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Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale

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Papathanasiou, K. (2014). Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale. Eine Verortung der subjektiven Zurechnung innerhalb der verfassungsrechtlichen Koordinaten des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54201-7
Papathanasiou, Konstantina. Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale: Eine Verortung der subjektiven Zurechnung innerhalb der verfassungsrechtlichen Koordinaten des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54201-7
Papathanasiou, K (2014): Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale: Eine Verortung der subjektiven Zurechnung innerhalb der verfassungsrechtlichen Koordinaten des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54201-7

Format

Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale

Eine Verortung der subjektiven Zurechnung innerhalb der verfassungsrechtlichen Koordinaten des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips

Papathanasiou, Konstantina

Schriften zum Strafrecht, Vol. 261

(2014)

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Abstract

Auf der Suche nach dem Vorsatzgegenstand fundiert Papathanasiou die strafrechtliche Irrtumslehre aus der Perspektive der Verfassung mit dem Ziel, die Schwächen der Parallelwertung in der Laiensphäre auszugleichen und den Bürger in verfassungskonformer Weise vor einer Ausuferung der strafrechtlichen Verantwortung zu schützen. Die Autorin setzt sich einerseits mit den verschiedenen Ansätzen, die zur Lösung des Rätsels des Irrtums über normative Tatbestandsmerkmale entwickelt wurden, andererseits mit der Trennung des Tatbestands- vom Verbotsirrtum und somit mit dem Gegensatzpaar von Vorsatz- und Schuldtheorie auseinander. Die Ausführungen münden in zwei Desideraten: Erstens, »normativ geprägte Merkmale« im Allgemeinen zu thematisieren, so dass die anzuwendenden Vorsatzerfordernisse von vornherein bekannt sind und nicht von der willkürlichen Klassifizierung eines Merkmals (z.B. als Blankett-, normatives oder gesamttatbewertendes Merkmal) abhängen; dabei sind individuelle Fähigkeiten des Täters schon für seinen Vorsatz mit zu berücksichtigen. Der Irrtum über normativ geprägte Merkmale ist zuallererst ein Tatbestandsirrtum. Zweitens, die Schuldtheorie einheitlich sowohl im Kern- als auch im Nebenstrafrecht anzuwenden. So kommt Papathanasiou zu ihrer (erstmals in ihrem Beitrag zur Festschrift für Claus Roxin, 2011, S. 467 ff., eingeführten) Formel der »Widerspiegelung der gesetzgeberischen Grundentscheidung im Verständnishorizont des Täters«: Ausgehend von der Frage, ob das herkömmliche Verständnis von der sozialen Bedeutung der Norm, auf die die Parallelwertung in der Laiensphäre bezogen wird, den Anforderungen der Verfassung Rechnung trägt, wird die subjektive Zurechnung innerhalb der verfassungsrechtlichen Koordinaten des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips verortet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 17
1. Kapitel: Der Status quo der normativen Tatbestandsmerkmale innerhalb der Irrtumsdogmatik 34
A. Präliminarien 34
B. Die Palette der Irrtumsdogmatik 37
I. Die herrschende Lehre über die normativen Tatbestandsmerkmale 38
1. Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale 38
2. Normative Tatbestandsmerkmale und Blankettstrafgesetze 40
II. Die These von der Normativität aller Tatbestandsmerkmale (Erik Wolf) 45
III. Das Kriterium der Sozialschädlichkeit der Tat (Arthur Kaufmann et al.) 48
1. Der Begründer: Arthur Kaufmann 48
2. Weitere Vertreter (Otto, Schroth, Herzberg und Geerds) 52
a) Otto 52
b) Schroth 53
c) Herzberg 55
d) Geerds 55
3. Zur Kritik 56
IV. Die These von der Deskriptivität aller Tatbestandsmerkmale (Kunert) 58
V. Die Lehre von den gesamttatbewertenden Merkmalen (Roxin) 61
1. Vorab: Rechtspflichtmerkmale (Welzel) 61
2. Gesamttatbewertende Merkmale: Merkmale mit beschreibenden und unrechtsbestimmenden Elementen 62
3. Zur Kritik 63
VI. Institutionelle und natürliche Tatsachen (Darnstädt) 65
VII. Die Struktur der „teleologisch reduzierten Sachverhaltssicht“ (Schlüchter) 66
VIII. Verzicht auf die Unterscheidung der deskriptiven von den normativen Tatbestandsmerkmalen (Dopfslaff) 69
IX. Reduktion des Vorsatzbegriffs auf die reine Verwirklichungsvorstellung objektiver Faktoren (Rückkehr zur reichsgerichtlichen Irrtumslehre) 70
1. Vorab: die Rechtsprechung des RG zum Irrtum (error facti und error iuris) 71
a) Error facti 72
b) Error iuris criminalis nocet 72
c) Error iuris non criminalis non nocet 73
2. Diagnosekriterien und Darstellung „reichsgerichtsfreundlicher“ Auffassungen 74
a) Tiedemann: abstrakte Rechtsnorm und konkrete Sollenspflicht 76
b) Herzberg: Verweisungsbegriffe und Verweisungsbereich 77
c) Haft: gegenstandsbezogener und begriffsbezogener Irrtum 79
d) Burkhardt: Argument der prinzipiellen Substituierbarkeit 81
e) Kuhlen: Zeitstrukturkriterium 83
f) Puppe: L-äquivalente Sätze 86
g) Kindhäuser: Wahrheits- und Sinnkenntnis 91
h) Rinck: Annahme der Trennung in Tat- und Rechtsirrtum 94
i) Safferling: Entnormativierung des Vorsatzgegenstandes 95
j) B. Heinrich: „Verwässerung“ der Irrtumslehre durch die normativen Tatbestandsmerkmale 97
3. Zur Kritik 99
a) Im Ganzen 99
b) Zum Teil 101
c) Im Lichte der umgekehrten Irrtümer (am Beispiel der Strafvereitelung) 103
C. Verdeutlichung der herausgearbeiteten Problemstellungen anhand konkreter Straftatbestände 105
I. Die herausgearbeiteten Problemstellungen im Lichte des Parteiverrats (§ 356 StGB) 106
1. Feststellung der Notwendigkeit, einen Begriff einheitlich anzuwenden 106
a) Die Rechtsprechung 106
aa) BGHSt 18, 192 107
bb) BGHSt 15, 332 108
cc) BGHSt 3, 400 109
b) Das Schrifttum 110
2. Feststellung der Notwendigkeit, auf den konkreten Täter abzustellen 112
II. Bestätigung beider Feststellungen durch weitere Vorschriften 114
1. Die Verwerflichkeitsklausel in § 240 Abs. 2 StGB 114
2. Die „Rechtswidrigkeit der Zueignung“ in § 242 StGB 115
3. Die „Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils“ in § 263 StGB 115
4. Die „Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen“ in § 266 StGB 115
D. Zwischenergebnis I: normativ geprägte Merkmale und Abstellen auf den konkreten Täter 117
2. Kapitel: Topoi des Unrechtsbewusstseins und die Dichotomie von Irrtümern 122
A. Vorab 122
B. Das Gegensatzpaar: Vorsatz- vs. Schuldtheorie 124
I. Eine Anmerkung sine qua non: die Plenarentscheidung BGHSt 2, 194 und über sie hinaus 124
1. Ablehnung der Vorsatztheorie und Verteidigung der Schuldtheorie 125
2. Gewissensanspannung und Vermeidbarkeitsmaßstab 128
II. Vorsatztheorien 133
1. Die strenge Vorsatztheorie 133
2. Die eingeschränkten Vorsatztheorien 135
a) Rechtsfeindschaft bzw. Rechtsblindheit 135
b) Rechtsfahrlässigkeit 136
aa) Rechtsfahrlässigkeit im weiteren Sinne 137
bb) Rechtsfahrlässigkeit im engeren und eigentlichen Sinne 139
3. Zeitgenössische Vertreter der Vorsatztheorie: Darstellung und Kritik 141
a) Schmidhäuser und Langer 143
aa) Schmidhäuser 143
bb) Langer 144
cc) Zur Kritik: der Beschluss BVerfGE 41, 121 und seine Bindungswirkung 145
b) Otto und Geerds 147
aa) Otto 148
bb) Geerds 149
c) Koriath 151
d) Jakobs 153
e) T. Walter 158
III. Schuldtheorien 169
1. Die strenge Schuldtheorie 171
2. Die eingeschränkten Schuldtheorien 172
a) Die eingeschränkte Schuldtheorie i. e. S. 173
b) Die rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie 174
c) Weitere schuldtheoretische Nuancen 176
aa) Die „unselbstständige Schuldtheorie“ 176
bb) Rechtsfolgenselbstständige Schuldtheorie 176
cc) Vermittelnde Schuldtheorie 177
IV. Eigenständige Lösungsansätze jenseits von Schuld- und Vorsatztheorie 177
1. Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen 177
2. Nowakowski: Wissens- und Bewertungsirrtum 182
3. Gallas: Gegenstand und Ursache des Irrtums 182
C. Die Auffassung, nach der im Kernstrafrecht die Schuld-‍, im Nebenstrafrecht die Vorsatztheorie anzuwenden ist 183
I. Begriffliche Anmerkungen 184
II. These 185
III. Antithese 188
IV. Synthese 189
D. Zwischenergebnis II: Gewährleistung des Bedarfs an Einheit und Konsequenz durch die (weichere) Schuldtheorie 192
I. Gegen die Vorsatztheorie 193
II. Für die Schuldtheorie (insb. eine „weichere“) 195
III. Summa summarum 199
3. Kapitel: Die Widerspiegelung der gesetzgeberischen Grundentscheidung im Verständnishorizont des Täters (WGVT-Formel) 201
A. Abschied von der Figur der Parallelwertung in der Laiensphäre: Zum Verständnishorizont des Täters 202
I. These 202
II. Antithese 208
1. Puppe 209
2. Rinck 211
III. Synthese 214
B. Die verfassungsrechtliche Fundierung der WGVT-Formel 215
I. Der Bestimmtheitsgrundsatz 217
1. An der Schwelle der Problematik: der Rechtsstaat 217
2. Die lex certa et parlamentaria 218
3. Der Bürger als der konkrete Normadressat der Strafrechtsnorm: Zum Verständnishorizont des Täters 226
4. Die gesetzgeberische Grundentscheidung: Inhalt, Funktion und (vorläufige) Bestimmung 233
5. Das parallel vorhandene Bedürfnis nach Rechtssicherheit und die moderne Informationsüberflussgesellschaft 238
6. Ergänzender Exkurs: der ontologische Status von Texten 245
II. Das Schuldprinzip 246
1. Nullum crimen sine culpa 247
2. Umsetzung der verfassungsrechtlichen Normativbedingungen in der Strafrechtsdogmatik 251
3. Absicherung des Schuldprinzips gegen die Systemtheorie 254
4. Absicherung des Schuldprinzips gegen den neurobiologischen Determinismus 258
5. Ergänzender Exkurs: der Unvollständigkeitssatz Gödels 266
C. Die Widerspiegelung 268
I. Die „Widerspiegelungstheorie“ und die endgültige Bestimmung der gesetzgeberischen Grundentscheidung 268
II. Die Widerspiegelung innerhalb der WGVT-Formel 271
1. Widerspiegelung und transzendentale Ästhetik: der fruchtbare Gedanke 271
2. Widerspiegelung und strafrechtliche Irrtumslehre: die fruchttragende Umsetzung 275
Zusammenfassung 278
Literaturverzeichnis 285
Stichwortverzeichnis 315