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Ilgner, T. (2014). Die Durchführung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers durch die Europäische Kommission. Art. 290 und Art. 291 AEUV und deren Auswirkungen auf die Komitologie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54317-5
Ilgner, Theresa. Die Durchführung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers durch die Europäische Kommission: Art. 290 und Art. 291 AEUV und deren Auswirkungen auf die Komitologie. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54317-5
Ilgner, T (2014): Die Durchführung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers durch die Europäische Kommission: Art. 290 und Art. 291 AEUV und deren Auswirkungen auf die Komitologie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54317-5

Format

Die Durchführung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers durch die Europäische Kommission

Art. 290 und Art. 291 AEUV und deren Auswirkungen auf die Komitologie

Ilgner, Theresa

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 98

(2014)

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About The Author

Theresa Ilgner, geboren 1984, studierte von 2004 bis 2008 in Hamburg an der Bucerius Law School und in Québec an der Université Laval Rechtswissenschaften. Die vorliegende Dissertation entstand während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bucerius Law School am Lehrstuhl von Prof. Dr. Doris König für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht. Im Winter 2013 wurde sie an der Bucerius Law School mit ihrer von Prof. Dr. Doris König betreuten Arbeit zur Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen im Europarecht promoviert. Gegenwärtig absolviert sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am OLG in Hamburg mit Stationen u.a. im Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in Berlin und bei Beiten Burkhardt in Brüssel.

Abstract

Theresa Ilgner beschäftigt sich mit der Rechtsetzungstätigkeit der Kommission zur Durchführung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers. Bereits seit den 60er Jahren ermächtigt der Rat die Kommission zum Erlass von Durchführungsrechtsakten unter Beteiligung von sog. Komitologieausschüssen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist der rechtliche Rahmen für die Durchführungsrechtsetzung der Kommission jedoch grundlegend geändert worden. Die Autorin untersucht diese institutionellen Veränderungen und nimmt insbesondere deren Auswirkungen auf die Unionsbürger in den Blick. Sie kommt zu dem Schluss, dass die gewaltenteilige Rechtsetzung, das Prinzip der Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit gestärkt wurden.The transfer of legislative power is not only a well-known phenomenon in the EU Member States; it is also often, an employed instrument on the European level, especially in certain areas of Community policy, which require numerous regulations, often passed quickly to cope with changing market circumstances. Since the 1960's, the Council, through a »parent« regulation, has authorized the Commission to enact more specific regulations within a particular policy area. This type of power transfer was governed by Article 202 EC. However, the Commission did not possess carte blanche power to legislate in this manner. The Council made the adoption of implementing acts subject to institutional constraints, in the form of committees through which the interests of member states could be represented. This system came to be known as Comitology. The Lisbon Treaty now introduces two different kinds of power transfer: Article 290 TFEU provides for the possibility to delegate legislative power to the Commission, whereas Article 291 TFEU deals with the implementation of executive and respectively administrative acts. The system of delegated acts does not foresee any Comitology committees - they have been abolished and replaced by the legislators' extended powers of veto and revocation. The continuance of Comitology is solely envisaged in Article 291 TFEU. Therefore, the post Lisbon world now requires distinguishing between delegated and implementing acts, since very different control mechanisms apply to each type of act. This study analyses the purpose and the background of delegating and implementing acts. It further examines the possibilities of legal protection in the EU against new types of delegated and implementing acts.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
Einführung 17
A. Ziel der Untersuchung 19
B. Gegenstand der Untersuchung: Die Durchführungsrechtsetzung der Kommission vor und nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 20
C. Gliederung der Arbeit 22
Teil 1: Die „Durchführung“ des Gemeinschaftsrechts durch die Kommission als Teil der europäischen Rechtsetzungstätigkeit vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 25
A. Einordnung der Durchführungsrechtsakte in das System der Rechtsakte und Überblick über die Entstehung der Durchführungsrechtsetzung gemäß Art. 202, 3. Sp. und Art. 211, 4. Sp. EG 27
I. Der Begriff der „Durchführung“ als terminus technicus des EG-Vertrags 27
II. Rechtsgrundlage für die Übertragung von Durchführungsbefugnissen 31
III. Die Regelzuständigkeit der Kommission zum Erlass von Durchführungsrechtsakten 35
B. Die Rechtsnatur der Übertragung von Durchführungsbefugnissen im Rahmen der Art. 202, 3. Sp. und 211, 4. Sp. EG 37
I. Die Einordnung der Übertragung von Durchführungsbefugnissen als „Delegation“ 39
1. Auslegung des EG-Vertrags 39
2. Der Delegationsbegriff des EuGH 40
3. Im Schrifttum vertretener Delegationsbegriff 42
II. Inhaber der Delegationskompetenz 45
C. Umfang und Grenzen der Delegation von Durchführungsbefugnissen 48
I. Abstrakt-generelle Rechtsakte als Durchführung des Gemeinschaftsrechts 49
1. Durchführung und wesentliche Grundzüge einer Materie – Der Versuch einer materiellen Begriffsbestimmung 50
a) Die Delegationsvoraussetzungen der Meroni-Rechtsprechung 52
b) Die Ermessensgrenzen des Rats bei der Delegation von Durchführungsbefugnissen 53
c) Das Ermessen der Kommission zur Konkretisierung der übertragenen Befugnisse 67
d) Die Grenzen der Selbstermächtigung des Rats 69
e) Der Einfluss der verfassungsvertraglichen Kategorie der „delegierten Europäischen Verordnung“ auf die Wesentlichkeitsrechtsprechung des EuGH 74
2. Deutsche und europäische Wesentlichkeitstheorie im Vergleich 77
3. Der Vorbehalt des Gesetzes im Gemeinschaftsrecht 81
a) Grundrechtsrelevanz als mitbestimmendes Kriterium der Wesentlichkeit? 85
b) Ausblick: Notwendige Reformen hinsichtlich der Ausgestaltung der Durchführungsbefugnisse der Kommission 88
II. Einzelfallmaßnahmen als Durchführung des Gemeinschaftsrechts 89
D. Die normenhierarchische Verortung der Durchführungsrechtsakte: Normenhierarchie oder Verhältnis partieller Hierarchisierung? 91
I. Primärrecht und Sekundärrecht 91
II. Tertiärrecht 93
III. Auflösung von Normenkollisionen innerhalb des Sekundärrechts 96
IV. Das neue System der Durchführung im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Normenhierarchie im Unionsrecht 97
1. Die Entwicklung vom uniformen zum zweigliedrigen Durchführungsmodell 99
2. Normenhierarchien im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa 101
Teil 2: Die Übertragung von Durchführungsbefugnissen unter Einschaltung von Ausschüssen – Die Komitologie vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 108
A. Begriff und Funktion der Komitologie, Aufbau und Arbeitsweise der Ausschüsse 109
B. Aufgaben der Kommission und der Ausschüsse 112
C. Die Entstehung der Komitologieausschüsse 115
I. Der erste Komitologiebeschluss aus dem Jahr 1987 119
II. Der Modus vivendi im Mitentscheidungsverfahren 123
III. Der zweite Komitologiebeschluss aus dem Jahr 1999 125
IV. Komitologie im Verfassungsentwurf 131
V. Der dritte Komitologiebeschluss aus dem Jahr 2006 132
1. Definition (quasi-)legislativer Maßnahmen 135
2. Der Umfang des parlamentarischen Prüfungsrechts 136
3. Die Umsetzung des Komitologiebeschlusses 139
4. Bewertung der Reform 140
D. Bedeutung der Komitologie 141
E. Anforderungen an eine Reform der Komitologie 149
I. Die Einbeziehung von spezialisierten Agenturen in den Komitologieprozess 149
II. Steigerung der Transparenz 153
III. Reduzierung der Verfahrensarten 156
IV. Stärkung des Europäischen Parlaments 158
V. Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips 159
F. Regelung brisanter Politikbereiche im Rahmen der Komitologie und die Herausarbeitung der einzelfallbezogenen Durchführung als eigene dogmatische Kategorie der Art. 202, 3. Sp. und 211, 4. Sp. EG 161
I. Das Konzept der Durchführung als Einzelfallmaßnahme am Beispiel der Europäischen Produktzulassungsentscheidungen 163
1. Dezentrale Zulassungsverfahren – überwiegende Verfahrensherrschaft der Mitgliedstaaten 165
2. Zentrale Zulassungsverfahren – Verfahrensherrschaft der Kommission 169
3. Fazit 176
II. Einzelfallbezogene Durchführungsrechtsakte als eigene dogmatische Kategorie 178
1. Einzelfallbezogene Durchführungsrechtsakte und Anhörungsrechte Betroffener 179
2. Einzelfallbezogene Durchführungsrechtsakte und Individualrechtsschutz auf Gemeinschaftsebene 183
a) Kein unmittelbarer Rechtsschutz gegen abstrakt-generelle Durchführungsrechtsakte 185
b) Direkte Klagemöglichkeit gegen einzelfallbezogene Durchführungsrechtsakte 189
III. Ausblick: Notwendige Reformen des Individualrechtsschutzes 193
Teil 3: Die „Durchführung“ des Unionsrechts durch die Kommission als Teil der europäischen Rechtsetzungstätigkeit nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 196
A. Die neue Typologie der Rechtsakte nach dem Vertrag von Lissabon 197
I. Gesetzgebungsakte 198
II. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter 200
1. Delegierte Rechtsakte 202
2. Durchführungsrechtsakte 214
B. Konsequenzen der neuen Typologie der Rechtsakte nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 224
I. Die Wandlung des Begriffs der „Durchführung“ durch die Einführung der Kategorie der „delegierten Rechtsakte“ und der „Durchführungsrechtsakte“ rin Art. 290 und Art. 291 AEUV 224
II. Die Übertragung der Befugnis zum Erlass von delegierten Rechtsakten gemäß Art. 290 AEUV: Der neue unionsrechtliche Delegationsbegriff 226
III. Der Wegfall der Beteiligung der Komitologieausschüsse im Anwendungsbereich des Art. 290 AEUV 227
IV. Die verfahrenstechnische Ausgestaltung der Kontrollrechte des Europäischen Parlaments und des Rats bei der Übertragung delegierter Befugnisse 231
V. Die Einbindung des Komitologieverfahrens in die neue Rechtslage: Die Komitologieverordnung Nr. 182/2011/EU 233
1. Die Verfahrensarten 234
2. Kritische Würdigung der Komitologieverordnung Nr. 182/2011/EU 239
a) Die untergeordnete Rolle des Beratungsverfahrens und die Unverbindlichkeit der Kritierien zur Wahl einer Verfahrensart 239
b) Die unvollkommene Reduzierung der Verfahrensarten durch die Einführung des Berufungsausschusses 241
c) Die Verlagerung der Kontrollbefugnisse des Parlaments und des Rats auf die Mitgliedstaaten 242
d) Weniger Komitees – mehr Transparenz? 244
e) Keine verpflichtende Einbeziehung von spezialisierten Agenturen in den Komitologieprozess trotz expliziter Anerkennung des Agenturwesens im Vertrag von Lissabon 247
3. Umstellung von „Altrechtsakten“ auf das neue System der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte 250
C. Verhältnis zwischen Art. 290 und Art. 291 AEUV 253
D. Normenhierarchien im Unionsrecht nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 261
I. Die Neugestaltung der Rechtsakttypen: Normenhierarchische Konsequenzen? 261
II. Das normenhierarchische Verhältnis von Gesetzgebungsakten und Rechtsakten ohne Gesetzescharakter sowie von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten 262
III. Zusammenfassung 267
E. Rechtsschutz gegen abgeleitetes Unionsrecht nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 268
I. Ausgangspunkt: Rechtsschutzlücken im gemeinschaftsrechtlichen Regime der Nichtigkeitsklage 270
II. Individualrechtsschutz gegen abstrakt-generelle delegierte Rechtsakte und abstrakt-generelle Durchführungsrechtsakte 271
III. Individualrechtsschutz gegen konkret-individuelle Durchführungsrechtsakte 275
IV. Fazit 277
Zusammenfassende Betrachtung und Ausblick 281
A. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse 281
B. Schlussbemerkung und Ausblick 286
Literaturverzeichnis 290
Sachverzeichnis 314