»Abwägung«
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»Abwägung«
Herausforderung für eine Theorie der Praxis
Editors: Müller, Friedrich | Mastronardi, Philippe
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 272
(2014)
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Abstract
$aAbwägung$z ist für $aGerechtigkeit$z zentral: Justitias Waage hat zwei Schalen, um Vorschriften, Interessen,Werte auszutarieren. Diese Aufgabe kann in der Praxis des Alltags bei jedem Arbeitsschritt auftauchen. Abwägung darf aber, anders als in älteren Lehren und Praktiken, rationale Konkretisierung nicht ersetzen wollen. Doch auch die neuere Doktrin von den »Prinzipien« führt ins Abseits; vergeblich versucht sie, durch philosophische Importe, sich auf eine vorgeblich objektive Wertordnung stützend, die Lücken in einer positivrechtlich vertretbaren Begründung auszufüllen. Dieser Ansatz scheitert; weisen doch »Prinzipien« als bloße Texte und Argumente gegenüber den Normtexten von Verfassung und Gesetz einen minderen Status auf.Die Beiträge des hier vorgelegten Buchs brechen dank der Begründung einer neu strukturierenden Methodik der Abwägung (Florian Windisch) und dank der die Prinzipienlehre (korpus)linguistisch dekonstruierenden Analyse von Friedemann Vogel und Ralph Christensen aus den Sackgassen der Tradition aus. Sie öffnen den Weg für eine immer auch empirisch begründete neue Praxis semantischer Diskussion und Entscheidung dessen, was die Juristen nach wie vor als »Abwägung« beunruhigt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 17 | ||
Florian Windisch: „Abwägung“ als Relationsnorm-Konstruktion. Konstruktive Überlegungen zur Abwägung im Kontext der Strukturierenden Rechtslehre | 19 | ||
I. Rechtsanwendung als Rechtsnormkonstruktion | 20 | ||
II. Das Problem der „Abwägung“ | 23 | ||
1. Erste Annäherung | 23 | ||
2. Oberflächliche Problemanalysen und unterkomplexe Lösungen | 27 | ||
a) Pauschale Dezision | 27 | ||
b) Formale Replikation | 30 | ||
3. Vertiefende Problemanalyse in strukturierender Perspektive | 38 | ||
a) Positive und relative Normprogrammelemente | 40 | ||
b) Konkretisierung erster und zweiter Stufe | 45 | ||
III. „Abwägung“ als Relationsnorm-Konstruktion | 47 | ||
1. Vom Interessenkonflikt zum Rechtskonflikt | 48 | ||
2. Relationierung der Rechtspositionen | 52 | ||
3. Wertprogrammgesteuerte Wertzumessung | 54 | ||
a) Erstellung von Wertprogramm und Wertbereich | 54 | ||
b) Bestimmung der Normwerte in doppelter Bewertung | 61 | ||
4. Die Abwägung als Epilog | 64 | ||
5. Zusammenfassung | 65 | ||
IV. Dogmatische Konsequenzen am Beispiel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 66 | ||
V. Die Strukturierende Rechtslehre und die Abwägung: Zur Anschlussfähigkeit des Konzepts | 71 | ||
1. Die Abwägung in der Strukturierenden Rechtslehre bisher | 72 | ||
2. Stellung zur vorgeschlagenen Weiterentwicklung | 77 | ||
VI. Jenseits des Kollisions-Konflikts: Zur Entwicklungsfähigkeit des Konzepts | 80 | ||
VII. Juristische Methodik im demokratischen Rechtsstaat | 85 | ||
Friedemann Vogel und Ralph Christensen: Die Sprache des Gesetzes ist nicht Eigentum der Juristen. Von der Prinzipienspekulation zur empirischen Analyse der Abwägung | 87 | ||
I. Was heißt Abwägung? | 87 | ||
1. Konduktives Argument | 87 | ||
2. Abwägung von Prinzipien | 90 | ||
3. Abwägung als lokale Ausarbeitung der Semantik | 91 | ||
II. Theorie der Abwägung: Von der Gesetzessemantik zu den Rechtsprinzipien | 92 | ||
1. Der platonistische Regelbegriff der Juristensemantik | 93 | ||
a) Die gesetzespositivistische Semantik | 93 | ||
b) Der Rückzug von der Semantik zu den Rechtsprinzipien | 94 | ||
c) Mit Vagheit von der Sprache zum Rechtsbegriff | 96 | ||
2. Der Prinzipienbegriff | 98 | ||
a) Die Regelaversität | 99 | ||
b) Die Beziehung zur Moral | 101 | ||
c) Die Flucht in die Ideale scheitert | 102 | ||
3. Die produktive Rolle der Vagheit | 104 | ||
a) Vagheit als zentrale Eigenschaft sprachlicher Äußerungen | 104 | ||
b) Vagheit als Topos | 111 | ||
c) Vagheit als kommunikativer Alltag | 113 | ||
III. Empirie juristischer Korpuspragmatik: Die Praxis der Gerichte aus rechtslinguistischer Perspektive | 114 | ||
1. Juristische Korpuspragmatik am Beispiel der MENSCHENWÜRDE | 114 | ||
a) Recht als Text | 114 | ||
b) (Musterhafte) Rechtssprache als Sedimente juristischer Dogmatik | 115 | ||
c) Dogmatische Spuren zur „Menschenwürde“ in der Rechtssprache | 117 | ||
2. Der Frage „Abwägung“ vor Gericht korpuslinguistisch gefolgt | 120 | ||
a) Philosophische Prinzipienlehre | 120 | ||
b) Konduktives Argument | 122 | ||
c) „Abwägung“ als Kern- und Randbereich | 122 | ||
3. „Abwägung“ als Prüfung ‚der‘ Verhältnismäßigkeit | 122 | ||
IV. Zur Theorie der Praxis gerichtlicher Abwägung | 124 | ||
1. Wie wägen Gerichte ab? | 124 | ||
2. Wie vollzieht sich die lokale Ausarbeitung der Semantik? | 125 | ||
3. Die Verkettung von Präjudizien | 126 | ||
V. Fazit, oder: Was bleibt, ist semantische Elaboration im Einzelfall | 129 |