Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?
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Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?
Gefahrenabwehrrechtliche Probleme der Lärmbelästigung durch nächtliche Personenansammlungen in innerstädtischen Wohngebieten
Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 1
(2014)
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Markus Thiel wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Köln war er seit 2000 an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. 1999 wurde er mit einer schulverfassungsrechtlichen Dissertation in Köln zum Dr. iur. promoviert, 2003 erlangte er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit einer Doktorschrift zur Kulturverwaltung den Titel eines Dr. rer. publ. Markus Thiel habilitierte sich 2010 an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf mit einer Arbeit zum Gefahrenabwehrrecht und ist – nach Lehrstuhlvertretungen in Freiburg, Trier, Köln und Gießen – seit 2012 Professor für Öffentliches Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.Abstract
Sich wandelndes Freizeitverhalten birgt oft juristisch zu lösendes Konfliktpotenzial in sich. Ein Beispiel sind abendliche Personenansammlungen an innerstädtischen Plätzen, die aufgrund der Lärmentwicklung von teilweise mehreren hundert Personen erhebliche Belastungswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner entfalten. Die Gefahrenabwehrbehörden bemühen sich um einen Interessenausgleich; allerdings mit meist eher mäßigem Erfolg. Von Eingriffsmaßnahmen sehen sie in der Regel unter Hinweis auf den grundrechtlichen Schutz der anwesenden Personen und den in den Ansammlungen zu sehenden Ausdruck eines »urbanen« Lebensgefühls ab. Markus Thiel untersucht das Vorliegen einer Gefahrenlage und behandelt die Frage, ob die anwesenden Personen Adressaten gefahrenabwehrbehördlicher Verfügungen sein können. Aufgrund der »Summation« der Lärmbeitrage ordnet er sie als Verhaltensverantwortliche ein. Schließlich erarbeitet der Autor die Anforderungen an einen Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung | 11 | ||
I. Verändertes Freizeitverhalten als Konfliktursache | 11 | ||
II. Zur Bewährung des Polizei- und Ordnungsrechts in neuartigen Konfliktlagen | 12 | ||
III. „Brüsseler Platz“ (Köln) und „Admiralbrücke“ (Berlin) – beliebte abendliche Treffpunkte und problematische nächtliche Lärmquellen | 13 | ||
1. „Brüsseler Platz“ in Köln | 14 | ||
2. „Admiralbrücke“ in Berlin-Kreuzberg | 18 | ||
IV. Der Umgang mit Lärmbeeinträchtigungen als Abwägungsproblematik und Pflicht der Gefahrenabwehrbehörden | 19 | ||
B. Rechtliche Würdigung | 23 | ||
I. Geltung des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts | 23 | ||
1. „Polizeifestigkeit der Versammlung“ | 23 | ||
2. Geltung des Versammlungsrechts? | 25 | ||
II. Bestehen einer Gefahrenlage | 28 | ||
1. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit | 29 | ||
a) Beeinträchtigung von Individualrechtsgütern | 30 | ||
aa) Gesundheit und körperliche Unversehrtheit | 30 | ||
bb) Eigentum | 33 | ||
b) Verstöße gegen die objektive Rechtsordnung | 34 | ||
aa) Landesimmissionsschutzrechtliche Bestimmungen | 34 | ||
bb) Kölner Stadtordnung | 38 | ||
cc) Weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften | 39 | ||
2. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung | 40 | ||
3. Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts | 40 | ||
4. Lärmbelästigung als allgemeines Lebensrisiko? | 41 | ||
5. Ergebnis | 42 | ||
III. Mögliche Maßnahmen | 42 | ||
IV. Adressatenfragen | 44 | ||
1. Die Gesamtheit der Personenansammlung als Adressat? | 44 | ||
2. Individuelle Verhaltensverantwortlichkeit | 45 | ||
a) „Kriterienleihe“ aus dem Zivil- und Strafrecht? | 45 | ||
b) „Theorie (von) der unmittelbaren Verursachung“ | 48 | ||
c) „Theorie (von) der rechtswidrigen Verursachung“ | 51 | ||
d) Verhaltensverantwortlichkeit als Wertungsfrage | 52 | ||
3. Zustandsverantwortlichkeit | 58 | ||
4. Inanspruchnahme als „Nichtstörer“ | 58 | ||
5. Ergebnis | 61 | ||
V. Anspruch auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten? | 61 | ||
1. Gefahrenabwehrbehörden und Opportunitätsprinzip | 61 | ||
2. Rechtsgrundlage eines Anspruchs | 62 | ||
a) Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch | 62 | ||
b) Anspruch auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten | 63 | ||
3. Anspruchsvoraussetzungen | 66 | ||
a) Pflicht der Gefahrenabwehrbehörde zum Tätigwerden | 66 | ||
aa) Grundlagen | 66 | ||
bb) Tatbestandliche Voraussetzungen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage | 68 | ||
cc) Ermessensreduzierung „auf Null“ | 69 | ||
(1) Entschließungsermessen | 69 | ||
(2) Handlungsauswahlermessen | 78 | ||
(3) Störerauswahlermessen | 80 | ||
b) Keine andere Schutzmöglichkeit | 81 | ||
c) Möglichkeit und Zumutbarkeit behördlichen Handelns | 81 | ||
4. Ergebnis | 81 | ||
C. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen | 82 | ||
Literaturverzeichnis | 84 | ||
Sachverzeichnis | 92 |