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Das letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren – Gestaltungsmöglichkeiten

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Dawirs, P. (2014). Das letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren – Gestaltungsmöglichkeiten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54178-2
Dawirs, Philipp. Das letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren – Gestaltungsmöglichkeiten. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54178-2
Dawirs, P (2014): Das letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren – Gestaltungsmöglichkeiten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54178-2

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Das letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren – Gestaltungsmöglichkeiten

Dawirs, Philipp

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 232

(2014)

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About The Author

Philipp Dawirs, geb. 1984 in Dinslaken, studierte Rechtswissenschaften in Münster, Bielefeld und Rom. Von 2011 bis 2013 absolvierte er – parallel zur Erstellung der Doktorarbeit – einen Masterstudiengang (LL.M.) »Real Estate Law« an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zudem arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Münster und anschließend zeitgleich zum Referendariat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Düsseldorfer Büro der Sozietät Clifford Chance. Seit 2012 ist er Referendar am OLG Düsseldorf mit Stationen unter anderem im Deutschen Generalkonsulat Guangzhou, China und bei der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner.

Abstract

Neben der Einflussnahme in materieller Hinsicht durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser auch in prozessualer Weise Einfluss auf den Nachlass nehmen, indem er eine Schiedsanordnung in die letztwillige Verfügung aufnimmt. Dadurch wird den Parteien einer Nachlassstreitigkeit der Weg zu den staatlichen Gerichten verwehrt. Gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren bietet das Schiedsverfahren allen Beteiligten zahlreiche Vorteile. Philipp Dawirs beleuchtet hierbei die Grenzen, in denen der Erblasser letztwillig, eine auf seine Interessen zugeschnittene Verfahrensordnung, die die §§ 1025 ff. ZPO ergänzt, bestimmen kann. Falls es aufgrund der letztwilligen Verfügung über das Vermögen zu einem Verfahren kommt, weiß der Erblasser, aufgrund der Anordnung einer entsprechenden Schiedsverfahrensordnung, seine Interessen auch nach dem Tod gewahrt.

Sinnvoll ist der Erlass einer individuellen Schiedsklausel oder der Verweis auf eine bereits bestehende Schiedsordnung immer dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben nach Auffassung des Erblassers zur Gestaltung nicht ausreichen oder nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Es stellt sich heraus, dass es bestimmte Verfahrensansätze gibt, bei denen ein Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben der § 1066 ZPO i.V.m. §§ 1025 ff. ZPO nahezu unumgänglich erscheint. Daher zeigt der Autor Lösungsmöglichkeiten auf, die Anregungen hinsichtlich der Erstellung einer Schiedsordnung für letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren geben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 15
I. Gegenstand der Untersuchung 15
II. Gang der Untersuchung 18
B. Das letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren 19
I. Begriff 19
II. Wesentliche charakterisierende Merkmale 20
1. Das Schiedsgericht 21
2. Flexibilität und Effizienz der Verfahrensgestaltung 22
3. Geheimhaltung 23
4. Präzedenzwirkung 24
5. Durchsetzbarkeit des Schiedsspruches 24
6. Kosten 25
III. Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten 25
1. Mediation 26
2. Schiedsgutachtensanordnung 29
3. Staatliches Gericht 32
IV. Möglichkeiten der Einsetzung eines Schiedsgerichtes 34
1. Bestimmung durch letztwillige Verfügung, § 1066 ZPO 34
a) Anwendbarkeit des § 1066 ZPO 35
b) Rechtsnatur und Auslegung des § 1066 ZPO 36
aa) Historische Aspekte 36
bb) Prozessrechtliche Theorie 37
cc) Materiellrechtlich Theorie 38
dd) Qualifikation der Schiedsanordnung als Auflage 39
ee) Schiedsanordnung als Klausel sui generis 40
c) Form 42
2. Bestimmung durch Parteivereinbarung nach Erbfall 44
V. Anwendungsbereich und Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichtes in erbrechtlichen Streitigkeiten 44
1. Gültigkeit und Anfechtung von letztwilligen Verfügungen, §§ 2078 ff. BGB 48
2. Auslegung der letztwilligen Verfügung 49
3. Wirksamkeit der Erbeneinsetzung und Bezeichnung des Erben 49
4. Ansprüche von nicht letztwillig Bedachten 50
a) Forderungen von Nachlassgläubigern, soweit sie nicht auf Verfügungen von Todes wegen beruhen 50
b) Pflichtteilsansprüche 51
c) Streitigkeiten über die Zugehörigkeit von Vermögensgegenständen zum Nachlass 56
5. Ansprüche der Nachlassgerichtsbarkeit unterliegend 57
a) Erbscheinsverfahren 59
b) Streitigkeiten die Testamentsvollstreckung betreffend 63
VI. Das Schiedsverfahren 69
1. Einleitung des Schiedsverfahrens und Klageerhebung 69
a) Form und Inhalt 70
b) Zustellung 71
c) Rechtswirkung 71
d) Bildung des Schiedsgerichtes 75
2. Schriftliches Vorverfahren 77
3. Mündliche Verhandlung 77
4. Klageänderung 78
a) Objektive Klageänderung 78
b) Subjektive Klageänderung 80
5. Beendigung des Schiedsverfahrens 80
a) Schiedsspruch 81
b) Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut 85
c) Verfahrensbeendigender Beschluss 86
6. Aufhebung des Schiedsspruches 90
7. Vollstreckbarerklärung 91
8. Rechtsmittel 93
C. Gestaltungsspielräume 95
I. Notwendigkeit der Verfahrensgestaltung 95
II. Grundlage prozessualer Gestaltungsfreiheit 96
III. Grenzen prozessualer Gestaltungsfreiheit 98
1. Gleichbehandlung der Parteien, § 1042 Abs. 1 S. 1 ZPO 99
2. Rechtliches Gehör, § 1042 Abs. 1 S. 2 ZPO 100
3. Anwaltliche Vertretung, § 1042 Abs. 2 ZPO 103
4. Weitere Einschränkungen der prozessualen Gestaltungsfreiheit 105
IV. Form der Anordnung über die Verfahrensgestaltung 106
V. Art und Weise der Ausgestaltung 108
1. Ad-hoc-Verfahren 109
2. Bezugnahme auf eine bestehende schiedsrichterliche Verfahrensordnung 109
D. Gestaltungsmöglichkeiten wesentlicher Verfahrensaspekte 112
I. Anwendungsbereich 112
1. Verweis auf Schiedsverfahrensordnung 112
2. Reichweite der Schiedsanordnung 113
3. Anzuwendende Fassung der Schiedsordnung 115
II. Schiedsrichter 116
1. Anzahl 116
2. Person 118
a) Qualifikation 118
b) Überparteilichkeit 120
aa) Rechtsanwalt als Schiedsrichter 123
bb) Notar als Schiedsrichter 126
cc) Richter und Beamte als Schiedsrichter 128
dd) Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter 129
ee) Ergebnis 130
3. Bestellung 132
4. Ablehnung 134
5. Beendigung des Schiedsrichteramtes 136
III. Einleitung des Verfahrens 138
1. Beginn 138
2. Vorgeschaltete Mediation 141
3. Vorgeschaltetes Schiedsgutachten 143
4. Prozesskostenvorschuss 147
a) Art der Kosten 147
b) Ausbleiben des Vorschusses 148
c) Verarmung einer Partei 149
d) Lösung für den Erblasser 156
aa) § 1360a Abs. 4 BGB analog 156
bb) Prozessfinanzierung über Dritte 159
(1) Gewerbliche Prozessfinanzierung 159
(2) Rechtsschutzversicherung 162
cc) Vermächtnis, §§ 2147 ff. BGB 167
(1) Zweckvermächtnis, § 2156 BGB 167
(2) Auflagenvermächtnis 172
(3) Differenzierende Vermächtnisse 174
dd) Ergebnis und Ausblick 175
ee) Prozesskostenhilfe de lege ferenda auch im Schiedsgerichtsverfahren 177
IV. Schiedsverfahren 178
1. Sitz des Schiedsgerichtes und Ort des Schiedsverfahrens 178
2. Anwendbares Recht 179
a) Anwendbares Sachrecht 179
b) Entscheidung nach Billigkeit 179
3. Verfahrenssprache 181
4. Vertretung einer Partei 182
5. Säumnis einer Partei 183
6. Sachverhaltsermittlung 184
a) Sachverständige und Schiedsgutachter 185
b) Zeugen 186
c) Urkunden 187
7. Protokollierung 187
8. Verschwiegenheit 188
V. Mehrparteienschiedsgericht 188
1. Konstituierung eines Mehrparteienschiedsgerichtes 191
a) Problemaufriss 191
b) Lösung 193
2. Intervention Dritter 196
3. Verbindung von Verfahren 199
VI. Vorläufiger Rechtsschutz 199
VII. Widerklage 204
VIII. Beendigung des Erkenntnisverfahrens 205
IX. Beendigung des Schiedsverfahrens 205
1. Schiedsspruch 205
2. Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut 209
X. Kosten 209
XI. Veröffentlichung 212
XII. Auslegung, Berichtigung und Ergänzung des Schiedsspruches 213
XIII. Rechtsmittel 214
XIV. Haftungsausschluss 214
1. Haftung des Schiedsrichters 214
2. Haftung der Schiedsorganisation, derer Organe und Mitarbeiter 216
XV. Beschleunigtes Verfahren 216
E. Schlussbetrachtungen 221
Literaturverzeichnis 226
Sachverzeichnis 244