Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln im AEU-Vertrag
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Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln im AEU-Vertrag
Merkmale, Rechtswirkungen und kompetenzielle Bedeutung der sogenannten »Querschnittsklauseln« in einer Europäischen Wertegemeinschaft
Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 60
(2014)
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Abstract
Die zielverpflichtenden Gemeinwohlklauseln (sog. »Querschnittsklauseln«) im »Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union« (AEUV) geben die Berücksichtigung bestimmter Ziele, wie z.B. den Umwelt- und Verbraucherschutz oder den Schutz kultureller Aspekte bei allen Tätigkeiten der EU vor. Seit der Einführung der beiden ersten Klauseln durch die Einheitliche Europäische Akte wurden bei jeder Vertragsreform mehrere neue Gemeinwohlklauseln eingefügt, die zunehmend den Eindruck einer geschlossenen Normgruppe erweckten. Christine Andrée stellt heraus, dass es sich um einen eigenständigen Normtyp mit bestimmten Charakteristika handelt; insbesondere enthalten alle zwölf Klauseln das Element einer Berücksichtigungspflicht. Die Charakteristika der Klauseln werden mit dem Ziel untersucht, eine bisher ausstehende dogmatische Einordnung zu ermöglichen. In materieller Hinsicht führen die Klauseln Zielkonflikte herbei, da die Gemeinwohlziele aufgrund der Berücksichtigungspflicht neben den Zielen einer jeden Rechtsgrundlage für eine Unionsmaßnahme verfolgt werden sollen. Dabei stellen sich Fragen zur Gewichtung der Gemeinwohlziele in einer Abwägung mit anderen Zielen. Besonders relevant ist die Frage, ob die Gemeinwohlklauseln zu einer Erweiterung von Unionskompetenzen führen können, indem die Klauseln mit weitreichenden Rechtsgrundlagen aus anderen Sachbereichen verknüpft werden. Dies ist insbesondere für diejenigen Gemeinwohlziele relevant, für welche die Verträge nur geringe Kompetenzen der EU oder sogar Harmonisierungsverbote vorsehen. Andrée kommt hier zu dem Ergebnis, dass die Klauseln keine kompetenzerweiternde Wirkung haben sollen. Die Gemeinwohlklauseln sind als Teil der Entwicklung der Union zu einer Wertegemeinschaft zu verstehen. Durch die Implementierung von Einzelwerten in alle Tätigkeiten der Union sichern die Klauseln die umfassende Verwirklichung eines Europäischen Gemeinwohls ab.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Danksagung | 1 | ||
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Einführung | 15 | ||
Teil 1: Die Querschnittsklauseln: Grundlagen | 20 | ||
A. Festlegung des Untersuchungsgegenstandes | 20 | ||
I. Terminologie: Querschnittsklauseln und andere Bezeichnungen | 20 | ||
II. Querschnittsaufgaben und Querschnittsklauseln | 21 | ||
III. Das Verhältnis von Querschnittsklauseln zu Diskriminierungsverboten | 23 | ||
B. Systematik des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) und Technik der Querschnittsklauseln | 24 | ||
C. Feststellung gemeinsamer Merkmale der Querschnittsklauseln als eigenständigem Normtyp | 25 | ||
Teil 2: Die Querschnittsklauseln im AEU-Vertrag: Analyse der vier normtypischen Merkmale | 28 | ||
A. Zum ersten Merkmal des Normtyps – Querschnittsziele im Verlauf der europäischen Integration | 28 | ||
I. Die Einheitliche Europäische Akte 1987 – erste Querschnittsklauseln zum Umweltschutz sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt | 29 | ||
1. Umweltschutz, Art. 11 AEUV (Art. 6 EG a.F.) | 30 | ||
a) Die entscheidende Rolle des Umweltschutzes im Unionsrecht für die Entwicklung neuer Querschnittsziele | 30 | ||
b) Neufassungen der Umwelt-Querschnittsklausel durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Lissabon: Bedeutende Verstärkung | 32 | ||
c) Querschnittsziel: „Erfordernisse des Umweltschutzes [...] insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“ | 33 | ||
aa) „Insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“ – Der ganzheitliche Anspruch der Nachhaltigkeit als bedeutendstes Beispiel für den fortschreitend holistischen Ansatz der Querschnittsklauseln | 34 | ||
bb) „Erfordernisse des Umweltschutzes“ | 36 | ||
(1) Der Umweltbegriff im Unionsrecht | 37 | ||
(2) Stellungnahme: Umweltbegriff im Unionsrecht | 39 | ||
(3) „Erfordernisse“ als „notwendige“ Aspekte des Umweltschutzes | 41 | ||
cc) Das Verhältnis des Tierschutzes zum Umweltschutz | 44 | ||
2. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Art. 175 Abs. 1 S. 2 AEUV (Art. 159 Abs. 1 S. 2 EG a.F.) | 45 | ||
a) Querschnittsziel: „Ziele des Artikels 174“ | 46 | ||
b) Bedeutung des territorialen Bezugs seit dem Vertrag von Lissabon | 49 | ||
II. Der Vertrag von Maastricht 1992 – Querschnittsklauseln zur Kultur, zum Gesundheitsschutz, zur Industrie sowie zur Entwicklungszusammenarbeit | 50 | ||
1. Kultur, Art. 167 Abs. 4 AEUV (Art. 151 Abs. 4 EG a.F.) | 50 | ||
a) Querschnittsziel: „kulturelle Aspekte“, „insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen“ | 51 | ||
b) Der Begriff der Kultur im Unionsrecht | 51 | ||
c) „Kulturelle Aspekte“ | 55 | ||
2. Gesundheitsschutz, Art. 9 Alt. 5 AEUV und Art. 168 Abs. 1 S. 1 AEUV (Art. 152 Abs. I UAbs. 1 EG a.F.) | 55 | ||
a) Dopplung der Querschnittsklausel im Vertrag von Lissabon | 55 | ||
b) Querschnittsziel: „hohes Gesundheitsschutzniveau“ | 56 | ||
3. Industrie, Art. 173 Abs. 3 S. 1 AEUV (Art. 157 Abs. 3 UAbs. 1 S. 1 EG a.F.) | 58 | ||
a) Querschnittsziel: „Ziele des Absatzes 1“ | 58 | ||
b) Der Begriff der Industrie im Unionsrecht | 61 | ||
4. Entwicklungszusammenarbeit, Art. 208 Abs. 1 UAbs. 2 S. 2 AEUV (Art. 178 EG a.F.) | 63 | ||
a) Neukonzeptionierung der Vorschriften zum auswärtigen Handeln der Union im Vertrag von Lissabon | 63 | ||
b) Querschnittsziel: „Ziele der Entwicklungszusammenarbeit“ | 64 | ||
III. Der Vertrag von Amsterdam – Querschnittsklauseln zur Gleichstellung von Männern und Frauen, zur Beschäftigung, zum Verbraucherschutz sowie zum Tierschutz | 69 | ||
1. Gleichstellung von Männern und Frauen, Art. 8 AEUV (Art. 3 Abs. 2 EG a.F.) | 69 | ||
a) Besondere Stellung bereits im EG-Vertrag a.F. | 69 | ||
b) Querschnittsziel: „Ungleichheiten beseitigen“, „Gleichstellung von Männern und Frauen fördern“ | 69 | ||
2. Beschäftigung, Art. 9 Alt. 1 AEUV und Art. 147 Abs. 2 AEUV (Art. 127 Abs. 2 EG a.F.) | 71 | ||
a) Dopplung der Querschnittsklausel im Vertrag von Lissabon | 72 | ||
b) Querschnittsziel: „hohes Beschäftigungsniveau“ | 72 | ||
aa) Begriffsbestimmung | 72 | ||
bb) Abgrenzung zur Wirtschaftspolitik, Art. 120ff. AEUV | 75 | ||
3. Verbraucherschutz, Art. 12 AEUV (Art. 153 Abs. 2 EG a.F.) | 75 | ||
a) Neue Systematik im Vertrag von Lissabon | 76 | ||
b) Querschnittsziel: „Erfordernisse des Verbraucherschutzes“ | 76 | ||
4. Tierschutz, Art. 13 AEUV (Protokoll Nr. 33 zum EG-Vertrag über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere a.F.) | 77 | ||
a) Aufnahme in den Vertragstext durch den Vertrag von Lissabon | 78 | ||
b) Querschnittsziel: „Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere“ | 78 | ||
IV. Der Vertrag von Lissabon – Querschnittsklauseln zu sozialen Belangen und zur Bekämpfung von Diskriminierungen | 80 | ||
1. Die allgemeine soziale Querschnittsklausel, Art. 9 AEUV | 80 | ||
a) Die Entwicklung seit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa (EVV) | 80 | ||
b) Die rechtliche Einordnung der „doppelten Querschnittsklauseln“ zu Beschäftigung und Gesundheitsschutz | 81 | ||
c) Querschnittsziele in Art. 9 AEUV | 82 | ||
aa) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus | 83 | ||
bb) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes | 83 | ||
cc) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung | 84 | ||
dd) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung | 84 | ||
(1) Allgemeine Bildung | 85 | ||
(2) Berufliche Bildung | 85 | ||
ee) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem hohen Niveau des Gesundheitsschutzes | 86 | ||
2. Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, Art. 10 AEUV | 86 | ||
a) Vorläufige Einordnung: Querschnittsklausel oder Diskriminierungsverbot? | 86 | ||
b) Querschnittsziele: „Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ | 87 | ||
aa) Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts: Verhältnis zur Querschnittsklausel in Art. 8 AEUV | 89 | ||
bb) Weitere verbotene Diskriminierungsmerkmale | 90 | ||
V. Überblick und Fazit zu den Zielen der Querschnittsklauseln | 91 | ||
1. Neue Querschnittsziele im Verlauf der Europäischen Integration | 92 | ||
2. Vergleichende Gegenüberstellung der Querschnittsziele | 95 | ||
B. Zum zweiten Merkmal des Normtyps – Die Berücksichtigungspflicht | 97 | ||
C. Zum dritten Merkmal des Normtyps – Der Anwendungsbereich | 101 | ||
I. Bestimmung des Anwendungsbereichs: „bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen“ | 101 | ||
1. Festlegung der Unionspolitiken und -maßnahmen | 105 | ||
2. Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen | 106 | ||
II. Anwendung „bei allen ihren Tätigkeiten“ | 107 | ||
III. Anwendung der Querschnittsklauseln auf Tätigkeiten auf der Grundlage des EU-Vertrags | 108 | ||
IV. Besonderheiten einiger Querschnittsklauseln in Bezug auf den Anwendungsbereich | 113 | ||
1. Explizite Beschränkung der Querschnittsklausel zum Tierschutz (Art. 13 AEUV) auf sieben Sachbereiche | 114 | ||
2. Anwendung der Querschnittsklausel zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Art. 175 Abs. 1 S. 2 AEUV) auf die „Errichtung des Binnenmarkts“ | 115 | ||
3. Anwendung der Querschnittsklausel zur Entwicklungszusammenarbeit (Art. 208 Abs. 1 UAbs. 2 S. 2 AEUV) auf „politische Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können“ | 115 | ||
V. Einordnung der besonderen Schutzklausel in Art. 114 Abs. 3 AEUV (Art. 95 Abs. 3 EG a.F.) | 116 | ||
VI. Fazit zum Anwendungsbereich der Querschnittsklauseln | 118 | ||
D. Zum vierten Merkmal des Normtyps – Tiefe der Einwirkung der Querschnittsklauseln | 119 | ||
E. Fazit zu den normtypischen Merkmalen der Querschnittsklauseln | 121 | ||
Teil 3: Rechtswirkungen der Querschnittsklauseln | 123 | ||
A. Rechtswirkungen der Querschnittsklauseln | 123 | ||
I. Formelle Wirkung der Querschnittsklauseln: Begründungspflicht beim Erlass von Sekundärrecht | 124 | ||
1. Die Reichweite der Begründungspflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV (Art. 253 EG a.F.) | 124 | ||
2. Auswirkungen der Querschnittsklauseln auf die Begründungspflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV (Art. 253 EG a.F.) | 127 | ||
3. Formelle Wirkung der Querschnittsklauseln in der Praxis | 130 | ||
II. Materielle Wirkung der Querschnittsklauseln: Herbeiführung und Lösung von Zielkonflikten bei der Ermessensausübung | 132 | ||
1. Rechtsprechung des EuGH zu Zielkonflikten | 133 | ||
2. Analyse der Ziele in den Verträgen und Einordnung der Querschnittsziele | 134 | ||
a) Die allgemeinen Ziele der Union, Art. 3 EU (Lissabon) | 135 | ||
b) Sachbereichsziele in den Kompetenzlisten von Art. 3–6 AEUV sowie in den einzelnen Sachbereichen | 137 | ||
c) Ergebnis der Analyse der Ziele in den Verträgen: Allgemeine Unionsziele und konkretere Sachbereichsziele | 139 | ||
3. Zur Frage einer Hierarchie der Vertragsziele | 139 | ||
a) Hierarchisierung anhand der Zielkategorien: Allgemeine Unionsziele an der Spitze einer Zielhierarchie der Verträge | 140 | ||
b) Abgrenzung der Querschnittsklauseln zu anderen Zielkategorien der Verträge | 141 | ||
aa) Abgrenzung der allgemeinen Unionsziele von den Querschnittszielen | 141 | ||
bb) Verknüpfung von Querschnittszielen mit Sachbereichszielen: Querschnittsziele als „verstärkte Unterziele“ | 142 | ||
cc) Zum Rang der marktintegrativen Ziele innerhalb der Kategorie der Unterziele | 144 | ||
c) Ergebnis für die Zuordnung der Querschnittsziele in eine Zielhierarchie | 146 | ||
4. Querschnittsklauselspezifische Argumente für eine besondere Gewichtung einzelner Querschnittsziele | 147 | ||
a) Argumentationslinien für den Vorrang einzelner Querschnittsziele in der Abwägung | 147 | ||
aa) Dopplung von Querschnittszielen als allgemeine Unionsziele als Beleg für eine besondere Gewichtung dieser gedoppelten Querschnittsziele | 148 | ||
bb) Systematisch herausragende Stellung einiger Querschnittsklauseln | 150 | ||
cc) Wortlaut der Berücksichtigungspostulate | 151 | ||
dd) Die „Schutzniveau-Klauseln“ als Optimierungsgebote | 155 | ||
ee) Die Lehre vom Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes | 157 | ||
b) Zwischenergebnis: Kein Vorrang der Querschnittsziele in der Abwägung | 159 | ||
5. Lösung von Zielkonflikten mit Querschnittszielen in drei Schritten | 160 | ||
6. Besonderheit bei der Abwägung mit dem Querschnittsziel zum Tierschutz (Art. 13 AEUV): Berücksichtigung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten | 163 | ||
7. Zielkonflikte mit mehreren Querschnittszielen | 164 | ||
III. Fazit zu den formellen und materiellen Rechtswirkungen der Querschnittsklauseln | 165 | ||
B. Die Adressaten der Querschnittsklauseln | 165 | ||
I. Die Unionsorgane als Adressaten aller Querschnittsklauseln: Überblick | 167 | ||
1. Die Kommission als Adressatin der Querschnittsklauseln: Auswirkungen auf ihre Tätigkeitsbereiche und mögliche institutionelle Änderungen | 167 | ||
2. Der Rat und das Europäische Parlament als Adressaten der Querschnittsklauseln | 172 | ||
3. Der Europäische Gerichtshof und das Europäische Gericht als Adressaten der Querschnittsklauseln, insbesondere bei der Anwendung der Querschnittsklauseln als Auslegungsgrundsätze | 173 | ||
4. Fazit zur Umsetzung der Berücksichtigungspflichten durch die Unionsorgane | 175 | ||
II. Die Mitgliedstaaten als Adressaten der passivisch formulierten Querschnittsklauseln | 176 | ||
III. Kritische Überprüfung der These von der Adressatenstellung der Migliedstaaten in einigen Querschnittsklauseln | 181 | ||
IV. Bedeutung der Unionstreue für eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus den Querschnittsklauseln | 185 | ||
V. Fazit zu den Adressaten der Querschnittsklauseln | 187 | ||
C. Exemplarische Darstellung der Umsetzung von Querschnittsklauseln in drei ausgewählten Anwendungsfeldern | 188 | ||
I. Querschnittsklauseln und Grundfreiheiten | 188 | ||
1. Die Diskussion um Querschnittsklauseln als Rechtfertigungsklauseln für Beschränkungen von Grundfreiheiten | 188 | ||
2. Querschnittsziele als zwingende Erfordernisse des Allgemeinwohls | 192 | ||
II. Querschnittsklauseln im Kartellrecht | 194 | ||
1. Querschnittsklauseln und das Kartellverbot | 194 | ||
2. Querschnittsklauseln und Beihilfenkontrolle | 200 | ||
III. Querschnittsklauseln im Vergaberecht | 201 | ||
IV. Fazit zur exemplarischen Darstellung der Umsetzung von Querschnittsklauseln im Rahmen der Grundfreiheiten, im Wettbewerbs- und Vergaberecht | 202 | ||
D. Justiziabilität | 203 | ||
I. Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV (Art. 230 EG a.F.) | 204 | ||
1. Zulässigkeit | 204 | ||
a) Privilegierte Kläger gemäß Art. 263 Abs. 2 AEUV (Art. 230 Abs. 2 EG a.F.) | 204 | ||
b) Klagebefugnis natürlicher und juristischer Personen: Zu einer subjektiv-rechtlichen Wirkung von Querschnittsklauseln | 207 | ||
2. Begründetheit | 208 | ||
II. Untätigkeitsklage gemäß Art. 265 AEUV (Art. 232 EG a.F.) | 212 | ||
1. Zulässigkeit | 212 | ||
2. Begründetheit | 213 | ||
III. Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV (Art. 234 EG a.F.) | 215 | ||
IV. Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 258 AEUV (Art. 226 EG a.F.) | 215 | ||
V. Fazit zur Justiziabilität der Querschnittsklauseln | 216 | ||
Teil 4: Querschnittsklauseln im Kompetenzgefüge der EU | 219 | ||
A. Die Kompetenzordnung der Union nach dem Vertrag von Lissabon | 219 | ||
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und seine Ausprägung in den Verträgen nach dem Vertrag von Lissabon | 220 | ||
II. Kompetenzkategorien im AEU-Vertrag: Ein Überblick | 221 | ||
III. Kompetenzen der Union in den Sachbereichen mit Querschnittsklausel | 222 | ||
IV. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung in den Urteilen zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon | 225 | ||
B. Untersuchung einer kompetenzbegründenden Wirkung der Querschnittsklauseln | 227 | ||
I. Struktur der Kompetenzen der Union und Anforderungen an die Querschnittsklauseln als potenziell kompetenzbegründende Normen | 228 | ||
II. Analyse der Querschnittsklauseln auf die notwendigen Elemente von EU-Kompetenzen | 230 | ||
III. Fazit zur Untersuchung einer kompetenzbegründenden Wirkung der Querschnittsklauseln | 232 | ||
C. Untersuchung einer kompetenzerweiternden Wirkung der Querschnittsklauseln | 233 | ||
I. Variables Zielelement oder präzises Kompetenzregime im Vertrag von Lissabon | 234 | ||
II. Analyse der Auswirkungen der Querschnittsklauseln auf die Wahl der Rechtsgrundlage durch die Unionsorgane | 236 | ||
1. Die Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Rechtsgrundlagen seit dem Titandioxid-Urteil des EuGH | 237 | ||
2. Ansätze in der Literatur und Vorschlag einer Lösung für die Bestimmung der Rechtsgrundlage bei die Querschnittsziele tangierenden Maßnahmen | 241 | ||
3. Die Harmonisierungsverbote als Schranken der Querschnittswirkung | 244 | ||
III. Fazit zur Untersuchung einer kompetenzerweiternden Wirkung der Querschnittsklauseln | 249 | ||
IV. Spiegelung der erarbeiteten Ergebnisse anhand der Urteile des EuGH zu einer „strafrechtlichen Annexkompetenz“ der Union | 251 | ||
D. Vergleich mit der sog. Mosaikkompetenz im deutschen Recht am Beispiel des Gentechnikgesetzes von 1990 | 257 | ||
E. Auswirkungen der Querschnittsklauseln auf die Ausübung bestehender Kompetenzen der Union | 260 | ||
I. Subsidiaritätsprinzip | 260 | ||
II. Verhältnismäßigkeitsprinzip | 262 | ||
F. Fazit zu den Querschnittsklauseln im Kompetenzgefüge der EU | 263 | ||
Teil 5: Abgrenzung zu ähnlichen Normtypen und Kategorisierungsansätze | 266 | ||
A. Abgrenzung des hier untersuchten Normtyps von ähnlichen Bestimmungen in den Verträgen | 266 | ||
I. Querschnittsaufgaben in Titel II des ersten Teils des AEU-Vertrags | 267 | ||
1. Das Kohärenzgebot, Art. 7 AEUV | 267 | ||
2. Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Art. 14 AEUV | 268 | ||
II. Abgrenzung der Querschnittsklauseln von den Diskriminierungsverboten | 272 | ||
III. Vermeintliche Querschnittsklauseln in der Grundrechte-Charta der EU | 274 | ||
B. Ansätze zur Kategorisierung der Querschnittsklauseln | 274 | ||
I. Kategorisierung der Querschnittsklauseln nach dem Umfang der Kompetenzen der EU im jeweiligen Politikbereich | 275 | ||
1. Korrelation geringer Kompetenzen der EU in einem Sachbereich mit einer „starken“ Querschnittsklausel | 275 | ||
2. Differenzierung anhand der Harmonisierungsverbote in einigen Querschnittsbereichen | 277 | ||
II. Kategorisierung nach der Höhe des Konfliktpotenzials mit dem Binnenmarkt | 278 | ||
1. Einordnung der Querschnittsklauseln in drei Gruppen anhand ihres Konfliktpotenzials mit dem Binnenmarkt | 278 | ||
2. Schlussfolgerungen für die in dieser Arbeit erarbeiteten Ergebnisse | 281 | ||
III. Kategorisierung nach der Grundrechtsrelevanz bzw. einem Individualbezug der Querschnittsziele | 282 | ||
1. Grundrechte als Doppelung einiger Querschnittsziele in der Charta der Grundrechte der EU | 283 | ||
2. Schlussfolgerungen für die in dieser Arbeit erarbeiteten Ergebnisse | 286 | ||
IV. Ergebnis zu den Kategorisierungsansätzen | 287 | ||
Teil 6: Querschnittsklauseln als Teil einer Europäischen Wertegemeinschaft | 289 | ||
A. Begriff der Werte | 289 | ||
B. Werte in den Verträgen: Stärkung der Werteorientierung der Union durch den Vertrag von Lissabon | 290 | ||
C. Die EU als Wertegemeinschaft | 292 | ||
I. Die erste Dimension der Wertegemeinschaft: Umfassende Gemeinwohlorientierung eines ursprünglich wirtschaftlichen Zweckbündnisses | 293 | ||
1. Das europäische Gemeinwohl | 294 | ||
2. Querschnittsklauseln als Normierungen von Gemeinwohlaspekten | 296 | ||
3. Querschnittsklauseln als Gemeinwohlklauseln: Überprüfung dieser These anhand ausgewählter Funktionen der Querschnittsklauseln | 298 | ||
II. Die zweite Dimension der Wertegemeinschaft: Legitimation hoheitlichen Handelns der Union | 301 | ||
III. Die dritte Dimension der Wertegemeinschaft: Die Integrationswirkung von Werten | 302 | ||
1. Integrationswirkung insbesondere der Querschnittsklauseln mit Individualbezug und derjenigen mit hohem Konfliktpotenzial mit dem Binnenmarkt | 304 | ||
2. Die soziale Verantwortlichkeit der Union | 305 | ||
D. Fazit zu den Querschnittsklauseln als Teil einer europäischen Wertegemeinschaft | 308 | ||
Teil 7: „Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln“ | 310 | ||
A. Erarbeitung einer neuen Bezeichnung und Definition des Normtyps auf der Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse | 310 | ||
B. Zusammenfassung der Ergebnisse | 313 | ||
Literaturverzeichnis | 320 | ||
Stichwortregister | 338 |