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Das Recht als Form der »Gemeinschaft freier Wesen als solcher«

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Hoffmann, T. (Ed.) (2014). Das Recht als Form der »Gemeinschaft freier Wesen als solcher«. Fichtes Rechtsphilosophie in ihren aktuellen Bezügen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54279-6
Hoffmann, Thomas Sören. Das Recht als Form der »Gemeinschaft freier Wesen als solcher«: Fichtes Rechtsphilosophie in ihren aktuellen Bezügen. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54279-6
Hoffmann, T (ed.) (2014): Das Recht als Form der »Gemeinschaft freier Wesen als solcher«: Fichtes Rechtsphilosophie in ihren aktuellen Bezügen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54279-6

Format

Das Recht als Form der »Gemeinschaft freier Wesen als solcher«

Fichtes Rechtsphilosophie in ihren aktuellen Bezügen

Editors: Hoffmann, Thomas Sören

Begriff und Konkretion, Vol. 1

(2014)

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About The Author

Thomas Sören Hoffmann studierte Philosophie, Ev. Theologie und Italianistik in Tübingen, Wien und zuletzt Bonn, wo er 1990 promoviert wurde und sich nach einer Tätigkeit als Wiss. Assistent bei Josef Simon und Mitarbeiter des Philosophischen Seminars 1999 habilitierte. Nach mehreren Lehrstuhlvertretungen arbeitete er von 2003 bis 2005 in der DFG-Forschergruppe »Kulturübergreifende Bioethik« an der Ruhr-Universität in Bochum mit. 2005 ernannte ihn die Universität Bonn zum apl. Professor für Philosophie, 2007 verlieh ihm die Universität Oldenburg den Karl Jaspers-Förderpreis. Gastprofessuren führten ihn nach Linz (Österreich) und Mendoza (Argentinien). Seit 2009 leitet Hoffmann das Lehrgebiet Praktische Philosophie (Ethik, Recht, Ökonomie) am Institut für Philosophie der Fernuniversität Hagen.

Abstract

Fichtes Vernunftrechtslehre zählt zu den überzeugendsten Versuchen philosophischer Rechtsbegründung überhaupt. Im Ausgang von der Frage, wie der Freiheitsanspruch der Subjektivität auch unter Bedingungen der Endlichkeit gewahrt werden kann, entwickelt Fichte ein Konzept vom Recht als immer dann notwendig zu habendem Gedanken, wenn eine freie Koexistenz individuierter Freiheiten gedacht werden soll. In diesem Kontext entfaltet er nicht zuletzt seine Anerkennungstheorie des Rechts, entdeckt er den Zusammenhang von Recht und Leiblichkeit, gelangt er aber auch zu einer Deduktion der Grund- bzw. Urrechte, die alle nur intuitive Gewißheit im Bereich der Rechtsbegründung weit hinter sich läßt.

In dem vorliegenden Band wird Fichtes rechtsphilosophischer Ansatz im interdisziplinären Gespräch zwischen Philosophen und Juristen gewürdigt und auf aktuelle Fragestellungen bezogen. Die Themen, die dabei zur Sprache kommen, betreffen unter anderem Fichtes Auffassung von der Menschenwürde, seine Eigentums- und Straftheorie, seine Staatslehre oder das Familienrecht. Der Band vermag zu dokumentieren, daß eine wirklich grundlegende Diskussion um das Recht als Garanten der Freiheit an Fichte schwerlich vorbeikommt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 11
Thomas Sören Hoffmann: Die Überwindung des instrumentellen Rechtsdenkens in der Philosophie Fichtes 13
I. Recht als vernunftgemäße Koexistenzordnung endlicher Vernunftwesen 13
II. Das System der Urrechte und der Staatsbürgervertrag 19
Rainer Zaczyk: Anerkennung. Zum Gehalt des Begriffs für ein universales Rechtsprinzip 25
I. Die Grundlegung des Rechts bei Kant 25
1. Transzendentalphilosophische Grundlegungen 25
2. Rechtlich-praktische Vernunft 27
3. Welthaltigkeit des Rechts 29
4. Notwendigkeit der Interpersonalbeziehung 30
II. Die Grundlegung des Rechts bei Fichte 31
1. Aufforderung und Anerkennung 31
2. Einschränkung auf den technisch-praktischen Rechtsbegriff? 35
III. Selbstsein aus der Einheit mit anderen 36
Max Gottschlich: Fichtes Deduktion der Leiblichkeit 41
I. Zum gegenwärtigen Rahmen des Interesses am Leib und zur Bedeutung des Fichteschen Ansatzes 41
II. Zum Problem der Leiblichkeit bei Kant 44
III. Zu Fichtes revolutionärer Einsicht in den §§ 1–4 48
IV. Interpretation der §§ 5–6 55
1. § 5 („Vierter Lehrsaz“) 56
2. § 6 („Fünfter Lehrsaz“) 64
Thomas Bedorf: Appell oder Aufforderung? Intersubjektivität, Alterität und Anerkennung bei Fichte, Husserl und Levinas 87
I. Fichtes Einbeziehung des Anderen in der Deduktion des Rechts 88
II. Intermezzo: Husserls gescheiterter Neuanfang. Intersubjektivität und transzendentale Egologie 94
III. Der Appell des Anderen: Gründung der Intersubjektivität aus der Erfahrung der Alterität 96
Max Maureira: Das rechtliche Geflecht. Zur Intersubjektivität bei Fichte 101
I. Die Genese der Zweiheit 102
II. Die Realisierung der Freiheit 103
III. Die denknotwendige Verbindung freier Subjekte im Recht 106
Thomas Sören Hoffmann: Eigentum als Selbstbesitz. Zur Aktualität der Fichteschen Eigentumstheorie 113
I. Eigentum als Urrecht 114
II. Eigentumsethik und Selbstbesitz 120
III. Ausblicke 126
Johann Braun: Fichtes Fahrplan zum Sozialismus 131
I. Ein Gelehrtengeheimnis 131
II. Eigentum als garantierter Lebensunterhalt 132
1. Sacheigentum ist ein Machtfaktor 132
2. Durch Arbeit gesicherter Unterhalt 133
3. Freizeit statt Freiheit 135
III. Der wahre Mensch ist die Menschheit 135
1. Sozialisierung des Individuums 135
2. Obrigkeitliche Regulierung aller Lebensbereiche 136
3. Erziehungsanstalt für alle 136
IV. Herrschaft des „Oberherrn“ über rechtlose Untertanen 138
1. Die Herrschaft der Besten wird es richten 138
2. Auch der Vernunftstaat bedarf der göttlichen Weltregierung 139
3. Negatives Verhältnis zur Wirklichkeit 140
V. Die konservative Gegenposition 140
Helmut Girndt: Der Rechtsstaat als Sozial- und Kulturstaats-Institution 141
I. Historische Vorbemerkung 141
II. Fichtes philosophische Grundlegung des modernen Rechtsstaates 142
III. Unveräußerliche Rechte 144
IV. Grund- oder Menschenrechte im Allgemeinen 144
V. Fichtes Sozialstaatskonzeption. Das unveräußerliche Recht auf lebenserhaltende Arbeit 145
VI. Fichtes Begründung des Kulturstaats. Das unveräußerliche Recht auf Freiheit zu freien Zwecken 148
1. Die formale Begründung des Kulturstaates aus dem Urrecht 148
2. Die Begründung des Kulturstaates 148
3. Die Vereinigung von Recht und Moral im Kulturstaat 149
VII. Das Grundrecht auf Muße und Bildung 151
VIII. Freiheit zu freien Zwecken als Staatsziel 152
IX. Zusammenfassung und Würdigung 153
Wolfgang Schild: Fichtes Theorie der peinlichen Gesetzgebung. Eine Interpretation der Grundlage des Naturrechts (1796/97) 155
I. Deduktion des Begriffs und des Objekts vom Recht 156
1. Gemeinschaft zwischen freien Wesen 158
2. Wechselseitige Freiheitsbeschränkung 160
3. Bedingungen der Individualität 161
II. Errichtung der staatlichen Zwangsanstalt 163
1. Nötigung zum Rechtsverhältnis 164
2. Verweigerung des Rechtsverhältnisses 167
3. Selbstliebe und Sicherheit 169
4. Vereinigung von Privatwille und gemeinsamem Willen 171
5. Mechanik des strafenden Staats 173
III. Errichtung eines strafenden Staates 175
1. Abschreckung und Ausschluß aus der Rechtsgemeinschaft 175
2. Polizeiliche Regelung des Ausschlusses 178
3. Strafoptionen 179
4. Abbüßung statt Ausschluß 182
5. Zeitliche Begrenzung 185
6. Fazit 187
Michael Spieker: Die „Realisation des ganzen Menschen“. Fichtes Familienrecht, Artikel 6 GG und der Abschied von der Natur 189
I. Die systematische Notwendigkeit des Familienrechts 192
II. Kontrolle und Emanzipation der Familie 201
Benno Zabel: Lektionen der Freiheit. Rechtsphilosophische Positionen des Deutschen Idealismus und deren Bedeutung für die aktuelle Diskussion 205
I. Konstellationen 205
II. Strategien der Rechtsbegründung 206
1. Tätige Vernunft und selbstbewußte Akteure 206
2. Innovationen des Geistes 210
3. Transzendentale vs. spekulative Argumente 213
III. Zum Verhältnis von Recht, Person und Staat 215
1. Vom Zwangsrecht zum Vertragsschluß 215
2. Institutionen der Freiheit 220
3. Wie vernünftig ist der Staat? 228
IV. Fichte, Hegel und die Moderne 229
V. Resümee 230
Lu De Vos: Recht und Sittengesetz beim späten Fichte 231
I. Der Rechtsbegriff und seine Erörterung (Deduktion) 232
1. Die Individualität der Sittlichkeit 234
2. Die vertragliche Leistung des Rechts 237
3. Rückkehr zu Kant?! 239
II. Implikationen des Rechtsbegriffs 239
III. Die Wirklichkeit der Rechtsformen 242
IV. Resultat 244
Patrick Tschirner: Die problematisch-systematische Stellung des Rechts in der Spätphilosophie Fichtes 247
I. Die strikte Trennung von Recht und Sittlichkeit in den Rechtsphilosophien von 1796/97 und 1812 247
II. Das Recht als bloßes Instrument zur Verwirklichung von Moralität 250
1. Prinzipientheoretische Überlegungen aus den Jahren 1804 bis 1806 251
2. Die Aufhebung des Rechts durch die Sittlichkeit 253
III. Fazit 255
Violetta L. Waibel: Der „Rechtsbegriff =r die Denknothwendigkeit aller als frei“ 257
I. Aufforderung, Erziehung, Anerkennung – das Theorem der Freiheit in der Grundlage des Naturrechts von 1796 260
II. Fichtes Konzept einer dreigliedrigen Aufstufung der Freiheit im System der Sittenlehre von 1798 268
1. Formale Freiheit 268
2. Materiale Freiheit 270
a) Wünschen und Wollen 271
b) Der Auffordernde und die Stufen der Freiheit 274
3. Sittliche Freiheit 275
III. Der „Rechtsbegriff die Denknothwendigkeit aller als frei“ in der Rechtslehre von 1812 278
IV. Schlußbemerkungen 282
Gerhard Luf: Menschenwürde bei Fichte 285
I. Einleitende Überlegungen 285
II. Menschenwürde als Rechtsprinzip bei Kant 287
III. Die Menschenwürde in der Sittenlehre 288
IV. Recht als Bedingung des individuellen Selbstbewußtseins bei Fichte 290
Auswahlbibliographie zu Fichtes Rechtsphilosophie (chronologisch) 297