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Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?

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Thiel, M. (2014). Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?. Gefahrenabwehrrechtliche Probleme der Lärmbelästigung durch nächtliche Personenansammlungen in innerstädtischen Wohngebieten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54383-0
Thiel, Markus. Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?: Gefahrenabwehrrechtliche Probleme der Lärmbelästigung durch nächtliche Personenansammlungen in innerstädtischen Wohngebieten. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54383-0
Thiel, M (2014): Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?: Gefahrenabwehrrechtliche Probleme der Lärmbelästigung durch nächtliche Personenansammlungen in innerstädtischen Wohngebieten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54383-0

Format

Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?

Gefahrenabwehrrechtliche Probleme der Lärmbelästigung durch nächtliche Personenansammlungen in innerstädtischen Wohngebieten

Thiel, Markus

Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 1

(2014)

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About The Author

Markus Thiel wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Köln war er seit 2000 an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. 1999 wurde er mit einer schulverfassungsrechtlichen Dissertation in Köln zum Dr. iur. promoviert, 2003 erlangte er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit einer Doktorschrift zur Kulturverwaltung den Titel eines Dr. rer. publ. Markus Thiel habilitierte sich 2010 an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf mit einer Arbeit zum Gefahrenabwehrrecht und ist – nach Lehrstuhlvertretungen in Freiburg, Trier, Köln und Gießen – seit 2012 Professor für Öffentliches Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

Abstract

Sich wandelndes Freizeitverhalten birgt oft juristisch zu lösendes Konfliktpotenzial in sich. Ein Beispiel sind abendliche Personenansammlungen an innerstädtischen Plätzen, die aufgrund der Lärmentwicklung von teilweise mehreren hundert Personen erhebliche Belastungswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner entfalten. Die Gefahrenabwehrbehörden bemühen sich um einen Interessenausgleich; allerdings mit meist eher mäßigem Erfolg. Von Eingriffsmaßnahmen sehen sie in der Regel unter Hinweis auf den grundrechtlichen Schutz der anwesenden Personen und den in den Ansammlungen zu sehenden Ausdruck eines »urbanen« Lebensgefühls ab. Markus Thiel untersucht das Vorliegen einer Gefahrenlage und behandelt die Frage, ob die anwesenden Personen Adressaten gefahrenabwehrbehördlicher Verfügungen sein können. Aufgrund der »Summation« der Lärmbeitrage ordnet er sie als Verhaltensverantwortliche ein. Schließlich erarbeitet der Autor die Anforderungen an einen Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 11
I. Verändertes Freizeitverhalten als Konfliktursache 11
II. Zur Bewährung des Polizei- und Ordnungsrechts in neuartigen Konfliktlagen 12
III. „Brüsseler Platz“ (Köln) und „Admiralbrücke“ (Berlin) – beliebte abendliche Treffpunkte und problematische nächtliche Lärmquellen 13
1. „Brüsseler Platz“ in Köln 14
2. „Admiralbrücke“ in Berlin-Kreuzberg 18
IV. Der Umgang mit Lärmbeeinträchtigungen als Abwägungsproblematik und Pflicht der Gefahrenabwehrbehörden 19
B. Rechtliche Würdigung 23
I. Geltung des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts 23
1. „Polizeifestigkeit der Versammlung“ 23
2. Geltung des Versammlungsrechts? 25
II. Bestehen einer Gefahrenlage 28
1. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit 29
a) Beeinträchtigung von Individualrechtsgütern 30
aa) Gesundheit und körperliche Unversehrtheit 30
bb) Eigentum 33
b) Verstöße gegen die objektive Rechtsordnung 34
aa) Landesimmissionsschutzrechtliche Bestimmungen 34
bb) Kölner Stadtordnung 38
cc) Weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften 39
2. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung 40
3. Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts 40
4. Lärmbelästigung als allgemeines Lebensrisiko? 41
5. Ergebnis 42
III. Mögliche Maßnahmen 42
IV. Adressatenfragen 44
1. Die Gesamtheit der Personenansammlung als Adressat? 44
2. Individuelle Verhaltensverantwortlichkeit 45
a) „Kriterienleihe“ aus dem Zivil- und Strafrecht? 45
b) „Theorie (von) der unmittelbaren Verursachung“ 48
c) „Theorie (von) der rechtswidrigen Verursachung“ 51
d) Verhaltensverantwortlichkeit als Wertungsfrage 52
3. Zustandsverantwortlichkeit 58
4. Inanspruchnahme als „Nichtstörer“ 58
5. Ergebnis 61
V. Anspruch auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten? 61
1. Gefahrenabwehrbehörden und Opportunitätsprinzip 61
2. Rechtsgrundlage eines Anspruchs 62
a) Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch 62
b) Anspruch auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten 63
3. Anspruchsvoraussetzungen 66
a) Pflicht der Gefahrenabwehrbehörde zum Tätigwerden 66
aa) Grundlagen 66
bb) Tatbestandliche Voraussetzungen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage 68
cc) Ermessensreduzierung „auf Null“ 69
(1) Entschließungsermessen 69
(2) Handlungsauswahlermessen 78
(3) Störerauswahlermessen 80
b) Keine andere Schutzmöglichkeit 81
c) Möglichkeit und Zumutbarkeit behördlichen Handelns 81
4. Ergebnis 81
C. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen 82
Literaturverzeichnis 84
Sachverzeichnis 92