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Lieb, W. (1974). Kabelfernsehen und Rundfunkgesetze. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43196-0
Lieb, Wolfgang. Kabelfernsehen und Rundfunkgesetze. Duncker & Humblot, 1974. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43196-0
Lieb, W (1974): Kabelfernsehen und Rundfunkgesetze, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43196-0

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Kabelfernsehen und Rundfunkgesetze

Lieb, Wolfgang

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 249

(1974)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
I. Gegenstandsfindung: Kabelfernsehen und Rundfunk 19
II. Merkmale zur Unterscheidung zwischen Kabelfernsehen und herkömmlichem Rundfunk 19
III. Kabelfernsehen — heute 21
1. Kabelfernsehen in den USA 22
2. Die Situation in der Bundesrepublik 24
IV. Rechtsprobleme bei der Veranstaltung von Kabelfernsehen 26
Erster Teil: Kabelfernsehen und Rundfunkrecht 28
Erstes Kapitel: Die fernmelderechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen 31
I. Der Rundfunk als geschichtlicher Erfahrungsgegenstand 36
II. Die Rundfunkverbreitungstechnik nach dem Verständnis der administrativen Regelungen 38
1. Die Rundfunkverfügungen der Weimarer Zeit 38
2. Der Ausbau des Drahtfunks und die Drahtfunkverordnung 41
3. Die Rundfunkregelungen der Besatzungszeit und das Rundfunkverwaltungsrecht der Bundesrepublik 44
III. Die Aussagen der Obergerichte über die Rundfunkverbreitungsverfahren 48
IV. Rundfunkverwaltungsrecht und internationales Fernmelderecht 50
V. Zwischenergebnis 52
Zweites Kapitel: Die kulturell-rechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen 53
I. Das Kabelfernsehen und der Rundfunkbegriff nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG 53
II. Rundfunk und Drahtlosigkeit Zur Entwicklung von Begriff und Gegenstand des Rundfunks 55
1. Die Beschreibungsqualität des Wortes Rund-„Funk" 55
a) „Funk" als drahtloses und drahtgebundenes Nachrichtenübermittlungsverfahren 57
b) Die Gleichstellung von Drahtfunk und Raumfunk im Fernmelderecht 60
c) Besonderheit des niederfrequenten Drahtfunks 63
d) Zwischenergebnis 65
2. „Rund"-Funk und Drahtlosigkeit 65
a) Die Entwicklung des Rundfunkbegriffs 67
b) Zwischenergebnis 72
3. Die Bedeutung von Kabel und Draht beim herkömmlichen Rundfunk 72
a) Rundfunk und Rundfunkleitungstechnik 72
b) Der Einsatz von Draht oder Kabel bei der Verbreitung von Programmdarbietungen 74
aa) Die ersten Programmübertragungen über Draht 74
bb) Die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen für die Einführung des drahtlosen Rundfunks 75
cc) Die Ausnutzung vorhandener Leitungsnetze zur Verbreitung von Drahtfunkprogrammen 78
dd) Die Drahtfunktechnik als Ergänzung zur drahtlosen Ausstrahlung 78
ee) Der Drahtfunk als Mittel der Rundfunkpolitik 79
ff) Der Ausbau von Drahtfunknetzen im Nationalsozialismus 79
gg) Der Drahtfunk als letztes intaktes Schnellnachrichtenmittel 81
hh) Wiederaufbau des Drahtfunknetzes nach dem Weltkrieg 81
ii) Die Entscheidung der Rundfunkanstalten für den UKW-Rundfunk 82
kk) Die Bedeutung des Drahtfunks für den Rundfunk anderer Länder 84
ll) Der Einsatz von Kabel beim Fernsehen 85
mm) Die Zentralantennenanlage 87
nn) Zwischenergebnis 88
4. Der Rundfunk als besonderes technisches Nachrichtenmittel in Abgrenzung zu Presse und Film 89
5. Zwischenergebnis 91
III. Das Kabelfernsehen und die Rundfunkgesetze der Länder 92
1. Der Rundfunkbegriff des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens 92
2. Rundfunkgesetze, die den Drahtfunk ausdrücklich mit einbeziehen 94
a) Das Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk, Köln" 94
b) Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk 95
c) Der Staatsvertrag über den Südwestfunk 97
3. Rundfunkgesetze ohne eindeutige Festlegung der Übermittlungsverfahren 98
4. Das Kabelfernsehen und einzelne Gesetzesbegriffe 101
IV. Ergebnis 102
Zweiter Teil: Die Erscheinungsformen des Kabelfernsehens und die Merkmale des herkömmlichen Rundfunks nach dem Grundgesetz und den Länderrundfunkgesetzen 104
Erstes Kapitel: Das Verhältnis der Rundfunkgesetze zum Grundgesetz bei der Gewinnung rechtlicher Wesensmerkmale des Rundfunks 106
Zweites Kapitel: Die rechtlichen Merkmale des Rundfunkbegriffs 108
I. Die Ausdrucksmittel des Rundfunks 108
II. Der Programminhalt als Wesensmerkmal 109
III. Der Rundfunk als für die Allgemeinheit bestimmte Darbietung 113
1. Die Vieldeutigkeit des Begriffs der Allgemeinheit nach dem Wortlaut der Rundfunkgesetze 113
2. Allgemeinheit als Merkmal der Abgrenzung des Rundfunks von den Funksonderdiensten 115
IV. Die verfassungsrechtliche Ausdeutung des Merkmals der Allgemeinheit 119
1. Allgemeinheit und Allgemeinzugänglichkeit 119
2. Allgemeinheit als „faktische Offenheit" 121
V. Übertragbarkeit der Kriterien des Öffentlichkeitsbegriffs aus anderen Rechtsgebieten zur Konkretisierung des Merkmals der Allgemeinheit 122
1. Öffentlichkeit auch als räumlich getrennte Vielzahl von Personen 124
2. Ubiquität der Ätherwellen und „unbegrenzte Öffentlichkeit" 125
3. Allgemeinheit als „breite Öffentlichkeit" 127
4. Die Zweckbestimmung des Merkmals der Allgemeinheit beim Rundfunk im Unterschied zum urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff 129
5. Die Beziehungen der Beteiligten an den Funksonderdiensten als Unterscheidungsmerkmal zur Allgemeinheit des Teilnehmerkreises beim Rundfunk 130
6. Zwischenergebnis 132
7. Allgemeinheit bei der Wiedergabe oder Allgemeinheit des Rundfunkempfangs 133
8. Zwischenergebnis 135
VI. Der Kommunikationsinhalt oder der Wille des Veranstalters als Kriterium für die „Bestimmung" für die Allgemeinheit 136
1. Der Kommunikationsinhalt als Indiz für die Bestimmung einer Sendung an die Allgemeinheit 137
2. Der Wille des Absenders als Entscheidungskriterium für die Bestimmung einer Sendung für die Allgemeinheit 139
a) Im nachhinein ist jede unbestimmte Personenmehrheit bestimmt 141
b) Verobjektivierung des Willensmoments 142
c) Zwischenergebnis 143
VII. Die Allgemeinheit als Rezipient von Massenkommunikation 143
1. Die Masse 145
2. Das disperse Publikum 146
a) Zahl und Streuung der Teilnehmer — keine essentiellen Merkmale der Massenkommunikation 147
b) Massenkommunikationsmittel als Sammelbegriff verschiedener gleichartiger Kommunikationsmedien 149
3. Massenkommunikationsmittel und Grundgesetz 150
4. Zwischenergebnis 151
VIII. Allgemeinheit als Allgemeinheitsbezug des Programms 152
1. Die liberale Komponente des Art. 5 Abs. 1 GG als Verbot staatlicher Eingriffe in die Programmgestaltung 153
2. Allgemeinheitsbezug und die institutionelle Komponente der Rundfunkfreiheit 155
a) Politischer und unpolitischer Rundfunk 158
b) Die Eingrenzung des Rundfunks auf die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe 158
c) „Der Weg vom Recht über die Institution zur Pflicht" 159
d) Die „öffentliche Aufgabe" als definitorisch leerlaufendes Begriffssubstitut 160
e) öffentliche Meinungsbildung als ständiger Prozeß ohne rechtlich bestimmbaren Verlauf 162
f) Die Aufhebung der Trennung zwischen politischem und gesellschaftlichem Bereich im demokratischen Sozialstaat 163
g) Die verfassungsrechtliche Problematik einer programmlichen Inpflichtnahme 164
h) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den „politischen" und den „unpolitischen" Rundfunk 166
3. Ergebnis 169
IX. Exkurs: Der Rundfunk als publizistische Institution 170
X. Die institutionell-publizistischen Voraussetzungen für den Programmbetrieb 174
Drittes Kapitel: Vergleich der verschiedenen Erscheinungsformen des Kabelfernsehens mit dem herkömmlichen Rundfunk 176
I. Zu 1.: Vollversorgung einer größeren Region 176
II. Zu 2.: Lokales Kabelfernsehen 179
III. Zu 3.: Verkabelung verschiedener örtlich zusammenliegender Gebäude oder einer Großwohnanlage 184
IV. Exkurs: Genehmigungsfreie Fernmeldeanlagen als Rundfunk 189
V. Zu 4.: Kabelsendungen, die von einer Zentrale an verschiedene Einzelstellen mit Publikumsverkehr geliefert werden 191
VI. Zu 5.: Kabelverteilung von Programmen an einem Ort mit Publikumsverkehr 194
VII. Zu 6.: Kabelverteilung von Programmen an verschiedene „private" Empfangsstellen innerhalb eines Gebäudes 195
Dritter Teil: Rückwirkungen der Einführung des Kabelfernsehens auf die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgesetze 199
Erstes Kapitel: Rundfunkfreiheit ohne Wellenknappheit 201
I. Die teilweise in der Literatur gezogenen Konsequenzen aus einem behaupteten Wegfall der tatsächlichen Prämissen des Fernseh-Urteils 201
II. Der Streit um den Wegfall der technischen Prämisse 202
III. Die nur potentielle Möglichkeit der Erhöhung der Programmzahl und die tatsächlichen Prämissen 203
IV. Die Verknüpfung der technischen mit der finanziellen Prämisse 204
1. Der hohe Kostenaufwand für die Veranstaltung von Rundfunksendungen läßt nur eine kleine Zahl von Veranstaltungsträgern zu 205
2. Verbot jeder vermeidbaren Monopolisierung 207
3. Die unterschiedliche Ausgangssituation bei Presse, Film und Rundfunk 208
4. Die gesetzliche Regelung der Rundfunkfreiheit als vorbeugende „Dienstleistungspflicht" des Gesetzgebers 210
5. Die Verfassungsgarantie der Meinungspluralität gilt auch für den lokalen Bereich 212
V. Binnenpluralistische Organisationsstruktur und individualbezogene Grundrechte 214
VI. Zwischenergebnis 215
Zweites Kapitel: Die Verfassungskonformität der binnenpluralistischen Organisationsstruktur auch beim Fortfall der Prämissen des Fernseh-Urteils 217
I. Unterschiedliche Begründungsansätze 218
II. Die einzigartige Machtintensität und Suggestivkraft des Rundfunks als besonderes Strukturmerkmal 219
III. Die unterschiedlichen Wahrnehmungsbedingungen von Rundfunk und Presse 220
1. Der Rundfunk als „bequemstes" Massenmedium 220
2. Der Aktualitätsvorsprung des Rundfunks 221
3. Der Glaubwürdigkeitsvorsprung des Rundfunks 222
4. Die Beschränkung der Rezeption mehrfacher Angebote durch die geringere Disponibilität des Rundfunks und die fehlende Selektionsmöglichkeit für den Rezipienten innerhalb der Programmangebote 223
IV. Zwischenergebnis 226
Drittes Kapitel: Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunk-„Monopols" bei Einführung des Kabelfernsehens 228
I. Die Unzulänglichkeit der Kennzeichnung des alleinigen Rundfunkveranstaltungsrechts der Rundfunkanstalten als „Monopol" 228
1. Die Verzahnung von Rundfunkgesetzen und Grundgesetz als Ausschlußgrund für private Rundfunkveranstaltungen 230
2. Das Verfassungsgebot der Meinungsvielfalt und die Verlagerung der Rundfunkveranstaltungsträger ins öffentliche Recht als Ausschlußgründe für private Rundfunkinitiativen 231
II. Die öffentlich-rechtliche Struktur der Rundfunkveranstaltungsträger und die Grundrechte 232
1. Die allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG (1. Halbsatz) 232
2. Die Informationsfreiheit — Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (2. Halbsatz) 234
3. Die individualrechtliche Komponente des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG 234
4. Die öffentlich-rechtliche Struktur des Rundfunks als Hinderungsgrund für erwerbswirtschaftliche Betätigungsformen im Rundfunkwesen 237
a) Die Problematik des Verhältnisses zwischen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 12 Abs. 1 GG 238
b) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftsbetätigung 240
aa) Zu den Voraussetzungen und Grenzen verfassungsrechtlich legitimierter staatlicher Wirtschaftsbetätigung 241
bb) Das Vorliegen einer „öffentlichen Aufgabe" als Voraussetzung für eine staatliche Handlungs- und Gestaltungskompetenz 242
cc) Zum gesetzgeberischen Ermessen auf der Ebene der Handlungskompetenz und im Rahmen der Gestaltungskompetenz 243
c) Die Anwendung der Grundsätze der „sozialen Determination der Grundrechte" auf das Rundfunkrecht 245
aa) Die staatliche Handlungskompetenz im Rundfunkwesen 246
bb) Die öffentlich-rechtliche Ausformung der Rundfunkveranstaltungsträger als eine im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers liegende zulässige Maßnahme 247
cc) Bestätigung durch das Fernseh-Urteil 248
d) Zur sachlichen Vertretbarkeit der Beibehaltung der öffentlichen Rechtsform für die Rundfunkveranstaltungsträger 249
aa) Die historische Gewachsenheit und Erprobtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 249
bb) Keine Verdrängung eines bestehenden Berufsbildes 250
cc) Die Verlagerung der Rundfunkorganisation ins Privatrecht als gesetzgeberischer Umweg 251
dd) Die Begrenzung der Kommerzialisierung und der daseinsvorsorgerische Aspekt des Rundfunks 252
ee) Gleichmäßige Rundfunkversorgung 254
ff) K e i n Verstoß gegen den Subsidiaritätsgedanken 255
5. Kein Verstoß gegen Art. 14 GG 256
6. Rundfunkgesetze und allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG 257
III. Die Bindungswirkung des Fernseh-Urteils nach 31 Abs. 2 BVGG auch bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze 258
IV. Gesetzeserfordernis als Hinderungsgrund für die Vollziehbarkeit der eventuell einschlägigen Individualgrundrechte 259
Literaturverzeichnis 262