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Zur Frage des völkerrechtlich gültigen Zustandekommens der deutsch-tschechoslowakischen Grenzneuregelung von 1938

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Spengler, E. (1967). Zur Frage des völkerrechtlich gültigen Zustandekommens der deutsch-tschechoslowakischen Grenzneuregelung von 1938. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41437-6
Spengler, Erhard. Zur Frage des völkerrechtlich gültigen Zustandekommens der deutsch-tschechoslowakischen Grenzneuregelung von 1938. Duncker & Humblot, 1967. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41437-6
Spengler, E (1967): Zur Frage des völkerrechtlich gültigen Zustandekommens der deutsch-tschechoslowakischen Grenzneuregelung von 1938, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41437-6

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Zur Frage des völkerrechtlich gültigen Zustandekommens der deutsch-tschechoslowakischen Grenzneuregelung von 1938

Spengler, Erhard

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 3

(1967)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einführung 17
I. Sachverhalt 21
1. Die Entwicklung bis zum Ausbruch der Sudetenkrise 21
2. Der Verlauf der Krise und deren Überwindung 27
II. In Betracht kommende völkerrechtliche Gebietserwerbsgründe 34
A. Vorbemerkung 34
B. Die rechtliche Bedeutung der einzelnen Teilakte auf dem Wege zur tatsächlichen Änderung der deutsch-csl. Grenze in bezug auf eine mögliche Statusänderung des Sudetenlandes 36
1. Der britisch/französisch-csl. Notenwechsel vom 19./21. September 1938 36
a) Zustandekommen und Inhalt der Vereinbarungen vom 21. September 1938 36
b) Annahme der britisch/französischen Vorschläge als Voraussetzung der britischen Vermittlungsaktion? 39
c) Die csl. Annahme der britisch/französischen Vorschläge als rechtsverbindlicher territorialer Verfügungsakt? 40
aa) Gebietsverlust durch Zession? 40
(1) Begriff und Wesen der Zession 41
(2) Die csl. Note vom 21. September 1938 als Zessionserklärung? 42
bb) Gebietsverlust durch Abtretung zugunsten eines Dritten oder durch Abtretung zur Verfügung Dritter? 45
2. Das Münchner Abkommen und die tschechoslowakischen Erklärungen vom 30. September 1938 46
a) Der Fortbestand der tschechoslowakischen Zessionsbereitschaft und das Problem des Vertrages zu Lasten Dritter 46
b) Der Inhalt des Münchner Abkommens und seiner Zusätze 49
c) Adjudikation durch Staatenkonferenz? 52
aa) Begriff und Wesen der Adjudikation 52
bb) Ergebnis 53
d) Das Münchner Abkommen als Vorbereitung für die Durchführung der britisch/französisch-csl. Vereinbarungen vom 19./21. September 1938 54
e) Rechtscharakter und rechtliche Bedeutung der csl. Erklärungen vom 30. September 1938 57
aa) Inhalt der Erklärungen 57
bb) Tschechoslowakischer Beitritt zum Münchner Abkommen? 59
cc) Statusänderung des Sudetenlandes am 30. September 1938? 61
3. Die Festlegung der neuen Staatsgrenze durch das deutschtschechoslowakische Abkommen vom 20.11.1938 und das Abschlußprotokoll des Internationalen Ausschusses vom 21.11.1938 65
a) Die Abtretung der Sudetengebiete an Deutschland 65
aa) Die tschechoslowakische Mitwirkung an den Vorentscheidungen der Internationalen Kommission 65
bb) Das deutsch-tschechoslowakische Abkommen über den Grenzverlauf vom 20. November 1938 66
b) Die rechtliche Bedeutung des Protokolls über die endgültige Grenzfestsetzung vom 21. November 1938 69
C. Gesamtbewertung 70
III. Die Bedenken gegen das völkerrechtlich wirksame Zustandekommen der deutsch-tschechoslowakischen Grenze vom 20./21. November 1938 72
A. Formelle Gültigkeit 72
1. Die fehlende Ratifikation 72
a) Ratifikationsbegriff und Frage der Abgrenzung der Ratifikation von innerstaatlichen Vorgängen 72
b) Inkrafttreten des Münchner Abkommens ohne Ratifikation durch die Signatarstaaten? 73
c) Formelle Gültigkeit der csl. Erklärungen? 74
aa) Ratifikation trotz Beitritt zum Vertrage? 74
bb) Stillschweigende Ratifikation durch Vertragsausführung? 75
Β. Sachliche Gültigkeit 78
2. Völkerrechtliche Erheblichkeit verfassungsrechtlicher Beschränkungen? 78
a) Voraussetzungen für eine Gebietsabtretung nach der csl. Verfassung von 1920 78
b) Verfassungswirklichkeit in der CSR 1938 80
c) Ausführung der Gebietsabtretung durch die tschechoslowakischen Verfassungsorgane 81
d) Rechtswidrige Verfassungsverletzung auch bei Vorliegen des Staatsnotstandes? 85
e) Völkerrechtliche Folgen des Verstoßes gegen die csl. Verfassung bei Abtretung der Sudetengebiete durch die csl. Regierung 90
aa) Theorienstreit und Praxis 90
bb) Ergebnis 92
f) Verwirkung eines etwaigen csl. Anfechtungsrechtes? 94
3. Willensmangel bei Androhung militärischer Gewaltanwendung? 98
a) Situation der CSR im Herbst 1938 98
b) Gewaltverbot und Verbot der Drohung mit Gewalt im Völkerrecht — nach dem Stande von 1938 100
c) Anwendung des Ergebnisses auf den konkreten Fall 106
aa) Rechtslage in bezug auf erzwungene Gebietsabtretungen 1938 im wesentlichen derjenigen von 1919 entsprechend 106
bb) Sudetenland-Regelung als Anwendungsfall des Peaceful Change 108
4. Arglist der deutschen Regierung bei Abschluß der die Statusänderung des Sudetenlandes begründenden Verträge? 112
a) Tatsächliche und rechtliche Bedenken gegen die Ansicht des interalliierten Militärtribunals von Nürnberg 112
b) Gesichtspunkte gegen und für die Annahme eines ursprünglichen Willens der deutschen Regierung zur Vertragserfüllung 115
c) Anfechtungsrecht der CSR und der an der Münchner Regelung beteiligten Staaten bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung durch die deutsche Regierung? 118
5. Verletzung zwingenden Völkerrechts wegen Rechtswidrigkeit des Vertragsgegenstandes? 122
a) Verstoß gegen das Rechtsprinzip der Selbstbestimmung? 123
b) Verstoß gegen das Rechtsprinzip der Selbstbehauptung? 125
aa) Materielle Selbstbehauptung 125
bb) Ideelle Selbstbehauptung 128
c) Sittenwidrigkeit des Vertragsgegenstandes? 130
6. Verstoß gegen bestehende Verträge? 133
a) Verstoß gegen die Friedensverträge von 1919? 133
aa) Versailler Vertrag 133
bb) Vertrag von St. Germain 134
b) Verletzung des deutsch-tschechoslowakischen Schiedsvertrages von 1925? 135
c) Verletzung des französisch-tschechoslowakischen Bündnisvertrages von 1925? 138
d) Verletzung von Art. 10 und 19 der Völkerbundssatzung? 138
7. Nichterfüllung der die Grenzneuregelung betreffenden Verträge? 140
a) Verstoß gegen Punkt 7 des Münchner Abkommens wegen ungenügender Gewährung von Optionsmöglichkeiten? 140
b) Nichterfüllung des Zusatzabkommens wegen Nichterteilung der Garantie der neuen tschechoslowakischen Grenzen? — Rechtsfolgen 142
aa) Der Inhalt der Garantiezusagen von München 142
bb) Waren die Voraussetzungen für die Abgabe der Garantie- Erklärungen erfüllt? 144
cc) Die Bedeutung der Garantiezusagen für das rechtswirksame Zustandekommen der Grenzneuregelung 150
(1) Das Problem 150
(2) Gesichtspunkte für die selbständige rechtliche Bedeutung des Zusatzabkommens 152
(3) Gesichtspunkte für die Zugehörigkeit des Zusatzabkommens zur Gesamtheit der die Grenzneuregelung konstituierenden Verträge — als deren integrierender Bestandteil 154
(4) Ergebnis 155
Schlußbemerkung 162
Literaturverzeichnis 164