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Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln im AEU-Vertrag

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Andrée, C. (2014). Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln im AEU-Vertrag. Merkmale, Rechtswirkungen und kompetenzielle Bedeutung der sogenannten »Querschnittsklauseln« in einer Europäischen Wertegemeinschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54185-0
Andrée, Christine. Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln im AEU-Vertrag: Merkmale, Rechtswirkungen und kompetenzielle Bedeutung der sogenannten »Querschnittsklauseln« in einer Europäischen Wertegemeinschaft. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54185-0
Andrée, C (2014): Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln im AEU-Vertrag: Merkmale, Rechtswirkungen und kompetenzielle Bedeutung der sogenannten »Querschnittsklauseln« in einer Europäischen Wertegemeinschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54185-0

Format

Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln im AEU-Vertrag

Merkmale, Rechtswirkungen und kompetenzielle Bedeutung der sogenannten »Querschnittsklauseln« in einer Europäischen Wertegemeinschaft

Andrée, Christine

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 60

(2014)

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Abstract

Die zielverpflichtenden Gemeinwohlklauseln (sog. »Querschnittsklauseln«) im »Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union« (AEUV) geben die Berücksichtigung bestimmter Ziele, wie z.B. den Umwelt- und Verbraucherschutz oder den Schutz kultureller Aspekte bei allen Tätigkeiten der EU vor. Seit der Einführung der beiden ersten Klauseln durch die Einheitliche Europäische Akte wurden bei jeder Vertragsreform mehrere neue Gemeinwohlklauseln eingefügt, die zunehmend den Eindruck einer geschlossenen Normgruppe erweckten. Christine Andrée stellt heraus, dass es sich um einen eigenständigen Normtyp mit bestimmten Charakteristika handelt; insbesondere enthalten alle zwölf Klauseln das Element einer Berücksichtigungspflicht. Die Charakteristika der Klauseln werden mit dem Ziel untersucht, eine bisher ausstehende dogmatische Einordnung zu ermöglichen. In materieller Hinsicht führen die Klauseln Zielkonflikte herbei, da die Gemeinwohlziele aufgrund der Berücksichtigungspflicht neben den Zielen einer jeden Rechtsgrundlage für eine Unionsmaßnahme verfolgt werden sollen. Dabei stellen sich Fragen zur Gewichtung der Gemeinwohlziele in einer Abwägung mit anderen Zielen. Besonders relevant ist die Frage, ob die Gemeinwohlklauseln zu einer Erweiterung von Unionskompetenzen führen können, indem die Klauseln mit weitreichenden Rechtsgrundlagen aus anderen Sachbereichen verknüpft werden. Dies ist insbesondere für diejenigen Gemeinwohlziele relevant, für welche die Verträge nur geringe Kompetenzen der EU oder sogar Harmonisierungsverbote vorsehen. Andrée kommt hier zu dem Ergebnis, dass die Klauseln keine kompetenzerweiternde Wirkung haben sollen. Die Gemeinwohlklauseln sind als Teil der Entwicklung der Union zu einer Wertegemeinschaft zu verstehen. Durch die Implementierung von Einzelwerten in alle Tätigkeiten der Union sichern die Klauseln die umfassende Verwirklichung eines Europäischen Gemeinwohls ab.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 1
Inhaltsverzeichnis 5
Einführung 15
Teil 1: Die Querschnittsklauseln: Grundlagen 20
A. Festlegung des Untersuchungsgegenstandes 20
I. Terminologie: Querschnittsklauseln und andere Bezeichnungen 20
II. Querschnittsaufgaben und Querschnittsklauseln 21
III. Das Verhältnis von Querschnittsklauseln zu Diskriminierungsverboten 23
B. Systematik des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) und Technik der Querschnittsklauseln 24
C. Feststellung gemeinsamer Merkmale der Querschnittsklauseln als eigenständigem Normtyp 25
Teil 2: Die Querschnittsklauseln im AEU-Vertrag: Analyse der vier normtypischen Merkmale 28
A. Zum ersten Merkmal des Normtyps – Querschnittsziele im Verlauf der europäischen Integration 28
I. Die Einheitliche Europäische Akte 1987 – erste Querschnittsklauseln zum Umweltschutz sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt 29
1. Umweltschutz, Art. 11 AEUV (Art. 6 EG a.F.) 30
a) Die entscheidende Rolle des Umweltschutzes im Unionsrecht für die Entwicklung neuer Querschnittsziele 30
b) Neufassungen der Umwelt-Querschnittsklausel durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Lissabon: Bedeutende Verstärkung 32
c) Querschnittsziel: „Erfordernisse des Umweltschutzes [...] insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“ 33
aa) „Insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“ – Der ganzheitliche Anspruch der Nachhaltigkeit als bedeutendstes Beispiel für den fortschreitend holistischen Ansatz der Querschnittsklauseln 34
bb) „Erfordernisse des Umweltschutzes“ 36
(1) Der Umweltbegriff im Unionsrecht 37
(2) Stellungnahme: Umweltbegriff im Unionsrecht 39
(3) „Erfordernisse“ als „notwendige“ Aspekte des Umweltschutzes 41
cc) Das Verhältnis des Tierschutzes zum Umweltschutz 44
2. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Art. 175 Abs. 1 S. 2 AEUV (Art. 159 Abs. 1 S. 2 EG a.F.) 45
a) Querschnittsziel: „Ziele des Artikels 174“ 46
b) Bedeutung des territorialen Bezugs seit dem Vertrag von Lissabon 49
II. Der Vertrag von Maastricht 1992 – Querschnittsklauseln zur Kultur, zum Gesundheitsschutz, zur Industrie sowie zur Entwicklungszusammenarbeit 50
1. Kultur, Art. 167 Abs. 4 AEUV (Art. 151 Abs. 4 EG a.F.) 50
a) Querschnittsziel: „kulturelle Aspekte“, „insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen“ 51
b) Der Begriff der Kultur im Unionsrecht 51
c) „Kulturelle Aspekte“ 55
2. Gesundheitsschutz, Art. 9 Alt. 5 AEUV und Art. 168 Abs. 1 S. 1 AEUV (Art. 152 Abs. I UAbs. 1 EG a.F.) 55
a) Dopplung der Querschnittsklausel im Vertrag von Lissabon 55
b) Querschnittsziel: „hohes Gesundheitsschutzniveau“ 56
3. Industrie, Art. 173 Abs. 3 S. 1 AEUV (Art. 157 Abs. 3 UAbs. 1 S. 1 EG a.F.) 58
a) Querschnittsziel: „Ziele des Absatzes 1“ 58
b) Der Begriff der Industrie im Unionsrecht 61
4. Entwicklungszusammenarbeit, Art. 208 Abs. 1 UAbs. 2 S. 2 AEUV (Art. 178 EG a.F.) 63
a) Neukonzeptionierung der Vorschriften zum auswärtigen Handeln der Union im Vertrag von Lissabon 63
b) Querschnittsziel: „Ziele der Entwicklungszusammenarbeit“ 64
III. Der Vertrag von Amsterdam – Querschnittsklauseln zur Gleichstellung von Männern und Frauen, zur Beschäftigung, zum Verbraucherschutz sowie zum Tierschutz 69
1. Gleichstellung von Männern und Frauen, Art. 8 AEUV (Art. 3 Abs. 2 EG a.F.) 69
a) Besondere Stellung bereits im EG-Vertrag a.F. 69
b) Querschnittsziel: „Ungleichheiten beseitigen“, „Gleichstellung von Männern und Frauen fördern“ 69
2. Beschäftigung, Art. 9 Alt. 1 AEUV und Art. 147 Abs. 2 AEUV (Art. 127 Abs. 2 EG a.F.) 71
a) Dopplung der Querschnittsklausel im Vertrag von Lissabon 72
b) Querschnittsziel: „hohes Beschäftigungsniveau“ 72
aa) Begriffsbestimmung 72
bb) Abgrenzung zur Wirtschaftspolitik, Art. 120ff. AEUV 75
3. Verbraucherschutz, Art. 12 AEUV (Art. 153 Abs. 2 EG a.F.) 75
a) Neue Systematik im Vertrag von Lissabon 76
b) Querschnittsziel: „Erfordernisse des Verbraucherschutzes“ 76
4. Tierschutz, Art. 13 AEUV (Protokoll Nr. 33 zum EG-Vertrag über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere a.F.) 77
a) Aufnahme in den Vertragstext durch den Vertrag von Lissabon 78
b) Querschnittsziel: „Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere“ 78
IV. Der Vertrag von Lissabon – Querschnittsklauseln zu sozialen Belangen und zur Bekämpfung von Diskriminierungen 80
1. Die allgemeine soziale Querschnittsklausel, Art. 9 AEUV 80
a) Die Entwicklung seit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa (EVV) 80
b) Die rechtliche Einordnung der „doppelten Querschnittsklauseln“ zu Beschäftigung und Gesundheitsschutz 81
c) Querschnittsziele in Art. 9 AEUV 82
aa) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus 83
bb) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes 83
cc) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung 84
dd) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung 84
(1) Allgemeine Bildung 85
(2) Berufliche Bildung 85
ee) Die Erfordernisse im Zusammenhang mit einem hohen Niveau des Gesundheitsschutzes 86
2. Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, Art. 10 AEUV 86
a) Vorläufige Einordnung: Querschnittsklausel oder Diskriminierungsverbot? 86
b) Querschnittsziele: „Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ 87
aa) Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts: Verhältnis zur Querschnittsklausel in Art. 8 AEUV 89
bb) Weitere verbotene Diskriminierungsmerkmale 90
V. Überblick und Fazit zu den Zielen der Querschnittsklauseln 91
1. Neue Querschnittsziele im Verlauf der Europäischen Integration 92
2. Vergleichende Gegenüberstellung der Querschnittsziele 95
B. Zum zweiten Merkmal des Normtyps – Die Berücksichtigungspflicht 97
C. Zum dritten Merkmal des Normtyps – Der Anwendungsbereich 101
I. Bestimmung des Anwendungsbereichs: „bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen“ 101
1. Festlegung der Unionspolitiken und -maßnahmen 105
2. Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen 106
II. Anwendung „bei allen ihren Tätigkeiten“ 107
III. Anwendung der Querschnittsklauseln auf Tätigkeiten auf der Grundlage des EU-Vertrags 108
IV. Besonderheiten einiger Querschnittsklauseln in Bezug auf den Anwendungsbereich 113
1. Explizite Beschränkung der Querschnittsklausel zum Tierschutz (Art. 13 AEUV) auf sieben Sachbereiche 114
2. Anwendung der Querschnittsklausel zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Art. 175 Abs. 1 S. 2 AEUV) auf die „Errichtung des Binnenmarkts“ 115
3. Anwendung der Querschnittsklausel zur Entwicklungszusammenarbeit (Art. 208 Abs. 1 UAbs. 2 S. 2 AEUV) auf „politische Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können“ 115
V. Einordnung der besonderen Schutzklausel in Art. 114 Abs. 3 AEUV (Art. 95 Abs. 3 EG a.F.) 116
VI. Fazit zum Anwendungsbereich der Querschnittsklauseln 118
D. Zum vierten Merkmal des Normtyps – Tiefe der Einwirkung der Querschnittsklauseln 119
E. Fazit zu den normtypischen Merkmalen der Querschnittsklauseln 121
Teil 3: Rechtswirkungen der Querschnittsklauseln 123
A. Rechtswirkungen der Querschnittsklauseln 123
I. Formelle Wirkung der Querschnittsklauseln: Begründungspflicht beim Erlass von Sekundärrecht 124
1. Die Reichweite der Begründungspflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV (Art. 253 EG a.F.) 124
2. Auswirkungen der Querschnittsklauseln auf die Begründungspflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV (Art. 253 EG a.F.) 127
3. Formelle Wirkung der Querschnittsklauseln in der Praxis 130
II. Materielle Wirkung der Querschnittsklauseln: Herbeiführung und Lösung von Zielkonflikten bei der Ermessensausübung 132
1. Rechtsprechung des EuGH zu Zielkonflikten 133
2. Analyse der Ziele in den Verträgen und Einordnung der Querschnittsziele 134
a) Die allgemeinen Ziele der Union, Art. 3 EU (Lissabon) 135
b) Sachbereichsziele in den Kompetenzlisten von Art. 3–6 AEUV sowie in den einzelnen Sachbereichen 137
c) Ergebnis der Analyse der Ziele in den Verträgen: Allgemeine Unionsziele und konkretere Sachbereichsziele 139
3. Zur Frage einer Hierarchie der Vertragsziele 139
a) Hierarchisierung anhand der Zielkategorien: Allgemeine Unionsziele an der Spitze einer Zielhierarchie der Verträge 140
b) Abgrenzung der Querschnittsklauseln zu anderen Zielkategorien der Verträge 141
aa) Abgrenzung der allgemeinen Unionsziele von den Querschnittszielen 141
bb) Verknüpfung von Querschnittszielen mit Sachbereichszielen: Querschnittsziele als „verstärkte Unterziele“ 142
cc) Zum Rang der marktintegrativen Ziele innerhalb der Kategorie der Unterziele 144
c) Ergebnis für die Zuordnung der Querschnittsziele in eine Zielhierarchie 146
4. Querschnittsklauselspezifische Argumente für eine besondere Gewichtung einzelner Querschnittsziele 147
a) Argumentationslinien für den Vorrang einzelner Querschnittsziele in der Abwägung 147
aa) Dopplung von Querschnittszielen als allgemeine Unionsziele als Beleg für eine besondere Gewichtung dieser gedoppelten Querschnittsziele 148
bb) Systematisch herausragende Stellung einiger Querschnittsklauseln 150
cc) Wortlaut der Berücksichtigungspostulate 151
dd) Die „Schutzniveau-Klauseln“ als Optimierungsgebote 155
ee) Die Lehre vom Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes 157
b) Zwischenergebnis: Kein Vorrang der Querschnittsziele in der Abwägung 159
5. Lösung von Zielkonflikten mit Querschnittszielen in drei Schritten 160
6. Besonderheit bei der Abwägung mit dem Querschnittsziel zum Tierschutz (Art. 13 AEUV): Berücksichtigung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten 163
7. Zielkonflikte mit mehreren Querschnittszielen 164
III. Fazit zu den formellen und materiellen Rechtswirkungen der Querschnittsklauseln 165
B. Die Adressaten der Querschnittsklauseln 165
I. Die Unionsorgane als Adressaten aller Querschnittsklauseln: Überblick 167
1. Die Kommission als Adressatin der Querschnittsklauseln: Auswirkungen auf ihre Tätigkeitsbereiche und mögliche institutionelle Änderungen 167
2. Der Rat und das Europäische Parlament als Adressaten der Querschnittsklauseln 172
3. Der Europäische Gerichtshof und das Europäische Gericht als Adressaten der Querschnittsklauseln, insbesondere bei der Anwendung der Querschnittsklauseln als Auslegungsgrundsätze 173
4. Fazit zur Umsetzung der Berücksichtigungspflichten durch die Unionsorgane 175
II. Die Mitgliedstaaten als Adressaten der passivisch formulierten Querschnittsklauseln 176
III. Kritische Überprüfung der These von der Adressatenstellung der Migliedstaaten in einigen Querschnittsklauseln 181
IV. Bedeutung der Unionstreue für eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus den Querschnittsklauseln 185
V. Fazit zu den Adressaten der Querschnittsklauseln 187
C. Exemplarische Darstellung der Umsetzung von Querschnittsklauseln in drei ausgewählten Anwendungsfeldern 188
I. Querschnittsklauseln und Grundfreiheiten 188
1. Die Diskussion um Querschnittsklauseln als Rechtfertigungsklauseln für Beschränkungen von Grundfreiheiten 188
2. Querschnittsziele als zwingende Erfordernisse des Allgemeinwohls 192
II. Querschnittsklauseln im Kartellrecht 194
1. Querschnittsklauseln und das Kartellverbot 194
2. Querschnittsklauseln und Beihilfenkontrolle 200
III. Querschnittsklauseln im Vergaberecht 201
IV. Fazit zur exemplarischen Darstellung der Umsetzung von Querschnittsklauseln im Rahmen der Grundfreiheiten, im Wettbewerbs- und Vergaberecht 202
D. Justiziabilität 203
I. Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV (Art. 230 EG a.F.) 204
1. Zulässigkeit 204
a) Privilegierte Kläger gemäß Art. 263 Abs. 2 AEUV (Art. 230 Abs. 2 EG a.F.) 204
b) Klagebefugnis natürlicher und juristischer Personen: Zu einer subjektiv-rechtlichen Wirkung von Querschnittsklauseln 207
2. Begründetheit 208
II. Untätigkeitsklage gemäß Art. 265 AEUV (Art. 232 EG a.F.) 212
1. Zulässigkeit 212
2. Begründetheit 213
III. Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV (Art. 234 EG a.F.) 215
IV. Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 258 AEUV (Art. 226 EG a.F.) 215
V. Fazit zur Justiziabilität der Querschnittsklauseln 216
Teil 4: Querschnittsklauseln im Kompetenzgefüge der EU 219
A. Die Kompetenzordnung der Union nach dem Vertrag von Lissabon 219
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und seine Ausprägung in den Verträgen nach dem Vertrag von Lissabon 220
II. Kompetenzkategorien im AEU-Vertrag: Ein Überblick 221
III. Kompetenzen der Union in den Sachbereichen mit Querschnittsklausel 222
IV. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung in den Urteilen zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon 225
B. Untersuchung einer kompetenzbegründenden Wirkung der Querschnittsklauseln 227
I. Struktur der Kompetenzen der Union und Anforderungen an die Querschnittsklauseln als potenziell kompetenzbegründende Normen 228
II. Analyse der Querschnittsklauseln auf die notwendigen Elemente von EU-Kompetenzen 230
III. Fazit zur Untersuchung einer kompetenzbegründenden Wirkung der Querschnittsklauseln 232
C. Untersuchung einer kompetenzerweiternden Wirkung der Querschnittsklauseln 233
I. Variables Zielelement oder präzises Kompetenzregime im Vertrag von Lissabon 234
II. Analyse der Auswirkungen der Querschnittsklauseln auf die Wahl der Rechtsgrundlage durch die Unionsorgane 236
1. Die Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Rechtsgrundlagen seit dem Titandioxid-Urteil des EuGH 237
2. Ansätze in der Literatur und Vorschlag einer Lösung für die Bestimmung der Rechtsgrundlage bei die Querschnittsziele tangierenden Maßnahmen 241
3. Die Harmonisierungsverbote als Schranken der Querschnittswirkung 244
III. Fazit zur Untersuchung einer kompetenzerweiternden Wirkung der Querschnittsklauseln 249
IV. Spiegelung der erarbeiteten Ergebnisse anhand der Urteile des EuGH zu einer „strafrechtlichen Annexkompetenz“ der Union 251
D. Vergleich mit der sog. Mosaikkompetenz im deutschen Recht am Beispiel des Gentechnikgesetzes von 1990 257
E. Auswirkungen der Querschnittsklauseln auf die Ausübung bestehender Kompetenzen der Union 260
I. Subsidiaritätsprinzip 260
II. Verhältnismäßigkeitsprinzip 262
F. Fazit zu den Querschnittsklauseln im Kompetenzgefüge der EU 263
Teil 5: Abgrenzung zu ähnlichen Normtypen und Kategorisierungsansätze 266
A. Abgrenzung des hier untersuchten Normtyps von ähnlichen Bestimmungen in den Verträgen 266
I. Querschnittsaufgaben in Titel II des ersten Teils des AEU-Vertrags 267
1. Das Kohärenzgebot, Art. 7 AEUV 267
2. Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Art. 14 AEUV 268
II. Abgrenzung der Querschnittsklauseln von den Diskriminierungsverboten 272
III. Vermeintliche Querschnittsklauseln in der Grundrechte-Charta der EU 274
B. Ansätze zur Kategorisierung der Querschnittsklauseln 274
I. Kategorisierung der Querschnittsklauseln nach dem Umfang der Kompetenzen der EU im jeweiligen Politikbereich 275
1. Korrelation geringer Kompetenzen der EU in einem Sachbereich mit einer „starken“ Querschnittsklausel 275
2. Differenzierung anhand der Harmonisierungsverbote in einigen Querschnittsbereichen 277
II. Kategorisierung nach der Höhe des Konfliktpotenzials mit dem Binnenmarkt 278
1. Einordnung der Querschnittsklauseln in drei Gruppen anhand ihres Konfliktpotenzials mit dem Binnenmarkt 278
2. Schlussfolgerungen für die in dieser Arbeit erarbeiteten Ergebnisse 281
III. Kategorisierung nach der Grundrechtsrelevanz bzw. einem Individualbezug der Querschnittsziele 282
1. Grundrechte als Doppelung einiger Querschnittsziele in der Charta der Grundrechte der EU 283
2. Schlussfolgerungen für die in dieser Arbeit erarbeiteten Ergebnisse 286
IV. Ergebnis zu den Kategorisierungsansätzen 287
Teil 6: Querschnittsklauseln als Teil einer Europäischen Wertegemeinschaft 289
A. Begriff der Werte 289
B. Werte in den Verträgen: Stärkung der Werteorientierung der Union durch den Vertrag von Lissabon 290
C. Die EU als Wertegemeinschaft 292
I. Die erste Dimension der Wertegemeinschaft: Umfassende Gemeinwohlorientierung eines ursprünglich wirtschaftlichen Zweckbündnisses 293
1. Das europäische Gemeinwohl 294
2. Querschnittsklauseln als Normierungen von Gemeinwohlaspekten 296
3. Querschnittsklauseln als Gemeinwohlklauseln: Überprüfung dieser These anhand ausgewählter Funktionen der Querschnittsklauseln 298
II. Die zweite Dimension der Wertegemeinschaft: Legitimation hoheitlichen Handelns der Union 301
III. Die dritte Dimension der Wertegemeinschaft: Die Integrationswirkung von Werten 302
1. Integrationswirkung insbesondere der Querschnittsklauseln mit Individualbezug und derjenigen mit hohem Konfliktpotenzial mit dem Binnenmarkt 304
2. Die soziale Verantwortlichkeit der Union 305
D. Fazit zu den Querschnittsklauseln als Teil einer europäischen Wertegemeinschaft 308
Teil 7: „Zielverpflichtende Gemeinwohlklauseln“ 310
A. Erarbeitung einer neuen Bezeichnung und Definition des Normtyps auf der Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse 310
B. Zusammenfassung der Ergebnisse 313
Literaturverzeichnis 320
Stichwortregister 338