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Investigativer Journalismus im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Strafrecht

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Klintworth, S. (2014). Investigativer Journalismus im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Strafrecht. Eine Betrachtung des Kern- und Nebenstrafrechts unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54276-5
Klintworth, Swantje Marie. Investigativer Journalismus im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Strafrecht: Eine Betrachtung des Kern- und Nebenstrafrechts unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Deutschland. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54276-5
Klintworth, S (2014): Investigativer Journalismus im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Strafrecht: Eine Betrachtung des Kern- und Nebenstrafrechts unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54276-5

Format

Investigativer Journalismus im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Strafrecht

Eine Betrachtung des Kern- und Nebenstrafrechts unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Deutschland

Klintworth, Swantje Marie

Schriften zum Strafrecht, Vol. 265

(2014)

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About The Author

Swantje Marie Klintworth wurde 1981 in Bremen geboren. Von 2001 bis 2007 studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Parallel dazu absolvierte sie den Teilstudiengang Journalistik, den sie 2009 abschloss. Nach der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete sie bis 2010 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Reinhard Merkel. Von 2010 bis 2013 war sie Rechtsreferendarin beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Ihre Promotion beendete sie im Jahr 2013.

Abstract

Zur öffentlichen Aufgabe der Presse gehören sowohl die Informations- und Kontrollfunktion als auch die meinungsbildende Funktion, wobei der investigative Journalismus diese Funktionen in besonderem Maße erfüllt. Ob er diese Aufgabe unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage angemessen wahrnehmen kann, untersucht die vorliegende Arbeit. Es werden alle Straftatbestände in den Blick genommen, mit denen ein investigativer Journalist in Konflikt geraten kann, obwohl er sich an die üblichen Vorgehensweisen bei Recherche und Berichterstattung hält. So wird analysiert, ob berufsständisch anerkanntes journalistisches Verhalten durch den Strafgesetzgeber pönalisiert wird und ob darin gegebenenfalls eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung für den investigativen Journalismus zu sehen ist. Dabei wird gezeigt, dass es dem Gesetzgeber nicht immer gelungen ist, die Belange des investigativen Journalismus ausreichend zu berücksichtigen, und es werden Lösungsvorschläge für diese Fälle erarbeitet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 25
I. Gegenstand der Arbeit 26
II. Gang der Untersuchung 26
Erster Teil: Investigativer Journalismus – Begriff und Bedeutung 28
A. Begriffsbestimmung 28
I. Sprachliche Analyse 29
II. Begriffsbestimmungen in der wissenschaftlichen Literatur 30
1. Die drei vorherrschenden Hauptabgrenzungskriterien 31
a) Vorgehensweise: Die aktive Rolle des Journalisten 32
b) Themenkatalog: Sozial relevante Inhalte 33
c) Äußere Umstände: Recherchearbeit gegen den Widerstand Betroffener 34
2. Sonstige Kriterien zur Bestimmung investigativer Arbeit 35
a) Das Aufstellen zusätzlicher Anforderungen 35
b) Annäherung über andere Herangehensweisen: Medienwirkungsforschung und internationale Untersuchungen 36
III. Kritik und Stellungnahme 37
IV. Fazit 39
B. Gesellschaftliche Bedeutung des investigativen Journalismus 39
Zweiter Teil: Normative Grundlagen des investigativen Journalismus – rechtlich gesicherte Recherche- und Berichterstattungsfreiheit 42
A. Recherchefreiheit 42
I. Verfassungsrechtlicher Schutz 42
1. Die Medienfreiheiten des Art. 5 I 2 GG 42
2. Informationsfreiheit nach Art. 5 I 1 Var. 2 GG 43
3. Die Schranke der allgemeinen Gesetze 44
II. Einfachgesetzlicher Schutz 44
1. Informationsanspruch aus den Landespressegesetzen 45
a) Inhalt und Grenzen des Informationsanspruchs 46
aa) Inhalt und Ausgestaltung des Anspruchs: Auskünfte, die der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse dienen 46
bb) Beschränkungen des Anspruchs durch normierte Auskunftsverweigerungsgründe 47
b) Anspruchsverpflichtete: Behörden der Länder und Gemeinden 48
aa) Behörden im Sinne des Presserechts 49
bb) Behördeninterne Auskunftskompetenz 50
c) Anspruchsberechtigte: Vertreter der Presse 51
2. Recht auf Zugang zu amtlichen Unterlagen 51
a) Informationsfreiheitsgesetz 52
aa) Inhalt des Anspruchs: Zugang zu allen Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen 53
bb) Anspruchsverpflichtete: Behörden des Bundes 53
cc) Anspruchsberechtigte: natürliche und juristische Personen 53
(1) Auslegung nach dem Wortlaut des § 1 I IFG 54
(2) Systematische Auslegung 54
(3) Historische Auslegung 55
(4) Teleologische Auslegung 55
(5) Verfassungskonforme Auslegung 56
(6) Ergebnis der Auslegung 57
dd) Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene 58
ee) Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetzes in der journalistischen Praxis 59
b) Umweltinformationsgesetz 60
aa) Inhalt des Anspruchs: Zugang zu Umweltinformationen 60
bb) Anspruchsverpflichtete: informationspflichtige Stellen gemäß § 2 I UIG 61
cc) Anspruchsberechtigte: „jede Person“ 61
dd) Zugang zu Umweltinformationen auf Länderebene 62
c) Verbraucherinformationsgesetz 63
aa) Inhalt des Anspruchs: Zugang zu Informationen über Lebens- und Futtermittel 63
bb) Anspruchsverpflichtete: Behörden oder Personen des Privatrechts, die für die Erfüllung der in § 1 LFGB genannten Zwecke zuständig sind 64
cc) Anspruchsberechtigte: natürliche und juristische Personen 65
dd) Das Verbraucherinformationsgesetz in der journalistischen Praxis 65
d) Das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz) 66
aa) Zugangsregelungen für jedermann gemäß § 3 StUG 66
bb) Besonderes Zugangsrecht für Presse, Rundfunk und Film gemäß § 34 StUG 67
cc) Einschränkung für personenbezogene Informationen 68
3. Recht auf Einsicht in öffentliche Register und behördliche Verzeichnisse 69
a) Vereinsregister 70
b) Handels- und Unternehmensregister 70
c) Grundbuch 70
d) Schuldnerverzeichnis 71
e) Melderegister 71
4. Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen 72
a) Staatliche Veranstaltungen 72
aa) Sitzungen staatlicher Organe 72
(1) Parlamentssitzungen 73
(2) Gerichtsverhandlungen 73
bb) Pressekonferenzen 74
b) Veranstaltungen in privater Trägerschaft 74
aa) Zugang zu öffentlichen Versammlungen 75
bb) Das Recht auf Kurzberichterstattung 75
B. Berichterstattungsfreiheit 76
I. Die Meinungsfreiheit des Art. 5 I 1 Var. 1 GG 76
II. Die Medienfreiheiten des Art. 5 I 2 GG 77
III. Das Zensurverbot des Art. 5 I 3 GG 77
IV. Die Schranke der allgemeinen Gesetze 77
Dritter Teil: Strafrechtliche Grenzen des investigativen Journalismus 79
A. Vorschriften zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und sonstiger persönlicher Rechtsgüter 80
I. §§ 201 ff. StGB, die Regelungen zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs 80
1. § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 80
a) Grundlagen 80
b) Die einzelnen Tatbestände des § 201 StGB 82
aa) Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen 82
bb) Das Gebrauchen oder einem Dritten Zugänglichmachen einer so hergestellten Aufnahme 85
(1) Das Tatobjekt: eine „so hergestellte Aufnahme“ 85
(2) Gebrauchen oder Zugänglichmachen 87
cc) Das Abhören mittels eines Abhörgerätes 88
dd) Das öffentliche Mitteilen eines aufgenommenen bzw. abgehörten nichtöffentlich gesprochenen Wortes 90
c) Rechtswidrigkeit 92
aa) Allgemeine Rechtfertigungsgründe 92
(1) Die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund bei einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 92
(2) Rechtfertigung durch Notwehr gemäß § 32 StGB 94
(3) Rechtfertigung durch Notstand gemäß § 34 StGB 95
(4) Analoge Anwendung der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB 97
(5) Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Güter- und Interessenabwägung 98
(6) Rechtfertigung unmittelbar aus Art. 5 I GG 98
bb) Erweiterte Rechtfertigung für § 201 II 1 Nr. 2 StGB: Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemäß § 201 II 3 StGB 99
cc) Zusammenfassung 100
d) Fazit 100
2. § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 101
a) Grundlagen 101
b) Entstehungsgeschichte 101
aa) Der Entwurf der FDP-Fraktion 102
bb) Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion 103
cc) Der Entwurf des Bundesrates 103
dd) Der fraktionsübergreifende Entwurf 104
c) Die Tathandlungen im Einzelnen 105
aa) Tathandlungen nach § 201a StGB: Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme 105
bb) Tathandlungen nach § 201a II StGB: Gebrauchen oder einem Dritten Zugänglichmachen einer nach Absatz 1 hergestellten Bildaufnahme 106
cc) Tathandlung nach § 201a III StGB: Unbefugtes Zugänglichmachen einer befugt hergestellten Bildaufnahme 107
d) Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Regelung des § 201a StGB 107
aa) Die Kritikpunkte im Einzelnen 109
(1) Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 109
(2) Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes 111
(a) Sachlicher Geltungsbereich: der „höchstpersönliche Lebensbereich“ 112
(b) Räumliche Abgrenzung: „Wohnung oder gegen Einblick besonders geschützter Raum“ 115
(c) Die Tathandlung „übertragen“ 118
(d) Zusammenfassende Würdigung 119
(3) Kollision mit der Presse- und Rundfunkfreiheit 119
(a) Einschränkung wichtiger investigativer Recherchen 120
(b) Verbot der Verwendung rechtswidrig beschaffter bzw. erlangter Informationen 122
(c) Verunsicherung bei den Medienschaffenden 122
(d) Zusammenfassende Würdigung 123
bb) Lösungsansätze 124
(1) Abschaffung des § 201a StGB 124
(2) Korrektur im Wege der verfassungskonformen Auslegung des § 201a StGB 124
(3) Analoge Anwendung eines besonderen Rechtfertigungsgrundes 125
(4) Korrektur auf der Tatbestandsebene und Einführung eines Rechtfertigungsgrundes 126
e) Fazit 128
3. § 202 StGB, Verletzung des Briefgeheimnisses 128
a) Grundlagen 128
b) Öffnen eines verschlossenen Briefes oder eines anderen verschlossenen Schriftstücks 129
c) Kenntnisverschaffung unter Anwendung technischer Mittel 130
d) Kenntnisverschaffung nach Öffnen eines verschlossenen Behältnisses 131
e) Verwendung von Schriftstücken, die ein anderer unter Verstoß gegen § 202 StGB erlangt hat 132
f) Fazit 132
4. § 202a StGB, Ausspähen von Daten 132
a) Grundlagen 132
b) Tatobjekt des § 202a StGB: Daten 133
c) Tathandlung des § 202a StGB: Verschaffen des Zugangs 134
d) Verwendung von Daten, die ein anderer unter Verstoß gegen § 202a StGB erlangt hat 135
e) Fazit 135
5. §§ 203, 26 bzw. 27 StGB, Anstiftung oder Beihilfe zur Verletzung von Privatgeheimnissen 136
a) Grundlagen 136
b) Unbefugte Geheimnisoffenbarung nach § 203 I StGB 137
aa) Täterkreis: Angehörige der in § 203 I StGB genannten Berufsgruppen 137
bb) Tatobjekt des § 203 I StGB: Ein fremdes Geheimnis, das dem Täter anvertraut oder sonst bekannt geworden ist 138
cc) Tathandlung des § 203 I StGB: Offenbaren 139
c) Geheimnisoffenbarung durch Amtsträger usw. nach § 203 II StGB 140
aa) Täterkreis: Angehörige der in § 203 II StGB genannten Berufsgruppen 140
bb) Tatobjekte des § 203 II StGB: Fremde Geheimnisse sowie bestimmte Einzelangaben, die für Verwaltungszwecke erfasst worden sind 141
cc) Das Verhältnis von § 203 II StGB und dem Informationsanspruch aus den Landespressegesetzen 141
d) Beteiligung eines Journalisten am Geheimnisverrat: Problematik der notwendigen Teilnahme 144
aa) Notwendige Teilnahme durch den Träger des geschützten Rechtsguts 145
bb) Notstandsähnliche Lage für den notwendig Beteiligten 145
cc) Teilnahme nur in dem tatbestandsnotwendigen Mindestmaß 146
e) Fazit 148
6. § 204 StGB, Verwertung fremder Geheimnisse 149
7. Zwischenergebnis zu den Regelungen zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs 149
II. § 238 StGB, Nachstellung 150
1. Grundlagen 150
2. Entstehungsgeschichte 151
3. Nachstellen durch Aufsuchen der räumlichen Nähe einer anderen Person nach § 238 I Nr. 1 StGB 152
a) Aufsuchen der räumlichen Nähe 152
b) Beharrliches Vorgehen 152
c) Unbefugtes Handeln 153
d) Taterfolg: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung 154
e) Nachstellen durch versuchte Kontaktaufnahme mittels der Kommunikationsmittel des § 238 I Nr. 2 StGB 154
4. Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Regelung des § 238 StGB 156
a) Die Kritikpunkte im Einzelnen 157
aa) Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 157
bb) Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes 158
cc) Kollision mit der Presse- und Rundfunkfreiheit 160
(1) Pönalisierung journalistischer Arbeit durch die Weite des Tatbestands 160
(2) Verunsicherung bei den Medienschaffenden 160
(3) Zusammenfassende Würdigung 161
b) Lösungsansätze 161
aa) Analoge Anwendung eines besonderen Rechtfertigungsgrundes 161
bb) Rechtfertigung über Art. 5 I 2 GG 162
cc) Korrektur im Wege der verfassungskonformen Auslegung des § 238 I StGB 163
(1) Das Merkmal „unbefugt“ als Anknüpfungspunkt für die Straflosigkeit journalistischer Recherchen 163
(2) Das Merkmal „beharrlich“ als Anknüpfungspunkt für die Straflosigkeit journalistischer Recherchen 164
(3) Zusammenfassende Würdigung 165
dd) Korrektur im Wege einer Gesetzesänderung 165
5. Fazit 166
III. § 123 StGB, Hausfriedensbruch 166
1. Grundlagen 166
2. Die geschützten Objekte 166
3. Tathandlung des Eindringens, § 123 I Var. 1. StGB 167
a) Anforderungen an den Willen des Berechtigten 168
b) Die erschlichene Zutrittserlaubnis 169
c) Die missbräuchliche Nutzung einer generellen Zutrittserlaubnis 170
d) Zwischenergebnis 170
4. Tathandlung des unbefugten Verweilens, § 123 I Var. 2 StGB 171
5. Besonderheit bei öffentlichen Versammlungen: Kein Ausschluss von Pressevertretern zulässig 171
6. Die Rechtswidrigkeit 172
a) Aufenthalt in Privatgebäuden 172
b) Aufenthalt in öffentlichen Räumlichkeiten 174
7. Fazit 175
IV. §§ 185 ff. StGB, die Ehrschutzdelikte 176
B. Vorschriften zum Schutz der Rechtspflege und des öffentlichen Friedens 177
I. § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter Straftaten 177
1. Grundlagen 177
2. Die Anzeigepflicht nach § 138 StGB 178
3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht 179
a) Allgemein bestehende Ausnahmen 179
b) Privilegierung bestimmter Berufsgruppen 179
4. Fazit 181
II. § 140 StGB, Belohnung und Billigung von Straftaten 181
1. Grundlagen 181
2. Tathandlung: Belohnen 182
3. Tathandlung: Billigen 182
4. Fazit 183
III. § 164 StGB, Falsche Verdächtigung 183
IV. § 353d StGB, Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen 184
1. Der Tatbestand des § 353d Nr. 1 StGB 184
2. Der Tatbestand des § 353d Nr. 2 StGB 185
3. Der Tatbestand des § 353d Nr. 3 StGB 185
4. Kritik an § 353d Nr. 3 StGB 187
5. Fazit 188
C. Delikte in Verbindung mit einer Täuschung über die eigene Identität – Die Strafbarkeit der „Wallraff'schen Methoden“ 188
I. § 263 StGB, Betrug 189
1. Anstellungsbetrug durch Eingehen von Arbeitsverträgen 189
2. Unberechtigte Inanspruchnahme von Leistungen 190
3. Fazit 192
II. § 281 StGB, Missbrauch von Ausweispapieren 192
III. § 267 StGB, Urkundenfälschung 193
IV. Fazit 194
D. §§ 353b, 26 bzw. 27 StGB, Anstiftung oder Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht 195
I. Grundlagen 195
II. Verletzung von Dienstgeheimnissen nach § 353b I StGB 196
1. Täterkreis: nur Angehörige der in § 353b I Nr. 1 bis 3 StGB genannten Personengruppen 197
2. Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen 197
III. Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353b II StGB 197
1. Täterkreis: Personen mit auferlegter Geheimhaltungspflicht 198
2. Tatobjekt: Gegenstände und Nachrichten, zu deren Geheimhaltung der Täter verpflichtet ist 198
3. Tathandlung des § 353b II StGB: Gelangenlassen an einen anderen bzw. öffentliches Bekanntmachen 198
IV. Beteiligung von Journalisten an der Verletzung von Dienstgeheimnissen 199
1. Beihilfe durch Veröffentlichen eines Geheimnisses: Problem der sukzessiven Beihilfe im Beendigungsstadium 199
2. Die sukzessive Beihilfe in Literatur und Rechtsprechung 199
3. Kritische Würdigung und Stellungnahme 200
V. Geplante Gesetzesänderung: Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht 201
VI. Fazit 202
E. § 259 StGB, Hehlerei 203
F. Die Landespressegesetze 204
G. Das Kapitalmarktstrafrecht 204
I. §§ 38 I Nr. 2, 39 II Nr. 3, 14 I Nr. 2 WpHG, unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen 204
1. Grundlagen 204
2. Täterkreis: Primärinsider 205
3. Tatobjekt: Insiderinformationen 206
4. Tathandlung: Unbefugte Weitergabe 207
a) Weitergabe innerhalb der Redaktion 208
b) Publikation in den Medien als unbefugte Weitergabe 208
aa) Kontroverse in der rechtswissenschaftlichen Literatur 209
bb) Kritische Würdigung und Stellungnahme 210
5. Verfassungsrechtliche Bedenken 210
6. Fazit 211
II. §§ 38 II, 39 II Nr. 11, 20a I 1 Nr. 1 Var. 1 WpHG, unrichtige oder irreführende Berichterstattung über börsennotierte Unternehmen als verbotene Marktmanipulation 212
1. Grundlagen 212
2. Unrichtige oder irreführende Angaben 212
3. Bewertungserheblichkeit 213
4. Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis 214
5. Besonderer Beurteilungsmaßstab für Journalisten gemäß § 20a VI WpHG 215
6. Fazit 216
III. Abschließendes Fazit zum Kapitalmarktstrafrecht 217
H. Das Urheberrechtsgesetz 217
I. Grundlagen 217
II. Tatobjekt: Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes 218
III. Tathandlung: Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe 220
IV. In anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen 221
1. Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG 221
2. Zulässige Zitate gemäß § 51 UrhG 221
3. Veröffentlichung nach Ablauf der Schutzfrist der §§ 64 ff. UrhG 222
V. Verfassungsrechtliche Bedenken 222
VI. Fazit 223
I. Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie 224
J. Das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz) 224
I. Grundlagen 224
II. Tatobjekt: Geschützte Unterlagen 225
III. Tathandlung: Öffentliches Mitteilen 226
IV. Kritik an § 44 StUG 226
V. Fazit 227
K. Überblick zur Strafbarkeit von Redakteuren, Verlegern und Herausgebern 228
I. Strafbarkeit nach den allgemeinen Vorschriften über Täterschaft und Teilnahme 228
1. Strafbarkeit des Presse- oder Rundfunkredakteurs 228
2. Strafbarkeit des Verlegers bzw. Herausgebers eines Druckwerkes 229
II. Sonderhaftung nach den Landespressegesetzen 230
Resümee 232
I. Zusammenfassung der Ergebnisse 232
II. Abschließende Stellungnahme 234
Literaturverzeichnis 236
Stichwortverzeichnis 250