Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?
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Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1268
(2014)
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Marcel Hempel, Jahrgang 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. Zuvor absolvierte er das Studium der Rechtspflege an der heutigen Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim, an der er seit mehreren Jahren im Rahmen eines Lehrauftrages lehrt. Während seines rechtswissenschaftlichen Studiums arbeitete er zugleich als Rechtspfleger bei verschiedenen Gerichten und war zuletzt im Justizministerium in Hannover tätig. Gegenwärtig absolviert er sein Referendariat beim OLG Celle.Abstract
Im Jahre 2009 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die parlamentarische Kontrolle im nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereich des Bundes explizit im Grundgesetz zu verankern. Artikel 45d GG sieht seitdem die Einsetzung eines »Parlamentarischen Kontrollgremiums« vor. Die Untersuchung greift die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen dazu auf, stellt die Rechtslage vor und nach Implementierung dar und kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 45d GG eine insoweit neubestimmende Wirkung auf das Kontrollverhältnis von Bundestag und Bundesregierung nicht beigemessen werden kann. Im Hinblick auf die zunehmend problematische »Vernachrichtendienstlichung der Polizei« entfaltet Art. 45d GG gleichwohl rechtliche Wirksamkeit, die vor allem von rechtspolitischem Interesse sein dürfte, zumal die Norm dem Prinzip der »wehrhaften Demokratie« zugleich eine rechtlich bedeutsame Stärkung verliehen hat.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnisr | 9 | ||
A. Einführung | 13 | ||
B. Struktur und Aufgaben der Nachrichtendienste | 19 | ||
I. Das Bundesamt für Verfassungsschutz | 20 | ||
II. Der Bundesnachrichtendienst | 25 | ||
III. Das Amt für den militärischen Abschirmdienst | 26 | ||
C. Zur Entstehungsgeschichte des heutigen Art. 45d im Grundgesetz | 29 | ||
I. Zur historischen Ausgangslage | 29 | ||
1. Das PVMG und die Reformbemühungen in den 1960er Jahren | 29 | ||
2. Die Reformdiskussionen in den 1970er Jahren | 33 | ||
3. Die Begründung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Jahre 1978 | 39 | ||
4. Weitere wesentliche Entwicklungen bis zum Jahr 2009 | 44 | ||
II. Das Gesetzgebungsverfahren zu Art. 45d GG und zum PKGrG n.F. | 49 | ||
D. Wandlungen im Kontrollbegriff durch Art. 45d GG | 56 | ||
I. Konkretisierung des Kontrollbegriffes in Art. 45d GG unter Abgrenzung zu anderen Kontrollarten | 56 | ||
II. Art. 45d GG als konstitutive Ermächtigung zu parlamentarischer Kontrolle? | 60 | ||
1. Herleitung aus dem „allgemeinen“ Demokratieprinzip | 60 | ||
2. Herleitung aus den Prinzipien der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung | 64 | ||
3. Herleitung aus dem Verantwortlichkeitsansatz | 66 | ||
4. Folgerungen und Zwischenergebnis | 67 | ||
III. Adressat der Kontrolle | 68 | ||
1. Parlamentarische Verantwortlichkeit von Bundeskanzler und Bundesministern | 71 | ||
2. Parlamentarische Verantwortlichkeit des Bundeskabinetts | 73 | ||
IV. Erhöhte Legitimität der Kontrolle durch Art. 45d GG? | 77 | ||
1. Zulässige Delegation von Kontrollbefugnissen auf ein Hilfsorgan des Bundestages | 77 | ||
2. Zulässigkeit der Delegation auf das PKGr | 81 | ||
3. Legitimation und Legitimität der Kontrolle durch das PKGr | 88 | ||
V. Zur Veränderung des verfassungsrechtlichen Kontroll- und Befugnisrahmens | 91 | ||
1. Zum verfassungsrechtlichen Rahmen parlamentarischer Kontrolle bezogen auf das PKGr | 91 | ||
2. Kontroll- und Befugnisrahmenerweiterung durch Art. 45d GG | 96 | ||
a) „Mitwirkende Kontrolle“ durch das PKGr konstitutiv aufgrund Art. 45d GG? | 96 | ||
aa) Zulässigkeit „mitwirkender Kontrolle“ | 97 | ||
bb) „Mitwirkende Kontrolle“ durch das PKGr | 101 | ||
b) Zur konstitutiven Bedeutung von Art. 45d GG für die Gewährung von Selbstinformationsrechten im PKGrG n.F. | 105 | ||
aa) Die verfassungsrechtliche Verortung des Fremdinformationsrechts | 107 | ||
bb) Die Kompetenz-Kompensation als Grundlage des Selbstinformationsrechts | 110 | ||
(1) Das Vorliegen einer Kompensationslage | 111 | ||
(2) Das Selbstinformationsrecht als geeignetes Kompensationsmittel | 113 | ||
(3) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Kompetenz-Kompensation | 114 | ||
(4) Zwischenfazit | 120 | ||
3. Verdrängung der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch Art. 45d GG? | 121 | ||
E. Die Bedeutung der „nachrichtendienstlichen Tätigkeit“ nach Art. 45d GG | 125 | ||
I. Der Begriff „nachrichtendienstliche Tätigkeit“ und dessen Konsequenzen | 125 | ||
1. Zur Abgrenzung exekutivischen von nachrichtendienstlichem Verfassungsschutz | 127 | ||
a) Unterschiedliche Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten als Unterscheidungskriterium | 129 | ||
b) Unterschiedliche Arbeitsweisen von Polizei und Nachrichtendiensten als Unterscheidungskriterium | 131 | ||
c) Unterschiedliche Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten als Unterscheidungskriterium | 133 | ||
d) Zwischenfazit | 137 | ||
2. Beachtlichkeit der Unterschiede für den Kontrollauftrag nach Art. 45d GG | 137 | ||
3. Zulässige Selbstbeschränkung des PKGrG n.F. bezüglich des Kontrollgegenstandes? | 143 | ||
II. Art. 45d GG und das Trennungsgebot | 145 | ||
1. Zur inhaltlichen Bedeutung des Trennungsgebotes | 145 | ||
a) Die befugnisrechtliche Komponente | 146 | ||
b) Die organisatorische Komponente | 147 | ||
c) Die funktionale Komponente | 147 | ||
d) Die informationelle Komponente | 149 | ||
2. Das Trennungsgebot und die neuere Sicherheitsgesetzgebung des Bundes | 151 | ||
3. Art. 45d GG bedingte Auswirkungen auf das Trennungsgebot | 155 | ||
F. Das „Gremium“ nach Art. 45d GG und dessen Bedeutung | 159 | ||
I. Gremium statt Ausschuss | 159 | ||
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Errichtung des PKGr | 162 | ||
1. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 70, 324ff. | 162 | ||
2. Zur neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung | 165 | ||
a) Zur Errichtung eines relativ kleinen und geheim tagenden Gremiums | 166 | ||
b) „Spiegelbildliche“ Besetzung versus Mehrheitsprinzip | 170 | ||
c) Zur vorliegenden Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 172 | ||
III. Übertragung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben auf das heutige PKGr | 174 | ||
1. Das PKGr als relativ kleines und geheim tagendes Gremium | 174 | ||
a) Zur Geheimhaltung im Gremium | 174 | ||
b) Die Größe des Gremiums | 179 | ||
2. Die Besetzung des PKGr | 184 | ||
3. Die Nichtberücksichtigung eines Abgeordneten im PKGr | 188 | ||
4. Konstitutive Auswirkungen des Art. 45d GG auf die Besetzung des PKGr | 191 | ||
G. Stärkung der formal-rechtlichen Position durch Art. 45d GG | 194 | ||
I. Bestätigung der Regelungskompetenz für den einfachen Gesetzgeber | 194 | ||
1. Zum Meinungsstand in der Literatur | 194 | ||
2. Zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 197 | ||
II. Konstitutive Schaffung eines Klagerechts vor dem Bundesverfassungsgericht durch Art. 45d GG? | 200 | ||
H. Art. 45d GG und das Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ | 208 | ||
I. Die „wehrhafte Demokratie“ und deren Bedeutung für die Besetzung des PKGr | 208 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Grundentscheidung für eine „wehrhafte Demokratie“ | 209 | ||
2. Zur „Sperrwirkung“ des Art. 21 Abs. 2 GG | 213 | ||
II. Art. 45d GG als Bestandteil des Prinzips der „wehrhaften Demokratie“ | 217 | ||
I. Zusammenfassung und Fazit | 224 | ||
Literaturverzeichnis | 230 | ||
Sachregister | 248 |