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Unterlassungszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen

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Schrott, T. (2014). Unterlassungszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen. Unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Systemen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54301-4
Schrott, Timo. Unterlassungszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen: Unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Systemen. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54301-4
Schrott, T (2014): Unterlassungszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen: Unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Systemen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54301-4

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Unterlassungszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen

Unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Systemen

Schrott, Timo

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 248

(2014)

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About The Author

Timo Schrott studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung 2011 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie von Professor Dr. Ulrich Schroth. Seine strafrechtsdogmatische Dissertation mit rechtsphilosophischen und wirtschaftsstrafrechtlichen Bezügen schloss er 2013 unter Begutachtung von Professor Schroth und Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin ab. Derzeit ist er als Referendar am Kammergericht Berlin tätig.

Abstract

Timo Schrott untersucht in dieser Publikation ein Zurechnungsproblem, das in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Einsturzes der Bad Reichenhaller Eissporthalle am 2. Januar 2006 die entscheidende Rolle spielte: Kann sich ein pflichtwidrig Unterlassender zu seiner Entlastung darauf berufen, dass bei seinem pflichtgemäßem Handeln möglicherweise ein anderer den Erfolg verursacht hätte?

In arbeitsteiligen Strukturen bringt dieses Problem das strafrechtliche Zurechnungssystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Während der BGH nach dem Zweifelsgrundsatz freispricht, empfinden einflussreiche Autoren eine Entlastung als unerträglich und rechnen den Erfolg zu.

In einer rechtsphilosophischen Einführung stellt der Autor die heute in der Wissenschaftstheorie vorherrschende, auf Naturgesetzen basierende Kausalitätsfeststellung hermeneutischen Ansätzen gegenüber.

Im rechtsdogmatischen Kernteil entwickelt er nach Aufarbeitung der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur eine eigene Lösung. Die entscheidende Herausforderung sieht er darin, eine vorhersehbare, tatsachenbasierte Zurechnung zu ermöglichen. Er entwickelt Zurechnungskriterien, die den notwendigen Bezug zum konkreten Tatgeschehen wahren und ausufernde hypothetische Erwägungen vermeiden.

In einer abschließenden Studie untersucht der Autor das Zurechnungsproblem im Kontext von Compliance-Systemen und erweitert so die bislang sehr auf die Garantenstellung des Compliance-Officers konzentrierte Diskussion.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Erfolgszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen als Belastungsprobe empirischer Kausalitätsfeststellung 19
I. Praktische Annäherung an das Problem: Der Eissporthallen-Fall 20
II. Begriffsklärungen 23
III. Untersuchungsbedarf 24
IV. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 25
V. Gang der Untersuchung 27
B. Wissenschaftstheoretische und strafrechtsdogmatische Grundfragen zur Kausalität der Unterlassung 29
I. Die Kausalität und ihre Feststellung 29
1. Die Feststellung der Kausalität in der wissenschaftstheoretischen Diskussion 29
a) Empirischer Skeptizismus Humes 31
aa) Einordnung der Untersuchung über den menschlichen Verstand 31
bb) Singuläre Kausalsätze als Produkt intuitiver Erfahrung, Unergründbarkeit allgemeiner Kausalgesetze 32
(1) Kausalrelation als Grundlage menschlicher Erkenntnis 32
(2) Erfahrung als einzige Grundlage unserer Vorstellung von Kausalität 33
(3) Logische Unzulänglichkeit singulärer Kausalsätze 34
(4) Intuitionsbasierte Gewohnheit als Triebfeder unserer Vorstellung von Kausalität 35
(5) Kausalität als notwendige Verknüpfung? 36
(6) Zusammenfassung und Definition der Ursache 36
cc) Humes Kausalitätstheorie in der wissenschaftstheoretischen Diskussion 37
dd) Eigene Bewertung: Abhängigkeit singulärer Kausalsätze von ihrem kausalgesetzlichen Kontext 42
b) Die Kausalität als Kategorie des Verstandes nach Kant 44
aa) Einordnung der Kritik der reinen Vernunft 44
bb) Kausalrelation als Verstandesbegriff a priori 44
(1) Erkenntnistheoretische Grundlagen 45
(2) Erste Analogie: Beharrlichkeit der Substanz 46
(3) Zweite Analogie: Zeitfolge nach dem Gesetz der Kausalität 46
cc) Kants Kausalitätstheorie in der wissenschaftstheoretischen Diskussion 50
dd) Eigene Bewertung 56
(1) Erweiterung der bipolaren Erkenntnistheorie Humes um das Konzept der Erscheinung 56
(2) Kausalprinzip als Bindeglied zwischen Vorstellung und Objektwelt 56
(3) Kausaltheorie als Forschungsauftrag 57
(4) Lehren aus der Kausalitätstheorie Kants für die Formulierung singulärer Kausalsätze 58
c) Aktuelle Diskussion 59
aa) Überblick 60
bb) Subsumtionstheorien 64
(1) Popper 65
(2) Hempel-Oppenheim 66
(3) Stegmüller 67
cc) Aktionistisches Konzept van Wrights 71
dd) Eigene Stellungnahme: Methodischer Pluralismus in der aktuellen wissenschaftstheoretischen Kausalitätsdiskussion 75
d) Ergebnis der wissenschaftstheoretischen Betrachtung: Methodischer Pluralismus der wissenschaftstheoretischen Diskussion als Impuls für die strafrechtliche Problemlösung 77
aa) Entwicklungslinien der wissenschaftstheoretischen Diskussion 77
bb) Zum Verhältnis von Wissenschaftstheorie und Strafrechtsdogmatik 78
(1) Stimmen aus der strafrechtlichen Literatur 78
(2) Stellungnahme: Berücksichtigung extradisziplinärer Erkenntnisse im Rahmen strafrechtsautonomer Begriffsbildung 80
cc) Lehren aus der wissenschaftstheoretischen Betrachtung für die weitere Untersuchung 82
2. Funktion, Struktur und Gehalt der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung 84
a) Funktion der Kausalitätsfeststellung 85
b) Grundstruktur der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung 85
aa) Wissenschaftstheoretischer Anknüpfungspunkt: Gleichheit aller Bedingungen nach John Stuart Mill 85
bb) Äquivalenz- und Bedingungstheorie 86
cc) Zusammenfassung 87
c) Materieller Gehalt der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung 88
aa) Conditio-Formel 88
bb) Kritik an Conditio-Formel und Modifikationen 88
cc) Formel von der gesetzmäßigen Bedingung 91
dd) Eigene Stellungnahme: Conditio-Formel und Formel von der gesetzmäßigen Bedingung im System der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung 91
ee) Logische Ausdifferenzierung der Formel von der gesetzmäßigen Bedingung durch Puppe 92
(1) Ausgangspunkt 92
(2) Wissenschaftstheoretischer Hintergrund 93
(3) Puppe: Formel von der gesetzmäßigen Mindestbedingung 95
ff) Eigene Bewertung 99
(1) Aktueller Stand in Literatur und Rechtsprechung 99
(2) Chancen und Grenzen wissenschaftslogischer Betrachtungen 99
(3) Formel von der gesetzmäßigen Bedingung im Kontext der Trennung von Zurechnung und Kausalität 101
(4) Vorzüge und Grenzen der Orientierung der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung an Gesetzmäßigkeiten 102
d) Zusammenfassung 103
3. Zwischenergebnis der Untersuchung der wissenschaftstheoretischen und strafrechtsdogmatischen Grundstrukturen der Kausalitätsprüfung 104
II. Die Erfolgszurechnung im Bereich der Unterlassungsdelikte 104
1. Struktur der Zurechnung bei den Unterlassungsdelikten 105
a) Unterlassung als gesetzmäßige negative Bedingung 106
b) Hypothetische Kausalität der Unterlassung 107
c) Ex nihilo nihil fit 107
d) Eigene Bewertung: Unterlassungskausalität als funktional-normorientierte Zurechnung 109
aa) Zur Zulassung von Negativbedingungen als Ursachen im strafrechtlichen Sinn 109
bb) Zur Funktion einer hypothetischen Kausalitätsprüfung 111
cc) Integration funktional-normorientierter Gesichtspunkte als struktureller Unterschied zur Begehungskausalität 112
e) Zusammenfassung 113
2. Materieller Gehalt der Zurechnung bei den Unterlassungsdelikten: Lösungskonzepte bei Zweifeln über hypothetische Erfolgsverhinderung 113
a) Vermeidbarkeitstheorie und Kritik 114
b) Risikoverminderungslehre und Kritik 115
c) Weiterentwicklungen der Risikoverminderungslehre 117
aa) Destabilisierung eines Gefahrenherdes (Gimbernat) 118
bb) Nachweisbar risikovermindernde Modifizierung des Kausalverlaufs (Roxin) 120
cc) Zurechnungsbegrenzende Risikoverminderungslehre (Greco) 121
dd) Systematisierung 123
d) Stellungnahme 123
aa) Die Ausgangssituation 124
bb) Zu den Ausdifferenzierungen der Risikoverminderungslehre 125
cc) Gesetzgeberische Vorgaben und Gestaltungsspielräume bei der Vermeidbarkeitsprüfung 128
e) Zwischenergebnis 130
3. Zwischenergebnis der Erfolgszurechnung im Bereich der Unterlassungsdelikte 130
III. Ergebnis 130
C. Erfolgszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen: Diskussion in Literatur und Rechtsprechung 132
I. Das Zurechnungsproblem und seine Praxisrelevanz 132
II. Die Lösung der Rechtsprechung 133
1. Anwendung der Vermeidbarkeitstheorie 133
a) Abszess-Fall 134
b) Lederspray-Fall 136
c) Blutbank-Fall 138
d) Bremsen-Fall 139
e) Eissporthallen-Fall 141
2. Normative Zurechnung bei Gremienentscheidungen: Politbüro-Entscheidung 144
3. Zusammenfassung und Systematisierung 147
III. Kritik in der Literatur 150
1. Denklogische Unmöglichkeit der Beweisführung über hypothetisches Verhalten 151
2. Irrelevanz hypothetischer Schadensverläufe 153
3. Keine Entlastung mit fiktiver Pflichtverletzung 155
4. Offene Fragen 158
IV. Überprüfung und eigene Kritik 159
1. Zur Unmöglichkeit der Beweiserhebung über hypothetisches Verhalten 159
a) Beweisrechtliches Legitimationsdefizit der Vermeidbarkeitstheorie 159
aa) Zur denklogischen Unmöglichkeit der Beweisführung über hypothetisches Verhalten 160
bb) Legitimationsdefizit der Beweiserhebung über hypothetisches Verhalten 161
b) Gesicherte Tatsachenbasis als Legitimation hypothetischer Beweisführung 163
aa) Ausgleich des Legitimationsdefizits durch erhöhte Anforderungen an beweisrechtliches Umfeld 163
bb) Anwendungsbeispiel: Beweisführung über hypothetische Einwilligung 164
c) Scheitern eines streng empirischen Kausalitätsbeweises aufgrund der Formbarkeit der Hypothese 166
aa) Ausgangssituation bei drittvermittelten Rettungsgeschehen 166
bb) Formbarkeit der Hypothese in der Fallstudie 167
cc) Potenzierung der Unsicherheiten 170
d) Abkehr vom „Reinheitsgebot für die Hypothesenbildung“ 171
e) Konsequenz: Rechtsunsicherheit 172
f) Zusammenfassung: Vermeidbarkeitstheorie als nur scheinbar empirische Kausalitätsbestimmung 174
2. Zum Verbot der Berücksichtigung hypothetischer Schadensverläufe 175
a) Relevanz des hypothetischen Eingreifens Dritter für die Erfolgszurechnung bei Begehungs- und Unterlassungsdelikten 176
b) Überprüfung der Lösung des BGH 178
3. Zur Unzulässigkeit der Entlastung mit der hypothetischen Pflichtverletzung eines Dritten 181
a) Begründung durch Prämisse der Normbefolgung 182
aa) Prämisse der Normbefolgung in Rechtsprechung und Literatur 182
(1) Ursprünge bei Puppe 182
(2) Weiterentwicklung durch Jakobs 182
(3) Übernahme durch Frister, Lindemann, Sofos 184
(4) Anwendung durch den BGH bei Gremienkausalität 184
(5) Kindhäuser: „Fundamentalprinzip strafrechtlicher Erfolgszurechnung“ 185
(6) Zwischenergebnis: Die Prämisse und das Problem ihrer Anwendbarkeit 186
bb) Anwendbarkeit bei drittvermittelten Rettungsgeschehen 186
(1) BGH: Feststellung der Unanwendbarkeit ohne Begründung 186
(2) Greco: Unanwendbarkeit aufgrund normativ relevanter Unterschiede 187
(3) Puppe, Jakobs, Kahrs: Anwendbarkeit 188
cc) Eigene Stellungnahme: Potenzial und Grenzen der Prämisse der Normbefolgung als normativer Erwartung 189
(1) Verfehlte Anwendung durch den BGH zur Legitimierung einer zurechnungsbegründenden Fiktion im Politbüro-Fall 189
(2) Potenzial der Prämisse der Normbefolgung für die Strukturierung und Lösung des Zurechnungsproblems 191
b) Kriminalpolitische Begründung 193
aa) Erschwerte Verantwortungszuschreibung bei arbeitsteiliger Gefahrenüberwachung 194
bb) Gesetzesbindung kriminalpolitisch-teleologischer Rechtsanwendung 195
c) Strafrechtstheoretische Begründung 196
aa) Rechtsgutslehre 197
bb) Normgeltungsorientierter Ansatz 199
cc) Rechtsgüterschutz durch Formalisierung sozialer Kontrolle 200
d) Fazit: Die Berechtigung der Kritik und die Schwierigkeit ihrer systemgerechten Umsetzung 205
4. Zusammenfassung der Kritik 207
V. Alternative Lösungsansätze in der Literatur 207
1. Kahlo: Zurechnung wegen Zerstörung einer Rettungschance 208
a) These Kahlos 208
b) Stellungnahme 208
2. Zurechnung durch Versagung der Entlastungsmöglichkeit 209
a) Lindemann, Frister, Jakobs: Irrelevanz des hypothetisch pflichtwidrigen Verhaltens des Dritten 210
b) Philipps: Gleichwertiger Geltungsanspruch der Verbotsnorm bei Arbeitsteilung 211
3. Zurechnung durch normative Vermutung pflichtgemäßen Verhaltens 213
a) Puppe: Vermutung des pflichtgemäßen Verhaltens des Dritten 213
b) Bosch: Einschränkung bei Nachweis fehlender Abwendungsmöglichkeit ex post 216
c) Ast: Normative Vermutung als Grundlage für Zurechnung über § 25 I Alt. 2 StGB 217
d) Kudlich, Altenhain: Relevanz hierarchischer Über- und Unterordnungsverhältnisse 218
4. „Kontrafaktische“ Zurechnung durch Fiktion pflichtgemäßen Verhaltens 219
a) Sofos: Annahme kontrafaktischer Normkonformität 219
b) Kahrs: Pflichtbezogenes Vermeidbarkeitsprinzip 221
5. Gebotsnorm als beweisrechtlich relevanter Orientierungsfaktor 224
a) Der Ansatz von Greco 224
b) Stellungnahme 224
6. Normative Ansätze: Isolierung der Pflichtverletzung des Erstgaranten 227
a) Roxin: Zurechnung durch normative Betrachtung der Kausalverläufe 228
b) Gimbernat: Destabilisierung eines Gefahrenherdes als Zurechnungsgrundlage 230
c) Stübinger: Normative Relevanz von Informationen als Zurechnungskriterium 232
7. Kernprobleme der alternativen Lösungsansätze 234
a) Systematisierung der Ansätze 234
b) Zweifelsgrundsatz 236
aa) Ausgangssituation: Rechtsfrage oder tatsächliche Frage? 237
bb) Ansatz von Philipps 238
(1) Vermeintlich eindeutige Ausgangssituation 238
(2) Beweisschwierigkeiten bei nachträglichen Prognosen 239
(3) „Normative Lage“ bei Arbeitsteilung 239
cc) Versuch einer Weiterentwicklung 240
(1) Empirische Entscheidungsregel und strukturelles Beweisproblem 240
(2) Vorschlag einer Streitverlagerung 244
c) Zurechnungsstruktur der Verletzungsdelikte 245
aa) Struktur einer systemgerechten Zurechnung des Verletzungserfolgs bei drittvermittelten Rettungsgeschehen 245
(1) Die gesetzlichen Vorgaben 246
(2) Funktionale Interpretation des Verletzungserfolgs 249
(3) Eigene Konzeption 251
bb) Bewertung der Alternativlösungen 254
d) Zwischenergebnis: Durchbrechung der Zurechnungsstrukturen durch Vermutung, Fiktion und Ausblendung empirischer Anhaltspunkte 256
VI. Ergebnis Teil C. 257
D. Entwicklung eines eigenen Zurechnungsmodells 259
I. Versuch der Lösung über bekannte dogmatische Figuren 259
1. Lösung als Fall alternativer Kausalität 260
a) Fiktionslösungen als Konstruktion alternativer Kausalität 260
b) BGH: keine alternative Kausalität 260
c) Eigene Ansicht: alternative Kausalität als Überbedingung bei identischer Erfolgswirksamkeit 261
d) Fazit: keine Lösung als Fall alternativer Kausalität 263
2. Zurechnung über die Figur der fahrlässigen Mittäterschaft 264
a) Keine Verletzung einer Handlungspflicht bei fehlender Information des Dritten 265
b) Keine identische Handlungspflicht bei Kenntnis des Dritten 267
c) Fazit: keine Zurechnung über die Figur der fahrlässigen Mittäterschaft 270
3. Zusammenfassung des Erkenntnisstandes 271
II. Grundstruktur des Zurechnungsmodells 271
1. Ineinandergreifen von empirischer Betrachtung und normativer Zurechnung 272
2. Normative Verantwortungszuschreibung und ihre empirische Überprüfung 274
3. Gefahrendiagnose als Verantwortungsbereich des Erstgaranten 275
4. Zwischenergebnis 277
III. Ausgestaltung des Zurechnungsmodells 278
1. Kriterien der normativen Verantwortungszuschreibung 278
a) Überlegenes Fachwissen 278
b) Kenntnis des Dritten 279
c) Gestaltungsfunktion des Erstgaranten im spezialisierten Gefahrenabwehrsystem 282
d) Hierarchische Über-/Unterordnung 283
e) Zusammenfassung 284
2. Modifizierter Inhalt der empirischen Vermeidbarkeitsprüfung 285
a) Konzentration der Hypothesenbildung auf unmittelbares Tatgeschehen 285
b) Kontrollfunktion 288
3. Ergebnis 289
IV. Überprüfung des Zurechnungsmodells anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung 289
1. Abszess-Fall 290
2. Lederspray-Fall 291
3. Blutbank-Fall 292
4. Bremsen-Fall 293
5. Eissporthallen-Fall 294
6. Zusammenfassung 295
V. Ergebnis 296
E. Anwendung des Lösungskonzepts auf ausgewählte Zurechnungsprobleme im Rahmen von Compliance-Systemen 297
I. Einführung 297
1. Zurechnungsprobleme als unbearbeitete Thematik 297
2. Untersuchungsgegenstand: Drittvermitteltes Rettungsgeschehen im Compliance-System 298
3. Grundannahmen zu Garantenstellung und sonstigen Strafbarkeitsvoraussetzungen 299
a) Garantenstellung 300
b) Vorsatz/Fahrlässigkeit 302
c) Delikte 303
d) Täterschaft/Teilnahme 304
e) Zwischenergebnis 304
II. Fallkonstellationen 305
1. Leitender Compliance Officer meldet nicht an Unternehmensführung 306
2. Dezentraler Compliance Officer meldet nicht an leitenden Compliance Officer 307
III. Anwendung des Lösungsmodells 308
1. Normative Verantwortungszuschreibung 308
a) Kriterium Fachwissen 308
b) Kriterium Kenntnis 309
c) Kriterium Gestaltungsfunktion des Erstgaranten im Gefahrenabwehrsystem 310
d) Kriterium hierarchische Über-/Unterordnung 312
e) Zwischenergebnis 314
2. Empirische Vermeidbarkeitsprüfung 314
3. Ergebnis 316
IV. Ergebnis 317
F. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Ausblick 318
I. Ergebnisse der Untersuchung in Thesenform 318
II. Ausblick 320
Literaturverzeichnis 322
Sachwortverzeichnis 331