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Anstiftung und anstiftungsähnliche Handlungen im StGB unter Berücksichtigung linguistischer Aspekte

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Redmann, M. (2014). Anstiftung und anstiftungsähnliche Handlungen im StGB unter Berücksichtigung linguistischer Aspekte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54135-5
Redmann, Michael. Anstiftung und anstiftungsähnliche Handlungen im StGB unter Berücksichtigung linguistischer Aspekte. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54135-5
Redmann, M (2014): Anstiftung und anstiftungsähnliche Handlungen im StGB unter Berücksichtigung linguistischer Aspekte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54135-5

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Anstiftung und anstiftungsähnliche Handlungen im StGB unter Berücksichtigung linguistischer Aspekte

Redmann, Michael

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 247

(2014)

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About The Author

Michael Redmann, LL.M. studierte Rechtswissenschaft in Dresden und Hannover. 2008 beendete er sein Referendariat am OLG Celle und wechselte nach Berlin. Von 2008 bis 2013 war er als wiss. Mitarbeiter an der Freien Universität am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht sowie Wirtschafts- und Umweltstrafrecht von Prof. Dr. Klaus Rogall tätig. Im Rahmen seiner Lehrstuhltätigkeit fertigte er zunächst seine Dissertation an und absolvierte anschließend den Masterstudiengang im Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Potsdam. Seine Dissertation wurde mit dem von Gerber-Promotionspreis der TU Dresden ausgezeichnet. Zu seinen wissenschaftlichen Interessensgebieten zählt insbesondere die Verknüpfung von Strafrecht mit steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Abstract

Das StGB enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die die psychische Einflussnahme auf andere Personen sanktionieren, wobei der Tatbestand der Anstiftung die Zentralnorm bildet. Die Arbeit verfolgt das Ziel, den Streit um das Handlungsunrecht der Anstiftung durch einen interdisziplinären Denkansatz zu lösen. Hierbei werden in die Wortlautauslegung Erkenntnisse der linguistischen Teildisziplin der Pragmatik einbezogen. Die vorliegend vertretene Anstiftungstheorie bildet die Verhaltensweise des Anstifters daher in originärer Weise unter Beachtung linguistischer, psychologischer und soziologischer Faktoren ab. Im Weiteren ist es gelungen einen Vergleichsmaßstab der Linguistik zu nutzen, um sämtliche Arten der sanktionsbewehrten Einflussnahme im StGB zu systematisieren. Auf diese Weise lassen sich Abgrenzungsschwierigkeiten auf Tatbestands- und Konkurrenzebene innovativ lösen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Einleitung 21
1. Kapitel: Das Merkmal des "Bestimmens" in § 26 23
A. Teilnahmetheorien 23
I. Schuld- bzw. Unrechtsteilnahmetheorien 24
1. Schuldteilnahmelehre 24
2. Die Unrechtsteilnahmelehre 25
II. Solidarisierungstheorie 28
III. Die Verursachungstheorien 30
1. Reine Verursachungstheorie 30
2. Die akzessorische Verursachungstheorie 32
3. Lehre vom akzessorischen Rechtsgutsangriff 35
a) Die dogmatische Begründung 35
b) Kritik an der Theorie vom akzessorischen Rechtsgutsangriff 38
IV. Zusammenfassung 41
B. Die Herausbildung der heutigen Anstiftungstheorien 42
I. Der moraltheologische Aspekt im Mittelalter 42
II. Die Emanzipation der Anstiftung aus Urheberschaft 44
III. Die Entwicklung der Verursachungstheorie 48
1. Die frühen historischen Wurzeln 48
2. Die Weiterentwicklung in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts 50
3. Die heutige Verursachungstheorie 53
IV. Die Entwicklung der Lehre vom geistigen Kontakt 55
1. Die dogmatische Entwicklung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts 55
2. Die Weiterentwicklung durch die Hegelsche Schule 61
3. Die Herausbildung der Anstiftung aus der Urheberschaft 68
a) Die originäre Definition der Anstiftung durch Hepp 68
b) Die Aneignung eines fremden Tatentschlusses nach Luden 69
4. Die dogmatische Entwicklung in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts 71
a) Die Weiterentwicklung nach Langenbeck, Schütze und von Bar 71
b) Die Anstiftung nach der Wirksamkeit der Bedingung nach Birkmeyer 75
c) Die Anstiftung als "Motivkonflikt" nach Geyer 76
5. Die Reform des § 48 a.F. in die heutige Fassung 78
6. Der Beginn des 20. Jahrhunderts 79
a) Die Anstiftungstheorie nach Nagler 79
b) Das kritische System der Täterschaft und Teilnahme nach Binding 80
c) Die Lehre vom Regressverbot nach Frank 82
7. Theorie vom geistigen Kontakt in der Gegenwart 83
V. Die Dominanztheorien 85
VI. Die Sanktionierungstheorie 89
C. Die grammatikalische Auslegung des Bestimmens in § 26 91
I. Lexikalische Bedeutung 92
II. Die Lehre vom Sprechakt 92
1. Die Bestandteile des Sprechaktes 92
2. Die Sprechaktklassifikationen nach Searle 94
3. Die nonverbale Kommunikation 97
4. Die Kommunikationsbeziehung des § 26 als direktive Illokution 99
5. Die Intensität des direktiven Elements 100
III. Vereinbarkeit der Anstiftungstheorien mit dem Ergebnis der Pragmatik 102
1. Der Gesetzeswortlaut und die Verursachungslehre 103
2. Der Gesetzeswortlaut und die Theorie vom geistigen Kontakt 104
3. Die Sanktionierungstheorie 104
4. Der Gesetzeswortlaut und die Dominanztheorien 105
IV. Das direktive Element zur Begründung der Anstiftung 106
1. Der einseitig normative Erwartungsfaktor der Anstiftung 108
2. Die negative Sanktion 111
a) Die Bedeutung sozialer Normen 112
b) Die sprachlichwissenschaftliche Bedeutung der intendierten Äußerung (sekundäre Illokution) 114
c) Die psychologischen Wirkmechanismen 115
aa) Commitment und Konsistenz 116
bb) Das Prinzip der Autorität 117
cc) Das Prinzip der sozialen Bewährtheit 118
dd) Reziprozität 119
ee) Zwischenergebnis 120
3. Die positive Sanktion (Belohnung) 121
a) Der psychologische Wirkmechanismus der Knappheit 122
b) Die Wirkung im Bereich der Anstiftung 122
4. Rechtlich problematische Konstellationen 123
a) Der Ratschlag 124
b) Die Gewinnvorhersage 126
c) Bitten und Wünsche 127
d) Der Tipp 128
e) Der altruistisch handelnde Haupttäter 129
f) Die Warnung 130
g) Die täuschende Warnung 132
h) Die täuschende Drohung 134
i) Die täuschende Belohnung 135
j) Das scheinbare Abraten von der Tat 135
k) Das Angebot der Tatbegehung durch den späteren Haupttäter 137
5. Zusammenfassung 138
D. Die systematische Auslegung 139
I. Die Abgrenzung zur Beihilfe 139
II. Die Abgrenzung zur Täterschaft 142
1. Die Abgrenzung zur Mittäterschaft 142
2. Die Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft 143
a) Die mittelbare Täterschaft kraft Willensherrschaft 144
b) Die mittelbare Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft 145
III. Die Abgrenzung zur versuchten Anstiftung 146
IV. Die Einordnung in den dogmatischen Kontext der Teilnahmelehre 147
V. Ergebnis 148
E. Die teleologische Auslegung 149
I. Die tätergleiche Bestrafung des Anstifters 150
II. Gesichtspunkte des Opferschutzes 152
F. Das Ergebnis der Auslegung 155
G. Die Probleme der Konkretisierung im Rahmen der Anstiftung 156
I. Die Konkretisierung der Haupttat 157
1. Die Auffassung des BGH 157
2. Die Auffassung von Roxin 158
3. Die Auffassung von Herzberg 160
4. Die Auffassung von Ingelfinger 161
5. Stellungnahme und eigener Lösungsansatz 163
II. Die Konkretisierung des Rezipienten 165
1. Die herrschende Literaturmeinung 165
2. Kritische Stimmen in der Literatur 166
3. Die Konkretisierung des Problempunkts 167
4. Die gruppendynamischen Effekte 168
a) Massenpsychologie und Individualpsyche 168
b) Konsequenzen für die Anstiftung 170
III. Zusammenfassung 172
2. Kapitel: Das Merkmal des "Bestimmens" im Besonderen Teil 174
A. Das Bestimmen im Bereich des Sexualstrafrechts 174
I. Die Definition des Bestimmens in Literatur und Rechtsprechung 175
II. Der eigene Lösungsansatz 176
1. Das Bestimmen in den §§ 174 Abs. 2 Nr. 2, 176 Abs. 4 Nr. 2 176
2. Das Bestimmen in § 176 Abs. 2 178
3. Das Bestimmen in § 179 Abs. 2 178
4. Das Bestimmen in §§ 180 Abs. 2, 3, 182 Abs. 1 Nr. 2 179
5. Das Bestimmen in § 182 Abs. 3 Nr. 2 182
III. Ergebnis 183
B. Das Bestimmen in § 216 Abs. 1 183
C. Das Bestimmen in § 334 Abs. 3 186
3. Kapitel: Das Merkmal des "Aufforderns" 188
A. Der Wortlaut des § 111 188
I. Sprachwissenschaftliche Analyse 188
1. Die normierte Kommunikationsbeziehung als direktive Illokution 188
2. Die Intensität des Wortlauts 189
3. Differenzierung zwischen § 26 und § 111 hinsichtlich des Vollzugsstadiums 190
a) Der Vollzug von Illokutionen 190
b) Das Vollzugsstadium des Gesetzestextes 191
c) Die Historie der Normen 193
II. Der Begriff des "Aufforderns" 194
1. Die Genese des Begriffs "Auffordern" 194
2. Die heutige Auffassung 195
3. Stellungnahme 195
4. Die Aufforderung durch die Verbreitung von Schriften 197
5. Zusammenfassung 198
B. Die besondere Gefährlichkeit des § 111 199
I. Die fehlende Vorhersehbarkeit und Steuerungsmöglichkeit 199
II. Die Gefährlichkeit der gruppendynamischen Effekte 201
III. Die unabsehbare Streubreite der öffentlichen Aufforderung 202
IV. Die besondere Sensibilität des geschützten Rechtsguts 202
V. Zwischenergebnis 205
C. Die Konkretisierungskriterien 206
I. Die Konkretisierung der Haupttat 206
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 206
2. Der gegenwärtige Diskussionsstand 207
3. Der eigene Lösungsansatz 208
II. Die Bestimmtheit des Rezipientenkreises 209
D. Ergebnis 210
I. Zusammenfassung 210
II. Das Merkmal des "Aufforderns" in § 130 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alt. 212
III. Konkurrenzen 213
4. Kapitel: Das Merkmal des "Aufstachelns" 215
A. Der Wortlaut des § 130 Abs. 1 Nr. 1 215
I. Die lexikalische Bedeutung des Wortes "Aufstacheln" 215
II. Sprachwissenschaftliche Analyse 216
III. Zwischenergebnis 218
B. Die teleologische Auslegung der Norm 218
I. Das geschützte Rechtsgut des § 130 Abs. 1 219
1. Die Menschenwürde als Schutzobjekt des § 130 219
2. Die Auffassung von Fischer und Junge 221
3. Stellungnahme 221
a) Kritik an der fehlenden Individualitätsbezogenheit der Menschenwürde 222
b) Die Gesetzessystematik 224
c) Die Historie der Norm 226
aa) Der Ausgangspunkt 226
bb) Das grundsätzliche Ziel des Gesetzgebers 228
cc) Der Fall Nieland 229
dd) Die Volksverhetzung als privilegium odiosum 230
ee) Die Umsetzung der Gesetzesinitiativen 230
ff) Resümee 233
4. Ergebnis 234
II. Die Deliktsnatur des § 130 Abs. 1 235
1. Konkretes Gefährdungsdelikt 236
2. Abstraktes Gefährdungsdelikt 237
3. Potentielles Gefährdungsdelikt 238
4. Konkretes Gefährlichkeitsdelikt 240
5. Streitentscheidung 241
III. Ergebnis 243
C. Das Merkmal des "Aufstachelns zum Hass" 244
I. Historie und heutige Definition 244
II. Eigener Lösungsansatz 246
1. Hitlers Rhetorik 247
a) Die Vertrauensbildungs- oder Einstimmungsphase 248
b) Die Diffamierungsphase 252
c) Die Aufbauphase 255
d) Die Selbsterhöhungsphase 257
e) Zusammenfassung 259
2. Ergebnis 260
D. Die Bestimmtheit des Rezipientenkreises 262
E. Ergebnis 265
I. Das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen 265
II. Das Konkurrenzverhältnis der Normen 267
III. Das Merkmal des Aufstachelns in § 80a 268
5. Kapitel: Das Merkmal des "Verleitens" 270
A. Der Begriff "Verleiten" 270
I. Die lexikalische Bedeutung 270
II. Die sprachwissenschaftliche Analyse 271
B. Das Verleiten in § 357 272
I. Die Definition des "Verleitens" in Literatur und Rechtsprechung 272
II. Der Schutzzweck der Norm 274
1. Die geschützten Rechtsgüter 274
2. Die Deliktsnatur des § 357 275
III. Die Anforderungen an das "Verleiten" 276
1. Das Vollzugsstadium der Tathandlung 276
2. Die Definition der herrschenden Meinung 277
3. Der eigene Lösungsansatz 278
a) Die tatbestandliche Personenkonstellation 279
b) Die dogmatische Notwendigkeit des korrumpierenden Handlungsdrucks 279
c) Das Verleiten zu einer unvorsätzlichen Haupttat 282
IV. Ergebnis 283
1. Das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen 283
2. Das Konkurrenzverhältnis 284
C. Das "Verleiten" in § 160 286
I. Die Systematik der Aussagedelikte 286
II. Die Definition des Verleitens 287
III. Die veränderte sprachwissenschaftliche Einstufung 288
D. Das "Verleiten" in § 120 289
I. Die teleologische Auslegung 289
II. Anforderungen an die Tathandlung Verleiten 291
E. Das "Verleiten" in § 328 Abs. 2 Nr. 4 292
I. Teleologische Auslegung 292
II. Ergebnis 293
F. Das "Verleiten" in § 323b 294
I. Die Tathandlungen des § 323b 294
II. Die gesetzgeberische Intention 295
III. Ergebnis 297
1. Die Einordnung in die Sprechaktklasse 297
2. Verleiten als Selbstschädigung 297
G. Zusammenfassung 298
6. Kapitel: Das Merkmal des "Einwirkens" 300
A. Der Begriff "Einwirken" 300
I. Die lexikalische Bedeutung 300
II. Die sprachwissenschaftliche Analyse 301
B. Das Merkmal "Einwirken" in § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 302
I. Das "Einwirken" in Absatz 4 Nr. 3 303
II. Das "Einwirken" in Absatz 4 Nr. 4 305
III. Ergebnis 307
C. Das Merkmal "Einwirken" in § 125 Abs. 1 308
I. Der Kontext des § 125 Abs. 1 308
II. Das Merkmal des "Einwirkens" 309
III. Ergebnis 310
D. Das Merkmal "Einwirken" in § 89 Abs. 1 311
I. Der Sinn und Zweck des § 89 Abs. 1 312
II. Das Merkmal des Einwirkens 312
III. Ergebnis 313
E. Zusammenfassung 313
7. Kapitel: Das Merkmal des "Anleitung Gebens" 315
A. Der Begriff des "Anleitens" 315
I. Die lexikalische Bedeutung 315
II. Die sprachwissenschaftliche Analyse 316
B. Der gesetzliche Kontext des § 130a 317
I. Das Anleiten durch Schriften 317
II. Das mündliche Anleiten 318
III. Der Anleitungsbegriff 319
C. Ergebnis 319
8. Kapitel: Die Merkmale des "Billigens" und des "Belohnens" 323
A. Die Begriffe "Billigen und Belohnen" 324
I. Die lexikalische Begriffsbedeutung 324
II. Die sprachwissenschaftliche Analyse 325
B. Der gesetzliche Kontext des § 140 327
I. Das "Billigen" im Sinne des § 140 Nr. 2 329
1. Die Definition von Literatur und Rechtsprechung 329
2. Der eigene Lösungsansatz 330
II. Das "Belohnen" im Sinne des § 140 Nr. 1 331
III. Ergebnis 332
C. Der gesetzliche Kontext des § 130 Abs. 3 und 4 333
Zusammenfassung 336
A. Die historischen Wurzeln der Anstiftungstheorien 336
B. Die dogmatische Herleitung der Anstiftung 338
I. Der Einfluss der Sprechakttheorie auf die Wortlautauslegung 339
II. Die weitere Auslegung von § 26 341
III. Die Konkretisierung der Haupttat sowie des Haupttäters 342
C. Das Bestimmen im Besonderen Teil 343
D. Das Auffordern in § 111 344
E. Das Aufstacheln zum Hass in § 130 Abs. 1 Nr. 1 345
F. Das Verleiten im Besonderen Teil 345
G. Das Einwirken im Besonderen Teil 346
H. Das Merkmal des Anleitung Gebens 347
I. Die Tathandlungen Billigen und Belohnen 348
Literaturverzeichnis 349
Sachwortverzeichnis 368