahme 306
(4) Das Verhältnis von Anstiftung (§§ 26, 30 I StGB) und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) und deren Abgrenzung voneinander 309
cc) Einzelfragen bezüglich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) 315
(1) Die Anforderungen an den unbestimmten Personenkreis 316
(2) Das sukzessive Herbeiführen der Öffentlichkeit 321
(3) Die Anstiftung in den Handlungsformen des § 111 StGB 324
(4) Zur Wahlfeststellung bei Anstiftung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten 331
(5) Der Irrtum über die Größe des angesprochenen Personenkreises 340
dd) Die Modifikation der Problemfrage für das Sich-Erbieten (§ 30 II Alt. 1 StGB) 348
ee) Zusammenfassung 354
c) Zusammenfassung zur Frage der Ernstlichkeit 355
aa) Die Formen der Anstiftung (§§ 26, 30 I StGB) 356
bb) Die Bereitschaftserklärung (§ 30 II Alt. 1 StGB) 357
cc) Die Annahme eines Sich-Erbietens (§ 30 II Alt. 2 StGB) 359
dd) Die Verbrechensverabredung (§ 30 II Alt. 3 StGB) 360
ee) Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) 363
ff) Die Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung verbotener Waffen (§ 52 I Nr. 4 WaffG) 364
d) Zusammenfassung zum Erfordernis des Zugangs der Erklärung 366
aa) Die einzelnen Handlungsformen des § 30 StGB 367
bb) Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) 369
cc) Die Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung verbotener Waffen (§ 52 I Nr. 4 WaffG) 370
D. Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf ausgewählte Beispielsfälle 371
I. Der Fall des sog. „Arizona Shooting“ 371
1. Sachverhalt 371
2. Rechtliche Bewertung 372
II. Die Tötungsumfrage in einem Online-Netzwerk 382
1. Sachverhalt 382
2. Rechtliche Bewertung 383
III. Die Anleitung zur Herstellung von Sprengstoff im Webforum 388
1. Sachverhalt 388
2. Rechtliche Bewertung 389
IV. Die Verbrechensverabredung im Internetchat – Der Beschluss des BGH vom 16.03.2011 (5 StR 581/10) 407
1. Sachverhalt 407
2. Rechtliche Bewertung 408
a) Die Ansicht des 5. Strafsenats des BGH 408
b) Eigene Stellungnahme 409
E. Abschließende Betrachtung und Ausblick 419
Literaturverzeichnis 432
Sachwortverzeichnis 440