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Harke, J. (2014). Argumenta Pomponiana. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54321-2
Harke, Jan Dirk. Argumenta Pomponiana. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54321-2
Harke, J (2014): Argumenta Pomponiana, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54321-2

Format

Argumenta Pomponiana

Harke, Jan Dirk

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 166

(2014)

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About The Author

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

Abstract

Die Analyse der Entscheidungsbegründungen des hochklassischen römischen Juristen Pomponius knüpft an die Untersuchung der Argumentation der beiden anderen berühmten Hochklassiker Celsus und Julian an. Von ihnen unterscheidet sich Pomponius durch sein Schaffen als Kommentator, mit dem er die Arbeitsweise der spätklassischen Juristen vorwegnimmt. Dies bleibt nicht ohne Auswirkung auf seine Argumentation, die hier anhand aller von Pomponius stammender Entscheidungsbegründungen überprüft und mit der von Celsus und Julian verglichen werden soll. Ebenso wie bei diesen werden die Entscheidungsbegründungen der systemimmanenten Rechtsfindung durch Fallanknüpfung oder Deduktion sowie der systemüberschreitenden Rechtsfindung durch Wertung zugeordnet. Die systemimmanenten Begründungen werden darüber hinaus in solche eingeteilt, in denen der Jurist seine Entscheidung direkt durch Schluss aus einem Vergleichsfall oder einer Norm gewinnt, sowie in vermittelte Falllösungen, bei denen die Entscheidung auf der Fortbildung einer Norm durch Auslegung beruht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung: Anlass und Gang der Untersuchung 9
I. Zählung der Entscheidungen 10
II. Auswahl der Entscheidungsbegründungen 10
III. Identifikation von Entscheidungsbegründungen 11
IV. Einteilung der Entscheidungsbegründungen 13
1. Systemimmanente und -überschreitende Rechtsfindung 13
2. Unvermittelte Falllösung und Auslegung 14
3. Induktion und Deduktion 14
4. Deduktionsbasis und Auslegungsgegenstand 15
A. Systemimmanente Rechtsfindung 16
I. Unvermittelte Fallentscheidung 16
1. Induktion 16
a) Einfacher Fallvergleich 16
b) Fallvergleich mit deduktivem Element 42
2. Deduktion 61
a) Schlüsse aus Gesetzen und Juristenregeln 61
aa) Gesetzes- und Ediktsbestimmungen 61
bb) Juristenrecht 78
b) Subsumtion unter Rechtsgeschäfte 124
aa) Verträge 124
bb) Letztwillige Verfügungen 130
II. Entscheidung durch Auslegung 132
1. Gesetze und Regeln des Juristenrechts 132
a) Gesetzesauslegung 132
b) Fortbildung Dogmatik 134
2. Interpretation von Rechtsgeschäften 137
a) Vertragsauslegung 137
aa) Induktion 137
bb) Deduktion 138
b) Testamentsauslegung 144
aa) Induktion 144
bb) Deduktion 147
B. Bewertung von Parteiinteressen 157
I. Verhinderung eines unbilligen Vorteils 157
II. Überwiegendes Schutzbedürfnis 162
Ergebnis 168
Quellenverzeichnis 171
Sachverzeichnis 180