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Bankenhaftung beim (real-)kreditfinanzierten Immobilienerwerb im Themenbereich der »Schrottimmobilien«

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Hoffmann, M. (2014). Bankenhaftung beim (real-)kreditfinanzierten Immobilienerwerb im Themenbereich der »Schrottimmobilien«. Zur Angleichung der Bankenhaftung außerhalb des verbundenen Geschäfts an die Bankenhaftung innerhalb des verbundenen Geschäfts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54114-0
Hoffmann, Marcus. Bankenhaftung beim (real-)kreditfinanzierten Immobilienerwerb im Themenbereich der »Schrottimmobilien«: Zur Angleichung der Bankenhaftung außerhalb des verbundenen Geschäfts an die Bankenhaftung innerhalb des verbundenen Geschäfts. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54114-0
Hoffmann, M (2014): Bankenhaftung beim (real-)kreditfinanzierten Immobilienerwerb im Themenbereich der »Schrottimmobilien«: Zur Angleichung der Bankenhaftung außerhalb des verbundenen Geschäfts an die Bankenhaftung innerhalb des verbundenen Geschäfts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54114-0

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Bankenhaftung beim (real-)kreditfinanzierten Immobilienerwerb im Themenbereich der »Schrottimmobilien«

Zur Angleichung der Bankenhaftung außerhalb des verbundenen Geschäfts an die Bankenhaftung innerhalb des verbundenen Geschäfts

Hoffmann, Marcus

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 254

(2014)

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About The Author

Dr. Marcus Hoffmann, geboren 1974 in Nürnberg, studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften in Erlangen. Nach Absolvierung des Referendariats im OLG-Bezirk Nürnberg wurde er 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Neben der Anfertigung seiner Dissertation zur »Bankenhaftung beim (real-)kreditfinanzierten Immobilienerwerb im Themenbereich der ›Schrottimmobilien‹« war er in den Jahren 2007 bis 2011 als angestellter Rechtsanwalt in einer auf das Bankhaftungsrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Unter der Betreuung von Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Richter am OLG a.D., wurde er von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Januar 2013 zum Dr. jur. promoviert. Seit Juli 2011 ist der Autor geschäftsführender Gesellschafter der ausschließlich im Bank- und Kapitalanlagerecht tätigen Sozietät Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg.

Abstract

Der Begriff »Schrottimmobilien« steht für eine Vielzahl von Fällen, in welchen Anleger mit falschen Versprechungen zum finanzierten Erwerb nicht werthaltiger Immobilienkapitalanlagen bewogen worden sind. Da Ansprüche gegen den Verkäufer oder Vertrieb in aller Regel wirtschaftlich wertlos sind, konzentriert sich die weiterhin hochaktuelle rechtliche Diskussion auf die Haftung der kreditgebenden Bank.

Marcus Hoffmann führt die Problematik unter eingehender Analyse der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur auf die wesentliche Grundfrage zurück: »Bankenhaftung innerhalb des verbundenen Geschäfts« oder »Bankenhaftung außerhalb des verbundenen Geschäfts«? Im Ergebnis befürwortet er in bestimmten Konstellationen engster Kooperation zwischen finanzierender Bank und Verkäuferseite eine Angleichung der beiden Haftungsregime und gelangt auf diese Weise zu einer interessengerechten Lösung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 13
A. Die typischen Sachverhalte im Themenbereich der „Schrottimmobilien“ 13
B. Erkenntnisinteresse dieser Arbeit 32
C. Das Grundproblem 37
D. Gang der Untersuchung 42
Teil 1: (Real)‌Kreditvertrag und Immobilienerwerbsvertrag als verbundenes Geschäft 47
Kapitel 1: Die Rechtsprechungsgrundsätze vor der Kodifikation des verbundenen Geschäfts 47
A. Die wirtschaftliche Einheit beim finanzierten Abzahlungskauf in Form des B-Geschäfts 47
I. Entwicklung und Grundcharakteristika des B-Geschäfts 47
II. Behandlung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 53
1. Wirtschaftliche Einheit und deren Rechtswirkungen 53
2. Umstände zur Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit 77
a) Objektive Verbindungselemente 78
b) Zur subjektiven Komponente der wirtschaftlichen Einheit 80
III. Wesen, Wertungen und Dogmatik 83
1. Arbeitsteiliges Zusammenwirken und Funktionenübernahme 83
2. Gründe für die Haftung der Bank 86
3. Rechtliche Einordnung 89
B. Die wirtschaftliche Einheit beim finanzierten Immobilienerwerb 92
I. Behandlung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 93
1. Überschreitung der Kreditgeberrolle als besonderes Erfordernis der wirtschaftlichen Einheit 93
2. Gründe für dieses Erfordernis 108
II. Wesen, Wertungen und Dogmatik 117
1. Arbeitsteiliges Zusammenwirken und Funktionenübernahme 117
2. Gründe für die Haftung der Bank 119
3. Rechtliche Einordnung 120
C. Fazit 121
Kapitel 2: Verbundenes Geschäft im Geltungsbereich der §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 9 Abs. 1 VerbrKrG (§§ 491 Abs. 3 Nr. 1, 358 Abs. 3 BGB i.d.F. des SMG) 122
A. Der Ausschlusstatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG (§ 491 Abs. 3 Nr. 1 BGB i.d.F. des SMG) 123
I. Voraussetzungen 124
1. Grundpfandrechtliche Besicherung als conditio sine qua non der Kreditvergabe 124
2. Üblichkeit der Bedingungen für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite 128
3. Ergebnis 143
II. Gründe für den Ausschluss des Verbundreglements und gesetzgeberische Regelungsabsicht 146
III. Ergebnis 156
B. Wirtschaftliche Einheit gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG (§ 358 Abs. 3 BGB i.d.F. des SMG) 158
I. Tatbestand des verbundenen Geschäfts 158
II. Fallgruppen 182
1. Immobilienfinanzierung auf eigene Initiative 183
2. Schlichte Finanzierungsvermittlung 186
3. Mitanbieten einer konkreten Finanzierung der Kapitalanlage 193
4. Ständige Geschäftsbeziehungen 196
III. Ergebnis 199
C. Fazit 200
Kapitel 3: Verbundenes Geschäft im Geltungsbereich des § 358 Abs. 3 S. 3 BGB 206
A. Entstehung und Anwendungsbereich 207
I. Entscheidung des EuGH in der Rs. Heininger und OLG-Vertretungsänderungsgesetz 207
II. Sachlicher Anwendungsbereich 210
III. Zeitlicher Anwendungsbereich 211
B. Tatbestand des verbundenen Geschäfts 212
I. Struktur der Neuregelung 212
II. Wesen des Fördertatbestandes 215
1. Förderung des Erwerbs „über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus“ 216
2. Gesetzgeberische Motive für dieses Erfordernis 219
3. Zwischenergebnis 222
III. Varianten des Fördertatbestandes 225
C. Fazit und Prognose 230
Teil 2: Die Bankenhaftung im Einzelnen 235
Kapitel 1: Die Bankenhaftung außerhalb des verbundenen Geschäfts 235
A. Verletzung eigener vorvertraglicher Aufklärungspflichten 236
I. Grundsatz 238
II. Ausnahmefallgruppen 245
1. Besonderer Gefährdungstatbestand 246
2. Schwerwiegender Interessenkonflikt 247
3. Konkreter Wissensvorsprung 247
a) Aufklärungspflichtige Risiken 247
aa) Sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung 248
bb) „Versteckte“ Innenprovisionen 257
cc) Arglistige Täuschungen 258
b) Kenntnis 262
4. Überschreitung der Kreditgeberrolle 266
B. Haftung aus zugerechnetem Verschulden 269
C. Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf 275
I. Die Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderungen durch das OLGVertrÄndG 277
1. Eröffnung des Anwendungsbereichs des Haustürgeschäfterechts 277
a) Nationales Recht 277
b) Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben der Haustürgeschäfterichtlinie 281
c) Konsequenzen der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für das nationale Recht 286
d) Ergebnis 288
2. Voraussetzungen des haustürgeschäftlichen Widerrufsrechts 290
a) Haustürsituation und deren Kausalität 291
b) Zurechnung der drittverursachten Haustürsituation an die Bank 303
c) Abschluss des Darlehensvertrages durch den Treuhänder in Stellvertretung des Anlegers 305
d) Ergebnis 307
3. Rückabwicklung 309
a) Rückgewähransprüche gemäß § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HWiG 309
b) Gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit 313
4. Schadensersatz aufgrund fehlender (ordnungsgemäßer) Widerrufsbelehrung 317
II. Die Rechtslage nach Inkrafttreten der Änderungen durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz 323
III. Ergebnis 328
D. Rechtsberatungsgesetz 328
I. Verstoß der Treuhändertätigkeiten gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG 331
II. Auswirkungen auf die Treuhändervollmacht 344
III. Folgen für den Kreditvertrag 348
1. Rechtsscheinhaftung gemäß den §§ 172 i.V.m. 171 Abs. 1, 173 BGB 349
a) Anwendbarkeit der §§ 172, 171 Abs. 1 BGB 349
b) Objektiver Rechtsscheintatbestand, § 172 Abs. 1 BGB 353
c) Bösgläubigkeit, § 173 BGB 362
2. Allgemeine Rechtsscheinhaftung 365
3. Genehmigung 369
IV. Rückabwicklung 371
V. Ergebnis 380
E. Fazit 382
Kapitel 2: Die Bankenhaftung innerhalb des verbundenen Geschäfts 385
A. Einwendungs- und „Rückforderungsdurchgriff“, §§ 9 Abs. 3 S. 1 VerbrKrG, 359 S. 1 BGB 386
I. Typische Störungen des finanzierten Immobilienerwerbsgeschäfts 387
II. Rechtsfolgen 393
B. Unmittelbare Haftung aus zugerechnetem Verschulden – BGHZ 167, 239 et al. 399
I. Anfechtung des Darlehensvertrags wegen arglistiger Täuschung 401
II. Schadensersatz 407
III. Einordnung 412
1. Hintergrund 413
2. Lösungsansätze des II. Zivilsenats 418
3. Haftungssystem des XI. Zivilsenats 421
IV. Ergebnis 430
C. Sonstige Auswirkungen des verbundenen Geschäfts 432
I. Widerrufsdurchgriff und Rückabwicklung im Falle des verbraucherschutzrechtlichen Widerrufs 432
II. Ausschluss der Rechtsscheinhaftung bei einem Verstoß gegen das RBerG – BGHZ 159, 294 435
D. Fazit 443
Kapitel 3: Angleichung der Bankenhaftung 445
A. Fragestellung 445
B. Erfordernis einer Angleichung 450
C. Reichweite und Möglichkeiten der Angleichung 458
I. Geltungsbereich der §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 9 Abs. 1 VerbrKrG – „Altes Recht“ 459
1. Die Grundsätze des „institutionalisierten Zusammenwirkens“ – BGHZ 168, 1 459
a) Beweggrund 462
b) Beschränkung des Anwendungsbereichs auf arglistige Täuschungen 466
c) Tatbestandsvoraussetzungen 470
aa) „Institutionalisiertes Zusammenwirken“ 471
bb) Mitanbieten der Finanzierung der Kapitalanlage 476
cc) Evidente Unrichtigkeit der Angaben 477
d) Dogmatische Einordnung und Bewertung 478
e) Ergebnis 485
2. Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser Grundsätze 486
a) Kenntnisvermutung auch bei „bloßer“ sittenwidriger Kaufpreisüberhöhung 486
b) Kenntnisvermutung auch bei lediglich fahrlässigen Falschangaben 495
3. Direkte Haftung aus eigenem oder zugerechnetem Verschulden 498
4. Ergebnis 504
II. Geltungsbereich des § 358 Abs. 3 S. 3 BGB – „Neues Recht“ 505
1. Auslegung des § 358 Abs. 3 S. 3 BGB 506
2. Ergebnis 512
D. Fazit 513
Schluss 516
Literaturverzeichnis 518
Rechtsprechungsverzeichnis 554
Sachregister 571