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Die Vollstreckungslösung des BGH

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Biehl, S. (2014). Die Vollstreckungslösung des BGH. Ein notwendiger Systemwechsel im Einklang mit der EMRK und dem deutschen Straf- und Strafverfahrensrecht?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54296-3
Biehl, Stefan. Die Vollstreckungslösung des BGH: Ein notwendiger Systemwechsel im Einklang mit der EMRK und dem deutschen Straf- und Strafverfahrensrecht?. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54296-3
Biehl, S (2014): Die Vollstreckungslösung des BGH: Ein notwendiger Systemwechsel im Einklang mit der EMRK und dem deutschen Straf- und Strafverfahrensrecht?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54296-3

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Die Vollstreckungslösung des BGH

Ein notwendiger Systemwechsel im Einklang mit der EMRK und dem deutschen Straf- und Strafverfahrensrecht?

Biehl, Stefan

Schriften zum Strafrecht, Vol. 260

(2014)

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About The Author

Stefan Biehl studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz, Tübingen und Gent/Belgien und legte, nach Stationen u.a. bei der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle (Stuttgart) und der Fa. DaimlerChrysler (Sindelfingen), im Oktober 2003 das 2. Juristische Staatsexamen ab. Von 1999 bis 2004 war er bei Prof. Dr. Hermann Reichold als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Tübingen tätig. Im Mai 2004 erfolgte die Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Stefan Biehl ist derzeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig und bearbeitet schwerpunktmäßig u.a. Staatsschutz- und Branddelikte. Er ist zudem stellvertretender Pressesprecher.

Abstract

Mit der Vollstreckungslösung revolutionierte der $aGroße Strafsenat$z des BGH im Jahr 2008 die Reaktion auf konventions- und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Ermittlungs- und Strafverfahren. Die bis dahin gängige und von der herrschenden Lehre befürwortete Praxis der Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer im Bereich der Strafzumessung wurde durch die Gewährung eines Vollstreckungsabschlags abgelöst.

Stefan Biehl beschäftigt sich mit der Notwendigkeit für diese Rechtsprechungsänderung und belegt, dass sich die gefundene Lösung weder in das strafrechtliche Sanktionensystem des StGB einfügt noch ein einheitliches System darstellt, welches mit dem Entschädigungsgedanken der EMRK in Einklang zu bringen ist. Zudem zeigt der Autor, warum die Vollstreckungslösung durch das neue Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren obsolet geworden ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Problemstellung – Aufgabe und Ziel der Arbeit 15
I. Einleitung 15
II. Problemstellung und Ziel der Arbeit 18
III. Gang der Darstellung 22
B. Einfluss der EMRK auf das deutsche Strafrecht und Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 28
I. EMRK und Rechtsprechung des EGMR 28
1. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 28
2. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 30
3. Auslegung der EMRK durch den EGMR 31
4. Individualbeschwerdeverfahren vor dem EGMR 35
5. Wirkungen der Entscheidungen des EGMR 37
a) Feststellungsurteil 37
b) Gerechte Entschädigung 38
c) Anordnung konkreter Maßnahmen 40
d) Wirkung inter partes – Praxis der "pilot judgements" 44
II. Berücksichtigung der EMRK im deutschen Strafrecht 47
1. Rang der EMRK und Wirkungen der Urteile des EGMR in Deutschland 48
2. Einfluss der EMRK auf das deutsche Strafrecht 53
III. Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR zur rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 61
1. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 61
2. Kriterien zur Bestimmung angemessener Verfahrensdauer 63
a) Maßgeblicher Zeitraum 64
b) Die einzelnen Angemessenheitskriterien 66
aa) Bedeutung der Sache für den Beschwerdeführer 66
bb) Komplexität des Falles 67
cc) Verhalten des Beschwerdeführers 67
dd) Sachbehandlung durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bzw. nationalen Gerichte 68
3. Verhältnis der Art. 6 Abs. 1 und 13 EMRK zueinander 69
4. Entfall der Opfereigenschaft bei Verfahrensverzögerung 71
5. Folgen einer Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK 74
C. Entwicklung der Rechtsprechung zur überlangen Verfahrensdauer 75
I. Kriterien für eine überlange Verfahrensdauer 75
1. Erste Urteile und Bezug zum nationalen Verfassungsrecht 75
2. Konkretisierungen in der Rechtsprechung des BGH 79
a) Verzögerung in einzelnen Verfahrensabschnitten 79
b) Maß des Verschuldens des Angeklagten 80
c) Verfahrensverzögerung durch ein erfolgreiches Rechtsmittel? 81
d) Bewertung 83
II. Entwicklung der bisherigen "Strafzumessungslösung" in der deutschen Rechtsprechung 85
1. Einstellung des Verfahrens aufgrund eines Verfahrenshindernisses 85
2. Strafzumessungslösung als Regelfall 89
a) Anfänge der Strafzumessungslösung 89
b) Unterscheidung der strafzumessungsrelevanten Sachverhalte 92
c) Verfahrensverzögerung im Jugendstrafverfahren 94
d) Erste kritische Töne in der Rechtsprechung 95
3. Meinungsstand in der Literatur 96
a) Verfahrenshindernislösung 96
aa) Befürworter 96
bb) Ablehnende Meinungen 100
b) Strafzumessungslösung 102
aa) Befürworter der Strafzumessungslösung 102
bb) Gegen die Strafzumessungslösung 104
cc) Anwendung im Jugendstrafverfahren 106
c) Entschädigungsanspruch statt Strafmilderung 107
4. Erste Impulse zur Vollstreckungsanrechnung 108
III. Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats des BGH 110
IV. Die „Vollstreckungslösung“ des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 17.01.2008 – GSSt 1/07 112
1. Dogmatische Grundlagen 113
2. Begründung 114
3. Auswirkungen/Folgen 115
V. Reaktionen in der Literatur 116
1. Zustimmung 116
2. Kritische Betrachtung 119
D. Fortentwicklung der Vollstreckungslösung durch die Rechtsprechung der Strafsenate des BGH 123
I. Konkretisierung der Art und Weise des Vollstreckungsabschlags 123
1. Maß der Kompensation 124
2. Feststellung des Konventionsverstoßes rohne weitere Kompensation 126
II. Gesamtstrafenbildung/Verschlechterungsverbot 127
III. Jugendstrafrecht 130
IV. Teilrechtskraft der Vollstreckungsentscheidung 132
V. Berufsrechtliche Verfahren 133
VI. Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils 134
E. Diskussion der Vollstreckungslösung 135
I. Notwendigkeit des Systemwechsels 135
II. Formelle Aspekte 138
1. Durchführung eines Anfrageverfahrens nach § 132 Abs. 3 GVG 138
2. Entgegenstehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG 142
III. Vereinbarkeit mit der EMRK und den Vorgaben des EGMR 147
1. Kriterien des Art. 6 EMRK 147
2. Vollstreckungslösung als Kompensation und wirksamer Rechtsbehelf 148
a) Bindungswirkung 149
b) Vereinbarkeit mit dem Entschädigungsgedanken der EMRK 150
c) Vereinbarkeit mit Art. 13, 35 EMRK 154
IV. Verletzung des Grundsatzes des verhältnismäßigen Strafens 157
1. Grundsatz des verhältnismäßigen Strafens 157
2. Strafzumessungsrelevanz der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung 158
a) Meinungsstand 158
b) Strafzumessung – Strafzwecke und Spielraumtheorie 162
c) Schuldausgleichstauglichkeit der überlangen Verfahrensdauer 163
aa) Langer Zeitabstand 164
bb) Belastungen durch überlange Verfahrensdauer 165
cc) Konventionswidrigkeit der überlangen Verfahrensdauer 166
V. Einpassung in das deutsche Strafprozessrecht – Weitergeltung von Verfahrenshindernislösung und Einstellungsmöglichkeiten 168
VI. Einpassung der Vollstreckungslösung in das Sanktionensystem des StGB 171
1. Sanktionensystem des StGB – Verhältnis der §§ 49, 51, 60 StGB 172
2. Herausnahme der Kompensation aus der Strafzumessung 173
3. Analoge Anwendung des § 51 StGB 174
a) § 51 StGB analog versus § 49 StGB analog 175
b) Eigene Bewertung 178
4. Zunahme der kurzzeitigen Strafvollstreckungen 182
a) Konflikt mit § 47 StGB 183
b) Konflikt mit § 56 StGB 183
5. Anhebung der Grenze zur Strafaussetzung zur Bewährung 185
VII. Praktische Probleme bei der Umsetzung 188
1. Maßstab zur Bezifferung des als vollstreckt geltenden Teils 188
2. Anknüpfung der Vollstreckungsanrechnung an die Gesamtstrafe 191
3. Revisibilität des Vollstreckungsausspruchs 193
4. Verschlechterungsverbot in Übergangsfällen 194
5. Regelungslücke bei Freispruch und Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO 195
6. Problematik im Jugendstrafrecht 196
7. Verständigung über Kompensation für überlange Verfahrensdauer 198
F. Übertragung der Vollstreckungslösung auf andere Fallgestaltungen/ Problemkreise 201
I. Fehlende/Fehlerhafte Belehrung gemäß Art. 36 WÜK 201
1. WÜK 202
2. Rechtsprechung des IGH 203
3. Rechtsprechungsentwicklung in Deutschland 206
a) Erste Befassung durch den BGH 206
b) Entscheidung des BVerfG 207
c) Weitere Rechtsprechung 208
aa) Widerspruchslösung 208
bb) Vollstreckungslösung 209
cc) Revisionsrechtliche Lösung 211
dd) Beweisverwertungsverbot 214
4. Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung 215
5. Annahme eines Beweisverwertungsverbots 218
II. Konventionswidriger Lockspitzeleinsatz 220
1. Grundlegende Entscheidungen des EGMR 221
2. Rechtsprechungsentwicklung in Deutschland 224
3. Kompensation durch Vollstreckungslösung 227
4. Verfahrenshindernis aufgrund der unzulässigen Tatprovokation 229
III. Härteausgleich aufgrund mangelnder Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung 231
1. Rechtsprechungsentwicklung 231
2. Stellungnahme in der Literatur 234
3. Bewertung 235
IV. Sonstige Verfahrensfehler/Rechtsstaatswidrigkeiten 239
G. Rechtsvergleichende Untersuchung: Sanktionsmöglichkeiten bei rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen in anderen Rechtsordnungen 241
I. Strafzumessungslösung 241
II. Gesetz "Pinto" in Italien 242
III. Fristsetzungsantrag und normierte Einstellungsmöglichkeit in Österreich 243
IV. Schadensersatz in Frankreich, Spanien und Portugal 245
V. Spezielles Abhilfeverfahren in Polen 246
H. Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren 248
I. Frühere Entwürfe einer Untätigkeitsbeschwerde 248
II. Normierte Entschädigungslösung 249
III. Reaktionen auf die gesetzliche Regelung 255
IV. Eigene Bewertung 258
V. Vor- und Nachteile der Vollstreckungslösung im Vergleich zu einem isolierten Entschädigungsanspruch 265
I. Alternative Lösungsmöglichkeiten und abschließende Bewertung der Vollstreckungslösung 266
I. Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 Abs. 1 BGB 266
II. Entschädigung analog StrEG 268
III. Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch 269
IV. Eigenständiger, gesetzlich normierter Strafmilderungsgrund 271
V. Eigenständiger Entschädigungsanspruch losgelöst von Strafzumessung und Strafvollstreckung 272
VI. Vollstreckungslösung nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren 274
VII. Fazit 277
J. Zusammenfassung der Arbeit in Thesen 281
Literaturverzeichnis 286
Stichwortverzeichnis 300