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Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?

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Hempel, M. (2014). Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54353-3
Hempel, Marcel. Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54353-3
Hempel, M (2014): Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54353-3

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Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?

Hempel, Marcel

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1268

(2014)

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About The Author

Marcel Hempel, Jahrgang 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. Zuvor absolvierte er das Studium der Rechtspflege an der heutigen Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim, an der er seit mehreren Jahren im Rahmen eines Lehrauftrages lehrt. Während seines rechtswissenschaftlichen Studiums arbeitete er zugleich als Rechtspfleger bei verschiedenen Gerichten und war zuletzt im Justizministerium in Hannover tätig. Gegenwärtig absolviert er sein Referendariat beim OLG Celle.

Abstract

Im Jahre 2009 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die parlamentarische Kontrolle im nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereich des Bundes explizit im Grundgesetz zu verankern. Artikel 45d GG sieht seitdem die Einsetzung eines »Parlamentarischen Kontrollgremiums« vor. Die Untersuchung greift die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen dazu auf, stellt die Rechtslage vor und nach Implementierung dar und kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 45d GG eine insoweit neubestimmende Wirkung auf das Kontrollverhältnis von Bundestag und Bundesregierung nicht beigemessen werden kann. Im Hinblick auf die zunehmend problematische »Vernachrichtendienstlichung der Polizei« entfaltet Art. 45d GG gleichwohl rechtliche Wirksamkeit, die vor allem von rechtspolitischem Interesse sein dürfte, zumal die Norm dem Prinzip der »wehrhaften Demokratie« zugleich eine rechtlich bedeutsame Stärkung verliehen hat.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnisr 9
A. Einführung 13
B. Struktur und Aufgaben der Nachrichtendienste 19
I. Das Bundesamt für Verfassungsschutz 20
II. Der Bundesnachrichtendienst 25
III. Das Amt für den militärischen Abschirmdienst 26
C. Zur Entstehungsgeschichte des heutigen Art. 45d im Grundgesetz 29
I. Zur historischen Ausgangslage 29
1. Das PVMG und die Reformbemühungen in den 1960er Jahren 29
2. Die Reformdiskussionen in den 1970er Jahren 33
3. Die Begründung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Jahre 1978 39
4. Weitere wesentliche Entwicklungen bis zum Jahr 2009 44
II. Das Gesetzgebungsverfahren zu Art. 45d GG und zum PKGrG n.F. 49
D. Wandlungen im Kontrollbegriff durch Art. 45d GG 56
I. Konkretisierung des Kontrollbegriffes in Art. 45d GG unter Abgrenzung zu anderen Kontrollarten 56
II. Art. 45d GG als konstitutive Ermächtigung zu parlamentarischer Kontrolle? 60
1. Herleitung aus dem „allgemeinen“ Demokratieprinzip 60
2. Herleitung aus den Prinzipien der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung 64
3. Herleitung aus dem Verantwortlichkeitsansatz 66
4. Folgerungen und Zwischenergebnis 67
III. Adressat der Kontrolle 68
1. Parlamentarische Verantwortlichkeit von Bundeskanzler und Bundesministern 71
2. Parlamentarische Verantwortlichkeit des Bundeskabinetts 73
IV. Erhöhte Legitimität der Kontrolle durch Art. 45d GG? 77
1. Zulässige Delegation von Kontrollbefugnissen auf ein Hilfsorgan des Bundestages 77
2. Zulässigkeit der Delegation auf das PKGr 81
3. Legitimation und Legitimität der Kontrolle durch das PKGr 88
V. Zur Veränderung des verfassungsrechtlichen Kontroll- und Befugnisrahmens 91
1. Zum verfassungsrechtlichen Rahmen parlamentarischer Kontrolle bezogen auf das PKGr 91
2. Kontroll- und Befugnisrahmenerweiterung durch Art. 45d GG 96
a) „Mitwirkende Kontrolle“ durch das PKGr konstitutiv aufgrund Art. 45d GG? 96
aa) Zulässigkeit „mitwirkender Kontrolle“ 97
bb) „Mitwirkende Kontrolle“ durch das PKGr 101
b) Zur konstitutiven Bedeutung von Art. 45d GG für die Gewährung von Selbstinformationsrechten im PKGrG n.F. 105
aa) Die verfassungsrechtliche Verortung des Fremdinformationsrechts 107
bb) Die Kompetenz-Kompensation als Grundlage des Selbstinformationsrechts 110
(1) Das Vorliegen einer Kompensationslage 111
(2) Das Selbstinformationsrecht als geeignetes Kompensationsmittel 113
(3) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Kompetenz-Kompensation 114
(4) Zwischenfazit 120
3. Verdrängung der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch Art. 45d GG? 121
E. Die Bedeutung der „nachrichtendienstlichen Tätigkeit“ nach Art. 45d GG 125
I. Der Begriff „nachrichtendienstliche Tätigkeit“ und dessen Konsequenzen 125
1. Zur Abgrenzung exekutivischen von nachrichtendienstlichem Verfassungsschutz 127
a) Unterschiedliche Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten als Unterscheidungskriterium 129
b) Unterschiedliche Arbeitsweisen von Polizei und Nachrichtendiensten als Unterscheidungskriterium 131
c) Unterschiedliche Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten als Unterscheidungskriterium 133
d) Zwischenfazit 137
2. Beachtlichkeit der Unterschiede für den Kontrollauftrag nach Art. 45d GG 137
3. Zulässige Selbstbeschränkung des PKGrG n.F. bezüglich des Kontrollgegenstandes? 143
II. Art. 45d GG und das Trennungsgebot 145
1. Zur inhaltlichen Bedeutung des Trennungsgebotes 145
a) Die befugnisrechtliche Komponente 146
b) Die organisatorische Komponente 147
c) Die funktionale Komponente 147
d) Die informationelle Komponente 149
2. Das Trennungsgebot und die neuere Sicherheitsgesetzgebung des Bundes 151
3. Art. 45d GG bedingte Auswirkungen auf das Trennungsgebot 155
F. Das „Gremium“ nach Art. 45d GG und dessen Bedeutung 159
I. Gremium statt Ausschuss 159
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Errichtung des PKGr 162
1. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 70, 324ff. 162
2. Zur neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 165
a) Zur Errichtung eines relativ kleinen und geheim tagenden Gremiums 166
b) „Spiegelbildliche“ Besetzung versus Mehrheitsprinzip 170
c) Zur vorliegenden Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 172
III. Übertragung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben auf das heutige PKGr 174
1. Das PKGr als relativ kleines und geheim tagendes Gremium 174
a) Zur Geheimhaltung im Gremium 174
b) Die Größe des Gremiums 179
2. Die Besetzung des PKGr 184
3. Die Nichtberücksichtigung eines Abgeordneten im PKGr 188
4. Konstitutive Auswirkungen des Art. 45d GG auf die Besetzung des PKGr 191
G. Stärkung der formal-rechtlichen Position durch Art. 45d GG 194
I. Bestätigung der Regelungskompetenz für den einfachen Gesetzgeber 194
1. Zum Meinungsstand in der Literatur 194
2. Zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 197
II. Konstitutive Schaffung eines Klagerechts vor dem Bundesverfassungsgericht durch Art. 45d GG? 200
H. Art. 45d GG und das Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ 208
I. Die „wehrhafte Demokratie“ und deren Bedeutung für die Besetzung des PKGr 208
1. Die verfassungsrechtliche Grundentscheidung für eine „wehrhafte Demokratie“ 209
2. Zur „Sperrwirkung“ des Art. 21 Abs. 2 GG 213
II. Art. 45d GG als Bestandteil des Prinzips der „wehrhaften Demokratie“ 217
I. Zusammenfassung und Fazit 224
Literaturverzeichnis 230
Sachregister 248