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Treml, M. (2014). Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54318-2
Treml, Marius. Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54318-2
Treml, M (2014): Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54318-2

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Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen

Treml, Marius

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 114

(2014)

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About The Author

Marius Treml, geboren 1986, absolvierte sein Abitur am Joseph-von-Fraunhofer Gymnasium in Cham und studierte danach Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Im Januar 2010 legte er erfolgreich das Erste Juristische Staatsexamen ab. Unmittelbar danach war er bis zum Abschluss seines Zweiten Juristischen Staatsexamens im Mai 2012 Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Er war zudem von März 2010 bis September 2012 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Rolf Eckhoff an der Universität Regensburg und promovierte dort. Seit September 2012 ist Marius Treml Rechtsanwalt und derzeit am Münchner Standort einer international tätigen Wirtschafts- und Steuerkanzlei tätig.

Abstract

Die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eingeführt. Der Gesetzgeber hat sich damit vom System einer synthetischen Einkommensteuer verabschiedet und eine Schedule für Einkünfte aus Kapitalvermögen geschaffen. Neben einem linearen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent wurde die Abzugsmöglichkeit von Werbungskosten eingeschränkt. Die tatsächlich angefallenen Werbungskosten aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden, sondern lediglich der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von derzeit 801,00 Euro.

Nach Ansicht des Autors ist die Einführung einer Abgeltungsteuer - unter Berücksichtigung verschiedener Rechtfertigungsgründe, insbesondere aufgrund der einhergehenden Vereinfachungswirkung - an sich verfassungsrechtlich zulässig. Auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und insbesondere der Bruttobesteuerung geht der Autor grundsätzlich von einer verfassungsrechtlich zulässigen Ausgestaltung aus. Lediglich für die Steuerpflichtigen, bei denen die Möglichkeit zur Antragsveranlagung gemäß § 32d Abs. 6 EStG mit dem Sparer-Pauschbetrag zusammenfällt, geht der Autor vom Vorliegen einer unzulässigen Begünstigungskumulation aus.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 17
A. Einführung 21
B. Die Entwicklung der Kapitalertragsbesteuerung hin zur Abgeltungsteuer 24
I. Das Zinsurteil vom 27. Juni 1991 25
1. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 25
2. Änderungen durch den Gesetzgeber 27
II. Das „Tipke-Urteil“ vom 09. März 2004 27
1. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 27
2. Änderungen durch den Gesetzgeber 28
C. Gesetzliche Ausgestaltung der Abgeltungsteuer 30
I. Konzeption 30
1. Kapitalanlagen im Privatvermögen 31
2. Kapitalanlagen im Betriebsvermögen 31
II. Anwendungsbereiche 31
1. Einkünfte aus Kapitalvermögen 32
a) Beteiligungsbezüge von Körperschaften sowie entsprechende Veräußerungsgewinne 32
b) Stille Beteiligungen und partiarische Darlehen 35
aa) Einkünfte 35
bb) Verluste 36
c) Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Grundpfandrechten 38
d) Lebens- und Rentenversicherungen 39
e) Leistungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3–5 KStG 41
f) Diskontbeträge aus Wechseln und Anweisungen 42
g) Termingeschäfte 43
h) Steuerbarkeit von Bezügen nach Auflösung und auf Grund einer Kapitalherabsetzung 44
i) Einnahmen aus Leistungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit 45
j) Auffangtatbestand 45
2. Ausnahmen 47
a) Einander nahe stehende Personen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a) EStG) 47
b) Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. b) EStG) 48
c) Back-to-Back-Finanzierung (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. c) EStG) 49
d) § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG 49
e) § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG 50
f) § 32d Abs. 6 EStG 50
g) § 20 Abs. 8 EStG 51
3. Zusammenfassung 51
III. Bemessungsgrundlage 51
1. Abzug von Werbungskosten 52
a) Abzugsbeschränkung des § 20 Abs. 9 EStG 52
b) Sparer-Pauschbetrag 54
c) Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten 54
2. Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, § 3 Nr. 40 EStG 55
a) Steuerfreistellung 55
b) Betriebsausgabenabzug 57
3. Möglichkeit der Verlustverrechnung 57
4. Gestaltungsmöglichkeiten zum Werbungskostenabzug 59
a) Gezielte Herbeiführung einer Ausnahme nach § 32d Abs. 2 bzw. § 32d Abs. 4 EStG 59
b) Umqualifizierung in Betriebsvermögen 60
aa) Gründung einer Kapitalgesellschaft 60
bb) Gründung einer Personengesellschaft 62
cc) Transformation der Aufwendungen in im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehende Aufwendungen 63
dd) Fondsanlage 63
ee) Lebensversicherung 64
IV. Steuererhebung 66
1. Abgeltungswirkung 66
2. Steuersatz 67
3. Veranlagung 68
a) Antragsveranlagung 68
b) Pflichtveranlagung 69
V. Zusammenfassendes Fazit zur gesetzlichen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer 69
D. Das objektive Nettoprinzip 70
I. Herleitung 70
1. Art. 3 Abs. 1 GG 71
a) Verfassungsrang 72
b) Einfachgesetzliche Grundlage 73
c) Abwägung 74
2. Art. 14 Abs. 1 GG 78
3. Art. 12 Abs. 1 GG 81
4. Art. 106 GG 82
5. Art. 2 Abs. 1 GG 83
II. Durchbrechungen des objektiven Nettoprinzips 83
III. Auswirkungen auf die Bruttobesteuerung bei der Abgeltungsteuer 84
E. Pauschalierungen und Typisierungen 86
I. Typisierung durch den Gesetzgeber 87
II. Typisierung durch Verwaltungsvorschriften 89
III. Typisierende Betrachtungsweise 89
1. Formelle Typisierung 90
2. Materielle Typisierung 90
3. Zulässigkeit der typisierenden Betrachtungsweise 90
IV. Zulässigkeit von Typisierungen im Bereich der Abgeltungsteuer 91
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 91
2. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs 95
3. Anforderungen an Typisierungen 96
F. Einführung einer Abgeltungsteuer 99
I. Verbesserung des Steuerstandorts Deutschland 100
II. Inflationsbereinigung 104
III. Vermeidung von Vollzugsdefiziten 105
IV. Vereinfachung 109
V. Zusammenfassung 114
G. Verfassungswidrigkeit der Bruttobesteuerung 117
I. Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip aufgrund der fehlenden Möglichkeit zum Werbungskostenabzug 117
1. Beeinträchtigung des objektiven Nettoprinzips 117
2. Rechtfertigung 118
a) Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 EStG 119
aa) Zinsurteil und „Tipke-Urteil“ 124
bb) Erfassung des realitätsgerechten Falles 125
(1) Anfall von Werbungskosten 125
(2) Höhe der Werbungskosten 126
b) Abgeltungsteuersatz 131
II. Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzips aufgrund einer Begünstigung 138
1. Begünstigung 139
a) Sparer-Pauschbetrag 140
b) Abgeltungsteuersatz 142
c) Kumulation von Sparer-Freibetrag und Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 6 EStG 145
2. Beeinträchtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips 147
3. Rechtfertigung 148
H. Verstoß gegen Freiheitsgrundrechte 153
I. Eigentumsfreiheit 153
II. Berufsfreiheit 158
III. Vereinigungsfreiheit 164
IV. Zusammenfassung 167
I. Eine verfassungskonforme Alternative 169
I. Problemstellung 169
1. Objektives Nettoprinzip 169
2. Freiheitsrechte 170
3. Zusammenfassung 170
II. Lösungsmöglichkeiten 171
1. Anhebung der Regelungen auf Verfassungsrang 171
2. Auflösung der Begünstigungskumulation 172
a) Abschaffung der Veranlagungsoption gemäß § 32d Abs. 6 EStG 172
b) Änderung bzw. Abschaffung des Sparer-Pauschbetrags 174
aa) Abschaffung des Sparer-Pauschbetrags 174
bb) Änderung des Sparer-Pauschbetrags 175
3. Verfassungskonformität der Alternativen 175
a) Art. 3 Abs. 1 GG 175
b) Freiheitsgrundrechte 180
c) Zusammenfassung 181
4. Verbesserung der Abzugsmöglichkeit für Werbungskosten 181
a) Veranlagungsoption 181
b) Abziehbarkeit der unmittelbar anfallenden Aufwendungen 183
aa) Art. 3 Abs. 1 GG 183
bb) Freiheitsrechte 185
c) Externer Werbungskostenausgleichsbetrag 185
aa) Ausgestaltung 186
bb) Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung 188
(1) Art. 3 Abs. 1 GG 188
(2) Freiheitsrechte 189
cc) Zusammenfassung 189
5. Reformvorschlag 190
J. Ergebnisse der Arbeit 191
K. Ausblick 202
Literaturverzeichnis 203
Sachverzeichnis 220